Antrag des Arbeitgebers
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- Monica Simen
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1 Antrag des Arbeitgebers zur Umsetzung der Initiative Inklusion Schaffung neuer Ausbildungsplätze für schwerbehinderte junge Menschen sowie zur Schaffung von neuen Arbeitplätzen für ältere schwerbehinderte Menschen nach der Richtlinie des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 09. September 2011 Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Integrationsamt Ernst-Kamieth-Str Halle (Saale) bitte Betriebsnummer angeben: Antrag auf: Schaffung eines neuen zusätzlichen Ausbildungsplatz für schwerbehinderte junge Menschen (Handlungsfeld II) Schaffung eines neuen Arbeitsplatzes für ältere schwerbehinderte Menschen ab Vollendung des 50.Lebensjahres (Handlungsfeld III) 1. Antragsteller 1.1 Arbeitgeber:. 1.2 Anschrift: Branche: Tel::.Fax:.. Beauftragter des Arbeitgebers: Frau/Herr... Tel.: Schwerbehindertenvertretung: Frau/Herr. Tel.:. Vorsitzende/r des Betriebs-/Personalrates: Frau/Herr. Tel.: Zahl der Arbeitsplätze gem. 73 SGB IX Hauptbetrieb: Zweigbetrieb* - ohne Ausbildungsplätze Gesamtzahl der besetzten Pflichtplätze..
2 2 Angaben zum schwerbehinderten Menschen 2.1 Name, Vorname.. geb.: Anschrift:.. Grad der Behinderung: 2.2 Beschäftigt ab/seit : als:. unbefristet befristet bis die wöchentliche Arbeitszeit beträgt: Std; dies entspricht...% der Vollarbeitszeit 2.3 die Bezahlung erfolgt: tariflich ortsüblich Arbeitnehmerbruttoentgelt:.. mtl. 3 Leistungen zur Förderung der Arbeitsaufnahme Leistungen zur Förderung der Beschäftigung des schwerbehinderten Menschen wurden am.. bei der Agentur für Arbeit dem Jobcenter (gemeinsame Einrichtung bzw. zugelassener kommunaler Träger) dem Rehabilitationsträger beantragt. Art der Leistung :.. Die Leistungen (Zuschuss zur Probebeschäftigung /Eingliederungszuschuss) wurden mit Bescheid vom Den Bescheid habe ich beigefügt/ werde ich nachreichen bewilligt abgelehnt Bescheid liegt noch nicht vor
3 4 Bankverbindung des Geschäftskontos Institut: BLZ: Konto: Verwendungszweck:. 5 Mit meiner Unterschrift stimme ich zu, dass dem zuständigen Integrationsamt alle erforderlichen Informationen zur Beurteilung meines Antrages, die im Zusammenhang mit der Beschäftigung des o.g. schwerbehinderten Menschen stehen, erteilt werden dürfen. Ich bin damit einverstanden, dass das Integrationsamt den o.g. schwerbehinderten Menschen von diesem Antrag informiert und ggf. von ihm erforderliche Auskünfte und Unterlagen abfordert. Ebenso bin ich damit einverstanden, dass die erhobenen Daten unter Beachtung des Datenschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt, im Rahmen der Antragsbearbeitung elektronisch verarbeitet und gespeichert werden dürfen. 6 Mir ist bekannt, dass unrichtige, unvollständige und falsche Angaben sowie das Unterlassen von entscheidungserheblichen Angaben zur Rückforderung der Fördermittel führen können.. (Ort, Datum) (Stempel und Unterschrift )
4 Anlage zum Antrag des Arbeitgebers zur Umsetzung der Initiative Inklusion - Schaffung neuer Ausbildungsplätze für schwerbehinderte junge Menschen sowie zur Schaffung von neuen Arbeitplätzen für ältere schwerbehinderte Menschen - 1 beizubringende Unterlagen Antrag des Arbeitgebers Kopie des Schwerbehindertenausweises oder des Gleichstellungsbescheides der Agentur für Arbeit Kopie des Bescheides zur Feststellung der Behinderung Kopie des Arbeitsvertrages/ Ausbildungsvertrages Kopie der Gewerbeanmeldung bzw. Gewerbezulassung, Eintrag ins Handelsregister aktuelle Angaben zur Zahl der Beschäftigten, davon schwerbehinderte/gleichgestellte Mitarbeiter Beschreibung der geplanten Tätigkeit Leistungsbescheid der Arbeitsagentur / Jobcenter/ gemeinsame Einrichtung bzw. zugelassener kommunaler Träger Nachweis der Schulform bei Beginn eines Ausbildungsverhältnisses Sonstiges 2 Ansprechpartner: Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Integrationsamt Frau Neuhofer Ernst-Kamieth-Str Halle (Saale) Tel.: 0345/ Fax: 0345/ [email protected] 3 Leistungen zur Arbeitsplatzausstattung für schwerbehinderte Menschen nach den SGB IX sind gesondert beim Integrationsamt zu beantragen.
