Notar Dr. Tobias Timo Weitz Darmstadt

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Transkript:

Notar Dr. Tobias Timo Weitz Darmstadt FRAGEBOGEN: GRUNDSTÜCKSKAUFVERTRÄGE (INKL. TEILFLÄCHENKAUF) / KAUF EINER WOHNUNG / KAUFVERTRAG ÜBER EIN (WOHNUNGS-)ERBBAURECHT Der Vertrag über den Kauf und Verkauf eines Grundstücks, einer (Eigentums-)Wohnung, eines Erbbaurechts oder eines sonstigen grundstücksgleichen Rechts bedarf der Beurkundung durch den Notar. Inhalte eines Immobilienkaufvertrags sind regelmäßig - eine konkrete Bezeichnung des Kaufgegenstand es anhand der verfügbaren Grundbuch Informationen - die eigentliche Kaufvereinbarung - Angaben zum Kaufpreis und die Regelung der Fälligkeitsvoraussetzungen - Vereinbarungen zum Besitz- und Eigentumsübergang - Sicherungsmittel für Käufer und Verkäufer - Regelungen zu Mängelhaftung und Gewährleistungspflichten - die erforderlichen Grundbuch Erklärungen - Regelungen zur Kaufpreisfinanierung - diverse Vollzugs- sowie Kostenregelungen. Gegebenenfalls kann auch eine Rechtswahl anzuraten sein. Wird eine noch unvermessene Teilfläche verkauft, ist weiterhin besonders auf eine hinreichende Konkretisierung dieser Fläche, auf Regelungen zur anschließenden Vermessung und auf gegebenenfalls zu begründende Dienstbarkeiten zu achten sowie besondere Sorgfalt bei den Fälligkeitsvoraussetzungen und bei der Lastenfreistellung geboten. Die Konkretisierung der zu erwerbenden Teilfläche erfolgt dabei meist über einen maßstabsgerechten Lageplan, in den die zu veräußernde Teilfläche mit Angabe der ungefähren Größe eingezeichnet wird. Wird eine Eigentumswohnung / eine Wohnungseigentumseinheit verkauft, ist ein besonderes Augenmerk auf etwaige Sondernutzungsrechte und auf die Regelung des Verhältnisses von Verkäufer und Käufer zur Wohnungseigentümergemeinschaft zu richten. Ferner gilt es, beim Vollzug etwaige Zustimmungserfordernisse (Verwalterzustimmung) zu beachten. Unser Notariat prüft im Vorfeld der Beurkundung pflichtgemäß u.a. - den Grundbuchstand inkl. bestehender Belastungen, - die Erforderlichkeit von Vollmachten und Genehmigungen, - die sonstigen rechtlichen Rahmenbedingungen rund um die jeweilige Immobilie, - die Sicherungsbedürfnisse der Vertragsparteien und sonstigen tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse. Hierbei ist der Notar auf die Mitwirkung der Kaufvertragsparteien angewiesen. 1. PERSÖNLICHE DATEN Verkäufer Erste(r) Verkäufer(in) Zweite(r) Verkäufer(in) Familienname Vorname ggf. Geburtsname Geburtsdatum Postanschrift Telefon Einverständnis mit

