Satzung, 1. Änderung

Ähnliche Dokumente
4 (Selbstlose Tätigkeit) Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

b) Der Verein ist selbstlos tätig: er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche

Satzung. Verein zur Förderung der Ev. Kirchengemeinde Stahnsdorf. gemeinnütziger Verein. Dorfplatz Stahnsdorf. 1. Fassung vom 06.

Vereinssatzung Nachhaltiges Wohnen in Krefeld (Fassung vom )

Förderverein für die Winfried-Grundschule in Dortmund e.v. Satzung

Volldampf für Kinder e.v. Satzung

Satzung des Vereins DorfGut Beelen e.v.

Der Verein führt den Namen: Jung und Krebs. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und trägt dann den Zusatz e.v..

Förderverein TuS Baerl Für Jugend-und Seniorenfußball e.v.

Der Verein führt den Namen Bündnis Familie Bad Oeynhausen. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und trägt dann den Zusatz "e.v.

Satzung Fluchtraum Bremen e.v.

Satzung des Rettet das Filmstudio e.v.

SATZUNG. Stand November 2017

Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Köln - Kalk. Satzung

Satzung des Fördervereins "Freunde der KiTa Gartenstraße" in Göttingen

Satzung für den Verein Alter Krug Heiden e. V.

Satzung Schulförderverein

Satzung für den. Förderverein. Emmaus-Hospiz St. Hedwig Resse e. V.

Satzung Deutsche Gesellschaft für autoinflammatorische Erkrankungen e.v.

SATZUNG. Institut für Verfahrensrecht im elektronischen Rechtsverkehr

Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und trägt dann den Zusatz e.v."

Satzung Inhaltsverzeichnis

Satzung. Der Verein ist weltanschaulich, parteipolitisch und konfessionell neutral.

Vereinssatzung. 1 Name und Sitz. 2 Zweck des Vereins

1. Gezielte politische und gesellschaftliche Maßnahmen zur Erhaltung von Streuobstwiesen.

Satzung Carl Alexander Brücke e.v. Dorndorf - Steudnitz. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr

(1) Der Verein führt den Namen Flüchtlingshilfe Kaarst. Er soll ins Vereinsregister eingetragen werden und trägt dann den Zusatz e.v.

6 Organe des Vereins (1) Organe des Vereins sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung.

Satzung des "Fördervereins Barchfelder Schlösser"

der Gesellschaft der Freunde und Förderer der Ludgerusschule zu Essen-Werden e. V.

Satzung der Vereins Lazos de amistad Bänder der Freundschaft

SATZUNG. 1 Name, Sitz, Zweck, Geschäftsjahr

Satzung. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr. 1. Der Verein führt den Namen Kunst und Kultur in Neuried.

Satzung. Fördervereins. des. der. Edmund-Weller-Str Hemer

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung.

Satzung des Fördervereins des Schützenvereins Krummhörn e. V.

VEREINSSATZUNG. Name und Sitz. 1. Der am gegründete Verein führt folgenden Namen: Letzter Lebenswunsch.

Inhalt. Satzung des Sportvereins Simonswolde e.v.

Satzung des Vereins Förderverein Fachschaft Wirtschaft der FH Münster e.v.

Förderverein Heckengäuschule Wiernsheim e. V. Satzung. VR 536, Amtsgereicht Maulbronn 1/5

Förderverein der. Schule am Goldberg. 2 Zweck des Vereins

Satzung des Fördervereins Hospiz Anna Katharina. 1 Name und Sitz des Vereins. 1. Der Verein führt den Namen Förderverein Hospiz Anna Katharina.

Satzung. Heimatverein Löbersdorf 05 e.v.

Satzung des gemeinnützigen Vereins Förderverein VersicherungsMathematik im Bereich der Kraftfahrtversicherung

Muster: Satzung eines gemeinnützigen Vereins

Satzung des Mukoviszidose Fördervereins Halle (Saale) e.v. vom

Satzung des Fördervereins Großweiler Kinder Tausendfüssler

Freunde des TIZ Theater im Zehnthaus e.v. Theater hautnah. Mitgliedsantrag:

1 (Name und Sitz) 2 (Geschäftsjahr) 3 (Zweck des Vereins)

Satzung für den Förderverein des CVJM Göttingen e. V.

Förderverein an der Realschule Schloß Neuhaus e.v.

Satzung des Vereins "Hafenkultur e.v." vom in der Fassung vom

SATZUNG des Vereins TECHNIK + HELFEN

Satzung des Fördervereins der Christian-Reichart-Grundschule Erfurt e. V.

Aktuelle Formulierung. 1 Der Verein führt den Namen "Förderverein Gymnasium Köln-Pesch e.v." mit Sitz in Köln-Pesch.

