Der Gründungszuschuss
|
|
- Katrin Fried
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Der Gründungszuschuss Die Leistung zur Förderung von Existenzgründungen aus der Arbeitslosigkeit SGB III
2 Fördervoraussetzungen Beendigung von Arbeitslosigkeit durch die Aufnahme einer selbständigen, hauptberuflichen Tätigkeit in Deutschland auch Betriebsübernahmen auch Umwandlung einer nebenberuflichen Tätigkeit in eine hauptberufliche Tätigkeit Bezug von Arbeitslosengeld I oder einen Anspruch nach dem SGB III Anspruch auf Arbeitslosengeld II Einstiegsgeld Anspruch auf Arbeitslosengeld von noch mind. 150 Tagen Seite 2
3 Fördervoraussetzungen Nachweis über die Tragfähigkeit der Existenzgründung Stellungnahme einer fachkundigen Stelle aussagekräftiges Konzept mit Businessplan und Rentabilitätsvorschau Darlegung der Kenntnisse und Fähigkeiten Berufsfachliche und persönliche Eignung Seite 3
4 Kriterien der Ermessensausübung Vermittlungsvorrang Vermittlung hat Vorrang vor Leistungen der aktiven Arbeitsförderung Notwendigkeit Sinn und Zweck: Sicherung des Lebensunterhalts und der sozialen Absicherung nach Gründung Einzelfallentscheidung vorherige Beratung durch die Agentur für Arbeit unbedingt erforderlich Seite 4
5 Förderdauer und Höhe Arbeitslosigkeit Arbeitslosengeld I Gründungszuschuss zur Sicherung des Lebensunterhaltes in Höhe des Arbeitslosengeldes + Pauschale zur sozialen Sicherung in Höhe von 300,--... ausschließlich! Pauschale zur sozialen Sicherung in Höhe von 300,-- Existenzgründung Monat (= 1. Phase) Existenzgründung Monat (= 2. Phase) Seite 5
6 Antragstellung Grundsatz: Antrag vor Leistung Antrag nur für die ersten 6 Monate Wo? Bei Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit Seite 6
7 Besonderheiten / Ausschlussgründe Kein Schonen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld Ruhen des Arbeitslosengeldes (z.b. Sperrzeit) keine Wiederholungsförderung im Rahmen des SGB III, wenn noch nicht 24 Monate vergangen sind Förderung nur bis Beginn der Regelaltersrente i.s.d. SGB VI Seite 7
8 Sozialversicherung Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung können gesetzlich oder privat erfolgen. Es gibt auch die Möglichkeit der freiwilligen Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung. Lassen Sie sich beraten! Seite 8
9 Versicherungsverhältnis auf Antrag in der Arbeitslosenversicherung
10 Voraussetzungen Selbständige Tätigkeit von mindestens 15 Std./Woche 12 Monate Versicherungszeit in den letzten 24 Monaten oder Bezug von Arbeitslosengeld I Antragstellung spätestens innerhalb von 3 Monaten nach Aufnahme der selbständigen Tätigkeit Wo? Bei Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit Seite 10
11 Höhe der Beiträge Bei Eintritt in die Antragspflichtversicherung in 2016: 2016 = 43,58 monatlich 2017 = 43,58 monatlich 2018 = 87,16 monatlich Seite 11
12 Dauer und Höhe des Arbeitslosengeldes Dauer: zwischen 6 und 24 Monate Höhe: fiktive Bemessung unter Berücksichtigung von Qualifikationsstufen Ausschluss: als Selbständiger bereits versicherungspflichtig gewesen, die Selbständigkeit 2 mal unterbrochen und in den Unterbrechungszeiträumen Arbeitslosengeld I bezogen Seite 12
13 Serviceangebote für Unternehmen
14 Dienstleistungen passgenaue Vermittlung von geeigneten Arbeitnehmern von Auszubildenden Beratung Arbeitsmarktberatung Qualifizierungsberatung Nutzung der Jobbörse Seite 14
15 Förderangebote Praktika bis zur Dauer von 6 Wochen Eingliederungszuschüsse für die Einstellung von Arbeitnehmern mit Vermittlungshemmnissen Höhe und Dauer orientieren sich an der Minderleistung auf dem neuen Arbeitsplatz Qualifizierungen im Rahmen des Programms WeGebAU Seite 15
16 Wo bekomme ich weitere Informationen? oder bei Ihrer Vermittlerin / Ihrem Vermittler bzw. bei Ihrer Beraterin / Ihrem Berater in Ihrer Agentur für Arbeit Seite 16
17 VIEL ERFOLG! Seite 17
Wie kann die Agentur für Arbeit Existenzgründer unterstützen?
