Taxordnung APF. In Kraft seit: 1. April 2008 (nachgeführt bis 1. Januar 2019)

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Transkript:

Taxordnung APF In Kraft seit: 1. April 2008 (nachgeführt bis 1. Januar 2019)

Taxordnung (Die männliche Form bezieht sich auch auf weibliche Personen) 6) 7) 8) 9) 10) Gültigkeit Die vorliegende Taxordnung gilt ab 1. Januar 2019. 4) 7) 9) Grundlagen Die Taxen werden durch den Bewohner bzw. den gesetzlichen Vertreter geschuldet. Ferner haftet solidarisch der Ehepartner. Vorbehalten bleibt die zusätzliche Haftung von Taxgaranten. Die Rechnung wird monatlich gestellt. Sie ist obligatorisch via Lastschriftverfahren über eine Bank oder die PostFinance zu bezahlen. Die Belastungsermächtigung ist vor dem Heimeintritt zu erteilen. 4) 9) Vorauszahlung Vor dem Eintritt in das Heim muss vom Bewohner eine Vorauszahlung von Fr. 5'000.-- geleistet werden. Die Vorauszahlung wird nicht verzinst und mit der Schlussabrechnung verrechnet. 1. Grundtaxe 1) 2) 4) 5) 6) 7) 9) 10) 1.1. Einwohner der Vertragsgemeinden Fr. 110.-- pro Tag 1.2. Personen, die vor dem Eintritt in das Heim nicht mindestens 2 Jahre Wohnsitz in einer Vertragsgemeinde hatten, wird ein Fr. 132.-- pro Tag Zuschlag von 20 % auf die Grundtaxe verrechnet. In der Grundtaxe inbegriffen sind: Unterkunft im Zimmer möbliert mit Bett, Nachttisch, Einbauschrank und Vorhängen (inkl. Strom, Warmwasser und Heizung) Verpflegung (3 Hauptmahlzeiten) Üblicher Wäscheservice für Bett-, Frottierwäsche und persönliche Kleider periodische Zimmerreinigung nach Plan (in der Regel 1x pro Woche) Benützung der Gemeinschaftsräume und -einrichtungen, inkl. Bäder In der Grundtaxe nicht inbegriffen sind u.a.: Mobiliar-, Haftpflicht-, Kranken- und Unfallversicherung Kabelfernsehgebühren Fr. 10.-- pro Monat Eintrittspauschale Fr. 200.-- Wäsche Kennzeichnung Pauschale b. Eintritt Fr. 120.-- Kennzeichnung Wäsche (Preis pro Stück) Fr. 0.50 Coiffeur und Pedicure Miete med. Geräte (Funkruf, Klingelmatte, GPS etc.) Fr. 20.-- bis 30.-- pro Monat Installation Telefon, Klingelmatte und Handalarm Fr. 15.-- Miete Gehwagen / Rollstuhl Fr. 30.-- / 40.-- pro Monat

Arztkosten, Medikamente, Verbrauchs- und Pflegematerial Zimmerservice aus Komfortgründen Fr. 5.-- pro Mahlzeit Zimmerservice aus gesundheitlichen Gründen Fr. 5.-- pro Mahlzeit Begleitung/Krankentransport (wenn nicht anders möglich) Fr. 60.-- pro Stunde Aussergewöhnliche Reinigung des Zimmers Austrittspauschale Fr. 200.-- Zimmer-Reinigung bei Austritt Instandstellungsarbeiten nach Zimmerräumung Post nachsenden / Sendung Fr. 3.-- 2. Pflegetaxen BESA Stufe 3) 4) 7) 8) 9) 10) Minuten Total Kosten Anteil Bewohner 1 0-20 Fr. 15.15 Fr. 06.15 2 21-40 Fr. 43.95 Fr. 21.60 3 41-60 Fr. 72.80 Fr. 21.60 4 61-80 Fr. 101.65 Fr. 21.60 5 81-100 Fr. 130.45 Fr. 21.60 6 101-120 Fr. 159.30 Fr. 21.60 7 121-140 Fr. 188.15 Fr. 21.60 8 141-160 Fr. 216.95 Fr. 21.60 9 161-180 Fr. 245.80 Fr. 21.60 10 181-200 Fr. 274.60 Fr. 21.60 11 201-220 Fr. 303.45 Fr. 21.60 12 221 - und mehr Fr. 332.30 Fr. 21.60 Jeder Bewohner wird bei Eintritt eingestuft. Die Einstufung wird regelmässig überprüft, mindestens alle 6 Monate. Bei einer relevanten Änderung des Zustandes erfolgt sofort eine neue Einstufung. 3. Betreuungstaxen (Leistungsumfang siehe Anhang Taxordnung) Für alle BESA-Stufen wird ein Zuschlag von Fr. 30.-- pro Tag erhoben. 3) 5) 6) 7) 9) 10)

4) 9) 4. Taxreduktionen Bei Abwesenheit von mindestens 3 hintereinander folgenden Tagen reduziert sich die Grundtaxe ab dem ersten Tag nach Abreise bis zum letzten Tag vor der Rückreise um Fr. 10.-- pro Tag, die Betreuungstaxe und Pflegekosten fallen weg. Bei Hospitalisation wird die dieselbe Reduktion ab dem ersten Tag nach der Verlegung bis zum letzten Tag vor der Rückverlegung gewährt. Die gleiche Reduktion gilt auch im Todesfall ab dem Folgetag bis Verrechnungsende. 5. Anpassung Die Taxordnung kann jederzeit mit Zustimmung der beteiligten Gemeinden der Teuerung oder den veränderten Verhältnissen angepasst werden. Alters- und Pflegeheim Furttal, Regensdorf, Januar 2019 1) geändert mit GRB 261 vom 08.07.2008 2) geändert mit GRB 169 vom 27.04.2010 3) geändert mit GRB 436 vom 30.11.2010 4) geändert mit GRB 379 vom 04.12.2012 5) geändert mit GRB 247 vom 08.07.2014 6) geändert mit GRB 219 vom 07.07.2015 7) geändert mit GRB 249 vom 12.07.2016 8) geändert mit GRB 164 vom 09.05.2017 9) geändert mit GRB 244 vom 11.07.2017 10) geändert mit GRB 400 vom 01.10.2018

7) 9) Anhang zur Taxordnung (Die männliche Form bezieht sich auch auf weibliche Personen) Leistungsumfang der Betreuungstaxe (Liste ist nicht abschliessend) Einführung und Unterstützung beim Einleben im Heimalltag und bei Veränderungen Tagesstruktur und gestaltung Vermittlung von Sicherheit und Geborgenheit während 24 Stunden (Nachtwache anwesend mit Rufknopf) Medikamentenverwaltung (Bestellung, Abholung bei selbstständigen Bewohnern) Kommunikation im Alltag (vermittelnde Gespräche mit Angehörigen, Dritter) Förderung und Unterstützung sozialer Kontakte Koordination zwischen verschiedenen Diensten wie Pflege, Betreuung, Ärzte, Therapien, Freizeitgestaltung, Seelsorge, Wäscherei, Reinigung, Technischer Dienst, Küche etc. Aktivierung (Turnen, Kreatives, Alltagsgestaltung) Angebot von Freizeitgestaltung (Ausflüge) Anlässe (Konzerte, Brunch, Raclette etc.) Begleitung und Unterstützung in Krisensituationen Begleitung von Bewohnerinnen und Bewohnern und deren Angehörigen in der Sterbephase