Satzung der Dorfgemeinschaft Kückhoven e.v.

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Transkript:

Satzung der Dorfgemeinschaft Kückhoven e.v. mit: Wahlordnung und Ehrenordnung Fassung vom: 13.10.1994 Eingetragen beim Amtsgericht Erkelenz am 22.08.1995 Nr. 734

Dorfgemeinschaft Kückhoven Satzung Name und Sitz Der Verein trägt den Namen: Dorfgemeinschaft Kückhoven e.v. Sitz: 41812 Erkelenz-Kückhoven Der Verein ist im Vereinsregister Erkelenz unter Nr. 734 eingetragen. 2 Wesen, Aufgabe und Zweck Die Dorfgemeinschaft Kückhoven e.v. pflegt und fordert das historisch gewachsene Vereinsleben in Kückhoven. Die Dorfgemeinschaft Kückhoven e.v. ist parteipolitisch und konfessionell neutral. Die Dorfgemeinschaft Kückhoven e.v. führt insbesonders durch: - die örtliche St. Martins- Feier - Feiern anläßlich von Goldhochzeiten und weitem Ehejubliläen in Verbindung mit der jeweiligen Nachbarschaft - Festgelegte dörfliche Geldsammlungen für caritative oder sonstige Satzungszwecke - Volkstrauertagveranstaltung und die damit verbundenen Auschmückungen; insbesondere auf dem örtlichen Heldengedenkfriedhof 3 Gemeinnützigkeit Gemäß Bescheid des Finananzamtes Erkelenz vom 7.12.1994 ist der DGM Kückhoven nicht die Gemeinnützigkeit zu erteilen, weil einige Mitglieder noch nicht die Gemeinnützigkeit besitzen.

Die Dorfgemeinschaft Kückhoven e.v. ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Dorfgemeinschaft Kückhoven e.v. dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der Dorfgemmeinschaft Kückhoven e.v. Es darfkeine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen, begünstigt werden. 4 Mitgliedschaft Alle Vereine und Gruppen, die bereit sind, die festgelegten Zielsetzungen der Dorfgemeinschaft Kückhoven e.v. zu fordern, können Mitglied werden. Die Aufuahme erfolgt durch schriftlichen Antrag an den Vorstand der Dorfgemeinschaft Kückhoven e.v. Über die Aufuahme entscheidet die Mitgliederversammlung. Der Leiter der örtlichen Grundschule und der Ortspfarrer gehören der Dorfgemeinschaft Kückhoven e.v. als geborene Mitglieder an. Ebenfalls als geborene Mitglieder gehören der Dorfgemeinschaft Kückhoven e.v. die im Ort wohnenden Ratsherren der Stadt Erkelenz und der Ehrenbeamte an. Die Mitgliedschaft endet durch Austritt oder Auflösung des Miedgliedvereines bzw. der Gruppe. Ein Anspruch auf Auseinandersetzung des Vermögens steht dem Mitglied nicht zu. Ein Mitglied kann ausgeschlossen werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Dies gilt auch für Vorstandsmitglieder. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn das Mitglied gegen die Grundsätze und die Ordnung der Dorfgemeinschaft Kückhoven e.v. verstößt. Über den Ausschluß entscheidet die Mitgliederversammlung in geheimer Abstimmung mit Dreiviertelmehrheit. Die Ehrenmitglieder gehören der Dorfgemeinschaft beratend an.

5 Rechte und Pflichten Die Mitglieder können die Dorfgemeinschaft Kückhoven e.v. im Rahmen dieser Satzung in Anspruch nehmen. Die Mitglieder verpflichten sich, alle Veranstaltungen der Dorfgemeinschaft Kückhoven e.v. aktiv zu unterstützen und gemeinsam durchzuführen. Die persönlichen Vertreter in der Dorfgemeinschaft Kückhoven e.v. sollen die Mehrheitsmeinung der Mitgliedsvereine bzw. Gruppe vertreten. Von der Dorfgemeinschaft Kückhoven e.v. gewünschte Informationen sind von den Mitgliedern abzugeben, soweit sie nicht in das Eigenleben der Mitglieder eingreifen bzw. deren Satzungen zuwiderhandeln. 6 Organe Die Organe der Dorfgemeinschaft Kückhoven sind: a. Der gesetzliche Vorstand: Der 1. Vorsitzende, der 2. Vorsitzende, der Schriftfiihrer und der Kassierer bilden den gesetzlichen Vorstand im Sinne des 26 BGB. Je zwei Mitglieder des gesetzlichen Vorstandes sind befugt, die Dorfgemeinschaft e.v. gerichtlich und außergerichtlich zu vertreten. Rechtsverbindliche Erklärungen Kückhoven der Dorfgemeinschaft Kückhoven e.v. werden vom Vorsitzenden und einem weiteren Mitglied des Vorstandes abgegeben.

b. Der Vorstand besteht aus: - dem 1. Vorsitzenden - dem 2. Vorsitzenden - dem Schriftführer - dem Kassierer - drei n c. Die Mitgliederversammlung besteht aus: den Vorsitzenden der Mitgliedsvereine bzw. Gruppen oder einem vom Vorsitzenden benannten Vertreter. Ferner gehören die Vorstandsmitglieder und die geborenen Mitglieder der Mitgliederversammlung an. 7 Mitgliederversammlung Mindestens einmal jährlich findet eine Mitgliederversammlung statt. Sie wird durch den Vorsitzenden einberufen. Anträge zur Mitgliederversammlung sind spätestens acht Tage vorher schriftlich an den Vorsitzenden zu richten. Über die Aufuahme des Antrages auf die Tagesordnung entscheidet der Vorstand. Wenn mindestens drei Mitglieder, - keine Vorstandsmitglieder oder geborene Mitgliedereine Mitgliederversammlung beantragen, muß diese durchgeführt werden. Die Mitgliederversammlung wird vom 1. Vorsitzenden oder dem 2. Vorsitzenden geleitet. Die Mitgliederversammlung ist beschlußfähig, wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder anwesend ist. Alle Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefaßt, soweit nicht diese Satzung etwas anders bestimmt.

