Der Integrations- und Beratungsansatz der Bundesagentur für Arbeit

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1 Andreas Staible Zentrale der Bundesagentur für Arbeit Der Integrations- und Beratungsansatz der Bundesagentur für Arbeit Kongress Bewegte Zeiten-Existenzsicherung und Teilhabe vom Agenda Ausgangslage (Zahlen, Daten, Fakten) Allgemeine Prinzipien der Organisation und der Integrationsprozesse Strategien zur Reduzierung von Langzeitarbeitslosigkeit Seite 2 1

2 Langzeitarbeitslose haben von der guten Konjunktur der letzten Jahre nur wenig profitiert Seite 3 Zahlen, Daten, Fakten: Die Grundsicherung für Arbeitsuchende in Deutschland 1 9 % aller Deutschen bis 65 Jahren sind erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ca. 4,3 Mio.) Mehr als 2/3 aller Arbeitslosen werden in der Grundsicherung betreut: ca. 1,85 Mio. 4 2 Fast jeder zehnte Haushalt in Deutschland ist hilfebedürftig (ca. 3,3 Mio.) Grundsicherung für Arbeitsuchende 11 % der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten werden mit arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen gefördert (rund ) 5 3 Fast jeder 4. Alleinerziehenden Haushalt ist auf Leistungen der Grundsicherung angewiesen. Eine Bedarfsgemeinschaft kostet monatlich durchschnittlich knapp 900 Euro 6 Seite 4 2

3 Einflussgrößen auf die Integration in Arbeit bei Langzeitarbeitsarbeitslosen Erwerbsfähigkeit ( 8 Abs. 1 SGB II) Erwerbsfähig ist, wer nicht wegen Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit außerstande ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens 3 Stunden täglich erwerbstätig zu sein. Dauer Knapp 50 % bezieht seit 4 Jahren oder länger Leistungen der Grundsicherung Alter 49% der über 55 jährigen sind langzeitarbeitslos Qualifikation 53% der Langzeitarbeitslosen verfügen über keine abgeschlossene Berufsausbildung Anzahl der Kinder Das Risiko von Hilfebedürftigkeit steigt mit der Anzahl der Kinder in einer Bedarfsgemeinschaft Wohn-, bzw. Arbeitsort Der Zugang zum Arbeitsmarkt ist regional unterschiedlich (West/Ost, Nord/Süd) Heterogenität der Lebenslagen Gesundheit 1/3 der Langzeitarbeitslosen weisen Einschränkungen der physischen und psychischen Gesundheit auf Abgangswahrscheinlichkeit durch Integration im Folgemonat ( ) Langzeitarbeitslose: unter 2 % Kurzzeitarbeitslose: rund 10 % Den Herausforderungen der Langzeitarbeitslosigkeit kann nicht im Wege eines allgemeingültigen Ansatzes begegnet werden. Seite 5 Agenda Ausgangslage (Zahlen, Daten, Fakten) Allgemeine Prinzipien der Organisation und der Integrationsprozesse Strategien zur Reduzierung von Langzeitarbeitslosigkeit Seite 6 3

4 Die Logik der Arbeitsmarktintegration im SGB II Prävention Integration Teilhabe Gemeinsame Einrichtungen (dezentrale Gestaltungskompetenzen versus geschäftspolitische Zielsetzung) Organisationziele Zielvereinbarung Kooperationen Netzwerke Zumutbarkeit ( 10 SGB II) Fördern so viel Unterstützung wie nötig Fordern so viel Eigeninitiative wie möglich Seite 7 Organisation: Die gemeinsame Einrichtung als Kooperationsmodell zwischen BA und Kommune Den Trägern obliegt die Verantwortung für die rechtmäßige und zweckmäßige Erbringung ihrer Leistungen. Sie haben in ihrem Aufgabenbereich gegenüber der gemeinsamen Einrichtung ein Weisungsrecht. Dies gilt nicht im Zuständigkeitsbereich der Trägerversammlung ( 44b SGB II) Die gemeinsame Einrichtung hat eine Trägerversammlung. Die Trägerversammlung entscheidet insbesondere über die Bestellung des Geschäftsführers den Verwaltungsablauf und die Organisation der gemeinsamen Einrichtung. In der Trägerversammlung wird das örtliche Arbeitsmarktund Integrationsprogramm unter Beachtung von Zielvorgaben der Träger abgestimmt ( 44c SGB II) Seite 8 4

