LVR-Integrationsamt. Beratung, Begleitung und finanzielle Leistungen

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1 Beratung, Begleitung und finanzielle Leistungen

2 Integrationsamt örtliche Fachstelle Technischer Beratungsdienst Integrationsfachdienst zuständig für anerkannt schwerbehinderte und gleichgestellte behinderte Menschen im Arbeitsleben Beratung, Unterstützung, finanzielle Leistungen an die Personen selber an deren Arbeitgeber kein Reha-Träger (vgl. 6 SGB IX), d.h. nachrangig zuständig Aufstockungsverbot aber Vorleistungsoption wenn dringend erforderlich zum Erhalt eines Arbeitsverhältnisse Folie 2

3 Aufgaben Integrationsamt Erhebung der Ausgleichsabgabe Investitionskostenzuschüsse für neue Arbeitsund Ausbildungsplätze Zuschüsse zur behinderungsgerechten Gestaltung von Arbeitsstätten und Arbeitsplätzen Durchführung des bes. Kündigungsschutz Fortbildungen für betriebliche Funktionsträger und Öffentlichkeitsarbeit Carola Fischer, LVR-Integrationsamt Folie 3

4 Örtliche Fachstellen 38 im Rheinland bei Kreisen, kreisfreie Städten und großen Gemeinden Aufgaben der Fachstellen in der begleitende Hilfe im Arbeitsleben, u.a. > die Mehrzahl der Leistungen an die sbm selber > Finanzielle Leistungen an AG für Arbeitsplatzgestaltung bei bestehenden Arbeitsverhältnissen > Sachverhaltsermittlung im Kündigungsschutz > Prävention gemäß 84 Abs. 1 SGB IX Carola Fischer, LVR-Integrationsamt Folie 4

5 Technischer Beratungsdienst Vorschläge zu technisch-organisatorischen Maßnahmen um Arbeitsplätze und -umfeld anzupassen Unterstützung bei der behinderungsgerechten baulichen Gestaltung und technischen Ausstattung Fachtechnische Beratung bei Fragen der Ergonomie und Arbeitssicherheit Fachtechnisch-gutachterlich Stellungnahmen zu Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten bei Wiedereingliederung und im Kündigungsschutz Carola Fischer, LVR-Integrationsamt Folie 5

6 Integrationsfachdienst (IFD) behinderungsspezifisch organisiert > blinde und sehbehinderte Menschen > gehörlose und hörbehinderte Menschen > geistig- und körperlich behinderte Menschen > seelisch behinderte Menschen bietet Beratung und Unterstützung > ortsnah, niederschwellig, Einzelfall bezogen, in enger Kooperation Carola Fischer, LVR-Integrationsamt Folie 6

7 Aufgaben des IFD Vermittlung auf geeignete Arbeitsplätze, Ausbildungsplätze und Praktika (im Auftrag Bundesagentur für Arbeit) Sicherung vorhandener Arbeitsverhältnisse (im Auftrag der Integrationsämter, Reha-Träger) - Unterstützung bei dem Übergang von der WfbM in den 1. Arbeitsmarkt - Unterstützung bei dem Übergang von der Schule in den Beruf Carola Fischer, LVR-Integrationsamt Folie 7

8 Begleitende Hilfe Finanzielle Förderungen Carola Fischer, LVR-Integrationsamt Folie 8

9 an Arbeitgeber Zuschuss zu den Investitionskosten > bei der Besetzung von neuen, zusätzlichen Arbeitsplätzen mit einem schwerbehinderten Menschen > zur Einrichtung eines neuen Arbeitsplatzes im Betrieb, um ein Beschäftigungsverhältnis zu erhalten - in der Regel 60 % bzw. 50 % der Kosten bis zu einem Betrag von bzw Aufstockungen bis im Einzelfall möglich - es besteht eine Bindungsfrist von 1 Jahr pro Zuschuss Carola Fischer, LVR-Integrationsamt Folie 9

10 an Arbeitgeber Behinderungsgerechte Gestaltung der Arbeitsstätte und des Arbeitsplatzes sowie von Gruppenarbeitsplätzen > Zuschuss idr von 60 % > Ansprechpartner: örtliche Fürsorgestelle > Abgrenzung zum Reha-Träger Ausgleich außergewöhnlicher Belastungen > Minderleistung > Personelle Unterstützung Carola Fischer, LVR-Integrationsamt Folie 10

11 Was bedeutet Außergewöhnliche Belastung? Personelle Unterstützung ist erforderlich zur Unterweisung, arbeitsbegleitenden Betreuung oder für Handreichungen - Personelle Unterstützung - Leistung liegt wesentlich und nicht nur vorübergehend unter der Normalleistung - Minderleistung - Carola Fischer, LVR-Integrationsamt Folie 11

12 Ab wann kann gefördert werden? Belastungen überdurchschnittlich hoch sind = personelle Unterstützung übersteigt 0,5 Std./Arbeitstag = die Arbeitsleistung ist um mindestens 30% aber höchstens 50 % geringer als die Normalleistung Carola Fischer, LVR-Integrationsamt Folie 12

13 Förderhöhen bei außergewöhnlicher Belastung 120 bis 850 / Monat* (abhängig von Stundenlohn des Betreuenden, der Quote und dem zeitlichen Umfang der personellen Unterstützung) 180 bis 650 /Monat* (abhängig von Stundenlohn des Betroffenen, der Quote und dem Umfang der Minderleistung) *beim LVR-Integrationsamt Carola Fischer, LVR-Integrationsamt Folie 13

