Öffentlich geförderter Beschäftigungssektor Möglichkeiten und Grenzen eines SGB II-Trägers. Gabriele Warminski-Leitheußer Dezernentin

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1 Öffentlich geförderter Beschäftigungssektor Möglichkeiten und Grenzen eines SGB II-Trägers Gabriele Warminski-Leitheußer Dezernentin

2 Öffentlich geförderter Beschäftigungssektor Möglichkeiten und Grenzen eines SGB II-Trägers ARGE Kreis Unna Instrumentarium Zusatzjobs Entgeltvariante ABM Modellprojekte im Kreis Unna neue Kombilohnmodelle im SGB II Einschätzung / Kritik

3 2. größte Kreis-ARGE 23. größte ARGE insgesamt Eingliederungstitel 2007: 27 Mio. Bindungsquote 2005: 48 % Bindungsquote 2006: 93 % 408 MitarbeiterInnen in 16 Dienststellen Bedarfsgemeinschaften: ( Personen) ARGE Kreis Unna Zahlenspiegel Gesamtjahresbudget: ca. 250 Mio. Erwerbsfähige Hilfebedürftige Arbeitslose SGBII: (SGB III) Arbeitsuchende:

4 Kreis Unna, Kombilohnmodelle SGB II Zusatzjobs klassische Arbeitsgelegenheit in der Mehraufwandsvariante Zusätzlichkeit öffentliches Interesse Zielsetzungen: Stabilisierung (Aufrechterhaltung und Wiederherstellung der Beschäftigungsfähigkeit, soziale Integration), Überprüfung der Arbeitsbereitschaft, zusätzlicher Verdienst, sozialpädagogische Betreuung, Qualifizierung (Anteil gering) Vergütung: 1 oder mehr pro Stunde Förderdauer max. 12 Monate Integrationsferne Bewerber Zusatzjobs kombiniert mit höheren Qualifizierungsanteilen: Schulabschluss (z.b. LABORA Frieden in Schwerte) Sprache (z.b. für Migranten, die einen Integrationskurs absolviert haben) Alphabetisierung Fachqualifizierung (z.b. Handwerkshelfer)

5 Kreis Unna, Kombilohnmodelle SGB II Arbeitsgelegenheiten - Entgeltvariante Arbeitsgelegenheiten in sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen (einschließlich Beiträge zur Arbeitslosenversicherung) Arbeiten müssen nicht zwingend im öffentlichen Interesse liegen und / oder zusätzlich sein (Mischformen möglich) Förderdauer i.d.r. max. 11 Monate (gesetzlich nicht vorgegeben) Kofinanzierung durch Unternehmen / Träger Beispiele: Seniorenbegleiter ÖPNV, Wertstoffsortierer, soziale Wirtschaftsbetriebe Entlohnung tariflich oder ortsüblich Entgeltvariante Jobtrainer branchenorientierte Integrationsprojekte (Handwerk, Verkauf, Logistik) Zielgruppe: Arbeitslose mit Berufsabschluss bzw. Berufserfahrungen sozialversicherungspflichtige Beschäftigung bei einem Bildungsträger mit dem Ziel durch Praktika unter Echtbedingungen bei Unternehmen und passgenaue Qualifizierung Integrationen in den 1. Arbeitsmarkt zu ermöglichen Träger akquiriert Praktikumsplätze, leistet passgenaue Qualifizierung und JobCoaching Finanzierung: ARGE 80 %, Unternehmen 20 % der Bruttolohnsumme Verbleib max. 9 Monate (max. 6 Monate in einem Unternehmen) Möglichkeit der Gewährung eines Lohnkostenzuschusses bei Einstellung des TN integrationsnähere Bewerber

6 Kreis Unna, Kombilohnmodelle SGB II Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM) Klassiker der öffentlich geförderten Beschäftigung Zusätzlichkeit und öffentliches Interesse Förderung grundsätzlich 12 Monate (max. 24 Monate bei besonderem öffentlichem Interesse und Übernahme des AN, 36 Monate bei Personen, die das 55 Lebensjahr vollendet haben Lohnkosten werden in pauschalierter Form bezuschusst (je nach Qualifikationsstufe); Arbeitgeber leistet die Differenz zum tariflichen oder ortsüblichen Bruttoarbeitsentgelt Sozialversicherungspflichtig ohne Beiträge zur Arbeitslosenversicherung Personenkreis nicht eng definiert: Erhaltung oder Wiedererlangung der Beschäftigungsfähigkeit

