Flüchtlinge ausbilden und beschäftigen aber wie? IHK Hannover
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- Erika Kaufer
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1 Flüchtlinge ausbilden und beschäftigen aber wie? IHK Hannover
2 Arbeitsmarktintegration: langwieriger Prozess "Wenn es gut läuft, werden im ersten Jahr nach der Einreise vielleicht zehn Prozent eine Arbeit haben, nach fünf Jahren ist es die Hälfte, nach 15 Jahren 70 Prozent. Für Menschen, die deutlich über 40 sind, wird es schwierig." BA-Vorstandsmitglied Detlef Scheele
3 Was sind sichere Herkunftsstaaten? Zu den sogenannten sicheren Herkunftsstaaten gehören: die Mitgliedsstaaten der EU sowie Norwegen und die Schweiz, Albanien, Bosnien und Herzegowina, Ghana, Kosovo, Mazedonien, Montenegro, Senegal, Serbien Liste der sicheren Herkunftsstaaten soll um Marokko, Algerien und Tunesien erweitert werden Asylantrag wird, wenn keine besonderen Umstände vorliegen, abgelehnt Personen aus sicheren Herkunftsstaaten, die einen Asylantrag nach dem 31. August 2015 gestellt haben, dürfen nicht beschäftigt werden
4 Welche Voraussetzungen gibt es für den Aufenthalt von Flüchtlingen in Deutschland? Flüchtlinge mit Aufenthaltserlaubnis Duldung Aufenthaltsgestattung Asylverfahren erfolgreich positiven BAMF-Bescheid Aufenthaltstitel durch Ausländerbehörde 1 bis 3 Jahre befristete Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen abgelehnter Asylantrag sowie Abschiebungshindernis (z.b. Reiseunfähigkeit, Passlosigkeit, bevorstehender Abschluss) Duldung über Jahre möglich Aufenthaltserlaubnis möglich Asylbewerber (noch keine Entscheidung) über die Dauer des Verfahrens wird eine Aufenthaltsgestattung erteilt räumliche Aufenthaltsbeschränkungen Personen mit Aufenthaltstitel uneingeschränkter und zustimmungsfreier Arbeitsmarktzugang, es sind keine besonderen Bestimmungen zu beachten! Personen ohne Aufenthaltstitel für die Beschäftigung sind Auflagen zu berücksichtigen!
5 Wie erkennen Unternehmen, ob eine Beschäftigung gestattet ist? Personen mit Aufenthaltstitel Aufenthaltserlaubnis: uneingeschränkter und zustimmungsfreier Arbeitsmarktzugang
6 Personen ohne Aufenthaltstitel (Asylbewerber) Wie erkennen Unternehmen, ob eine Beschäftigung gestattet ist? Aufenthaltsgestattung Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender (BÜMA) Nebenbestimmungen: Zugang zum Arbeitsmarkt
7 Personen ohne Aufenthaltstitel (Geduldete) Wie erkennen Unternehmen, ob eine Beschäftigung gestattet ist? Nebenbestimmungen: Zugang zum Arbeitsmarkt Aussetzung der Abschiebung (Duldung)
8 Was sind Nebenbestimmungen beim Zugang zum Arbeitsmarkt? Die Nebenbestimmung vermerkt den Zugang zum Arbeitsmarkt folgende (oder ähnliche) Angaben sind vermerkt: - Erwerbstätigkeit gestattet : Erwerbstätigkeit ist erlaubt und es bedarf keiner weiteren Erlaubnis durch die Ausländerbehörde - Beschäftigung nur mit Genehmigung der Ausländerbehörde : die Ausländerbehörde behält sich Entscheidung vor, meist Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit (evtl. durch Vorrangprüfung sowie Prüfung Beschäftigungsbedingungen) erforderlich - Erwerbstätigkeit nicht gestattet : Zugang zum Arbeitsmarkt verweigert Aufenthaltsgesetz verpflichtet Unternehmen, sich Klarheit über den Zugang zum Arbeitsmarkt zu verschaffen Kopie der Aufenthaltserlaubnis, der Duldung oder der Aufenthaltsgestattung muss für die Dauer der Beschäftigung vorhanden sein Änderungen sind nach entsprechenden Aufenthaltszeiten möglich
9 Beschäftigung von Flüchtlingen Welche Flüchtlinge dürfen eine Beschäftigung aufnehmen? sofort nach 3 Monaten nach 15 Monaten nach 4 Jahren Flüchtlinge mit Aufenthaltserlaubnis Geduldete und Asylbewerber (sofern kein Beschäftigungsverbot vorliegt) Voraussetzung: Erlaubnis der Ausländerbehörde Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit (Vorrangprüfung*, Beschäftigungsbedingungsprüfung) Sonderregelungen u. a.: für anerkannte Hochschulabsolventen, Fachkräfte in Engpassberufen nach der Positivliste der Bundesagentur für Arbeit, Zeitarbeit, Ausbildung und Praktika Geduldete und Asylbewerber Vorrangprüfung der Bundesagentur für Arbeit entfällt, Beschäftigungsbedingungsprüfung wird weiterhin durchgeführt Erlaubnis der Ausländerbehörde weiterhin notwendig Geduldete und Asylbewerber Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit entfällt Erlaubnis der Ausländerbehörde weiterhin notwendig *Integrationsgesetz: Aussetzung der Vorrangprüfung in Regionen mit niedriger Arbeitslosigkeit für drei Jahre
