Die Berufsberatung in der Agentur für Arbeit
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- Christoph Arnold
- vor 8 Jahren
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1 Die Berufsberatung in der Agentur für Arbeit Die Aufgaben der Berufsberatung Berufsorientierung Berufliche Beratung Vermittlung von Ausbildungsstellen Förderung Das Berufsinformationszentrum
2 Die Berufsberatung in der Agentur für Arbeit ist 1. Ansprechpartner für Schülerinnen u. Schüler in Sachen Berufswahl Berufsberatung wird angeboten getrennt nach Personenkreisen also für Sekundarstufe I, für Sekundarstufe II und für den Kundenkreis der Rehabilitanden und Schwerbehinderten Die Terminvereinbarung zum persönlichen Beratungsgespräch - kann schriftlich erfolgen, - kann persönlich im Biz oder im Eingangsbereich der Agentur erfolgen, - kann telefonisch unter der Servicenummer erfolgen, - kann auch bei persönlichen Kontakten mit der Beratungsfachkraft erfolgen. Seite 2
3 Die Aufgaben der Berufsberatung sind gesetzlich festgelegt und richten sich nach dem Bedarf jedes Einzelnen Gesetzlich festgelegt wurden im Sozialgesetzbuch III folgende Aufgaben der Berufsberatung: die berufliche Orientierung, die berufliche Beratung (einzeln oder in Gruppen), die Vermittlung von Ausbildungsstellen die Förderung von Ausbildung und Ausbildungsfähigkeit Seite 3
4 Fachaufgabe Berufsorientierung Rahmenvereinbarung auf Landesebene Interne Vorgaben und Abstimmung mit den Schulen in der Region Region Reutlingen Tübingen: An allen Haupt-, Werkreal-, Real- und Gemeinschaftsschulen der Region werden 2x 2 Schulstunden Berufswahlunterricht angeboten, eine Veranstaltung im Berufsinformationszentrum (ersatzweise in manchen Schulen eine Veranstaltung im PC Raum) und eine Elternveranstaltung. Je nach Absprache mit den Schulen finden auch Veranstaltungen in kleineren Gruppen, Sprechzeiten in den Schulen oder Beratungstage gemeinsam mit Eltern und Lehrern statt. An den beruflichen Vollzeit- Schulen werden nach Absprache mit der jeweiligen Schule ebenfalls Klassenveranstaltungen oder Sprechzeiten angeboten. Auf Antrag gibt es an einigen Schulen der Region noch die Vertiefte Berufsorientierung (VBO) durch einen. Träger, die zu max. 50 % durch die Agentur für Arbeit finanziert wird. Seite 4
5 Fachaufgabe Berufliche Beratung Die berufliche Beratung ist die Hauptaufgabe eines Berufsberaters und umfasst den größten Teil seiner Arbeitszeit ist i.d.r. eine Einzelberatung (gerne mit Eltern oder Begleiter, aber abhängig vom Jugendlichen), findet nur terminiert statt, ist individuell an den Anliegen/ Fragen des Jugendlichen ausgerichtet, sollte frühzeitig zu Beginn des Berufswahlprozesses stattfinden, kann je nach Fall und Bedarf durch die Einschaltung von Fachdiensten ergänzt werden, ist häufig kein Einzelereignis, oft sind einige Folgegespräche erforderlich, um zu einem tragfähigen Ergebnis zu kommen ist immer Voraussetzung, wenn es um irgendeine Form der Förderung geht. Seite 5
6 Fachaufgabe Vermittlung von Ausbildungsstellen Gemeinsames Festlegen des/der Beruf/e, für die der Jugendliche Adressen bekommen soll Arbeitgeberservice der Agentur wirbt Stellen und verhandelt mit dem Arbeitgeber Eignung und Neigung sind oberstes Kriterium Bedingungen des Arbeitgebers müssen eingehalten oder individuell verhandelt werden Alternative Berufswegplanung ist wichtiger Bestandteil der Beratungsgespräche Rückmeldung an den Berater bei erfolgter Einstellung sollte von Arbeitgeber und Jugendlichen erfolgen Aktualität der vorhandenen Angebote und Chancen für andere Jugendliche Seite 6
