Leitfaden Online-Wahl
|
|
- Walther Fiedler
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Leitfaden Online-Wahl Liebe Mitarbeitende in den Wahlvorständen, herzlichen Dank aus dem Haus der Kirche in Kassel, dass Sie sich für die Kirchenvorstandswahl in Ihrer Gemeinde engagieren. Ihr Pfarramt hat nach Ostern Materialien und Hinweise zur Kirchenvorstandswahl zugesandt bekommen. In diesen Materialien sind für Sie die Punkte H Handreichung für den Wahlvorstand und I Verhandlungsniederschrift Wahlvorstand besonders wichtig. Sollten Sie diese Unterlagen noch nicht bekommen haben, lassen Sie sich diese bitte im Pfarramt aushändigen. Sie finden die Unterlagen auch im Internet unter: Neben der Wahl im Wahllokal und der Briefwahl können in diesem Jahr die neuen Kirchenvorsteherinnen und-kirchenvorsteher erstmals auch online gewählt werden. Im April dieses Jahres haben wir erfolgreich eine Online-Testwahl durchgeführt. Heute erhalten Sie einen Leitfaden Online-Wahl mit Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Online-Wahl. Er soll Ihnen helfen, die Wahl erfolgreich und sicher durchzuführen. Für das gesamte KV-Wahlteam grüßt Sie Eckhard Käßmann Worauf müssen Sie achten? 1. Wer kann online wählen? Online wählen kann jedes wahlberechtigte Gemeindeglied, das am Wahltag das 14. Lebensjahr vollendet hat und das in der Gesamtwählerliste aufgeführt ist. Wird ein Gemeindeglied innerhalb der letzten fünf Monate vor dem Wahltag handschriftlich in die Wählerliste eingetragen, hat es keinen Anspruch auf Teilnahme an der Online-Wahl (s. Anlage Nr.1, dort 3,2 der Verordnung über das Online-Wahlverfahren). Sein Wahlrecht für die Urnen- oder Briefwahl bleibt bestehen. 2. Wie erfährt der Wähler von der Online-Wahl? Auf dem Postweg bekommt jeder Wahlberechtigte, der in der Wählerliste aufgeführt ist, seine Wahlbenachrichtigungskarte(s. Anlage Nr.2: Muster Wahlbenachrichtigungskarte) mit dem persönlichen Wahlcode für die Online-Wahl (und sonstige notwendige Informationen zur Wahl, zum Wahllokal, den Öffnungszeiten, der Briefwahl). 3. Wann kann ich online wählen? Mit der Zustellung der Wahlbenachrichtigungskarte (ab dem ) bis zum , 00:00 Uhr.
2 4. Wo kann ich online wählen? Wo immer ein Internetanschluss besteht. Zur Beachtung: Wo etwa bei einer Wahlparty in einem öffentlichen Raum eine Onlinewahlmöglichkeit geschaffen wurde, muss dem Wahlgeheimnis Rechnung getragen werden. 5. Wie wähle ich online? Siehe Anlage Nr. 3: Die vier Schritte zur Stimmabgabe bei der Online-Wahl. 6. Wer leitet die Online-Wahl? Ein vom Landeskirchenamt berufener Wahlvorstand leitet die landeskirchenweite Online-Wahl und sorgt für deren ordnungsgemäße Durchführung. Insbesondere startet und beendet er am Tag nach Ende der Online-Wahl ( , Uhr) das elektronische Wahlsystem einschließlich des Verfahrens zur Auszählung der Stimmzettel (s. Anlage Nr.1, dort 2 der Verordnung über das Online-Wahlverfahren). 7. Wie bekommt der Wahlvorstand das Online-Wahlergebnis zugesandt? Die Online-Wählerlisten und die Online-Wahlergebnislisten werden durch das Landeskirchenamt maschinell erstellt und sind ohne Unterschrift gültig. Diese Listen werden allen Gemeinden per Post spätestens einen Tag vor dem Wahltag zugestellt. Postadresse ist das jeweilig zuständige (geschäftsführende) Pfarramt. Es muss sichergestellt sein, dass in der 39. KW das Pfarramt besetzt ist, damit die Online-Wahlergebnisse zügig dem Wahlvorstand übergeben werden können. 