Schwerbehindertenausweis Vergünstigungen

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Schwerbehindertenausweis Vergünstigungen"

Transkript

1 Vergünstigungen Fachanwälte für Verwaltungsrecht Via Futura Bamberg, 23./ Referent: Jürgen Greß Fachanwalt für Sozialrecht Rechtsanwälte Hoffmann & Greß Fürstenrieder Straße München Telefon (089) Telefax (089)

2 Vorstellung Referent Rechtsanwalt Jürgen Greß Hoffmann & Greß, Rechtsanwälte, München Fachanwalt für Sozialrecht Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Diplomverwaltungswirt (FH) Schwerpunkt der Tätigkeit als Rechtsanwalt: Beratung und Vertretung von Menschen mit Behinderung - Sozialrecht - Behindertenrecht - Erbrecht 2

3 Vorstellung Referent Veröffentlichungen Recht und Förderung für mein behindertes Kind Elternratgeber für alle Lebensphasen - alles zu Sozialleistungen, Betreuung u. Behindertentestament Beck-Rechtsberater im dtv (2009) 3

4 Vorstellung Referent Fachinformationen für Menschen mit Behinderung und deren Eltern Homepage: Schwerbehinderung, Meine Rechte: Wohnen, Arbeiten, Steuern und Mobilität Beck Kompaktratgeber (2010) 4

5 5

6 Voraussetzungen Was ist eine Behinderung? Als schwerbehindert gelten Personen, bei denen ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 vorliegt ( 2 Abs. 2 SGB IX). Nach 2 Abs. 1 Satz 1 SGB IX sind Personen behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit von dem für das Lebensalter Typischen abweicht und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. 6

7 Voraussetzungen Der Grad der Behinderung (GdB) GdB ist Maß für die körperlichen, geistigen, seelischen und sozialen Auswirkungen einer Behinderung. Eine Behinderung erfordert das Abweichen von dem für das Lebensalter typischen Gesundheitszustandes. Grundlage für die Bildung des Gesamt-GdB sind die Versorgungsmedizinischen Grundsätzen (Anlage zu 2 der Versorgungsmedizin-Verordnung) GdB sagt jedoch nichts über die Leistungsfähigkeit des Behinderten im konkret ausgeübten oder angestrebten Beruf aus. Einführung in die Rechtsgrundlagen des Sozial- und Behindertenrechts, Jürgen Greß 7

8 Voraussetzungen Behinderte Menschen, die einen GdB von insgesamt mindestens 30 oder 40 aufweisen, können auf Antrag mit schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden, wenn in Folge der Behinderung ein geeigneter Arbeitsplatz entweder nicht erlangt oder behalten werden kann ( 2 Abs. 3, 68 Abs. 2 SGB IX). 8

9 Merkzeichen - gesundheitliche Voraussetzungen So genannte Merkzeichen werden im Schwerbehindertenausweis bei bestimmten gesundheitlichen Beeinträchtigungen eingetragen. Diese Merkzeichen berechtigen zu besonderen Hilfen, um behinderungsbedingte Nachteile auszugleichen, z. B. Erleichterungen bei der Einkommenssteuer, Parkerleichterung etc. Merkzeichen sind B, H, G, ag, Bl, RF, Gl 9

10 Voraussetzungen für Merkzeichen B Merkzeichen B: -Notwendigkeit ständiger Begleitung- bei schwerbehinderten Menschen, die infolge ihrer Behinderung zur Vermeidung von Gefahren für sich oder andere bei der Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln regelmäßig auf fremde Hilfe angewiesen sind. regelmäßig gegeben, wenn die Voraussetzungen für die Merkzeichen "G" oder "ag" oder "H" vorliegen Die Feststellung des Merkzeichen B bedeutet jedoch nicht, dass die schwerbehinderte Person, wenn sie nicht in Begleitung ist, eine Gefahr für sich oder andere darstellt ( 146 Abs. 2 SGB IX). 10

11 Nachteilsausgleiche Merkzeichen B Unentgeltliche Beförderung der Begleitperson im öffentlichen Nah- und Fernverkehr (ICE), ausgenommen bei Fahrten in Sonderzügen und Sonderwagen ( 145 ff SGB IX) Ohne Kilometerbegrenzung! 11

12 Voraussetzungen für Merkzeichen H Merkzeichen H: -Hilflosigkeit- Voraussetzungen in den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen (Anlage zu 2 der Versorgungsmedizin- Verordnung)! Täglich mind. 2 Stunden Grundpflege (ohne Hauswirtschaft), regelmäßig bei Pflegestufe II oder III bei geistiger oder psychische Behinderung: wenn im Alltag ständige Überwachung benötigt Querschnittslähmung und anderen Behinderungen, die auf Dauer und ständig auch innerhalb des Wohnraums die Benutzung eines Rollstuhls erfordern 12

13 Voraussetzungen für Merkzeichen H Merkzeichen H: -Hilflosigkeit- besondere Kriterien bei Kindern, z. B.: - Bei geistig behinderten Kindern häufig bis zum 18. Lebensjahr, insbesondere wenn wegen gestörten Verhaltens ständige Überwachung nötig - Bei autistischen Syndromen mit lang andauernden erheblichen Einordnungsschwierigkeiten in der Regel bis zum 18. Lebensjahr. - Bei hirnorganischen Anfallsleiden (Epilepsie) wird häufiger Hilflosigkeit anerkannt 13

14 Nachteilsausgleiche Merkzeichen H Unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Nahverkehr mit Wertmarke ( 145 ff SGB IX); ab ohne Kilometerbegrenzung in Deutschland Behinderten-Pauschbetrag bei der Einkommenssteuer: ( 33 b EStG); übertragbar auf die Eltern, wenn Kindergeld zusteht Pflege-Pauschbetrag bei der Einkommenssteuer der zuhause pflegenden Person, wenn diese dafür keine Einnahmen erhält ( 33 b Abs. 6 EStG): 924 (für die Eltern, auch bei Bezug von Pflegegeld) 14

15 Nachteilsausgleiche Merkzeichen H Kraftfahrzeugsteuerbefreiung ( 3 a Abs. 1 KraftStG) Anerkennung der Kfz-Kosten als außergewöhnliche Belastung für alle Fahrten mit dem Menschen mit Behinderung (auch Urlaubs-, Freizeit-, Besuchsfahrten): bis zu km x 0,30 = ( 33 EStG) muss mit Aufzeichnungen belegt werden! 15

16 Voraussetzungen Merkzeichen G Merkzeichen G: -erheblich gehbehindert- Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt wer Wegstrecken im Ortsverkehr infolge einer Einschränkung des Gehvermögens auch durch innere Leiden oder infolge von Anfällen oder von Störungen der Orientierungsfähigkeit nicht ohne erhebliche Schwierigkeiten oder nicht ohne Gefahren für sich oder andere zurückzulegen vermag, die üblicherweise noch zu Fuß zurückgelegt werden. Rechtsprechung: ortsübliche Wegstrecke ist eine Strecke von etwa zwei Kilometern, die in etwa einer halben Stunde zurückgelegt wird. 16

