Herzlich willkommen zur Informationsveranstaltung. Teilhabechancengesetz 16e + 16i SGB II

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1 Herzlich willkommen zur Informationsveranstaltung Teilhabechancengesetz 16e + 16i SGB II

2 Gliederung 1. Begrüßung durch Bereichsleiterin Frau Borchardt 2. Einführung Teilhabechancengesetz Veränderungen / Möglichkeiten 3. 16e SGB II: Fördervoraussetzungen, Konditionen 4. 16i SGB II: Fördervoraussetzungen, Konditionen 5. Förderungen FAV und soziale Teilhabe 6. Kundenanalyse/ Fallbeispiele 7. Begleitendes Coaching 8. zgs consult 9. Ausblick/ Antragsverfahren Hinweis: Zur besseren Lesbarkeit wird in der vorliegenden Arbeit an allen Stellen, an denen das Geschlecht einer Person für den Beitrag unerheblich ist, die männliche Schreibweise verwendet. Die weibliche Person ist selbstverständlich gleichberechtigt. 2

3 Rückgang des Bestands an Arbeitslosen von 2015 bis 2018 um 38% Bestand Arbeitslose Jahresdurchschnittswerte

4 Rückgang der Langzeitarbeitslosen von 2015 bis 2018 um 49% Bestand Langzeitarbeitslose (mindestens 1 Jahr arbeitslos) Differenziert nach der Dauer der Arbeitslosigkeit bis unter 2 Jahren und über 2 Jahren Jahresdurchschnittswerte LZA >=2 Jahre LZA <2 Jahre 4

5 Auswirkungen / Veränderungen Mit dem Teilhabechancengesetz verfolgt die Bundesregierung das zentrale Ziel, dass die gute wirtschaftliche Entwicklung nun auch bei jenen ankomme, die bisher nicht von ihr profitiert haben. Diese Personengruppen der Langzeitarbeitslose (LZA) und Langzeitbezieher (LZB) benötigen intensive, zielgerichtete Unterstützung, wenn eine Rückkehr in den Arbeitsmarkt gelingen und eine soziale Ausgrenzung vermieden werden soll. 5

6 Grundidee Teilhabechancengesetz Grundidee Statt Arbeitslosigkeit wird Erwerbsarbeit bezahlt Statt Leistungen zum Lebensunterhalt geförderte Beschäftigung über einen bestimmten Zeitraum finanzieren Bundesarbeits- und Sozialminister Hubertus Heil (SPD) betonte, es gehe nicht um kurzatmige Maßnahmen oder Arbeitsgelegenheiten, sondern um richtige Arbeit für Kommunen oder Unternehmen. 6

7 Möglichkeiten neue Perspektiven für die, die ohne Unterstützung absehbar keine realistische Chance haben Brücke zum regulären Arbeitsmarkt Aufbrechen des verfestigten Kerns der LZA und LZB Langfristige und nachhaltige Integrationen fördern Fortbestand der Beschäftigungsverhältnisse in ungeförderte Weiterbeschäftigung Begleitendes Coaching unterstützt bei der Umstrukturierung der bisherigen Lebensführung Coaching unterstützt Menschen individuell, verhindert Kündigungen 7

8 16e SGB II Kundengruppe Bedingungen mind. 2 Jahre LZA trotz vermittlerischer Unterstützung und Förderung Arbeitsverhältnis für mind. 2 Jahre Art der Förderung Höhe Lohnkostenzuschuss für SVB + ganzheitl. beschäftigungsbegleitende Betreuung für mind. 6 Monate 75% im 1. Jahr, 50% im 2. Jahr Bezugsgröße = zu zahlendes Arbeitsentgelt + AG-SV-Abgaben ohne Alo-Versicherung Dauer 2 Jahre bei einem Arbeitgeber 8

9 16e SGB II 92 Abs. 1 SGB III findet entsprechend Anwendung: Vorbeschäftigung: Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn zu vermuten ist, dass der Arbeitgeber die Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses veranlasst hat, um einen Eingliederungszuschuss zu erhalten, oder die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer bei einem früheren Arbeitgeber eingestellt wird, bei dem sie oder er während der letzten vier Jahre vor Förderungsbeginn mehr als drei Monate versicherungspflichtig beschäftigt war. Ausnahme: Schwerbehinderte 9

