Sicherheitsanweisung für Dienstleister

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Transkript:

Holcim (Süddeutschland) GmbH Dormettinger Str. 23 72359 Dotternhausen Telefon 07427 79 0 Fax 07427 79 470 Sicherheitsanweisung für Dienstleister 1. Vorbemerkung Die vorliegende Anweisung bildet einen integrierenden Bestandteil der zwischen der Holcim (Süddeutschland) GmbH bzw. mit ihr verbundenen Gesellschaften (im Folgenden Holcim genannt) und dem Dienstleister abgeschlossenen Vertragsverhältnisse (Auftrag / Werkvertrag etc.). Um die Lesbarkeit zu vereinfachen wird auf die zusätzliche Formulierung der weiblichen Form verzichtet. Wir möchten deshalb darauf hinweisen, dass die ausschließliche Verwendung der männlichen Form explizit als geschlechtsunabhängig verstanden werden soll. Mit der Unterzeichnung bestätigt der Dienstleister, für sich, seine Mitarbeiter und seine Subunternehmer, dass es die vorliegende Anweisung verstanden hat und einhalten wird. Der Dienstleister hat ein unterzeichnetes Exemplar dieser Weisung vor der Arbeitsaufnahme an den Einkauf der Holcim schriftlich oder elektronisch zurückzusenden. Holcim (Sueddeutschland) GmbH Einkauf Dormettinger Str. 23 72359 Dotternhausen oder per Email an den zuständigen operativen Einkäufer. 2. Arbeits- und Gesundheitsschutzbestimmungen Der Dienstleister realisiert bei der Vertragsdurchführung optimalen Arbeits- und Umweltschutz und erfüllt die vertraglich übernommenen Verpflichtungen unter Beachtung der relevanten gesetzlichen Bestimmungen (z.b. Arbeitsschutzgesetz, Arbeitsstättenverordnung, Betriebssicherheitsverordnung etc.) und der einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften, Sicherheitsregeln und Normen von Behörden, Fachstellen und Berufsverbänden sowie der standortspezifischen internen Weisungen und Anordnungen vor Ort (vgl. Flyer Wie verhalte ich mich in Holcim Werken ).

Insbesondere sind folgende Grundregeln zu beachten: Die persönliche Schutzausrüstung ist stets bestimmungsgemäß zu tragen und zu benutzen, wo dies vorgeschrieben oder erforderlich ist (vgl. Formular Wie verhalte ich mich im Werk ). Der Dienstleister hat seinen Mitarbeitern die persönliche Schutzausrüstungen in ausreichender Menge zur Verfügung zu stellen. Die persönliche Arbeitsbekleidung muss den Mitarbeiter in seiner Tätigkeit schützen und den gängigen Normen entsprechen. Holcim erwartet grundsätzlich hochsichtbare Arbeitskleidung (z.b. gemäss Norm EN ISO 20471 Klasse 2). Ausrüstungsbeschaffenheit: Alle verwendeten Arbeits- und Betriebsmittel müssen den Vorschriften entsprechend, einer nachweislich aktuellen Sicherheitsprüfung (UVV) unterzogen sein und dürfen nur bestimmungsgemäß verwendet werden. Schutzeinrichtungen dürfen weder entfernt noch abgeändert werden, ohne dass eine entsprechende Schutzmaßnahme getroffen wird. Freischaltungs- und Sicherungsvorschriften sind stets zu befolgen. Arbeiten in der Höhe - technisch nicht gesichert und >1,8 m, dürfen nur unter Verwendung einer zugelassenen Absturzsicherung (Auffanggurt, Sicherungsseil, Höhensicherungsgerät etc.) ausgeführt werden. Baumaschinen und Gabelstapler dürfen nur von speziell dafür ausgebildeten und unterwiesenen Personen in Betrieb genommen werden (betriebsinternes Schlüsselkonzept). Verkehrswege sind stets sauber und frei zu halten. Fluchtwege müssen jederzeit frei passierbar sein. Arbeiten unter Alkohol-, Medikamenten- und Drogeneinfluss ist verboten. Rauchverbotszonen/Raucherzonen sind zwingend zu beachten. 3. Umweltschutzbestimmungen Der Auftragnehmer hat eine Boden- und Wasserkontaminierung zu vermeiden. Beim Umgang mit Gefahrstoffen bzw. deren Lagerung sind die gesetzlichen Vorschriften (GSchV usw.) einzuhalten. Arbeiten unter erhöhter Lärmbelastung dürfen nur zwischen 07:00 Uhr und 19:00 Uhr, oder mit spezieller Genehmigung des Holcim Projektkoordinators/ Ansprechpartner ausgeführt werden. Der Auftragnehmer hat für die fachgerechte Entsorgung aller Abfälle, die in seinem Bereich entstehen selbständig zu sorgen (ggf. unter Rücksprache mit dem Ansprechpartner). 4. Verantwortung des Dienstleisters Der Dienstleister haftet eigenständig und vollumfänglich bzgl. Sicherheit, unabhängig der Mindestvorgaben von Holcim. Das Dienstleister ist verantwortlich, dass seine Mitarbeiter, beigezogene Mitarbeiter von Subunternehmer und temporäre Mitarbeiter die einschlägigen Vorschriften hinsichtlich der Arbeitssicherheit, des Gesundheits-, und Umweltschutzes kennen und beachten. Es stellt sicher, dass ausschließlich Mitarbeiter zum Einsatz gelangen, welche für die vorgesehenen Arbeiten qualifiziert, geschult, körperlich und gesundheitlich geeignet sind.