5 Geschäftspolitische Ziele und Handlungsfelder der Bundesagentur für Arbeit Seite 9 Der (zirkuläre) Prozess der Integrationsarbeit ständige Rückkopplung : Erkenntnisse fließen in den Integrationsplan ein K-DL* Sofortiges Matching & Vermittlung Maßnahmefinder K-DL* Auswahl passgenauer Maßnahmeauswahl Produkte nach dem Produktkatalog Profiling durchführen Integrationsziel festlegen Strategie auswählen (Integrationsplan erstellen) Umsetzen & Nachhalten Integration in Arbeit Integration nachhalten Nachhaltigkeit erhöhen Fallmanag. AG-S Fokus auf Stärken, Ressourcen und Kompetenzen des Kunden individuelle Kontaktdichte Förder-Check Überprüfung wirkungsvoller Produkteinsatz * Dienstleistungsangebote zur Kompetenzfeststellung (K-DL) Seite 10 5

6 Die Eingliederungsvereinbarung (EinV) 10 SGB II Grundsatz: Jede Arbeit ist zumutbar! Die Stärken- und Potenzialanalyse im Profiling ist Erkenntnisquelle und wesentlicher Erfolgsfaktor durch Erhebung persönlicher Merkmale, individueller Lebenslagen, beruflicher Fähigkeiten, sozialer Kompetenzen, zu bearbeitender Handlungsbedarfe und Ableitung notwendiger Handlungsstrategien. Die Eingliederungsvereinbarung ist die inhaltliche und zeitliche Ausgestaltung des individuellen Integrationsfahrplans, erhöht die Verbindlichkeit ( Fördern und Fordern ) und schafft Transparenz über wechselseitige Rechte und Pflichten. Sanktionsquote Sanktionsquote sinkt auf zuletzt 4,0% im Mai % der Sanktionen entstehen durch Terminversäumnisse Seite 11 Kooperations- und Netzwerkpartner unterstützen auf dem Weg zum Integrationserfolg Über soziale und institutionelle Netzwerke der Jobcenter fließen Informationen und beraterische Unterstützung zusammen. Arbeit mit Partnern Seite 12 6

7 Agenda Ausgangslage (Zahlen, Daten, Fakten) Allgemeine Prinzipien der Organisation und der Integrationsprozesse Strategien zur Reduzierung von Langzeitarbeitslosigkeit Seite 13 Langzeitarbeitslosigkeit im SGB II: Heterogenität bedarf differenzierter Lösungen Arbeit nach Strategien 16h SGB II Förderung schwer zu erreichender junger Menschen Seite 14 7

8 Verbesserung der Schnittstellen im SGB II zur Gesundheitsförderung Modellansatz Anpassung der Rahmenbedingungen ü Wegfall des KK-spezifischen Eigenanteils ü Wegfall der Abrechnung nach Kassenzugehörigkeit ü Keine Anwendung des SGB X auf Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassen zur Umsetzung der Landesrahmenvereinbarungen (in Kraft treten Präventionsgesetz) ü Möglichkeit der federführenden Krankenkassen, administrativen Aufwand aus Geldern der BZgA zu bestreiten Umsetzung eines Kooperationsmodelles, dass Übergänge aus der Arbeitslosigkeit in Präventions- und Gesundheitsförderangebote gewährleistet, sich sowohl aus Sicht der Kundinnen und Kunden als auch aus der Perspektive der Institutionen bewährt hat, ein spezifisches Präventionsangebot für Arbeitslose bereit hält. Seite 15 Jugendberufsagenturen Ausgangslage und Ziele AUSGANGSLAGE Drei Sozialleistungsträger sind verantwortlich: Jobcenter, Agentur für Arbeit und Jugendamt Drei Herausforderungen: unterschiedliche Gesetzeslogik (SGB II, SGB III, SGB VIII) kaum Kenntnis bzw. Abstimmungen zu Prozessen und Maßnahmen Doppelbetreuung oder Betreuungslücken aufgrund fehlender Transparenz Bundesrechnungshof und Interne Revision kritisieren: fehlende Abstimmung zwischen den beteiligten Institutionen und Ungleichbehandlung der Jugendlichen ZIELE 1 Beitrag zur Schaffung von Transparenz am Übergang Schule - Beruf und mittelbar zur Senkung der Jugendarbeitslosigkeit durch koordiniertes Vorgehen unter Einbindung der Schulen ganzheitliche und vernetzte Betreuung enge räumliche Zusammenarbeit, im Idealfall unter einem Dach 2 Aktive Mitgestaltung von Netzwerkstrukturen 3 Aber: Kein neues Programm Sondern: Konstruktive Ausgestaltung des geltenden Rechtsrahmens Seite 16 8

