Schritt für Schritt der richtige Weg. Vortragsreihe für Flüchtlinge und Multiplikatoren am
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- Manuela Fürst
- vor 6 Jahren
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1 Schritt für Schritt der richtige Weg Vortragsreihe für Flüchtlinge und Multiplikatoren am
2 Geflüchtete Menschen werden in den Integration Points der Agentur für Arbeit und Jobcenters betreut: Zuständigkeit Agentur (SGBIII): Aufenthaltsgestattung und Duldung mit Fokus auf geflüchtete Menschen, bei denen ein rechtmäßiger und dauerhafter Aufenthalt zu erwarten ist ( hohe Bleibewahrscheinlichkeit ) Zuständigkeit Jobcenter (SGBII): Aufenthaltserlaubnis durch das Bundesamt für Migranten und Flüchtlinge (BAMF) anerkannte Flüchtlinge und Asylberechtigte und Asylantragsteller die ein Abschiebeverbot nach 25 Abs. 3 erhalten
3 Standorte Integration Point - SGBIII Aachen TL AV BFK Heinsberg AV BFK Düren AV BFK Sprechstunden werden in alle Geschäftsstellen angeboten 7,0 Arbeitsvermittler (AV) 2,5 Beratungsfachkräfte (BFK) 1,0 Teamleiter (TL) Unterstützung durch alle lokalen Eingangszonen
4 Wie nehme ich Kontakt auf? INTEGRATION POINT der Agentur für Arbeit Aachen - Düren Sammelrufnummer: Mail: Aachen-Dueren.Integration-Point@arbeitsagentur.de 1. MELDUNG Die Kunden melden sich in der Eingangszone arbeitssuchend bzw. arbeitslos (Aufnahme der persönlichen und beruflichen Daten). Es gilt dabei das Wohnortprinzip. Hilfestellung unter 2. INFORMATIONSVERANSTALTUNG Teilnahme an Informationsveranstaltung (terminiert) Aufgaben des Integration Points Allgemeine Fördermöglichkeiten Weiterer Ablauf
5 ERSTGESPRÄCH Erstgespräch (terminiert) WORK FIRST! Bildung von Förderketten Kooperationsmodelle Anliegensklärung (Arbeit / Ausbildung etc.) Erhebung Lebenslauf Erhebung Sprachkenntnisse Erhebung Qualifikationen (formell / informell) Beratung Anerkennung von Qualifikationen und ausländischen Abschlüssen Erhebung Förderbedarf Bewerbungscoaching und -management Vorschläge geeigneter Förderangebote (intern / extern) inklusive Sprache Vorschläge Praktika Vorschläge Arbeitsstellen Vorschläge Einstiegsqualifizierung Vorschläge Ausbildungsstellen Gemeinsame Festlegung Ziel, Strategie und entsprechende Vereinbarungen
6 WEITERE KONTAKTE Telefonisch, postalisch, per Mail, persönlich (in der Regel von terminierten Gesprächen, Gruppeninformationen oder (auch telefonischen) Sprechstunden) WORK FIRST! Bildung von Förderketten Kooperationsmodelle Aktueller Sachstand Individuelle Unterstützungsmöglichkeiten Aktivitäten Kunde Absolventenmanagement Assistierte Vermittlung Aushändigung bzw. Übersendung von Angeboten und Vermittlungsvorschlägen Weiterführung / Anpassung Ziel und Strategie
7 Standorte Integration Point Jobcenter StädteRegion Aachen Aachen 5 FM/ AV 4 SB Leistung 4 EZ Monschau 0,5 FM 0,5 Leistung 0,5 EZ Alsdorf 2 FM/ AV 2 Leistung 2 EZ Eschweiler/ Stolberg 2 FM/ AV 2 Leistung 2 EZ Kontakt Mail: jobcenter-aachen.610@jobcenter-ge.de Sprechstunden zu den örtlichen Öffnungszeiten oder nach Termin werden in allen Geschäftsstellen angeboten.
