Agentur für Arbeit Schwerin in Westmecklenburg. Vorsitzender der Geschäftsführung Agentur für Arbeit Schwerin
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- Gundi Friedrich
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1 Agentur für Arbeit Schwerin in Westmecklenburg Neue Förderperspektive 2015 Bundesprogramm zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit Dirk Heyden Vorsitzender der Geschäftsführung Agentur für Arbeit Schwerin
2 Agenda Ich möchte Ihnen: das neue Förderprogramm vorstellen Chancen des Programms aufzeigen Ich möchte mit Ihnen: gemeinsame Aktivitäten besprechen Vereinbarungen für die nächsten Schritte treffen Seite 2
3 Einführende Aussagen Förderprogramm ausgelegt für den Gesamtzeitraum 2015 bis 2020 Zielsetzung: bundesweit Langzeitarbeitslose in den ersten Arbeitsmarkt integrieren derzeitige Planung Fallzahlen: LK LUP 60 LK NWM 60 LH SN 40 gefördert werden reguläre Arbeitsverhältnisse Zusätzlichkeit und Öffentliches Interesse nicht gefordert motivierte Teilnehmer/innen, die freiwillig mitwirken Seite 3
4 Entwicklung der Arbeitslosigkeit im Agenturbezirk Schwerin Agentur für Arbeit Schwerin Entwicklung der Arbeitslosigkeit im Jahresdurchschnitt , Aug Rückgang der Gesamtarbeitslosigkeit um 41,4 % Rückgang der SGB II -Arbeitslosigkeit um 35,2% SGB III SGB II Nov. 14 Seite 4
5 Entwicklung Langzeitarbeitslosigkeit Jobcenter Schwerin Anteil der Langzeitarbeitslosen an allen Arbeitslosen ist seit 2009 auf 40,3% angestiegen Seite 5
6 Entwicklung Langzeitarbeitslosigkeit Jobcenter Nordwestmecklenburg Anteil der Langzeitarbeitslosen an allen Arbeitslosen ist seit 2009 auf 50,5% angestiegen Seite 6
7 Entwicklung Langzeitarbeitslosigkeit Jobcenter Ludwigslust-Parchim Anteil der Langzeitarbeitslosen an allen Arbeitslosen ist seit 2009 auf 46,5% angestiegen Seite 7
8 Zielsetzung: Integration in den 1. Arbeitsmarkt Langzeitarbeitslose Leistungsberechtigte in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse auf dem 1. Arbeitsmarkt integrieren Förderung unter dem Dach des Unternehmens unmittelbar am Arbeitsplatz LANGZEIT- ARBEITSLOSE Arbeitsvertrag für reguläre Beschäftigungsverhältnisse auf dem ersten Arbeitsmarkt ARBEITGEBER und dessen betriebliche Infrastruktur ( z. B. Betriebsrat, Betriebsärzte) Coaching Fachliche Anleitung durch AG Qualifizierung Mobilitätshilfen einfache, niederschwellige Tätigkeitsfelder Beratung durch Betriebsakquisiteure Finanzieller Lohnkostenzuschuss aufgrund der Einschränkungen der Arbeitnehmer Seite 8
9 Mögliche Beschäftigungsfelder (nicht abschließend) Helfertätigkeiten jeglicher Art, z.b. : Küchenhilfe, Reinigungskraft z.b. in Krankenhäusern, Betriebskantinen Regalauffüllen, Sortieren von Lebensmitteln in Supermärkten Lagerarbeiten, Zustelldienste, Botengänge Textilreinigung Helfer in der Landwirtschaft und Tierzucht einfache administrative Aufgaben (Vervielfältigung, Aktenhaltung, Archivarbeiten, Botendienste u.a.) und und und Seite 9
10 Wer kann gefördert werden (I) Reguläre Förderfälle erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die seit mindestens 2 Jahren arbeitslos sind das 35. Lebensjahr vollendet haben (Ausnahmen möglich) über keinen oder keinen verwertbaren Berufsabschluss verfügen voraussichtlich nicht auf andere Weise in den Arbeitsmarkt integriert werden können (Prognoseentscheidung) Seite 10
