FAQ Arbeitsplatzprämie

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1 Stand: 13 Juli 2017 FAQ Arbeitsplatzprämie Wie funktioniert die Arbeitsplatzprämie? Das Land gewährt Arbeitgebern, die arbeitsmarktferne, langzeitarbeitslose Personen beschäftigten, über die Fördermöglichkeiten des SGB II hinaus eine sog. Arbeitsplatzprämie. Die Prämie dient den Arbeitgebern als Anreiz, entsprechende Arbeitsplätze für die Zielgruppe zur Verfügung zu stellen. Damit wird der mit der Schaffung und Besetzung der Arbeitsplätze verbundene Aufwand über die Arbeitgeber honoriert. Die Arbeitsplatzprämie wird ergänzend zur Förderung von bis zu 75 % der Lohnkosten (Förderung eines Arbeitsverhältnisses nach 16 e SGB II) durch ein niedersächsisches Jobcenter gewährt. Welche Anforderungen werden an die Person gestellt? Der Arbeitsplatz muss mit einer Person besetzt werden, die langzeitarbeitslos ist und die außerdem in ihren Erwerbsmöglichkeiten durch mindestens drei weitere in ihrer Person liegende Vermittlungshemmnisse besonders schwer beeinträchtigt ist, die das 35. Lebensjahr vollendet hat und für die das Jobcenter eine Förderung nach 16 e SGB II von mindestens einem Jahr gewährt. Welche Anforderungen werden an den Arbeitsplatz gestellt? Gefördert wir die Bereitstellung von sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätzen für zusätzliche, wettbewerbsneutrale und im öffentlichen Interesse liegende Arbeiten. Die Arbeitszeit des bereit gestellten Arbeitsplatzes beträgt mindestens 20 Stunden pro Woche und das zu zahlenden Entgelt muss mindestens der EntgeltGr. 2 TVöD entsprechen.

2 - 2 - Wie hoch ist die Förderung? Die Prämie für den Arbeitsgeber beträgt EUR bei einer Wochenarbeitszeit von mindestens 30 Stunden bzw EUR bei einer Wochenarbeitszeit zwischen 20 und 30 Stunden pro Arbeitsplatz und Jahr. Zusätzliche zur Arbeitsplatzprämie des Landes fördert das Jobcenter bis zu 75 % der Lohnkosten (Voraussetzung für die Arbeitsplatzprämie). Wie lange wird gefördert? Die Förderung wird gewährt für eine Beschäftigung von mindestens 12 Monaten. Die maximale Förderdauer beträgt 24 Monate. Bei der Beschäftigungsdauer zwischen 13 und 24 Monaten wird die Prämie anteilig für jeden begonnen Monat bewilligt. Wo kann der Antrag gestellt werden? Wie läuft das Antragsverfahren? Das örtliche Jobcenter stellt den Arbeitgebern die erforderlichen Antragsunterlagen zur Verfügung und berät ggf. hinsichtlich der Einrichtung von entsprechenden Arbeitsplätzen. Der Arbeitgeber stellt den Antrag auf die Arbeitsplatzprämie gemeinsam mit dem Antrag auf den Lohnkostenzuschuss (Förderung von Arbeitsverhältnissen nach 16 e SGB II) beim Jobcenter. Das Jobcenter prüft den Antrag auf Grundlage der vorlegten Unterlagen, bescheinigt das Vorliegen der Fördervoraussetzungen und leitet den Antrag auf die Arbeitsplatzprämie zur Bewilligung an die NBank. Was sind Beispiele für entsprechende Arbeitsplätze und Tätigkeiten? Denkbar wäre der Einsatz der Langzeitarbeitslosen u.a. in den folgenden Bereichen: Verkaufskraft im sozialen Kaufhaus Mitarbeiter/in im Bauhof oder im Grünflächenbereich Schaffung von Sport- und Spielmöglichkeiten (z.b. Pflege des örtlichen Sportplatzes oder Freibades) Zusätzliche/r Assistent/in bei Sprachkursträgern zur Unterstützung der Lehrkräfte und Flüchtlinge Unterstützung touristischer bzw. historischer Projekte (z.b. Restauration alter Gebäude zu öffentlichen Zwecken)

