Ö = Gemeindekirchenratswahlen 2019 Arbeitsplan Kirchenkreis/Kreiskirchenämter KK = Weitergabe an Landeskirchenamt. Beschluss Kreiskirchenrat

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Transkript:

- 1 - Gemeindekirchenratswahlen 2019 Arbeitsplan Kirchenkreis/Kreiskirchenämter LK = KK = Ö = Weitergabe an Landeskirchenamt Beschluss Kreiskirchenrat Medien und Öffentlichkeitsarbeit Überlegen Sie, wie Sie Medien und Öffentlichkeit mit einbeziehen. Mit der EKM intern Ausgabe Januar 2019 erhalten Sie als zweites Beilagenheft zur GKR- Wahl 2019 Hinweise aus dem Referat Öffentlichkeitsarbeit. Außerdem sind 5 Musterpressemitteilungen und Textbausteine für Gemeindebriefe der Internetseite zu finden. Hinweis: Bitte nehmen Sie als Arbeitsgrundlage den Terminplan für die Wahlen zum Gemeindekirchenrat 2019 hinzu (EKM intern 09/2018, 11/2018 und Internet: ). Dort finden Sie auch Hinweise die jeweils geltenden rechtlichen Regelungen. 1

- 2 - I. Wahlvorbereitungen Material, u.a. in EKM intern 29.10.2018 Konsultation der Betragten der Kirchenkreise Landeskirchenamt Erfurt Ab November 2018 Weisen Sie die anstehende Gemeindekirchenratswahl hin, bieten Sie ggf. Zusammenkünfte der GKR-Vorsitzenden zum Thema an. Bei den Zusammenkünften können Terminplan und Arbeitsplan für die Gemeindekirchenräte Grundlage für das Gespräch sein. Der Internettritt kann vorgestellt werden. Ggf. lassen sich Fragen sammeln, die dann an das Landeskirchenamt weitergegeben werden. Gemäß 8 des Gemeindekirchenratsgesetzes ist der Kreiskirchenrat für die Besichtigung der Vorbereitung und Durchführung der Wahl zuständig. Deshalb ist es sinnvoll, auch eine Terminplanung für den Kreiskirchenrat und die Aufgaben des Kirchenkreises vorzunehmen EKM intern Beilagenheft 11/18 Beilagenheft 1/19 Internet (www.wahlenekm.de): GKR Wahl mit allen Formularen für die Kirchengemeinden und weiteren Anregungen bis 28.02.2019 Entgegennahme der Beschlüsse zu den Wahlterminen, Erstellung einer Übersicht, LK Liste der Wahltermine mit Zusatz, welche Kirchengemeinden die Briefwahlunterlagen für alle Gemeindeglieder nicht haben wollen und Mitteilung an das Landeskirchenamt. Weitergabe auch an Kreiskirchenämter wegen Spezifizierung Gemeindegliederverzeichnis (Alter am Wahltag) F1 Meldung Termin und Briefwahl 2

- 3 - Material, u.a. in EKM intern Bis 28.02.2019 KK Entgegennahme Mitteilungen, wenn die Zahl der Kirchenältesten sich gegenüber der letzten Wahl in einer Kirchengemeinde ändern soll. EKM intern Beilagenheft 1/19: Artik. Rechtliche Grundlagen F3 Änderung der Zahl der Kirchenältesten März 2019 Ö Weisen Sie die Wahl hin! Pressemitteilung 1 Bis spätestens 31.05.2019 Erstellen der Wählerliste! In der Wählerliste sind alle Gemeindeglieder geführt, die am Wahltag das 14. Lebensjahr vollendet haben und zum Abendmahl zugelassen sind. F7 Wählerliste Die nötigen Daten werden aus dem Gemeindegliederverzeichnis genommen, also in der Regel vom Kreiskirchenamt zur Verfügung gestellt und dann durch die GKR überprüft. Juni 2019 Ö Informieren Sie über die Wahltermine! Pressemitteilung 2 bis 15.08.2019 Ankunft der Briefwahlunterlagen für alle Gemeindeglieder in den Kirchenkreisen. Die fertigen Kuverts sind so verpackt, dass jede Kirchengemeinde einen/mehrere gesonderte Kartons erhält; damit entfällt die Sortierung und Aufbereitung in den Kirchenkreisen; es müssen nur noch die Kartons an die Kirchengemeinden abgegeben werden ab 15.08 2019 Ö Stellen Sie die Kandidaten vor! Pressemitteilung 3 ab 15.08.2019 Verteilung der Briefwahlunterlagen an die Kirchengemeinden 3

