Kursreglement SLRG Rapperswil-Jona

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Transkript:

Kursreglement SLRG Rapperswil-Jona Gültig für sämtliche Kurse der SLRG Rapperswil-Jona Version 2014

2 Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeine Kursbestimmungen... 4 1.1 Anmeldung... 4 1.2 Bezahlung... 4 1.3 Teilnehmerzahl... 4 1.4 Abmeldung... 5 1.5 Kursausschluss... 5 1.6 Versäumte Lektionen... 5 1.7 nichtbestandene Kurse... 5 1.8 Versicherung/ Haftung/ Schäden... 6 1.9 Änderungen/ Gerichtsstand... 6 2 Grundkurs... 7 2.1 Grundkurs... 7 2.1.1 Inhalt... 7 2.1.2 Voraussetzungen... 7 2.1.3 Besonderes... 7 2.1.4 Erfüllung... 8 2.1.5 Absenzen... 8 2.1.6 Kursplätze... 8 2.1.7 Nachprüfung... 9 2.2 Jugendmodul... 10 2.2.1 Inhalt... 10 2.2.2 Voraussetzungen... 10 2.2.3 Besonderes... 10 2.2.4 Erfüllung... 10 2.2.5 Kursplätze... 10 3 Wiederholungskurse... 11 3.1 WK Pool... 11 3.1.1 Inhalt... 11 3.1.2 Voraussetzungen... 11 3.1.3 Besonderes... 11 3.1.4 Erfüllung... 11 3.1.5 Absenzen... 11 3.1.6 Kursplätze... 11 3.2 WK BLS-AED... 12 3.2.1 Inhalt... 12 3.2.2 Voraussetzungen... 12 3.2.3 Besonderes... 12 3.2.4 Erfüllung... 12 3.2.5 Absenzen... 12 3.2.6 Kursplätze... 12

3 4 Freiwasserkurse... 13 4.1 Modul See... 13 4.1.1 Inhalt... 13 4.1.2 Voraussetzungen... 13 4.1.3 Besonderes... 13 4.1.4 Erfüllung... 13 4.1.5 Absenzen... 14 4.1.6 Kursplätze... 14 4.2 Modul Fluss... 15 4.2.1 Inhalt... 15 4.2.2 Voraussetzungen... 15 4.2.3 Ausrüstung... 15 4.2.4 Besonderes... 16 4.2.5 Erfüllung... 16 4.2.6 Absenzen... 16 4.2.7 Kursplätze... 16

4 1 Allgemeine Kursbestimmungen Die Allgemeinen Kursbestimmungen kommen bei allen Kursen der SLRG Rapperswil-Jona zur Anwendung. Sämtliche Ausdrücke, die männlich formuliert sind, gelten sinngemäss auch für Frauen. Die Schreibweise wurde gewählt, damit das Reglement einfacher lesbar bleibt. 1.1 Anmeldung Anmeldungen sind mit dem entsprechenden Anmeldeformular dem Verantwortlichen Kurswesen der SLRG Rapperswil-Jona schriftlich zu zustellen (online über Homepage, eingescannt per Mail oder auf Papier per Post). Es werden nur Anmeldungen mit komplett ausgefülltem Anmeldeformular bearbeitet. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eintreffens (unter Vorbehalt der rechtzeitigen Bezahlung der Kurskosten) berücksichtigt und innert zehn Tagen schriftlich bestätigt. Ausnahme: Die Grundkurse sind für Teilnehmer gedacht, die alle Module absolvieren. Gibt es nach Anmeldeschluss in den einzelnen Modulen freie Plätze, werden diese in der Reihenfolge der Anmeldungen aufgefüllt. 1.2 Bezahlung Die Kurskosten sind innert fünf Tage nach Erhalt der Anmeldebestätigung einzubezahlen. Die Kontodaten werden mit der Anmeldebestätigung zugestellt. Erfolgt innert fünf Tagen keine Einzahlung wird die Anmeldung ohne Meldung annulliert. Erfolgt die Bezahlung nach der Annullierung der Anmeldung, wird der Betrag, abzüglich einer Gebühr für die Umtriebe von CHF 30.- zurückbezahlt. Stellt sich bei Kursbeginn heraus, dass die Voraussetzungen nicht erfüllt sind, so kann der Teilnehmer nicht zum Kurs zugelassen werden. Es besteht kein Anspruch auf Rückzahlung der Kurskosten. 1.3 Teilnehmerzahl Wird die Minimalanzahl der Teilnehmer nicht erreicht, behält sich die SLRG Rapperswil-Jona das Recht vor, den Kurs abzusagen. Anmeldungen nach Erreichen der maximalen Teilnehmerzahl kommen auf die Warteliste und werden informiert, falls ein Platz wieder frei wird.

