Aktuelles aus dem Integrationsamt
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- Sophia Krämer
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1 Aktuelles aus dem Integrationsamt Karl-Friedrich Ernst Leiter des KVJS-Integrationsamtes Gültstein: 26. Februar 2009
2 Einnahmen Ausgleichsabgabe in Baden-Württemberg: (in Mio. EURO) ,8 80,7 75,4 73,1 68,9 66,7 70,0 2
3 Verbessertes Ergebnis im Finanzausgleich vorübergehender Anstieg der Einnahmen (ZEBRA) Einfluss von Wirtschaftsfaktoren während der Hochkonjunktur Refinanzierung der IFD 2008 Geringere Abführung an den Ausgleichsfonds Zusatzbelastung durch UB ab 2011 Auswirkungen Wirtschaftskrise Arbeitsmarktsituation Entwicklung der Erfüllungsquote 3
4 Leistungen an Integrationsprojekte 2,17 Mio. Bewilligungen für Investitionen insgesamt 4,55 Mio. Leistungen IP ,48 Mio. Lohnkosten- Zuschüsse 4
5 Integrationsprojekte in Baden-Württemberg davon 835 Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen besetzt 5
6 Integrationsfachdienste Insgesamt wurden von den Integrationsfachdiensten mehr als Fälle unterstützt nicht vermittlungsfähig 19% Ergebnis im Bereich Vermittlung: abgeschlossene Fälle Vermittelt in Arbeitsverhältnis 44% Nicht vermittelt 56% Erwerbsgemindert- /unfähig 2% Abbruch u.a. 23% keine geeignete Stelle erreichbar 12% 6
7 Integrationsfachdienste Ergebnis im Bereich Begleitung: Gesicherte Arbeitsverhältnisse 78% Renteneintritt 6% Kündigung durch AG 6% Eigenkündigung oder einvernehmliche Beendigung 10% 7
8
9 Vermeidung von Werkstattaufnahmen Eingliederung von Übergängern aus der WfbM auf den allgemeinen Arbeitsmarkt Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben für die Zielgruppe durch Verbesserung der schulischen und beruflichen Bildung Instrumente zur Vermittlung in eine geeignete Tätigkeit unter Beachtung des "Normalitätsprinzips" regionale und landesweite Vernetzung aller Beteiligten Zwischen dem und dem sollten 1000 Arbeitsverhältnisse erreicht werden 9
10 Umgesetzte Maßnahmen der Aktion 1000: Teilhabeausschuss Baden-Württemberg Vernetzung auf Landesebene Regionale Netzwerkkonferenzen Berufswegekonferenz Schulische Vorbereitung (BVE) an verschiedenen Standorten Erprobungsphase (KoBV) an verschiedenen Standorten Förderung der Arbeitgeber durch Aktion Arbeit / Job 1000 Mandat des IFD über alle Phasen Modelle ergänzender LKZ mit den Trägern der Eingliederungshilfe 10
11 Vermittlungsergebnisse IFD Baden-Württemberg Vermittlungsergebnisse (Summe) davon geistig behinderte Menschen : 1039 geistig behinderte Menschen vermittelt
12 Ergänzende Lohnkostenzuschüsse aus Mitteln der Eingliederungshilfe Für einen kleinen Teil der Klienten: Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben in Form eines Budgets für Arbeit des Eingliederungshilfeträgers sofern die vorrangigen Leistungen der Arbeitsagentur oder des KVJS-Integrationsamts nicht ausreichen Der Eingliederungshilfeträger verhindert damit ein Scheitern des Arbeitsverhältnisses = Vermeidung einer Aufnahme/Wiederaufnahme in die WfbM. 12
13 Ergänzende Lohnkostenzuschüsse aus Mitteln der Eingliederungshilfe Bereits umgesetzt in Calw, Böblingen, Karlsruhe, Enzkreis, Konstanz, Sigmaringen, Ortenaukreis 13
14 Neuer Leistungstatbestand seit
15 Unterstützte Beschäftigung - Zielgruppe / Ziel Zielgruppe: Behinderte Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf die betrieblich qualifiziert werden können, insbesondere unter den Abgängern der Sonderschulen Ziel: durch individuelle betriebliche Qualifizierung ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ermöglichen und das Beschäftigungsverhältnis durch Berufsbegleitung sichern 15
16 Unterstützte Beschäftigung - Ziele Zielsetzung der individuellen Qualifizierung: Qualifizierung am konkreten Arbeitsplatz Vermittlung von Schlüsselqualifikationen Vermittlung von berufsübergreifenden Lerninhalten Weiterentwicklung der Persönlichkeit. Die Maßnahmedurchführung folgt dem Grundsatz: "Erst platzieren, dann qualifizieren" 16
17 Unterstützte Beschäftigung - Zuständigkeit Die Bundesagentur für Arbeit ist in der Regel Leistungsträger der individuellen betrieblichen Qualifizierung gemäß 38a Abs. 2 SGB IX (Phase I) Das Integrationsamt ist in der Regel für die anschließende Berufsbegleitung (Phase II) gemäß 102 Abs. 3a SGB IX zuständig 17
18 Unterstützte Beschäftigung - Qualifizierung Schulische Phase Phase I Agentur für Arbeit Phase II Integrationsamt Förderschule bzw. anderweitige Vorbereitung Qualifizierung Vermittlung von -Schlüsselqualifikation - berufsübergreifenden Lerninhalten - sowie Aktivitäten zur Weiterentwicklung der Persönlichkeit Beschäftigung ggf. Berufsbegleitung 18
19 Unterstützte Beschäftigung - Träger der UB Integrationsfachdienst oder ein anderer Träger, z. B. Bildungsträger, WfbM, Berufsbildungswerk, Berufsförderungswerk Entscheidung durch Bundesagentur für Arbeit für Phase I im Wege der Vergabe / Ausschreibung Integrationsamt ist an diese Entscheidung in der Phase II nicht gebunden 19
20 Unterstützte Beschäftigung - im Verhältnis zur Aktion 1000 UB verzichtet auf drei wesentlichen Erfolgsfaktoren der Aktion 1000: 1. Systematische schulische Vorbereitung 2. Vernetzung (Teilhabeausschuss, Netzwerkund Berufswegekonferenzen) und Verzahnung schulischer und beruflicher Bildung 3. Kontinuität durch den IFD von der beruflichen Orientierung, über die Vorbereitung, Qualifizierung und Vermittlung bis zur langfristigen Sicherung der Arbeitsverhältnisse 20
21 Unterstützte Beschäftigung - im Verhältnis zur Aktion 1000 Träger der Eingliederungshilfe sind bei UB nicht beteiligt. Bei der Zielgruppe handelt es sich um wesentlich behinderte Menschen, die auch mit der Erreichung eines auf ihre begrenzten Fähigkeiten angepassten Arbeitsverhältnisses nicht wettbewerbsfähig werden und deshalb dauerhaft erwerbsgemindert sind. Das Recht zu Aufnahme- bzw. Wiederaufnahme in die WfbM muss bei einem Scheitern gesichert sein. KoBV nutzt die Kompetenz der Werkstätten für die Leistung des Job-Coaching. 21
22 Umsetzung in Baden-Württemberg An 9 Standorten Sonderregelung: - Dort wird BVE/KoBV aus der Aktion 1000 ohne Vergabe fortgesetzt. Nur wenige Kontingente für "Quereinsteiger" in UB. In den übrigen Regionen haben sich die IFD in der Regel in Bietergemeinschaft mit WfbM s um die UB beworben. Entscheidung der BA über die Vergabe im April
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