Projektentwicklung im Zusammenspiel lokaler Akteure

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1 Projektentwicklung im Zusammenspiel lokaler Akteure Arbeitsgemeinschaft SGB II für den Kreis Unna Thomas Neuhaus

2 Projektentwicklung im Zusammenspiel lokaler Akteure ARGE Kreis Unna regionale Strategie Instrumentarium SGB II Weiterentwicklung / Ergänzung des Instrumentariums Projektentwicklung ( 16 II SGB II und ESF-NRW-Programm) Prozesse / Zusammenarbeit Projektbeispiele (Zwischen)Ergebnisse 2006 Zusatzjobs, Entgeltvariante, Modellprojekte der Beschäftigungsförderung, Kombilohn

3 2. größte Kreis-ARGE 23. größte ARGE insgesamt Eingliederungstitel 2006: 27 Mio. Bindungsquote 2005: 48 % Bindungsquote 2006: 93 % 390 MitarbeiterInnen in 16 Dienststellen Bedarfsgemeinschaften: ARGE Kreis Unna Zahlenspiegel Gesamtjahresbudget: ca. 250 Mio. Erwerbsfähige Hilfebedürftige

4 Regionale Strategie Nutzung der Spielräume einer regionalen Arbeitsmarktpolitik: Anpassung des arbeitsmarktpolitischen Instrumentariums an die Bedarfe erwerbsloser Hilfebeziehender und die Entwicklung des (teil-)regionalen Arbeitsmarktes Orientierung, Betreuung, Aktivierung, Beschäftigung und Qualifizierung Arbeitsloser auf hohem Niveau (incl. zielgerichteter Förderketten) Auf- und Ausbau des Dialogs und der Abstimmung mit den arbeitsmarktpolitischen Akteuren Erschließung der Möglichkeiten des SGB II und der Kofinanzierungen durch Dritte (Land, Bund, EU) Austausch und Transfer

5 Instrumentarium SGB II Förderung beruflicher Weiterbildung (FbW) 16 (1) SGB II i.v.m SGB III Trainingsmaßnahmen / Maßnahmen zur Eignungsfeststellung (TM) 16 (1) SGB II i.v.m SGB III Beauftragung von Trägern mit Eingliederungsmaßnahmen 16 (1) SGB II i.v.m. 421 i SGB III Arbeitsgelegenheiten (AGH) 16 (3) S. 2 SGB II (Zusatzjobs, Entgeltvariante) Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM) 16 (1) SGB II i.v.m SGB III Sonstige weitere Leistungen (SWL) 16 Abs. 2 S. 1 SGB II

6 Weiterentwicklung / Ergänzung des Instrumentariums Die Regelinstrumente überwiegend aus dem SGB III entsprechen nicht immer den Bedarfen der SGBII-Zielgruppen. arbeitslose Jugendliche: hoher Anteil mit fehlenden schulischen Abschlüssen sehr hoher Anteil ohne Berufsausbildung psycho-soziale Probleme (Suchterkrankung, Straffälligkeit, Schulden) arbeitslose Frauen: Vereinbarkeit Beruf und Familie veraltete oder fehlende Qualifikationen ältere Arbeitslose: fehlende Perspektiven auf dem Arbeitsmarkt Arbeitslose mit Migrationshintergrund: mangelnde Sprachkompetenz fehlende oder unzureichende berufliche Qualifikationen Gering qualifizierte Arbeitslose: sinkende Nachfrage des Arbeitsmarktes

7 Weiterentwicklung / Ergänzung des Instrumentariums Der Gesetzgeber hat dies berücksichtigt und die Förderung von Arbeitsgelegenheiten und Modellprojekten (SWL) ermöglicht. Es werden neben dem Regelinstrumentarium Integrationsangebote benötigt, die über längere Zeiträume Stabilisierung, Betreuung und Lernen ermöglichen, andere Lernformen beinhalten, die klassische Unterrichtssituation verlassen, höhere Betreuungsintensitäten beinhalten, TeilnehmerInnen in den Mittelpunkt stellen, ihnen Verantwortung übertragen, motivieren und das Selbstbewusstsein stärken, die die Persönlichkeit stärken, den Tagesablauf strukturieren und die soziale Integration stärken auf verschiedene Integrationswege abzielen (Zeitarbeit, räumliche Mobilität, Lohnsubventionen) sinnvolle Beschäftigung beinhalten und zielgerichtet auf die Integration in Arbeit- oder Ausbildung vorbereiten.