17 Nachteilsausgleiche Merkzeichen G Unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Nahverkehr nach Erwerb einer Wertmarke ( 145, 146, 147 SGB IX) oder 50 % Kraftfahrzeugsteuerermäßigung ( 3 a Abs. 2 Satz 1 KraftStG) Anerkennung der Kfz-Kosten als außergewöhnliche Belastung bei GdB ab 70 und dem Merkzeichen G für durch die Behinderung veranlasste unvermeidbare Fahrten, z. B. zum Arzt, Apotheke, Behörden, Einkaufen (aber keine Besuchs- oder Urlaubsfahrten): bis zu km x 0,30 = 900 ( 33 EStG); ohne Nachweis pauschal möglich! Mehrbedarf bei der Grundsicherung von 17 % des Regelsatzes ( 30 Abs. 1 SGB XII) 17

18 Voraussetzungen Merkzeichen ag Merkzeichen ag: -außergewöhnlich gehbehindert- bei außergewöhnlicher Behinderung beim Gehen Fortbewegung ist auf das schwerste eingeschränkt z. B. Personen, die sich wegen der Schwere ihres Leidens dauernd nur mit fremder Hilfe oder nur mit großer Anstrengung außerhalb ihres Kraftfahrzeuges bewegen können. Faustformel: maximale Gehstrecke 50 bis 100 Meter 18

19 Nachteilsausgleiche Merkzeichen ag Unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Nahverkehr mit Wertmarke ( 145 ff SGB IX); ab ohne Kilometer-Begrenzung in Deutschland Kraftfahrzeugsteuerbefreiung ( 3 a Abs. 1 KraftStG) Anerkennung der Kfz-Kosten als außergewöhnliche Belastung für alle Fahrten mit dem Menschen mit Behinderung (auch Urlaubs-, Freizeit-, Besuchsfahrten): bis zu km x 0,30 = ( 33 EStG); muss mit Aufzeichnungen belegt werden! Parkerleichterungen, Parkausweis ( 46 Abs. 1 StVO) 19

20 Behindertenpauschbetrag ( 33 EStG) Einkommenssteuerfreibetrag pauschal: GdB von 25 bis bis 570 von 55 und von 65 und von 75 und von 85 und von 95 und Für Merkzeichen H und Bl

21 Schwerbehinderung im Arbeitsleben Bevorzugte Einstellung, Beschäftigung ( 81, 122 SGB IX) Erhöhter Kündigungsschutz; Integrationsamt muss Kündigung zustimmen ( 85 ff SGB IX) Begleitende Hilfe im Arbeitsleben ( 102 SGB IX), z. B. Arbeitshilfsmittel, Arbeitsassistenz Freistellung von Mehrarbeit ( 124 SGB IX) Eine Arbeitswoche Zusatzurlaub ( 125 SGB IX) Vorzeitige Altersrente ohne Rentenabzüge! 21

22 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 22

Schwerbehinderung bei der Parkinsonerkrankung. Michael Kros Klinik für Neurologie mit Klinischer Neurophysiologie Herz-Jesu-Krankenhaus Hiltrup GmbH

Schwerbehinderung bei der Parkinsonerkrankung. Michael Kros Klinik für Neurologie mit Klinischer Neurophysiologie Herz-Jesu-Krankenhaus Hiltrup GmbH Schwerbehinderung bei der Parkinsonerkrankung Michael Kros Klinik für Neurologie mit Klinischer Neurophysiologie Herz-Jesu-Krankenhaus Hiltrup GmbH Gliederung Wer gilt als behindert? Wie bekomme ich einen

Mehr

Schwerbehinderung. Rechte schwerbehinderter Menschen. - Ein Überblick

Schwerbehinderung. Rechte schwerbehinderter Menschen. - Ein Überblick Schwerbehinderung Rechte schwerbehinderter Menschen - Ein Überblick Rechtsanwälte Dr. Weller Uffeln Wetzlar 1 Gesetzliche Grundlage Sozialgesetzbuch IX Schwerbehinderung: Grad der Behinderung von 50 (GdB

Mehr

Autismus im Sozial- und Bildungsrecht

Autismus im Sozial- und Bildungsrecht Autismus im Sozial- und Bildungsrecht 1. Autismus als Behinderung 2. Autismus in der Gesetzlichen Pflegeversicherung 3. Eingliederungshilfe in Kindergarten und Schule 4. Arbeitsassistenz für autistisch

Mehr

Schwerbehinderung in Duisburg (Merkzeichen / Nachteilsausgleiche Stand Nov. 2014) Antragstellung des Schwerbehindertenausweises

Schwerbehinderung in Duisburg (Merkzeichen / Nachteilsausgleiche Stand Nov. 2014) Antragstellung des Schwerbehindertenausweises Schwerbehinderung in Duisburg (Merkzeichen / Nachteilsausgleiche Stand Nov. 2014) Antragstellung des Schwerbehindertenausweises Stadt Duisburg Amt für Soziales und Wohnen - Sachgebiet Schwerbehindertenrecht

Mehr

Schwerbehinderung und Schwerbehindertenausweis. Ich lebe mit einer Demenz. Alzheimer Gesellschaft. Tipps für Menschen mit einer beginnenden Demenz

Schwerbehinderung und Schwerbehindertenausweis. Ich lebe mit einer Demenz. Alzheimer Gesellschaft. Tipps für Menschen mit einer beginnenden Demenz Alzheimer Gesellschaft Baden-Württemberg e.v. Selbsthilfe Demenz Schwerbehinderung und Schwerbehindertenausweis Tipps für Menschen mit einer beginnenden Demenz Ich lebe mit einer Demenz was ich mir zu

Mehr

Berufliche und gesellschaftliche Rehabilitation. Informationen des Sozialdienstes der Kliniken Schmieder (2013)

Berufliche und gesellschaftliche Rehabilitation. Informationen des Sozialdienstes der Kliniken Schmieder (2013) Berufliche und gesellschaftliche Rehabilitation Informationen des Sozialdienstes der Kliniken Schmieder (2013) 1 Themenübersicht Begriffsdefinitionen 2 SGB IX Antragsstellung und verfahren Nachteilsausgleiche

Mehr

Schwerbehinderte Menschen (GdB 50 und mehr) haben Anspruch auf einen bezahlten Zusatzurlaub von fünf Arbeitstagen.

Schwerbehinderte Menschen (GdB 50 und mehr) haben Anspruch auf einen bezahlten Zusatzurlaub von fünf Arbeitstagen. SCHWERBEHINDERUNG Der Begriff der Behinderung bzw. der Schwerbehinderung leitet sich aus dem Sozialgesetzbuch IX her. Zusätzlich spielt die Behinderung auch eine Rolle im Bereich des sozialen Entschädigungsrechts.

