Rahmenbedingungen zum. gesetzlichen Krankengeld Klinik Bad Oexen Referent: Frank Wolff

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1 Rahmenbedingungen zum gesetzlichen Krankengeld Klinik Bad Oexen Referent: Frank Wolff 1

2 Allgemeines Krankengeld ist eine vorübergehende Entgeltersatzleistung sie hat keine Rentenersatzfunktion 2

3 Anspruchsvoraussetzungen lückenlose, zeitnahe Nachweis der ärztlich festgestellten Arbeitsunfähigkeit Krankschreibung durch den behandelnden Arzt mit der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (Muster 1) 3

4 Anspruch auf Krankengeld haben u. a. -> Arbeitnehmer, mit und ohne Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts, sowie in Heimarbeit Tätige. -> Leistungsbezieher nach dem SGB III Freiwillig versicherte hauptberuflich Selbstständige, wenn sie einen gesetzlichen Anspruch auf Krankengeld wählen. -> Versicherungspflichtige Künstler und Publizisten. -> Teilnehmer an Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, die Übergangsgeld beziehen. -> Lebendspender von Organen und Geweben (Organspender), wenn sie aufgrund einer im Rahmen des Transplantationsgesetzes getätigte Spende von Organen und Geweben arbeitsunfähig sind und ihnen wegen der Spende Arbeitsentgelt/-einkommen entgeht. 4

5 Nachweis Voraussetzung für den Anspruch auf Krankengeld ist der lückenlose Nachweis der ärztlich festgestellten Arbeitsunfähigkeit Stationäre Aufnahme = Aufnahmemitteilung Der Anspruch auf Krankengeld ruht, solange die Arbeitsunfähigkeit der Kasse nicht gemeldet wird. Dies gilt nicht, wenn die Meldung innerhalb einer Woche nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit erfolgt. 5

6 Anspruchsbeginn Der Anspruch auf Krankengeld besteht für: Personenkreis Arbeitnehmer Teilnehmer an Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben Bei ambulanter Arbeitsunfähigkeit am Tag der ärztlichen Feststellung der AU *1) Bei Krankenhausbehandlung oder Behandlung in einer Vorsorge- oder Reha-Einrichtung von ihrem Beginn an. SGB III Leistungsbezieher vom ersten Tag der AU an von ihrem Beginn an. Selbständige Künstler & Publizisten ab dem 43. Tag der AU *2) Lebendspender von Organen und Geweben ab dem 43. Tag der AU, soweit der gesetzliche Anspruch gewählt wurde *2) Bei Wahl des Krankengeldwahltarifs Beginn des vereinbarten Zeitpunkts mit dem Tag des Beginns der AU wegen einer Spende von Organen oder Gewebe *1) Für den Krankengeldanspruch ist grundsätzlich das am Tag der ärztlichen Feststellung bestehende Versicherungsverhältnis maßgebend. Dies gilt auch dann, wenn die Krankheit früher begann und/oder ein rückwirkender Arbeitsunfähigkeitsbeginn vom behandelnden Arzt bescheinigt wurde. Als unständig und kurzzeitig Beschäftigte - soweit der gesetzliche Anspruch gewählt wurde - am Tag der ärztlichen Feststellung der AU, er ruht jedoch bis zum 42. Tag der AU *2) Das gilt bei jeder neuen AU, ohne Rücksicht darauf, ob diese wegen derselben oder wegen einer anderen Krankheit eingetreten ist. 6

7 Ruhen der Krankengeldzahlung: Arbeitnehmer & Organspender Der Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts im Krankheitsfall ist ein arbeitsrechtlicher Anspruch des Arbeitnehmers gegen seinen Arbeitgeber. In der Regel besteht der Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts für 6 Wochen = 42 Tage. Für Arbeitnehmer, die infolge der Spende von Organen oder Geweben die vertraglich geschuldete Arbeitsleistung nicht erbringen können, besteht ein eigenständiger Anspruch auf Entgeltfortzahlung für höchstens sechs Wochen. Während der Entgeltfortzahlung ruht der Anspruch auf Krankengeld. 7

8 Ruhen der Krankengeldzahlung: SGB III Bezieher & Teilhabe am Arbeitsleben Der Anspruch auf die SGB III-Leistung bleibt im Fall von AU in der Regel bis zur Dauer von 6 Wochen erhalten, und zwar unabhängig von der Art der Erkrankung bei jeder AU. Während dieser Zeit ruht der Anspruch auf Krankengeld. Versicherte, die während einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben arbeitsunfähig werden, haben Anspruch auf Weiterzahlung des Übergangsgeldes bis zum Ende dieser Leistung, längstens bis zu 6 Wochen, gerechnet ab dem Beginn der AU. 8