Informationsveranstaltung Existenzgründung in der Agentur für Arbeit München am 13.05.2016 Wie kann die Agentur für Arbeit Existenzgründer unterstützen? BildrahmenBild einfügen: Menüreiter: Bild/Logo einfügen
MehrErfolgreich selbstständig aus der Erwerbslosigkeit
Hamburger Gründertag am 25.03.17, Kay Blar, Agentur für Arbeit Hamburg Erfolgreich selbstständig aus der Erwerbslosigkeit Gründungszuschuss Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag Der Weg in die Selbstständigkeit
MehrIHK EXISTENZ Die Gründermesse am 25. November 2017 Wie kann die Agentur für Arbeit Existenzgründer unterstützen?
IHK EXISTENZ Die Gründermesse am 25. November 2017 Wie kann die Agentur für Arbeit Existenzgründer unterstützen? BildrahmenBild einfügen: Menüreiter: Bild/Logo einfügen > Bild für Titelfolie auswählen
MehrStand: Dezember 2011 Der Gründungszuschuss als Ermessensleistung
Stand: Dezember 2011 Der Gründungszuschuss als Ermessensleistung erstellt von Hubert Heinrichsmeier und Susanne Janorschke Fördervoraussetzungen Antrag muss vor Beginn der Selbstständigkeit gestellt werden
MehrDer Gründungszuschuss
Stand: Januar 2008 Der Gründungszuschuss Die Leistung zur Förderung von Existenzgründungen aus der Arbeitslosigkeit Hubert Heinrichsmeier, Agentur für Arbeit Paderborn Dauer und Höhe ( 58 SGB III) ALG
MehrZiele des Gründungszuschusses
Informationsveranstaltung für Existenzgründer Gründer- und Technologiezentrum 13.07.2010 Frau Kaminetzki, Teamleiterin Arbeitsvermittlung der Agentur für Arbeit GM Gründungszuschuss 57 Sozialgesetzbuch
MehrWer die Wahl hat, hat die Qual
Wer die Wahl hat, hat die Qual Ich-AG, Überbrückungsgeld oder Existenzgründungsbeihilfe? Drei Förderinstrumente, eine Zielgruppe Existenzgründungszuschuss Ich-AG Voraussetzungen arbeitslos und Bezug von
MehrFörderung von Existenzgründungen
Förderung von Existenzgründungen Förderung aus der Arbeitslosigkeit Angaben ohne Gewähr / Irrtümer vorbehalten Förderung aus der Arbeitslosigkeit Leistungen Ihrer Arbeitsagentur: Gründungszuschuss nach
MehrGründungszuschuss. Hinweise und Hilfen zur Existenzgründung Ein Wegweiser in die Selbständigkeit
Gründungszuschuss Hinweise und Hilfen zur Existenzgründung Ein Wegweiser in die Selbständigkeit Allgemeine Hinweise Sich selbständig machen? Allgemeine Hinweise Es gibt verschiedene Wege aus der Arbeitslosigkeit.
MehrHinweise und Hilfen zur Existenzgründung
Gründungszuschuss Hinweise und Hilfen zur Existenzgründung Ein Wegweiser in die Selbständigkeit Allgemeine Hinweise Sich selbständig machen? Allgemeine Hinweise Es gibt verschiedene Wege aus der Arbeitslosigkeit.
MehrInitiale Persönliche Absicherung für Selbständige
Initiale 29.09.2017 Persönliche Absicherung für Selbständige www.bmwi.de Persönliche Absicherung allgemein Sozialversicherung des Existenzgründers Krankenversicherung Pflegeversicherung Unfallversicherung
MehrHinweise und Hilfen zur Existenzgründung
Hinweise und Hilfen zur Existenzgründung GRÜNDUNGSZUSCHUSS Ein Wegweiser für den Schritt in die Selbstständigkeit Sich selbstständig machen? Allgemeine Hinweise Es gibt verschiedene Wege aus der Arbeitslosigkeit.
MehrDresden Persönliche Absicherung für Selbständige
Dresden 19.01.2018 21.01.2018 Persönliche Absicherung für Selbständige www.bmwi.de Persönliche Absicherung allgemein Kranken- und Pflegeversicherung Rentenversicherung Arbeitslosenversicherung Unfallversicherung
MehrMarianne Loibl 02.05.2012. Finanzielle Leistungen der aktiven Arbeitsförderung
Marianne Loibl 02.05.2012 Finanzielle Leistungen der aktiven Arbeitsförderung Finanzielle Leistungen der aktiven Arbeitsförderung Inhalt: 1.Leistungen der aktiven Arbeitsförderung an Arbeitgeber 1.1 Eingliederungszuschuss
MehrInformationen zur freiwilligen Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung
Agentur für Arbeit Heilbronn Informationen zur freiwilligen Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung Agentur für Arbeit Heilbronn, Alfred Rosenberger 18.11.2008 Seite 0 Grundlagen 3. Gesetz für
MehrHinweise und Hilfen zur Existenzgründung
Hinweise und Hilfen zur Existenzgründung GRÜNDUNGSZUSCHUSS Ein Wegweiser für den Schritt in die Selbstständigkeit Sich selbstständig machen? Allgemeine Hinweise Es gibt verschiedene Wege aus der Arbeitslosigkeit.
