Ausweitung ausbildungsbegleitender Hilfen (abh) und Einführung der Assistierten Ausbildung (AsA)
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- Alexander Möller
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1 Ausbildungsleiter-Arbeitskreis SACHSENMETALL Ausweitung ausbildungsbegleitender Hilfen (abh) und Einführung der Assistierten Ausbildung (AsA)
2 Allianz für Aus- und Weiterbildung zielt u. a. auf die Aufwertung der beruflichen Ausbildung Entsprechend den Vereinbarungen der Allianz Partner Inkrafttreten folgender Gesetzesänderungen zum : Erweiterung der Zielgruppe für ausbildungsbegleitende Hilfen (abh) gem. 75 SGB III Einstieg in das neue Instrument der Assistierten Ausbildung (AsA) gem. 130 SGB III Damit gleichzeitig Aufgreifen der Intention der Initiative des Verwaltungsrates der BA Betriebliche Ausbildung hat Vorfahrt, allen jungen Menschen eine betriebliche Berufsausbildung zu ermöglichen einen Beitrag zur Fachkräftesicherung zu leisten Seite 2
3 Ausbildungsbegleitende Hilfen (abh) bewährtes Unterstützungsinstrument betrieblicher Ausbildung Bereits seit den 1980er Jahren werden abh erfolgreich zur Unterstützung von Auszubildenden während betrieblicher Berufsausbildung und später auch Einstiegsqualifizierung (EQ) eingesetzt! Ziel: Betriebliche Berufsausbildung erfolgreich absolvieren und Ausbildungsabbrüche vermeiden Inhalt: Stütz- und Förderunterricht zum Abbau von Sprach- und Bildungsdefiziten und zur Förderung von Fachpraxis und Fachtheorie sozialpädagogische Begleitung Seite 3
4 Ausbildungsbegleitende Hilfen (abh) Erweiterung der Zielgruppe ab Vergleich der Zielgruppen von abh bis : lernbeeinträchtigte und/oder sozial benachteiligte junge Menschen, die ohne die Förderung eine erste betriebliche Berufsausbildung oder EQ nicht beginnen, fortsetzen oder erfolgreich beenden können Auszubildende, denen ohne die Förderung ein Abbruch der Ausbildung droht ab : alle jungen Menschen, die ohne die Förderung eine erste betriebliche Berufsausbildung oder EQ nicht beginnen oder fortsetzen können oder voraussichtlich Schwierigkeiten haben werden, diese erfolgreich abzuschließen Wirksamkeit und Bedeutung des Instruments abh wird damit weiter gestärkt. Eine Förderlücke wird geschlossen. Seite 4
5 Assistierte Ausbildung (AsA) Instrument zur Unterstützung von Auszubildenden und Betrieben Zum über 130 SGB III zunächst zeitlich befristete Aufnahme der AsA in das Instrumentarium des SGB III (für 4 Ausbildungsjahrgänge 2015, 2016, 2017 und 2018) Ziel: Mehr junge Menschen insbesondere auch benachteiligte und behinderte in betriebliche Berufsausbildung bringen! Umsetzung durch: Begleitung und Unterstützung sowohl der Auszubildenden als auch deren Ausbildungsbetriebe während der Ausbildung und einer bei Bedarf vorgeschalteten ausbildungsvorbereitenden Phase => Sicherung des erfolgreichen Abschlusses und Vorbereitung des nachfolgenden Übergangs in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung Seite 5
6 Assistierte Ausbildung (AsA) Phasen Durchführung in 2 Phasen, einer bei Bedarf vorgeschalteten ausbildungsvorbereitenden (Phase I) und einer ausbildungsbegleitenden (Phase II). Ausbildungsbegleitende Phase Phase II Phase II ist obligatorisches Kernstück der AsA! Unterstützung und Begleitung der teilnehmenden Auszubildenden und der Betriebe bis zum erfolgreichen Abschluss Konkrete Ausgestaltung und Intensität wird individuell und kontinuierlich den Bedarfen angepasst Vorbereitung des Übergangs in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung Wichtig: Alle Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsverhältnis bleiben von der AsA unberührt! Seite 6