Satzung des Vereins zur Förderung und Pflege der städtepartnerschaftlichen Beziehungen der Stadt Borken

Reisen mit Rollstuhl e.v.

S a t z u n g d e s P a r t n e r s c h a f t s v e r e i n s Waakirchen Gargnano e.v. vom geändert am

Satzung der Verein zur Förderung der Heilpädagogischen Tagesstätte Elsdorf

Name, Sitz, Geschäftsjahr

Satzung Handballsportgemeinschaft Neudorf/Döbeln e.v.

Satzung des Fördervereins Städtische KiTa Rhade e.v. Am Stuvenberg 40, Dorsten-Rhade

Förderverein Krankenhaus Waldfriede e.v. Satzung

Satzung des Fördervereins des BSZ Kamenz, Hohe Str. 4, Kamenz

Satzung des Fördervereins Kindergarten Burgmäuse in Krunkel/Epgert

dry e. V. Verein zur Förderung von Menschen mit einer chronischen Alkoholerkrankung Satzung

Satzung des Förderverein Freiwillige Feuerwehr Leipzig-Ost e.v.

Satzung des Vereins Wangerkinners Ferienbetreuung

Satzung des Heimatvereins Wilstedt e. V. Name und Sitz. Zweck des Vereins. Verwendung der Mittel

SATZUNG der Flugsportgruppe Unterwössen e.v.

Vereinssatzung Stand Oktober 2011

Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Golm e.v.

PORTARIS & Reha Sport e.v.

Förderverein FC Königsfeld e.v. Satzung (neue Fassung Entwurf vom )

Satzung vom

Satzung. 1 Name und Sitz des Vereins. 2 Geschäftsjahr. 3 Zweck des Vereins. Förderverein der St. Peter & Paul Kirche zu Nottleben

Satzung. des Vereins Förderverein KiGaGu e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr. 2 Zweck, Gemeinnützigkeit. 3 Mitgliedschaft

Förderverein Chormusik für Berlin e.v.

SATZUNG Förderverein Waldschwimmbad Calden e.v.

S a t z u n g für den Förderverein der FREUNDE DER PESTALOZZISCHULE LEER

S A T Z U N G. Verein Lichtblicke für Menschen in Not und soziale Einrichtungen

Satzung des Fördervereins der Queller Grundschule e.v.

Satzung. Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins

FÖRDERVEREIN FÜR DAS WERNER-VON-SIEMENS-GYMNASIUM e.v. SATZUNG

S a t z u n g des Reit- und Fahrvereins. Groß Lüben e.v.

Satzung. Er ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Hamburg unter der Nr. VR eingetragen.

Satzung. (1) Der Verein führt den Namen: Verein für polnische Kultur und Bildung Wawel.

S a t z u n g. Lebenshilfe Staßfurt und Umgebung e. V. 1 Name und Sitz

Solinger Freiwilligen Agentur e. V.

Satzung des Vereins Internationale Schule Dresden (Dresden International School) Fassung vom

Satzung. Verein der Freunde und Förderer der Kunstschule Böblingen e. V.

Muster: Satzung eines gemeinnützigen Vereins

Freundeskreis des Kinderschutz-Zentrums Westküste

Satzung des Fördervereins der Grundschule Guxhagen

Satzung. für den. Förderverein für. Kunst und Kultur Lünen e.v.

Satzung für den. Verein zur Förderung der Krebsberatung. in Duisburg und Umgebung

Förderverein des Deutschen Rosariums Dortmund e. V. Satzung. "Förderverein des Deutschen Rosariums Dortmund e.v. "

Satzung des CSD Münster e.v.

SATZUNG. des Vereines der Förderer und Freunde der 55. Mittelschule Dresden-Plauen e.v. in der Fassung der letzten Änderung vom

Transkript:

Satzung, 1. Änderung des Fördervereins "Freibad Berga"e. V. Inhalt: 1 Name, Rechtsstellung, Sitz und Geschäftsjahr 2 Aufgaben und Zweck des Vereins 3 Mittel des Vereins 4 Mitgliedschaft im Verein 5 Rechte und Pflichten der Mitglieder 6 Erstattung von Aufwendungen 7 Organe des Fördervereins 8 Mitgliederversammlung 9 Stimmrecht, Abstimmung 10 Vorstand 11 Vorstand LS.d. 26 BGB 12 Vermögensübertragung nach Auflösung Berga, den