8 Weiterentwicklung / Ergänzung des Instrumentariums Diese Aufgabe müssen SGB II- und Bildungs-Träger bewältigen. Zusammenspiel erforderlich aufgrund unterschiedlicher Kompetenzen Problem: Transparenz der Gestaltungsmöglichkeiten nach Zuwendungsoder Leistungsrecht Daher: Gestaltungsmöglichkeiten erschließen Vergabe (zweiseitige Verträge): öffentlich, beschränkt oder freihändige Vergabe Zuwendung (einseitig) Sozialrechtliches Dreiecksverhältnis (Leistungsträger, Leistungsempfänger, Leistungserbringer)

9 Projektentwicklung ( 16 II und ESF-NRW-Programm) Integrationsinstrumente gem. 16 Abs. 2 SGB II 16 Abs. 2 SGB II enthält in seinem Satz 1 eine Generalklausel für weitere Leistungen zur Eingliederung jeder Art. innovativen und modellhaften Ansätzen sind damit grundsätzlich keine Grenzen gesetzt. vorrangig Regelleistungen des 16 Abs. 1 (FbW, TM) ESF-NRW-Maßnahmen für SGB II-BezieherInnen Maßnahmen für besondere Zielgruppen, Qualifizierungsmaßnahmen, Integrierte Projekte Plus, JobPlus, JobTrainer, Jugend in Arbeit, Werkstattjahr, Ausbildung 2006 Kofinanzierung durch Weiterzahlung der Transferleistungen oder Kostenübernahme über 16 II SGB II

10 Prozesse / Zusammenarbeit Beratung und Abstimmung des Arbeitsmarktprogramms mit Beirat und Lenkungsausschuss (Rahmen, Schwerpunkte, Gewichtung) Intern: Unterstützung / Beratung / Begleitung der M+I-Teams in den JobCentren bei der Maßnahmeplanung (Zielgruppen, Instrumente, Kombinationen); unterjährige Realisierung von Projekten möglich Regelinstrument, SWL oder ESF-NRW-Projekt Extern: Beratung mit Bildungsträgern (ESF: in Kooperation mit der Regionalagentur) Förderentscheidung (Vergabe, Zuwendung, sozialrechtliches Dreiecksverhältnis) Zielsetzung: 100 % (jeder TN beteiligt sich mit Unterstützung des Trägers und der ARGE an der Erarbeitung einer Anschlussperspektive) Realisierung der Projekte in der Verantwortlichkeit des jeweiligen Teams (Ansprechpartner, Zuweisung, regelmäßiger Austausch mit dem Träger, gemeinsame Presse- und Öffentlichkeitsarbeit) Eingliederungsvereinbarung wird vor Maßnahmeende (Träger, pap und TeilnehmerIn) aktualisiert : persönlicher Handlungs- und Aktivierungsplan, Ergebnissicherung, Grundlage für Förderketten gemeinsame Betrachtung des Erfolges

11 16 II - Maßnahmebeispiele JobAct JobTeam ChancePlus JobMobil JobZeit Qualifizierung Landwirtschaft Netto-Permanentmaßnahmen Labora (AGH-HS-Berufsorientierung-Praktikum-Coaching) AusbildungPlus JobTrainer (Einzelhandel, Gew.-Techn., Logistik, Lebensmittelproduktion) JobStart400 (Sonderprogramm LKZ+Einstiegsgeld) AGH-Entgeltvariante

12 ESF-NRW Maßnahmebeispiele Produktionsschule für Jugendliche Landesprogramme (JobPlus, JobTrainer, Werkstattjahr, Jugend in Arbeit) Integrierte Projekte Qualifizierungs- und Orientierungsmaßnahmen in Kombination mit Spracherwerb für erwerbsfähige Hilfebedürftige mit Migrationshintergrund Integration besonderer Zielgruppen (Alo 3+, Alo 50+, Hilfebedürftige mit psych. Schwierigkeiten) Integrationsmaßnahmen für Frauen (TZ, Job+Kids, Migrantinnen) Integrationsmaßnahmen für Jugendliche (junge Frauen, Ausbildungstrichter, Mobilität, besondere Ansprache/Motivation) Fachqualifizierungen Ziel 2 (Schweißer, Fachkraft Logistik, Servicefahrer, Verkauf, Berufskraftfahrer) Qualifizierungen in Kombination mit AGH (Jugendliche)

13 (Zwischen)Ergebnisse 2006 (bezogen auf den Einsatz arbeitsmarktlicher Instrumente) Planung 2006 Lohnkostenzuschüsse: 925 Einstiegsgeld: 275 Bildungsgutscheine: Trainingsmaßnahmen: Sonst. weit. Leist.: 300 ABM-Plätze: 570 Zusatzjobs: Ist 2006 (Stand ) Lohnkostenzuschüsse: 750 Einstiegsgeld: 275 Bildungsgutscheine: 685 Trainingsmaßnahmen: SWL: 967 ABM-Plätze: 285 Zusatzjobs: Σ Planung: Plätze Σ Ist: Plätze Σ ESF-NRW Plätze Σ gesamt Plätze + 19,2 %