Mehr

Kommunaler Sozialverband Sachsen. Aufgaben von Integrationsämtern

Kommunaler Sozialverband Sachsen. Aufgaben von Integrationsämtern Aufgaben von Integrationsämtern Was heißt schwerbehindert? Behinderung? körperlich, geistig, seelisch + länger als ein halbes Jahr und dadurch Probleme im Alltag (Grad der Behinderung 20-40%) Schwerbehinderung?

Mehr

Steuerliche Entlastung für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen

Steuerliche Entlastung für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen Steuerliche Entlastung für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen Telefonvortrag am 3. März 2009 für das Portal Mittelstand-und-Familie Lothar Winkel, Steuerberater, Berlin www.mittelstand-und-familie.de

Mehr

Hilfsmittel in der gesetzlichen Krankenversicherung

Hilfsmittel in der gesetzlichen Krankenversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung Fachanwälte für Verwaltungsrecht Via Futura Bamberg, 23./24.03.2013 Referent: Jürgen Greß Fachanwalt für Sozialrecht Rechtsanwälte Hoffmann & Greß Fürstenrieder

Mehr

Das Integrationsamt beim Zentrum Bayern Familie und Soziales

Das Integrationsamt beim Zentrum Bayern Familie und Soziales Das beim Zentrum Bayern Familie und Soziales Ihr kompetenter Partner bei Fragen zur Beschäftigung schwer behinderter und diesen gleichgestellter Menschen. E-Mail: Internet: integrationsamt.schw@zbfs.bayern.de

Mehr

Förderleistungen der Agentur für Arbeit an Arbeitgeber

Förderleistungen der Agentur für Arbeit an Arbeitgeber Beschäftigung und Ausbildung von Menschen mit Behinderung 22. Februar 2011 BildrahmenBild einfügen: Menüreiter: Bild/Logo einfügen > Bild für Titelfolie auswählen Logo für die Besonderen Dienststellen

Mehr

Landesamt für Soziales und Versorgung Brandenburg

Landesamt für Soziales und Versorgung Brandenburg Landesamt für Soziales und Versorgung Brandenburg Leistungen und Hilfen für Im Sozial-Gesetzbuch 9 steht: können besondere Hilfen und Leistungen bekommen. Bei der Arbeit, beim Wohnen, in der Freizeit.

Mehr

Sozialleistungen für Familien mit Kindern mit Behinderung

Sozialleistungen für Familien mit Kindern mit Behinderung Sozialleistungen für Familien mit Kindern mit Behinderung Fachanwälte für Verwaltungsrecht Via Futura Bamberg, 23./24.03.2013 Referent: Jürgen Greß Fachanwalt für Sozialrecht Rechtsanwälte Hoffmann & Greß

Mehr

Infoblatt zum Thema (Schwer-)Behinderung bei peripher hörgeschädigten Kindern und Kindern mit zentralen Hörstörungen

Infoblatt zum Thema (Schwer-)Behinderung bei peripher hörgeschädigten Kindern und Kindern mit zentralen Hörstörungen Infoblatt zum Thema (Schwer-)Behinderung bei peripher hörgeschädigten Kindern und Kindern mit zentralen Hörstörungen erstellt von: Wiebke Lüllmann, Audiotherapeutin (DSB) und der Elterngruppe für hörgeschädigte

Mehr

Bestellnummer: 7397600

Bestellnummer: 7397600 Hinweis: Unsere Werke sind stets bemüht, Sie nach bestem Wissen zu informieren. Die vorliegende Ausgabe beruht auf dem Rechtsstand von August 2009. Verbindliche Auskünfte holen Sie gegebenenfalls bei Ihrem

Mehr

Der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung. Parkerleichterung für Menschen mit bestimmten Mobilitätseinschränkungen

Der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung. Parkerleichterung für Menschen mit bestimmten Mobilitätseinschränkungen Der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung Parkerleichterung für Menschen mit bestimmten Mobilitätseinschränkungen Liebe Leserinnen und Leser! Wer Auto fährt, kennt das Problem: Es gibt immer mehr

Mehr

Reiner Hub, Sozialreferent DDB. Reiner Hub; DDB LV Baden- Württem berg e. V.

Reiner Hub, Sozialreferent DDB. Reiner Hub; DDB LV Baden- Württem berg e. V. Reiner Hub; DDB LV Baden- Württem berg e. V. Grad der Schädigungsfolgen (GdS) Versorgungsmedizinische Grundsätze 2010 Merkmale der Diabetestherapie Löst regelhaft keine Hypoglykämie aus 0 Kann Hypoglykämie

Mehr

1 Zusammenfassung: Vortrag Der Berufsalltag mit Tinnitus v. 17.06.09 von Gereon Gilles. Einteilung des Grad der Behinderung (GdB) bei Tinnitus

1 Zusammenfassung: Vortrag Der Berufsalltag mit Tinnitus v. 17.06.09 von Gereon Gilles. Einteilung des Grad der Behinderung (GdB) bei Tinnitus 1 Zusammenfassung: Vortrag Der Berufsalltag mit Tinnitus v. 17.06.09 von Gereon Gilles Einteilung des Grad der Behinderung (GdB) bei Tinnitus Tinnitus Merkmale Ohne nennenswerte psychische Begleiterscheinung

Mehr

Dialysebehandlung. Arbeit. Rente. Freizeit. Ausbildung. Transporte. Urlaub. Zuzahlungen. Pflege

Dialysebehandlung. Arbeit. Rente. Freizeit. Ausbildung. Transporte. Urlaub. Zuzahlungen. Pflege Dialysebehandlung Arbeit Rente Freizeit Transporte Ausbildung Urlaub Zuzahlungen Pflege AMGEN GmbH 2004 Generelle Zuzahlungsregeln 1.1 Außer für Patienten unter 18 Jahren gibt es keine generellen Zuzahlungsbefreiungen

Mehr

SONDERDRUCK. Schwerbehindertenausweis, Nachteilsausgleiche und Pflegegeld Ein Ratgeber für Eltern herzkranker Kinder. Gerhard Müller, Mainz

SONDERDRUCK. Schwerbehindertenausweis, Nachteilsausgleiche und Pflegegeld Ein Ratgeber für Eltern herzkranker Kinder. Gerhard Müller, Mainz SONDERDRUCK 7 Schwerbehindertenausweis, Nachteilsausgleiche und Pflegegeld Ein Ratgeber für Eltern herzkranker Kinder Gerhard Müller, Mainz Herausgegeben von der Deutschen Herzstiftung Stand: Mai 2003

Mehr

Sozialrechtliche Aspekte der Lebertransplantation inkl. Lebendspende

Sozialrechtliche Aspekte der Lebertransplantation inkl. Lebendspende Universitätsklinikum Essen Zentrum für Kinder- und Jugendmedizin Sozialrechtliche Aspekte der Lebertransplantation inkl. Lebendspende Kinder- und Jugend Soz. Psychologin Melanie Goll, M.A. Inhalte Schwerbehindertenausweis

Mehr

30 Abs. 1 SGB XII - Mehrbedarf Alter und EU. 30 Mehrbedarf. (1) Für Personen, die

30 Abs. 1 SGB XII - Mehrbedarf Alter und EU. 30 Mehrbedarf. (1) Für Personen, die 30 Mehrbedarf (1) Für Personen, die 1. die Altersgrenze nach 41 Abs. 2 erreicht haben oder 2. die Altersgrenze nach 41 Abs. 2 noch nicht erreicht haben und voll erwerbsgemindert nach dem Sechsten Buch

Mehr

Wer sein Recht als behinderter Mensch in Anspruch nehmen will, muss seine Behinderung nachweisen können!

