3 Höhe HI HI Mutterschaftsgeld in Höhe des Nettoarbeitsentgelts HI Frauen, die bei Beginn der Schutzfrist
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- Bastian Siegel
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1 TK Lexikon Steuern Mutterschaftsgeld 3 Höhe 3.1 Mutterschaftsgeld in Höhe des Nettoarbeitsentgelts HI HI Voraussetzung HI Frauen, die bei Beginn der Schutzfrist in einem Arbeitsverhältnis stehen oder in Heimarbeit beschäftigt sind oder deshalb nicht mehr in einem Arbeitsverhältnis stehen, weil dieses während der Schwangerschaft vom Arbeitgeber zulässig aufgelöst worden ist, erhalten Mutterschaftsgeld Berechnung HI Als Mutterschaftsgeld wird das um die gesetzlichen Abzüge verminderte durchschnittliche kalendertägliche Arbeitsentgelt der letzten 3 Kalendermonate vor Beginn der Schutzfrist gezahlt. Höchstens jedoch 13 EUR für den Kalendertag. Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt sowie Tage, an denen infolge von Kurzarbeit, Arbeitsausfällen oder unverschuldeter Arbeitsversäumnis kein oder ein vermindertes Arbeitsentgelt erzielt wurde, werden nicht berücksichtigt. Gleichbleibendes Monatsgehalt Bei Versicherten mit gleichbleibendem Monatsarbeitsentgelt bzw. nach Monaten bemessenem Arbeitsentgelt, ist jeder Monat mit 30 Tagen anzusetzen. Das Nettoarbeitsentgelt aller 3 Monate des Bemessungszeitraumes ist durch 90 zu teilen (Formel 1). Die Höhe des Entgelts ist nicht abhängig von der Zahl der Arbeitstage bzw. der Arbeitsstunden. [ 16 ] Formel 1: Nettoarbeitsentgelt im Ausgangszeitraum 90 Berechnung bei gleichbleibendem Monatsarbeitsentgelt
2 mtl. Nettoarbeitsentgelt April mtl. Nettoarbeitsentgelt Mai mtl. Nettoarbeitsentgelt Juni Berechnung: EUR = 43,33 EUR kalendertägliches Nettoarbeitsentgelt EUR Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse 30,33 EUR Zuschuss zum Mutterschaftsgeld vom Arbeitgeber Stundenlohn/Akkordlohn o. dgl. In allen anderen Fällen (z. B. Stundenlohn, Akkordlohn) sind die tatsächlichen Kalendertage des jeweiligen Ausgangszeitraums zu berücksichtigen (Formel 2). Ändert sich die Entlohnungsart während des Ausgangszeitraums, so ist der Monat mit 30 Tagen anzusetzen, wenn die Frau ein festes Monatsgehalt bezieht. Für die übrige Zeit sind die tatsächlichen Kalendertage anzusetzen (Kombination der Formeln 1 und 2). [ 17 ] Formel 2: Nettoarbeitsentgelt im Ausgangszeitraum 89, 90, 91 oder 92 Berechnung bei schwankendem Monatsarbeitsentgelt mtl. Nettoarbeitsentgelt Februar (28 Kalendertage) EUR mtl. Nettoarbeitsentgelt März (31 Kalendertage) EUR mtl. Nettoarbeitsentgelt April (30 Kalendertage) Berechnung: EUR = 43,71 EUR kalendertägliches Nettoarbeitsentgelt 13 EUR Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse 89 30,71 EUR Zuschuss zum Mutterschaftsgeld vom Arbeitgeber
3 Praxis-Tipp Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss bei Arbeitsausfällen Die Berechnung des Mutterschaftsgeldes und der Arbeitgeberzuschuss bei Arbeitsausfällen im Bemessungszeitraum, die zulasten bzw. nicht zulasten der Versicherten gehen, werden im GR v : Abschn und dargestellt. 3.2 Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes HI Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes erhalten Frauen, die zwar nicht bei Beginn der Schutzfrist in einem Arbeitsverhältnis standen, bei Arbeitsunfähigkeit jedoch aus ihrem Versicherungsverhältnis einen Anspruch auf Krankengeld haben (Nicht-Arbeitnehmerinnen); zwar bei Beginn der Schutzfrist in einem befristeten Arbeitsverhältnis standen und Mutterschaftsgeld in Höhe des Höchstbetrags von 13 EUR erhalten, der Anspruch auf den Zuschuss vom Arbeitgeber jedoch während der Schutzfristen wegfällt (Arbeitnehmerinnen ohne Arbeitgeberzuschuss); zwar in einem Arbeitsverhältnis standen, dieses aber unmittelbar am Tag vor Beginn der Mutterschutzfrist endet Nichtarbeitnehmerin HI Zu den anspruchsberechtigten Nicht-Arbeitnehmerinnen gehören u. a.: Leistungsbezieherinnen nach dem SGB III; sie erhalten Mutterschaftsgeld in Höhe der Leistung der Agentur für Arbeit. Auch Frauen, deren Arbeitslosengeld wegen Sperrzeit oder Urlaubsabgeltung ruht und sie deshalb nicht mit Krankengeldanspruch versichert waren, haben ab Beginn der Schutzfrist Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Der Anspruch auf Mutterschaftsgeld ruht, solange Anspruch auf Urlaubsabgeltung besteht. Selbstständig tätige Frauen, die bei Arbeitsunfähigkeit einen Anspruch auf Krankengeld haben; sie erhalten Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes, das ihnen bei Arbeitsunfähigkeit zustehen würde. Eine Begrenzung auf 13 EUR kalendertäglich erfolgt in diesen Fällen nicht. [ 18 ] Arbeitnehmerin ohne Arbeitgeberzuschuss HI Bei Arbeitnehmerinnen ohne Arbeitgeberzuschuss ist das bisher gezahlte Mutterschaftsgeld in Höhe von 13 EUR vom Tag des Wegfalls des Zuschusses an auf das Krankengeld umzustellen.