9 Jugendberufsagenturen kooperieren auf örtlicher Ebene Jugendamt Agentur für Arbeit Sozialamt Sozialpsychiatrischer Dienst Jobcenter Schuldnerberatung Kammern Suchtberatung Bildungsträger Jugendgerichtshilfe Jugendstrafanstalt Schulen Freie Träger der Jugendhilfe Wohnungslosenhilfe Familienberatungsstellen Jugendmigrationsdienste Best practice: JBA Limburg-Wetzlar: Kooperation Wohnungslosenhilfe Jugendberufsagenturen Beteiligt sind 128 von 156 Agenturen für Arbeit, 205 Jobcenter in gemeinsamer Einrichtung (von 303) und 35 zugelassene kommunale Träger (von 105). Seite 17 16h SGB II bietet neue Rechtsgrundlage für Jobcenter zur Förderung schwer zu erreichender junger Menschen Zielgruppe junge Menschen unter 25 Jahren in schwierigen Lebenslagen mit Handlungsbedarfen (z. B. im Bereich Arbeitsund Sozialverhalten, Wohnsituation, Bildung) erwerbsfähige Leistungsberechtigte und Nichtleistungsempfänger (die vermutlich Sozialleistungen erhalten würden) 16h SGB II am Einzelfall orientierte Beratungs- und Unterstützungs -leistungen, um diese jungen Menschen (zurück) auf den Weg in (Aus)Bildung oder Arbeit zu holen diese jungen Menschen dabei zu unterstützen, Ziel ist es, Ziel individuelle Schwierigkeiten zu überwinden, Leistungen der Grundsicherung in Anspruch zu nehmen Bereitschaft für eine schulische, ausbildungs-bezogene oder berufliche Qualifikation oder Arbeitsaufnahme zu entwickeln Leistungsspektrum 16h SGB II: Heranführung an das Jobcenter und die Regelangebote des SGB II / SGB III Aufsuchende Hilfen Sozialpädagogische Beratungs- und Unterstützungsangebote Verbesserung des Arbeits- und Sozialverhaltens etc. Seite 18 9

10 ESF-Bundesprogramm zum Abbau der Langzeitarbeitslosigkeit Der Fokus des Programms liegt auf der Förderung von regulären Arbeitsplätzen Langzeitarbeitslose Menschen werden über sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse in den ersten Arbeitsmarkt integriert Arbeitnehmer werden nach Aufnahme der Beschäftigung, auch bei Wegfall der Hilfebedürftigkeit, mit begleitendem Coaching und Qualifizierung gefördert Zwei Zielgruppen stehen im Fokus und Personen die noch weiter vom Arbeitsmarkt entfernt sind Reguläre Fälle seit mindestens zwei Jahren arbeitslos 35. Lebensjahr vollendet (Ausnahmetatbestand für unter 35-Jährige) kein Berufsabschluss Eingliederung in allgemeinen Arbeitsmarkt kann auf andere Weise nicht erreicht werden äußerst arbeitsmarkferne Menschen (sog. Intensivfälle) seit mind. 5 Jahren arbeitslos und mindestens ein weiteres Vermittlungshemmnis, z. B. gesundheitliche Einschränkungen Mittelvolumen von insgesamt 860 Mio. Euro für Betriebsakquisiteure Lohnkostenzuschüsse Coaching Qualifizierung Mobilitätshilfen Seite 19 BACKUP Seite 20 10

