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Transkript:

Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 7347 27. 08. 2015 Kleine Anfrage des Abg. Karl Rombach CDU und Antwort des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Investitionsförderung des Landes im Milchsektor Kleine Anfrage Ich frage die Landesregierung: 1. Wie stellen sich aktuell die Fördermöglichkeiten des Landes für einzelbetriebliche Investitionen im Milchsektor dar? 2. Wie viele Betriebe wurden im laufenden und dem vergangenen Jahr unterstützt? 3. Welches waren im genannten Zeitraum die inhaltlichen Schwerpunkte der Investitionsförderung (aufgeschlüsselt nach Erweiterung bzw. Neubauten von Ställen)? 4. In welchem Umfang haben sich die Tierbestände in den geförderten Betrieben entwickelt? 5. In welchem Umfang wurden im genannten Zeitraum Landesmittel eingesetzt? 6. Plant sie angesichts der aktuellen Situation am Milchmarkt eine Änderung der Rahmenbedingungen für die Investitionsförderung und ist daran gedacht, hierzu weitere Mittel bereitzustellen? 27. 08. 2015 Rombach CDU Eingegangen: 27. 08. 2015 / Ausgegeben: 25. 09. 2015 Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen Der Blaue Engel. 1

Begründung Die aktuelle Situation am Milchmarkt gibt Anlass, nach den Aktivitäten des Landes in der Investitionsförderung einem der wesentlichen Bereiche, auf den es selbst Einfluss nehmen kann zu fragen. Antwort Mit Schreiben vom 21. September 2015 Nr. Z(27)-0141.5/570 F beantwortet das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz im Einvernehmen mit dem Ministerium für Finanzen und Wirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie stellen sich aktuell die Fördermöglichkeiten des Landes für einzelbetrieb - liche Investitionen im Milchsektor dar? Zu 1.: Investitionen in den landwirtschaftlichen Unternehmen können in Baden-Württemberg nach der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz zur einzelbetrieblichen Förderung landwirtschaftlicher Unternehmen gefördert werden. Die einzelbetriebliche Investitionsförderung hat das Ziel, landwirtschaftliche Unternehmen bei Investitionen zu unterstützen, die der Verbesserung der betrieblichen Wertschöpfung, der Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen sowie der Verbesserung des Tierwohls dienen. Dabei sollen auch der Verbraucher-, Umwelt- und Klimaschutz besondere Be - rücksichtigung finden. Gefördert werden können Investitionen in langlebige Wirtschaftsgüter, die Erschließung von Standorten sowie der Kauf neuer technischer Anlagen der Innenwirtschaft. Im Bereich der Milchviehhaltung werden vor allem Maßnahmen zur Modernisierung bestehender Milchvieh- und Jungviehställe sowie der erforderlichen Futter- und Güllelager gefördert. Zuwendungsempfängerinnen bzw. Zuwendungsempfänger sind insbesondere natürliche oder juristische Personen, die Unternehmen unbeschadet der gewählten Rechtsform führen, wobei deren Geschäftstätigkeit zu wesentlichen Teilen (mehr als 25 Prozent Umsatzerlöse) darin besteht, durch Bodenbewirtschaftung oder durch mit Bodenbewirtschaftung verbundene Tierhaltung pflanzliche oder tierische Erzeugnisse zu gewinnen, und deren Unternehmen die in 1 Absatz 2 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte (ALG) genannte Mindestgröße erreichen oder überschreiten. Als Zuwendungsvoraussetzung hat der Antragsteller die Befähigung zur ordnungsgemäßen Führung eines landwirtschaftlichen Unternehmens nachzuweisen. Für das zu