Bootsliegeplatz Mietvertrag Zwischen der Interessengemeinschaft der Olper Angler e. V., als Vermieter und (Name, Vorname) (Anschrift) (Telefon) als Mieter wird folgender Mietvertrag geschlossen: 1 Mietobjekt 1. Vermietet wird auf dem Vereinsgelände der Interessengemeinschaft der Olper Angler e. V., in 57462 Olpe Kirchensohl, folgender Bootsliegeplatz: ( ) Steg 1, ( ) Steg 2, Liegeplatznummer, zur Belegung mit einem Angelboot. 2. Der Vermieter ist berechtigt, dem Mieter aus wichtigem Grund einen anderen Liegeplatz zuzuweisen. Der Vermieter hat dem Mieter hierüber rechtzeitig schriftlich zu informieren. Die Umbelegung erfolgt durch den Mieter. 3. Der Mieter erhält für die Dauer des Mietverhältnisses gegen Zahlung eines Kostenbeitrages von dem Vermieter einen Schlüssel, mit dem ihm der Zugang zu dem vorgenannten Vereinsgelände ermöglicht wird. Das Anfertigen von Nachschlüsseln ist dem Mieter grundsätzlich nicht gestattet. 2 Mietzeit 1. Der Abschluss des Mietvertrages erfolgt auf 2 Jahre. Das Mietverhältnis beginnt am 01.01. und endet am 31.12.. 2. Wird es nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf der Mietzeit gekündigt, so verlängert es sich jeweils um 2 Jahre. 3. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Für die Rechtzeitigkeit der Kündigung kommt es nicht auf die Absendung, sondern auf die Ankunft des Kündigungsschreibens an. 4. Die Anwendung von 568 BGB wird ausgeschlossen. Seite 1 von 5
3 Mietzins 1. Der Mietzins beträgt jährlich 40,-. 4 Zahlung des Mietzins 1. Der Mietzins wird für ein Jahr im Voraus durch Bankeinzug eingezogen. Ab Februar des jeweiligem aktuellen Jahres. Eine andere Zahlung ist nicht möglich. 5 Instandsetzung und Instandhaltung des Mietobjektes 1. Instandsetzung und Instandhaltung des Mietobjektes obliegen dem Vermieter. 6 Aufrechnung Zurückbehaltung Minderung Zahlungsrückstand 1. Der Mieter kann gegenüber dem Mietzins mit einer Gegenforderung nur aufrechnen oder ein Minderungs- oder Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn er dies mindestens einen Monat vor der Fälligkeit des Mietzinses dem Vermieter schriftlich angekündigt hat und er sich seinen Mietzahlungen nicht im Rückstand befindet. 2. Ist der Mieter mit einer fälligen Miete länger als 10 Tage im Rückstand und leistet er auch auf eine Mahnung des Vermieters innerhalb von 10 Tagen keine Zahlung, so kann der Vermieter das Mietverhältnis fristlos kündigen. Zahlt der Mieter den Rückstand innerhalb einer Frist von 5 Tagen nach Empfang der fristlosen Kündigung, so wird diese unwirksam. Für die dem Vermieter in Zusammenhang mit der Mahnung oder Kündigung entstehenden Kosten ist dieser berechtigt eine Auslagenpauschale in Höhe von je 10 zu erheben. 7 Benutzung des Mietobjektes 1. Der Mieter verpflichtet sich, seinen Liegeplatz und die gemeinschaftlichen Einrichtungen schonend und pfleglich zu behandeln. 2. Der Mieter darf seinen Liegeplatz nur zu den vertraglich bestimmten Zwecken und unter Beachtung der jeweils gültigen Liegeplatzordnung benutzen. 3. Der Mieter erklärt, dass er sein Liegeplatz nur mit Booten belegt, die in seinem Eigentum stehen. 4. Der Mieter darf seinen Liegeplatz grundsätzlich nicht untervermieten. Seite 2 von 5