11 Konzept Langzeitarbeitslosigkeit reduzieren im Überblick Übergeordnet Beratungsansatz Aufbau Kundenstamm Seite 21 Beschäftigungsorientiertes Fallmanagement Beseitigung der Hilfebedürftigkeit Ziel Integration in den Arbeitsmarkt: ü mittel- oder unmittelbar ü möglichst nachhaltig ü sowie soziale Integration Kennzeichen Aufgaben des Fallmanagements Prozess ist auf den Kunden ausgerichtet Bedarfsorientierter Ansatz kooperativer Aushandlungsprozess Versorgungsangebote und Dienstleistungen werden gemeinsam geplant Mitwirkung des Kunden bei der Umsetzung Methodisches Erfassen vorhandener individuelle Ressourcen und multipler Problemlagen Implementieren, koordinieren, überwachen und evaluieren von Angeboten und Dienstleistungen Bereitstellen verfügbarer Ressourcen * Kunden werden vom Fallmanager betreut 4.000* Fallmanagerinnen und Fallmanager Betreuungsrelation 1:75 Dezentrale Ausgestaltungsmöglichkeiten werden von den Jobcentern genutzt * Werte gerundet Seite 22 11

12 Teilnehmerinnen und Teilnehmer an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen Seite 23 Regionale Disparitäten in Deutschland 2015 Brennpunkte in strukturschwachen Regionen Seite 24 12

13 Grundverständnis der Beratung Den Menschen in den Mittelpunkt stellen Beratung als Schlüssel zur Integration entwickeln Ressourcen- und stärkenorientierte Haltung fördern Kompetenzerweiterung als Daueraufgabe etablieren Seite 25 Struktur der Bundesagentur für Arbeit Arbeitslosenversicherung Grundsicherung Zentrale der BA (Nürnberg) 10 Regionaldirektionen 156 Arbeitsagenturen rund 600 Geschäftsstellen 303 Kooperationen zwischen Arbeitsagenturen und Kommunen (individuell ausgehandelte Verträge) Nur begrenzt einheitliches Führungssystem, insbesondere begrenzter Einfluss der Bundesagentur für Arbeit 105 (optierende) Kommunen mit alleiniger Dienstleistungserbringung ggü. Alg II-Empfängern * August 2016 Arbeitslose* Personal BA-Haushalt (Ausgaben) Operative Einheiten 1,94 Millionen (ohne zugelassene kommunale Träger) 32,5 Mrd. Euro (ohne zugelassene kommunale Träger) Seite 26 13

14 Die Dienstleistungen der Grundsicherung und der Arbeitslosenversicherung im Überblick Seite 27 Langzeitarbeitslosigkeit 2015: Dauer der Arbeitslosigkeit Seite 28 14

15 Grundsatz: Jede Arbeit ist zumutbar! ( 10 SGB II) Die Eingliederungsvereinbarung Jobcenter Nürnberg-Stadt Richard-Wagner-Platz Nürnberg, Herrn Max Mustermann Beispielstr Nürnberg Kundennummer:735D73245 Datum: Eingliederungsvereinbarung (öffentlich-rechtlicher Vertrag i.s. 53 ff. SGB X) zwischen Herrn Max Mustermann und Jobcenter Nürnberg-Stadt gültig von gültig bis auf weiteres 1. Ziele Aufnahme einer Tätigkeit auf dem 1. Arbeitsmarkt 2. Leistungen zur Eingliederung in Arbeit Übernahme von Bewerbungskosten 3. Eigenbemühungen zur Integration in Arbeit Anzahl zu erstellender Bewerbungen 4. Einbeziehung Dritter Inanspruchnahme Bewerbungstraining 5. Rechtsfolgebelehrung Sanktion durch Kürzung von Leistungen bei Verstoß in Höhe von % Datum, Unterschrift Datum, Unterschrift Seite 29 Gesetzliche Grundlagen und Aufgaben SGB III: schnelle Integration in Arbeit und Ausbildung, Unterstützung bei der Berufswahl, Herstellen der Ausbildungsreife SGB VIII: Unterstützung benachteiligter Jugendlicher bei der Persönlichkeitsentwicklung; weitgehende Freiwilligkeit der Inanspruchnahme SGB II 18 Örtliche Zusammenarbeit SGB II: Gewährleistung der Grundsicherung; Überwindung der Hilfebedürftigkeit, Eingliederung in Arbeit; Prinzip: Fördern und Fordern Seite 30 15