MehrSTART Messe in Essen Klein - und nebenberufliche Gründungen Dipl.-Kauffrau Ursula Gelsdorf Dipl.-Kaufmann Helmut Volkenandt
START Messe 22. 24.09.2006 in Essen Kleingründungen sind Gründungen 1. Definition - mit denen in erster Linie der eigene Arbeitsplatz geschaffen wird ( self - employment ) - die sich durch einen eher geringen
MehrSELBSTÄNDIG! JA ABER WIE? GRÜNDEN MIT DEM GRÜNDUNGSZUSCHUSS
SELBSTÄNDIG! JA ABER WIE? GRÜNDEN MIT DEM GRÜNDUNGSZUSCHUSS Innovative und nachhaltige Unternehmenskonzepte sind unser Anliegen und Ihre Zukunft! GRÜNDUNGS- UND MITTELSTANDSBERATUNG Vorgründung Gründung
MehrGründungszuschuss (GZ) nach 57 SGB III. Geschäftsanweisungen. (Stand: 7. April 2011) Inhaltsverzeichnis
Gründungszuschuss (GZ) nach 57 SGB III Geschäftsanweisungen (Stand: 7. April 2011) Rechtsanwendung Inhaltsverzeichnis Gesetzliche Bezeichnung Seite Grundlage 57 Gründungszuschuss 2 57.10 Definition selbständige
MehrDie gesetzliche Arbeitslosenversicherung
Die gesetzliche Arbeitslosenversicherung (SGB III) Die gesetzliche Arbeitslosenversicherung bietet arbeitslosen Menschen einen Lohnersatz. Daneben können auch Leistungen zur Vermittlung von Arbeits- und
MehrJobcenter team.arbeit.hamburg Existenzgründungen und Selbstständigkeiten
Jobcenter team.arbeit.hamburg Existenzgründungen und Selbstständigkeiten Einstiegsgeld nach 16b SGB II i.v.m. Leistungen zur Eingliederung von Selbstständigen nach 16c SGB II Gemeinsame Einrichtung, getragen
MehrDer Gründungszuschuss.
Der Gründungszuschuss. Daten Autor: Torsten Montag Version: 2.0 2017 gruenderlexikon.de Seite 1 von 10 Inhaltsverzeichnis Ein attraktives Geschenk vom Staat... 3 Voraussetzungen für den Gründungszuschuss:
MehrKarriereStart Persönliche Absicherung für Selbständige
KarriereStart 20.-22.01.2017 Persönliche Absicherung für Selbständige www.bmwi.de Persönliche Absicherung allgemein Sozialversicherung des Existenzgründers Krankenversicherung Pflegeversicherung Rentenversicherung
MehrLeistungen zur Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Eingliederungszuschüsse nach 16 SGB II i.v.m.
Leistungen zur Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung Thema: Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung, 45 SGB III Eingliederungszuschüsse nach 16 SGB II i.v.m. 88 SGB
MehrEselsbrücke SGB. 12 Bücher bilden die deutsche Sozialgesetzgebung ab. Hartmut Vöhringer
Eselsbrücke SGB 12 Bücher bilden die deutsche Sozialgesetzgebung ab. Hartmut Vöhringer SGB I Hilfe in der Not Aufklärung, Beratung, Auskunft, Antrag Was gibt es? Wer ist zuständig? Vorschuss, Vorläufige
MehrFinanzielle Unterstützungsmöglichkeiten bei Neueinstellungen für behinderte und schwerbehinderte Menschen
Finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten bei Neueinstellungen für behinderte und schwerbehinderte Menschen Probebeschäftigung Eingliederungszuschuss Ausbildungszuschuss Agenda Einleitung und Vorstellung
Mehr16 Abs. 2 SGB II Leistungen an erwerbsfähige Hilfebedürftige nach dem SGB II
SGB II Arbeitshilfen ESG 16 Abs. 2 SGB II Leistungen an erwerbsfähige Hilfebedürftige nach dem SGB II Hinweise zu 16 Abs. 2 Satz 2 Nr. 5 und SGB II Einstiegsgeld (ESG) Als Anlage sind die Durchführungshinweise
MehrDer Gründungszuschuss für Existenzgründer
Der Gründungszuschuss für Existenzgründer von Dr. Christian Link, Claudius Kranz 1. Auflage Der Gründungszuschuss für Existenzgründer Link / Kranz schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de DIE
MehrAgentur für Arbeit Bad Homburg. Gründungszuschuss Gründung aus der Arbeitslosigkeit
Agentur für Arbeit Bad Homburg Gründungszuschuss Gründung aus der Arbeitslosigkeit Gründungszuschuss Mit einem Gründungszuschuss kann Ihnen der Start in die Selbständigkeit erleichtert werden. Außerdem
MehrSGBII Sozialgesetzbuch II
SGBII Sozialgesetzbuch II Neue Chancen auf Arbeit Informationen für Empfänger von Arbeitslosengeld II Herausgeber Bundesagentur für Arbeit, Nürnberg Marketing und Strategische PR Stand: November 2004 www.arbeitsagentur.de
MehrLeistungen zur Eingliederung für die Zielgruppe U25. Leistung Rechtsgrundlage Beschreibung
Beratung & Vermittlung Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung (MAbE) Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (BvB) Einstiegsqualifizierung (EQ) Ausbildungsbegleitende Hilfen (abh) 29-39
MehrExistenz & Gewerbe. Hinweis: Keine Rechts- oder Steuerberatung!
