Zwischen Bewerberflut und Fachkräftemangel der Weg zu qualifiziertem Nachwuchs - Fördermittel im Bereich Aus- und Weiterbildung -
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- Irma Fleischer
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1 Zwischen Bewerberflut und Fachkräftemangel der Weg zu qualifiziertem Nachwuchs - Fördermittel im Bereich Aus- und Weiterbildung -
2 Aus- und Weiterbildung zwischen Anspruch und Wirklichkeit Beim Mittelstand ist das Fachkräfteproblem bereits heute in der Region Hannover angekommen insbesondere auf der Ebene der FacharbeiterInnen und der Hochqualifizierten Mit abnehmenden Schulabgängerzahlen wird der Anteil der Jugendlichen, die sich für eine betriebliche Ausbildung entscheiden, zu Gunsten der Jugendlichen, die studieren wollen, sinken. Der Anteil der älteren Beschäftigten im Betrieb wird wachsen Trotzdem ist der Anteil der ausbildenden Betriebe auch in der Region Hannover noch viel zu gering. Weiterbildung wird von den Unternehmen als sehr wichtig angesehen, wird aber noch nicht systematisch in die Personalentwicklung und den Arbeitsprozess integriert. Insbesondere bei älteren und niedrig qualifizierten MitarbeiterInnen ist die Weiterbildungsbereitschaft nur schwach ausgeprägt
3 Förderinstrumente des europäischen Sozialfonds (ESF) Schwerpunkt : Steigerung der Anpassungs- und Wettbewerbsfähigkeit von Beschäftigten und Unternehmen (Budget: ca. 55 Mio ) IWIN (Individuelle Weiterbildung in Niedersachsen) - Förderung der Weiterbildung Beschäftigten in KMU und von Betriebsinhabern und inhaberinnen von Kleinunternehmen (< 50 Beschäftigte) WOM (Weiterbildungsoffensive für den Mittelstand) Ausrichtung der Qualifizierung an den Veränderungsbedarfen der KMU, Unterstützung notwendiger Personal und Organisationsentwicklung F.I.F.A Sonderprogramm zur Förderung von Frauen in den Betrieben und der Vereinbarkeit von Familie und Beruf
4 Förderinstrumente des europäischen Sozialfonds (ESF) IWIN (Individuelle Weiterbildung in Niedersachsen) - Förderung der Weiterbildung von Beschäftigten in KMU und Betriebsinhabern/Betriebsinhaberinnen von Kleinunternehmen (< 50 Beschäftigte) Weiterbildungsmaßnahmen zur Vermittlung von Fach-, Sozial- oder Methodenkompetenz (Keine Grundkenntnisse) Beratung von Unternehmen in Weiterbildungsfragen Zuschuss zu den Kosten der Weiterbildung (bis zu einer Höhe von 20,00 pro Std. und TN bis max ,00 Jahr/Unternehmen) Kosten des Unternehmens /Freistellungskosten, mindestens 10% Direktbeitrag) Programmumsetzung durch regionale Anlaufstellen (HWK Hannover/IHK Hannover/Hildesheim) Antragstellung durch Unternehmen/Freie Wahl der Weiterbildungsinhalte und des Trägers
5 Förderinstrumente des europäischen Sozialfonds (ESF) WOM (Weiterbildungsoffensive für den Mittelstand) Förderung von Projekten, die der beruflichen Qualifizierung sowie der Stärkung der Kompetenzen von KMU im Bereich der Personal und Organisationsentwicklung Betriebsübergreifende Qualifizierung Ausrichtung am Bedarf der Betriebe Ausschreibung über Ideenwettbewerbe der NBank (bisher zum Thema Nachhaltigkeit, demographischer Wandel, Clusterorientierte Qualifizierungsnetzwerke) Antragsberechtigt sind außerbetriebliche Bildungs- und Beratungseinrichtungen Beteiligung der Betriebe über Direktbeiträge (eingeschränkt über Freistellungskosten nicht bei Betriebsinhabern) ESF-Förderquote 50 %