16 Organisation: Führen über Ziele Geschäftspolitische Ziele und Handlungsfelder Zielerreichung 2015: Die Integrationsquote wurde auf 25,2 Prozent erhöht Der Bestand an Langzeitleistungsbeziehern wurde auf rund 2,1 Mio. gesenkt Die Ausgaben der Leistungen zum Lebensunterhalt haben sich erhöht (Grund: Regelsatzerhöhung) Controlling wird über den Regelkreis wirksam Seite 31 Lebensbegleitende Berufsberatung Lebensbegleitende Berufsberatung Lebensbegleitende Einheitliches Angebot bzgl. Online-Basisdienst/ Präsenzberatung Aus- und Weiterbildung Digitalisierung Definition von BA-Handlungsstrategien zur Ausrichtung der Präsenzberatung auf Bedarfe der lebensbegleitenden Berufsberatung Weiterbildungsberatung Weiterentwicklung Berufsberatung Weitere Grundlagen 1 Bundesweit flächendeckendes Angebot von Aus- & Weiterbildung für Beratende Konzeption eines neuen Angebots in Zusammenarbeit mit der Hochschule der BA Überarbeitung bestehender Bachelor Zertifikatsprogramm Überarbeitung Grundqualifizierung Entwicklung eines interaktiven Onlinetools komplementär zur Präsenzberatung inkl. kompetenzdiagnostischen Verfahren und Chat-Beratung Anwendungs- Portal und Online- Kundenzugang (APOK) Berufe-Universum Studifinder Seite 32 16

17 ESF-Bundesprogramm zum Abbau der Langzeitarbeitslosigkeit: Unterstützungsleistungen Was gefördert wird Betriebsakquisiteur Reguläre Fälle Intensivfälle höhere Förderintensität und längere Förderdauer voll sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse in Voll- oder Teilzeit, mit unbefristeten bzw. für mindestens 24 Monate geschlossenen Arbeitsverträgen Der Betriebsakquisiteur soll Arbeitgeber dafür gewinnen, Beschäftigungsmöglichkeiten für die Zielgruppe am ersten Arbeitsmarkt zu schaffen. Beschäftigungsverhältnisse Lohnkostenzuschüsse an AG degressiv gestaltet längstens bis zu 18 Monate 6 Monate: 75 % 9 Monate: 50 % 3 Monate: 25 % Nachbeschäftigungspflicht 6 Monate 24 bzw. 36 Monate: 12 Monate: 75 % 12 Monate: 65 % 12 Monate: 50 % Keine Nachbeschäftigungspflicht Coaching im Betrieb Die langzeitarbeitslosen Menschen werden entsprechend ihres Leistungsvermögens schrittweise an die Beschäftigung herangeführt. Ein Coach unterstützt sie dabei, sich in das Arbeitsumfeld und in den Mitarbeiterstamm zu integrieren und sich in die Tätigkeit einzuarbeiten. Der Coach hilft ihnen dabei, die Anforderungen des Arbeitsalltags zu meistern. Qualifizierung Mobilitätshilfen Gefördert werden können: - einfache arbeitsplatzbezogene Qualifizierungen - Verbesserung von Grundkompetenzen (Lesen, Schreiben, Alltagsmathematik etc. ) Pendelkosten im ersten Monat nach Arbeitsaufnahme in begründeten Einzelfällen Zuschuss für Führerschein oder Fahrzeugerwerb Seite 33 17

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