3 - 3 - Hauswirtschaftliche Unterstützung im gemeinnützigen Altenheim Mitarbeiter/in einer Kleiderkammer Reparateur in der Fahrradwerkstatt (gemeinnützig) Verkäufer/in in der Schulkantine Mithilfe bei Hausaufgabenbetreuung/Nachmittagsbetreuung in Schulen Hilfskraft bei Natur-, Umwelt- und Gewässerschutzmaßnahmen Helfer in Tierheimen Was bedeutet zusätzlich, wettbewerbsneutral und im öffentlichen Interesse? Die Arbeiten sind zusätzlich, wenn die zu leistende Arbeit sonst nicht, nicht in diesem Umfang oder auch nicht zu diesem Zeitpunkt verrichtet werden würde. wettbewerbsneutral, wenn durch sie eine Beeinträchtigung der Wirtschaft als Folge der Förderung nicht zu befürchten ist und Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt weder verdrängt noch in ihrer Entstehung verhindert wird. im öffentlichen Interesse, wenn das Arbeitsergebnis der Allgemeinheit dient. Das ist nicht der Fall, wenn es sich dabei um Arbeiten handelt, deren Ergebnis überwiegend erwerbswirtschaftlichen Interessen oder den Interessen eines begrenzten Personenkreises dient. Warum müssen die Arbeiten zusätzlich, wettbewerbsneutral und im öffentlichen Interesse sein? Da es sich bei entsprechenden Förderungen um staatliche Unternehmensbeihilfen handelt, dürfen die Zuwendungen an den Arbeitgeber nicht den Wettbewerb beeinflussen. Bei Arbeiten, die zusätzlich, wettbewerbsneutral und im öffentlichen Interesse liegen, kann eine Beeinflussung des Wettbewerbs ausgeschlossen werden. Zusätzlich ist in diesem Zusammenhang der örtliche Beirat des Jobcenters, der mit Vertretern der Arbeitgeber und Arbeitnehmer besetzt ist, zu beteiligen.

4 - 4 - Können auch private Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber von der Förderung profitieren? Das ist in der Regel ausgeschlossen, es sei denn, sie bieten einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz an, auf dem zusätzliche, wettbewerbsneutrale und im öffentlichen Interesse liegende Arbeiten verrichten werden. Gewerbliche Arbeiten im Wettbewerb sind ausgeschlossen. Was sind klassische/typische Vermittlungshemmnisse von Langzeitarbeitslosen? Als Vermittlungshemmnisse werden beispielsweise angesehen: fehlende oder nicht mehr verwertbare Berufsabschlüsse Alter Entwöhnung vom Arbeitsmarkt gesundheitliche Einschränkungen Sucht- oder Drogenproblematik Überschuldung Betreuung von Kindern oder Pflege von Angehörigen Migrationshintergrund / mangelnde Sprachkenntnisse Psychische oder soziale Probleme Wann erfolgt die Auszahlung der Prämie? Die NBank zahlt die Prämie nach Bestandskraft des Bewilligungsbescheides aus. Bei einem Arbeitsplatz mit einer über zwölf Monate hinausgehenden Beschäftigung erfolgt die Auszahlung in zwei Teilbeträgen. Der zweite Teilbetrag wird nach Ablauf von 12 Monaten ausgezahlt. Bei einer vorzeitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses wird die Prämie anteilig zurückgefordert. Wo gibt es weitere Informationen oder eine Beratung? Das örtliche Jobcenter ist für die Umsetzung des Programms zuständig und berät bei allen Fragen rund um die Arbeitsplatzprämie, die Beschäftigungsverhältnisse sowie die jeweiligen Coachingangebote. Darüber hinaus steht die NBank für Fragen zur Abwicklung des Programms zur Verfügung. Weitere Informationen zum Programm gibt es auf den Internetseiten des MW oder der NBank.

5 - 5 - Wie viel Personen können von der Arbeitsplatzprämie profitieren? Bis zu Menschen sollen/können in den nächsten zwei Jahren von diesem Programm profitieren und eine neue Beschäftigung finden. Gleichzeitig wird für Arbeitslose mit gesundheitlichen Einschränkungen oder besonderen psychosozialen Schwierigkeiten sowie für ihre Familien ein intensives Coaching angeboten. Warum gewährt das Land neben den Lohnkostenzuschüssen von Jobcenter den Arbeitgebern zusätzlich eine Prämie? Es hat sich gezeigt, dass die bestehende Förderung der Jobcenter für den besonders arbeitsmarktfernen Personenkreis nicht ausreicht. Die Arbeitsplatzprämie in Höhe von bis zu Euro soll Anreize schaffen und Arbeitgeber ermutigen, zusätzliche Arbeitsplätze für arbeitsmarktferne Langzeitarbeitslose einzurichten. Sie honoriert den mit der Schaffung und Besetzung der Arbeitsplätze verbundenen besonderen Aufwand sowie die Bereitschaft, den schwierigen Personenkreis einzustellen und die Zielgruppe über einen längeren Zeitraum zu beschäftigen, zu stabilisieren sowie möglichst die Beschäftigungsfähigkeit wieder herzustellen. Welche Ziele werden mit der Arbeitsplatzprämie bzw. mit der öffentlich geförderten Beschäftigung verfolgt? Öffentlich geförderte Beschäftigung dient der sozialen Stabilisierung und Wiederherstellung der Beschäftigungsfähigkeit sowie auch der Erledigung gesellschaftlich sinnvoller Arbeiten bzw. Wertschöpfung in Betrieben. Dabei geht es vor allem auch um eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.

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