Wer sein Recht als behinderter Mensch in Anspruch nehmen will, muss seine Behinderung nachweisen können! Hauptschwerbehindertenvertretung der Lehrerinnen und Lehrer im Sächsischen Staatsministerium für Kultus in Zusammenarbeit mit den Schwerbehindertenvertretungen der Sächsischen Bildungsagentur Stand: Januar

Mehr

Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen

Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen Fortsetzung der erfolgreichen Politik der Schaffung gesetzlicher Rahmenbedingungen zur Sicherung der selbstbestimmten Teilhabe behinderter

Mehr

Neufeststellungsantrag nach dem SGB IX zum Aktenzeichen

Neufeststellungsantrag nach dem SGB IX zum Aktenzeichen Amt für Versorgung und Integration Bremen Friedrich-Rauers-Str. 26 28195 Bremen Sprechzeiten: Bremen: Montag bis Donnerstag von 9 bis 12 Uhr, Tel. 361- Außenstelle Bremerhaven, Hinrich-Schmalfeldt-Str.,

Mehr

Was steht mir zu für meinen Lebensunterhalt?

Was steht mir zu für meinen Lebensunterhalt? Was steht mir zu für meinen Lebensunterhalt? Entstehung der Werkstätten Früher: Viele behinderte Menschen lebten und arbeiteten in ihrer Großfamilie. Das war nicht immer schön. Es gab wenige Einrichtungen

Mehr

Ziel- und Qualitätsorientierung. Fortbildung für die Begutachtung in Verbindung mit dem Gesamtplanverfahren nach 58 SGB XII

Ziel- und Qualitätsorientierung. Fortbildung für die Begutachtung in Verbindung mit dem Gesamtplanverfahren nach 58 SGB XII Ziel- und Qualitätsorientierung Fortbildung für die Begutachtung in Verbindung mit dem Gesamtplanverfahren nach 58 SGB XII Qualität? In der Alltagssprache ist Qualität oft ein Ausdruck für die Güte einer

Mehr

Konsequenzen der Anerkennung des GdB s - Nachteilsausgleich - Welche Vorteile haben Menschen mit einer Behinderung durch einen Ausweis?

Konsequenzen der Anerkennung des GdB s - Nachteilsausgleich - Welche Vorteile haben Menschen mit einer Behinderung durch einen Ausweis? Welche Vorteile haben Menschen mit einer Behinderung durch einen Ausweis? Eigentlich sollte man nicht von Vorteilen sprechen. Dem schwerbehinderten Menschen werden lediglich Hilfen zum Ausgleich behinderungsbedingter

Mehr

Krebserkrankung Soziale Folgen und ihre Absicherung

Krebserkrankung Soziale Folgen und ihre Absicherung Rehabilitation Krebserkrankung Soziale Folgen und ihre Absicherung Dipl. Sozialpädagogin M. Niemann Rubensstraße 125 12157 Berlin Tel.: 030-130 20-2243 monika.niemann@vivantes.de Weltgesundheitsorganisation

Mehr

Herzlich Willkommen. Deutscher Kinderschutzbund, Landesverband Sachsen e.v.

Herzlich Willkommen. Deutscher Kinderschutzbund, Landesverband Sachsen e.v. Herzlich Willkommen Elternrecht und Kindesgrundrechte Verfassungsrechtliche Vorgaben Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG Recht und Pflicht der Eltern zur Pflege und Erziehung des Kindes (Elternrecht) Art. 2 Abs. 1

Mehr

Berufungsentscheidung

Berufungsentscheidung Außenstelle Wien Senat 17 GZ. RV/0414-W/06 Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der X, vertreten durch Y, vom 13. Dezember 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes Z vom

Mehr

Richtlinie. des Gemeinsamen Bundesausschusses. zur Umsetzung der Regelungen in 62 für schwerwiegend chronisch Erkrankte ( Chroniker-Richtlinie )

Richtlinie. des Gemeinsamen Bundesausschusses. zur Umsetzung der Regelungen in 62 für schwerwiegend chronisch Erkrankte ( Chroniker-Richtlinie ) Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Umsetzung der Regelungen in 62 für schwerwiegend chronisch Erkrankte ( Chroniker-Richtlinie ) in der Fassung vom 22. Januar 2004 veröffentlicht im Bundesanzeiger

Mehr

Mein Recht als Schwerbehinderter

Mein Recht als Schwerbehinderter Beck-Rechtsberater Mein Recht als Schwerbehinderter Erwerbstätigkeit. Sozialleistungen Steuern' Nachteilsausgleiche Von Dr. Monika Majerski-Pahlen Vorsitzende Richterin am Landessozialgericht und Dr. Ronald

Mehr

Die Leistungen der Agentur für Arbeit Hamburg für schwerbehinderte Menschen

Die Leistungen der Agentur für Arbeit Hamburg für schwerbehinderte Menschen Corinna Westfahl, Teamleiterin Agentur für Arbeit Hamburg, 31. Mai 2013 Die Leistungen der Agentur für Arbeit Hamburg für schwerbehinderte Menschen was leisten die Arbeitsvermittlung und der Arbeitgeberservice

Mehr

Schwerbehindertenausweis

Schwerbehindertenausweis 1 Schwerbehindertenausweis Die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises erfolgt nur auf Antrag: http://www.zbfs.bayern.de/imperia/md/content/blvf/sgbix/antrag_auf_feststellung_ein er_behinderung.pdf

Mehr

Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache

Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache Das Persönliche Budget mehr Selbstbestimmung, mehr Selbstständigkeit, mehr Selbstbewusstsein! Dieser Text soll den behinderten Menschen in Westfalen-Lippe,

Mehr

Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben S. Lehnert, Dipl. Sozialarbeiterin, -pädagogin (FH) K. Fleischer, Dipl. Sozialarbeiterin, -pädagogin (FH) Zentrum für Ambulante Rehabilitation 2014 Grundsatz: Rehabilitation

Mehr

Rentenarten in der gesetzlichen Rentenversicherung + VBL-Rente

Rentenarten in der gesetzlichen Rentenversicherung + VBL-Rente Rentenarten in der gesetzlichen Rentenversicherung + VBL-Rente Im April 2007 wurde das Gesetz zur Anpassung der Regelaltersgrenze an die demografische Entwicklung und zur Stärkung der Finanzierungsgrundlagen