8. Was muss vor/mit Öffnung des Wahllokals beachtet werden? Der Wahlvorstand öffnet vor Beginn der Wahlhandlung das Kuvert (A4) für die Online-Wahl. Dieses ist bedruckt mit: Wichtige Wahlunterlagen Online-Wahl. In dem Kuvert befindet sich die Online-Wählerliste (s. Anhang Nr.5a-b) und ein Umschlag (C6) mit der Online-Wahlergebnisliste (s. 9.) Anhand der Online-Wählerliste markiert der Wahlvorstand in der Gesamtwählerliste(s. Anlage Nr.4) in der dafür vorgesehenen Spalte die Online-Wähler. Hat jemand bereits online gewählt, und begehrt er am Wahltag die Urnenwahl, muss ihm diese verwehrt werden. Sofern Online-Wähler bereits an der Briefwahl teilgenommen haben, werden ihre Stimmzettel den Wahlbriefen entnommen. Sie werden als ungültig beanstandete Stimmzettel mit fortlaufender Nummer versehen und der Verhandlungsniederschrift beigefügt. Im Wahlscheinverzeichnis der Briefwahl ist dies zu vermerken (s. Anlage Nr.1, dort 6,2 der Verordnung über das Online-Wahlverfahren). 9. Wie funktioniert die Auszählung der Online-Wahlstimmen? Nach Schließung des Wahllokals wird das verschlossene Kuvert (C 6) mit dem Aufdruck Online-Wahlergebnisliste (s. Anhang Nr. 5c-d) geöffnet und der Stimmauszählung zugeführt (vgl. 7 der Verordnung über das Online-Wahlverfahren). Dann wird wie gewohnt ausgezählt, protokolliert und dokumentiert. Anlagen: 1. Verordnung über das Online-Wahlverfahren bei den Kirchenvorstandswahlen 2. Muster einer Wahlbenachrichtigungskarte mit Zugangscode zur Online-Wahl 3. Die vier Schritte zur Stimmabgabe bei der Online-Wahl 4. Muster der Gesamtwählerliste 5. Muster der Online-Wahlauszählungsdokumente (Online-Wählerliste: 5a-b/ Online-Wahlergebnis liste: 5c-d)
3 Anlage Nr. 1 Das Landeskirchenamt hat in seiner Sitzung am 14. Mai 2013 gemäß 14 a Absatz 7 und 4 des Kirchengesetzes über die Wahl und Berufung zum Kirchenvorstand (Wahlgesetz) vom 23. Mai 1967 (KABl. S. 36) die folgende Verordnung beschlossen: Verordnung über das Online-Wahlverfahren bei den Kirchenvorstandswahlen 1 Elektronisches Wahlkommunikationssystem (1) Bei der Online-Wahl wird ein vom Landeskirchenamt für diesen Zweck freigegebenes elektronisches Datenverarbeitungsprogramm eingesetzt. (2) Das Ergebnis der Online-Wahl wird für jeden Stimmbezirk aus der elektronischen Auszählung der einzelnen Stimmzettel ermittelt. (3) Für jeden Stimmbezirk werden die Online-Wählerliste, die Online-Wahlergebnisliste und die Stimmzettel der Online-Wahl als elektronische Datei und in Papierform vom Landeskirchenamt verwahrt. 2 Online-Wahlvorstand Spätestens vier Wochen vor Beginn der Online-Wahl bestimmt das Landeskirchenamt einen Online-Wahlvorstand, der aus mindestens vier Personen besteht, und dessen Vorsitz. Der Online-Wahlvorstand leitet die Online-Wahl und sorgt für deren ordnungsgemäße Durchführung. Insbesondere startet und beendet er das elektronische Wahlkommunikationssystem einschließlich des Verfahrens zur Auszählung der Stimmzettel. 3 Ausübung des Online-Wahlrechts (1) Die Wahlbenachrichtigung mit dem persönlichen Wahl-Code und der Anleitung für die Online-Wahl soll den wahlberechtigten Gemeindemitgliedern spätestens vier Wochen vor dem Wahltag durch Postzustellung zugehen. (2) Wird ein Gemeindemitglied erst innerhalb der letzten fünf Monate vor dem Wahltag in die Wählerliste eingetragen, hat es keinen Anspruch auf Teilnahme an der Online-Wahl. (3) Das Landeskirchenamt kann insbesondere für Nachwahlen anordnen, dass in einzelnen Kirchengemeinden oder Stimmbezirken eine Online-Wahl nicht stattfindet. 4 Zeitraum der Online-Wahl Die Online-Wahl findet in einem Zeitraum statt, der mit dem Tag beginnt, der auf den Tag des Versandes der Wahlbenachrichtigung folgt, und mit Ablauf des dem Wahltag vorhergehenden Sonntages endet.