Existenz & Gewerbe Hinweis: Keine Rechts- oder Steuerberatung! »Wer fürf r und mit der MG-Marketing Marketing arbeiten darf, ist selbständig. ndig.« Selbständige:»Personen, die alleinige oder gemeinsame
MehrGründung aus der Arbeitslosigkeit
Gründung aus der Arbeitslosigkeit Die rasante Veränderung in der Arbeitswelt neue Märkte, neue Technologien, neue Anforderungen stellen hohe Anforderungen an Existenzgründer und Unternehmer. Allerdings
MehrFörderinstrumente In der ARGE Möglichkeiten Grenzen
Förderinstrumente In der ARGE Möglichkeiten Grenzen Begriffserklärung SGB II = ARGE (Job Center team.arbeit.hamburg) SGB III = Agentur für Arbeit Grundsätze SGB II / SGB III Fördern und Fordern ( 1-6c)
MehrGemeinsame Anlauf- und Beratungsstelle zur Arbeitsmarktintegration von Neuzugewanderten, Flüchtlingen und Asylbewerber/innen
Gemeinsame Anlauf- und Beratungsstelle zur Arbeitsmarktintegration von Neuzugewanderten, Flüchtlingen und Asylbewerber/innen Zuständigkeit: Agentur für Arbeit Asylbewerber/innen: haben einen Asylantrag
Mehr16 Abs. 2 SGB II Leistungen an erwerbsfähige Hilfebedürftige nach dem SGB II
SGB II Arbeitshilfe ESG Stand: Oktober 2005 Zentrale S 22 II-1204.7,1311 16 Abs. 2 SGB II Leistungen an erwerbsfähige Hilfebedürftige nach dem SGB II Hinweise zu 16 Abs. 2 Satz 2 Nr. 5 und SGB II Einstiegsgeld
Mehr1. Voraussetzungen zur Stellungnahme und Beratung
MERKBLATT Unternehmensgründung GRÜNDUNGSZUSCHUSS UND STELLUNGNAHME EINER FACHKUNDIGEN STELLE Um den Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit zu erhalten bzw. zum Nachweis der Tragfähigkeit Ihres Gründungsvorhabens
MehrSELBSTÄNDIG ALS FREIBERUFLER/IN
SELBSTÄNDIG ALS FREIBERUFLER/IN STRATEGIEN - ANFORDERUNGEN - FÖRDERMÖGLICHKEITEN Hamburger Gründertag 25. März 2017 Gundula Zierott Johann Daniel Lawaetz-Stiftung Über uns Lawaetz-Stiftung Team Existenzgründung
MehrSoziale Absicherung in der Existenzgründung
Soziale Absicherung in der Existenzgründung Christiane Hochhut Rechtsanwältin und Mediatorin Fachanwältin für Arbeits und Sozialrecht 11.11.2016 Rechtsanwältin Christiane Hochhut, Goslar 1 Selbständig
MehrBetriebliche Eingliederungshilfen. Hilfen bei Einstellung neuer Mitarbeiter INFORMATIONEN FÜR ARBEITGEBER. Beraterin berät ältere Wiedereinsteigerin
Beraterin berät ältere Wiedereinsteigerin Hilfen bei Einstellung neuer Mitarbeiter INFORMATIONEN FÜR ARBEITGEBER Betriebliche Eingliederungshilfen Logo Wofür zahlt die Bundesagentur für Arbeit Eingliederungszuschüsse?
MehrTrend zu E-P-S (Ein-Personen-Selbständigen) Überbrückungsgeld Existenzgründungsfür Existenzgründer zuschuss (Ich-AG)
Formen neuer Selbständigkeit 3.5(1) Trend zu E-P-S (Ein-Personen-Selbständigen) Trend zum outsourcing in Richtung freier MA, freelancer Trend zu prekären Formen der Schein-Selbständigkeit? Trend zu geförderten
MehrMaßnahmen nach dem SGB III
Maßnahmen nach dem SGB III Karsten Marzian Geschäftsführer Operativ Agentur für Arbeit Lübeck Leistungen zur zur beruflichen Eingliederung Arbeitnehmerleistungen Arbeitgeberleistungen Trägerleistungen
MehrGründermontag Existenzgründung (M)ein Weg aus der Arbeitslosigkeit?