2 herkömmlichem/ ja ja unverschlüsseltem e- mail-verkehr Fax o. E-Mail Anwaltlich beraten/vertreten ja, durch: ja, durch: Familienstand ledig verheiratet geschieden verwitwet ledig verheiratet geschieden verwitwet falls verheiratet, Güterstand: gesetzlich Wenn gesetzlich: Verfügung über das ganze / nahezu ganze Vermögen?* ja Gütertrennung Gütergemeinschaft gesetzlich Wenn gesetzlich: Verfügung über das ganze / nahezu ganze Vermögen?* ja Gütertrennung Gütergemeinschaft Steuerl. Ident.-Nr. Staatsangehörigkeit Falls ausländische Staatsangehörigkeit: Datum Eheschl.: 1. ehelicher Wohnsitz Aktueller Wohnsitz: * Wenn der Verkäufer im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft lebt und mit dem Verkauf über sein ganzes oder fast ganzes Vermögen (mehr als etwa 70%) verfügt, bedarf es zum Verkauf der Zustimmung des Ehepartners auch wenn dieser nicht Miteigentümer ist. Käufer Erste(r) Käufer(in) Zweite(r) Käufer(in) Familienname Vorname Geburtsname Geburtsdatum Postanschrift Telefon Einverständnis mit herkömmlichem/ unverschlüsseltem e- mail-verkehr Fax o. E-Mail Anwaltlich beraten/vertreten Familienstand falls verheiratet, Güterstand: ja ja, durch: ledig verheiratet geschieden verwitwet gesetzlich Wenn gesetzlich: Verfügung über das ganze/nahezu ganze Vermögen?* ja Gütertrennung Gütergemeinschaft ja ja, durch: ledig verheiratet geschieden verwitwet gesetzlich Wenn gesetzlich: Verfügung über das ganze/nahezu ganze Vermögen?* ja Gütertrennung Gütergemeinschaft Steuerl. Ident.-Nr. Staatsangehörigkeit Falls ausländische Staatsangehörigkeit: Datum Eheschließung.: 1. ehel. Wohnsitz: Aktueller Wohnsitz: künftiger Anteil am Miteigentum (Quote: %) Miteigentum (Quote: %) Grundbesitz: Wechselseitige gewünscht Beschränkungen nicht gewünscht * Wenn der Käufer im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft lebt und mit Zahlung des Kaufpreises über sein ganzes oder fast ganzes Vermögen (mehr als etwa 70%) verfügt, bedarf es zum Kauf der Zustimmung des Ehepartners auch wenn dieser nicht Miteigentümer wird. 2. DATEN ZUM OBJEKT

3 a) Grundbuchstand und Lage 1) Gemarkung: Flur-Nr. Flurstück-Nr. Grundbuchamt: Band Blatt postalische Bezeichnung eingetragener Eigentümer: Verkäufer Dritter, nämlich: Verkäufer ist Erbe (Erbscheinsausfertigung erforderlich) seinerseits Käufer 2) Gemarkung: Flur-Nr. Flurstück-Nr. Grundbuchamt: Band Blatt postalische Bezeichnung eingetragener Eigentümer: Verkäufer Dritter, nämlich: Verkäufer ist Erbe (Erbscheinsausfertigung erforderlich) seinerseits Käufer b) Zusätzliche Angaben bei Veräußerung von Teilflächen Sofern nur ein Teil eines Grundstücks veräußert werden soll, ist ein amtlicher Lageplan im Maßstab 1:1000 einzureichen, in welchem die veräußerte Teilfläche eingezeichnet ist. Größe der Teilfläche: Ca. m² Vermessung Vermessungsauftrag ist bereits gestellt ist noch nicht gestellt soll der Notar stellen stellen die Beteiligten Alternativ: Die Teilfläche ist bereits vermessen (VN Nr. ) Vermessungskosten trägt der Verkäufer trägt der Käufer trägt: Grundstücksverkehrsgesetz Es wurden in den letzten drei Jahre mehr als 2 ha land- oder forstwirtschaftlicher Grundbesitz veräußert: ja c) Zusätzliche Angaben bei Veräußerung einer Eigentumswohnung Verwalterzustimmung ja erforderlich? wenn ja: Name/Anschrift des Verwalters: Sonderumlagen wurden beschlossen wurden nicht beschlossen Aktuelles Haus-/ Wohngeld Sondernutzungsrechte ja, nämlich: Kfz-Stellplatz Nr. in Tiefgarage Nr. im Freien Garten Sonstiges: Teilungserklärung liegt in mindestens beglaubigter Form vor: ja Soziale ja Wohnraumförderung? d) Zusätzliche Angaben bei Veräußerung eines Hauses Letzte Sanierung Soziale ja Wohnraumförderung? e) Zusätzliche Angaben bei Veräußerung eines Erbbaurechtes Erbbaurechtsvertrag liegt in mindestens beglaubigter Form vor: ja Derzeitiger Eigentümer des Erbbaugrundstücks: Derzeitig zu zahlender Erbbauzins:

4 Erbbauzinserhöhung anlässlich der Veräußerung? angekündigt nicht angekündigt Wenn angekündigt, Höhe: f) Nutzung, Erschließung, Besitzübergang Bebauungszustand unbebaut bebaut mit: Besondere Nutzungen Land-/forstwirtschaftliche Nutzung ja Naturdenkmal ja Baudenkmal ja Vermietet/verpachtet ja ganz ja teilweise (Umfang: ) wenn ja: Miet-/Pachtvertrag wird übernommen Miet-/Pachtvertrag ist gekündigt zum Selbst genutzt ja, und zwar: ganz teilweise (Umfang: ) wenn vom Verkäufer selbst genutzt: Auszug ja, am künftige Anschrift Verkäufer: Erschließung (Straßenausbau, Wasser, Kanal) voll erschlossen nicht erschlossen, weil: teilerschlossen (es fehlt: ) Erschließungskosten bereits abgerechnet vollst. bezahlt Besitzübergang: mit vollständiger Kaufpreiszahlung (empfohlen) am: bereits erfolgt am: sofort nach Vertragsschluss nach Räumung g) Wesentliche Mängel Sind dem Verkäufer wesentl. Mängel bekannt? ja, nämlich: Altlasten altrechtliche Dienstbarkeiten nachbarrechtliche Beschränkungen Baulasten Baumängel, nämlich: das Objekt ist renovierungs-/sanierungsbedürftig Vornutzung Gewerblich ja Industriell ja 3. KAUFPREIS; BELASTUNGEN; FINANZIERUNG a) Kaufpreis, Fälligkeit, Lastenfreistellung Kaufpreis in Euro Festpreis (üblich): alternativ Quadratmeterpreis: /m² zzgl. Umsatzsteuer wg. Option gem. 9 UStG (Ausnahmefall) Davon entfällt auf Küche, Wert: sonstiges Inventar/Mobiliar Aufstellung wird als Anlage beigefügt ja Wert: Instandhaltungsrücklage bei WEG: Bei Teilflächenkauf Anpassung des Kaufpreises bei abweichender Größe nach Vermessung gemäß oben genanntem Quadratmeterpreis wird nicht gewünscht (Pauschalpreis) Kaufpreisfälligkeit wie üblich vierzehn Tage nach Fälligkeitsmitteilung, ggf. Zusatz: aber nicht vor dem..20 abweichende Regelung: Ist das Kaufobjekt mit Hypotheken oder Grundschulden belastet? Optionale Voraussetzungen (neben: Auflassungsvormerkung, Lastenfreistellung, etwa erforderlichen Genehmigungen): Baugenehmigung zusätzliche Voraussetzung: feste Fälligkeit (unüblich und riskant) am: ja, mit Hypotheken Grundschuld Kredite sind bereits getilgt

5 Bestehen noch Darlehensverbindlichkeiten? Ist die Immobilie mit Grunddienstbarkeiten belastet? Ist die Immobilie mit persönlichen Rechten belastet? Abwicklung über Anderkonto? Konto des Verkäufers Löschung soll im Rahmen der Vertragsabwicklung erfolgen ja, nämlich: Bank/Darlehenskonto-Nr.: Weiteres Vorgehen: wie üblich Ablösung aus dem Kaufpreis Ablösung durch Verkäufer vor Kaufpreiszahlung Übernahme durch Käufer mit Zustimmung der Bank ja, nämlich: Wegerecht(e) Leitungsrecht(e) sonstiges: Weiteres Vorgehen: Löschung vorgesehen Übernahme durch Käufer (Regel) ja, nämlich: Nießbrauch Wohnungsrecht Reallast sonstiges Weiteres Vorgehen: Übernahme durch Käufer Löschung vorgesehen (Regel) Löschungsbewilligung des Berechtigten Todesnachweis (Sterbeurkunde) (Regelfall) ja, ausnahmsweise trotz Mehrkosten, weil: Bank: IBAN: b) Finanzierung des Kaufpreises durch Käufer Kaufpreisfinanzierung? ja, Käufer finanziert über GS-Bestellung soll zusammen mit KV beurkundet werden nur bei Teilflächenkauf: Verpfändung des Eigentumsverschaffungsanspruchs? ja 4. SONSTIGES Liegt der Grundbesitz im Gebiet der ehemaligen DDR? Denkmalschutz Die Immobilie liegt Vermittlung durch Makler ja, Name/Anschrift: ja, wenn ja: Verkäufer hat erworben am per Kaufvertrag Erbfall sonstiges: Auf dem Grundstück stehen Datschen/Freizeitgebäude Garagen Nutzungsverträge über aufstehende Gebäude etc. ja ja in einem Wasserschutzgebiet in einem Naturschutzgebiet in einem Gebiet mit Fremdenverkehrsfunktion ( 22 BauGB) in einem Umlegungsgebiet ( 51 BauGB) in einem Enteignungsgebiet ( 109 BauGB) in einem Sanierungsgebiet ( 144 BauGB) in einem Entwicklungsbereich ( 169 BauGB) im Geltungsbereich einer Erhaltungssatzung ( 172 BauGB) 5. AUFTRAG AN DEN NOTAR Auftraggeber: Verkäufer und Käufer Verkäufer Käufer Zum Zwecke der Terminsvorbereitung wird der Notar beauftragt: einen unbeglaubigten Grundbuchauszug einzuholen einen Entwurf zu erstellen und bis spätestens zum zu übersenden