fördernde Unternehmen sind unter anderem eine Vorwegbuchführung und ein Investitionskonzept als Nachweis für die Wirtschaftlichkeit des Unternehmens und der durchzuführenden Maßnahme vorzulegen. Darüber hinaus sind für jedes Vorhaben besondere Anforderungen in mindestens einem der Bereiche Verbraucher-, Umwelt- oder Klimaschutz zu erfüllen. Unternehmen mit überwiegend Ackerbau, die in Stallbauten investieren, müssen in jedem Fall eine Gülle/Jauchelagerkapazität von mindestens neun Monaten für die erweiterte Tierhaltung nachweisen. Die Zuwendung wird als Zuschuss in Höhe von 20 Prozent der zuwendungsfähigen Investitionskosten gewährt. Hierzu sind bei Investitionen in die Tierhaltung besondere bauliche Anforderungen, sogenannte Basisanforderungen, zu erfüllen. Werden darüber hinaus höhere bauliche Anforderungen erfüllt, kann für Investitionen in die Rinderhaltung ein Zuschuss in Höhe von 30 Prozent gewährt werden. 2

Die maximal zuwendungsfähigen Investitionskosten liegt bei 750.000. Diese Summe kann pro Unternehmen einmal in der Förderperiode 2014 bis 2020 ausgeschöpft werden. Die Mindestinvestitionssumme beträgt mindestens 20.000. Als weitere Förderbedingung sind bei Investitionen in die Tierhaltung Bestands - obergrenzen einzuhalten. Bei Investitionen in die Rinderhaltung dürfen höchstens 300 Kuhplätze und 600 Tierplätze insgesamt erreicht werden. Die vorhandenen Tierplätze sind dabei anzurechnen. Werden im Unternehmen noch andere Tiere gehalten, sind diese ebenfalls anteilig anzurechnen. Ferner darf der Tierbesatz nach Durchführung der Investition zwei Großvieheinheiten pro Hektar selbst bewirtschafteter Fläche nicht übersteigen. Sofern zwei Großvieheinheiten je Hektar überschritten werden, kann ausnahmsweise über Dungabnahmeverträge sichergestellt werden, dass der Dunganfall entsprechend verwertet werden kann. Erfüllen die Antragstellerin bzw. der Antragsteller und das Unternehmen alle Zuwendungsvoraussetzungen, wird der Antrag einem Auswahlverfahren unterzogen. Die Auswahl der zu bewilligenden Vorhaben erfolgt anhand der mit dem MEPL- Begleitausschuss abgestimmten Auswahlkriterien zu festgelegten Stichtagen. Ist der Antrag im Auswahlverfahren erfolgreich, kann er zeitnah bewilligt werden. Gleichermaßen können landwirtschaftliche Unternehmen mit dem Betriebsschwerpunkt Milchviehhaltung auch im Rahmen der Diversifizierung gefördert werden, wie zum Beispiel für Vorhaben der Direktvermarktung, Urlaub auf dem Bauernhof oder Pensionspferdehaltung. Die Förderung wird als Zuschuss in Höhe von 25 Prozent der zuwendungsfähigen Investitionskosten gewährt. 2. Wie viele Betriebe wurden im laufenden und dem vergangenen Jahr unterstützt? Zu 2.: Bis zum 31. August 2015 wurden insgesamt 55 Vorhaben in landwirtschaftlichen Unternehmen mit Zuschüssen in Höhe von rund 4,33 Mio. gefördert. Davon wurden 51 Projekte nach dem Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) gefördert (siehe Übersicht 1) und vier im Bereich der Diversifizierung. Diese Zahlen sind nicht repräsentativ für das Jahr 2015 und stellen lediglich einen Zwischenstand dar. Derzeit liegen bei den zuständigen Dienststellen 59 Anträge auf Fördermittel (AFP und Diversifizierung), die noch zu bewilligen sind, und wei - tere 80 Anträge, deren Prüfung noch nicht abgeschlossen ist. Für diese Anträge beträgt der Mittelbedarf rund 16 Mio.. Des Weiteren ist davon auszugehen, dass in den verbleibenden Monaten dieses Jahres, wie bisher auch, weitere