Gründermontag Existenzgründung (M)ein Weg aus der Arbeitslosigkeit? Marketing Chancen und Herausforderungen für die BA Der Gründungszuschuss - eine Integrationsförderung Eine Ermessensleistung der aktiven
MehrGrone. Weiterbildung fördern. Es geht um Geld. Stiftung Grone-Schule und ihre Bildungszentren. Wissen, das Sie weiterbringt
Grone Wissen, das Sie weiterbringt informationen für arbeit suchende Weiterbildung fördern Es geht um Geld. n Was tun, wenn das eigene Budget für eine Fortbildung nicht ausreicht? Welche Möglichkeiten
MehrFinanzielle Unterstützungsmöglichkeiten bei Neueinstellungen INFORMATIONEN FÜR ARBEITGEBER. Eingliederungszuschuss
Finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten bei Neueinstellungen INFORMATIONEN FÜR ARBEITGEBER Eingliederungszuschuss Wofür kann eine finanzielle Unterstützung erfolgen? Sie suchen kompetente und erfahrene
MehrMarkt und Integration. Zweites Buch Sozialgesetzbuch SGB II Ermessenslenkende Weisungen. 16b SGB II Einstiegsgeld
Zweites Buch Sozialgesetzbuch SGB II Ermessenslenkende Weisungen 16b SGB II Einstiegsgeld Jobcenter LK Harburg Stand: November 2015 Gesetzestext 16b SGB II Einstiegsgeld (1) Zur Überwindung von Hilfebedürftigkeit
Mehr09. Januar Eingliederungsbilanz 2013 Fortsetzung der positiven Entwicklung
09. Januar 2015 Eingliederungsbilanz 2013 Fortsetzung der positiven Entwicklung Impressum Agentur für Arbeit Ingolstadt Presse Marketing Peter Kundinger +49 (841) 9338 337 Ingolstadt.PresseMarketing@arbeitsagentur.de
MehrFörderung von Bildungsmaßnahmen
Förderung von Bildungsmaßnahmen Existenzgründerseminare oder Trainingsmaßnahmen können von der Bundesagentur für Arbeit finanziell gefördert werden, es besteht allerdings kein Rechtsanspruch. Arbeitslose
MehrWillkommen zur Informationsveranstaltung zum Thema Gründungsförderung von Migrantinnen und Migranten
Willkommen zur Informationsveranstaltung zum Thema Gründungsförderung von Migrantinnen und Migranten 1 Gründerförderung für Migrantinnen und Migranten im JC Dresden Ansprechpartner im JC Dresden: Integrationsfachkräfte
MehrInhaltsverzeichnis Vorwort... 5 Motivation zur Gründung eines Unternehmens und der Schritt in die Selbständigkeit... 5 Allgemeine Infos zum
1 Inhaltsverzeichnis Vorwort... 5 Motivation zur Gründung eines Unternehmens und der Schritt in die Selbständigkeit... 5 Allgemeine Infos zum Existenzgründerzuschuss... 7 Was ist der Existenzgründerzuschuss?...
MehrTag der Fördermittel 1. November 2011
Tag der Fördermittel 1. November 2011 1 Tag der Fördermittel Agenda Gründungszuschuss Dienstag, 1. November 2011 Situationsbestimmung Betroffene, Entwicklung & Aktuelle Situation Dauer & Höhe (altes Recht)
MehrArbeitssuche / Arbeitslosigkeit Anton Platen
Arbeitssuche / Arbeitslosigkeit Anton Platen Wie ist der grundsätzliche Ablauf? 1. Arbeitssuchendmeldung bei der Agentur für Arbeit Je früher Sie sich melden, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit nicht
Mehr(vor und nach der Gründung) auch für Nicht-LeistungsbezieherInnen
Berufsrückkehrerinnen Frauen mit geringen Einkommen INFORMATIONSSERIE für erwerbslose Frauen 5 Förderung für Selbstständige (vor und nach der Gründung) auch für Nicht-LeistungsbezieherInnen Gründercoaching
MehrLutz Mania, Beschäftigungssicherung in den Unternehmen Fördermöglichkeiten der Bundesagentur für Arbeit
Lutz Mania, 02.09.2009 Beschäftigungssicherung in den Unternehmen Fördermöglichkeiten der Bundesagentur für Arbeit Überblick Aktuelle Situation am Arbeits- und Ausbildungsmarkt Arbeitsmarktberatung Leistungen
MehrWas Sie über "kleine Jobs" wissen sollten!