4 5 Übermittlung der Online-Wahlunterlagen an die Kirchengemeinden Die Online-Wählerliste und die Online-Wahlergebnisliste werden für jeden Stimmbezirk jeweils in verschlossenen Umschlägen dem vorsitzenden Mitglied des Wahlvorstandes über das geschäftsführende Pfarramt zugestellt. In Ausnahmefällen kann die Zustellung auf dem Wege der elektronischen Kommunikation erfolgen. 6 Abgleich der Teilnahme an Online-Wahl und Brief-Wahl (1) Vor Beginn der Wahlhandlung vermerkt der Wahlvorstand die Namen der Teilnehmer an der Online-Wahl in der Gesamtwählerliste gemäß 2 des Wahlgesetzes. (2) Wahlbriefe von Teilnehmern an der Online-Wahl, die auch an der Briefwahl teilgenommen haben, sind ungültig. Nach Öffnung dieser Wahlbriefe ( 20 des Wahlgesetzes) hat der Wahlvorstand die in ihnen enthaltenen Wahlscheine und ungeöffneten Stimmzettelumschläge mit fortlaufender Nummer zu versehen und der Verhandlungsniederschrift beizufügen. 7 Zuführung des Online-Wahlergebnisses zur Stimmauszählung Nach Zählung der Stimmzettel wird der Umschlag mit der Online-Wahlergebnisliste geöffnet und der Stimmauszählung zugeführt. 8 Einsprüche gegen die Online-Wahl Bei Einsprüchen, die sich gegen die Online-Wahl richten, hat der Kirchenvorstand vor seiner Entscheidung die Stellungnahme des Online-Wahlvorstandes einzuholen. Diese Verordnung tritt am 1. Juni 2013 in Kraft. 9 Vorstehende Verordnung wird hiermit veröffentlicht. Kassel, den gez. Dr. Hein Bischof
5 Anlage Nr. 2- Muster Wahlbenachrichtigungskarte crxee7 Zugangscode unter einem Rubbeletikett (= Sicht- und Sicherheitsschutz)
6 Anlage Nr.3 Die 4 Schritte zur Stimmabgabe Schritt 1: Anmelden am Wahlsystem Willkommen bei der Kirchenvorstandswahl. Im ersten Schritt müssen Sie Ihr Geburtsdatum und den Zugangscode eingeben. Den Zugangscode finden Sie auf Ihrer Wahlbenachrichtigungskarte. Anschließend klicken Sie auf Weiter zur Kirchenvorstandswahl anmelden. Schritt 2: Auswahl der Stimmen Zur Auswahl der Stimmen wird Ihnen der Stimmzettel mit den Kandidatinnen und Kandidaten für die Kirchenvorstandswahl angezeigt. Durch Klicken auf das Auswahlfeld vergeben Sie Ihre Stimmen, durch nochmaliges Klicken entfernen Sie Ihre Stimmauswahl wieder. Nachdem Sie Ihre Stimmen vergeben haben, klicken Sie auf den Button Stimmabgabe prüfen. Schritt 3: Bestätigung der Stimmabgabe Ihnen wird noch einmal Ihre Stimmauswahl für den Kirchenvorstand angezeigt. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Stimmauswahl zu prüfen und zu ändern. Ansonsten geht es mit Verbindliche Stimmabgabe weiter. Schritt 4: Beendigung der Stimmabgabe Ihre Stimme wurde erfolgreich gezählt. Bitte schließen Sie das Fenster. Der Wahlvorgang ist damit beendet. Bei weiteren Fragen zur Online-Wahl wenden Sie sich bitte an folgende Adresse: Landeskirchenamt Wilhelmshöher Allee 330 oder wahlservice@ekkw.de Kassel