14 Zusatzjobs, Entgeltvariante, Modellprojekte der Beschäftigungsförderung, Kombilohn Zusatzjobs klassisch: zusätzlich, Stabilisierung (Aufrechterhaltung und Wiederherstellung der Beschäftigungsfähigkeit, soziale Integration), Überprüfung der Arbeitsbereitschaft, zusätzlicher Verdienst, sozialpädagogische Betreuung, Qualifizierung (Anteil gering) Zusatzjobs kombiniert ( 16II): Schulabschluss Sprache Alphabetisierung Fachqualifizierung integriert (strukturpolitischer Ansatz ESF-NRW) Modellprojekt Produktionsschule factory

15 Zusatzjobs, Entgeltvariante, Modellprojekte der Beschäftigungsförderung, Kombilohn Entgeltvariante Arbeitsgelegenheiten in sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen (einschließlich Beiträge zur Arbeitslosenversicherung) bisher nur wenige Förderfälle im Kreis Unna: Busbegleiter, Wertstoffsortierer; hier: Kofinanzierung durch Unternehmen % Entgeltvariante Jobtrainer (16II SGB II oder ESF) branchenorientierte Integrationsprojekte (Handwerk, Verkauf, Logistik) Zielgruppe: Arbeitslose mit Berufsabschluss bzw. Berufserfahrungen sozialversicherungspflichtige Beschäftigung bei einem Bildungsträger mit dem Ziel durch Praktika unter Echtbedingungen bei Unternehmen und passgenaue Qualifizierung Integrationen in den 1. Arbeitsmarkt zu ermöglichen Träger akquiriert Praktikumsplätze, leistet passgenaue Qualifizierung und JobCoaching Finanzierung: ARGE 80 %, Unternehmen 20 % der Bruttolohnsumme Verbleib max. 9 Monate (max. 6 Monate in einem Unternehmen) Möglichkeit der Gewährung eines Lohnkostenzuschusses bei Einstellung des TN.

16 Zusatzjobs, Entgeltvariante, Modellprojekte der Beschäftigungsförderung, Kombilohn JobStart400 Kreis Unna (SWL und Einstiegsgeld) Modellprojekt zur Integration An- und Ungelernter (Ü18, Arbeitslosigkeit länger als 18 Monate), die erfolgreich Integrationsmaßnahmen absolviert haben 400 Förderfälle, Laufzeit 11/06 03/07 Förderung zusätzlicher sozialversicherungspflichtiger Beschäftigungsverhältnisse (kostenneutral) Kombination aus Lohnkostenzuschuss und Einstiegsgeld Förderung Arbeitgeber: (18 Monate Förderdauer + 6 Monate Nachbeschäftigung, sofort, nach 12 Monaten) Förderung Arbeitnehmer: bis 7,50 / Stunde brutto Einstiegsgeld i.h.v. 150 brutto während der Förderlaufzeit 7-köpfiges Team der ARGE (stellen- und bewerberorientierte IntegrationsmanagerInnen) 3 dezentrale Bewerbercenter im Kreisgebiet Hotline, Presse- und Werbekampagne assistierte Vermittlung, Betreuung von Unternehmen und Mitarbeitern auch nach der erfolgten Einstellung

17 Zusatzjobs, Entgeltvariante, Modellprojekte der Beschäftigungsförderung, Kombilohn Kombilohn im Kreis Unna (Realisierung in 2007) vorgeschaltete Konzeptentwicklung in enger Abstimmung mit den regionalen arbeitsmarktpolitischen Akteuren Vorläufige Eckpunkte: Zielgruppe: Ältere Arbeitslose über 50 Jahre, Schwerbehinderte und Arbeitslose, die länger als 3 Jahre arbeitslos sind und geringe Integrationschancen haben begrenzt auf Tätigkeitsfelder, die auf dem regulären Markt nicht besetzt sind keine Beeinträchtigung des Tarifsystems Förderung Kombilohn-Beschäftigter durch einen Zuschuss, der sich am Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung als Einkommenszuschuss orientiert. Förderung Kombilohn-Arbeitgeber durch einen Zuschuss zum Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung ggfs. zusätzlicher Nachteilsausgleich bis 30 % der Lohnkosten Dauer: 24 Monate mögliche Tätigkeitsfelder: Zivildienstarbeitsplätze, Wäsche-, Hol- und Bringdienste, Dienstleistungen für Unternehmen der Wohnungswirtschaft, Sozialkaufhäuser, Integrationsunternehmen

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