Der Dienstleister bestätigt, dass Arbeiten mit besonderen Gefahren nur durch Mitarbeitende (eigene und von Subunternehmer) ausgeführt werden, die die notwendigen Ausbildungen/Weiterbildungen mit entsprechenden Zertifikaten gemäss Register Register Qualifikation Drittleister haben. Der Dienstleister gewährleistet, dass beim Einsatz der Mitarbeiter alle arbeitsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind, eine gültige Arbeitserlaubnis vorliegt und die Mitarbeiter die lokale Sprache verstehen. Der Dienstleister kontrolliert und überwacht die Einhaltung der entsprechenden Bestimmungen und Vorschriften fortlaufend. Besondere Bestimmungen für Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter (AEO) Der Dienstleister versichert mit der vorliegenden Anweisung, dass sämtliche Waren, die im Auftrag von/für Holcim produziert, gelagert, befördert, an Holcim geliefert oder von Holcim übernommen werden an sicheren, vor unbefugten Zugriffen geschützten Betriebsstätten sowie an sicheren Umschlagsorten produziert, gelagert, bearbeitet, verarbeitet und verladen werden. Um die Lieferkette international abzusichern, erklärt der Drittunternehmer, dass seine für Produktion, Lagerung, Be- und Verarbeitung, Beförderung und Übernahme der Waren eingesetzten Mitarbeiter, Subunternehmer, temporären Arbeitskräfte zuverlässig sind. Einhaltung von gesetzlichen Bestimmungen - MiLoG Der AN verpflichtet sich, bei Erbringung von Dienstleistungen und Arbeiten für den AG alle gesetzlichen Vorgaben, einschließlich der Bezahlung des gesetzlichen Mindestlohnes, der Aufzeichnung der täglichen Arbeitszeiten sowie die Anmeldung bei den zuständigen Behörden hinsichtlich aller eingesetzten Mitarbeiter und aller beauftragten Subunternehmen einzuhalten. Die Vorschriften sind im MiLoG 16 ff geregelt und sind verbindlich einzuhalten. Der AN ist verpflichtet, auf Anforderung dem AG unverzüglich alle Unterlagen und Nachweise vorzulegen, die dieser zur Überprüfung der Einhaltung der gesetzlichen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestlohns benötigt. Verstößt der AN gegen die gesetzlichen Mindestarbeitsbedingungen ist er zur Schadensersatzleistung gegenüber dem AG in vollem Umfang verpflichtet. Der AN stellt den AG im Innenverhältnis von allen diesbezüglichen Ansprüchen Dritter frei 5. Holcim Sicherheit und Umweltschutzschulung (WBT, Web Based Training) Der Dienstleister steht dafür ein, dass nur Mitarbeiter vor Ort zum Einsatz gelangen, welche die Holcim Schulung im Internet Sicherheit und Umwelt (Web-Adresse: http://www.holcimsued.de/ueber-uns/arbeitssicherheit/web-based-training.html) absolviert haben und legt die entsprechenden Bestätigungen vor. Mitarbeiter, welche die Schulung entweder nicht oder nicht komplett resp. erfolgreich durchgeführt haben, werden von der Auftragsausführung ausgeschlossen. In Ausnahmefällen sind Nachschulungen vor Ort möglich. Der Aufwand des Dienstleisters dafür wird nicht vergütet.

