Energieausweis 1180, Martinstr

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Anlage 9 A. Schlüsselattribute für Energieausweise:

Transkript:

, OIB Leitfaden RL6: 2015 Martinstraße 23 + 25, A 1180, Wien-Währing Verfasser en2-consulting e.u. IB für Energie- und Umwelttechnik 1020 Wien-Leopoldstadt en2-consulting - IB Robert Pfeifer Ing. Robert Pfeifer T F E +43 (0) 664 8957832 +43 1 2164844-44 rp@en2.at www.en2.at

OIB-Richtlinie 6 Ausgabe März 2015 BEZEICHNUNG Gebäude(-teil) Baujahr vor 1900 Nutzungsprofil und Pflichtschulen Letzte Veränderung Straße Martinstraße 23 + 25, Katastralgemeinde Währing PLZ/Ort 1180 Wien-Währing KG-Nr. 01514 Grundstücksnr. 1601 Seehöhe 181 m SPEZIFISCHER STANDORT-REFERENZ-HEIZWÄRMEBEDARF, STANDORT-PRIMÄRENERGIEBEDARF, STANDORT-KOHLENDIOXIDEMISSIONEN UND GESAMTENERGIEEFFIZIENZ-FAKTOR A ++ A + A B HWBRef,SK PEBSK CO2SK fgee C D E F E E F D G HWBRef: Der Referenz-Heizwärmebedarf ist jene Wärmemenge, die in den Räumen bereitgestellt werden muss, um diese auf einer normativ geforderten Raumtemperatur, ohne Berücksichtigung allfälliger Erträge aus Wärmerückgewinnung, zu halten. WWWB: Der Warmwasserwärmebedarf ist in Abhängigkeit der Gebäudekategorie als flächenbezogener Defaultwert festgelegt. HEB: Beim Heizenergiebedarf werden zusätzlich zum Heiz- und Warmwasserwärmebedarf die Verluste des gebäudetechnischen Systems berücksichtigt, dazu zählen insbesondere die Verluste der Wärmebereitstellung, der Wärmeverteilung, der Wärmespeicherung und der Wärmeabgabe sowie allfälliger Hilfsenergie. KB: Der Kühlbedarf ist jene Wärmemenge, welche aus den Räumen abgeführt werden muss, um unter der Solltemperatur zu bleiben. Er errechnet sich aus den nicht nutzbaren inneren und solaren Gewinnen. BefEB: Beim Befeuchtungsenergiebedarf wird der allfällige Energiebedarf zur Befeuchtung dargestellt. KEB: Beim Kühlenergiebedarf werden zusätzlich zum Kühlbedarf die Verluste des Kühlsystems und der Kältebereitstellung berücksichtigt. BelEB: Der Beleuchtungsenergiebedarf ist als flächenbezogener Defaultwert festgelegt und entspricht dem Energiebedarf zur nutzungsgerechten Beleuchtung. BSB: Der Betriebsstrombedarf ist als flächenbezogener Defaultwert festgelegt und entspricht der Hälfte der mittleren innenren Lasten. EEB: Der Endenergiebedarf umfasst zusätzlich zum Heizenergiebedarf den Haushaltsstrombedarf, abzüglich allfälliger Endenergieerträge und zuzüglich eines dafür notwendigen Hilfsenergiebedarfs. Der Endenergiebedarf entspricht jener Energiemenge, die eingekauft werden muss (Lieferenergiebedarf). fgee: Der Gesamtenergieeffizienz-Faktor ist der Quotient aus dem Endenergiebedarf und einem Referenz-Endenergiebedarf (Anforderung 2007). PEB: Der Primärenergiebedarf ist der Endenergiebedarf einschließlich der Verluste in allen Vorketten. Der Primärenergiebedarf weist einen erneuerbaren (PEBern.) und einen nicht erneuerbaren (PEBn.ern.) Anteil auf. CO2: Gesamte den Endenergiebedarf zuzurechnende Kohlendioxidemissionen, einschließlich jener für Vorketten. Alle Werte gelten unter der Annahme eines normierten BenutzerInnenverhaltens. Sie geben den Jahresbedarf pro Quadratmeter beheizter Brutto-Grundfläche an. Dieser Energieausweis entspricht den Vorgaben der Richtlinie 6 Energieeinsparung und Wärmeschutz des Österreichischen Instituts für Bautechnik in Umsetzung der Richtlinie 2010/31/EU über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden und des Energieausweis-Vorlage-Gesetzes (EAVG). Der Ermittlungszeitraum für die Konversionsfaktoren für Primärenergie und Kohlendioxidemissionen ist 2004-2008 (Strom: 2009-2013), und es wurden übliche Allokationsregeln unterstellt. ArchiPHYSIK 13.0.72 - lizenziert für Ing. Robert Pfeifer www.en2.at