7 Assistierte Ausbildung (AsA) Phasen Ausbildungsvorbereitende Phase Phase I Phase I kann fakultativ der ausbildungsbegleitenden Phase bei Bedarf vorgeschaltet werden Teilnahme setzt entsprechenden Förderbedarf bereits für die Ausbildungsaufnahme voraus (Phase I ergänzt die Phase II; eine isolierte Phase I ist keine eigenständige Maßnahme nach 130 SGB III) Schwerpunkt liegt auf vermittlungsunterstützenden Leistungen wie z. B. Bewerbungstraining und Stärkung der Motivation Dauer bis zu 6 Monaten (individuelle Verlängerung um bis zu 2 Monate ist möglich) Seite 7
8 Assistierte Ausbildung (AsA) Förderfähige Teilnehmende Förderfähig mittels AsA nach 130 SGB III sind junge Menschen, die lernbeeinträchtigt oder sozial benachteiligt sind und i. d. R. ohne berufliche Erstausbildung sind und die Ausbildungsreife und Berufseignung besitzen und nicht vollzeitschulpflichtig sind und i. d. R. unter 25 Jahre alt sind und wegen in ihrer Person liegender Gründe ohne die Förderung eine Berufsausbildung in einem Betrieb nicht beginnen, fortsetzen oder erfolgreich beenden können. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Erweiterung möglich um junge Menschen, bei denen besondere Lebensumstände die Notwendigkeit der Förderung zur Folge haben. Seite 8
9 Assistierte Ausbildung (AsA) Förderfähige Betriebe Förderfähig ist jeder Betrieb, der seine Bereitschaft erklärt, einen Teilnehmenden in betriebliche Ausbildung zu übernehmen einen Teilnehmenden in betriebliche Ausbildung übernommen hat Unterstützungsleistungen für Betriebe können u. a. sein Unterstützung und Information der betrieblichen Ausbilder in Vorbereitung und bei der Umsetzung der Ausbildung Unterstützung bei administrativen Tätigkeiten (Anmeldung bei der Berufsschule oder zu Prüfungsterminen, Weitergebe des Ausbildungsvertrages an die Kammer, ) Koordination zwischen verschiedenen Lernorten (Berufsschulen, Partnerbetrieben, ) und Ausbildungsbeteiligten Unterstützung bei der Schaffung von Ausbildungsvoraussetzungen (in Phase I) Seite 9
10 Assistierte Ausbildung (AsA) Besonderheit bei der Umsetzung in Sachsen Umsetzung der AsA in Sachsen für die Beginnjahrgänge 2015 und 2016 erfolgt vorrangig über das ESF-Landesprogramm Vorrang für duale Ausbildung des Freistaates Sachsen vom ! Förderung: ESF-Landesmittel (i. d. R. bis zu 80%, im Ausnahmefall bis zu 100%) Hintergrund: Entwicklung des Programms durch das SMWA (in Abstimmung mit der RD Sachsen), Veröffentlichung des Förderkonzepts ( ), Bekanntmachung des Projektaufrufs und Auswahl und Beauftragung der Projektträger fanden bereits vor der Gesetzesinitiative und Aufnahme der AsA in das SGB III statt! Seite 10
11 Assistierte Ausbildung (AsA) Besonderheit bei der Umsetzung in Sachsen Förderfähige Teilnehmende am ESF-Landesprogramm: Grundsätzlich ausbildungsreife Jugendliche und junge Erwachsene (schwerpunktmäßig Altbewerber) mit Vermittlungshemmnissen und individuellen Problemlagen, die die Aufnahme einer betrieblichen Ausbildung bisher verhindern Auszubildenden mit Problemen, die den erfolgreichen Abschluss einer bereits begonnenen betrieblichen Ausbildung gefährden keine Einschränkung auf explizit lernbeeinträchtigte und/oder sozial benachteiligte junge Menschen! Förderfähige Betriebe: Ausbildungsbetriebe, die Unterstützung bei der Ausbildung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit Vermittlungshemmnissen oder individuellen Problemlagen benötigen. Seite 11
12 Assistierte Ausbildung (AsA) Besonderheit bei der Umsetzung in Sachsen Aktueller Stand der Umsetzung in Sachsen: Projekte im Rahmen des ESF-Landesprogramms wurden durch SAB bewilligt und sind angelaufen Möglichkeiten zur weiteren Aufstockung der Projekte sind noch gegeben Ausschreibung zusätzlicher AsA nach 130 SGB III wird nur dann erfolgen, wenn Förderkapazitäten des Programms ausgeschöpft wurden und weitere Bedarfe bestehen Ausblick: Ab Ausbildungsjahrgang 2017 keine weiteren Zugänge in das ESF-Landesprogramm, dann auch in Sachsen flächendeckende Ausschreibung von AsA nach 130 SGB III Seite 12
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