7 Anlage Nr. 4-Muster Gesamtwählerliste X Herr Kurt Konrad Fleck (Nr.22) hat online gewählt und steht somit auf der Online-Wählerliste. Dies muss im ordentlichen Wählerverzeichnis vermerkt werden.
8 Anlagen 5 (a-d) Muster Online-Wahl Auszählungsdokumente 5a) Online-Wählerverzeichnis in Stimmbezirken mit null Online-Wählern Anzahl der Online-Wähler
9 5b) Online-Wählerverzeichnis in Stimmbezirken mit fünfzig Online-Wählern Online-Wähler Anzahl der Online-Wähler Anzahl der Wähler, die noch nicht gewählt oder Briefwahl beantragt haben
10 5c) Online-Wahlergebnisliste bei null Online-Wählern Anzahl der Online Stimmen
11 5d) Online-Wahlergebnisliste bei fünfzig Online-Wählern summierte Stimm-Ergebnisse je Kandidat Anzahl der Online-Stimmzettel
Phase IV Nach der Wahl. Im Folgenden finden Sie Formulare für:
Phase IV Nach der Wahl Im Folgenden finden Sie Formulare für: Wahlniederschrift des Wahlvorstandes Wahlniederschrift des Wahlausschusses Kurzmitteilung über das Wahlergebnis So haben wir gewählt Bekanntgabe
MehrKirchengesetz über die Wahl und Berufung zum Kirchenvorstand (Wahlgesetz)
Kirchengesetz über die Wahl und Berufung zum Kirchenvorstand KV-Wahl-G 70 Kirchengesetz über die Wahl und Berufung zum Kirchenvorstand (Wahlgesetz) vom 23. Mai 1967 KABl. S. 36 Änderungen Lfd. Nr. Änderndes
MehrWahlordnung. des Integrationsrates Bad Pyrmont
Wahlordnung des Integrationsrates Bad Pyrmont 1 Allgemeine Bestimmungen (1) Die Mitglieder des Integrationsrates werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. (2) Gewählt
MehrWie funktioniert Briefwahl?
Wie funktioniert Briefwahl? Wer Briefwahl machen will, braucht hierzu verschiedene Dinge: Wahlschein: Das ist eine Art Urkunde, die zum Wählen per Briefwahl berechtigt. Ohne Wahlschein geht praktisch nichts.
MehrAMTSBLATT Herausgeber: Der Bürgermeister der Kreisstadt Mettmann
Herausgeber: Der Bürgermeister der Kreisstadt Mettmann Nr. 02/2019 29. Jahrgang 22. Februar 2019 Inhaltsverzeichnis 4 Öffentliche Bekanntmachung der Kreisstadt Mettmann über die Wahlbekanntmachung für
MehrWie funktioniert Briefwahl?
Wie funktioniert Briefwahl? Wer Briefwahl machen will, braucht hierzu verschiedene Dinge: Wahlschein: Das ist eine Art Urkunde, die zum Wählen per Briefwahl berechtigt. Ohne Wahlschein geht praktisch nichts.
