Hessisches Modellvorhaben Budget für Arbeit
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- Hede Frei
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1 Hessisches Modellvorhaben Budget für Arbeit
2 Ist-Situation Teilhabe Arbeit Menschen sind in WfbM tätig - davon ca Menschen auf Betriebsintegrierten Beschäftigungsstellen - Kombi-BiB - BiB in sozialen Arbeitsfeldern - BiB in Inklusionsbetrieben - BiB in regulären Betrieben - Viele Werkstätten in Hessen folgen der Idee WfbM als Agentur für angepasste Arbeit 2
3 Ist-Situation Teilhabe Arbeit - Die Vielfalt der BiB kann inklusive Beschäftigung auch ohne Übergang aus der WfbM ermöglichen. - Diese Vielfalt ist Voraussetzung für bisherige und künftige Übergänge auf den ersten Arbeitsmarkt. - Neben dem Budget für Arbeit (BfA) gelten die Regelungen für den Übergang aus der WfbM ohne Leistungsverantwortung des Eingliederungshilfeträgers fort: 58 Abs. 2 Nr. 3 SGB IX, 219 SGB IX, 5 Abs. 4 WVO, 187 Abs. 1 Nr. 3c SGB IX, 27 SchwbAV 3
4 Ziele des BfA - Alternative zur Tätigkeit im Arbeitsbereich der WfbM - Vielfalt erhöhen - Ziel des BfA, wie des Arbeitsbereichs einer WfbM, ist die Tätigkeit auf dem ersten Arbeitsmarkt ohne Förderung durch den Eingliederungshilfeträger. 4
5 61 SGB IX BfA Anspruchsberechtigte Behinderte Menschen, die Anspruch auf Leistungen nach 58 SGB IX (Leistungen im Arbeitsbereich einer anerkannten WfbM) haben: - Beschäftigte im Arbeitsbereich einer WfbM, - WfbM-Beschäftigte nach Beendigung des Berufsbildungsbereichs, - Menschen mit Behinderungen, die dem Grunde nach Anspruch auf Beschäftigung in dem Arbeitsbereich einer WfbM haben. 5
6 BfA - Anspruchsvoraussetzungen - Nachgewiesene berufliche Bildung - Volle Erwerbsminderung im Sinne des SGB VI nachgewiesen durch - Tätigkeit im Arbeitsbereich WfbM oder - Grundsicherungsbescheid SGB XII-Träger oder - Bescheid der Deutschen Rentenversicherung 6
7 BfA Anspruchsvoraussetzungen - Arbeitsvertrag über ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis mit tarifvertraglicher oder ortsüblicher Entlohnung - Überprüfung der Anspruchsvoraussetzungen erfolgt durch Gesamtplanverfahren nach 141 SGB XII - Rentenberatung der Deutschen Rentenversicherung wird dringend empfohlen 7
8 Leistungen Budget für Arbeit ohne Inklusionsbetriebe - Lohnkostenzuschuss bis zu 75 % des Arbeitsentgeltes (AN-Brutto), jedoch höchstens 40 % der mtl. Bezugsgröße nach 18 Abs. 1 SGB IV Bei Vollzeit bis zu im Jahre 2018 Auszahlung an den Arbeitgeber - Erstbescheid i. d. R. für 3 Jahre - Rückkehrrecht in die WfbM 8
9 Leistungen Budget für Arbeit ohne Inklusionsbetriebe - Leistungen für erforderliche Anleitung und Begleitung durch Integrationsfachdienste (IFD), weitere Hilfen wie - Job-Coaching - Arbeitsassistenz - Schaffung von Arbeitsplätzen - behinderungsgerechte Einrichtung von Arbeitsplätzen - technische Arbeitshilfen 9
10 Leistungen Budget für Arbeit ohne Inklusionsbetriebe HePAS II-Leistungen bei Vollzeit (ab 30 Stunden wöchentliche Beschäftigung) Grundprämie ggf. Zusatzprämie, wenn Privatwirtschaft Zusatzprämie WfbM-Übergang Bei 18 bis unter 30 Stunden 50 % der Prämien Auszahlung in zwei Raten im 7. und 18. Beschäftigungsmonat 10
11 BfA-Leistungen in Inklusionsbetrieben - Lohnkostenzuschuss bis zu 75 % des Arbeitsentgeltes (AN-Brutto), jedoch höchstens 40 % der mtl. Bezugsgröße nach 18 Abs. 1 SGB IV Bei Vollzeit bis zu im Jahre 2018 Auszahlung an den Arbeitgeber - Erstbescheid i. d. R. für 3 Jahre - bei Übergang aus dem Arbeitsbereich WfbM gilt Rentenprivileg fort 11
12 BfA-Leistungen in Inklusionsbetrieben Für schwerbehinderte oder gleichgestellte Menschen - reguläre Leistungen des besonderen Aufwandes nach 217 SGB IX bei Vollzeit bis zu Weitere erforderliche Hilfen - Job-Coaching - Arbeitsassistenz 12
13 BfA-Leistungen in Inklusionsbetrieben AiB-Programm Für WfbM-Übergänger, die einen neuen Zielgruppenarbeitsplatz einnehmen: - Aufstockungsprämie zum besonderen Aufwand bei Vollzeit in Höhe von 200 pro Monat - für Dauer von 3 Jahren - Antragstellung bis
14 BfA-Leistungen in Inklusionsbetrieben Für nicht anerkannte schwerbehinderte oder nicht gleichgestellte Menschen: - Anleitung und Begleitung werden durch Fachkräfte der Inklusionsbetriebe geleistet - Notwendigkeit von Anleitung und Begleitung wird unterstellt - regelhaft werden bei Vollzeit 225 pro Monat angenommen 14
15 BfA-Leistungen in Inklusionsbetrieben HePAS II-Leistungen bei Vollzeit (ab 30 Stunden wöchentliche Beschäftigung) Grundprämie Zusatzprämie, wenn Privatwirtschaft Zusatzprämie WfbM-Übergang Bei 18 bis unter 30 Stunden 50 % der Prämien Auszahlung in zwei Raten im 7. und 18. Beschäftigungsmonat 15
16 Antragstellung - BfA - an das jeweilige Regionalmanagement der Fachbereiche 204 bis gemeinsame Beratung SGB XII-Mitarbeiter/-innen und InA-Mitarbeiter/-innen - Leistungsbescheid vom jeweiligen Regionalmanagement - Auszahlung des Budgetbetrages an Arbeitgeber 16
17 BfA-Kostenteilung BfA-Lohnkostenzuschuss - für schwerbehinderte Menschen - 30 % Mittel aus der Ausgleichsabgabe - 70 % Mittel der Eingliederungshilfe - für nicht anerkannte schwerbehinderte oder nicht gleichgestellte Menschen % Mittel der Eingliederungshilfe 17
18 BfA-Kostenteilung BfA Leistungen der Anleitung und Begleitung: - für schwerbehinderte Menschen Finanzierung aus Mitteln der Ausgleichsabgabe - für nicht anerkannte schwerbehinderte oder nicht gleichgestellte Menschen Finanzierung aus Mitteln der Eingliederungshilfe 18
19 Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und Unterstützung 19
Das Budget für Arbeit ist Teil eines rechtlichen und finanziellen Rahmens, auf den ich zu Beginn meines Vortrages kurz eingehen möchte.
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