Förder - anträge bei den Landwirtschaftsämtern eingereicht werden. In Übersicht 1 ist die Zahl der bewilligten AFP-Anträge nach der Hauptproduk - tionsrichtung der antragstellenden Unternehmen aufgeführt. In weiteren Spalten sind die gesamten Ausgaben der geplanten Investitionen, die für die Berechnung der Zuschüsse relevanten zuwendungsfähigen Ausgaben sowie die Zuwendungen aufgeführt. Bisher wurden 30 der 51 Förderanträge in Betrieben mit der Hauptproduktionsrichtung Milchviehhaltung bewilligt, die rund 60 Prozent der gewährten Zuwendungen beantragten. Mit großem Abstand folgen Vorhaben im Obstbau (1,8 Prozent der Fördermittel) und in der Schweinehaltung (17 Prozent der Fördermittel). Die übrigen geförderten Vorhaben sind unter Sonstiges (18 Prozent der Fördermittel) zusammen - gefasst. Sie beziehen sich auf Investitionen in die Mutterkuhhaltung, die Rindermast, die Geflügelhaltung und in Dauerkulturen. 3

Übersicht 1: Bewilligte AFP-Anträge im laufenden Jahr bis zum 31. August 2015 nach der Hauptproduktionsrichtung Anzahl der bewilligten Anträge Hauptproduktionsrichtung Gesamtausgaben ( ) Zuwendungsfähige Ausgaben ( ) Zuwendung ( ) 30 Milchviehhaltung 14.557.060 10.327.287 2.605.371 6 Obstbau 509.597 399.218 82.241 4 Schweinehaltung 2.386.176 1.782.519 713.006 11 Sonstiges 2.834.776 2.135.419 739.584 51 Gesamt 20.287.609 14.644.443 4.140.202 Im Jahr 2014 erhielten 190 landwirtschaftliche Unternehmen einen Zuwendungsbescheid über rund 20,1 Mio. Fördermittel. Damit wurden 159 Projekte in der Landwirtschaft mit 17,7 Mio. gefördert und 31 Vorhaben zur Diversifizierung mit rund 2,4 Mio.. Übersicht 2 zeigt, dass auch im Jahr 2014 Betriebe mit der Hauptproduktionsrichtung Milchviehhaltung die meisten Fördermittel erhielten. 96 Betriebe mit Milchviehhaltung wurden mit rund 12,5 Mio., rund 70 Prozent der Fördermittel, gefördert. Mit großem Abstand folgen Betriebe mit Schweinehaltung (11 Prozent der Fördermittel), Obstbau und Geflügelhaltung. Übersicht 2: Bewilligte AFP-Anträge 2014 nach der Hauptproduktionsrichtung Anzahl der bewilligten Anträge Hauptproduktionsrichtung Gesamtausgaben ( ) Zuwendungsfähige Ausgaben ( ) Zuwendung ( ) 96 Milchviehhaltung 68.251.282 47.554.656 12.494.461 18 Schweinehaltung 7.310.918 5.509.477 1.976.077 11 Obstbau 2.243.152 1.853.180 386.216 9 Geflügelhaltung 3.800.776 3.021.416 1.001.814 25 Sonstige (Rindermast, Schaf- u. Ziegenhaltung, Garten- und Weinbau) 7.711.769 6.101.081 1.819.145 159 Gesamt 89.794.336 64.307.708 17.733.692 4

3. Welches waren im genannten Zeitraum die inhaltlichen Schwerpunkte der Investitionsförderung (aufgeschlüsselt nach Erweiterung bzw. Neubauten von Ställen)? Zu 3.: Die inhaltlichen Schwerpunkte der Investitionsförderung sind in Übersicht 3 für das laufende Jahr und Übersicht 4 für das Jahr 2014 dargestellt. Von den 30 bis zum 31. August 2015 geförderten Betrieben mit Milchviehhaltung beabsichtigen 17 neu zu bauen oder umzubauen. In 13 Betrieben sollen bestehende Ställe modernisiert werden (z. B. Melkroboter, Fahrsiloanlage). In diesen Fällen führt die Investition häufig zu einer Verbesserung der Arbeitswirtschaft. Sechs der geförderten Betriebe investieren in die Legehennenhaltung, davon vier in mobile Hühnerställe. Die drei geförderten Betriebe mit dem Schwerpunkt Schweinehaltung investieren in den Neubau eines Ferkelaufzuchtstalls und den Umbau beziehungsweise in den Neubau eines Mastschweinestalls. Übersicht 3: Bewilligte AFP-Anträge im laufenden