MehrLandtagswahl in NRW. am 14. Mai 2017
Landtagswahl in NRW am 14. Mai 2017 Folie 1 Stadt Arnsberg - Stadtbüro - Wahlen - Wahlhelferschulung Briefwahl - Landtagswahl 2017 Wissenswertes Anzahl Wahlberechtigte ca. 57.149 Anzahl Wahllokale in Arnsberg
MehrSchulung der Briefwahlvorstände
Schulung der Briefwahlvorstände Unterschiede zum Urnenstimmbezirk Europawahl 25.05.2014 Anwesenheit, Beschlussfähigkeit Vor einem Briefwahlvorstand findet keine Wahlhandlung statt, so dass er am Wahlsonntag
Mehr3.12 Wahlordnung für die Wahl der Kirchenvorstände im Erzbistum Paderborn Artikel 1 - Anordnung der Wahl, Aufstellung und Auslegung der Wählerliste
3.12 Wahlordnung für die Wahl der Kirchenvorstände im Erzbistum Paderborn vom 6. September 1993 (KA 1993, Nr. 152, S. 132 ff.) geändert durch Gesetz vom 26. März 1997 (KA 1997, Nr. 87, S. 60) geändert
MehrDer Bischof von Speyer
Der Bischof von Speyer Ordnung für die Wahl der Pfarrgremien im Bistum Speyer (WOPG) 1 Wahlbezirke... 1 2 Wahlausschuss... 1 3 Wählerverzeichnis... 2 4 Wahlvorschläge... 2 5 Kandidatenliste... 2 6 Wahltermin
MehrPFARRVERBAND 2. WAHLORDNUNG für die Mitglieder gemäß 4 (2) der Satzung für den Kirchortsrat im Bistum Eichstätt
PFARRVERBAND 2 WAHLORDNUNG für die Mitglieder gemäß 4 (2) der Satzung für den Kirchortsrat im Bistum Eichstätt 53 PFARRVERBAND 2 Der Diözesanrat der Katholiken im Bistum Eichstätt hat in seiner Vollversammlung
MehrEvangelische Kirchengemeinde und KV-Wahl in der EKKW 2019
Evangelische Kirchengemeinde und KV-Wahl in der EKKW 2019 Auszüge zu Neuem und Wichtigem, aus der Grundordnung und dem Kirchengesetz über die Wahl und Berufung zum Kirchenvorstand, zum Verständnis der
Mehr(15) Briefwahlunterlagen
(15) Briefwahlunterlagen Erläuterungen für die Ausstellung von en ( 26 KVBG) 1. Prüfen Sie, ob der Antragsteller oder die Antragstellerin in der Wählerliste eingetragen ist. 2. e können nur bis zum dritten
MehrOrdnung. über die Bildung der Kirchenvorstände in der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens (Kirchenvorstandsbildungsordnung KVBO)
Ordnung über die Bildung der Kirchenvorstände in der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens (Kirchenvorstandsbildungsordnung KVBO) Vom 22. April 2007 (ABl. 2007 S. A 89) Änderungsübersicht Lfd.
