Fragebogen zur versicherungsrechtlichen/lohnsteuerrechtlichen Beurteilung bei Neueinstellung von Mitarbeitern
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- Leopold Günther
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1 Fragebogen zur versicherungsrechtlichen/lohnsteuerrechtlichen Beurteilung bei Neueinstellung von Mitarbeitern Mandantennummer Mandantenname Name, Vorname Geburtsdatum Rentenversicherungsnummer Geburtsort (falls keine RV-Nummer angegeben werden kann:) Geburtsname: Geschlecht: weiblich männlich Identifikationsnummer Finanzverwaltung Staatsangehörigkeit Straße Postleitzahl, Wohnort Arbeiter (Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung) Angestellter (Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung) Auszubildende/r gewerblich Auszubildende/r kaufmännisch Rentner Schwerbehinderte Grad der Behinderung % Familienstand: Staatsangehörigkeit: Schulausbildung: Berufsausbildung: Sozialversicherung Gesetzliche Krankenversicherung bei: freiwillig pflichtversichert Privatversicherung bei: mitversichert selbst Bankverbindung des Arbeitnehmers (falls der Betrag überwiesen werden soll) Kreditinstitut: Kontonummer: Bankleitzahl: Abweichender Konto-Inhaber: Seite 1 von 5
2 Angaben zur Beschäftigung Ausgeübte Tätigkeit: Eintrittsdatum: Wöchentliche Arbeitszeit insgesamt: (Std.): Arbeitsverhältnis befristet bis: ja bis: an folgenden Tagen/ Stundenanzahl bitte eintragen Mo Di Mi Do Fr Sa So Weitere Beschäftigungen? ja Seite 2 von 5
3 Laufende Bezüge: Mtl. Festbetrag: Stundenlohn: Bei Entgelten zwischen EUR 400,01 und EUR 800,00 (sog. Gleitzone ) beachten: Ich bin vom Arbeitgeber durch Merkblatt informiert worden, dass ich die Möglichkeit habe, in der Gleitzone auf ermäßigte Arbeitnehmerbeiträge zur Rentenversicherung zu verzichten. ja Ich möchte auf die Reduzierung des beitragspflichtigen Arbeitsentgeltes verzichten und zahle den vollen Arbeitnehmerbeitrag zur Rentenversicherung. (Diese Erklärung kann für alle Beschäftigungen nur einheitlich abgegeben werden) ja Vermögenswirksame Leistungen : Vertrag liegt bei wird nachgereicht Werden die VWL zusätzlich zum Bruttogehalt gewährt? ja, in Höhe von EUR Direktversicherung: ja Vertrag liegt bei wird nachgereicht wenn ja, als Gehaltsverzicht oder wenn ja, zusätzlich zum Bruttogehalt Fahrkostenersatz: öffentliche Verkehrsmittel (Kopie Fahrkarte) Entfernungskilometer einfach km andere Verkehrsmittel PKW, Motorrad, Moped, Fahrrad, Taxi Entfernungskilometer einfach km Seite 3 von 5
4 PKW-Nutzungs-Ermittlung: nach 1%-Methode (Bescheinigung über den Brutto-Listenpreis zum Zeitpunkt der Erstzulassung des PKW beifügen) Entfernungskilometer (Wohnung-Arbeitsstätte) km nach einem laufend ordnungsgemäß geführten Fahrtenbuch Einmalbezüge: Wir bitten um gesonderte Mitteilung über die Höhe von Einmalbezügen, wie Urlaubsgeld, Urlaubsabgeltung, Weihnachtsgeld etc. bis zum 18. Monats, in dem der Einmalbezug ausbezahlt werden soll. Folgende Unterlagen liegen bei: Lohnsteuerkarte Versicherungsausweis Krankenkassenmitgliedsbescheinigung Vertrag Vermögenswirksame Leistungen Arbeitsvertrag (falls vorhanden) Pensionszusage Folgende Unterlagen werden nachgereicht: Lohnsteuerkarte Versicherungsausweis Krankenkassenmitgliedsbescheinigung Vertrag Vermögenswirksame Leistungen Arbeitsvertrag (falls vorhanden) Pensionszusage Bitte beachten Sie, dass eine Gehaltsabrechnung erst bei Vorliegen all dieser Unterlagen/Angaben vorgenommen werden kann. Wir bitten um