10 16i SGB II Kundengruppe Bedingungen Ü25 + mind. 6 Jahre SGB II-Leistungsbezug in den letzten 7Jahren und keine relevante Erwerbstätigkeit in der Zeit Härtefallregelung: 5 Jahre Leistungsbezug, wenn Bedarfsgemeinschaft mit mindestens einem minderjährigen Kind oder schwerbehindert Keine Verdrängung im Betrieb oder Beendigung einer anderen Förderung des Arbeitsplatzes; Befristung der Arbeitsverhältnisse bis zu 5 Jahren ist möglich Innerhalb dieser Zeit höchstens eine Verlängerung Art der Förderung Lohnkostenzuschuss für SVB + ganzheitliche beschäftigungsbegleitende Betreuung für mind. 1 Jahr + Weiterbildungskosten Höhe Dauer 100% in den ersten 2 Jahren; ab dem 3. Jahr jeweils -10 Prozentpunkte; Bezugsgröße = zu zahlendes Arbeitsentgelt + AG-SV-Abgaben ohne Alo-Versicherung 50% Weiterbildungskosten bis je Weiterbildung Max. 5 Jahre; keine Nachbeschäftigungspflicht 10

11 Förderung FAV und Soziale Teilhabe Vorherige Förderungen Bei Übergang aus FAV und Soziale Teilhabe werden die Förderzeiten auf die max. Förderdauer und die Förderhöhe angerechnet. 11

12 Kundenanalyse Jobcenter Marzahn-Hellersdorf Zuweisungsreife Kunden ca. 500 ca e 16i Zielberuf Büro Hausmeister/Pförtner Verkauf Fahrer Gartenlandschaftsbau Lager/Transport Reinigung/ Textil Gastronomie Bau/ Metall Betreuungskraft/ Alltagsbegleiter Schutz/Sicherheit Pflege 12

13 Fallbeispiele für Kunden mit und ohne Vorförderung FAV/ STH Kunden ohne Förderung Kunden mit 1-jähriger Förderung Kunden mit 2-jähriger Förderung Förderhöhe (max. 5 Jahre) 100% im 1. Jahr 100% im 2. Jahr 90% im 3. Jahr 80% im 4. Jahr 70% im 5. Jahr 100% im 1. Jahr 90% im 2. Jahr 80% im 3. Jahr 70% im 4. Jahr 90% im 1. Jahr 80% im 2. Jahr 70% im 3. Jahr 13

14 Begleitendes Coaching Bei beiden Förderungen unterstützen sog. "Coaches" die ehemaligen Langzeitarbeitslosen dabei, im Berufsleben wieder Fuß zu fassen. Bspw. indem sie bei Problemen am neuen Arbeitsplatz, in der Familie oder bei Schwierigkeiten mit der Organisation des Alltags helfen Coaching erfolgt bis über AVGS-MAT Ab nur noch über einzukaufende MAT Verantwortung zur Inanspruchnahme des Coaching liegt bei den Arbeitgebern 14

15 Begleitendes Coaching Teilnahme am Coaching ist verpflichtend! Coaching während der Arbeitszeit Freistellung durch den Arbeitgeber erforderlich 16e: Coaching über die gesamte Laufzeit, Freistellung der Kunden in den ersten sechs Monaten. 16i: Coaching über die gesamte Laufzeit, Freistellung der Kunden im ersten Jahr. Coaching/Betreuung i.d.r. schon 2 Monate vor der Förderung 15

16 zgs consult 16

17 Ausblick 16e und 16i Weitere konkrete Aussagen können aktuell nicht getroffen werden, da der Gesetzentwurf noch im Bundesrat verabschiedet werden muss. Bezirk und Träger werden wichtiger Partner bei der Umsetzung von 16e und 16i SGB II ab 2019 sein 17

18 Weitere Hinweise und Unterlagen finden Sie auf der Webseite des Jobcenters Wir freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit 18

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