4 Damit ist eine Neuberechnung des Mutterschaftsgeldes nach den für das Krankengeld geltenden Rechtsvorschriften durchzuführen. Der Arbeitergeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld entfällt z. B. mit Ablauf eines befristeten Arbeitsverhältnisses, das während der Schutzfristen endet. Beschäftigungsende während der Schutzfrist Bei einer Arbeitnehmerin endet das befristete Beschäftigungsverhältnis während der Schutzfrist ( ) zum Im April, Mai und Juni hat sie jeweils ein gleichbleibendes Arbeitsentgelt in Höhe von EUR brutto bzw EUR netto erhalten. Leistungsansprüche: Mutterschaftsgeld in Höhe von 13 EUR kalendertäglich Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld in Höhe von 31,40 EUR kalendertäglich Mutterschaftsgeld in Höhe vom Krankengeld 39,96 EUR kalendertäglich Mutterschaftsgeld in Höhe vom Krankengeld wird kalendertäglich gezahlt; ein voller Kalendermonat ist wie die Krankengeldzahlung mit 30 Tagen anzusetzen. 3.3 Zuschüsse HI Vom Arbeitgeber HI Versicherte, deren durchschnittliches kalendertägliches Nettoarbeitsentgelt 13 EUR übersteigt, erhalten für die Dauer der Mutterschaftsgeldzahlung den 13 EUR übersteigenden Betrag als Zuschuss zum Mutterschaftsgeld von ihrem Arbeitgeber. [ 19 ] Für Teilnehmerinnen am Bundesfreiwilligendienst wird der Zuschuss von der Dienststelle bzw. vom Bund gezahlt. Für Teilnehmerinnen am Jugendfreiwilligendienst wird der Zuschuss von dem Träger des freiwilligen sozialen oder des freiwilligen ökologischen Jahres gezahlt. [ 20 ] Insolvenzverfahren HI Kann der Arbeitgeber seine Verpflichtung zur Zahlung des Zuschusses für die Zeit nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder nach rechtskräftiger Abweisung des Antrags auf Eröffnung des
5 Insolvenzverfahrens mangels Masse bis zur zulässigen Auflösung des Arbeitsverhältnisses wegen Zahlungsunfähigkeit nicht erfüllen, erhält die Frau den Zuschuss durch die Krankenkasse. [ 21 ] Gleiches gilt bei vollständiger Beendigung der Betriebstätigkeit im Inland, wenn ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht gestellt worden ist und ein solches offensichtlich mangels Masse nicht in Betracht kommt. Die Zahlung des Insolvenzgeldes durch die Agentur für Arbeit rechtfertigt die Annahme der Voraussetzungen. [ 22 ] Zulässig aufgelöste Beschäftigung HI Ist das Arbeitsverhältnis zulässig aufgelöst, dann zahlt die Krankenkasse neben dem Mutterschaftsgeld in Höhe von 13 EUR auch den Arbeitgeberzuschuss in Höhe der Differenz zum Nettoverdienstausfall. [ 23 ] Der Arbeitgeberzuschuss in Höhe der Differenz zum Nettoverdienstausfall wird vom BVA seit nicht mehr erstattet. [ 24 ] [ 16 ] GR v : Abschn [ 17 ] GR v : Abschn [ 18 ] GR v : Abschn [ 19 ] 14 Abs. 1 MuSchG. [ 20 ] GR v : Absch [ 21 ] 14 Abs. 3 MuSchG. [ 22 ] 165 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB III. [ 23 ] GR v : Abschn [ 24 ] BE v. 16./
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