7 Fachaufgabe Förderung Förderung von Ausbildung und Förderung der Ausbildungsreife sind sehr vielfältig In der Förderung von Jugendlichen gibt es ähnlich wie bei den verschiedenen Möglichkeiten an weiterführenden Schulen kein Patentrezept Die Bedarfe sind so unterschiedlich wie die Jugendlichen selbst. Bewährt haben sich : Berufsvorbereitende Maßnahmen (BvB), Einstiegsqualifizierung (EQ), Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE) in zwei unterschiedlichen Formen (Kooperative Form und integrative Form), Ausbildungsbegleitende Hilfen (abh). Als ergänzende finanzielle Hilfen gibt es die Möglichkeit: - im Bewerbungszeitraum Unterstützung für die Bewerbungskosten (in begründeten Einzelfällen) - während der Ausbildung (z.b. bei Notwendigkeit Unterbringung außerhalb des Haushalts der Eltern) in Form der Berufsausbildungshilfe (BAB) zu bekommen. Seite 7
8 Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (BvB) = Lehrgänge, in denen Jugendliche ohne Ausbildungsplatz nach erfüllter Berufsschulpflicht eine praktische Unterweisung erhalten bzw. verschiedene Betriebspraktika durchführen. Ein Theorietag mit allgemeinbildendem Unterricht ( z.b. auch Bewerbertraining) ergänzt die Praxis. Durch Zusatzunterricht ist die Vorbereitung auf die Schulfremdenprüfung zum Hauptschulabschluss möglich. Dauer der Teilnahme maximal 10 Monate Einmündung in die BVB ist nur über eine/n Berufsberater/in möglich Maßnahmekosten trägt die Agentur, die teilnehmenden Jugendlichen erhalten Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) Seite 8
9 Einstiegsqualifizierung (EQ) = Praktikum, bei dem die Jugendlichen im Betrieb arbeiten und Grundkenntnisse für einen anerkannten Ausbildungsberuf erwerben. Es wird ein Praktikumsvertrag geschlossen, der bei der zuständigen Stelle (Kammer) eingetragen wird. Grundsätzlich ergänzt ein Berufsschultag die Praxis. Das Praktikum beginnt in der Regel nach dem jd. Jahres, muss mindestens 6 Monate und darf höchstens 12 Monate dauern. Die Agentur zahlt an den Betrieb den Gesamtsozialversicherungsbeitrag plus 200 Euro zur Auszahlung an den Jugendlichen. Eine einjährige EQ kann auf die anschließende Ausbildungszeit mit angerechnet werden. Seite 9
10 Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE): = Ausbildung für Jugendliche ganz oder teilweise bei einem Bildungsträger, die sozial benachteiligt oder lernbeeinträchtigt sind (Jugendliche, die den Anforderungen einer betrieblichen Ausbildung nicht gewachsen sind, Jugendliche mit Teilleistungsstörungen, Jugendliche mit Migrationshintergrund, ), und trotz vorangegangener berufsvorbereitender Maßnahmen keine Ausbildung gefunden haben. Die allgemeine Schulpflicht muss erfüllt sein, grundsätzlich wird Berufsvorbereitung vorausgesetzt, es muss sich um die Erstausbildung handeln und es muss eine Eignungsfeststellung ( z.b. durch eine psychol. Eignungsuntersuchung) vorliegen. Die Kosten (pauschalierte Ausbildungsvergütung, Soz. vers., Maßnahmekosten) übernimmt die Agentur. Seite 10
11 Ausbildungsbegleitende Hilfen ( abh) = sozialpädagogische Begleitung und Unterstützung von Jugendlichen in einer betrieblichen Ausbildung, sowohl bei Schwierigkeiten in der Berufsschule als auch bei persönlichen Problemen mit dem Ausbilder oder mit der Berufsschule. Meistens 3 bis max. 8 Stunden pro Woche, je nach Bedarf Einzel- oder Gruppentreffen. Kann während der Arbeitszeit oder in der Freizeit stattfinden je nach Vereinbarung mit dem AG. Ggfs. ist auch Ersatz des Verdienstausfalles durch die AA möglich. Seite 11
12 Das Berufsinformationszentrum (BiZ) Das Berufsinformationszentrum (BiZ) bietet Informationen zu allen Ausbildungswegen, zu Spezialisierungen und beruflichen Weiterbildungsmöglichkeiten in sogenannten Themeninseln. Seit der Neuausstattung im Sommer 2014 besteht die Möglichkeit, im BiZ Bewerbungen zu schreiben, auszudrucken oder abzuspeichern. Es gibt ein Arbeitgeber Telefon für Kontaktaufnahme oder Terminvereinbarung. Flyer und Informationen über FSJ, Freiwilligendienste sind vorhanden. In der erweiterten Auslandsecke gibt es Infos zu Ausbildung und Studium im Ausland, aber auch Hinweise zu Anerkennung von Schul- oder Studienabschlüssen aus dem Ausland. Öffnungszeiten: Mo Mi 8.00 Uhr Uhr Do 8.00 Uhr Uhr Fr 8.00 Uhr Uhr Seite 12
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