6 per Post per Fax Nr.: per e-mail: an alle Beteiligten nur Käufer nur Verkäufer sonstige: Auf die anliegenden Datenschutzhinweise wird verwiesen. Notar Dr. Tobias Timo Weitz Rechtsanwälte Dr. h.c. Lankau, Dr. Weitz & Collegen Partnerschaftsgesellschaft mbb Hilpertstraße 3 64295 Darmstadt e-mail: da@anwaltskanzlei-lankau.de Fax: 06151/958133 Tel.: 06151/95810 www.anwaltskanzlei-lankau.de

7 Hinweise zur Datenverarbeitung 1. Name und Kontaktdaten des für die Verarbeitung Verantwortlichen sowie des betrieblichen Datenschutzbeauftragten Diese Datenschutzhinweise gelten für die Datenverarbeitung durch: Verantwortlicher: Notar Dr. Tobias Timo Weitz und Rechtsanwälte Dr. h.c. Lankau, Dr. Weitz & Collegen - Partnerschaftsgesellschaft mbb - (Vertretungsberechtigte Partner: Rechtsanwalt und Notar a.d. Dr. h.c. Ingo-Endrick Lankau, Rechtsanwalt und Notar Dr. Tobias Timo Weitz und Rechtsanwältin Anne-Kathrin Sinner (im Folgenden: RA Lankau, Dr. Weitz & Collegen), Hilpertstr.3 in 64295 Darmstadt, Deutschland Email: da@anwaltskanzlei-lankau.de Telefon: +49 (0)6151/9581-0, Fax: +49 (0)6151/9581-33 Der/die betriebliche Datenschutzbeauftragte von RA Lankau, Dr. Weitz & Collegen ist unter der o.g. Anschrift, zu Hd. Frau Birgit Bachmann oder bachmann@anwaltskanzlei-lankau.de erreichbar. 2. Erhebung und Speicherung personenbezogener Daten sowie Art und Zweck und deren Verwendung Wenn Sie uns mandatieren, erheben wir regelmäßig je nach Mandat - folgende Informationen: Anrede, Vorname, Nachname, eine gültige E-Mail-Adresse, Anschrift, Rechnungsanschrift Telefonnummer (Festnetz und/oder Mobilfunk) Rechtsschutzversicherungsdaten Bankverbindung Weitere Informationen, die für die Geltendmachung und Verteidigung Ihrer Rechte im Rahmen des Mandats notwendig sind. Die Erhebung dieser Daten erfolgt, um Sie als unseren Mandanten identifizieren zu können; um Sie angemessen anwaltlich oder notariell beraten und vertreten zu können; zur Korrespondenz mit Ihnen; zur Rechnungsstellung; zur Abwicklung von evtl. vorliegenden Haftungsansprüchen sowie der Geltendmachung etwaiger Ansprüche gegen Sie. Die Datenverarbeitung erfolgt auf Ihre Anfrage hin und ist nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO zu den genannten Zwecken für die angemessene Bearbeitung des Mandats und für die beidseitige Erfüllung von Verpflichtungen aus dem Mandatsvertrag erforderlich. Die für die Mandatierung von uns erhobenen personenbezogenen Daten werden bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht für Anwälte (6 Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem das Mandat beendet wurde, 50 BRAO) und Notare (Urkundenrolle, Erbvertragsverzeichnis, Namensverzeichnis zur Urkundenrolle und Urkundensammlung einschließlich der gesondert aufbewahrten Erbverträge: 100 Jahre; Verwahrungsbuch, Massenbuch, Namenverzeichnis zum Massenbuch, Anderkontenliste, Generalakten: 30 Jahre; Nebenakten: 7 Jahre; Sammelbände für Wechsel- und Scheckproteste: 5 Jahre, 5 DONot) gespeichert und danach gelöscht, es sei denn, dass wir nach Artikel 6 Abs. 1 S. 1 lit. c DSGVO aufgrund von steuer- und handelsrechtlichen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten (aus HGB, StGB oder AO) zu einer längeren Speicherung verpflichtet sind oder aus haftungsrechtlichen Gründen für uns ein berechtigtes Interesse an einer längeren Speicherung nach Art 6 Abs. 1 S.1 lit. f DSGVO besteht oder Sie in eine darüber hinausgehende Speicherung nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a DSGVO eingewilligt haben. 3. Weitergabe von Daten an Dritte Eine Übermittlung Ihrer persönlichen Daten an Dritte zu anderen als den im Folgenden aufgeführten Zwecken findet nicht statt. Soweit dies nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO für die Abwicklung von Mandatsverhältnissen mit Ihnen erforderlich ist, werden Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weitergegeben. Hierzu gehört insbesondere die Weitergabe an unsere Auftragsverarbeiter, Verfahrensgegner und deren Vertreter (insbesondere deren Rechtsanwälte), Rechtsschutzversicherer sowie Gerichte und andere öffentliche Behörden zum Zwecke der Korrespondenz sowie zur Geltendmachung und Verteidigung

