Einige Gruppen von Arbeitnehmern sind von der Gleitzonenregelung ausgenommen:
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- Eleonora Adler
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1 Stolpersteine - Gleitzone Inhaltsübersicht 1. Allgemeines 2. Ausnahmen von der Regelung 3. Regelmäßiges Arbeitsentgelt maßgebend 3.1 Sonderzahlungen 3.2 Gelegentliche Unter- bzw. Überschreitung 3.3 Schwankende Verdienste 4. Berechnung des Sozialversicherungsbeitrages 5. Mehrere Beschäftigungen 6. Umlagen 7. Übergangsregelung Information 1. Allgemeines Die Gleitzone gilt für die Beitragsberechnung bei versicherungspflichtigen Arbeitnehmern, deren Monatsvergütung zwischen 450,01 und 850 EUR liegt (sog. Midi-Jobber). Während der Arbeitgeberanteil an den Sozialversicherungsbeiträgen wie üblich bemessen wird, ist der Arbeitnehmeranteil in dieser Zone vermindert. Hintergrund ist, dass ein abrupter Übergang von der Abgabenfreiheit bei Mini-Jobs zur vollen Beitragsbelastung vermieden werden soll. Die vergleichsweise komplizierten Detailregelungen sorgen immer wieder für Diskussionen und Fehleinschätzungen. Der Beitrag zeigt, wie typische Fehler vermieden werden können. 2. Ausnahmen von der Regelung Einige Gruppen von Arbeitnehmern sind von der Gleitzonenregelung ausgenommen: Auszubildende, Praktikanten und sonstige Mitarbeiter, die zur Berufsausbildung beschäftigt werden, Teilnehmer am freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahr sowie am Bundesfreiwilligendienst, Mitarbeiter in Altersteilzeit, Beschäftigte, deren Beiträge nach einer fiktiven Vergütung berechnet werden (wie z.b. behinderte Beschäftigte in anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen oder Blindenwerkstätten, Mitglieder geistlicher Genossenschaften etc.). Für diese Personen gilt die Gleitzone auch dann nicht, wenn die Monatsvergütung innerhalb des vorgegebenen Rahmens liegt. Die Regelung ist auch nicht anwendbar für Arbeitnehmer, deren Vergütung ausschließlich durch Kurzarbeit so weit gemindert ist, dass sie unter 850 EUR monatlich liegt. Mitarbeiter können gegenüber dem Arbeitgeber schriftlich erklären, dass ihre Beiträge zur Rentenversicherung nicht nach dem verminderten Entgelt berechnet werden sollen, um Nachteile bei der späteren Rente zu vermeiden. Die Erklärung ist nur verbindlich, wenn sie schriftlich erfolgt. Nehmen Sie diese für die Beitragsprüfungen der Rentenversicherung zu den Entgeltunterlagen aok-business.de - PRO Online,
2 Die Erklärung wirkt nur für die Berechnung der Rentenversicherungsbeiträge; für die anderen Versicherungszweige ist die Gleitzonenberechnung anzuwenden. 3. Regelmäßiges Arbeitsentgelt maßgebend Entscheidend für die Anwendung der Gleitzonenregelung ist, dass das Arbeitsentgelt regelmäßig zwischen 450,01 und 850 EUR liegt. Auf diese Grenze anzurechnen sind alle Bezüge, die nach den Regelungen der Sozialversicherung zum Arbeitsentgelt gehören. Zuwendungen, die kein Arbeitsentgelt sind (wie steuerfreie Aufwandsentschädigungen für Übungsleiter u.ä., Reisekostenvergütungen, Arbeitskleidung etc.) bleiben dementsprechend außer Betracht. Maßgebend ist das Entgelt, auf das der Mitarbeiter einen Rechtsanspruch hat; auf die tatsächlich ausgezahlte Vergütung kommt es insoweit nicht an. Durch den seit 2015 geltenden Mindestlohn erlangt diese Regelung eine noch größere Bedeutung. Midi-Jobber dürfen als Teilzeitbeschäftigte auch bei der Bezahlung nicht schlechter gestellt werden, als die übrigen Arbeitnehmer ( 4 Abs. 1 TzBfG - Diskriminierungsverbot). 