Workshop 1: Wiedereingliederung ins Berufsleben welche Unterstützung ist hilfreich? Persönliche Voraussetzungen. Rechtliche Voraussetzungen
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- Edith Fuchs
- vor 8 Jahren
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1 Workshop 1: Wiedereingliederung ins Berufsleben welche Unterstützung ist hilfreich? beta-reha Persönliche Voraussetzungen Vor Rehabilitation: Behandlung / Therapie Tagesstruktur Arbeitstherapie / Ergotherapie Uffe Vajhøj, beta-reha, Hannover Annette Weddy, Deutsche DepressionsLiga e.v. 1. DEUTSCHER PATIENTENKONGRESS DEPRESSION für Betroffene und Angehörige 3 STIFTUNG Rechtliche Voraussetzungen Grundgesetz Artikel 12: Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen.... Sozialgesetzbuch 1 10: Menschen, die körperlich, geistig oder seelisch behindert sind oder denen eine solche Behinderung droht, haben unabhängig von der Ursache der Behinderung zur Förderung ihrer Selbstbestimmung und gleichberechtigten Teilhabe ein Recht auf Hilfe, die notwendig ist, um: Rechtliche Voraussetzungen 1. die Behinderung abzuwenden, zu beseitigen, zu mindern, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder ihre Folgen zu mildern, 2. Einschränkungen der Erwerbsfähigkeit oder Pflegebedürftigkeit zu vermeiden, zu überwinden, zu mindern oder eine Verschlimmerung zu verhüten sowie den vorzeitigen Bezug von Sozialleistungen zu vermeiden oder laufende Sozialleistungen zu mindern, 3. ihnen einen ihren Neigungen und Fähigkeiten entsprechenden Platz im Arbeitsleben zu sichern, 4. ihre Entwicklung zu fördern und ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft und eine möglichst selbständige und selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen oder zu erleichtern sowie 5. Benachteiligungen auf Grund der Behinderung entgegenzuwirken. 4 5
2 Zuständigkeiten In der Regel: Rentenversicherung Agentur für Arbeit Jobcenter Krankenkasse Sozialamt ABER! das müssen Sie gar nicht wissen! Wunsch- und Wahlrecht ( SGB IX 9) (1) Bei der Entscheidung über die Leistungen und bei der Ausführung der Leistungen zur Teilhabe wird berechtigten Wünschen der Leistungsberechtigten entsprochen. Dabei wird auch auf die persönliche Lebenssituation, das Alter, das Geschlecht, die Familie sowie die religiösen und weltanschaulichen Bedürfnisse der Leistungsberechtigten Rücksicht genommen; im Übrigen gilt 33 des Ersten Buches. Den besonderen Bedürfnissen behinderter Mütter und Väter bei der Erfüllung ihres Erziehungsauftrages sowie den besonderen Bedürfnissen behinderter Kinder wird Rechnung getragen. (2) Wunsch- und Wahlrecht ( SGB IX 9) (3) Leistungen, Dienste und Einrichtungen lassen den Leistungsberechtigten möglichst viel Raum zu eigenverantwortlicher Gestaltung ihrer Lebensumstände und fördern ihre Selbstbestimmung. (4) Die Leistungen zur Teilhabe bedürfen der Zustimmung der Leistungsberechtigten. Rehabilitation Psychisch Kranker (RPK) Bundesweit 50 medizinisch-berufliche Rehabilitationseinrichtungen Medizinische Reha: Bis zu 12 Monate Berufliche Reha: Bis zu 12 Monate Nachbetreuung 8 9
3 beta-reha Dezentrale und regionale Arbeitsweise Realitätsnähe Ressourcenorientierung Maßgeschneidert Förderung der Eigenverantwortung Passgenaue Vermittlung Nachbetreuung Berufliches Trainingszentrum (BTZ) Die 17 beruflichen Trainingszentren sind Spezialeinrichtungen zur beruflichen Rehabilitation von Menschen mit psychischen Behinderungen. Unterstützung bei der Abklärung realistischer beruflicher Perspektiven, der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt oder der Stabilisierung im Vorfeld einer Umschulung oder Ausbildung. zeitlich flexibel Berufsbildungswerke (BBW) Für junge Leute Überbetriebliche Ausbildung in 52 Berufsbildungswerken Arbeitserprobung / Eignungsklärung Berufsförderungswerke (BfW) Für ältere Leute Überbetriebliche Umschulung in 28 Berufsförderungswerken Maßnahmen zur Reha-Abklärung teilweise regional vor Ort 12 13
