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- Caroline Kranz
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15 Ausbildungszuschuss Zuschuss zur Ausbildungsvergütung1 Förderhöhe Übernahme der monatlichen Ausbildungsvergütung: bis zu 60 Prozent bei behinderten Menschen bzw. bis zu 80 Prozent bei schwerbehinderten Menschen (inkl. des pauschalisierten AG-Anteils am Gesamtversicherungsbeitrag) Es besteht kein Rechtsanspruch! Förderdauer für die Dauer der Ausbildung Voraussetzung wenn die Ausbildung ansonsten nicht zu erreichen ist zuständige Stelle Agentur für Arbeit oder zuständiger Rehabilitationsträger Beantragung durch den Arbeitgeber 15
16 Zuschüsse zu Ausbildungsgebühren bei Ausbildung von besonders betroffenen Jugendlichen oder jungen Erwachsenen 2 Förderhöhe Förderdauer Förderart richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles Übernahmen von: Abschluss- bzw. Eintragungsgebühren Prüfungsgebühren für das Ablegen der Zwischen- und Abschlussprüfung Betreuungsgebühr für Auszubildende Kosten für außerbetriebliche Ausbildungsabschnitte Voraussetzung zuständige Stelle Beantragung Betriebe mit weniger als 20 Beschäftigten, die besonders betroffene Jugendliche oder junge Erwachsene ausbilden. Besondere Betroffenheit: wenn der Betrieb aufgrund der Behinderung dauerhafte Aufwendungen hat oder grundsätzlich bei schwerbehinderten Auszubildenden mit intellektueller oder seelischer Beeinträchtigung. Integrationsamt durch den Arbeitgeber beim Integrationsamt Prämien und Zuschüsse zu den Kosten der Berufsausbildung behinderter Jugendlicher und junger Erwachsener 3 Förderhöhe Förderdauer Förderart Voraussetzung zuständige Stelle Beantragung richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles, maximal Euro als Pauschale pro Ausbildungsjahr, zusätzlich einmalige Prämie für den Arbeitgeber bei Abschluss des Ausbildungsverhältnisses richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles Kosten der Berufsausbildung, z. B. Personalkosten, Gebühren der Kammern, Kosten für Lernmaterial, Berufskleidung, externe Lehrgänge Ausbildungsverhältnis mit einem behinderten Jugendlichen sowie einem Jugendlichen, der während der Ausbildung schwerbehinderten Menschen gleichgestellt ist. Integrationsamt durch den Arbeitgeber beim Integrationsamt 16
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19 Eingliederungszuschuss Zuschuss zum Arbeitsentgelt 4 Förderhöhe Förderdauer zuständige Stelle Beantragung Die Höhe richtet sich nach Ausprägung der erschwerten Vermittlung des Arbeitnehmers und nach den Anforderungen des jeweiligen Arbeitsplatzes: bis zu 70 Prozent des zu berücksichtigenden Arbeitsentgeltes (inkl. des pauschalisierten Arbeitsgeberanteils am Gesamtsozialversicherungsbeitrags). Zu berücksichtigen ist das regelmäßig gezahlte Arbeitsentgelt. Es besteht kein Rechtsanspruch! bis zu 24 Monate bei Menschen mit (Schwer-) Behinderung, bis zu 60 Monate bei besonders betroffenen Menschen mit Schwerbehinderung, bis zu 96 Monate bei besonders betroffenen Menschen mit Schwerbehinderung ab vollendetem 55. Lebensjahr, Der Zuschuss vermindert sich nach Ablauf von 12 Monaten um 10 Prozent. Ausnahme: für besonders betroffene Menschen mit Schwerbehinderung nach Ablauf von 24 Monaten um 10 Prozent jährlich Agentur für Arbeit vor der Arbeitsaufnahme Arbeitsmarktprogramm für besonders betroffene schwerbehinderte Menschen in Sachsen-Anhalt 5 Förderhöhe Förderdauer Förderart zuständige Stelle Beantragung Neben dem Eingliederungszuschuss der Agentur für Arbeit bzw. des Jobcenters erhält der Arbeitgeber zusätzliche Fördermittel in Höhe von 20 Prozent aus der Ausgleichsabgabe. Die Förderhöhe beträgt somit bis zu 90 Prozent des sozialversicherungspflichtigen Bruttoentgeltes. Die Förderhöhe richtet sich nach der individuellen Beeinträchtigung und dem Umfang der Einschränkung der Arbeitsleistung. mindestens 24 Monate sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse, die im Zeitraum vom und aufgenommen werden besonders betroffene schwerbehinderte Menschen, außerdem: schwerbehinderte Menschen, die das 50. Lebensjahr vollendet haben langzeitarbeitslose schwerbehinderte Menschen Beschäftigte aus Werkstätten für behinderte Menschen Absolventen von Förderschulen und inklusiv beschulte Absolventen mit sonderpädagogischem Förderbedarf alleinerziehende schwerbehinderte Menschen bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter vor der Arbeitsaufnahme 19