7 Kreis Unna, Kombilohnmodelle SGB II Sozialer Arbeitsmarkt Kreis Unna JobStart Kreis Unna JobSozial100 Kreis Unna Verstetigung des Programms der ARGE Kreis Unna zur Integration von langzeitarbeitslosen Hilfskräften aus dem Rechtskreis SGB II in den 1. Arbeitsmarkt (nach erfolgreicher Modellphase JobStart400 ) Modellprojekt zur Schaffung eines sozialen Arbeitsmarktes mit längerfristigen, öffentlich geförderten Beschäftigungsmöglichkeiten für langzeitarbeitslose ehb mit multiplen Vermittlungshemmnissen

8 Kreis Unna, Kombilohnmodelle SGB II JobStart Kreis Unna ( 16 Abs. 2 SGB II: Sonstige weitere Leistungen) Ziel: Erschließung zusätzlicher Arbeitsplätze auf dem ersten Arbeitsmarkt für Bewerber ohne abgeschlossene Berufsausbildung, die länger als 24 Monate nicht in einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung gestanden haben oder vor mehr als 24 Monaten eine abschlussbezogene Qualifizierung durchlaufen haben. Förderdauer: 18 Monate bei Abschluss eines Arbeitsvertrages über mindestens 24 Monate (d.h. incl. 6 Monate Nachbeschäftigungsfrist) Gefördert werden: Sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse (VZ/TZ) mit einer Wochenarbeitszeit von mindestens der Hälfte der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit. Entlohnung tariflich/ortsüblich; Richtwert 7,50 Arbeitnehmer: Bei Beschäftigungen im Niedriglohnsektor erhalten ArbeitnehmerInnen analog zu anderen Kombilohnmodellen ein monatliches Einstiegsgeld von 100 bei Aufnahme einer Beschäftigung ab 32 Stunden/Woche (darunter 50 ); pro TN max in der Förderlaufzeit. Das Einstiegsgeld wird monatlich im Voraus gezahlt. Unternehmen: Unternehmen im Kreis Unna (außerhalb der Zeitarbeitsbranche), die einen zusätzlichen Arbeitsplatz innerhalb des Kreisgebietes einrichten, erhalten zur Deckung der Kosten für die Einrichtung des neuen Arbeitsplatzes sowie für den überdurchschnittlichen Betreuungs- und Einarbeitungsaufwandes für eine Vollzeitbeschäftigung einen einmaligen Pauschalzuschuss in Höhe von

9 Kreis Unna, Kombilohnmodelle SGB II JobSozial100 Kreis Unna (Modellprojekt AGH-Entgeltvariante) Ziel: Schaffung sozialversicherungspflichtiger, zusätzlicher und längerfristig geförderter Arbeitsplätze für erwerbsfähige Hilfebedürftige mit multiplen Vermittlungshemmnissen, die längerfristig keine Perspektive auf Integration in den regulären Arbeitsmarkt haben. Diese erwerbsfähigen Hilfebedürftigen sollen ihre individuellen Kenntnisse und Fähigkeiten für eine Teilhabe am Erwerbsleben und zur möglichst eigenständigen Sicherung ihres Lebensunterhaltes einsetzen. Dies soll in Verbindung mit der Erschließung neuer Beschäftigungsfelder und zusätzlicher Arbeitsplätze bei sozialen, öffentlichen oder privaten Unternehmen angestrebt werden. Zielgruppe: Langzeitarbeitslosigkeit von mind. 4 Jahren und multiplen Vermittlungshemmnissen Förderdauer: 24 Monate Förderung: Die ARGE Kreis Unna erstattet 100 % des Arbeitnehmerbruttoentgelts. Der Arbeitgeber trägt den Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung i.h.v. 21 %. Unternehmen: private und öffentliche Unternehmen, Träger, Wohlfahrtsverbände, Kirchen Die Arbeiten müssen nicht zwingend im öffentlichen Interesse liegen und / oder zusätzlich sein (Mischformen möglich). Wettbewerbsneutralität ist zu beachten.

10 Kreis Unna, neue Kombilohnmodelle SGB II Kommunal-Kombi Bundesprogramm zur Förderung von zusätzlichen Arbeitsplätzen, die in Regionen mit besonders hoher und verfestigter Langzeitarbeitslosigkeit von Kommunen geschaffen werden Zielgruppe: ALGII-Bezieher, die diese Leistung mind. 24 Monate bezogen haben Arbeitgeber: Kommunen oder gemeinwohlorientierte Unternehmen im Einvernehmen mit der Kommune Zusätzlichkeit, öffentliches Interesse Förderdauer: max. 3 Jahre Förderung des BMAS in Regionen mit einer Arbeitslosenquote von mindestens 15 % (Kreis Unna < 15 %) Förderhöhe: 50 % des Arbeitnehmerbruttoentgelts, höchstens jedoch 500 monatlich Arbeitsentgelt tariflich oder ortsüblich Programmdauer Es werden keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung entrichtet.