Energieausweis für Nicht-Wohngebäude OIB-Richtlinie 6 Ausgabe März 2015 GEBÄUDEKENNDATEN Brutto-Grundfläche 563,93 m² charakteristische Länge 3,29 m mittlerer U-Wert 1,498 W/m²K Bezugsfläche 451,14 m² Klimaregion N LEKT-Wert 85,00 Brutto-Volumen 2.173,74 m³ Heiztage 217 d Art der Lüftung Fensterlüftung Gebäude-Hüllfläche 661,43 m² Heizgradtage 3471 Kd Bauweise schwere Kompaktheit (A/V) 0,30 1/m Norm-Außentemperatur -11,5 C Soll-Innentemperatur 20 C ANFORDERUNGEN (Referenzklima) Referenz-Heizwärmebedarf Außeninduzierter Kühlbedarf End-/Lieferenergiebedarf Gesamtenergieeffizienz-Faktor Erneuerbarer Anteil k.a. k.a. k.a. k.a. k.a. spezifisch HWBRef,RK KB*RK E/LEBRK fgee 151,59 0,00 242,60 1,845 kwh/m³a WÄRME- UND ENERGIEBEDARF (Standortklima) Referenz-Heizwärmebedarf Heizwärmebedarf Warmwasserwärmebedarf Heizenergiebedarf Energieaufwandszahl Heizen Kühlbedarf Kühlenergiebedarf Energieaufwandszahl Kühlen Befeuchtungsenergiebedarf Beleuchtungsenergiebedarf Betriebsstrombedarf Endenergiebedarf Primärenergiebedarf Primärenergiebedarf nicht erneuerbar Primärenergiebedarf erneuerbar Kohlendioxidemissionen (optional) Gesamtenergieeffizienz-Faktor Photovoltaik-Export 88.570 kwh/a HWBRef,SK 157,06 84.641 kwh/a HWBSK 150,09 5.309 kwh/a WWWB 9,42 112.900 kwh/a HEBSK 200,20 eawz,h 0 kwh/a 0,00 KBSK 0 kwh/a KEBSK 0,00 eawz,k 0 kwh/a BefEBSK 0,00 13.985 kwh/a BelEB 24,80 13.894 kwh/a BSB 24,64 140.779 kwh/a EEBSK 249,64 185.430 kwh/a PEBSK 328,82 168.911 kwh/a PEBn.ern.,SK 299,52 16.519 kwh/a 29,29 PEBern.,SK 34.344 kg/a CO2SK 60,90 fgee 1,26 0,00 1,865 0 kwh/a PVExport,SK 0,00 kg/m²a ERSTELLT GWR-Zahl ErstellerIn en2-consulting e.u. Ausstellungsdatum Gültigkeitsdatum 07.10.2016 06.10.2026 Unterschrift Die Energiekennzahlen dieses Energieausweises dienen ausschließlich der Information. Aufgrund der idealisierten Eingangsparameter können bei tatsächlicher Nutzung erhebliche Abweichungen auftreten. Insbesondere Nutzungseinheiten unterschiedlicher Lage können aus Gründen der Geometrie und der Lage hinsichtlich ihrer Energiekennzahlen von der hier angegebenen abweichen. ArchiPHYSIK 13.0.72 - lizenziert für Ing. Robert Pfeifer www.en2.at

Bericht 4, OIB Leitfaden RL6: 2015 Martinstraße 23 + 25, 1180 Wien-Währing Katastralgemeinde: 01514 Währing Einlagezahl: 698 Grundstücksnummer: 1601 GWR Nummer: Planunterlagen Datum: 00.00.00 Nummer: Verfasser der Unterlagen Planer en2-consulting e.u. IB für Energie- und Umwelttechnik 1020, Wien-Leopoldstadt en2-consulting - IB Robert Pfeifer ErstellerIn Nummer: (keine) Auftraggeber Evangelisches Pfarramt Wien Währing & Hernals Martinstraße 23 1180 Wien-Währing Ing. Robert Pfeifer T +43 (0) 664 8957832 F +43 1 2164844-44 M E rp@en2.at www.en2.at T F M E T 01 4064534-22 F M 0676 3892657 E brigitte.spiegel@lutherkirche.at Angewandte Berechnungsverfahren Bauteile Fenster EN ISO 6946:2003-10 EN ISO 10077-1:2006-12 Unkonditionierte Gebäudeteile vereinfacht, ON B 8110-6:2014-11-15 Erdberührte Gebäudeteile vereinfacht, ON B 8110-6:2014-11-15 Wärmebrücken pauschal, ON B 8110-6:2014-11-15, Formel (12) Verschattungsfaktoren vereinfacht, ON B 8110-6:2014-11-15 Heiztechnik Raumlufttechnik Beleuchtung ON H 5056:2014-11-01 ON H 5057:2011-03-01 ON H 5059:2010-01-01 Kühltechnik ON H 5058:2011-03-01 Diese Lokalisierung entspricht der OIB Richtlinie 6:2015, es werden die Berechnungsnormen Stand 2015 verwendet.