6. Koordination der Arbeitsvorbereitung, -durchführung und abnahme 6.1. Holcim Projektkoordinator/ Ansprechpartner Der Name unseres Holcim Projektkoordinator/ Ansprechpartner wird Ihnen mit der Bestellung/Auftrag mitgeteilt. Der Holcim Projektkoordinator/ Ansprechpartner nimmt insbesondere folgende Aufgaben war: Er unterweist den Verantwortlichen des Dienstleisters über betriebsspezifische Gefahren und zu beachtende Vorschriften sowie den Einsatz erforderlicher Schutzeinrichtungen. Er koordiniert mit dem Verantwortlichen des Dienstleisters die verschiedenen Arbeiten vor Ort und regelt die gemeinsame Benutzung von Einrichtungen und Gerätschaften. 6.2. Ausführungsverantwortlicher des Dienstleisters vor Ort Der Dienstleister meldet spätestens 2 Tage vor Arbeitsbeginn dem Holcim Projektkoordinator/ Ansprechpartner den Ausführungsverantwortlichen des Dienstleister vor Ort. Um zu vermeiden, dass sich Mitarbeiter verschiedener Unternehmungen vor Ort in ihrer Ausführung nicht gegenseitig gefährden oder behindern, sind die einzelnen Arbeiten und Einsatzpläne spätestens 2 Tage vor Arbeitsbeginn mit dem Holcim Projektkoordinator/ Ansprechpartner vorgängig abzustimmen. Der Ausführungsverantwortliche stellt sicher, dass sämtliche am Auftrag involvierten Mitarbeiter das WBT vor Arbeitsantritt erfolgreich absolviert haben. Er unterweist die zum Einsatz kommenden Mitarbeiter auftragsbezogen und informiert Sie aktiv über mögliche Gefahren und notwendige Sicherheitsmassnahmen vor Ort. Er überwacht und kontrolliert laufend die Arbeitsergebnisse und die Einhaltung der einschlägigen Regeln der Arbeitssicherheit, des Gesundheits-, und Umweltschutzes. 7. Kontrollrecht Holcim behält sich das Recht vor, die Einhaltung der Regeln über die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz zu kontrollieren, ohne dass damit eine Übernahme der Verantwortung bzw. der Haftung verbunden ist. Werden die einschlägigen Regeln nicht eingehalten, so ist Holcim je nach den konkreten Umständen des Einzelfalles berechtigt, die fehlbaren Personen zur sofortigen Einhaltung der betreffenden Massnahmen anzuhalten oder sie vom Areal zu weisen und/oder die Einstellung der Arbeiten anzuordnen. Die hierbei entstehenden Umtriebe, Verzögerungen und Kosten trägt vollumfänglich der Dienstleister, welcher weiterhin für die Sicherheit seiner Mitarbeiter verantwortlich bleibt. 8. An- und Abmeldung Sowohl das Betreten als auch das Verlassen des Werkgeländes ist zu melden. Der Verantwortliche des Dienstleisters führt eine ständig aktualisierte Namens- und Präsenzliste aller bei der Vertragserfüllung vor Ort zum Einsatz gelangenden Mitarbeiter. Er gibt dem Projekt-Koordinator eine Kopie der von ihm unterzeichneten Namens- und Präsenzliste ab und meldet unverzüglich etwaige personelle Änderungen. Der Verantwortliche des Dienstleisters meldet dem Holcim Projektkoordinator/Ansprechpartner die Einsatzzeiten seiner Mitarbeiter und Mitarbeiter allfälliger Subunternehmer und die Beendigung der übernommenen Arbeiten. Abweichungen vom Einsatzplan

und/oder vom Arbeitsprogramm bedürfen der vorgängigen Zustimmung des Ansprechpartners. 9. Meldung von Unfällen und Schadensereignissen Das Dienstleister meldet dem Holcim Ansprechpartner unverzüglich sämtliche Verletzungen, Unfälle, Beinahe-Unfälle sowie Sachschäden und wirkt gegebenenfalls bei der Analyse der Ereignisse mit. Eine allenfalls bestehende eigene Meldepflicht des Dienstleisters bleibt hiervon unberührt. 10. Notfall-Nummern Der Verantwortliche des Dienstleisters stellt sicher, dass alle Mitarbeiter vor Beginn der Arbeiten über die wichtigsten Notfallnummern verfügen und ihren Holcim Ansprechpartner kennen (vgl. Flyer Ereignismanagement ) 11. Krankenversicherung Der Dienstleister stellt bei Einsatz von ausländische Staatsangehörigen sicher, dass alle in Besitz eines gültigen Krankenversicherungsnachweises sind (eigene und Subunternehmen). 12. Konsequenzenmanagement Holcim behält sich das Recht vor bei Verstössen gegen diese Sicherheitsanweisung einzelne Mitarbeiter des Dienstleisters vom Auftrag/ von der Baustelle auszuschliessen ( Werksverbot ). Im Wiederholungsfall und/oder besonders schwerwiegenden Verfehlungen wird dem Dienstleister der Auftrag entzogen, wobei der Dienstleister keine Schadensansprüche gelten machen kann. 13. Mitgeltende Unterlagen Folgende Dokumente (keine abschliessende Liste) erhält jeder Ausführungsverantwortlicher des Dienstleisters durch seinen Holcim Projekt-Koordinator/ Ansprechpartner vor Beginn seiner Tätigkeit im Werk: - Flyer Wie verhalte ich mich im Werk - Flyer Ereignismanagement - Flyer Konsequenzenmanagement für externe Mitarbeiter Der Ausführungsverantwortliche des Dienstleisters stellt sicher, dass seine Mitarbeiter und die Mitarbeiter allfälliger Subunternehmer die Dokumente verstehen und die werkspezifischen Vorgaben umsetzen. 12. Unterschrift Name und Funktion (Druckschrift) Ort, Datum Unterschrift