11 Kreis Unna, neue Kombilohnmodelle SGB II Jobperspektive ( 16a SGB II) Zielgruppe: langzeitarbeitslose, marktferne erwerbsfähige Hilfebedürftige mit besonderen Vermittlungshemmnissen, deren Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt trotz mindestens 6 Monate langer aktiver Vermittlung voraussichtlich auch in den kommenden 24 Monaten nicht zu erwarten ist. Arbeitgeber: Träger gem. 21 SGB III, danach keine Einschränkungen Zusätzlichkeit, öffentliches Interesse Förderdauer: zunächst bis zu 24 Monate, anschließend unbefristet, wenn dien Erwerbsfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ohne die Förderung voraussichtlich innerhalb der nächsten 24 Monate nicht möglich ist. Förderhöhe: Höhe bis zu 75 % des berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgelts, ggfs. Zuschuss zu einer begleitenden Qualifizierung Arbeitsentgelt tariflich oder ortsüblich Es werden keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung entrichtet.

12 Kreis Unna, neue Kombilohnmodelle SGB II Qualifizierungszuschuss für die Einstellung von jüngeren Arbeitnehmern ( 421 o SGB III) Zielgruppe: jüngere Arbeitslose, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, mind. 6 Monate arbeitslos waren, nicht über einen Berufsabschluss verfügen und im Rahmen des Arbeitsverhältnisses qualifiziert werden. Arbeitgeber: AG, bei denen der Arbeitslose innerhalb der letzten 2 Jahre nicht mehr als 3 Monate versicherungspflichtig beschäftigt war. Förderdauer: bis zu 12 Monate Förderhöhe: 50 % des berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgelts (tarifl. oder ortsüblich). Davon werden 35 % als Zuschuss für das Arbeitsentgelt und 15 % für die Qualifizierung des AN geleistet. Es muss ich um eine Vollzeitbeschäftigung handeln.

13 Kreis Unna, neue Kombilohnmodelle SGB II Eingliederungszuschuss für jüngere Arbeitnehmer ( 421 p SGB III) Zielgruppe: jüngere Arbeitslose, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und mind. 6 Monate arbeitslos waren. Arbeitgeber: öffentliche oder private Unternehmen Förderdauer: bis zu 12 Monate Förderhöhe: Zwischen 25 und 50 % des zu berücksichtigen Arbeitsentgelts (tariflich oder ortsüblich) bei mind. 15 Stunden wöchentlich Es muss ich um eine Vollzeitbeschäftigung handeln.

14 Einschätzung / Kritik Es bewegt sich etwas: Öffentlich geförderte Beschäftigung statt Arbeitslosigkeit Instrumentenvielfalt grundsätzlich positiv. Transparenz? Die ARGE Kreis Unna nutzt das Instrumentarium öffentlich geförderte Beschäftigung intensiv und kreativ intensiv: aktuell 324 Kombilohnstellen (Entgeltvariante, JobTrainer, JobStart und Jobsozial), damit an 2. Stelle im Landesvergleich; kontinuierliche Ausweitung geplant kreativ: Zielgruppenausrichtung (Angebote zur Integration in den 1., 2., und den 3. Arbeitsmarkt) Vermeidung von Drehtüreffekten Öffentliche Unternehmen im Kreis Unna interessiert, verfügen aber nicht über die Mittel, um die teils hohen Arbeitgeberanteile (25 75 %) der Regelinstrumente finanzieren zu können. Private Unternehmen suchen überwiegend Mitarbeiter ohne Leistungseinschänkungen Öffentlich geförderte Beschäftigung muss aus dem allgemeinen Eingliederungstitel der ARGE finanziert werden. Die Ausweitung öffentlich geförderter Beschäftigung führt zu Einsparungen bei den Qualifizierungs-, Aktivierungs- und Stabilisierungsangeboten. Durch die überwiegende Anstellung der Bewerber bei Trägern oder in Tätigkeitsfeldern, die zusätzlich und im öffentlichen Interesse sind, kann die Integrationsquote gering ausfallen. Log-in-Effekte sind bekannte Phänomene bei öffentlich geförderter Beschäftigung SGB II-Zielsetzung: Integration in den 1. Arbeitsmarkt, Beendigung der Hilfebedürftigkeit

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