10 Dürfen Flüchtlinge eine Ausbildung aufnehmen? Ausbildung für Geduldete und Asylbewerber Art der Ausbildung Wartefrist Ausländerbehörde Erlaubnis notwendig Bundesagentur für Arbeit Zustimmung erforderlich Betriebliche Ausbildung Geduldete: keine Asylbewerber: 3 Monate ja nein, bei Ausbildungen in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf Schulische Ausbildung keine nein nein Flüchtlinge mit einer Aufenthaltserlaubnis dürfen grundsätzlich ohne Einschränkungen jede Form einer Ausbildung aufnehmen Hinweis: Integrationsgesetz (seit 1. August in Kraft)
11 Praktika für Geduldete und Asylbewerber Dürfen Flüchtlinge ein Praktikum aufnehmen? Art des Praktikums Wartefrist Ausländerbehörde Erlaubnis notwendig Bundesagentur für Arbeit Zustimmung erforderlich Vergütung/ Mindestlohn Einstiegsqualifizierung (EQ) Geduldete: keine Asylbewerber: 3 Monatet ja nein 231 Euro 116 Euro SV-Beiträge BA fördert Pflichtpraktikum Praktikum zur Berufsorientierung Anpassungsqualifizierung Geduldete: keine Asylbewerber: 3 Monatet Geduldete: keine Asylbewerber: 3 Monate Geduldete und Asylbewerber 3 Monate ja ja nein nein, wenn Praktikum 3 Monate Flüchtlinge mit einer Aufenthaltserlaubnis dürfen grundsätzlich ohne Einschränkungen jede Form eines Praktikums aufnehmen ja ja nein, keine Vergütung notwendig nein, wenn Praktikum 3 Monate, aber freiwillige Vergütung angemessene Vergütung vorgesehen
12 Integrationsgesetz Integrationsgesetz ist seit 1. August in Kraft Gesicherter Aufenthalt für Asylbewerber und Geduldete in Berufsausbildung - gesicherter Aufenthalt während der gesamten Dauer der Ausbildung - bisherige Altersgrenze von 21 Jahren entfällt - nach erfolgreichem Ausbildungsabschluss mit anschließender Beschäftigung wird ein Aufenthaltsrecht für zwei weitere Jahre erteilt ( 3+2-Regel ) - keine direkte Anschlussbeschäftigung: Duldung für sechs Monate, um die Arbeitsplatzsuche zu ermöglichen - bei Ausbildungsabbruchs wird die Duldung einmalig um sechs Monate für die Suche nach einem neuen Ausbildungsplatz verlängert Sichere Herkunftsstaaten / Beschäftigungsverbot?
13 Integrationsgesetz Seit Inkrafttreten des Integrationsgesetzes wird auch Personen aus den sog. sicheren Herkunftsstaaten für die Dauer der Ausbildung eine Duldung erteilt, wenn ( 60a Abs. 2 S. 4 AufenthG) eine qualifizierte, d.h. mindestens zweijährige Berufsausbildung aufgenommen wurde oder aufgenommen wird, konkrete Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung nicht bevorstehen und kein Beschäftigungsverbot nach 60a Abs. 6 AufenthG vorliegt - Selbstverschuldetes Abschiebungshindernis - Registrierung aus sicheren Herkunftsstaaten ab dem 1. September 2015 und abgelehnter Asylantrag
14 Integrationsgesetz Meldepflicht bei Ausbildungsabbruch - bei Ausbildungsabbruch muss der Ausbildungsbetrieb dies binnen einer Woche an die Ausländerbehörde melden (ansonsten Geldbuße wg. Ordnungswidrigkeit) Erleichterter Zugang zu Förderinstrumenten für die Ausbildung - Ausbildungsförderung der Bundesagentur für Arbeit wird für Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive und Geduldete teilweise geöffnet bzw. frühzeitiger ermöglicht. - gilt für Instrumente Berufsausbildungsbeihilfe, Ausbildungsbegleitende Hilfen, Assistierte Ausbildung und Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen. - erleichterte Zugang ist befristet bis Ende 2018
15 Integrationsgesetz Aussetzen der Vorrangprüfung - für die kommenden drei Jahre wird die Vorrangprüfung für Asylbewerber und Geduldete in Bezirken der Agentur für Arbeit mit guter Arbeitsmarktlage ausgesetzt - Arbeitsagentur prüft nicht, ob bevorrechtigte Arbeitnehmer (z.b. deutsche Staatsangehörige oder EU-Bürger) für die zu besetzende Stelle zur Verfügung stehen Zeitarbeit - Asylbewerber und Geduldete können in Regionen mit guter Arbeitsmarktlage bereits nach drei Monaten legalen Aufenthalts in Deutschland in der Zeitarbeit eingesetzt werden - bislang war dies grundsätzlich erst nach 15 Monaten möglich - Regelung ist ebenfalls auf drei Jahre befristet
16 Kontaktinformation: IHK Hannover Arne Hirschner Schiffgraben Hannover Tel. 0511/ Fax 0511/
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