11 Wie kann gefördert werden (I) Förderbeispiele reguläre Förderfälle sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis (inkl. Alo- Versicherung) Vollzeit oder Teilzeit mit mindestens 20 Stunden unbefristeter oder mindestens 24-monatiger Arbeitsvertrag tarifliche oder ortsübliche Entlohnung gestaffelte Lohnkostenzuschüsse bis maximal 18 Monate (6 Mon. 75 % 9 Mon. 50 % 3 Mon. 25 % = Förderung 18 Mon.) Nachbeschäftigungspflicht 6 Monate Seite 11
12 Wer kann gefördert werden (II) Intensivförderfälle in den letzten fünf Jahren arbeitslos waren (auch keine geringfügige Beschäftigung) mindestens 35 Jahre alt sind (hier keine Ausnahmen möglich) über keinen oder keinen verwertbaren Berufsabschluss verfügen mindestens ein weiteres Vermittlungshemmnis aufweisen (z. B. gesundheitliche Einschränkungen, Alter usw.) voraussichtlich nicht auf andere Weise in den Arbeitsmarkt integriert werden können (Prognoseentscheidung) Seite 12
13 Wie kann gefördert werden (II) Förderbeispiele Intensivförderfälle sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis (inkl. Alo-Versicherung) Vollzeit oder Teilzeit mit mindestens 20 Stunden unbefristeter oder mindestens 24-monatiger Arbeitsvertrag tarifliche oder ortsübliche Entlohnung gestaffelte Lohnkostenzuschüsse bis maximal 36 Monate bei befristetem Vertrag max. 24 Monate bei unbefristetem Vertrag max. 36 Monate (12 Mon. 75 % 12 Mon. 65 % 12 Mon. 50 % = Förderung max. 36 Mon.) keine Nachbeschäftigungspflicht Seite 13
14 Besondere Leistungen Coaching on the job je nach Förderkonstellation anfangs 3 5 Std. die Woche zum Ende der Förderung Reduzierung auf max. 1 Std. die Woche Qualifizierungen einfache arbeitsplatzbezogene Qualifizierungen bis zu Mobilitätshilfen Pendelkosten im 1. Monat der Arbeitsaufnahme Seite 14
15 Akteure bei der Umsetzung des Programms Coach berät und unterstützt Teilnehmer (Stabilisierung des Beschäftigungsverhältnisses) in Abstimmung mit dem Arbeitgeber einzelfallbezogene Kontaktgespräche mit dem Teilnehmer beim Arbeitgeber oder in den Räumen des Jobcenters orientieren sich an den Anforderungen des Alltages und sind auf Entlastung des Arbeitgebers ausgerichtet Seite 15
16 Vorteile für Unternehmen umfassende Beratung durch Betriebsakquisiteure begleitendes Personalcoaching im Betrieb zusätzliches Personal mit attraktiven Förderkonditionen Entlastung von einfachen, jedoch ggfs. zeitintensiven Aufgaben Seite 16
17 Wie geht es weiter? (I) Erfolg braucht viele Unterstützer! Lassen Sie uns das Programm gemeinsam umsetzen! Teilen Sie uns Ihre Ideen/Anregungen zu möglichen Betätigungsfeldern mit! Melden Sie uns mögliche/tatsächliche Bedarfe! Suchen Sie auch weiterhin das Gespräch mit uns! Seite 17
18 Wie geht es weiter? (II) Haben Sie noch weitere Fragen/Wünsche/Anregungen? bei Interesse an diesem Programm, bzw. dem Wunsch nach weiteren Informationen wenden Sie sich bitte an: Seite 18
19 Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit Seite 19
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