- 4 - Material, u.a. in EKM intern Juli/August 2019 KK Entscheidungen über Beschwerden in Wahlangelegenheiten gemäß 15 GKRG. F10a Mitteilung Ablehnung Kandidat F10b Mitteilung Ablehnung Erstunterzeichner 30.06.2019 bis 20.08.2019 In dieser Zeit prüfen die GKR die Wählerliste abschließend und beschließen sie. Die Kreiskirchenämter liefern dazu Aktualisierungen zu den Gemeindegliederverzeichnissen. Nach Vereinbarung können die Kreiskirchenämter Adresskleber zur Individualisierung von Blankounterlagen von Briefwahlunterlagen zur Verfügung stellen, Serienbriefe drucken oder ggf. den Versand an die Wahlberechtigten übernehmen. F7 Wählerliste September 2019 Überprüfung der Berichte an den Kreiskirchenrat über den Abschluss der Wahlvorbereitungen, ggf. mit Unterstützung der Kreiskirchenämter F9 Kandidatenliste F11 Abschluss Wahlvorbereitungen Ende September/Anfang Oktober Ö Weisen Sie erneut mit einer Pressemitteilung den Wahltermin hin. Pressemitteilung 4 F16 Wahlbenachrichtigung 4

- 5 - II. Wahlhandlung zu dem von Ihnen festgelegten Termin zwischen dem 05.10. bis 27.10.2019 Material in EKM intern Wahltag bzw. unmittelbar danach Die Wahlvorstände übermitteln noch am gleichen Tag (ggf. über das Gemeindebüro) an den Kirchenkreis die Niederschrift. Ist die Wahl nicht ordnungsgemäß verlen, ist unverzüglich der Kreiskirchenrat zu informieren. LK Im Kirchenkreis werden die Ergebnisse nach Vorgabe des Landeskirchenamtes zusammengefasst und an das Landeskirchenamt übermittelt. Spätester Termin ist der 05.11.2019 F18 Niederschrift Nach Abschluss der Wahl Ö Pressemitteilung zu Ergebnissen der Wahl. Pressemitteilung 5 Oktober/November 2019 KK Bearbeitung von Wahlanfechtungen nach 22 GKRG innerhalb von vier Wochen nach der Einführung Dezember 2019 Nach Konstituierung der GKR KK Bestätigung der Berufung weiterer Mitglieder durch die GKR. Entgegennahme der Mitteilung über den Vollzug der Wahl und der Konstituierung des neuen GKR an den Kreiskirchenrat LK Zusammenfassung nach Vorgabe Landeskirchenamt und Weitergabe an Landeskirchenamt F 21 Mitteilung über Konstituierung 5

- 6 - Zu einem günstigen Zeitpunkt In der Anfangsphase der neuen Legislatur müssen vor allem neue Kirchenälteste mit der Arbeitsweise vertraut werden und die Strukturen verstehen. Der Kirchenkreis sollte Fortbildungsveranstaltungen für Kirchenälteste und Vorsitzende von Gemeindekirchenräten anbieten. - Rechtsvorschriften für die Arbeit der Gemeindekirchenräte: www.kirchenecht-ekm.de, Flyer zum Recht der Gemeindekirchenräte - www.gemeindedienst-ekm.de 6