8 Empfangsbereich und Leistungsbereich Entgegennahme und Prüfung der Anträge auf Leistungen der Grundsicherung Zahlbarmachung der Leistungen zum Lebensunterhalt Prüfung von Mietangeboten Ggfs. Zuschüsse zu Wohnungsausstattungen Bildung von Förderketten Vermittlung in Arbeit Sicherstellung der Leistungen zum Lebensunterhalt Vermittlung und Fallmanagement Rücksprache mit SGB III zu bisher getroffenen Vereinbarungen Profiling und intensive Analyse des bisherigen beruflichen Werdegangs Sicherstellung des schnellen Zugangs zu Integrationskursen Beratung und Begleitung im Anerkennungsverfahren Bewerbungscoaching und management Vermittlung in Arbeit (Sofortvermittlung/ JobOffensive/Zeitarbeitsbörsen) Berufliche Beratung und Orientierung von Jugendlichen Betreuung während der Teilnahme an Maßnahmen und Integrationskursen
9 Wann dürfen Geflüchtete eine Arbeitsstelle aufnehmen? Dauer Aufenthalt in Deutschland 0-3 Monate 4 15 Monate Monate Ab 49. Monat Ab Erteilung Aufenthaltstitel BüMA, Duldung & Aufenthaltsgestattung BüMA, Duldung & Aufenthaltsgestattung BüMA, Duldung & Aufenthaltsgestattung BüMA, Duldung & Aufenthaltsgestattung Aufenthaltserlaubnis Arbeitsmarktzugang Kein Arbeitsmarktzugang Eingeschränkter Zugang (Prüfung der Arbeitsbedingungen und Zustimmung Ausländerbehörde) Eingeschränkter Zugang (Zustimmung Ausländerbehörde) Uneingeschränkter Zugang zum Arbeitsmarkt Uneingeschränkter Zugang zum Arbeitsmarkt
10 Was ist bei Praktika zu beachten? Ein klassisches Praktikum im Rahmen des SGB II oder SGB III gibt es nicht. Sozialversicherungspflichtiges Praktikum mit Entgelt und Vertrag Möglichkeit der Maßnahme bei einem Arbeitgeber nach 45 SGB III 45 SGB III (2) Die Dauer der Einzel- oder Gruppenmaßnahmen muss deren Zweck und Inhalt entsprechen. Soweit Maßnahmen oder Teile von Maßnahmen nach Absatz 1 bei oder von einem Arbeitgeber durchgeführt werden, dürfen diese jeweils die Dauer von sechs Wochen nicht überschreiten. Die Vermittlung von beruflichen Kenntnissen in Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung darf die Dauer von acht Wochen nicht überschreiten. Maßnahmen des Dritten Abschnitts sind ausgeschlossen (8) Abweichend von Absatz 2 Satz 2 und Absatz 4 Satz 3 Nummer 3 darf bei Langzeitarbeitslosen oder Arbeitslosen, deren berufliche Eingliederung auf Grund von schwerwiegenden Vermittlungshemmnissen besonders erschwert ist, die Teilnahme an Maßnahmen oder Teilen von Maßnahmen, die bei oder von einem Arbeitgeber durchgeführt werden, jeweils die Dauer von zwölf Wochen nicht überschreiten.
