Hessisches Modellvorhaben Budget für Arbeit

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1 Hessisches Modellvorhaben Budget für Arbeit

2 Ist-Situation Teilhabe Arbeit Menschen sind in WfbM tätig - davon ca Menschen auf Betriebsintegrierten Beschäftigungsstellen - Kombi-BiB - BiB in sozialen Arbeitsfeldern - BiB in Inklusionsbetrieben - BiB in regulären Betrieben - Viele Werkstätten in Hessen folgen der Idee WfbM als Agentur für angepasste Arbeit 2

3 Ist-Situation Teilhabe Arbeit - Die Vielfalt der BiB kann inklusive Beschäftigung auch ohne Übergang aus der WfbM ermöglichen. - Diese Vielfalt ist Voraussetzung für bisherige und künftige Übergänge auf den ersten Arbeitsmarkt. - Neben dem Budget für Arbeit (BfA) gelten die Regelungen für den Übergang aus der WfbM ohne Leistungsverantwortung des Eingliederungshilfeträgers fort: 58 Abs. 2 Nr. 3 SGB IX, 219 SGB IX, 5 Abs. 4 WVO, 187 Abs. 1 Nr. 3c SGB IX, 27 SchwbAV 3

4 Ziele des BfA - Alternative zur Tätigkeit im Arbeitsbereich der WfbM - Vielfalt erhöhen - Ziel des BfA, wie des Arbeitsbereichs einer WfbM, ist die Tätigkeit auf dem ersten Arbeitsmarkt ohne Förderung durch den Eingliederungshilfeträger. 4

5 61 SGB IX BfA Anspruchsberechtigte Behinderte Menschen, die Anspruch auf Leistungen nach 58 SGB IX (Leistungen im Arbeitsbereich einer anerkannten WfbM) haben: - Beschäftigte im Arbeitsbereich einer WfbM, - WfbM-Beschäftigte nach Beendigung des Berufsbildungsbereichs, - Menschen mit Behinderungen, die dem Grunde nach Anspruch auf Beschäftigung in dem Arbeitsbereich einer WfbM haben. 5

6 BfA - Anspruchsvoraussetzungen - Nachgewiesene berufliche Bildung - Volle Erwerbsminderung im Sinne des SGB VI nachgewiesen durch - Tätigkeit im Arbeitsbereich WfbM oder - Grundsicherungsbescheid SGB XII-Träger oder - Bescheid der Deutschen Rentenversicherung 6

7 BfA Anspruchsvoraussetzungen - Arbeitsvertrag über ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis mit tarifvertraglicher oder ortsüblicher Entlohnung - Überprüfung der Anspruchsvoraussetzungen erfolgt durch Gesamtplanverfahren nach 141 SGB XII - Rentenberatung der Deutschen Rentenversicherung wird dringend empfohlen 7

8 Leistungen Budget für Arbeit ohne Inklusionsbetriebe - Lohnkostenzuschuss bis zu 75 % des Arbeitsentgeltes (AN-Brutto), jedoch höchstens 40 % der mtl. Bezugsgröße nach 18 Abs. 1 SGB IV Bei Vollzeit bis zu im Jahre 2018 Auszahlung an den Arbeitgeber - Erstbescheid i. d. R. für 3 Jahre - Rückkehrrecht in die WfbM 8

9 Leistungen Budget für Arbeit ohne Inklusionsbetriebe - Leistungen für erforderliche Anleitung und Begleitung durch Integrationsfachdienste (IFD), weitere Hilfen wie - Job-Coaching - Arbeitsassistenz - Schaffung von Arbeitsplätzen - behinderungsgerechte Einrichtung von Arbeitsplätzen - technische Arbeitshilfen 9

10 Leistungen Budget für Arbeit ohne Inklusionsbetriebe HePAS II-Leistungen bei Vollzeit (ab 30 Stunden wöchentliche Beschäftigung) Grundprämie ggf. Zusatzprämie, wenn Privatwirtschaft Zusatzprämie WfbM-Übergang Bei 18 bis unter 30 Stunden 50 % der Prämien Auszahlung in zwei Raten im 7. und 18. Beschäftigungsmonat 10

11 BfA-Leistungen in Inklusionsbetrieben - Lohnkostenzuschuss bis zu 75 % des Arbeitsentgeltes (AN-Brutto), jedoch höchstens 40 % der mtl. Bezugsgröße nach 18 Abs. 1 SGB IV Bei Vollzeit bis zu im Jahre 2018 Auszahlung an den Arbeitgeber - Erstbescheid i. d. R. für 3 Jahre - bei Übergang aus dem Arbeitsbereich WfbM gilt Rentenprivileg fort 11

12 BfA-Leistungen in Inklusionsbetrieben Für schwerbehinderte oder gleichgestellte Menschen - reguläre Leistungen des besonderen Aufwandes nach 217 SGB IX bei Vollzeit bis zu Weitere erforderliche Hilfen - Job-Coaching - Arbeitsassistenz 12

13 BfA-Leistungen in Inklusionsbetrieben AiB-Programm Für WfbM-Übergänger, die einen neuen Zielgruppenarbeitsplatz einnehmen: - Aufstockungsprämie zum besonderen Aufwand bei Vollzeit in Höhe von 200 pro Monat - für Dauer von 3 Jahren - Antragstellung bis

14 BfA-Leistungen in Inklusionsbetrieben Für nicht anerkannte schwerbehinderte oder nicht gleichgestellte Menschen: - Anleitung und Begleitung werden durch Fachkräfte der Inklusionsbetriebe geleistet - Notwendigkeit von Anleitung und Begleitung wird unterstellt - regelhaft werden bei Vollzeit 225 pro Monat angenommen 14

15 BfA-Leistungen in Inklusionsbetrieben HePAS II-Leistungen bei Vollzeit (ab 30 Stunden wöchentliche Beschäftigung) Grundprämie Zusatzprämie, wenn Privatwirtschaft Zusatzprämie WfbM-Übergang Bei 18 bis unter 30 Stunden 50 % der Prämien Auszahlung in zwei Raten im 7. und 18. Beschäftigungsmonat 15

16 Antragstellung - BfA - an das jeweilige Regionalmanagement der Fachbereiche 204 bis gemeinsame Beratung SGB XII-Mitarbeiter/-innen und InA-Mitarbeiter/-innen - Leistungsbescheid vom jeweiligen Regionalmanagement - Auszahlung des Budgetbetrages an Arbeitgeber 16

17 BfA-Kostenteilung BfA-Lohnkostenzuschuss - für schwerbehinderte Menschen - 30 % Mittel aus der Ausgleichsabgabe - 70 % Mittel der Eingliederungshilfe - für nicht anerkannte schwerbehinderte oder nicht gleichgestellte Menschen % Mittel der Eingliederungshilfe 17

18 BfA-Kostenteilung BfA Leistungen der Anleitung und Begleitung: - für schwerbehinderte Menschen Finanzierung aus Mitteln der Ausgleichsabgabe - für nicht anerkannte schwerbehinderte oder nicht gleichgestellte Menschen Finanzierung aus Mitteln der Eingliederungshilfe 18

19 Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und Unterstützung 19

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