Jahr bis zum 31. August 2015 nach dem Schwerpunkt der Investition Anzahl der bewilligten Anträge Schwerpunkt der Investition Gesamtausgaben ( ) Zuwendungsfähige Ausgaben ( ) Zuwendung ( ) 17 Milchkuhstall 12.640.513 8.729.088 2.275.961 6 Legehennenstall 1.859.129 1.318.215 527.285 5 Futtersilos 435.878 366.284 73.256 4 Jungviehstall 1.164.241 968.673 203.506 3 Mutterkühe, Rindermast 738.919 616.028 177.723 3 Hagelnetze 213.936 180.484 36.096 3 Mastschweinestall/Ferkelaufzuchtstall 2.335.380 1.742.229 696.890 4 Dauerkulturen (Hopfen) 353.284 297.424 61.884 6 Sonstige (z. B. Dunglager) 546.329 426.018 87.602 51 Gesamt 20.287.609 14.644.443 4.140.202 Im Jahr 2014 wurden die Fördermittel vor allem für den Neubau und Umbau von Milchviehställen gewährt. In der Legehennenhaltung beziehen sich neun der geförderten Vorhaben auf den Kauf von mobilen Legehennenställen. Von den 12 Vorhaben in der Schweinehaltung sollen die Fördermittel für sechs Neubauten und sechs Erweiterungsbauten verwendet werden. 5

Übersicht 4: Bewilligte AFP-Anträge 2014 Verteilung nach dem Schwerpunkt der Investition Anzahl der bewilligten Anträge Schwerpunkt der Investition Gesamtausgaben ( ) Zuwendungsfähige Ausgaben ( ) Zuwendung ( ) 82 Milchkuhstall 66.554.343 45.876.354 12.126.191 12 Legehennenstall 2.556.202 2.144.609 770.601 10 Jungviehstall 2.819.279 2.368.874 530.122 10 Mutterkühe, Rindermast 3.175.922 2.536.169 732.272 7 Zuchtsauenstall 4.440.543 3.166.641 1.190.156 5 Mastschweinestall 2.268.078 1.858.552 652.701 8 Sonstige Ställe (z. B. Putenställe, Schafund Ziegenställe) 3.881.823 3.091.386 1.057.422 5 Hagelnetze 981.196 801.287 167.438 5 Lagerhalle für Obst, Wein 1.520.895 1.134.046 237.610 3 Gewächshaus 673.528 560.864 115.400 4 Dauerkulturen 327.500 278.182 55.635 7 Sonstige (z. B. Dunglager) 595.027 490.744 98.146 159 Gesamt 89.794.336 64.307.708 17.733.694 4. In welchem Umfang haben sich die Tierbestände in den geförderten Betrieben entwickelt? Zu 4.: Die Entwicklung der Tierbestände in den geförderten Betrieben kann lediglich anhand der Planunterlagen, die bei Antragstellung vorgelegt werden, dargestellt werden, da die Projekte, für die die Fördermittel gewährt wurden, noch nicht fertig gestellt sind. In den nachfolgenden Übersichten 5 (für das laufende Jahr) und 6 (für das Jahr 2014) erfolgt eine Gegenüberstellung der Tierplätze für die einzelnen Tierarten zum Zeitpunkt der Antragstellung und dem Jahr nach Durchführung der Investitionen, das heißt vier Jahre später. In einer weiteren Spalte ist die Entwicklung dargestellt und in der letzten Spalte die durchschnittliche Aufstockung der Tierplätze je Tierhalter. 6

Übersicht 5: AFP-Förderanträge der Tierhalter im laufenden Jahr bis 31. August 2015 nach Bestandsgröße Größenklassen der Stallplätze (Ist) Übersicht 6: AFP-Förderanträge der Tierhalter 2014 nach Bestandsgröße Größenklassen der Stallplätze (Ist) Tierhalter, die eine Förderung erhalten haben Stallplätze Stallplätze (Zielsituation) 2014 2018 Veränderung Zielsituation gegenüber Veränderung je Tierhalter Tierhalter, die eine Förderung Stallplätze Stallplätze Veränderung Zielsituation/ Veränderung je Tierhalter erhalten haben (Ausgangssituation) (Zielsituation) Ausgangssituation 2015 2019 30 1.892 2.455 563 19 4 481 529 48 12 4 2.494 3.138 644 161 3 2.050 20.941 18.891 6.297 Milchviehhaltung Zuchtsauenhaltung Mastschweinehaltung Legehennenhaltung (Ausgangssituation) Ausgangssituation Milchviehhaltung 96 6.535 