Mehr

Dialysebehandlung. Arbeit. Rente. Freizeit. Ausbildung. Transporte. Urlaub. Zuzahlungen. Pflege

Dialysebehandlung. Arbeit. Rente. Freizeit. Ausbildung. Transporte. Urlaub. Zuzahlungen. Pflege Dialysebehandlung Arbeit Rente Freizeit Transporte Ausbildung Urlaub Zuzahlungen Pflege AMGEN GmbH 2007 Inhalt: Dialyse und Soziales Schwerbehinderung Berufstätigkeit Lohnersatzleistungen Hilfsbedürftigkeit

Mehr

Inklusion bei Legasthenie und Dyskalkulie

Inklusion bei Legasthenie und Dyskalkulie Inklusion bei Legasthenie und Dyskalkulie h4p://www.qualiboxx.de/wws/dossier- inklusion.php Landesverband Legasthenie und Dyskalkulie Berlin e. V. im Bundesverband Legasthenie und Dyskalkulie e. V. LVL

Mehr

Merkblatt zu Befreiungsmöglichkeiten von dem kassenindividuellen Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenkassen

Merkblatt zu Befreiungsmöglichkeiten von dem kassenindividuellen Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenkassen Merkblatt zu Befreiungsmöglichkeiten von dem kassenindividuellen Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenkassen von Sebastian Tenbergen Referent für Sozialrecht und Sozialpolitik Seite 1 Inhalt Vorbemerkung...

Mehr

AGG Urteilsübersicht Behinderung

AGG Urteilsübersicht Behinderung Lf d. Nr. AGG Urteilsübersicht Behinderung Stichworte Datum Gericht Verfahrensgang Inhalt Link 78 Behinderung, Beweisanforderung, Stellenausschreibung 21.01.09 LAG Köln, Az.:3 Sa 1369/08 Aachen, Az.: 6

Mehr

Erläuterungen zum Grad der Behinderung und zu den Merkzeichen

Erläuterungen zum Grad der Behinderung und zu den Merkzeichen Erläuterungen zum Grad der Behinderung und zu den Merkzeichen Menschen sind nach 2 Absatz 1 SGB IX behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit

Mehr

Unterstützung erwerbsfähiger Hilfebedürftiger bei der Überwindung behindertenspezifischer Nachteile. Gesetzlicher Auftrag Finanzielle Entlastung

Unterstützung erwerbsfähiger Hilfebedürftiger bei der Überwindung behindertenspezifischer Nachteile. Gesetzlicher Auftrag Finanzielle Entlastung Unterstützung erwerbsfähiger Hilfebedürftiger bei der Überwindung behindertenspezifischer Nachteile Gesetzlicher Auftrag Finanzielle Entlastung Behinderung gemäß Behinderte Behinderte 1 1 Funktionseinschränkung

Mehr

Zukunft der WfbM Positionspapier des Fachausschusses IV

Zukunft der WfbM Positionspapier des Fachausschusses IV Hessen Diakonie Hessen Positionspapier zur Zukunft der WfbM 1 Zukunft der WfbM Positionspapier des Fachausschusses IV Diakonisches Werk in Hessen und Nassau und Kurhessen-Waldeck e.v. Leichte Sprache 8

Mehr

Satzung. des Kreises Ostholstein über die Anerkennung der notwendigen Kosten für die. Schülerbeförderung

Satzung. des Kreises Ostholstein über die Anerkennung der notwendigen Kosten für die. Schülerbeförderung 40.10 Satzung des Kreises Ostholstein über die Anerkennung der notwendigen Kosten für die Schülerbeförderung Aktuelle Lesefassung der Satzung vom 03.07.2007 unter Berücksichtigung der durch die 1. Nachtragssatzung

Mehr

Integrationsamt. Einstellung lohnt sich! Wie das Integrationsamt Arbeitgeber von behinderten Menschen fördert

Integrationsamt. Einstellung lohnt sich! Wie das Integrationsamt Arbeitgeber von behinderten Menschen fördert Integrationsamt Einstellung lohnt sich! Wie das Integrationsamt Arbeitgeber von behinderten Menschen fördert Das Integrationsamt: Partner für Arbeitgeber und behinderte Menschen im Beruf Sie leiten ein

Mehr

Gesundheitsprävention & Arbeitsrecht

Gesundheitsprävention & Arbeitsrecht Gesundheitsprävention & Arbeitsrecht Referent: Thorsten Armborst Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht 15.10.2013 1/16 Agenda Vorüberlegungen Was kann der AG tun, um Fehlzeiten zu verringern? Das

Mehr

Berufliche Reha: Neuorientierung aus gesundheitlichen Gründen. Berufsförderungswerk Berlin- Brandenburg e. V.

Berufliche Reha: Neuorientierung aus gesundheitlichen Gründen. Berufsförderungswerk Berlin- Brandenburg e. V. Berufliche Reha: Neuorientierung aus gesundheitlichen Gründen Berufsförderungswerk Berlin- Brandenburg e. V. Begriffsklärungen Berufliche Rehabilitation (= Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben = LTA)

Mehr

5 Übersicht über die Regelungen der Kostenübernahme für orthopädischen

5 Übersicht über die Regelungen der Kostenübernahme für orthopädischen 5 Übersicht über die Regelungen der Kostenübernahme für orthopädischen Fußschutz Benötigt der Versicherte orthopädische Schuhe, so müssen auch die am Arbeitsplatz für ihn erforderlichen Sicherheits-, Schutz-

Mehr

Überblick über die Rechte von Behinderten und Schwerbehinderten. Mathias Klose Rechtsanwalt Fachanwalt für Sozialrecht

Überblick über die Rechte von Behinderten und Schwerbehinderten. Mathias Klose Rechtsanwalt Fachanwalt für Sozialrecht Überblick über die Rechte von Behinderten und Schwerbehinderten Mathias Klose Rechtsanwalt Fachanwalt für Strafrecht Fachanwalt für Sozialrecht www.ra-klose.com Behinderung Abweichung der körperlichen,

Mehr

Keine krankheitsbedingte Kündigung ohne Betriebliches Eingliederungsmanagement? -Prävention im Vorfeld von Kündigungen

Keine krankheitsbedingte Kündigung ohne Betriebliches Eingliederungsmanagement? -Prävention im Vorfeld von Kündigungen Keine krankheitsbedingte Kündigung ohne Betriebliches Eingliederungsmanagement? -Prävention im Vorfeld von Kündigungen Krankheitsbedingte Kündigung K bei Geltung des Kündigungsschutzgesetzes: K 1. Prognose

Mehr

Catherina Lange, Heimbeiräte und Werkstatträte-Tagung, November 2013 1

Catherina Lange, Heimbeiräte und Werkstatträte-Tagung, November 2013 1 Catherina Lange, Heimbeiräte und Werkstatträte-Tagung, November 2013 1 Darum geht es heute: Was ist das Persönliche Geld? Was kann man damit alles machen? Wie hoch ist es? Wo kann man das Persönliche Geld

Mehr

Nutzen Sie das Inhaltsmenü: Die Schnellübersicht führt Sie zu Ihrem Thema. Die Kapitelübersichten führen Sie zur Lösung.