1 Name, Rechtsstellung, Sitz und Geschäftsjahr (1) Unter dem Namen Förderverein "Freibad Berga" ev. haben sich Freunde und Förderet des Freibades Berga zu einem Verein zusammengeschlossen. (2) Der Verein soll in das Vereinsregister beim Amtsgericht Slendal eingetragen werden. (3) Der Verein hat seinen Sitz in 06536 Berga. (4) Das Geschäftsjahr läuft vom 01.01. bis 31.12. eines jeden Jahres. 2 Aufgaben und Zweckbestimmung (1) Der Förderverein "Freibad Berga" e.v. ist parteipolitisch und konfessionell neutral. Er verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts.Steuerbeqünstiqte Zwecke der Abgabenordnung" der jeweils gültigen Fassung. (2) Zweck des Fördervereins ist die Förderung der schwimmsportlichen Betätigung für jedermann im Freibad von Berga. Dabei soll die Erhaltung, Pflege, Sanierung und Ausstattung des Freibades Berga aktiv unterstützt werden. Die Gemeinde Berga. als Eigentümer des Freibades Berga, unterstützt den Förderverein bei der Umsetzung des Satzungszweckes nach ihren Mögtichkeiten. (3) Die von den Mitgliedern und von Freunden und Förderern zu diesem Zweck zur Verfügung gestellten Mittel sind vom Förderverein im Interesse der kinder- und familienfreundlichen sowie der sportlichen Ausstattung, Erhaltung und der Pflege des Freibades Berga zu verwenden. Der Bürgermeister der Gemeinde Berga und der Gemeinderat können Anträge auf Zuwendungen an die Gemeinde, als Eigentümer des Freibades, an den Vorstand des Fördervereins stellen. (4) Werden Vermögensgegenstände durch den Verein angeschafft, bleiben diese stets Eigentum des Fördervereins. Sie werden der Gemeinde Berga als Eigentümer des Freibades unentgeltlich zur Verfügung gestellt.

Satzung, inkl, 1. Änderung des Fördervereins "Freibad Berga" e. V. 3 Mittel des Vereins (1) Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. (2) Die Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder des Vereins erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. (3) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden. (4) Die Mittel zur Erfüllung seiner Aufgaben erhält der Verein durch: a) Geld- und Sachspenden b) Erträge aus Sammlungen c) Mitgliedsbeiträge 4 Mitgliedschaft (1) Die Mitgliedschaft kann durch jedermann (natürliche und juristische Personen) beantragt werden. Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme. Eine Mitgliedschaft anderer Vereine ist möglich. (2) Jedes Mitglied kann jederzeit den Förderverein wieder verlassen. Die Austrittserklärung muss schriftlich gegenüber dem Vorstand erfolgen. Die Mitgliedschaft endet mit Ablauf des Monats, der den Monat folgt, in dem die Austrittserklärung dem Vorstand bzw. seinem Vorsitzenden zugegangen ist. (3) Schädigt ein Mitglied den Zweck und die Interessen des Fördervereins oder kommt seinen Verpflichtungen nicht nach, kann die Mitgliederversammlung den Ausschluss eines Mitgliedes beschließen. Der Antrag muss diesbezüglich auf der Tagesordnung stehen. Der Beschluss zum Ausschluss bedarf einer Dreiviertelmehrheit der abgegebenen Stimmen.

5 Rechte und Pflichten der Mitglieder Die Mitgliedschaft im Förderverein verpflichtet zur Zahlung des Beitrages in Form einer Geldleistung. Die Mitglieder sind berechtigt, an allen angebotenen Veranstaltungenl Mitgliederversammlungen des Vereins teilzunehmen. Sie haben darüber hinaus das Recht, dem Vorstand und der Mitgliederversammlung Anträge zu stellen. Die Mitglieder sind verpflichtet, den Verein und den Vereinszweck- auch in der Öffentlichkeit- in ordnungsgemäßer Weise zu unterstützen. Durch die Aufnahme in den Verein werden die Satzung, Ordnungen und Beschlüsse der Vereinsorgane für neue Mitglieder bindend. 6 Erstattung von Aufwendungen Der Verein ist grundsätzlich bereit, allen Vereinsmitgliedern Aufwendungen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit im Verein bzw. zugunsten des Vereins zu erstatten. Die Aufwendungen werden mit den Z.Z. steuerlich relevanten Vergütungssatz angerechnet 7 Organe des Fördervereins Organe des Fördervereins "Freibad Berga" ev. sind: 1. die Mitgliederversammlung 2. der Vorstand