6 Förderinstrumente des europäischen Sozialfonds (ESF) F.I.F.A Förderung der Integration von Frauen in den Arbeitsmarkt Schwerpunkt für erwerbstätige Frauen Berufs- und branchenspezifische Weiterbildung von beschäftigten Frauen (betriebsübergreifend) Projekte zur Erhöhung des Anteils von Frauen in Führungspositionen Entwicklung von Personalentwicklungsstrategien zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf Projekte zur Erhöhung des Anteils von Frauen zur Unternehmensgründung bzw. -nachfolge Antragsberechtigt sind außerbetriebliche Bildungs- und Beratungseinrichtungen Beteiligung der Betriebe über Direktbeiträge (eingeschränkt über Freistellungskosten nicht bei Betriebsinhabern) ESF-Förderquote mindestens 50 %
7 Förderinstrumente des europäischen Sozialfonds (ESF) Einstellung von Auszubildenden aus Insolvenzbetrieben Übernahme von Auszubildenden in der Erstausbildung mit Wohnsitz in Niedersachsen aus Insolvenzbetrieben oder nach Betriebsstilllegungen Die Mindestdauer der Restausbildung beträgt 6 Monate Der nicht rückzahlbare Zuschuss wird als Anteilfinanzierung zur Projektförderung bezahlt (40 % der tariflichen Ausbildungsvergütung, einschließlich Arbeitgeberanteile) Von der Förderung ausgeschlossen sind Ausbildungsverhältnisse in der öffentlichen Verwaltung sowie Ausbildungsverhältnisse die mit EU-Mitteln anderer Bundes- und Landesprogramme gefördert werden Zuständige Bewilligungsbehörde ist die NBank
8 Förderinstrumente des europäischen Sozialfonds (ESF) Förderung gemeinsamer betrieblicher Berufsausbildung im Verbund (Richtlinie Gemeinsam) Förderung zusätzlicher Ausbildungsplätze im Verbund bis 2010, mindestens 2 Betriebe, wenn der beantragende Ausbildungsbetrieb allein nicht ausbilden kann Zusätzliche Ausbildungsplätze liegen vor, wenn der Ausbildungsbetrieb bisher nicht ausgebildet hat, im vorgesehenen Ausbildungsberuf bisher nicht ausgebildet hat oder bei Abschluss des neuen Ausbildungsvertrages mehr Auszubildende beschäftigt als im Durchschnitt der letzten 3 Jahre Der Auszubildende darf nicht über eine bereits abgeschlossene Berufsausbildung verfügen Die Zuwendung wird als Festbetragsfinanzierung für jedes zusätzliche Ausbildungsverhältnis gezahlt (2.000 ) Die Höchstförderung beträgt je Ausbildungsverbund Der Antrag auf Gewährung der Zuwendung erfolgt bei der Landesschulbehörde Lüneburg vor Beginn der Maßnahme
9 Förderung der beruflichen Weiterbildung 77 SGB III ArbeitnehmerInnen können bei der beruflichen Weiterbildung durch Übernahme der Weiterbildungskosten gefördert werden. Die Weiterbildung ist nötig, um Arbeitslose beruflich einzugliedern, bzw. drohende Arbeitslosigkeit zu vermeiden. Die Qualifizierung ist auch bei fehlendem Berufsabschluss notwendig. Vor Beginn der Maßnahme erfolgt eine Beratung durch die Agentur für Arbeit. Die Maßnahme und der Träger der Maßnahme sind zertifiziert. Dem Arbeitnehmer/der Arbeitnehmerin wird das Vorliegen der Voraussetzung für eine Förderung durch einen Bildungsgutschein bestätigt. Die Kosten der Weiterbildung umfassen die Lehrgangskosten, Fahrtkosten, Kosten für Unterbringung und Verpflegung, Kosten für die Betreuung von Kindern, Lernmittel, Arbeitskleidung, Prüfungsgebühren
10 Weiterbildungsprogramm WeGebAU (Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen) Zuschuss zum Arbeitsentgelt für weiterbildungsbedingt ausgefallene Arbeitsstunden bis zu einer Höhe von 100 % für gering qualifizierte Beschäftigte gemäß 235 c SGB III (ohne Berufsabschluss oder mit Abschluss, aber in an- und ungelernter Tätigkeit), auch kombinierbar mit der Weiterbildungsförderung gemäß 77 (2) SGB III. Anspruch auf Arbeitsentgelt muss weiterbestehen. Übernahme der Weiterbildungskosten für ältere Beschäftigte (ab 45 Jahre) in KMU gemäß 417 SGB III aber weiterhin Anspruch auf Arbeitsentgelt Qualifizierungsmaßnahmen müssen zu einem beruflichen Abschluss führen (Umschulung, Vorbereitung auf Externenprüfung) oder spezifische Teilqualifizierungen unterstützen. Im Einzelfall Übernahme anfallender Fahrtkosten bzw. Kosten einer auswärtigen Unterbringung. Voraussetzung Bildungsgutschein für zugelassene Maßnahme und Träger Die Maßnahme muss bis zum 31. Dezember 2010 begonnen haben. Antrag über zuständige Agentur für Arbeit (Wohnsitz des Beschäftigten)