5 Informationsblatt zur Umsetzung der Initiative Inklusion - Handlungsfelder 2 und 3 in Sachsen-Anhalt Anlage 1 Neue Arbeits- und Ausbildungsplätze für schwerbehinderte Menschen Neuer Arbeitsplatz Gefördert wird ein neuer Arbeitsplatz, der erstmals mit einem zuvor arbeitslosen oder arbeitssuchenden schwerbehinderten Menschen besetzt wird, der das 50. Lebensjahr vollendet hat. Die schwerbehinderten Menschen sind sozialversicherungspflichtig für mindestens drei Jahre zu beschäftigen. Arbeitgeber werden für die Schaffung eines neuen Arbeitsplatzes aus Mitteln der Initiative Inklusion in Höhe von bis zu gefördert. Es erfolgt eine Staffelung der maximalen Fördersumme von bis zu unter Berücksichtigung der Erfüllung der Beschäftigungspflicht des Arbeitgebers. Aus Mitteln der Ausgleichsabgabe des Landes Sachsen-Anhalt können Leistungen an Arbeitgeber zur Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen für schwerbehinderte Menschen und ihnen Gleichgestellte sowie Leistungen zur begleitenden Hilfe im Arbeitsleben zusätzlich neben den Leistungen der Agenturen für Arbeit, Jobcentern bzw. anderen Rehabilitationsträgern zur Teilhabe am Arbeitsleben gefördert werden. Die Auszahlung erfolgt im Regelfall in zwei gleichen Jahresraten jeweils nach Beendigung der Probezeit und mit Beginn des dritten Beschäftigungsjahres. Dazu berät das Integrationsamt. Neuer Ausbildungsplatz Gefördert wird ein neuer Ausbildungsplatz, der erstmals mit einem schwerbehinderten jungen Menschen besetzt wird. Die Ausbildung muss 2012 oder 2013 beginnen. Arbeitgeber werden für die Schaffung eines neuen Ausbildungsplatzes aus Mitteln der Initiative Inklusion mit bis zu gefördert. Es erfolgt eine Staffelung der maximalen Fördersumme von bis zu in Abhängigkeit vom Grad der Behinderung: Dazu berät das Integrationsamt. Antragstellung Arbeitgeber die beabsichtigen, einen neuen Ausbildungs- bzw. Arbeitsplatz für einen schwerbehinderten Menschen zu schaffen, stellen mindestens 1 Tag vor Ausbildungsbeginn bzw. Beschäftigungsbeginn des schwerbehinderten Menschen bzw. Gleichgestellten einen Antrag beim Integrationsamt bzw. der Arbeitsagentur. Das Formular finden Sie im Internet beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt- Integrationsamt-. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Integrationsamtes beraten zu allen Fragen der Förderung. Gleiches gilt für die Arbeitsagenturen. Die Initiative Inklusion wird aus Mitteln des Ausgleichsfonds durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales durchgeführt.
6 Informationsblatt zum Bundesarbeitsmarktprogramm Initiative Inklusion Anlage 2 Die Bundesregierung beschloss 2011 den Nationalen Aktionsplan, um die Situation schwerbehinderter Menschen grundlegend zu verbessern. Leitgedanke und zentrales Handlungsprinzip ist dabei die Idee der Inklusion. Ende 2011 startete das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die Initiative Inklusion, die Teil des Nationalen Aktionsplans ist und sich an der UN-Behindertenrechtskonvention orientiert. Die Initiative Inklusion wird - unter Beteiligung vieler Akteure - in den Ländern umgesetzt. Einer dieser verantwortlichen Hauptakteure ist das Landeverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Integrationsamt. Sachsen-Anhalt hat die Kooperationsvereinbarungen zu allen drei Handlungsfeldern unterzeichnet. diese bilden die Grundlage zur praktischen Umsetzung. Handlungsfeld 1: Berufsorientierung Unter Einbindung aller Akteure, die an der Entwicklung schwerbehinderter Jugendlichen beteiligt sind, soll modellhaft die frühzeitige Berufsorientierung erprobt werden. Ziel ist es, den oft vorgezeichneten Weg von der Förderschule in den Arbeitsbereich der Werkstatt zu verlassen und statt dessen eine erfolgversprechende Platzierung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu erlangen. Handlungsfeld 2: Betriebliche Ausbildung Für schwerbehinderte junge Menschen sollen in Sachsen-Anhalt in zwei Jahren mindestens 33 neue Ausbildungsplätze bei privaten und öffentlichen Arbeitgebern geschaffen werden. Die Förderung soll zur Übernahme in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis nach Beendigung der Ausbildung beitragen. Handlungsfeld 3: Schaffung von Arbeitsplätzen Für schwerbehinderte arbeitslose oder arbeitsuchende Menschen, die das 50. Lebensjahr vollendet haben, sollen in Sachsen-Anhalt in vier Jahren mindestens 102 neue Arbeitsplätze bei privaten und öffentlichen Arbeitgebern geschaffen werden. Dabei sollen arbeitslose, schwerbehinderte Frauen und schwerbehinderte Empfänger/-innen von Leistungen der Grundsicherung besonders berücksichtigt werden. Mit der Förderung soll erreicht werden, dass die Zahl der beschäftigten älteren schwerbehinderten Menschen in Betrieben und Dienststellen steigt und ein geförderter Arbeitsplatz nach Ablauf der Förderung dauerhaft bestehen bleibt. Finanzierung Bundesmittel aus dem Ausgleichsfonds Zusätzliche Aufstockung aus Mitteln der Ausgleichsabgabe im Rahmen eines Modellvorhabens sowie für Leistungen an Arbeitgeber zur Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen für schwerbehinderte Menschen und ihnen Gleichgestellte sowie Leistungen zur begleitenden Hilfe im Arbeitsleben.
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