Teilhabe am Arbeitsleben aus Sicht des Ärztlichen Dienstes der Bundesagentur für Arbeit
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- Heinrich Kuntz
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1 26. Heidelberger Kongress des Fachverbandes Sucht e.v Juni 2013 Dr. Berg Der Mensch im Mittelpunkt Was bedeutet dies für die Suchtbehandlung? Teilhabe am Arbeitsleben aus Sicht des Ärztlichen Dienstes der Bundesagentur für Arbeit
2 Leistungen nach SGB IX 4 Leistungen zur Teilhabe (1) Die Leistungen zur Teilhabe umfassen die notwendigen Sozialleistungen, um unabhängig von der Ursache der Behinderung 1. die Behinderung abzuwenden, zu beseitigen, zu mindern, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder ihre Folgen zu mildern, 2. Einschränkungen der Erwerbsfähigkeit oder Pflegebedürftigkeit zu vermeiden, zu überwinden, zu mindern oder eine Verschlimmerung zu verhüten sowie den vorzeitigen Bezug anderer Sozialleistungen zu vermeiden oder laufende Sozialleistungen zu mindern, 3. die Teilhabe am Arbeitsleben entsprechend den Neigungen und Fähigkeiten dauerhaft zu sichern oder 4. die persönliche Entwicklung ganzheitlich zu fördern und die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft sowie eine möglichst selbständige und selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen oder zu erleichtern. Seite 2
3 Leistungen nach SGB III 112 Teilhabe am Arbeitsleben (1) Für behinderte Menschen können Leistungen zur Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben erbracht werden, um ihre Erwerbsfähigkeit zu erhalten, zu verbessern, herzustellen oder wiederherzustellen und ihre Teilhabe am Arbeitsleben zu sichern, soweit Art oder Schwere der Behinderung dies erfordern. (2) Bei der Auswahl der Leistungen sind Eignung, Neigung, bisherige Tätigkeit sowie Lage und Entwicklung des Arbeitsmarktes angemessen zu berücksichtigen. Soweit erforderlich, ist auch die berufliche Eignung abzuklären oder eine Arbeitserprobung durchzuführen. Seite 3
4 Leistungen nach SGB II 16 Leistungen zur Eingliederung (1) Zur Eingliederung in Arbeit erbringt die Agentur für Arbeit Leistungen nach 35 des Dritten Buches. Sie kann folgende Leistungen des Dritten Kapitels des Dritten Buches erbringen: Für Eingliederungsleistungen an erwerbsfähige behinderte Leistungsberechtigte nach diesem Buch gelten die 112 bis 114, 115 Nummer 1 bis 3 mit Ausnahme berufsvorbereitender Bildungsmaßnahmen und der Berufsausbildungsbeihilfe, 116 Absatz 1, 2 und 5, die 117, 118 Satz 1 Nummer 3, Satz 2 und die 127 und 128 des Dritten Buches entsprechend. 1 Absatz 2 Nummer 4 sowie 36 und 81 Absatz 3 des Dritten Buches sind entsprechend anzuwenden. Seite 4
5 Art der Behinderung (berufliche Reha) Rehabilitanden nach Art der Behinderung in % 2009 Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Rehabilitanden, Nürnberg, August 2010 Seite 5
6 Anteil der F-Diagnosen an allen Diagnosen 2009 Seite 6
7 Anteil der F-Diagnosen bei erheblicher Leistungseinschränkung* 2009 Seite 7
8 Potenzialanalyse ; Persönliches Profil Qualifikation Schulische Qualifikation Berufliche Qualifikation Berufserfahrung Sprachkenntnisse Rahmenbedingungen Persönliche Rahmenbedingungen Wohnsituation Familiäre Situation und Betreuung Finanzielle Situation Örtliche Mobilität Leistungsfähigkeit Intellektuelle Leistungsfähigkeit Vermittlungsrelevante gesundh. Einschränkungen Arbeits- und Sozialverhalten + Umfeldprofil = Potenzialanalyse Motivation Eigeninitiative/ Arbeitshaltung Arbeitsmarktbedingungen Lern-/ Weiterbildungsbereitschaft Regionale Nachfrage Zielberuf Regionale Nachfrage Jobfamilie/ Berufsfeld Bundesweite Nachfrage Zielberuf Bundesweite Nachfrage Jobfamilie/ Berufsfeld Seite 8
9 Wechselwirkungen zwischen den Komponenten der ICF Quelle: ICF; Dt. Institut für Medizinische Dokumentation und Information, DIMDI WHO-Kooperationszentrum für das System Internationaler Klassifikationen, Stand: Oktober 2005 Seite 9
10 Begutachtung bei Zugang zur beruflichen REHA unter Berücksichtigung der Kontextfaktoren Klärung der Zielfragen (u. a. Frage zur Behinderung nach 2 Abs. 1 SGB IX bzw. 19 SGB III) Beurteilung von Befundberichten (vor allem bei SBG II-Fällen zur Frage notwendiger therapeutischer Maßnahmen) Einschaltung des Berufspsychologischen Service und Technischen Beratungsdienst der BA Einbeziehung des Betriebsarztes Medizinische Therapie und Rehabilitation ausgeschöpft? Empfehlung von sozialen Integrationsleistungen (Suchtberatung etc.) Interkulturelle Aspekte Seite 10
11 Für Ihre Aufmerksamkeit bedanke ich mich. Dr. med. Albert Berg Stellvertretender Leiter des Ärztlichen Dienstes der Bundesagentur für Arbeit (Nürnberg) Seite 11
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