Bericht 5 Zum Projekt: Dieser Energieausweis wurde für die Bestandserhebung des beschriebenen Objektes erstellt und ist ausschließlich zur Verwendung zu Zwecken des Verkaufs oder der Vermietung bestimmt. Die Maße, Angaben zu den Bauteilaufbauten sowie zur Haustechnik wurden den vorgelegten Unterlagen (Pläne, Baubeschreibungen) entnommen bzw. im Zuge des Lokalaugenscheines am 23.8.2016 erhoben oder nach den Angaben der Hausverwaltung / des Eigentümers übernommen. Wo diese Informationen und Eingangsparameter nicht verfügbar oder eruierbar waren, wurden sie wie dies in der OIB-Richtlinie bzw. im OIB-Leitfaden vorgesehen ist - nach den Vorgaben des OIB-Leitfadens angenommen (sog. Default-Werte). Konnten im Zuge des Lokalaugenscheines nicht alle Anlagenteile der Heizung / Haustechnik besichtigt werden, wurden Defaultwerte (Erfahrungswerte unter Berücksichtigung des Errichtungs- bzw. Sanierungsjahres des Gebäudes) angesetzt. Diese Werte können von den tatsächlichen Werten der Haustechnik / Heizungsanlage abweichend sein. Auch wurde für Anlagenteile die nicht mehr zugängig bzw. nicht mehr sichtbar sind Erfahrungswerte unter Berücksichtigung des Errichtungsjahres angenommen. Aufgrund der idealisierten Eingangsparameter können bei tatsächlicher Nutzung erhebliche Differenzen auftreten. Insbesondere Nutzungseinheiten unterschiedlicher Lage können aus Gründen der Geometrie und der Lage hinsichtlich ihrer Energiekennzahlen von der hier angegebenen abweichen. Der vorliegende Energieausweis oder die darin enthaltenen Kennzahlen ersetzen keinesfalls eine detaillierte Heizlastberechnung oder einen Nachweis für sommerliche Überwärmung. Diese sind erforderlichenfalls getrennt zu beauftragen und zu erstellen. In die Erstellung dieses vorliegenden Energieausweises sind alle Informationen und Eingangsparameter eingeflossen, die uns zum Zeitpunkt der Erstellung bekannt waren. Sollten zu einem späteren Zeitpunkt zusätzliche Informationen (beispielsweise über Bauteilaufbauten oder die Anlagentechnik etc.) verfügbar sein, so können die Kennzahlen des unter Berücksichtigung dieser zusätzlichen Informationen erstellten Energieausweises vom vorliegenden Energieausweis abweichen. Für allfällige, daraus resultierende Konsequenzen übernehmen wir als Ersteller des Energieausweises keine Haftung und leisten daher auch keinerlei Schadenersatz. Bei diesem Objekt wurden Energieausweise für folgende Zonen berechnet und ausgestellt: - Zone im EG und 1.OG Zum Wärmeschutz: Die Bauteilaufbauten wurden aus den vorgelegten Plänen entnommen bzw. im Zuge des Lokalaugenscheins am 23.8.2016 erhoben oder gemäß den Angaben der Hausverwaltung / des Eigentümers übernommen. Für Aufbauten, bei denen keine detaillierte Beschreibung verfügbar war, wurden die Default-Werte gemäß Bau- bzw. Sanierungsjahr sowie entsprechend dem OIB-Leitfaden herangezogen (wie in der OIB-Richtlinie 6, Stand 2015 vorgesehen). Es wurden keine weiterführenden Bauteiluntersuchungen durchgeführt. Die real gegebenen U-Werte der Bauteile können daher von den im vorliegenden Energieausweis angesetzten Default-Werten abweichen und würden bei Vorliegen zusätzlicher, genauerer Informationen in weiterer Folge möglicherweise zu einem abweichenden Ergebnis bei den Kennzahlen des Energieausweises (bes. der Energiekennzahlen) führen. Zum Schallschutz: Der Schallschutz wurde bei der Erstellung des Energieausweises nicht berechnet bzw. bewertet.

Geschoßfläche und Volumen 6 Gesamt 563,93 2.173,74 m3 beheizt 563,93 2.173,74 beheizt Höhe [m] [] [m3] Erdgeschoß (TP) Lager bhzt EG (TP) Lager beheizt 1x 8,3*6,3 3,90 52,29 203,93 1. Obergeschoß 1.OG 1x 13,62*6,2+5,5*16,02+0,45* 3,85 298,70 1.150,01 13,62+(18,3-5,2)*9,62-2*3 1.OG 1x 16,33*9,54-2,3*5-0,45*4, 3,85 212,93 819,80 27+5,7*(3,52+0,45+4,6+0, 6)+2,7*6+1,5*1,4

Bauteilflächen - 7 Flächen der thermischen Gebäudehülle Opake Flächen Fensterflächen Wärmefluss nach oben Wärmefluss nach unten 88,7 % 11,3 % 661,43 586,72 74,71 0,00 88,83 Flächen der thermischen Gebäudehülle und Pflichtschulen AF01 Fenster ern. 1,13x2,3, O O 6 x 2,60 15,60 AF02 Fenster ern. 1,13x2,3, N N 15 x 2,60 39,00 AF02k Fenster ern. 1,13x2,1, N TP N 3 x 2,37 7,11 AF03 Fenster ern. 1,13x2,3, W W 5 x 2,60 13,00 AT02 Außentüren gg unbhzt Stgh N 3 x 3,00 9,00 AW01n Außenwand N 127,77 AW N N x+y 1 x 3,9*4,8+3,85*(45,5-5,2) 173,87 Fenster ern. 1,13x2,3, N - 15 x 2,60-39,00 Fenster ern. 1,13x2,1, N TP - 3 x 2,37-7,11 AW01o Außenwand O 62,52 AW O O x+y 1 x 3,85*(16,02+4,27) 78,11 Fenster ern. 1,13x2,3, O - 6 x 2,60-15,60 AW01s Außenwand S 114,11 AW S S x+y 1 x 3,85*(12,2+9,54+6,85+1,05) 114,11 AW01w Außenwand W 29,97 AW W W x+y 1 x 3,85*(4+7,16) 42,96 Fenster ern. 1,13x2,3, W - 5 x 2,60-13,00