rechtzeitige Mitteilung von Veränderungen hinsichtlich Art und Höhe der Vergütung, dies sollte zwei Wochen vor dem Auszahlungszeitpunkt sein, für den erstmals die Veränderung wirksam werden soll. Ich versichere, diese Angaben wahrheitsgemäß gemacht zu haben. Jede Änderung werde ich unverzüglich mitteilen. Bei unwahren Angaben oder Verletzungen meiner Anzeigepflicht erkläre ich mich bereit, die vom Sozialversicherungs-träger/Finanzamt nachgeforderten Beträge zu erstatten. Ort, Datum Unterschrift Mitarbeiter Unterschrift Arbeitgeber Der Arbeitgeber ist zur sozialversicherungsrechtlichen Einordnung des Arbeitnehmers verpflichtet. Der Arbeitnehmer muss dem Arbeitgeber die erforderlichen Angaben machen und die entsprechenden Unterlagen vorlegen ( 28 o SGB IV). Erteilt der Arbeitnehmer diese Auskünfte nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig oder legt er die entsprechenden Unterlagen nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig vor, begeht er eine bußgeldwerte Ordnungswidrigkeit ( 111 Abs. 1 Nr. 4 SGB IV). Alle Fragen zur Ausfüllung des Fragebogens, der als interne Arbeitshilfe dient, sind ausschließlich an den jeweiligen Arbeitgeber zu richten. Seite 4 von 5
5 Merkblatt Gleitzonenregelung (Midi-Jobs) Zur Zeit geltende Bestimmungen bei Arbeitsentgelt innerhalb der Gleitzone (Niedriglohn-Jobs) 1. Gleitzone Das versicherungspflichtige Entgelt inkl. Einmalbezüge liegt regelmäßig zwischen 400,01 und 800 Euro monatlich. Bei mehreren Beschäftigungsverhältnissen ist das insgesamt erzielte Arbeitsentgelt maßgebend. 2. Sozialversicherung Das Beschäftigungsverhältnis ist sozialversicherungspflichtig. Der Arbeitgeberbeitrag bleibt unverändert wie bisher bei rund 20%. Der Arbeitnehmerbeitrag jedoch steigt schrittweise von ca. 4% (bei 400,01 Euro) auf ca. 20% (bei 800 Euro) an. Der Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge wird nicht das tatsächlich erzielte Arbeitsentgelt zu Grunde gelegt, sondern ein vermindertes Arbeitsentgelt, das mit der gesetzlichen Gleitzonen-Formel berechnet wird. Aus dem verminderten Arbeitsentgelt werden die Sozialversicherungsbeiträge wie folgt getragen: Der Arbeitgeber trägt unverändert den Beitragsanteil, der sich aus dem tatsächlichen Arbeitsentgelt ergibt. Dieser wird von dem Sozialversicherungsbeitrag abgezogen, der sich aus dem reduzierten Arbeitsentgelt errechnete. Die Differenz ist der vom Arbeitnehmer zu tragende Beitragsanteil. Die Rentenansprüche richten sich nach dem verminderten beitragspflichtigen Arbeitsentgelt. Das Krankengeld wird nach dem tatsächlichen Arbeitsentgelt berechnet. 3. Steuer Das Arbeitsverhältnis ist nach den Merkmalen der Lohnsteuerkarte zu versteuern. Eine Pauschalierung der Lohnsteuer auf Grund der Gleitzone ist nicht möglich. Handlungsbedarf für Beschäftigte mit Verdienst in der Gleitzone Informieren Sie Ihren Arbeitgeber über weitere Beschäftigungsverhältnisse bei anderen Arbeitgebern bzw. über Vorbeschäftigungen im laufenden Kalenderjahr. Zur Vermeidung von verminderten Rentenansprüchen können Sie in der Rentenversicherung den vollen Arbeitnehmerbeitrag zahlen. Hierzu müssen Sie gegenüber dem Arbeitgeber schriftlich erklären, dass der Beitragsberechnung in der Rentenversicherung nicht das verminderte, sondern das tatsächliche Arbeitsentgelt als beitragspflichtige Einnahme zu Grunde gelegt werden soll. Seite 5 von 5
Personalfragebogen (Festangestellte über 450 )
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