8 Ausbesserungen und bauliche Veränderungen 1. Der Vermieter darf Ausbesserungen und bauliche Veränderungen, die zur Erhaltung des Mietobjektes, zur Abwendung drohender Gefahren oder zur Beseitigung von Schäden notwendig werde, ohne Zustimmung des Mieters vornehmen. 2. Ausbesserungen und bauliche Veränderungen, die nicht notwendig, aber zweckmäßig sind, dürfen ohne Zustimmung des Mieters vorgenommen werden, wenn sie den Mieter nur unwesentlich beeinträchtigen. 3. Soweit der Mieter die Arbeiten dulden muss, kann er weder den Mietzins mindern, noch ein Zurückbehaltungsrecht ausüben, noch Schadenersatz verlangen. Handelt es sich um Arbeiten, die den Gebrauch des Mietobjektes zu dem vereinbarten Zweck ausschließen oder erheblich beeinträchtigen, so verpflichtet sich der Vermieter, für die Zeit der Beeinträchtigung die Miete angemessen zu ermäßigen. 9 Beschädigung der Mietsache 1. Schäden an der Mietsache hat der Mieter dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. 2. Der Mieter haftet dem Vermieter für sämtliche Schäden, die durch ihn selbst, oder durch Personen, sie sich in seiner Begleitung, mit seinem Einverständnis, oder in seinem Auftrag auf dem Vereinsgelände aufhalten, schuldhaft verursacht werden. 3. Dem Mieter obliegt der Beweis dafür, dass ein schuldhaftes Verhalten nicht vorgelegen hat. 10 Beendigung des Mietverhältnisses 1. Das Mietobjekt ist bei Beendigung der Mietzeit in ordentlichem Zustand, insbesondere ohne Hinterlassung von Unrat, etc. zurückzugeben. 2. Zugleich ist der Schlüssel für das Vereinsgelände zurückzugeben. Der einmalige Kostenbeitrag wird nicht zurückerstattet. 11 Vorzeitige Beendigung der Mietzeit 1. Endet das Mietverhältnis durch fristlose Kündigung des Vermieters, so haftet der Mieter für den Schaden, den der Vermieter dadurch erleidet, dass das Mietobjekt eine Zeitlang nicht vermietet werden kann oder billiger vermietet werden muss. Die Haftung dauert bis zum Ende der vereinbarten Mietzeit, höchstens jedoch ein Jahr nach Rückgabe der Mietsache. Sie besteht nicht, wenn der Vermieter sich um einen Ersatzmieter nicht genügend bemüht hat. 12 Änderungen und Ergänzungen des Mietvertrages 1. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages müssen schriftlich erfolgen. Seite 3 von 5
13 Sonstige Vereinbarungen 1. Der Mietvertrag ist nicht übertragbar. 2. Der Käufer eines an einem Liegeplatz liegenden Bootes erwirbt keinerlei Rechtsanspruch auf einen Liegeplatz. 3. Sollte der Mieter während der Mietzeit durch ärztliches Attest bestätigte, anhaltende ernstliche Erkrankung an der Ausübung des Angelsports gehindert sein, so ist er berechtigt, das Mietverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen. Vorausgeleisteter Mietzins wird dem Mieter in diesem Fall anteilig erstattet. 14 Liegeplatzordnung 1. Die dem Mieter mit diesem Mietvertrag ausgehändigte Liegeplatzordnung gilt als Bestandteil des Vertrags. Die Nichtbeachtung derselben berechtigt den Vermieter nach schriftlicher Abmahnung zur Kündigung des Vertrages mit einmonatiger Kündigungsfrist. 2. Die Liegeplatzordnung kann jederzeit durch rechtsgültigen Vorstandsbeschluss der IG Olper Angler e. V. abgeändert werden. Die geänderte Liegeplatzordnung wird automatisch Bestandteil dieses Vertrages und entfaltet ihre Wirksamkeit mit Zustellung an den Mieter und Aushang im Schaukasten der IG Olper Angler e. V. auf dem Vereinsgelände. (Ort, Datum) (Ort. Datum) (Vermieter) (Mieter) Die Liegeplatzordnung vom 28.03.1998 ist mir bekannt und wird von mir in dieser Form anerkannt. _ (Ort, Datum) (Mieter) Seite 4 von 5
Name: Vorname: Straße: PLZ: Wohnort: Geb. am: in _ Beruf: Tel.: Mitglied im Verein: Einzugsermächtigung Ich erkläre mich damit einverstanden, dass die zukünftige Jahresmiete bis auf Widerruf von meinem Konto bei IBAN: BIC Nr. per Lastschrift erhoben werden. Kosten, die zur Nichteinlösung der Lastschrift führen, und durch mich entstanden sind, gehen zu meinen Lasten. Datum Unterschrift (Vor- und Zuname) Seite 5 von 5