Bauteilflächen - 8 AW02 Außenwand gg unbhzt 154,53 AW gg unbhzt EG N x+y 1 x 3,9*8,2 AW gg unbhzt. Stgh N x+y 1 x 3,85*(1,9*2+19,8+3,52+0,45+4, N 6+0,6+1,4) 31,98 131,55 Außentüren gg unbhzt Stgh - 3 x 3,00-9,00 DGK Kellerdecke 88,83 KD (Decke gg EG und TP unbhzt) H x+y 1 x (6,5+5,8)/2*12,2+3,2*1,5+4,5*2 88,83

Monatsbilanz Heizwärmebedarf, Standort - Volumen beheizt, BRI: 2.173,74 m3 Geschoßfläche, BGF: 563,93 9 schwere Bauweise Keine Abluftleuchten Wien-Währing, 181 m Heizgradtage HGT (12/20): 3.471 Kd Außen HT QT QV eta eta Qs eta Qi Q h C d kwh kwh - kwh kwh kwh Jan. -1,69 31,00 15.990 2.865 1,000 299 1.878 16.677 Feb. 0,29 28,00 13.129 2.264 1,000 514 1.675 13.205 Mär. 4,25 31,00 11.616 2.081 0,999 799 1.877 11.020 Apr. 9,11 30,00 7.769 1.376 0,996 1.121 1.803 6.220 Mai 13,79 31,00 4.578 820 0,949 1.457 1.782 2.158 Jun. 16,90 11,19 2.208 391 0,695 1.105 1.258 89 Jul. 18,59 1.039 186 0,352 558 660 - Aug. 18,13 1.376 247 0,498 647 935 - Sep. 14,46 28,75 3.953 700 0,957 937 1.733 1.900 Okt. 9,14 31,00 8.010 1.435 0,998 649 1.874 6.922 Nov. 3,90 30,00 11.486 2.034 1,000 318 1.810 11.392 Dez. 0,27 31,00 14.549 2.606 1,000 219 1.878 15.058 282,95 95.702 17.004 8.623 19.164 84.641 kwh 19000 15200 11400 7600 3800 0 Jan. Feb. Mär. Apr. Mai Jun. Jul. Aug. Sep. Okt. Nov. Dez. Verluste Nutzbare Gewinne Gewinne

Anlagentechnik des Gesamtgebäudes 10 Nutzprofil: und Pflichtschulen Primärenergie, C02 in der Zone Anteil PEB CO2 kwh/a kg/a RH Raumheizung Anlage 1 100,0 Erdgas 117.897 23.781 TW Bel. SB Warmwasser Anlage 1 100,0 Erdgas Beleuchtung 100,0 Strom (Österreich Mix 2015) Betriebsstrombedarf 100,0 Strom (Österreich Mix 2015) 9.417 1.899 26.712 3.859 26.537 3.834 Hilfsenergie in der Zone Anteil PEB CO2 kwh/a kg/a RH Raumheizung Anlage 1 100,0 Strom (Österreich Mix 2015) 217 31 TW Warmwasser Anlage 1 100,0 Strom (Österreich Mix 2015) 0 0 versorgt BGF Lstg. EB Energiebedarf in der Zone kw kwh/a RH Raumheizung Anlage 1 563,93 2x47 50.383 TW Warmwasser Anlage 1 563,93 4.024 Bel. Beleuchtung 563,93 13.985 SB Betriebsstrombedarf 563,93 13.893 Raumheizung Anlage 1 Bereitstellung: RH-Wärmebereitstellung dezentral, Defaultwert für Leistung (47,36 kw), Kessel ohne Gebläseunterstützung, gasförmige Brennstoffe, Zentralheizgerät (Standardkessel), Defaultwert für Wirkungsgrad, Baujahr nach 2004, (eta 100 % : 0,87 ), (eta 30 % : 0,00 ), Aufstellungsort konditionierte Lage in Zone, nicht modulierend, gleitende Betriebsweise Speicherung: kein Speicher Anbindeleitungen: Längen pauschal, 0/3 gedämmt, Armaturen ungedämmt Abgabe: Einzelraumregelung mit Thermostatventilen, individuelle Wärmeverbrauchsermittlung, Heizkörper ( 70 C / 55 C ) Anbindeleitungen 157,89 m

Anlagentechnik des Gesamtgebäudes 11 Warmwasser Anlage 1 Bereitstellung: WW- und RH-Wärmebereitstellung kombiniert, Raumheizung Anlage 1 Speicherung: Kein Warmwasserspeicher Stichleitung: Längen pauschal, Kupfer (Stichl.) Abgabe: Zweigriffarmaturen, individuelle Wärmeverbrauchsermittlung Stichleitungen 13,53 m Beleuchtung Berechnung mit Benchmark-Werten Fläche Benchmark 563,93 24,80 kwh/a