5 1.4 Abmeldung Abmeldungen werden nur schriftliche (Email oder Brief) akzeptiert. Es gelten folgende Konditionen: Bei Abmeldung bis 5 Tage vor Anmeldeschluss werden 50% der gesamten Kurskosten oder mindestens CHF 30.- geschuldet. Bei späteren Abmeldungen, Fernbleiben oder Austreten werden die gesamten Kurskosten geschuldet. In Härtefällen (z.b. bei Vorliegen eines ärztlichen Zeugnisses) kann, innert angemessener Frist, ein schriftliches Gesuch um Preisnachlass bei Abmeldung an die SLRG Rapperswil-Jona gestellt werden. Email: vorstand@rettungsschwimmer.ch Brief: SLRG Rapperswil-Jona, Postfach 1152, 8640 Rapperswil 1.5 Kursausschluss Die SLRG Rapperswil-Jona behält sich vor, Teilnehmer begründet aus dem Kurs auszuschliessen (z.b. bei Absenzen, bei Nichterfüllung der Voraussetzungen usw.). Bei einem Ausschluss besteht kein Recht auf Rückzahlung der Kurskosten. 1.6 Versäumte Lektionen Versäumte Lektionen (z.b. bei Krankheit) können nicht nachgeholt werden. Auch sind keine Kursgeld-Rückerstattungen oder -reduktionen aufgrund versäumter Lektionen möglich. 1.7 nichtbestandene Kurse Für nichtbestandene Kurse gibt es keine Rückerstattung oder Reduktion der Kurskosten. Wird beim Grundkurs das Modul Basis Pool und/ oder BLS-AED nicht bestanden, so sind die Voraussetzungen für das Modul Plus Pool nicht erfüllt. In diesem Falle bezahlt die SLRG Rapperswil-Jona den Differenzbetrag der Kurskosten ohne Abzug einer Umtriebsgebühr - zurück.

6 1.8 Versicherung/ Haftung/ Schäden Für die Versicherung ist jeder Teilnehmer selbst verantwortlich. Die SLRG Rapperswil-Jona übernimmt keine Haftung. Bei mutwilliger Beschädigung von Eigentum der SLRG Rapperswil-Jona behält sich die SLRG Rapperswil-Jona vor, den Schaden in Rechnung zu stellen. 1.9 Änderungen/ Gerichtsstand Änderungen des Kursreglements bleiben vorbehalten. Gerichtsstand ist Rapperswil-Jona SG (Schweiz).

7 2 Grundkurs 2.1 Grundkurs Der Grundkurs umfasst die Module Basis Pool, Plus Pool und BLS-AED. Prinzipiell ist der Kurs für Teilnehmer, die alle Module absolvieren reserviert. Sind nach Anmeldeschluss in den einzelnen Modulen noch freie Plätze, werden auch Teilnehmer für einzelne Module zugelassen. 2.1.1 Inhalt Der Grundkurs richtet sich an alle sicheren Schwimmer ab vollendetem 14. Lebensjahr, welche sich zum geschulten Rettungsschwimmer ausbilden lassen möchten. 2.1.2 Voraussetzungen - vollendetes 14. Lebensjahr - Dauerschwimmen (200m ohne Pause unter 5 Minuten) - Streckentauchen (mindestens 15m) - Tauchen in einer Tiefe von 2,5m bis 4m - bestandenes Brevet Basis Pool und bestandener BLS-AED-Grundkurs für das Modul Plus Pool 2.1.3 Besonderes Teilnehmer, die sich für das Modul Plus Pool anmelden, haben den Nachweis (Ausweiskopie) für das bestandene Brevet Basis Pool und den bestandenen BLS-AED-Grundkurs der Anmeldung beizulegen. Der Nachweis muss nicht erbracht werden, wenn die Anmeldung das entsprechende Modul/ die entsprechenden Module ebenfalls beinhaltet.

