Jobcenter Bocholt. Maßnahmen der Beratung und Förderung auf lokaler Ebene. Referentin: Monika Tenbrock
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- Uwe Schenck
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1 Jobcenter Bocholt Maßnahmen der Beratung und Förderung auf lokaler Ebene Referentin: Monika Tenbrock
2 Optionskommune Kreis Borken
3 Jobcenter Bocholt Organisatorische Zuordnung: Stadt Bocholt, Fachbereich Soziales Adresse: Berliner Platz 2, Bocholt (Arkaden) Mitarbeiter: ca. 50 Betreute Bedarfgemeinschaften: Personen: davon erwerbsfähige Leistungsberechtigte (elb): 2.900
4 Organisationsstruktur Jobcenter Bocholt Leitung Jobcenter Fachdienst 2 Eingliederung in Arbeit Fachdienst 1 Leistungsgewährung Arbeitsvermittlung Fallmanagement Fallmanagement U 25
5 Ziele 1. Leistungsbezug vermeiden durch: Beratung und strategische Zugangssteuerung 2. Verweildauer im SGB II so kurz wie möglich halten durch: Hohe Kontaktdichte und individuelle Betreuung Konsequente Nutzung aller Arbeitsmarktinstrumente Intensivierung der bewerberorientierten Vermittlung 3. Nachhaltigkeit bei der Integration
6 1. Zugangssteuerung Erstkontakt Sofortangebot / Eingliederungsberatung Bearbeitung Leistungsantrag Sonstige Alternativen Arbeitsangebot Weiterleitung an Fallmanagement Maßnahme Weiterbearbeitung FM / AV
7 2. Verkürzung der Verweildauer Eingliederungsleistungen nach 16 SGB II SGB III Allgemeine Beratung Arbeitsvermittlung Leistungen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach 44, 45 SGB III) Förderung beruflicher Weiterbildung Eingliederungszuschüsse an Arbeitgeber
8 Eingliederungszuschüsse ( SGB III) Förderhöhe und Förderdauer nach Einschränkung der Arbeitsleistung des Arbeitnehmers nach Anforderungen des jeweiligen Arbeitplatzes Förderumfang: Bis zu 50 % des Arbeitsentgeltes bis zu max. 12 Monaten Berechnungsgrundlage: Arbeitsentgelt (max. tariflich bzw. ortsüblich) + Pauschalanteil des AG am Sozialversicherungsbeitrag, keine Einmalzahlungen
9 Eingliederungszuschüsse für behinderte Menschen Behinderte und ihnen Gleichgestellte nach 2 Abs. 3 SGB IX: Bis zu 70 % des Arbeitsentgeltes bis zu 24 Monate Nach 12 Monaten Minderung um 10 % Untergrenze 30 % In besonderen Fällen von Schwerbehinderung: Bis zu 70 % des Arbeitsentgeltes bis zu 60 Monate Ü 55: Bis zu 96 Monate Minderung um jährlich 10 % erst ab dem 3. Jahr
10 Kommunale Eingliederungsleistungen nach 16 a SGB II Leistungen zur Kinderbetreuung oder zur häuslichen Pflege Schuldner- und Insolvenzberatung Psychosoziale Betreuung Suchtberatung
11 Leistungen nach 16 b bis 16 e SGB II Einstiegsgeld Investitionsdarlehen und -zuschüsse für Selbständige Arbeitsgelegenheiten Förderung von Arbeitsverhältnissen für Langzeitarbeitslose mit mindestens zwei weiteren schweren Vermittlungshemmnissen
12 Aktuelle Maßnahmeangebote in der Region Bewerbungstraining / Bewerbungscoaching Coaching für Frauen Vermittlungsaktivierung FbW (Betreuungsassistenz, Altenpflegehelfer/in, kaufmännische Quali) IdA Integration durch Austausch Bürgerarbeit Aufbruch II ( 16 a SGB II) Fähre Arbeitstraining f. psychisch Kranke ( 16 a SGB II) Aktivierungshilfen U 25 Projekt Kolpinghaus Arbeitsgelegenheiten Individuelle Förderung aus dem lokalen Budget NRW-Modellprojekt Öffentlich geförderte Beschäftigung Team U 25 / abh
13 Pilotprojekt Bocholt Wege aus dem SGB II Langzeitbezug beenden Start:
14 Hintergrund 68 % Langzeitleistungsbezieher 76 % der Langzeitbezieher über 4 Jahre im Hilfebezug Ca.1/3 davon erwerbstätig, 68 % davon in gfb Eklatante Zunahme der gfb Enge Verbindung zwischen Langzeitleistungsbezug und gfb
15 Ziel Beendigung Langzeitleistungsbezug unter systematischer Berücksichtigung geringfügiger Beschäftigung durch Stärkere Sensibilisierung, Einbeziehung und Beratung der Arbeitgeberseite Standardisierte Vorgehensweise bei der Heranführung der Kunden an die Arbeitgeber Arbeitgebersprechstunden und Beratung vor Ort in Firmen Begleitende Öffentlichkeitsarbeit
16 Phase 3 - Projektumsetzung (ca. 40 Wochen) 3.1 Arbeit mit den Kunden Einzelgespräche Erstellung anonymisierter Steckbriefe Klärung von Mobilitätsproblemen und Grundsatzfragen Bei gfb: Prüfung des Arbeitsvertrages bzw. der Niederschrift nach 2 Nachweisgesetz / der Arbeitszeiten per Stundenzettel
17 Phase 3 - Projektumsetzung (ca. 40 Wochen) 3.2 Arbeitgeberkontakte Bei bestehender gfb: Vorgeschaltet grundsätzlich Kontaktaufnahme zum derzeitigen Arbeitgeber Beratungsangebot über Umwandlung in sozialversicherungspflichtige Tätigkeit + Fördermöglichkeiten Ohne bestehende gfb: Mit Steckbriefen Kontaktaufnahme zu potentiellen Arbeitgebern Gezielte Ansprache der passenden Branchen
18 Phase 3 - Projektumsetzung (ca. 40 Wochen) 3.3 Zusammenführung Arbeitgeber und Arbeitnehmer Enge Begleitung im Bewerbungsverfahren, ggf. auch persönliche Begleitung zu den Vorstellungsgesprächen Einzelfallberatung zu Fördermöglichkeiten, insbesondere zu - betrieblicher Eignungsfeststellung - Eingliederungszuschüssen
19 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Fragen?
Leistungen zur Eingliederung für die Zielgruppe U25. Leistung Rechtsgrundlage Beschreibung
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