Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein für zugelassene Maßnahmen bei einem Träger (AVGS-MAT) - Gutscheinverfahren
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- Hella Theresa Rosenberg
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1 Fachbereich 6 Jobcenter MAIA Geschäftsanweisung Nr Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein für zugelassene Maßnahmen bei einem Träger (AVGS-MAT) - Gutscheinverfahren 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. 45 SGB III Stand:
2 Vorbemerkungen Es gelten die Regelungen der fachlichen Hinweise nach 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. 45 SGB III (MAT) in der jeweils aktuellen Fassung. Grundsatz Die im Rahmen des Profilings und des Beratungsgespräches ermittelten individuellen Förderbedarfe jedes elb sollen durch einen gezielten Mitteleinsatz gedeckt und behoben werden. Durch das Gutscheinverfahren soll der elb in die Beseitigung seiner Hemmnisse aktiv eingebunden werden und alternativ zum BGS auch die Möglichkeit des AVGS-MAT zur Suche einer Maßnahme nutzen. Dabei ist darauf zu achten, dass der Personenkreis in der Lage ist, sich eine entsprechende Maßnahme selbstständig zu suchen. Die über den AVGS-MAT angestrebte Maßnahme soll dabei vorrangig Defizite im Bereich fachtheoretischer und fachpraktischer Kenntnisse beseitigen, Ursachen für Vermittlungshemmnisse ermitteln oder die Aktivierung / Orientierung wie auch Bewerbungstraining oder andere Maßnahmen zur Heranführung an den Arbeits- und Ausbildungsmarkt oder an eine selbständige Tätigkeit beinhalten. Dabei ist stets zu beachten, dass die gewählte Maßnahme die Integrationschancen der elb nachhaltig erhöht. Durch das Jobcenter eingekaufte Maßnahmen sind vorrangig, vor einem Gutschein, zu nutzen. Die Kombination mehrerer AVGS ist nur zulässig, soweit dies die individuelle Integrationsstrategie zielorientiert unterstützt. Die Auswahl ist immer zu begründen. Eine Kombination mit anderen Förderleistungen (wie z.b. AGH) ist möglich. Abgrenzung zu FbW Der MAT- Gutschein kann genutzt werden, für Maßnahmen zur - Heranführung an den Arbeits- und Ausbildungsmarkt, - Kenntnisvermittlung von fachtheoretischen und fachpraktischen Inhalten, die die Ausübung des Zielberufs oder der Zieltätigkeit vorbereitet und die Dauer von 6-8 Wochen (siehe Anforderungen an den Gutschein) nicht überschreitet, - Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen - Heranführung an eine selbständige Tätigkeit. Die Förderung FbW ist zu nutzen, wenn das Ziel ist: - Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf, - berufsbezogene und berufsübergreifende Weiterbildung ohne Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf, sowie
3 - Weiterbildung zu einer zertifizierten Teilqualifikation führt (sofern sie ein abgeschlossener und zertifizierter Teil einer anerkannten Berufsausbildung ist). Anforderungen an den Gutschein Der Gutschein umfasst mindestens folgende Angaben: - Gültigkeit (sie soll in der Regel 4 Wochen nicht überschreiten, aber den Beginn der Maßnahme im Rahmen der Gültigkeit ermöglichen) - Ziele und Inhalte der Maßnahme sowie deren Dauer sind festzulegen und detailliert zu beschreiben - im Rahmen der fachtheoretischen Kenntnisvermittlung müssen die Inhalte dem Zielberuf des Bewerberprofils entsprechen, da-bei darf die Dauer von 8 Wochen bei einem Träger und 6 Wochen bei einem Arbeitgeber nicht überschritten werden - Die regionale Beschränkung hat sich am Bewerberprofil zu orientieren. Soweit eine Kombination mit anderen Förderleistungen (zum Beispiel AGH-MAE) erfolgen soll, ist dies im AVGS-MAT zu verdeutlichen. Dabei ist über die vorgenannten Angaben hinaus eine Fest-legung bezüglich der Verteilung der Stundenzahl zu treffen. Die Kombination der Förderung verschiedener Maßnahmen soll eine Gesamtstundenzahl von 35 Wochenstunden nicht überschreiten.