8 2.1.4 Erfüllung Teilnahme und aktives Mitmachen bei allen Lektionen Bestehen aller Anforderungen gemäss SLRG-Kursreglement Grundstufe 2.1.5 Absenzen Die Teilnahme an den Prüfungen ist für alle obligatorisch. Für Absolventen des Moduls BLS-AED sind alle BLS-AED Kurseinheiten zu besuchen. Bei Intensiv-Kurse müssen alle Kurseinheiten besucht werden. Absenz von einer oder mehreren Kurseinheiten haben den Kursauschluss zur Folge. Beim Grundkurs mit mehreren Kursabenden gilt: Für Absolventen, die nur das Modul Basis Pool bzw. nur das Modul Plus Pool besuchen wird maximal eine entschuldigte* Absenz in diesem Modul (z.b. bei Krankheit) mit Ausnahme des Prüfungstermins - toleriert. Mehr als eine Absenz hat den Kursauschluss zur Folge. Bei Personen, welche die Module Basis und Plus Pool im selben Grundkurs absolvieren, werden maximal zwei entschuldigte* Absenzen (z.b. bei Krankheit) mit Ausnahme der Prüfungstermine toleriert. Die beiden Absenzen können auch innerhalb desselben Moduls sein. Mehr als zwei Absenzen haben den Kursausschluss zur Folge. Verpasste Kurseinheiten müssen selbständig (Selbststudium) aufgearbeitet werden. Als Absenz gilt das Fernbleiben eines Kurses. Ist jemand bei Krankheit oder Unwohlsein an der Kurseinheit anwesend, steigt jedoch nicht ins Wasser, so gilt dies nicht als Absenz. * entschuldigte Absenz = vorgängige Abmeldung bei der Kursleitung oder beim Verantwortlichen Kurswesen 2.1.6 Kursplätze Minimale Teilnehmerzahl: 8 Maximale Teilnehmerzahl: 16

9 2.1.7 Nachprüfung Sowohl für Tests innerhalb des Kurses als auch an der Schlussprüfung hat der Teilnehmer Anspruch auf zwei Versuche je Disziplin. Die Disziplinen der Schlussprüfung können auf Wunsch des Teilnehmers auch später nachgeholt werden, jedoch spätestens drei Monate nach Prüfungstermin.

10 2.2 Jugendmodul 2.2.1 Inhalt Das Jugendmodul richtet sich an Jugendliche ab vollendetem 10. Lebensjahr, welche erlernen möchten, wie sie einem in Not geratenen Gleichaltrigen helfen können. Im Vordergrund steht auch das richtige Verhalten am, im und auf dem Wasser 2.2.2 Voraussetzungen - vollendetes 10. Lebensjahr - Wassersicherheits-Check bestehen (Purzelbaum ins Wasser, 1 Minute an Ort treten, 50m Schwimmen) 2.2.3 Besonderes Die Jugendmodule der SLRG Rapperswil-Jona finden innerhalb der vereinsinternen Jugendgruppen statt. Es gibt keine öffentliche Ausschreibung. Teilnehmer ausserhalb der Jugendgruppe werden nur in Absprache mit der Jugendverantwortlichen und dem Verantwortlichen Kurswesen zugelassen. 2.2.4 Erfüllung - Teilnahme und aktives Mitmachen bei allen Lektionen - Bestehen der Prüfung 2.2.5 Kursplätze Minimale Teilnehmerzahl: 6 Maximale Teilnehmerzahl: 12

11 3 Wiederholungskurse 3.1 WK Pool 3.1.1 Inhalt Der Inhalt des Brevets wird repetiert und Neues dazugelernt. 3.1.2 Voraussetzungen - Modul Basis Pool oder Modul Plus Pool absolviert und bestanden (Nachweis muss am Kurstag vorhanden sein) - keine Tauchdispensation 3.1.3 Besonderes Teilnehmer, die die Voraussetzungen nicht erfüllen, werden nicht zum WK zugelassen (keine Rückerstattung des Kursgeldes). Bei Nichtvorweisen des Nachweises (z.b. Ausweis vergessen) am Kurstag, kann der Pool-WK nicht besucht werden, späteres nachweisen ist nicht möglich! 3.1.4 Erfüllung - Teilnahme und aktives Mitmachen bei allen Lektionen - Heraufholen von Gegenständen auf einer Fläche von 3x5m aus mindestens 1.8m Tiefe - Schwimmen des Parcours (45m Schwimmen Brust, 5m Tauchen, Figurant hochholen, 25m Abschleppen) 3.1.5 Absenzen Der Kursinhalt ist vollumfänglich zu absolvieren. Es gibt keinerlei Dispensen. 3.1.6 Kursplätze Minimale Teilnehmerzahl: 8 Maximale Teilnehmerzahl: 72

12 3.2 WK BLS-AED 3.2.1 Inhalt Der Inhalt des BLS-AED wird repetiert und Neues dazugelernt. 3.2.2 Voraussetzungen - gültiger BLS-AED-Grundkurs (CPR-Grundkurs genügt NICHT!) 3.2.3 Besonderes Teilnehmer, die die Voraussetzungen nicht erfüllen, werden nicht zum WK zugelassen (keine Rückerstattung des Kursgeldes). Bei Nichtvorweisen des Nachweises (z.b. Ausweis vergessen) am Kurstag, kann der WK BLS-AED nicht besucht werden, späteres nachweisen ist nicht möglich! 3.2.4 Erfüllung - Teilnahme und aktives Mitmachen bei allen Lektionen - Bestehen der Prüfung 3.2.5 Absenzen Der Kursinhalt ist vollumfänglich zu absolvieren. Es gibt keinerlei Dispensen. 3.2.6 Kursplätze Minimale Teilnehmerzahl: 8 Maximale Teilnehmerzahl: 18