Nutzen Sie das Inhaltsmenü: Die Schnellübersicht führt Sie zu Ihrem Thema. Die Kapitelübersichten führen Sie zur Lösung. Nutzen Sie das Inhaltsmenü: Die Schnellübersicht führt Sie zu Ihrem Thema. Die Kapitelübersichten führen Sie zur Lösung. Ergreifen Sie die Initiative.... 7 Abkürzungen... 8 1 2 Antragstellung für einen

Mehr

Die Pflegeversicherung wird neu gestaltet

Die Pflegeversicherung wird neu gestaltet Die Pflegeversicherung wird neu gestaltet Erstes und Zweites Pflegestärkungsgesetz 09.11.2015 1 Pflegeleistungen ab 2015 Erstes Pflegestärkungsgesetz Pflegestufe Pflegegeld (Pflege durch Angehörige) Pflegesachleistung

Mehr

Betriebliches Eingliederungsmanagement - BEM - Ulrich Römer KVJS Baden-Württemberg -Integrationsamt-

Betriebliches Eingliederungsmanagement - BEM - Ulrich Römer KVJS Baden-Württemberg -Integrationsamt- Betriebliches Eingliederungsmanagement - BEM - Ulrich Römer KVJS Baden-Württemberg -Integrationsamt- Karlsruhe, 23.10.2012 Karl-Friedrich Ernst Rechtsgrundlage 84 Absatz 2 SGB IX 84 Prävention (1) Der

Mehr

Mitarbeiter-Informationsdienst Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Nordrhein-Westfalen

Mitarbeiter-Informationsdienst Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Nordrhein-Westfalen Mitarbeiter-Informationsdienst Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Nordrhein-Westfalen AuB Beihilfe Beihilfenverordnung Änderungen der Beihilfeverordnung zum 1.1.2015 2015.03 Auszug aus den Informationen

Mehr

Personalamt 11-23 Beihilfestelle im Januar 2015

Personalamt 11-23 Beihilfestelle im Januar 2015 Personalamt 11-23 Beihilfestelle im Januar 2015 Informationen für Beihilfeberechtigte Mit Wirkung vom 01.01.2015 ist die Beihilfenverordnung des Landes Nordrhein- Westfalen -BVO NRW- geändert worden. Soweit

Mehr

Persönliches Budget Hilfen für ehrenamtliche rechtliche Betreuer als Budgetassistenten

Persönliches Budget Hilfen für ehrenamtliche rechtliche Betreuer als Budgetassistenten Persönliches Budget Hilfen für ehrenamtliche rechtliche Betreuer als Budgetassistenten Schulungsunterlagen der Mitarbeiterinnen des Projektes Fachberatung von ehrenamtlichen rechtlichen Betreuerinnen und

Mehr

Newsletter - Ausgabe: Blaue Mail 05/2015 - DPolG-Bayern.de - vom: 12.03.2015

Newsletter - Ausgabe: Blaue Mail 05/2015 - DPolG-Bayern.de - vom: 12.03.2015 Newsletter - Ausgabe: Blaue Mail 05/2015 - DPolG-Bayern.de - vom: 12.03.2015 Die blaue Mail der DPolG Bayern 05/2015 Inhalt 01. Beförderungsauswahl April 2015 02. Ein klares Votum der Basis beim Stimmungsbild

Mehr

Gliederung für die Praxis

Gliederung für die Praxis Gliederung für die Praxis Fachanwalt für Arbeitsrecht Michael Loewer Schönhauser Allee 83 10439 Berlin 030/44674467 www.jurati.de Anwaltssozietät Jurati, Schönhauser Allee 83, 10439 Berlin 1 Geschützter

Mehr

12.03.2016. Was bringt das Pflegestärkungsgesetz 2?

12.03.2016. Was bringt das Pflegestärkungsgesetz 2? Was bringt das Pflegestärkungsgesetz 2? Andreas Fischbach - Pflegesachverständiger - Geschäftsführer und Pflegedienstleiter der Diakoniestation Friedrichsdorf Grundlagen Sozialgesetzbuch Nummer 11 (SGB

Mehr

Pflegeleistungen 2015

Pflegeleistungen 2015 Leicht & verständlich erklärt Pflegeleistungen 2015 Wir informieren Sie über alle Neuerungen des Pflegestärkungsgesetzes 2015 Liebe Leserinnen und Leser, der Bundestag hat im Oktober 2014 den 1. Teil des

Mehr

Der Weg zur Regelbeschulung mit Dolmetscher

Der Weg zur Regelbeschulung mit Dolmetscher Der Weg zur Regelbeschulung mit Dolmetscher RECHTLICHE VORAUSSETZUNGEN Karin Kestner, Fulda, 15.6.1013 Rechtliche Voraussetzungen? Die Gesetze gibt es! Wir müssen sie nur kennen und anwenden! Der Paragraph

Mehr

11. Anhang Häufigkeitsverteilungen Ich bin häufig unsicher, wie ich mich gegenüber Behinderten verhalten soll. (N=1289; I=2,71) 7 19,2 34 39,8 Wenn ich Behinderte auf der Straße sehe, versuche ich, ihnen

Mehr

Der INTEGRATIONSFACHDIENST ein Angebot für Menschen mit Behinderung zur beruflichen Eingliederung. Überblick

Der INTEGRATIONSFACHDIENST ein Angebot für Menschen mit Behinderung zur beruflichen Eingliederung. Überblick INTEGRATIONSFACHDIENST - ein Angebot für Menschen mit Behinderung zur beruflichen Eingliederung Referenten: Elisabeth Kämmerer Dorit Bleichrodt Fachberaterin Fachberaterin Malteser Hilfsdienst e. V. Malteser

Mehr

Das ist mein 1. Hilfeplan ein weiterer Hilfeplan. Der letzte Hilfeplan war vom Dieser Hilfeplan gilt von bis

Das ist mein 1. Hilfeplan ein weiterer Hilfeplan. Der letzte Hilfeplan war vom Dieser Hilfeplan gilt von bis Individuelle Hilfeplanung Rheinland-Pfalz Datum Wichtige Informationen Das ist mein 1. Hilfeplan ein weiterer Hilfeplan. Der letzte Hilfeplan war vom Dieser Hilfeplan gilt von bis Ich habe den Hilfeplan

Mehr

Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II INFORMATIONEN FÜR KUNDEN SGBII 52. Arbeitslosengeld II und Renten.

Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II INFORMATIONEN FÜR KUNDEN SGBII 52. Arbeitslosengeld II und Renten. SGBII 52 Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II INFORMATIONEN FÜR KUNDEN Arbeitslosengeld II und Renten Logo Die Auswirkungen von Renten auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts

Mehr

POINT. of Reha Sport e.v. Reha-Sport. Der Wegweiser zum. Eine Information für Patientinnen, Patienten und Angehörige

POINT. of Reha Sport e.v. Reha-Sport. Der Wegweiser zum. Eine Information für Patientinnen, Patienten und Angehörige POINT of Reha Sport e.v. Der Wegweiser zum Reha-Sport Eine Information für Patientinnen, Patienten und Angehörige Was ist Reha Sport? Reha Sport wird in Form von Wirbelsäulengymnastik und Bewegungsschule,

Mehr

Pflege 29,81 47,12 67,87 89,42 102,01. Ausbildungsumlage 3,69 3,69 3,69 3,69 3,69. Zwischensumme 33,50 50,81 71,56 93,11 105,70

Pflege 29,81 47,12 67,87 89,42 102,01. Ausbildungsumlage 3,69 3,69 3,69 3,69 3,69. Zwischensumme 33,50 50,81 71,56 93,11 105,70 PREISBLATT 1 Entgelte pro Tag vollstationär * Pflege 29,81 47,12 67,87 89,42 102,01 Ausbildungsumlage 3,69 3,69 3,69 3,69 3,69 Zwischensumme 33,50 50,81 71,56 93,11 105,70 Unterkunft 18,37 18,37 18,37

Mehr

Pflege 29,34 47,15 68,54 90,76 103,35. Ausbildungsumlage 3,69 3,69 3,69 3,69 3,69. Zwischensumme 33,03 50,84 72,23 94,45 107,04

Pflege 29,34 47,15 68,54 90,76 103,35. Ausbildungsumlage 3,69 3,69 3,69 3,69 3,69. Zwischensumme 33,03 50,84 72,23 94,45 107,04 PREISBLATT 1 Entgelte pro Tag Vollstationär * Pflege 29,34 47,15 68,54 90,76 103,35 Ausbildungsumlage 3,69 3,69 3,69 3,69 3,69 Zwischensumme 33,03 50,84 72,23 94,45 107,04 Unterkunft 16,94 16,94 16,94

Mehr

Rente mit 67 Anhebung der Altersgrenzen

Rente mit 67 Anhebung der Altersgrenzen HBE PRAXISWISSEN Rente mit 67 Anhebung der Altersgrenzen Handelsverband Bayern e.v. Brienner Straße 45, 80333 München Rechtsanwältin Claudia Lindemann Telefon 089 55118-122 Telefax 089 55118-118 E-Mail

Mehr

04131 / 789 87 87 Email: info@kanzlei-zidorn-plikat.de www.kanzlei-zidorn-plikat.de

04131 / 789 87 87 Email: info@kanzlei-zidorn-plikat.de www.kanzlei-zidorn-plikat.de FINANZKRISE DAS RECHT DES ARBEITSNEHMERS IN DER FINANZKRISE FRAUKE ZIDORN SABINE PLIKAT - RECHTSANWÄLTINNEN KLEINE BÄCKERSTRAßE 1-21335 LÜNEBURG 04131 / 789 87 87 Email: info@kanzlei-zidorn-plikat.de www.kanzlei-zidorn-plikat.de

Mehr

Hinzuverdienstgrenzen für Rentner

Hinzuverdienstgrenzen für Rentner grenzen für Rentner Rentenart: Regelaltersrente Erreichen der Regelaltersgrenze Anspruch auf die Regelaltersrente besteht ab Erreichen der Regelaltersgrenze. Für vor 1947 Geborene lag diese bei 65 Jahren.

Mehr

Herzlich willkommen. 2. Seniorenpolitische Fachtagung. Pflegestärkungsgesetz II Was lange währt, wird wirklich gut? Praxisreport

Herzlich willkommen. 2. Seniorenpolitische Fachtagung. Pflegestärkungsgesetz II Was lange währt, wird wirklich gut? Praxisreport Herzlich willkommen 2. Seniorenpolitische Fachtagung Berlin, 8. Oktober 2015 Pflegestärkungsgesetz II Was lange währt, wird wirklich gut? Praxisreport Dr. med. Renate Richter MEDICPROOF Der Spezialist

Mehr

Parkerleichterungen für Behinderte

Parkerleichterungen für Behinderte Parkerleichterungen für Behinderte K Berechtigtenkreis K Behindertenparkplätze K Parken im Ausland 2837231/04.10./50 h [Abb. 1] Berechtigtenkreis Für Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung,

Mehr

Clever investieren und für den Pflegefall vorsorgen: Gothaer PflegeRent Invest

Clever investieren und für den Pflegefall vorsorgen: Gothaer PflegeRent Invest Clever investieren und für den Pflegefall vorsorgen: Gothaer PflegeRent Invest Pflegebedürftigkeit kann jeden treffen auch Ihre Kunden! Über 2,25 Millionen Menschen in Deutschland sind derzeit ständig

Mehr

Pflegeneuausrichtungsgesetz: Pflegebedürftige und Menschen mit Demenz sind die Gewinner!

Pflegeneuausrichtungsgesetz: Pflegebedürftige und Menschen mit Demenz sind die Gewinner! Pflegeneuausrichtungsgesetz: Pflegebedürftige und Menschen mit Demenz sind die Gewinner! Die Änderungen in der Pflegeversicherung beruhen auf dem Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG). Dieses ist in weiten

Mehr

Was ist das Budget für Arbeit?

Was ist das Budget für Arbeit? 1 Was ist das Budget für Arbeit? Das Budget für Arbeit ist ein Persönliches Geld für Arbeit wenn Sie arbeiten möchten aber nicht mehr in einer Werkstatt. Das gibt es bisher nur in Nieder-Sachsen. Und in

Mehr

Langfristige Genehmigungen

Langfristige Genehmigungen MB 14 b AV 04/13 Merkblatt zum Thema Langfristige Genehmigungen Einleitung Seit der neuen Heilmittel-Richtlinie (HMR) vom 01.07.2011 können Menschen mit schweren und langfristigen funktionellen/strukturellen

Mehr

Rund ums Thema Pflegestufen

Rund ums Thema Pflegestufen Rund ums Thema Pflegestufen Seit 1. Juli 1996 erhalten Pflegebedürftige - abgestuft in drei Pflegestufen - Leistungen aus der Pflegeversicherung. Jeder ist dort pflegeversichert, wo sein Krankenversicherungsschutz

Mehr

Die Personalausweispflicht besteht bereits ab Vollendung des 16. Lebensjahres des Kindes!