8 Ihrer Rechte. Die weitergegebenen Daten dürfen von dem Dritten ausschließlich zu den genannten Zwecken verwendet werden. Das Anwaltsgeheimnis bleibt unberührt. Soweit es sich um Daten handelt, die dem Anwaltsgeheimnis unterliegen, erfolgt eine Weitergabe an Dritte nur in Absprache mit Ihnen. 4. Betroffenenrechte Sie haben das Recht: gemäß Art. 7 Abs. 3 DSGVO Ihre einmal erteilte Einwilligung jederzeit gegenüber uns zu widerrufen. Dies hat zur Folge, dass wir die Datenverarbeitung, die auf dieser Einwilligung beruhte, für die Zukunft nicht mehr fortführen dürfen; gemäß Art. 15 DSGVO Auskunft über Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten zu verlangen. Insbesondere können Sie Auskunft über die Verarbeitungszwecke, die Kategorie der personenbezogenen Daten, die Kategorien von Empfängern, gegenüber denen Ihre Daten offengelegt wurden oder werden, die geplante Speicherdauer, das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung oder Widerspruch, das Bestehen eines Beschwerderechts, die Herkunft ihrer Daten, sofern diese nicht bei uns erhoben wurden, sowie über das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling und ggf. aussagekräftigen Informationen zu deren Einzelheiten verlangen; gemäß Art. 16 DSGVO unverzüglich die Berichtigung unrichtiger oder Vervollständigung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen; gemäß Art. 17 DSGVO die Löschung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen, soweit nicht die Verarbeitung zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information, zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, aus Gründen des öffentlichen Interesses oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist; gemäß Art. 18 DSGVO die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen, soweit die Richtigkeit der Daten von Ihnen bestritten wird, die Verarbeitung unrechtmäßig ist, Sie aber deren Löschung ablehnen und wir die Daten nicht mehr benötigen, Sie jedoch diese zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigen oder Sie gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt haben; gemäß Art. 20 DSGVO Ihre personenbezogenen Daten, die Sie uns bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesebaren Format zu erhalten oder die Übermittlung an einen anderen Verantwortlichen zu verlangen und gemäß Art. 77 DSGVO sich bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren. In der Regel können Sie sich hierfür an die Aufsichtsbehörde Ihres üblichen Aufenthaltsortes oder Arbeitsplatzes oder unseres Kanzleisitzes wenden. 5. Widerspruchsrecht Sofern Ihre personenbezogenen Daten auf Grundlage von berechtigten Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO verarbeitet werden, haben Sie das Recht, gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben. Möchten Sie von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen, genügt eine E-Mail an da@anwaltskanzlei-lankau.de