13 4 Freiwasserkurse 4.1 Modul See 4.1.1 Inhalt Das SLRG-Modul See dient der Sicherheit von Einzelpersonen oder Gruppen an stehenden Freigewässern. Es vermittelt Planung und sichere Durchführung von Ausflügen, Risikoanalyse, Sicherungsmassnahmen und spezifische Rettungstechniken für das Retten im See. 4.1.2 Voraussetzungen - Bestandener Pool Safety, Brevet Basis Pool oder Brevet Plus Pool (Nachweis muss am Kurstag vorhanden sein) - Eintrittstest (Der Teilnehmer schwimmt bei Kursbeginn 300 m im See in maximal 10 Minuten, davon mindestens 1 Minute in Rückenlage.) muss bestanden werden. 4.1.3 Besonderes Teilnehmer, die die Voraussetzungen nicht erfüllen, werden nicht zum Modul See zugelassen (keine Rückerstattung des Kursgeldes). Bei Nichtvorweisen des Nachweises (z.b. Ausweis vergessen) am Kurstag, kann das Modul See nicht besucht werden, späteres nachweisen ist nicht möglich! Ist die Durchführung des Moduls See aufgrund der Witterungsverhältnisse nicht möglich, so wird der Kurs abgesagt und die Teilnehmer erhalten den einbezahlten Betrag zurückerstattet. 4.1.4 Erfüllung - Teilnahme und aktives Mitmachen bei allen Lektionen - Korrektes Sicherheitskonzept erstellt - Wurfprüfung erfolgreich absolviert - Rettungsparcours mit Gurtretter oder Boje erfolgreich absolviert

14 4.1.5 Absenzen Der Kursinhalt ist vollumfänglich zu absolvieren. Es gibt keinerlei Dispensen. 4.1.6 Kursplätze Minimale Teilnehmerzahl: 10 Maximale Teilnehmerzahl: 24

15 4.2 Modul Fluss 4.2.1 Inhalt Das SLRG-Modul Fluss vermittelt Wissen für die Sicherheit an fliessenden Freigewässern. Zum Inhalt gehören Vorbereitung und Durchführung von Ausflügen, Risikoanalyse und -minimierung, spezifische Rettungstechniken für Fliessgewässer und Schwimmen mit Rettungswesten. 4.2.2 Voraussetzungen - gültiger* Plus Pool oder - ein gültiger* Basis Pool mit gültigem* Modul See (Nachweis muss am Kurstag vorhanden sein) * Gültigkeitsdauer steht auf dem neuen SLRG-Ausweis 4.2.3 Ausrüstung Der Teilnehmer hat für den ganzen Kurstag einen passenden Neoprenanzug mit Füsslingen mitzubringen. Schwimmweste wird zur Verfügung gestellt. Anstelle von Füsslingen können auch Trecking- oder Turnschuhe mit Ski- oder Neoprensocken getragen werden. Lange Thermounterwäsche ist je nach Witterung unter Neoprenanzug empfohlen. Stark bewegungseinschränkende sehr dicke Neoprenanzüge sind ungeeignet.

16 4.2.4 Besonderes Teilnehmer, die die Voraussetzungen nicht erfüllen oder die Ausrüstung nicht dabei haben, werden nicht zum Modul Fluss zugelassen (keine Rückerstattung des Kursgeldes). Bei Nichtvorweisen des Nachweises (z.b. Ausweis vergessen) am Kurstag, kann das Modul Fluss nicht besucht werden, späteres nachweisen ist nicht möglich! Wir erlauben uns aufgrund aktueller Witterungsverhältnisse den Durchführungsort innerhalb des Linth-Gebietes kurzfristig anzupassen. Daher können sich neue Treffpunkte ergeben. Ist die Durchführung des Moduls Fluss aufgrund der Witterungsverhältnisse nicht möglich, so wird der Kurs abgesagt und die Teilnehmer erhalten den einbezahlten Betrag zurückerstattet. 4.2.5 Erfüllung - Teilnahme und aktives Mitmachen bei allen Lektionen - Korrekte Planung und ein Sicherheitskonzept erstellt - Wurfsackprüfung erfolgreich absolviert - Flussparcours erfolgreich absolviert 4.2.6 Absenzen Der Kursinhalt ist vollumfänglich zu absolvieren. Es gibt keinerlei Dispensen. 4.2.7 Kursplätze Minimale Teilnehmerzahl: 6 Maximale Teilnehmerzahl: 16