Tipps und Informationen Was Sie über "kleine Jobs" wissen sollten! Minijob - Chancen und Risiken Minijob - was ist das? Der Minijob ist eine geringfügig entlohnte Beschäftigung. Geringfügigkeit liegt vor,
MehrHandout zur Präsentation
Handout zur Präsentation Warum sich das entgehen lassen? Fördermöglichkeiten für Unternehmen Projekte für Langzeitarbeitslose und Ältere Angebote des Jobcenters nutzen - Ihre Chance zur Fachkräftesicherung
MehrZiele des Gründungszuschusses
Informationsveranstaltung für Existenzgründer Oberbergischer Kreis Wirtschaftsförderung 09.12.2010 Herr Stangier, Arbeitsvermittlung der Agentur für Arbeit Waldbröl Gründungszuschuss 57 Sozialgesetzbuch
MehrGründungszuschuss (GZ) von der Agentur für Arbeit nach 93 SGB III und 94 SGB III
Gründungszuschuss (GZ) von der Agentur für Arbeit nach 93 SGB III und 94 SGB III Handwerkskammer Flensburg Sönke Wellhausen Betriebswirtschaftliche Beratungsstelle Ziel des Gründungszuschusses ist: die
MehrInformationen für den Gründer. Gründung aus der Arbeitslosigkeit
Informationen für den Gründer Gründung aus der Arbeitslosigkeit Informationen für den Gründer Gründung aus der Arbeitslosigkeit Allgemeine Informationen zur Gründung aus der Arbeitslosigkeit Für viele
MehrGesetzliche Rahmenbedingungen
Gesetzliche Rahmenbedingungen Arbeitgeber können zur Eingliederung von förderungsbedürftigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, deren Vermittlung wegen in ihrer Person liegender Gründe erschwert ist,
MehrMöglichkeiten der Beschäftigung von internationalen Fachkräften Fördermöglichkeiten für Arbeitnehmer nach dem Sozialgesetzbuch II & III
03.03.2016 AMIGA Karrierebörse Möglichkeiten der Beschäftigung von internationalen Fachkräften Fördermöglichkeiten für Arbeitnehmer nach dem Sozialgesetzbuch II & III Prognose/Entwicklung der sozialvers.pflichtigen
MehrInformationsveranstaltung für Mitarbeiter der Landkreise
Döring/ Höhne 22.04./23.04.2009 Bildrahmen (Bild in Masterfolie einfügen) Informationsveranstaltung für Mitarbeiter der Landkreise Agenda Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente im Fokus
MehrChefsache Inklusion 23. Juli Workshop 3 Beratungsangebote in der Region. - Der Arbeitgeberservice der BA -
Chefsache Inklusion 23. Juli 2015 Workshop 3 Beratungsangebote in der Region - Der Arbeitgeberservice der BA - Ein Blick auf Bayern: Schwerbehinderte profitieren (noch) nicht hinreichend von der Beschäftigungsdynamik
MehrEingliederungsleistungen nach dem SGB II
Rechtsgrundlage: 1 Abs.2 Nr.1 SGB II: Die Grundsicherung für Arbeitsuchende umfasst Leistungen 1. zur Beendigung oder Verringerung der Hilfebedürftigkeit insbesondere durch Eingliederung in Arbeit 2. 1
MehrErstes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt
Erstes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt Entgeltsicherung für ältere Arbeitnehmer (Egs) Inhaltsverzeichnis Allgemeiner Hinweis: Es handelt sich hierbei um eine animierte Power-Point-Präsentation.
MehrRegelung für das Jobcenter Delmenhorst Nr. 03/05 (16. Ergänzung Stand März 2017)
Die Geschäftsführung (Verfasser: Doliwa) Delmenhorst, 07.03.2017 Regelung für das Jobcenter Delmenhorst Nr. 03/05 (16. Ergänzung Stand März 2017) Thema: Einstiegsgeld (ESG) 16b SGB II und Leistungen zur
MehrGewährung von Eingliederungszuschüssen gem. 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. 88 ff SGB III
Gewährung von Eingliederungszuschüssen gem. 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. 88 ff SGB III 88 SGB III - Eingliederungszuschuss Arbeitgeber können zur Eingliederung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, deren
MehrInhaltsverzeichnis. Vorwort Abkürzungsverzeichnis. Teil 1 Einführung in das System der Künstlersozialversicherung
Vorwort Abkürzungsverzeichnis V VII Teil 1 Einführung in das System der Künstlersozialversicherung I. Die Funktionsweise der Künstlersozialversicherung 1 1. Die versicherten Künstler und Publizisten 2
MehrQualifizierung von Beschäftigten. Ihre BA als Ansprechpartner
Bodo Schadeck, Mai 2011 BildrahmenBild einfügen: Qualifizierung von Beschäftigten Menüreiter: Bild/Logo einfügen > Bild für Titelfolie auswählen Ihre BA als Ansprechpartner Logo für die Besonderen Dienststellen
MehrArbeitsmarktförderung. Welche Möglichkeiten gibt es?
Arbeitsmarktförderung Welche Möglichkeiten gibt es? 1 Entwurf der Förderbedingungen zum ESF-Bundesprogramm zur Eingliederung langzeitarbeitsloser Leistungsberechtigter nach dem SGB II auf dem allgemeinen
MehrMinijob - Chance oder Sackgasse? Tipps und Informationen. Was Sie über "kleine Jobs" wissen sollten!