Satzung, inkl, 1. Änderung des Fördervereins "Freibad Berga" e. V. 8 Mitgliederversammlung (1) Oberstes Organ des Vereins ist die Mitgliederversammlung. (2) Einmal jährlich ist eine ordentliche Jahresversammlung abzuhalten, in der der Vorstand der Mitgliederversammlung über die Aktivitäten des Vereins im vergangenen Jahr Bericht erstattet. Die ordentliche Jahresversammlung soll im ersten Quartal des Jahres abgehalten werden. (3) Die ordentliche Jahresversammlung hat insbesondere a) den Tätigkeitsbericht des Vorstandes für das abgelaufene Geschäftsjahr zu genehmigen; b) den Vorstand zu entlasten c)wahlen vorzunehmen d) besondere Ausschüsse zur Bearbeitung bestimmter Aufgaben zu bilden und, zu besetzen, e) Rechnungsprüfer zu wählen (4) Zur Zuständigkeit von Mitgliederversammlungen gehört die Beschlussfassung über: 1) Ausschluss von Mitgliedern 2) Satzungsänderungen 3) Auflösung und Liquidation des Fördervereins. (5) Die Einberufung der Mitgliederversammlung erfolgt durch den t.vorsitzenden des Fördervereins. Sie muss erfolgen, wenn ein Drittel der Mitglieder des Fördervereins die Einberufung einer Mitgliederversammlung schriftlich beantragt. (6) Alle Mitglieder sind schriftlich zu den Mitgliederversammlungen unter der Mitteilung der Tagesordnung einzuladen. Zwischen Bekanntgabe der Einladung und dem Sitzungstag soll bei einer ordentlichen Mitgliederversammlung ein Zeitraum von mindestens zwei Wochen liegen. (7) Außerordentliche Mitgliederversammlungen können mit kürzerer Frist, jedoch nicht unter einer Woche einberufen werden. (8) Alle Beschlüsse der Mitgliederversammlung sind vom Schriftführer zu protokollieren und von ihm und dem 1. Vorsitzenden zu unterzeichnen.

9 Stimmrecht! Abstimmung (1) Jedes Mitglied mit Vollendung des 16. Lebensjahres hat nur eine Stimme. Mit einer schriftlichen Vollmacht kann ein Mitglied sich durch ein anderes Mitglied vertreten lassen. (2) Mitgliederversammlungen sind ohne Rücksicht auf die Anzahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig. Beschlüsse über Änderungen des Vereinszweckes, Änderungen im Vorstand oder Änderungen der Satzung, die nicht auf der Tagesordnung stehen, sind nur zulässig, wenn mindestens dreiviertel der anwesenden Mitglieder zustimmen. (3) Beschlüsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Der Beschluss über Auflösung des Fördervereins bedarf einer Mehrheit von dreiviertel der anwesenden Mitglieder. Er muss den Mitgliedern durch Zustellung der Tagesordnung bei der Einladung bekannt gemacht werden. (4) Abstimmungen in der Mitgliederversammlung sind nur dann schriftlich und geheim durchzuführen, wenn dies mit einer Mehrheit von 25% der an der Beschlussfassung teilnehmenden stimmberechtigten Mitgliedern ausdrücklich verlangt wird. Abstimmungen erfolgen ansonsten durch Handzeichen und werden in offener Abstimmung durchgeführt. $10 Vorstand (1) Der Vorstand besteht aus mindestens fünf Mitgliedern. Er wird in der ordentlichen Jahreshauptversammlung jeweils für 4 Jahre gewählt. Die Wiederwahl ist zulässig. Bis zur Neuwahl üben die Vorstandsmitglieder ihr Amt weiter aus. (2) Der Vorstand besteht aus dem 1Vorsitzenden, seinem Stellvertreter, dem Schriftführer, mindestens einem und höchstens drei Beisitzern und dem Kassenwart. Es ist auf ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den Geschlechtern zu achten. (3) Die Mitgliederversammlung wählt aus den gewählten Vorstandsmitgliedern den Vorsitzenden und seinen Stellvertreter. (4) Der Vorstand tritt nach Bedarf zusammen. Er muss dann einberufen werden, wenn mindestens zwei Vorstandsmitglieder es beantragen. (5) Die Tätigkeit des Vorstandes ist ehrenamtlich. (6) Der Beschlussfassung des Vorstandes unterliegen alle Fragen, soweit sie nicht ausdrücklich der Mitgliederversammlung des Fördervereins vorbehalten sind. (7) Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens drei Vorstandsmitglieder vertreten sind. Er fasst also Beschlüsse mit einfacher Stimmenmehrheit.

(8) Zur Unterstützung seiner Arbeit kann der Vorstand andere Mitglieder beratend hinzuziehen. 11 Vorstand i. S. d. 26 BGB Vertretungsberechtigt sind der Vorsitzende alleine oder sein Stellvertreter mit einem weiterem Vorstandsmitglied, Sie vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich. 12 Vermögensübertragung bei Auflösung Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Fördervereins "Freibad Bergan e.v. an die Gemeinde Berga, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat. 13 Inkrafttreten Diese Satzung wurde auf der Mitgliederversammlung beschlossen. Sie tritt mit Eintragung in das Vereinsregister beim Amtsgericht Stendal in Kraft. Die geänderte Satzung wurde auf der Mitgliederversammlung am beschlossen. Die geänderten Inhalte sind fett markiert. Berga, den.