11 Welche Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten gibt es? Sprachförderung (Integrationskurse, ESF BAMF Sprachkurse, Deutschsprachförderung (DeuFöV), Basissprachkurse) Maßnahmen für Jugendliche, Bsp.: Berufsorientierung für Flüchtlinge (BOF), Einstiegsqualifizierungsjahr (EQJ) Alle Standardangebote der BA und des Jobcenter zur Arbeitsaufnahme o Unterstützungsleistungen im Bewerbungsverfahren (Vermittlungsbudget) o Eingliederungszuschuss o Arbeitsgelegenheiten (SGB II)
12 Das Modell für die duale Ausbildung Spracherwerb, Arbeiten und Qualifizieren Einstieg bei fehlenden Sprachkenntnissen) Phase 1 (ca. 28 Wochen) i.d.r. Einstieg möglich ab Sprachniveau B1) Phase 2 (max. 26 Wochen) i.d.r. Einstieg möglich ab Sprachniveau B2) Phase 3 Anschlusspunkte regionaler oder lokaler Programme Integrationskurs (25 Std./Woche) B 1 Perspektiven für junge Flüchtlinge (PerjuF) parallel Ausbildung im Betrieb Ausbildungsbegleitende Hilfen, Assistierte Ausbildung Einstiegsqualifizierung (max. 12 Monaten) Alternativ Ausbildung im Betrieb Ausbildungsbegleitende Hilfen parallel Assistierte Ausbildung Berufsbezogene Sprachförderung durch das BAMF Berufsbezogene Sprachförderung durch das BAMF Begleitung ( Kümmerer )
13 Der direkte Weg in Arbeit mit begleitender Qualifizierung Spracherwerb, Arbeiten und Qualifizieren Einstieg bei fehlenden Sprachkenntnissen) Einstieg möglich ab Sprachniveau A2) Einstieg möglich ab Sprachniveau B1) Phase 1 (ca. 14 Wochen) Phase 2 (max. 14 Wochen) Phase 3 (max. 6 Monate) Phase 4 Anschlusspunkte regionaler oder lokaler Programme Integrationskurs (25 Std./Woche) A 2 Integrationskurs (25 Std./Woche) parallel Sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis Berufsanschlussfähige B 1 Teilqualifikation (z.b. abwechselnd Phasen Arbeit und Vollzeit-Weiterbildung in Modulen) Arbeit und/oder Fortführung des Qualifizierungsweges Maßnahme beim Arbeitgeber zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung (Teilzeit) bis zu 12 Wochen Prüfungsvorbereitung Modul 1 Modul 2 Modul 3 Modul 4 z.b. weitere Teilqualifikationen oder Einstieg in Umschulung / Ausbildung Berufsbezogene Sprachförderung durch das BAMF B 2 Begleitung ( Kümmerer )
14 Perspektive für Flüchtlinge (PerF) Dauer der Maßnahme: 12 Wochen Inhalte: Beratung Vermittlung berufsbezogener Sprachkenntnisse Informationen über die Anerkennung im Ausland erworbener Abschlüsse Informationen über den deutschen Arbeitsmarkt Kompetenzfeststellung im Echtbetrieb Bewerbungsunterstützung Unterstützung im Umgang mit der Jobbörse der BA und deren Funktionen
15
16 Mögliche Qualifizierungstreppe im SGB II Weiterbildung und Ausbildung Beratung durch den gemeinsamen AGS Maßnahmen zur Begleitung und Vorbereitung einer Umschulung oder Ausbildung (2.Chance/ 2. Chance Azubi) Erweiterte Sprachförderung bis B2 Niveau Praktikum/ Produktionsschule (U25) Integrationskurs Eignungsfeststellung
17 Wie sieht denn die konkrete Unterstützung bei der Stellensuche aus? Gemeinsamer Arbeitsgeberservice der Arbeitsagentur und des Jobcenter StädteRegion Aachen zur Stellen- und Ausbildungsstellenakquise Vermittlung von Praktika Stellen Vor Ort Beratung des IQ Netzwerk zur Anerkennung von Berufsabschlüssen Unterstützung bei der Aufbereitung von Bewerbungsunterlagen
18 Integration von geflüchteten Menschen in Arbeit und Ausbildung
19 Wie kann das Ehrenamt dabei zur Seite stehen? Begleitung und Hilfe bei der realistischen Berufswahl Geduld auf dem langen Weg zur nachhaltigen Integration in den Arbeitsmarkt Vertrauen auf die rechtskonformen Entscheidungen der Agentur für Arbeit und des Jobcenters Gemeinsam Lösungen finden
20
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