4 Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) Ca. 700 Werkstätten bundesweit / teilweise speziell für psychische Erkrankte Berufsbildungsbereich Arbeitsbereiche intern und extern Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) Sozialgesetzbuch IX im 84 (2): Der Arbeitgeber muss mit dem Personalrat und wenn nötig mit der Schwerbehindertenvertretung gemeinsam klären, wie Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden werden und mit welchen Leistungen oder Hilfen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann, wenn Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig sind Stufenweise Wiedereingliederung (Hamburger Modell) 74 SGB V und in 28 SGB IX Der Arbeitnehmer stimmt mit seinem Arzt einen Eingliederungsplan ab, der dem Genesungsfortschritt des Arbeitnehmers entspricht. Die Arbeitsaufnahme kann so mit wenigen Stunden täglich beginnen und stufenweise bis zur vollen Arbeitszeit gesteigert werden. Die Dauer der Maßnahme liegt im Regelfall zwischen wenigen Wochen und mehreren Monaten. Finanzen vor und während der Maßnahmen In der Regel gilt: Ambulante Arbeitstherapie: wie vorher, z.b. Krankengeld (max. 78 Wochen, SGB II 125) 16 17
5 Finanzen vor und während der Maßnahmen Medizinische Reha: Wenn Krankenkasse Kostenträger: meistens Krankengeld Wenn Rentenversicherung Kostenträger: Übergangsgeld, wenn vorher Krankengeld oder ALG I ALG II, wenn auch vorher ALG II Grundsicherung / Sozialhilfe läuft weiter evtl. Rente läuft weiter evtl. Unterhalt durch Angehörigen läuft weiter Finanzen vor und während der Maßnahmen Berufliche Reha: Wenn Arbeitsamt Kostenträger: meistens Ausbildungsgeld / Übergangsgeld Wenn Rentenversicherung Kostenträger: meistens Übergangsgeld Abschluss der Reha Eingliederungshilfe: Lohnkostenzuschuss für den Arbeitgeber nach einer Massnahme Nachbetreuung bei der Reha-Einrichtung Vollzeit / Teilzeit als mögliche Reha-Ergebnisse Rente / Teilrente als mögliche Reha-Ergebnisse Was bringen die Maßnahmen? Zutrauen zu eigenen Fähigkeiten stärken Belastbarkeit steigern Einen Umgang mit der eigenen Erkrankung am Arbeitsplatz finden Wissen, unter welchen Rahmenbedingungen man arbeiten kann und sollte, um gesund zu bleiben Wiedererlangung der Arbeitsfähigkeit Evtl. Beendigung der Reha mit einem passenden Arbeitsplatzes 20 21
6 Wichtigste Tipps Es gibt die Angebote, aber man muss sich selbst kümmern, da viele Ärzte nicht ausreichend informiert sind. Ehrlich sich selbst gegenüber sein, was zum jeweiligen Zeitpunkt realistisch ist Selbst Kontakt zur Einrichtung aufnehmen Egal bei welchem Träger Sie den Antrag stellen er muss angenommen und bearbeitet bzw. an die richtige Stelle weitergeleitet werden Links Leistungsträger Reha-Servicestellen: Deutsche Rentenversicherung: Arbeitsagentur: AOK: DAK Deutsche Angestellte Krankenkasse: Barmer Ersatzkasse ortale/versichertenportal/starts eite/startseite.html Techniker Krankenkasse: Links Reha-Maßnahmen beta-reha Bundesarbeitsgemeinschaft Rehabilitation psychisch kranker Menschen Bundesarbeitsgemeinschaft Beruflicher Trainingszentren Arbeitsgemeinschaft Deutscher Berufsförderungswerke Bundesarbeitsgemeinschaft der Berufsbildungswerke Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und viel Erfolg für Ihren weiteren Weg! Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen DEUTSCHER PATIENTENKONGRESS DEPRESSION für Betroffene und Angehörige STIFTUNG 25
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