4 Verfahren Wird im Rahmen des Profilings ein Handlungsbedarf erkannt, ist die Profillage und der Zielberuf zu überprüfen und ggf. anzupassen. Die Aushändigung des AVGS-MAT erfolgt durch den pap/fm im Rahmen des Beratungsgespräches. Auszuhändigen ist der Gutschein inkl. der vorgenannten Inhalte. Die Prüfung der Notwendigkeit und die Entscheidung inklusive Fördercheck ist in einem gesonderten Vermerk AVGS-MAT zu dokumentieren: Der Vermerk umfasst: - Inhalte des Förder-Checks (Notwendigkeit der Förderung ist darzulegen) - Ziele und Inhalte der Maßnahme, sowie deren Dauer - eine Belehrung über das Verfahren (Vorlage der Unterlagen, Prüfung, Bewilligung/Ablehnung, Beginn der Maßnahme) soll erfolgen und Bestandteil des Vermerkes sein. Der AVGS-MAT ist in der Dokumentenverwaltung zu speichern. Die EGV ist durch den pap / FM anzupassen. Für den elb kann zur Suche von Maßnahmen der Hinweis auf sowie auf gegeben werden. Zum Einlösen des Gutscheins sind durch den elb folgende Unterlagen vorzulegen: - Nachweis der Zertifizierung der Maßnahme (Kopie Zertifizierungsbogen) und des Trägers (Trägerzulassung) - Übersichtsbogen zur Maßnahme (Maßnahmebogen mit Maßnahme-Nr. der Agentur) - Originalgutschein AVGS-MAT mit Übersichtsbogen (Trägerangebot) Bei Eingang der Unterlagen ist ein persönliches Gespräch mit dem elb zu führen und - ein Abgleich zwischen Gutschein und tatsächlichem Angebot vorzunehmen; - der Erklärungsbogen mit dem elb auszufüllen; - die EGV ist mit dem elb zu überarbeiten; - der Bewilligungsbescheid für den Teilnehmer zur Teilnahme an der Maßnahme und das Anschreiben an den Träger mit der
5 Anlage Teilnehmerbezogener Bericht auszufertigen; - die Stellungnahme zur Maßnahme zu fertigen; - ein Prosoz-Vermerk zu erstellen mit der Begründung zur Stellungnahme (Betreff: AVGS-MAT); - eine WV zum Ende der Maßnahme (Erfolgsmessung) zu erstellen; - Einbuchen des Teilnehmers (bei noch nicht angelegten Maßnahmen in Abstimmung mit 615); Alle vorgenannten Unterlagen sind an das Team 615 weiterzuleiten. Ablehnungsbescheide sind vom pap/fm zu erstellen und in Prosoz in der Dokumentenverwaltung zusammen mit allen entscheidungsrelevanten Unterlagen zu hinterlegen und an 615 zur Registratur zu übersenden. Nach Abschluss der Maßnahme ist der Erfolg in Prosoz zu dokumentieren. Team 615: - legt die Maßnahme in Prosoz an und gibt Rückmeldung an pap; - erstellt die Bewilligungsbescheide für die Teilnehmerkosten; - legt die Mittelbindung fest; - rechnet die Maßnahmekosten nach Zugang der vom pap/fm geprüften und gegengezeichneten Träger-Nachweise (Zahlungsantrag/Rechnung und Anwesenheitsnachweise) ab; - rechnet die Kosten des Teilnehmers nach Zugang der vom pap/fm geprüften und gegengezeichneten TN-Nachweise ab; Inkrafttreten Diese Arbeitshilfe ist für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachbereichs 6 verbindlich. Sie ersetzt den Pkt. 2 (Maßnahmen bei einem Träger (MAT) der G-2_Neue_AM-Instrumente vom Sie tritt mit Wirkung vom in Kraft. Bad Belzig, den Bernd Schade Fachbereichsleiter
Verfahren Maßnahmen bei einem Träger; Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein AVGS-MAT nach 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. 45 Abs.
Geschäftszeichen Verteiler FK und pap Geschäftsanweisung Nr. 01/12 vom 01.04.2012 6. Änderung vom 11.04.2016: Punkt 3. Sofortangebot; Punkt 4.2. zeitgleiche Ausgabe mehrerer AVGS sowie Aufnahme Punkt 5.8
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