Minijob - Chance oder Sackgasse? Tipps und Informationen Was Sie über "kleine Jobs" wissen sollten! Minijob - Chancen und Risiken Minijob - was ist das? Der Minijob ist eine geringfügig entlohnte Beschäftigung.
MehrMarkt und Integration. Zweites Buch Sozialgesetzbuch SGB II Ermessenslenkende Weisungen. 88 ff SGB III Eingliederungszuschuss
Zweites Buch Sozialgesetzbuch SGB II Ermessenslenkende Weisungen 88 ff SGB III Eingliederungszuschuss Jobcenter LK Harburg Stand: Februar 2015 Gesetzestext 88 SGB III Eingliederungszuschuss Arbeitgeber
MehrMinijob - Chance oder Sackgasse? Tipps und Informationen. Was Sie über "kleine Jobs" wissen sollten!
Minijob - Chance oder Sackgasse? Tipps und Informationen Was Sie über "kleine Jobs" wissen sollten! Minijob - Chancen und Risiken Minijob - was ist das überhaupt? Der Minijob ist eine geringfügig entlohnte
MehrInformationen zum Antrag auf Gründungszuschuss zur Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit
Deutsche Rentenversicherung Telefon 0421 34070, Telefax 0421 3407413 OldenburgBremen ServiceTelefon 0800 100048028 Geschäftsstelle Bremen info@drvoldenburgbremen.de Schwachhauser Heerstr. 34, 28209 Bremen
MehrInformationen für den Gründer. Gründung aus der Arbeitslosigkeit
Gründung aus der Arbeitslosigkeit Gründung aus der Arbeitslosigkeit Allgemeine Informationen zur Gründung aus der Arbeitslosigkeit Für viele Arbeitslose ist der Weg in die Selbstständigkeit ein Ausweg
MehrAufschwung Frankfurt am Main Klein- und Nebenerwerbsgründungen Beratung und Förderung
Aufschwung Frankfurt am Main 10.03.2015 Klein- und Nebenerwerbsgründungen Beratung und Förderung www.bmwi.de Kleingründungen/Nebenerwerbsgründungen Vorteile von Kleingründungen (Finanzierungsbedarf unter
MehrEnnepe-Ruhr-Kreis Der Landrat. Richtlinie zur Existenzgründungsförderung nach 16 Abs. 1 SGB II i.v.m. 45 (1) Nr. 4 SGB III sowie 16b,c SGB II
Ennepe-Ruhr-Kreis Der Landrat Richtlinie zur Existenzgründungsförderung nach 16 Abs. 1 SGB II i.v.m. 45 (1) Nr. 4 SGB III sowie 16b,c SGB II Die Existenzgründungsförderung durch das Jobcenter EN für Existenzgründer
MehrDas Rentenpaket 2014
STADT FRANKFURT AM MAIN Das Rentenpaket 2014 RV - Leistungsverbesserungsgesetz I. Abschlagsfreie Rente ab 63 für besonders langjährig Versicherte -Wartezeiten- 45 Jahre Pflichtbeitragszeiten oder Berücksichtigungszeiten
MehrKonzept zur Eingliederungsleistung
Konzept zur Eingliederungsleistung Einstiegsgeld gemäß 16b SGB II für Selbständige gültig für den Zuständigkeitsbereich des Jobcenters Landeshauptstadt Potsdam Stand: 19.08.11 Nasseri, 618.Z 1 Inhaltsverzeichnis
MehrUnternehmenssanierung mittels Transfergesellschaften
Markus Wimmer Unternehmenssanierung mittels Transfergesellschaften PETER LANG InternationalerVerlag der Wissenschaften Inhaltsverzeichnis Literaturverzeichnis XV Abkürzungsverzeichnis XXVII 1 Einleitung
MehrGründungszuschuss 93 SGB III
Gründungszuschuss 93 SGB III Förderung der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit Wichtige Tipps für Existenzgründer Industrie- und Handelskammer zu Schwerin Graf-Schack-Allee 12, 19053 Schwerin Telefon
MehrGültigkeit der Ermessenslenkenden Weisung
Ermessenslenkende Weisung 01/2016 Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen nach 16c Absatz 1 SGB II Inhalt Gültigkeit der Ermessenslenkenden Weisung... 1 Einleitung... 1 Voraussetzungen für die Förderung...
