Arbeitsmarktzugang, Beratung und Vermittlung für Flüchtlinge
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- Martin Kuntz
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1 Arbeitsmarktzugang, Beratung und Vermittlung für Flüchtlinge Carsten Sievers Agentur für Arbeit Hannover
2 Wie entsteht der Erstkontakt zur Agentur für Arbeit? Region im Dialog, 25. Januar 2016, Bundesagentur für Arbeit Seite 2
3 Flüchtlingsberatung, Gemeinsame Integrationsstrategie Grundlagen schaffen Kompetenzfeststellung Sprachförderung kulturellen Wechsel begleiten - Betriebe, Bildungssystem und Werte erklären Berufsorientierung, Erarbeitung belastbares Arbeitsmarktziel Einbindung Beratungsnetzwerk (Gesundheit, Unterbringung, etc) Einbindung Arbeitgeberservice und Projekte, Bildung Transparenz über Erwartungen und Ziele der Arbeitgeber und Flüchtlinge Umsetzen, Fördern und Nachhalten
4 Aufgaben der Vermittlung für Flüchtlinge Agentur für Arbeit Hannover Aufnahme von Neukunden über Einzelvorsprache und Gruppeninformationsveranstaltungen Erstgespräche mit Beratung und Profiling (oft mit Dolmetschern aus dem aufgebauten Dolmetscherpool) Berufsorientierung für Flüchtlinge Erstellung von Bewerbungsunterlagen in Einzelfällen Kontakte zu Arbeitgebern für die Bewerberkunden für die Praktikums/ Arbeits- und Ausbildungsplatzsuche Beratung und Unterstützung von Bewerber/innen und Arbeitgeber/innen zu Arbeitserlaubnisverfahren Folgegespräche mit Nachhaltung der begonnenen Maßnahmen und Aktivitäten Lotsenfunktion mit Verweis an Beratungsstellen oder sonstige Ansprechpartner Seite 4
5 Förderungsportfolio (nicht abschließend) Vermittlung für Flüchtlinge Einsteuerung in die Maßnahme Perspektive für Flüchtlinge, in Aktivierungs- und Vermittlungsmaßnahen, Maßnahmen zur Förderung beruflicher Weiterbildung und Maßnahmen bei Arbeitgebern Unterstützung bei Anerkennungsverfahren (Beratung, Verweis an Fachstellen, Hilfe bei Anträgen zur Kostenübernahme) Kostenübernahmen zur Anbahnung und Aufnahme von Beschäftigungen (Arbeitskleidung, Bewerbungskosten, Eingliederungszuschüsse etc. ) Förderungen im Kontext Berufsausbildung (Einstiegsqualifizierungen, berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen, ausbildungsbegleitende Hilfen, etc ) Zuweisung und Zuleitung zu Deutschkursen z.b. ESF BAMF Kurse über Album Hannover und Kurse im Netzwerk Seite 5
6 Auszug Netzwerk Hannover Vermittlung für Flüchtlinge Beratungsnetzwerk, Information über das Dienstleistungsspektrum der Arbeitsagentur Hannover hinsichtlich Flüchtlinge, rechtliche Grundlagen die Beschäftigung von Flüchtlingen und mögliche Stolpersteine bei einer Integration für Flüchtlinge Sozialarbeiter/innen Partnerbehörden bei der Stadt und Region Hannover Kammern und Verbände Ehrenamtliche Unterstützer/innen Arbeitgeber (in Kooperation mit dem AGS) Vereine z.b. Kargah Beratungsstellen wie AWO, Caritas oder Diakonie Betreiber von Flüchtlingsunterkünften wie Sleep In, FairFacility, European homecare oder DRK, Mehrgenerationshaus Burgwedel Bildungsträger die Maßnahmen für Flüchtlinge anbieten und konkrete Unterstützungsanfragen haben, Austausch über potentielle Angebote für Flüchtlinge Seite 6
7 Zustimmungsverfahren Nachrangiger Zugang zum Arbeitsmarkt 39 Abs.2 AufenthG keine nachteilige Auswirkung auf den Arbeitsmarkt durch Beschäftigung von Ausländern Nicht zur Verfügung stehen Prüfung der Arbeitsbedingungen deutsche Arbeitnehmer sowie hinsichtlich Arbeitsaufnahme rechtlich gleichgestellte Ausländer andere Ausländer mit Anspruch auf vorrangigen Zugang zum Arbeitsmarkt nach EU-Recht
8 Zustimmungsverfahren III Versagungsgründe*: unerlaubte Arbeitsvermittlung oder Anwerbung Leiharbeit bei Geduldeten/Gestatteten < 15 Mo. erlaubter Aufenthalt schuldhafter Verstoß durch unerlaubte Arbeit wichtige Gründe in der Person des Ausländers Darüber hinaus**: Beschäftigungsverbot für Gestattete/Geduldete aus sicheren Herkunftsländern * 39, 40 AufenthG ** 61 AsylG
9 Zugang zu Praktika Praktika Ohne Zustimmung der BA Das Mindestlohngesetz findet keine Anwendung Pflichtpraktika Betriebliche Orientierungspraktika bis zu 3 Monaten Berufs- und studienbegleitende Praktika bis zu 3 Monaten Einstiegsqualifizierungen oder Maßnahmen der Berufsausbildungsvorbereitung Die Erlaubnis der Ausländerbehörde muss vor Antritt beantragt werden. Aber: Schnupperpraktika gelten als (Probe-)Beschäftigung; es gelten das Mindestlohngesetz und, falls generell erforderlich, der Zustimmungsvorbehalt Link arbeitsagentur.de Link Potentiale nutzen, geflüchtete Menschen beschäftigen Link Informationen zu Praktika und betrieblicher Tätigkeit für Asylbewerber und geduldete Personen
10 Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen Antrag auf Anerkennung der ausländischen beruflichen Qualifikation kann während einem Asylverfahren und auch in der Wartefrist gestellt werden (Verfahren ist unabhängig von Status, Staatsangehörigkeit und Arbeitsgenehmigung) Kosten : zwischen , Übernahme durch BA denkbar Verfahren erfolgt i.d.r. anhand der vorgelegten Dokumente Empfehlenswert: frühzeitige Antragstellung auf Anerkennung. Dauer des Verfahrens: 3 Monate ab Abgabe aller relevanter Unterlagen keine Nachweise vorhanden: Kenntnisse können durch alternative Verfahren festgestellt werden (Arbeitsproben, Fachgespräche, praktische und theoretische Prüfungen sowie Gutachten von Sachverständigen) aber: aufwändig und kostenintensiv!
11 vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Carsten Sievers Bereichsleiter in der Agentur für Arbeit Hannover
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