3.1 Sonderzahlungen Das Diskriminierungsverbot gilt auch für Sonderzuwendungen; Teilzeitbeschäftigte haben auch auf diese Bezüge einen Anspruch - natürlich anteilig entsprechend ihrer Arbeitszeit. Bei der Ermittlung, ob die Gleitzonenregelung anzuwenden ist, sind die Sonderzahlungen zu berücksichtigen, wenn sie nach dem Arbeitsvertrag mindestens einmal jährlich anfallen oder sie mit hinreichender Sicherheit mindestens einmal jährlich zu erwarten sind. Sie werden dann auf die Monate umgelegt. Liegt infolge der Sonderzahlung die Vergütung in dem Monat der Auszahlung über 850 EUR, ist für diesen Monat die Gleitzonenregelung nicht anzuwenden. Frau A. erhält ein Monatsgehalt von brutto 800 EUR. Nach dem maßgebenden Tarifvertrag erhält sie jeweils im November ein Weihnachtsgeld in Höhe eines Bruttomonatsgehalts. Berechnung: Monatsgehalt Weihnachtsgeld 800 EUR : 12 = 800,00 EUR 66,67 EUR = regelmäßiges Monatsentgelt 866,67 EUR Ergebnis: Obwohl das laufende Gehalt unter 850 EUR liegt, fällt Frau A. nicht unter die Gleitzonenregelung. Für die Ermittlung des regelmäßigen Monatsentgelts kann also folgende Formel angewandt werden: Monatsverdienst + (Sonderzahlungen : 12) = regelmäßiges Monatsentgelt Verzichtet Frau A. auf das Weihnachtsgeld, ist unabhängig von der arbeitsrechtlichen Zulässigkeit des Verzichts die Sonderzahlung nicht mehr zu berücksichtigen. Dann wäre also die Gleitzonenregelung anwendbar. Herr B. erhält ein Monatsgehalt von 700 EUR brutto. Nach dem Arbeitsvertrag erhält er jeweils im Dezember ein Weihnachtsgeld in Höhe von einem Bruttomonatsgehalts. Monatsgehalt Weihnachtsgeld 700 EUR : 12 = 700,00 EUR 58,33 EUR aok-business.de - PRO Online,
3 = regelmäßiges Monatsentgelt 758,33 EUR Ergebnis: Für die Monate Januar bis November ist die Gleitzonenregelung anzuwenden. Für den Monat Dezember gilt die Gleitzonenregelung nicht. Die Beitragsberechnung für diesen Monat erfolgt nach den allgemeinen Regelungen aus der tatsächlichen Vergütung von EUR. 3.2 Gelegentliche Unter- bzw. Überschreitung Da für die Anwendung der Gleitzonenregelung das regelmäßige Entgelt unter 850 EUR liegen muss, ist sie nicht anwendbar, wenn der Monatsverdienst nur ausnahmsweise unter dem Grenzwert liegt. Herr C. erhält ein Monatsgehalt von EUR brutto. Wegen unbezahlten Urlaubs vom bis beträgt seine Vergütung für Juni nur 480 EUR brutto. Ergebnis: Da der regelmäßige Verdienst nicht innerhalb der Gleitzone liegt, ist diese auch im Juni 2016 nicht anwendbar. Das Gleiche gilt, wenn in einem Monat, der nicht mit laufendem Entgelt belegt ist, eine Einmalzahlung anfällt. Die Gleitzonenregelung ist dann nur anwendbar, wenn die Sonderzahlung zusammen mit dem ausgefallenen, laufenden Entgelt die obere Grenze von 850 EUR nicht überschreitet. Herr D. erhält ein Monatsgehalt von EUR brutto. Über den gesamten Monat Juni erhält er wegen Arbeitsunfähigkeit kein laufendes Entgelt, sondern bezieht Krankengeld. Im Juni wird ein Urlaubsgeld von 500 EUR ausgezahlt. Ergebnis: Da das ausgefallene laufende Arbeitsentgelt zusammen mit dem Urlaubsgeld über 850 EUR liegt, kann die Gleitzonenregelung nicht angewandt werden. Die Beitragsberechnung erfolgt nach den allgemeinen Regelungen. 3.3 Schwankende Verdienste Sofern die Bezüge schwanken (z.b. bei Akkordvergütung oder bei saisonalen Schwankungen), ist die jährlich zu erwartende Vergütung zu schätzen und daraus der monatliche Durchschnitt zu ermitteln. Es gelten die gleichen Grundsätze wie bei der Schätzung des Jahresarbeitsentgelts. Zu dem Arbeitsentgelt für den laufenden Monat ist die voraussichtliche Vergütung für die nächsten elf Monate zu addieren und aus der Summe der monatliche Durchschnitt zu ermitteln. Ändert sich die Vergütung, ist eine neue Prognose erforderlich. Bei schwankenden Verdiensten kommt es vor, dass die regelmäßige Vergütung innerhalb der Gleitzone liegt, der Verdienst aber in einzelnen Monaten darüber oder darunter. Bei Überschreiten ist in diesem Monat die Gleitzonenregelung ebenfalls nicht anzuwenden. Bei Unterschreiten ist für die Berechnung der beitragspflichtigen Einnahme der tatsächliche Verdienst mit dem Faktor F zu multiplizieren. 4. Berechnung des Sozialversicherungsbeitrages Die Berechnung des Beitrages erfolgt nach zwei unterschiedlichen Bemessungsgrundlagen: Während der Arbeitgeberanteil nach dem tatsächlichen Arbeitsentgelt bemessen wird, gilt für den Arbeitnehmer eine reduzierte Bemessungsgrundlage. Für die Ermittlung dieses Betrages ist im Gesetz ( 163 Abs. 10 SGB VI ) eine Formel hinterlegt. Vereinfacht wird sie für 2016 wie folgt dargestellt: (1, X Arbeitsentgelt) 238, = Bemessungsgrundlage für den Beitrag Frau E. steht seit in einem Teilzeit - Beschäftigungsverhältnis bei Firma F. Das feste Monatsgehalt beträgt 600 EUR. Ergebnis: Die Bemessungsgrundlage für den Arbeitnehmeranteil ist wie folgt zu berechnen: aok-business.de - PRO Online,