Leitwerte 12... gegen Außen... über Unbeheizt... über das Erdreich... Leitwertzuschlag für linienformige und punktförmige Wärmebrücken Transmissionsleitwert der Gebäudehülle Lüftungsleitwert Le Lu Lg LT LV 660,20 162,97 77,72 90,09 991,00 177,53 W/K W/K Mittlerer Wärmedurchgangskoeffizient Um 1,498 W/K... gegen Außen, über Unbeheizt und das Erdreich Bauteile gegen Außenluft Nord W/K f f FH W/K AF02 Fenster ern. 1,13x2,3, N 39,00 1,900 1,0 74,10 AF02k Fenster ern. 1,13x2,1, N TP 7,11 1,900 1,0 13,51 AW01n Außenwand N 127,76 1,550 1,0 198,04 AT02 Außentüren gg unbhzt Stgh 9,00 2,500 0,7 15,75 AW02 Außenwand gg unbhzt 154,53 1,361 0,7 147,23 Ost 337,40 448,63 AF01 Fenster ern. 1,13x2,3, O 15,60 1,900 1,0 29,64 AW01o Außenwand O 62,51 1,550 1,0 96,90 Süd 78,11 126,54 AW01s Außenwand S 114,11 1,550 1,0 176,88 West 114,11 176,88 AF03 Fenster ern. 1,13x2,3, W 13,00 1,900 1,0 24,70 AW01w Außenwand W 29,96 1,550 1,0 46,45 Horizontal 42,96 71,15 DGK Kellerdecke 88,83 1,250 0,7 77,73 88,83 77,73 Summe 661,43... Leitwertzuschlag für linienformige und punktförmige Wärmebrücken Leitwerte über Wärmebrücken Wärmebrücken pauschal 90,09 W/K

Leitwerte 13... über Lüftung Lüftungsleitwert Fensterlüftung keine Nachtlüftung 177,53 W/K Lüftungsvolumen Hygienisch erforderliche Luftwechselrate Luftwechselrate Nachlüftung VL = 1.172,97 m3 nl = 1,20 1/h nl,nl = 1,50 1/h Monate n L,m,h n L,m,c Jan Feb Mär Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez 0,445 0,428 0,445 0,440 0,445 0,440 0,445 0,445 0,440 0,445 0,440 0,445 0,445 0,428 0,445 0,440 0,445 0,440 0,445 0,445 0,440 0,445 0,440 0,445

Gewinne - 14 Wirksame Wärmespeicherfähigkeit der Zone schwere Bauweise Interne Wärmegewinne Wärmegewinne Kühlfall Wärmegewinne Heizfall qi,c,n = qi,h,n = 7,50 W/ 3,75 W/ Solare Wärmegewinne Transparente Bauteile Nord Anzahl Fs Summe Ag g A trans,c A trans,h - - AF02 Fenster ern. 1,13x2,3, N 15 0,75 25,80 0,670 15,25 11,43 keine Verschattungseinrichtung AF02k Fenster ern. 1,13x2,1, N TP 3 0,75 4,59 0,670 2,71 2,03 keine Verschattungseinrichtung Ost 18 30,40 17,96 13,47 AF01 Fenster ern. 1,13x2,3, O 6 0,75 10,32 0,670 6,10 4,57 keine Verschattungseinrichtung West 6 10,32 6,10 4,57 AF03 Fenster ern. 1,13x2,3, W 5 0,75 8,60 0,670 5,08 3,81 keine Verschattungseinrichtung Opake Bauteile Nord 5 8,60 5,08 3,81 AW01n Außenwand N weiße Oberfläche 1,00 0,00 127,76 Ost Z ON - f op kkh Fläche 127,76 AW01o Außenwand O weiße Oberfläche 1,13 0,00 62,51 Süd AW01s Außenwand S weiße Oberfläche 1,00 0,00 114,11 West 62,51 114,11 AW01w Außenwand W weiße Oberfläche 1,13 0,00 29,96 29,96 Heizen Aw Qs, h kwh/a Nord 46,11 5.395 Ost 15,60 3.011 West 13,00 2.509 74,71 10.917 0 3000 6000 9000 12000

Gewinne - 15 Kühlen Qs trans, c kwh/a Qs opak, c kwh/a Nord 7.193 0 Ost 4.015 0 West 3.346 0 14.556 0 0 3000 6000 9000 12000 Orientierungsdiagramm Das Diagramm zeigt die Orientierungen und Flächen von opaken und transparenten Bauteilen opak transparent Strahlungsintensitäten Wien-Währing, 181 m Jan. Feb. Mär. S kwh/ 34,66 55,62 76,19 SO/SW kwh/ 27,89 45,63 67,27 O/W kwh/ 17,20 29,94 51,06 NO/NW N H kwh/ kwh/ kwh/ 11,99 11,46 26,06 20,91 19,49 47,53 34,04 27,55 81,05 Apr. Mai Jun. 80,85 90,10 80,30 79,69 94,85 89,94 69,30 91,69 91,54 51,97 72,71 77,09 40,42 56,91 61,03 115,50 158,08 160,60 Jul. Aug. Sep. 82,09 88,41 81,53 91,75 91,22 74,66 93,36 82,80 59,92 75,65 60,35 43,22 59,55 44,91 35,36 160,97 140,34 98,23 Okt. Nov. Dez. 68,42 38,34 29,75 57,74 30,56 23,37 40,17 18,45 12,75 26,36 12,68 8,69 23,22 12,10 8,30 62,77 28,83 19,31