11 Ausweitung des Programms WeGebAU im Rahmen des aktuellen Konjunkturpakets Verlängerung der Bezugsdauer von Kurzarbeitergeld von 12 auf 18 Monate Übernahme der Sozialversicherungsbeiträge zur Hälfte durch die BA. Für Zeiten der Qualifizierung wird der volle Sozialversicherungsbeitrag erlassen. Für die Jahre 2009 und 2010 stehen zusätzliche Mittel von rd. 2 Mrd. für Aktivierungs- und Qualifizierungsmaßnahmen zur Verfügung insbesondere für Arbeitnehmer über 25 Jahre ohne Berufsabschluss und für Jugendliche, die schon lange eine Lehrstelle suchen. Das Sonderprogramm WeGebAU wird flächendeckend ausgebaut, um durch Berufs begleitende Weiterbildung Entlassungen zu verhindern. Zuschüsse zur Qualifizierung auch in der Leiharbeit
12 Ausbildungsbonus Rechtsanspruch auf einen pauschalierten Zuschuss an Unternehmen, die zusätzliche betriebliche Ausbildungsplätze für förderungsbedürftige junge Menschen schaffen. (Jugendliche ohne Schulabschluss, mit Sonderschul- bzw. Hauptschulabschluss und seit dem Vorjahr erfolglos um Ausbildungsplatz bemüht)) Ermessensleistung bei Einstellung eines Altbewerbers mit mittlerem Schulabschluss oder höherem Bildungsabschluss und bei mindestens 2 Jahre erfolgloser Ausbildungsplatzsuche Zusätzlich ist ein Ausbildungsplatz dann, wenn bei Ausbildungsbeginn die Anzahl der Ausbildungsverhältnisse im Betrieb höher ist als im Durchschnitt der letzten drei Jahre. (Bescheinigung durch die zuständige Kammer) Beantragung bei der zuständigen Agentur für Arbeit Die Höhe des Ausbildungsbonus richtet sich nach dem allgemein üblichen Gehalt des geförderten Auszubildenden im ersten Lehrjahr und beträgt 4.000, oder 6.000
13 Sonderprogramm zur Einstiegsqualifizierung Jugendlicher (EQJ) Unternehmen können Jugendliche bis 25 Jahre, die nicht mehr schulpflichtig sind, bis zum 30. September noch unvermittelt sind oder noch nicht ausbildungsreif sind, bis 12 Monate im Betrieb kennenlernen (Praktikum) und an eine Ausbildung heranführen. Arbeitgeber können Plätze für eine Einstiegsqualifizierung der HWK bzw. IHK melden. Die Agentur für Arbeit erstattet dem Arbeitgeber die Vergütung der EQ bis zu einer Höhe von 212 monatlich. Zusätzlich zahlt sie einen pauschalierten Beitrag zum Gesamtsozialversicherungsbeitrag. Dieser beträgt monatlich 106. Die Betriebe tragen die Sach- und Personalkosten der EQ. Während der EQ besteht Versicherungspflicht (Kranken-, Pflege-, Renten-, Arbeitslosen- sowie gesetzl. Unfallversicherung). Der Betrieb schließt mit dem Jugendlichen einen EQ Vertrag ab.
14 Ausbildungsbegleitende Hilfen, sozialpädagogische Begleitung und Ausbildungsmanagement Bei lernbeeinträchtigten oder sozial benachteiligten Jugendlichen ist oftmals zusätzliches Engagement nötig, um bestehende Defizite und fachliche Lücken in der Ausbildung zu überwinden und auszugleichen. Hierbei können ausbildende Betriebe Unterstützung bekommen. Ausbildungsbegleitende Hilfen (Abbau von Sprach- und Bildungsdefiziten, Förderung bei fachlichen Mängeln) und sozialpädagogische Begleitung der Jugendlichen. Die vom Betrieb oder dem Jugendlichen selbst beantragte Dienstleistung erfolgt durch beauftragte Bildungsträger. Ausbildungsbegleitende Hilfen finden üblicherweise außerhalb der betrieblichen Ausbildungszeit statt. Klein- und Mittelbetriebe bis 500 Beschäftigte können bei der Durchführung der betrieblichen Ausbildung administrativ und organisatorisch unterstützt werden.
15 Region Hannover - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
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