4 (1, X 600) 238, = 529,94 EUR Nach diesem Wert sind ist der Gesamtbeitrag zu berechnen. Der Arbeitgeberanteil wird aus dem vollen Verdienst von 600 EUR ermittelt, so dass der Arbeitnehmeranteil entsprechend geringer ist. Im Internet werden von verschiedenen Organisationen kostenfrei Gleitzonenrechner angeboten (siehe z.b. Tools & Service). 5. Mehrere Beschäftigungen Steht der Mitarbeiter in mehreren versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen, ist die Gleitzone ebenfalls anzuwenden, wenn die Vergütungen zusammen 850 EUR nicht überschreiten. Allerdings ist dann die Berechnung der Beiträge problematisch, da die prozentuale Höhe des Arbeitnehmeranteils entsprechend der addierten Verdienste zu bestimmen ist. Sinnvoll ist es, die Mitarbeiter mit Entgelten innerhalb der Gleitzone im Arbeitsvertrag oder durch Erklärung zu verpflichten, den Betrieb unverzüglich über weitere Beschäftigungen zu informieren. Frau G. steht in zwei Beschäftigungsverhältnissen. Ihre Vergütung beträgt: Im Arbeitsverhältnis A monatlich 280,00 EUR im Arbeitsverhältnis B monatlich 320,00 EUR Gesamtvergütung monatlich 600,00 EUR. Ergebnis: Da die Entgelte zusammengerechnet werden müssen, ist die Arbeitnehmerin versicherungspflichtig in Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Der Mitarbeiter muss seine Bezüge bei der anderen Beschäftigung offenlegen, damit die Beiträge korrekt berechnet werden können. Die Berechnungsgrundlage für den Arbeitnehmeranteil kann für 2017 nach der (vereinfachten) Formel ermittelt werden: ([1, x Gesamtarbeitsentgelt] - 238,201875) x Einzelarbeitsentgelt Gesamtarbeitsentgelt Bei Frau G. sind die Bemessungsgrundlagen für die Arbeitnehmerbeitragsanteile so zu ermitteln: Arbeitsverhältnis A: ([1, x 600] - 238,201875) x = 247,31 EUR 600 Arbeitsverhältnis B: ([1, x 600] - 238,201875) x = 282,64 EUR aok-business.de - PRO Online,
5 Die Addition der Verdienste erfolgt nur, soweit dies im Rahmen der Beurteilung der Versicherungspflicht bei mehreren Beschäftigungen vorgesehen ist. Siehe hierzu Geringfügige Beschäftigung - Mehrere Tätigkeiten. Zur Beitragsberechnung siehe auch Stolpersteine - Mehrfachbeschäftigung Soweit die Berechnungsgrundlagen für die Anwendung der Gleitzonenregelung nicht in Ihrem Abrechnungsprogramm hinterlegt sind, sollten Sie diese zu den Entgeltunterlagen nehmen. 6. Umlagen Die Umlagen U1 (Krankheit) und U2 (Mutterschaft) sowie die Insolvenzgeldumlage sind nach dem Arbeitsentgelt zu berechnen, aus dem die Rentenversicherungsbeiträge zu bemessen sind. Daher werden die Beiträge der Minijobber von der entsprechend der Gleitzonenregelung reduzierten Bemessungsgrundlage berechnet. Ausnahme: Hat der Mitarbeiter auf die Anwendung der Gleitzonenregelung verzichtet, ist Bemessungsgrundlage auch für die Umlagen das volle Arbeitsentgelt. 7. Übergangsregelung Mit der Erhöhung der Mini-Job-Grenze zum trat folgende Übergangsregelung in Kraft: Erhält der Arbeitnehmer eine Vergütung zwischen 800,01 und 850 EUR, wird in bereits vor 2013 bestehenden Arbeitsverhältnissen die Gleitzonenregelung nicht angewandt. Dies gilt bei einer durchgehenden Beschäftigung mit einem regelmäßigen Monatsverdienst zwischen 800,01 und 850 EUR unbefristet. Die betroffenen Mitarbeiter konnten allerdings gegenüber ihrem Arbeitgeber bis zum Jahresende 2014 die Anwendung der Gleitzone beantragen aok-business.de - PRO Online,
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