Bauteilliste 16 AF01 AF Fenster ern. 1,13x2,3, O OIB Leitfaden RL 6:2015, 3.3.2 Default-W Verglasung Rahmen Glasrandverbund Bestand Länge g Fläche % U m W/mK - m² W/m²K 0,670 1,72 66,20 0,88 33,80 10,32 vorh. 2,60 1,90 AF02 AF Fenster ern. 1,13x2,3, N OIB Leitfaden RL 6:2015, 3.3.2 Default-W Verglasung Rahmen Glasrandverbund Bestand Länge g Fläche % U m W/mK - m² W/m²K 0,670 1,72 66,20 0,88 33,80 10,32 vorh. 2,60 1,90 AF02k AF Fenster ern. 1,13x2,1, N TP OIB Leitfaden RL 6:2015, 3.3.2 Default-W Verglasung Rahmen Glasrandverbund Bestand Länge g Fläche % U m W/mK - m² W/m²K 0,670 1,53 64,60 0,84 35,40 9,92 vorh. 2,37 1,90 AF03 AF Fenster ern. 1,13x2,3, W OIB Leitfaden RL 6:2015, 3.3.2 Default-W Verglasung Rahmen Glasrandverbund Bestand Länge g Fläche % U m W/mK - m² W/m²K 0,670 1,72 66,20 0,88 33,80 10,32 vorh. 2,60 1,90

Bauteilliste 17 AW01n AW Außenwand N A-I, OIB Leitfaden RL 6:2015, 3.3.1 Default-W OIB Leitfaden RL 6:2011, 5.3.1 Default-Werte für Österreich, vor 1900, MFH Bestand U = 1,550 AW01o AW Außenwand O A-I, OIB Leitfaden RL 6:2015, 3.3.1 Default-W OIB Leitfaden RL 6:2011, 5.3.1 Default-Werte für Österreich, vor 1900, MFH Bestand U = 1,550 AW01s AW Außenwand S A-I, OIB Leitfaden RL 6:2015, 3.3.1 Default-W OIB Leitfaden RL 6:2011, 5.3.1 Default-Werte für Österreich, vor 1900, MFH Bestand U = 1,550 AW01w AW Außenwand W A-I, OIB Leitfaden RL 6:2015, 3.3.1 Default-W OIB Leitfaden RL 6:2011, 5.3.1 Default-Werte für Österreich, vor 1900, MFH Bestand U = 1,550 DGK DGK Kellerdecke U-O, OIB Leitfaden RL 6:2015, 3.3.1 Default-W OIB Leitfaden RL 6:2011, 5.3.1 Default-Werte für Österreich, vor 1900, MFH Bestand U = 1,250 AT02 TGu Außentüren gg unbhzt Stgh OIB Leitfaden RL 6:2011, 5.3.1 Default-W Verglasung Rahmen Glasrandverbund Bestand Länge g Fläche % U m W/mK - m² W/m²K 0,00 0,00 3,00 100,00 vorh. 3,00 2,50

Bauteilliste 18 AW02 WGS Außenwand gg unbhzt A-I, OIB Leitfaden RL 6:2015, 3.3.1 Default-W Bestand d [m] [W/mK] R [K/W] 1 Bestand 0,3000 0,631 0,475 Wärmeübergangswiderstände 0,260 0,3000 RT = U = 0,735 1,361

Nutzungsprofil 18 und Pflichtschulen - Allgemeines Quelle Wohngebäude ON B 8110-5:2011 Nein ih 20,00 C 0,00 C 26,00 C iu ic n L,RLT 2,00 1/n n L,FL 1,20 1/n n L,NL 1,50 1/n x m.,t. - E m 300,00 lx wwwb 35,00 Wh/( B F *d) q i,h,n 3,75 W/m 2 B F q i,c,n 7,50 W/m 2 B F Jahreswerte d RLT,a 269 d/a d h,a 269 d/a d c,a 269 d/a d Nutz,a 269 d/a t Tag,a 2.860,00 h/a t Nacht,a 368,00 h/a Monatswerte d Nutz 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 23 20 23 22 23 22 23 23 22 23 22 23 Tageswerte t Nutz,d 12,00 h/d t h,d 14,00 h/d t RLT,d 14,00 h/d t c,d 12,00 h/d Beleuchtung Benchmark 24,8 h/d F O Hand 0,0 h/d F O <=60% 0,0 d/a F D Hand 0,0 h/d F D Photo1 0,0 h/d F D Photo2 0,0 d/a

Verbesserungsmaßnahmen - 20 Verbesserungsmaßnahme 1 Um in die nächstbessere Klasse des Energieausweises zu kommen, sind wenigstens folgende Maßnahmen erforderlich: - Dämmung (Lambda < 0,04 W/mK) der Außenwände (Innedämmung der geschützten Fassade) mit mindestens 10cm (z.b. Mineralwolle). Verbesserungsmaßnahme 2 Um den Anforderungen der aktuellen Bauordnung für den Neubau zu genügen, müssten folgende Sanierungsmaßnahmen am Gesamtgebäude durchgeführt werden: - Dämmung (Lambda < 0,04 W/mK) der obersten Geschoßdecke mit wenigstens 14 cm (EPS o.ä.) - Dämmung (Lambda < 0,04 W/mK) der Kellerdecke (gegen unbeheizten Keller) mit mindestens 10cm (EPS, MW o.ä.) - Dämmung (Lambda < 0,04 W/mK) der Außenwände (Innendämmung an der geschützten Fassade) mit mindestens 10cm EPS oder Mineralwolle o.ä. - Tausch der Fenster und Eingangstüren des Altbestandes gegen solche mit einem U-Wert von <1,4 W/m²K. Als weitere Maßnahmen empfehlen wir eine verstärkte Nutzung erneuerbarer Energieträger, wie beispielsweise einer thermischen Solaranlage oder Photovoltaikanlage auf den Dachflächen. Alle oben angegebenen Verbesserungsmaßnahmen sind nur als Vorschlag zu sehen und dürfen nicht als Sanierungskonzept gewertet werden. Vor einer tatsächlichen Sanierung ist ein detailliertes Sanierungskonzept einzuholen. Die oben angeführten Maßnahmen beziehen sich auf das Gesamtgebäude mit allen Zonen (Büro,, Veranstaltungsräume, Wohnungen, etc.) Eine thermische Sanierung ist nur im Zuge einer Gesamtsanierung des Gebäudes sinnvoll.