20 Zuschuss für Probebeschäftigung von Menschen mit (Schwer-) Behinderung 7 Förderhöhe Förderdauer Voraussetzung zuständige Stelle Beantragung Übernahme aller anfallenden Kosten für den Arbeitgeber während der Probebeschäftigung, z. B. Lohnkosten einschließlich des Arbeitgeberanteils zur Sozialversicherung Hinweis: bei anschließender Übernahme in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ist Förderung durch Eingliederungszuschuss möglich. 3 Monate Wenn dadurch die Möglichkeit der Teilhabe am Arbeitsleben von behinderten, schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen verbessert wird oder eine vollständige und dauerhafte Teilhabe am Arbeitsleben erreicht wird. Agentur für Arbeit Beantragung durch den Arbeitgeber vor Aufnahme der Probebeschäftigung 20
21 Finanzielle Förderung zur Schaffung neuer, zusätzlicher Arbeits- und Ausbildungsplätze für Menschen mit Schwerbehinderung 8 Förderhöhe Förderart Voraussetungen zuständige Stelle Beantragung richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles Zuschüsse und/oder Darlehen zu den Investitionskosten, die bei der Einrichtung eines neuen, zusätzlichen behindertengerechten Arbeitsplatzes anfallen. Wenn schwerbehinderte Menschen ohne gesetzliche Verpflichtung oder über die Pflichtquote hinaus eingestellt werden, wenn besonders betroffene schwerbehinderte Menschen eingestellt werden, wenn schwerbehinderte Menschen nach einer Arbeitslosigkeit von mehr als 12 Monaten eingestellt werden, wenn schwerbehinderte Menschen auf einen Arbeitsplatz zur Verbesserung der Gesamtsituation umgesetzt werden. Integrationsamt Beantragung durch den Arbeitgeber beim Integrationsamt vor Schaffung des neuen Arbeitsplatzes Behinderungsgerechte Anpassung bereits vorhandener Arbeitsplätze für Beschäftigte mit Schwerbehinderung 9 Förderhöhe Förderart Voraussetzung zuständige Stelle Beantragung bei Zuständigkeit des Rehaträgers: bis zur vollen Kostenübernahme, bei Zuständigkeit des Integrationsamtes: einzelfallabhängig Zuschüsse und/oder Darlehen, Erst- und Ersatzbeschaffung einer behinderungsgerechten Arbeitsplatzausstattung Wartung, Instandhaltung, Anpassung an technische Weiterentwicklung, Ausbildung im Gebrauch der geförderten Gegenstände. Wenn Arbeitsplätze behindertengerecht bzw. mit entsprechender technischer Ausrüstung ausgestattet werden müssen. Wenn behinderungsbedingt notwendige Teilzeitarbeitsplätze eingerichtet werden. zuständiger Rehaträger oder das Integrationsamt durch den Arbeitgeber beim Integrationsamt oder Rehaträger Ausgleich von außergewöhnlichen Belastungen des Arbeitgebers (Minderleistungsausgleich) 10 Förderhöhe Förderart Voraussetzung zuständige Stelle Beantragung Richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles und muss in einem angemessenen Verhältnis zum gezahlten Arbeitsentgelt stehen. Richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles. Wenn für den Arbeitgeber überdurchschnittlich hohe Aufwendungen oder Belastungen bei der Beschäftigung besonders betroffener oder in Teilzeit tätiger schwerbehinderter Menschen anfallen. Wenn alle anderen Fördermittel ausgeschöpft wurden. Wenn es für den Arbeitgeber unzumutbar ist, die Kosten zu tragen. Wenn ein Beschäftigter einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung übernommen wird. Integrationsamt durch den Arbeitgeber beim Integrationsamt 21
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26 Ausgleichsabgabe Der Gesetzgeber sieht mit der Regelung der Ausgleichsabgabe vor, dass jeder Arbeitgeber verpflichtet sein soll, einen Beitrag zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben zu leisten. Vorrangig sollen Arbeitgeber einen bestimmten Prozentsatz der Arbeitsplätze für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung zur Verfügung stellen. Für Betriebe ab 20 Arbeitsplätze gilt eine gesetzliche Beschäftigungspflicht. Arbeitgeber, die die Pflichtarbeitsplätze für Schwerbehinderte nicht besetzen können, müssen eine Ausgleichsabgabe zahlen. Die Höhe der Ausgleichsabgabe ist abhängig von der Größe des Unternehmens und dem Grad der Erfüllung der Quote bis weniger als bis weniger als 60 Arbeitsplätze Arbeitsplätze = 1 Pflichtplatz mit = 2 Pflichtarbeitseinem schwerbehin- plätze mit einem derten Menschen schwerbehinderten Menschen 26
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Förderung von Ausbildung im Überblick
Förderung von Ausbildung im Überblick 1. Beratungsangebote 1 2. Begleitung 6 3. Laufende Zuschüsse 11 4. Prämien 16 5. Behinderungsgerechte Arbeitsplatzgestaltung 20 6. Ausgleichsabgabe 23 Seite 1 Beratung
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