8 Aufgaben der Mitgliederversammlung Aufgaben der Mitgliederversammlung sind: a. Wahl des Vorstandes b. Beschlußfassung über die Jahresrechnung und den Haushaltsplan. c. Entgegennahme der Berichte des Vorstandes und der Rechnungsprüfer. d. Wahl von zwei Rechnungsprüfern e. Entlasstung von Kassierer und Gesamtvorstand f Festsetzung von Umlagen und sonstige Abgaben g. Änderungen der Satzung h. Beschlußfassung über Wahlordnung und Ehrenordnung 1. Festlegung von Veranstaltungen oder deren wesentliche Veränderung J. Auflösung der Dorfgemeinschaft Kückhoven e.v. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Zur Änderung der Satzung ist eine Dreiviertelmehrheit erforderlich. Sowohl Anträge und Beschlüsse, auch die des Vorstandes, sind in einem Protokoll zu erfassen. 9 Aufgaben des Vorstandes Aufgaben des Vorstandes sind: a. Führung der laufenden Geschäfte b. Rechnungslegung über das Geschäftsjahr c. Aufstellung eines Haushaltsplanes

d. Erstattung der Tätigkeitsberichte e. Erledigung aller Angelegenheiten, mit der die Mitgliederversammlung des Vorstand generell und in besonderen Fällen beauftragt hat. Die Vorstandssitzungen werden vom 1. Vorsitzenden, im Falle der Verhinderung vom 2. Vorsitzenden geleitet. 10 Kassenprüfer Die von der Mitgliederversammlung zu wählenden Kassenprüfer sind Mitglieder der Dorfgemeinschaft Kückhoven e.v.. Sie prüfen die Kassenbücher, die Bestände, Vermögensanlagen und Belege. 11 Auflösung Über die Auflösung entscheidet eine Mitgliederversammlung in der zweidrittel aller Mitglieder anwesend sein müssen. Der Beschluß bedarf einer Dreiviertelmehrheit der abgegebenen Stimmen. Sind nicht zweidrittel der Mitglieder anwesend so ist innerhalb eines Monats nach der Mitgliederversammlung eine neue Mitgliederversammlung einzuberufen, die in jedem Falle beschlußfähig ist. Auch in diesem Falle ist fiir eine Auflösung eine Dreiviertelmehrheit der anwesenden Mitglieder erforderlich. Im Falle der Auflösung des Vereins fällt das Vermögen an die St. Servatius Pfarre Kückhoven. Diese soll das Vermögen unmittelbar und ausschließlich zu gemeinnützigen Zwecken verwenden bzw. die ideellen Dinge verwahren und verwalten.

Inkrafttreten Diese Satzung wurde in der Mitgliederversammlung am 13.10.1994 beschlossen und ist von der Eintragung ins Vereinsregister an in Kraft. Sie ist im Original wie folgt unterschrieben: 1. Vorsitzender Heinzgerd Dewies Schriftführer Walter Borchert Kassierer Hans Josef Lievre Theo Schiffer Hans Josef Kaufmann Mitglied Peter Noethlichs Arnold Dahmen

Wahlordnung der Dorfgemeinschaft Kückhoven e.v. 1. Zu wählen sind für eine Amtszeit von drei Jahren: 2. - 1. Vorsitzende - 2. Vorsitzende - Schriftfiihrer - Kassierer - - - Um eine ordnungsgemäße kontinuierliche Arbeit zu gewährleisten, werden folgende Mitglieder des Vorstandes jeweils für drei Jahre gewählt: 1995 1. Vorsitzender Kassierer 1996 Schriftfiihrer 1997 2. Vorsitzender Für die weiteren Jahre erfolgt die Wahl des Vorstandes in analoger Reihenfolge. 3. Mitglieder des Vorstandes der Dorfgemeinschaft Kückhoven e.v. müssen Mitglied der gesetzlichen Vorstände der Mitglieder bzw. Gruppen sein. Der 1. und 2. Vorsitzende Gruppe sein. sollte möglichst auch Vorsitzender eines Mitgliedsvereins bzw. Scheidet während der Amtszeit das Vorstandsmitglied beim Mitgliedsverein bzw. Gruppe aus dem Vorstand aus, so gilt mit diesem Tag auch seine Vorstandsmitgliedschaft der Dorfgmeinschaft Kückhoven e.v. als beendet. in Eine erneute Wahl ist erst dann möglich, wenn im Mitgliedsverein oder der Gruppe wieder eine Vorstandsposition übernommen wird.

4. Die Vorstandsmitglieder werden mit einfacher Stimmenmehrheit gewählt. Auf Antrag muß eine Wahl geheim erfolgen.

Ehrenordnung der Dorfgemeinschaft Kückhoven e.v. 1. Verdiente Personen innerhalb der Dorfgemeinschaft Kückhoven e.v. können geehrt werden. 2. Über die Ehrung wird im Vorstand beraten und entschieden. 3. Über Art und Umfang der Ehrung entscheidet der Vorstand. 4. Der Mitgliederversammlung bleibt es vorbehalten, verdienten Personen der Dorfgemeinschaft Kückhoven e.v. den Titel: "Ehrenmitglied" zu verleihen. 5. Die bisher gewählten Ehrenmitglieder sind Ehrenmitglieder auf Lebenszeit. Alle Beschlüße müßen mit Dreiviertelmehrheit erfolgen.