Aushändigungsbestätigung Energieausweis-Vorlage-Gesetz 2012 EAVG 2012 Bezeichnung Gebäudeteil Nutzungsprofil Straße PLZ/Ort Grundstücksnr. und Pflichtschulen Martinstraße 23 + 25, Baujahr Katastralgemeinde vor 1900 Währing 1180 1601 Wien-Währing KG-Nr. Seehöhe 01514 181 Energiekennzahlen lt. Energieausweis 157 HWB 1,86 - f GEE Der Energieausweis besteht aus - einer ersten Seite mit einer Effizienzskala, - einer zweiten Seite mit detaillierten Ergebnisdaten, - Empfehlung von Maßnahmen - ausgenommen bei Neubau -, deren Implementierung den Endenergiebedarf des Gebäudes reduziert und technisch und wirtschaftlich zweckmäßig ist, - einem Anhang, der den Vorgaben der Regeln der Technik entsprechen muss. Der Verkäufer/Bestandgeber bestätigt, dass der Energieausweis ausgehändigt wurde. Ort, Datum Name Verkäufer/Bestandgeber Unterschrift Verkäufer/Bestandgeber Der Käufer/Bestandnehmer bestätigt, dass ihm der Energieausweis ausgehändigt wurde. Ort, Datum Name Käufer/Bestandnehmer Unterschrift Käufer/Bestandnehmer HWB Der Heizwärmebedarf beschreibt jene Wärmemenge, welche den Räumen rechnerisch zur Beheizung zugeführt werden muss. Einheit: kwh/m² Jahr f GEE Der Gesamtenergieeffizienz-Faktor ist der Quotient aus dem Endenergiebedarf und einem Referenz-Endenergiebedarf (Anforderung 2007). EAVG 4 (1) Beim Verkauf eines Gebäudes hat der Verkäufer dem Käufer, bei der In-Bestand-Gabe eines Gebäudes der Bestandgeber dem Bestandnehmer rechtzeitig vor Abgabe der Vertragserklärung des Käufers oder Bestandnehmers einen zu diesem Zeitpunkt höchstens zehn Jahre alten Energieausweis vorzulegen und ihm diesen oder eine vollständige Kopie desselben binnen 14 Tagen nach Vertragsabschluss auszuhändigen.