Die Personalausweispflicht besteht bereits ab Vollendung des 16. Lebensjahres des Kindes! Was ändert sich bei Volljährigkeit Personalausweis beantragen (wenn noch nicht geschehen) Die Personalausweispflicht besteht bereits ab Vollendung des 16. Lebensjahres des Kindes! Wo: zuständiges Bürgeramt

Mehr

Unbestimmte Rechtsbegriffe und bestimmte Zuständigkeiten im Zusammenhang mit 35a SGB VIII

Unbestimmte Rechtsbegriffe und bestimmte Zuständigkeiten im Zusammenhang mit 35a SGB VIII Unbestimmte Rechtsbegriffe und bestimmte Zuständigkeiten im Zusammenhang mit 35a SGB VIII Rechtsanwalt Prof. Dr. Knut Hinrichs, Bochum/Hamburg Evangelische Fachhochschule R-W-L, Bochum EREV-Forum 35-2004:

Mehr

Im Bereich der Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden usw.) Im Bereich der Ernährung (Aufnahme oder Zubereitung der Nahrung)

Im Bereich der Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden usw.) Im Bereich der Ernährung (Aufnahme oder Zubereitung der Nahrung) P f l e g e d i e n s t Plus LUX HELIOS 72474 Winterlingen, Ambulante Pflege, hauswirtschaftliche Versorgung und Betreuung Häufige Fragen und Antworten an unseren Pflegedienst Wer erhält Leistungen aus

Mehr

Informationen über neue Leistungen der Pflegeversicherung. 1. Bessere Unterstützung für Menschen mit Demenz

Informationen über neue Leistungen der Pflegeversicherung. 1. Bessere Unterstützung für Menschen mit Demenz Pflegereform 2013 Informationen über neue Leistungen der Pflegeversicherung 1. Bessere Unterstützung für Menschen mit Demenz Die Situation für Menschen, die z. B. wegen einer dementiellen Erkrankung eine

Mehr

Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit

Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit (bis 31.12.2000 Erwerbsunfähigkeitsrente) 1 Gesetzliche Grundlagen 37 SGB VI Altersrente 43 SGB VI Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit 50 SGB VI Wartezeiten

Mehr

Rundschreiben vom 4. Mai 2016 Anlage 1 D 1 30101/5#1. - Vertrauliche Personalsache - Begutachtung der Dienstfähigkeit nach 48 BBG

Rundschreiben vom 4. Mai 2016 Anlage 1 D 1 30101/5#1. - Vertrauliche Personalsache - Begutachtung der Dienstfähigkeit nach 48 BBG Rundschreiben vom 4. Mai 2016 Anlage 1 D 1 30101/5#1 - Vertrauliche Personalsache - Begutachtung der Dienstfähigkeit nach 48 BBG I. Darstellung des Sachverhaltes durch die Dienststelle Vorname, Name, Amtsbezeichnung:

Mehr

Nicht ohne mein Handy! Mobil?

Nicht ohne mein Handy! Mobil? Mobil? Österreich & die Welt 1. Auf der Erde leben rund 7,1 Milliarden Menschen (Stand: 2013). Was schätzt du: Wie viele Mobilfunkanschlüsse gab es im Jahr 2012 weltweit? 1,4 Milliarden 4,6 Milliarden

Mehr

Bezirksstellenleiterkonferenz am 08. April 2015 10 Uhr im Hause

Bezirksstellenleiterkonferenz am 08. April 2015 10 Uhr im Hause Bezirksstellenleiterkonferenz am 08. April 2015 10 Uhr im Hause B A R R I E R E F R E I H E I T Beitrag von: Mag. Martin EGGER Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG) Wegfall der Ausnahmebestimmung

Mehr

Ulrich Krumme. Stand 01.01.2014 // kvw-beamtenversorgung // KINDERGELD. Rechtslage ab 01.01.2012

Ulrich Krumme. Stand 01.01.2014 // kvw-beamtenversorgung // KINDERGELD. Rechtslage ab 01.01.2012 Ulrich Krumme Stand 01.01.2014 // kvw-beamtenversorgung // KINDERGELD Rechtslage ab 01.01.2012 // Inhaltsverzeichnis I. Berücksichtigungsfähige Kinder 3 II. Allgemeine Voraussetzungen 5 III. Begriffsbestimmungen

Mehr

Kostenübernahme für den Einsatz von Gebärdendolmetscherinnen und Gebärdendolmetschern in Schulen

Kostenübernahme für den Einsatz von Gebärdendolmetscherinnen und Gebärdendolmetschern in Schulen Kostenübernahme für den Einsatz von Gebärdendolmetscherinnen und Gebärdendolmetschern in Schulen Bekanntmachung des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur vom 20. November 2009 (9211-05

Mehr

I. Was ist Eingliederungshilfe und wer hat Anspruch darauf?

I. Was ist Eingliederungshilfe und wer hat Anspruch darauf? Praktikumsbericht Eingliederungshilfe Julian Spiess, 12.10.2006 I. Was ist Eingliederungshilfe und wer hat Anspruch darauf?... 1 II. Was sind die Aufgaben und Ziele der Eingliederungshilfe?... 2 III. Was

Mehr

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte, Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte, ein krankes Kind zu versorgen bedeutet eine enorme Herausforderung. Hinzu kommen viele Fragen zu Hilfen und Leistungen der Kranken- und Pflegekassen. Im Folgenden

Mehr

Antrag auf Bewilligung einer Schülerbeförderung (gemäß 36 der Verordnung über die sonderpädagogische Förderung Sonderpädagogikverordnung SopädVO)

Antrag auf Bewilligung einer Schülerbeförderung (gemäß 36 der Verordnung über die sonderpädagogische Förderung Sonderpädagogikverordnung SopädVO) Bezirksamt Mitte von Berlin Abteilung Jugend, Schule, Sport und Facility Management Schul- und Sportamt Bearbeiterin SchuSpo 1 101/ 1 112 Frau Huber/ Frau Kühn Telefon: (030) 9018 26031/ 26018 Fax: (030)

Mehr

Gemeinnützige Elternstiftung Baden-Württemberg

Gemeinnützige Elternstiftung Baden-Württemberg Gemeinnützige Elternstiftung Baden-Württemberg Fachtag: Mein Kind ist besonders Fragen zum Sozialrecht am 18. April 2015 von Thomas Motschenbacher Rentenberater und Rechtsbeistand 27.04.2015 Themenübersicht

Mehr

Rechtsanwalt. Arbeitsverhältnis

Rechtsanwalt. Arbeitsverhältnis Thorben Feldhaus Rechtsanwalt Ihr Recht im Arbeitsverhältnis Das Arbeitsrecht ist traditionell das Schutzrecht der Arbeitnehmer! Es befasst sich mit der Beziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer,

Mehr

Die Post hat eine Umfrage gemacht

Die Post hat eine Umfrage gemacht Die Post hat eine Umfrage gemacht Bei der Umfrage ging es um das Thema: Inklusion Die Post hat Menschen mit Behinderung und Menschen ohne Behinderung gefragt: Wie zufrieden sie in dieser Gesellschaft sind.

Mehr

Der Schutz von Patientendaten

Der Schutz von Patientendaten Der Schutz von Patientendaten bei (vernetzten) Software-Medizinprodukten aus Herstellersicht 18.09.2014 Gerald Spyra, LL.M. Kanzlei Spyra Vorstellung meiner Person Gerald Spyra, LL.M. Rechtsanwalt Spezialisiert

Mehr

Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft:

Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft: Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft: Hinweis: Die im Folgenden dargestellten Fallkonstellationen beziehen sich auf

Mehr