9.967 3.432 36 Zuchtsauenhaltung 18 1.898 2.251 353 20 Mastschweinehaltung 18 5.378 7.317 1.939 108 Legehennenhaltung 9 26.550 41.250 14.700 1.633 Der Vergleich zeigt, dass sich die Tierbestände nach Durchführung der Investitionen im Durchschnitt nicht stark erhöhen. Dies liegt auch daran, dass die neuen Gebäude zum Teil meistens auch für die vorhandenen Tiere errichtet werden. Ferner ist daraus zu schließen, dass viele Tierhalter oft in Maßnahmen zur Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen investieren und dafür die Fördermittel beantragen. 5. In welchem Umfang wurden im genannten Zeitraum Landesmittel eingesetzt? Zu 5.: In diesem Jahr wurden für Vorhaben nach dem AFP und für Investitionen zur Diversifizierung bis Ende August Zuschüsse in Höhe von 4,33 Mio. bewilligt. Dafür wurden Mittel der EU und Mittel aus der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) mit jeweils 50 Prozent eingesetzt. Das Land hat sich daran mit 0,86 Mio. beteiligt. Da, wie in Ziffer 2 ausgeführt, weitere Bewilligungen mit einem Fördervolumen in Höhe von rund 16 Mio. zu erwarten sind, wird sich der Landesanteil bei einer Finanzierung mit GAK-Mitteln um rund 6,4 Mio. erhöhen. 7

Im Jahr 2014 wurden zur Bewilligung der Förderanträge insgesamt 20,1 Mio. aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes gewährt. Daran beteiligte sich das Land mit 8,04 Mio. (40 Prozent). Insgesamt wurden in dem genannten Zeitraum bis Ende August 2015 Landes - mittel in Höhe von 8,9 Mio. eingesetzt. Aufgrund der zu erwartenden Bewilligungen in diesem Jahr wird sich der Landesanteil voraussichtlich um rund 6,4 Mio. erhöhen. 6. Plant sie angesichts der aktuellen Situation am Milchmarkt eine Änderung der Rahmenbedingungen für die Investitionsförderung und ist daran gedacht, hierzu weitere Mittel bereitzustellen? Zu 6: Die aktuelle Situation am Milchmarkt ist schwierig wie dies auch bei anderen Agrarmärkten wie beispielsweise beim Schweinefleisch der Fall ist. Die Milchviehhalterinnen und Milchviehhalter leiden zunehmend unter der Marktlage und den damit verbundenen Milchpreisen. Nachfrageimpulse am nationalen wie internationalen Milchmarkt bleiben aus und ein schneller Rückgang des EU-weit wie weltweit gestiegenen Milchaufkommens ist nicht zu verzeichnen. Eine Besserung der Marktlage ist laut aktuellen Prognosen von Marktbeobachtern erst im Lauf des Jahres 2016 zu erwarten. Allerdings sind nicht alle Produktmärkte bei Milch gleichermaßen betroffen. Ein hoher Preisdruck herrscht auf den internationalen Exportmärkten, insbesondere bei Basisprodukten. Dies schlägt sich auch im nationalen Markt nieder, wenn nicht beispielsweise längerfristige Kontrakte oder starke Herstellermarken dagegen stehen. Der Markt für Ökomilchprodukte blieb bisher aufgrund der günstigen Angebots-/Nachfragesituation von dem Preiseinbruch verschont. Krisenbedingten Marktlagen muss von staatlicher Seite insbesondere mit Instrumenten auf EU-Ebene im Rahmen der Gemeinsamen Marktordnung begegnet werden. Die Landesregierung hat die Bundesregierung bereits mehrfach aufgefordert, diesbezüglich im Agrarrat der EU initiativ zu werden und sich für eine Weiterentwicklung und den Ausbau der Kriseninstrumente einzusetzen. Eine Änderung der Investitionsförderbestimmungen ist aktuell nicht vorgesehen. Eine Erhöhung der Fördermittel ist nicht notwendig, da zurzeit ausreichend Mittel zur Verfügung stehen. Bonde Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz 8