Energiekennzahlen für die Anzeige in Druckwerken und elektronischen Medien Energieausweis-Vorlage-Gesetz 2012 EAVG 2012 Bezeichnung Gebäudeteil Nutzungsprofil Straße PLZ/Ort Grundstücksnr. und Pflichtschulen Martinstraße 23 + 25, Baujahr Katastralgemeinde vor 1900 Währing 1180 1601 Wien-Währing KG-Nr. Seehöhe 01514 181 Energiekennzahlen lt. Energieausweis HWB 157 f 1,86 - GEE Energieausweis Ausstellungsdatum 07.10.2016 Gültigkeitsdatum 06.10.2026 Der Energieausweis besteht aus - einer ersten Seite mit einer Effizienzskala, - einer zweiten Seite mit detaillierten Ergebnisdaten, - Empfehlung von Maßnahmen - ausgenommen bei Neubau -, deren Implementierung den Endenergiebedarf des Gebäudes reduziert und technisch und wirtschaftlich zweckmäßig ist, - einem Anhang, der den Vorgaben der Regeln der Technik entsprechen muss. HWB f GEE EAVG 3 EAVG 4 EAVG 6 EAVG 7 EAVG 8 EAVG 9 Der Heizwärmebedarf beschreibt jene Wärmemenge, welche den Räumen rechnerisch zur Beheizung zugeführt werden muss. Einheit: kwh/m² Jahr Der Gesamtenergieeffizienz-Faktor ist der Quotient aus dem Endenergiebedarf und einem Referenz-Endenergiebedarf (Anforderung 2007). Wird ein Gebäude oder ein Nutzungsobjekt in einem Druckwerk oder einem elektronischen Medium zum Kauf oder zur In-Bestand-Nahme angeboten, so sind in der Anzeige der Heizwärmebedarf und der Gesamtenergieeffizienz-Faktor des Gebäudes oder des Nutzungsobjekts anzugeben. Diese Pflicht gilt sowohl für den Verkäufer oder Bestandgeber als auch für den von diesem beauftragten Immobilienmakler. (1) Beim Verkauf eines Gebäudes hat der Verkäufer dem Käufer, bei der In-Bestand-Gabe eines Gebäudes der Bestandgeber dem Bestandnehmer rechtzeitig vor Abgabe der Vertragserklärung des Käufers oder Bestandnehmers einen zu diesem Zeitpunkt höchstens zehn Jahre alten Energieausweis vorzulegen und ihm diesen oder eine vollständige Kopie desselben binnen 14 Tagen nach Vertragsabschluss auszuhändigen. Wird dem Käufer oder Bestandnehmer vor Abgabe seiner Vertragserklärung ein Energieausweis vorgelegt, so gilt die darin angegebene Gesamtenergieeffizienz des Gebäudes als bedungene Eigenschaft im Sinn des 922 Abs. 1 ABGB. (1) Wird dem Käufer oder Bestandnehmer entgegen 4 nicht bis spätestens zur Abgabe seiner Vertragserklärung ein Energieausweis vorgelegt, so gilt zumindest eine dem Alter und der Art des Gebäudes entsprechende Gesamtenergieeffizienz als vereinbart. (2) Wird dem Käufer oder Bestandnehmer entgegen 4 nach Vertragsabschluss kein Energieausweis ausgehändigt, so kann er entweder sein Recht auf Ausweisaushändigung gerichtlich geltend machen oder selbst einen Energieausweis einholen und die ihm daraus entstandenen Kosten vom Verkäufer oder Bestandgeber ersetzt begehren. Vereinbarungen, die die Vorlage- und Aushändigungspflicht nach 4, die Rechtsfolge der Ausweisvorlage nach 6, die Rechtsfolge unterlassener Vorlage nach 7 Abs. 1 einschließlich des sich daraus ergebenden Gewährleistungsanspruchs oder die Rechtsfolge unterlassener Aushändigung nach 7 Abs. 2 ausschließen oder einschränken, sind unwirksam. (1) Ein Verkäufer, Bestandgeber oder Immobilienmakler, der es entgegen 3 unterlässt, in der Verkaufs- oder In-Bestand-Gabe-Anzeige den Heizwärmebedarf und den Gesamtenergieeffizienz-Faktor des Gebäudes oder des Nutzungsobjekts anzugeben, begeht, sofern die Tat nicht den Tatbestand einer gerichtlich strafbaren Handlung erfüllt oder nach anderen Verwaltungsstrafbestimmungen mit strengerer Strafe bedroht ist, eine Verwaltungsübertretung und ist mit einer Geldstrafe bis zu 1 450 Euro zu bestrafen. Der Verstoß eines Immobilienmaklers gegen 3 ist entschuldigt, wenn er seinen Auftraggeber über die Informationspflicht nach dieser Bestimmung aufgeklärt und ihn zur Bekanntgabe der beiden Werte beziehungsweise zur Einholung eines Energieausweises aufgefordert hat, der Auftraggeber dieser Aufforderung jedoch nicht nachgekommen ist. (2) Ein Verkäufer oder Bestandgeber, der es entgegen 4 unterlässt, 1. dem Käufer oder Bestandnehmer rechtzeitig einen höchstens zehn Jahre alten Energieausweis vorzulegen oder 2. dem Käufer oder Bestandnehmer nach Vertragsabschluss einen Energieausweis oder eine vollständige Kopie desselben auszuhändigen, begeht, sofern die Tat nicht den Tatbestand einer gerichtlich strafbaren Handlung erfüllt oder nach anderen Verwaltungsstrafbestimmungen mit strengerer Strafe bedroht ist, eine Verwaltungsübertretung und ist mit einer Geldstrafe bis zu 1450 Euro zu bestrafen.

Vorlagebestätigung Energieausweis-Vorlage-Gesetz 2012 EAVG 2012 Bezeichnung Gebäudeteil Nutzungsprofil Straße PLZ/Ort Grundstücksnr. und Pflichtschulen Martinstraße 23 + 25, Baujahr Katastralgemeinde vor 1900 Währing 1180 1601 Wien-Währing KG-Nr. Seehöhe 01514 181 Energiekennzahlen lt. Energieausweis 157 HWB fgee 1,86 - Der Energieausweis besteht aus - einer ersten Seite mit einer Effizienzskala, - einer zweiten Seite mit detaillierten Ergebnisdaten, - Empfehlung von Maßnahmen - ausgenommen bei Neubau -, deren Implementierung den Endenergiebedarf des Gebäudes reduziert und technisch und wirtschaftlich zweckmäßig ist, - einem Anhang, der den Vorgaben der Regeln der Technik entsprechen muss. Der Vorlegende bestätigt, dass der Energieausweis vorgelegt wurde. Ort, Datum Name Vorlegender Unterschrift Vorlegender Der Interessent bestätigt, dass ihm der Energieausweis vorgelegt wurde. Ort, Datum Name Interessent Unterschrift Interessent HWB Der Heizwärmebedarf beschreibt jene Wärmemenge, welche den Räumen rechnerisch zur Beheizung zugeführt werden muss. Einheit: kwh/m² Jahr f GEE Der Gesamtenergieeffizienz-Faktor ist der Quotient aus dem Endenergiebedarf und einem Referenz-Endenergiebedarf (Anforderung 2007). EAVG 4 (1) Beim Verkauf eines Gebäudes hat der Verkäufer dem Käufer, bei der In-Bestand-Gabe eines Gebäudes der Bestandgeber dem Bestandnehmer rechtzeitig vor Abgabe der Vertragserklärung des Käufers oder Bestandnehmers einen zu diesem Zeitpunkt höchstens zehn Jahre alten Energieausweis vorzulegen und ihm diesen oder eine vollständige Kopie desselben binnen 14 Tagen nach Vertragsabschluss auszuhändigen.