MehrGründermesse AUFBRUCH 2017 Thema: Personal gesucht gewusst wie
30 Juni 2017 Gründermesse AUFBRUCH 2017 Thema: Personal gesucht gewusst wie Unser Dienstleistungsportfolio Personalvermittlung Finanzielle Leistungen für den Arbeitgeber Arbeitsmarktberatung E-Services
MehrKranken- und Pflegeversicherung. Bezieher. von Arbeitslosengeld II
Kranken- und Pflegeversicherung Bezieher von Arbeitslosengeld II Inhalt 04 Allgemeines 05 Versicherungspflicht 07 Beginn und Ende der Mitgliedschaft 08 Zuständige Krankenkasse 09 Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge
Mehr1. Gründungszuschuss (!!! Erhebliche Einschnitte ab ca. 1. November 2011!!!) Einstiegsgeld 2
Wichtige Förderprogramme für Existenzgründer (Stand: Oktober 2011) Inhaltsverzeichnis Seite 1. Gründungszuschuss (!!! Erhebliche Einschnitte ab ca. 1. November 2011!!!) 1 2. Einstiegsgeld 2 3. Gründercoaching
MehrRahmenbedingungen zum. gesetzlichen Krankengeld Klinik Bad Oexen Referent: Frank Wolff
Rahmenbedingungen zum gesetzlichen Krankengeld Klinik Bad Oexen 10.05.2017 Referent: Frank Wolff 1 Allgemeines Krankengeld ist eine vorübergehende Entgeltersatzleistung sie hat keine Rentenersatzfunktion
MehrArbeitgeberinformation
Menschen mit Behinderungen Fachkräfte für Ihr Unternehmen 03. Dezember 2012 Regionaldirektion Sachsen, Bundesagentur für Arbeit Arbeitgeberinformation Gemeinsamer Arbeitgeber-Service Ihr persönliche Ansprechpartner
MehrVersicherungsschutz. für die Dauer des Arbeitslosengeldes
Versicherungsschutz für die Dauer des Arbeitslosengeldes Inhalt 3 Vorwort 4 Gleiche Leistungen für alle 4 Versicherungspflicht in der Kranken- und Pflegeversicherung 4 Beginn und Ende der Mitgliedschaft
MehrGrundmodul. SGB II Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts. Modul 1. Autoren:
SGB II Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts Modul 1 Grundmodul Autoren: Fritz Marburger, BZ St. Ingbert Karl-Werner Illhardt, BZ Daun Lothar Rieder, BZ Aalen Volker Hahn, BZ Timmendorfer Strand
MehrLeistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben Der Sozialdienst der MediClin Hedon Klinik informiert Was sind Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben? Unter welchen Voraussetzungen kann ich Leistungen zur Teilhabe
MehrFachliche Weisungen. Arbeitslosengeld. Drittes Buch Sozialgesetzbuch SGB III 152 SGB III. Fiktive Bemessung
Gültig ab: 20.07.2016 Gültigkeit bis: fortlaufend Fachliche Weisungen Arbeitslosengeld Drittes Buch Sozialgesetzbuch SGB III 152 SGB III Fiktive Bemessung FW Seite 2 (07/2016) 152 Aktualisierung, Stand
MehrEinige ausländische Arbeitnehmer unterliegen nicht den deutschen Rechtsvorschriften. Dies sind insbesondere ausländische Arbeitnehmer,
TK Lexikon Steuern Ausländische Arbeitnehmer Sozialversicherung 1 Beschäftigung in Deutschland HI726593 HI7621248 Jeder in Deutschland beschäftigte ausländische Arbeitnehmer unterliegt grundsätzlich dem
MehrIhr Versicherungsschutz nach dem Ausscheiden aus dem Beschäftigungsverhältnis
Ihr Versicherungsschutz nach dem Ausscheiden aus dem Beschäftigungsverhältnis Die energie-bkk ist für Berufstätige mehr als nur eine Krankenkasse. Sie ist Partner in der Arbeitswelt. Aber auch nach dem
MehrRichtlinien für Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen ( 16c SGB II)
Richtlinien für Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen ( 16c SGB II) Stand: 29.03.2012 Gültig ab: 01.04.2012 Präambel Gemäß 16c SGB II können Personen, die eine selbständige, hauptberufliche Tätigkeit
MehrSie suchen Personal? Nutzen Sie unseren Service!
Arbeitgeberservice Berlin Mitte Sie suchen Personal? Nutzen Sie unseren Service! Unser Dienstleistungsangebot im Überblick Unternehmensnetzwerk Moabit 10. Mai 2011 Arbeitgeber-Service das bedeutet für
MehrIm Alter gut versichert. Der optimale Versicherungsschutz für Seniorinnen und Senioren.
Im Alter gut versichert Der optimale Versicherungsschutz für Seniorinnen und Senioren. Sehr geehrte Versicherte, sehr geehrter Versicherter, Sie haben das aktive Erwerbsleben abgeschlossen und sich verdient
MehrDVPJ e. V. Nebenberuflicher Start. Deutscher Verband der Pressejournalisten e. V. Info-Service für Mitglieder. Thema:
Deutscher Verband der Pressejournalisten e. V. DVPJ e. V. Info-Service für Mitglieder Thema: Nebenberuflicher Start Copyright: Die in dieser Publikation verwendeten Inhalte unterliegen dem Urheberrecht.
Mehr