Der Gründungszuschuss

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1 Der Gründungszuschuss Die Leistung zur Förderung von Existenzgründungen aus der Arbeitslosigkeit SGB III

2 Fördervoraussetzungen Beendigung von Arbeitslosigkeit durch die Aufnahme einer selbständigen, hauptberuflichen Tätigkeit in Deutschland auch Betriebsübernahmen auch Umwandlung einer nebenberuflichen Tätigkeit in eine hauptberufliche Tätigkeit Bezug von Arbeitslosengeld I oder einen Anspruch nach dem SGB III Anspruch auf Arbeitslosengeld II Einstiegsgeld Anspruch auf Arbeitslosengeld von noch mind. 150 Tagen Seite 2

3 Fördervoraussetzungen Nachweis über die Tragfähigkeit der Existenzgründung Stellungnahme einer fachkundigen Stelle aussagekräftiges Konzept mit Businessplan und Rentabilitätsvorschau Darlegung der Kenntnisse und Fähigkeiten Berufsfachliche und persönliche Eignung Seite 3

4 Kriterien der Ermessensausübung Vermittlungsvorrang Vermittlung hat Vorrang vor Leistungen der aktiven Arbeitsförderung Notwendigkeit Sinn und Zweck: Sicherung des Lebensunterhalts und der sozialen Absicherung nach Gründung Einzelfallentscheidung vorherige Beratung durch die Agentur für Arbeit unbedingt erforderlich Seite 4

5 Förderdauer und Höhe Arbeitslosigkeit Arbeitslosengeld I Gründungszuschuss zur Sicherung des Lebensunterhaltes in Höhe des Arbeitslosengeldes + Pauschale zur sozialen Sicherung in Höhe von 300,--... ausschließlich! Pauschale zur sozialen Sicherung in Höhe von 300,-- Existenzgründung Monat (= 1. Phase) Existenzgründung Monat (= 2. Phase) Seite 5

6 Antragstellung Grundsatz: Antrag vor Leistung Antrag nur für die ersten 6 Monate Wo? Bei Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit Seite 6

7 Besonderheiten / Ausschlussgründe Kein Schonen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld Ruhen des Arbeitslosengeldes (z.b. Sperrzeit) keine Wiederholungsförderung im Rahmen des SGB III, wenn noch nicht 24 Monate vergangen sind Förderung nur bis Beginn der Regelaltersrente i.s.d. SGB VI Seite 7

8 Sozialversicherung Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung können gesetzlich oder privat erfolgen. Es gibt auch die Möglichkeit der freiwilligen Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung. Lassen Sie sich beraten! Seite 8

9 Versicherungsverhältnis auf Antrag in der Arbeitslosenversicherung

10 Voraussetzungen Selbständige Tätigkeit von mindestens 15 Std./Woche 12 Monate Versicherungszeit in den letzten 24 Monaten oder Bezug von Arbeitslosengeld I Antragstellung spätestens innerhalb von 3 Monaten nach Aufnahme der selbständigen Tätigkeit Wo? Bei Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit Seite 10

11 Höhe der Beiträge Bei Eintritt in die Antragspflichtversicherung in 2016: 2016 = 43,58 monatlich 2017 = 43,58 monatlich 2018 = 87,16 monatlich Seite 11

12 Dauer und Höhe des Arbeitslosengeldes Dauer: zwischen 6 und 24 Monate Höhe: fiktive Bemessung unter Berücksichtigung von Qualifikationsstufen Ausschluss: als Selbständiger bereits versicherungspflichtig gewesen, die Selbständigkeit 2 mal unterbrochen und in den Unterbrechungszeiträumen Arbeitslosengeld I bezogen Seite 12

13 Serviceangebote für Unternehmen

14 Dienstleistungen passgenaue Vermittlung von geeigneten Arbeitnehmern von Auszubildenden Beratung Arbeitsmarktberatung Qualifizierungsberatung Nutzung der Jobbörse Seite 14

15 Förderangebote Praktika bis zur Dauer von 6 Wochen Eingliederungszuschüsse für die Einstellung von Arbeitnehmern mit Vermittlungshemmnissen Höhe und Dauer orientieren sich an der Minderleistung auf dem neuen Arbeitsplatz Qualifizierungen im Rahmen des Programms WeGebAU Seite 15

16 Wo bekomme ich weitere Informationen? oder bei Ihrer Vermittlerin / Ihrem Vermittler bzw. bei Ihrer Beraterin / Ihrem Berater in Ihrer Agentur für Arbeit Seite 16

17 VIEL ERFOLG! Seite 17

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