9 Höhe und Berechnung des Krankengeldes: Im Normalfall beträgt das Krankengeld für Arbeitnehmer 70 % des Regelentgelts und darf 90 % des bisherigen Netto-Arbeitsentgelts nicht überschreiten. Einmalzahlungen (z. B. Weihnachtsgeld), die in den letzten 12 Kalendermonaten vor Eintritt der AU beitragspflichtig gewesen sind, werden bei der Berechnung berücksichtigt. Für Arbeitslose wird das Krankengeld in Höhe der zuvor bezogenen SGB III-Leistung gezahlt. Für Selbstständige beträgt das Krankengeld 70 % des erzielten beitragspflichtigen Arbeitseinkommens, soweit es der Beitragsberechnung unterliegt (Regelentgelt). 9

10 Höhe und Berechnung des Krankengeldes: Für Künstler und Publizisten beträgt das Krankengeld 70 % des Regelentgelts. Das Regelentgelt wird aus dem Arbeitseinkommen berechnet, das der Beitragsbemessung für die letzten 12 Kalendermonate vor Beginn der AU zugrunde gelegen hat. Für Teilnehmer an Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben beträgt das Krankengeld 70 % des Regelentgelts. Für die KG-Berechnung wird das Regelentgelt aus 80 % der Berechnungsgrundlage ermittelt, die der Reha-Träger für das unmittelbar vor Krankengeldbeginn gezahlte Übergangsgeld zugrunde gelegt hat. Für Lebendspender von Organen und Geweben (Organspender) wird das Krankengeld in Höhe des vor Beginn der AU regelmäßig erzielten vollen Nettoarbeitsentgelts oder Arbeitseinkommens geleistet. 10

11 Das Höchstkrankengeld ist zu beachten. Das Höchstkrankengeld ist zu beachten. Krankengeld West / Ost ab 2016 Krankengeld Jahr jährliche Beitragsbemessungsgrenze monatliche Beitragsbemessungsgrenze tägliches Höchstregelentgelt tägliches Höchst-Krankengeld , ,00 145,00 101, , ,50 141,25 98,88 11

12 Beiträge aus dem Krankengeld: Das Krankengeld unterliegt in aller Regel der Versicherungspflicht zur Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. 12

13 Dauer des Krankengeldanspruchs Das Krankengeld soll allen berechtigten Personen das krankheitsbedingt entfallene Einkommen (z. B. Arbeitsentgelt, SGB III-Leistung) weitgehend ersetzen. Keinesfalls soll es jedoch Rentenersatzfunktion darstellen. Insofern ist die Anspruchsdauer für dieselbe bzw. hinzugetretene Krankheit gesetzlich auf maximal 546 Tage (=78 Wochen) innerhalb von 3 Jahren (Blockfrist) begrenzt. Besteht weiterhin Arbeitsunfähigkeit, ist der Versicherte gehalten, neue Wege zur Sicherung seines Lebensunterhalts zu beschreiten (z. B. Meldung bei der Arbeitsagentur [Nahtlosigkeitsregelung] oder einen Rentenantrag zu stellen). 13

14 Aufforderung zur Reha-Antragstellung: Bei eingeschränkter oder drohender Minderung der Erwerbsfähigkeit kann die Krankenkasse den Versicherten auffordern, innerhalb von 10 Wochen einen Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und zur Teilhabe am Arbeitsleben zu stellen. Wird der Antrag nicht gestellt, entfällt der KG-Anspruch mit Ablauf der 10-Wochen-Frist. 14

15 Wegfall des Krankengeldanspruchs: Der Krankengeldanspruch endet, wenn die Voraussetzungen nicht mehr vorliegen sowie bei Bezug von -> Rente wegen voller Erwerbsminderung (VE-Rente), -> Vollrente wegen Alters, -> Bezug einer ausländischen Rente, die mit einer VE-Rente oder Vollrente wegen Alters vergleichbar ist, -> Vorruhestandsgeld in Höhe von mindestens 65 % des Bruttoarbeitsentgelts, -> Ruhegehalt, das nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen gezahlt wird und/oder -> Rente aus einer öffentlichrechtlichen Versicherungseinrichtung oder Versorgungseinrichtung ihrer Berufsgruppe (Berufsständische Versorgungseinrichtung) oder von anderen vergleichbaren Stellen, die ihrer Art nach der Rente wegen voller Erwerbsminderung, Erwerbsunfähigkeit oder Vollrente wegen Alters aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder dem Ruhegehalt vergleichbar ist. 15

16 Zahlung des Krankengeldes: -> Der Versicherte erhält eine Mitteilung über den Beginn und die Höhe des Krankengeldes. -> Für die Zahlung von Krankengeld muss der Versicherte die von seinem behandelnden Arzt weiterhin auszustellende Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (Muster 1) lückenlos und zeitnah einreichen. -> Das Krankengeld wird für Kalendertage gezahlt. -> Wird Krankengeld für einen vollen Monat gezahlt, ist der Monat mit 30 Tagen anzusetzen. -> Das Krankengeld wird nachträglich gezahlt. -> Es wird bis zu dem Tag ausge zahlt, an dem der Arzt die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (Muster 1) ausgefertigt hat. -> Bei Ende der AU kann das Krankengeld für höchstens 2 Arbeitstage im Voraus ausgezahlt werden. 16

17 Klinik Bad Oexen Referent: Frank Wolff 17

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