14 an schwerbehinderte Menschen Technische Arbeitshilfen Kostenersatz einer notwendigen Arbeitsassistenz Teilnahme an Maßnahmen zur Erhaltung und Erweiterung beruflicher Kenntnisse und Fertigkeiten Hilfen zum Erreichen des Arbeitsplatzes (idr Reha-Träger) (Auszug) Carola Fischer, LVR-Integrationsamt Folie 14

15 Weitere Förderungen des LVR- Integrationsamtes Carola Fischer, LVR-Integrationsamt Folie 15

16 Integrationsprojekte selbstständiges Unternehmen oder betriebsinterne Abteilung Betrieb des allgemeinen Arbeitsmarktes Voraussetzung, um als IP anerkannt und gefördert zu werden > wirtschaftliches Unternehmensziel > Prüfung des betriebswirtschaftlichen Konzeptes > Beschäftigungsquote sbm der Zielgruppe mindestens 25 % bis ca. 50 % > Sicherstellung einer psychosozialen Betreuung Carola Fischer, LVR-Integrationsamt Folie 16

17 Zielgruppe Menschen, die anerkannt schwerbehindert oder gleichgestellt sind und > aus einer Werkstatt oder direkt Förder-/ integrativen Schule auf einen Arbeitsplatz in einem IP wechseln > bei denen eine geistige oder seelische Behinderung alleine den GdB von 50 verursacht > bei denen eine schwere Körper-, Sinnes- oder Mehrfachbehinderung vorliegt und diese Behinderung alleine oder zusammen mit weiteren Vermittlungshemmnissen (Alter, fehlende Qualifizierung, Migration) eine Beschäftigung erschwert. Carola Fischer, LVR-Integrationsamt Folie 17

18 Förderung 1. Investitionen analog der normalen Begleitenden Hilfe zuzüglich betriebswirtschaftlicher Beratung 2. Laufende Leistungen Lohnkosten-Zuschuss von 30 % des Arbeitnehmer- Brutto Pauschaler Zuschuss von 210,- / Monat und Mitarbeiter/in der Zielgruppe (für die innerbetriebliche Betreuung) kombinierbar mit Leistungen aus dem LVR-Budget für Arbeit Carola Fischer, LVR-Integrationsamt Folie 18

19 LVR-Budget für Arbeit Carola Fischer, LVR-Integrationsamt Folie 19

20 LVR-Integrationsamt Übergang 500 Plus mit dem LVRKombilohn Sonderprogramm aktion5 (Initiative Inklusion Handlungsfeld 2) LVR-Budget für Arbeit Zuverdienst / Betriebsintegrierte Arbeitsplätze Carola Fischer, LVR-Integrationsamt Übergang Schule-Beruf (STAR, Initiative Inklusion Handlungsfeld 1) Folie 20

21 aktion5 Zielgruppe > Personen gemäß 109 Abs. 2 und 3 SGB IX Förderinstrumente > für Arbeitgeber einmalige Prämien bei Einstellung/Ausbildung > für schwerbehinderte Menschen - Vorbereitungsbudget / Integrationsbudget > für Institutionen/Organisationen - freie Förderung von Projekt-ähnlichen Maßnahmen Hinweis: > Antragstellung bis max. 3 Monate nach Einstellung > Verknüpfung mit Initiative Inklusion HF 2 & 3 > weitere Informationen: Carola Fischer, LVR-Integrationsamt Folie 21

22 Übergang 500 plus Zielgruppen > WfbM-Beschäftigte aus dem Arbeitsbereich > Schülerinnen und Schüler mit WfbM-Perspektive Förderinstrumente > personifizierte Vermittlung durch den IFD > Lohnkostenzuschüsse an Arbeitgeber (bis zu 80% des Arbeitnehmer-Brutto) für bis zu 5 Jahre > individuelles Jobcoaching durch den IFD > unbefristete Rückkehrgarantie in die WfbM weitere Informationen: Carola Fischer, LVR-Integrationsamt Folie 22

23 Übergang Schule Beruf Zielgruppe: > (schwer-)behinderte Schüler/innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf ab Klasse 8 aus Förderschulen und dem Gemeinsamen Unterricht (GU) Unterstützungsinstrumente > Module der vertieften Berufsorientierung & -beratung - u.a. Praktika, Mobilitätstraining, Elternseminare, Eignungsanalysen > Begleitung durch den IFD - für bis zu 3 Jahre während der Schulzeit - beim Übergang in das Arbeitsleben weitere Informationen: Carola Fischer, LVR-Integrationsamt Folie 23

24 Initiative Inklusion beim LVR 100 Mio. Euro Bundesprogramm finanziert aus dem Ausgleichsfonds beim BMAS > Handlungsfeld 1 Berufsorientierung für Schülerinnen und Schüler -! Verknüpfung mit STAR > Handlungsfeld 2 neue betriebliche Ausbildungsplätze für junge Menschen mit Behinderung -! Verknüpfung mit aktion5 > Handlungsfeld 3 neue Arbeitsplätze für arbeitslose, ältere Menschen (ab 50) mit Behinderung -! in Kooperation mit RD NRW Carola Fischer, LVR-Integrationsamt Folie 24

25 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit weitere Informationen unter: Carola Fischer, LVR-Integrationsamt Folie 25

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