MehrWohnungsgenossenschaft Union Wismar eg WAHLORDNUNG
Wohnungsgenossenschaft Union Wismar eg WAHLORDNUNG I N H A L T Seite 1 Wahlvorstand 2 2 Aufgaben des Wahlvorstandes 2 3 Wahlberechtigung 2 4 Wählbarkeit 2 5 Wahlbezirke und Wählerlisten 3 6 Bekanntmachung
MehrVerzichten Sie nicht auf Ihre Stimmabgabe. WER WÄHLT, BESTIMMT MIT! Sie müssen drei Bedingungen erfüllen, um wählen zu dürfen:
Aus dem Angebot der Landeszentrale der Landeszentrale für politische für Bildung politische Nordrhein-Westfalen Bildung Nordrhein-Westfalen DIE QUAL DER KOMMUNALWAHL? Bei Kommunalwahlen müssen bis zur
MehrOrdnung für die Wahl und Konstituierung der Kirchenvorstände im Bistum Erfurt
Ordnung für die Wahl und Konstituierung der Kirchenvorstände im Bistum Erfurt Der Kirchenvorstand 1 Geltung Der Kirchenvorstand setzt sich zusammen aus dem Pfarrer, amtlichen Mitgliedern und gewählten
MehrFachschaftsrat Musterwissenschaften. Niederschrift
Fachschaftsrat Musterwissenschaften Niederschrift für die Wahl der Fachschaftsräte vom 11. bis 13. Juni 2013 Niederschrift für die Wahl der Fachschaftsräte vom 11. bis 13. Juni 2013 1. Vorbereitung, Beginn
MehrJahrgang 4 Nr. 21. Inhalt:
17.09.2015. Jahrgang 4 Nr. 21 Inhalt: 1. Wahlbekanntmachung über die Feststellung des Wahlergebnisses zur Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin der Stadt Witten vom 13.09.2015... 2 2. Wahlbekanntmachung
MehrHamburg-Wahlen Schulung der Wahlvorstände Die Urnenwahl Abläufe am Wahlsonntag
Hamburg-Wahlen 2011 Schulung der Wahlvorstände Die Urnenwahl Abläufe am Wahlsonntag Ablauf Sie werden die Urnenwahl als Führungskraft in folgenden Abschnitten begleiten Freitag Abholung letzter Materialien
MehrINHALTS- VERZEICHNIS. Terminplan
INHALTS- VERZEICHNIS Terminplan I. Phase: Wahlvorbereitung Einverständniserklärung Kirchenvorstandswahl Vorläufige Kandidatenliste Kirchenvorstandswahl Auskunft aus der Wählerliste Endgültige Kandidatenliste
MehrWahlordnung für die Wahl der Verwaltungsräte
Wahlordnung für die Wahl der Verwaltungsräte Artikel 1 Anordnung der Wahl/Aufstellung der Wählerliste (1) Der Verwaltungsrat ordnet spätestens sechs Wochen vor dem Wahltermin die Wahl der Verwaltungsratsmitglieder
MehrWahlordnung der Vertreter der Walddörfer Wohnungsbaugenossenschaft
Wahlordnung der Vertreter der Walddörfer Wohnungsbaugenossenschaft eg (Fassung Januar 2014) Inhaltsverzeichnis 1 Wahlvorstand 2 Aufgaben des Wahlvorstandes 3 Wahlberechtigung 4 Wählbarkeit 5 Wahlbezirke
MehrWahlordnung für die Wahl der Kirchenvorstände im Erzbistum Paderborn
Wahlordnung für die Wahl der Kirchenvorstände im Erzbistum Paderborn Diözesangesetz vom 11. Juli 1976, zuletzt geändert durch Gesetz vom 8. Februar 2012 (KA 2012, Nr. 36, S. 37ff). Anlage 15 Artikel 1
MehrAnhang 8: Wahlordnung für den Bundesvorstand, Stand 24. November 2013
Anhang 8: Wahlordnung für den Bundesvorstand, Stand 24. November 2013 1. Wahlsystem 1.1 Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Mitgliedern und wird für jeweils zwei Jahre aus den Reihen der Mitglieder
MehrVerordnung der Landesregierung über die Wahl der Beauftragten für Chancengleichheit
Verordnung der Landesregierung über die Wahl der Beauftragten für Chancengleichheit In der Fassung vom 8. November 2005 (GBl. S. 685) 1 Verfahrensgrundsatz Der Bestellung der Beauftragten für Chancengleichheit
MehrWahlordnung für den Rat der Gemeinschaft der Gemeinden (GdG-Rat)
Wahlordnung für den Rat der Gemeinschaft der Gemeinden (GdG-Rat) 1 Wahlgrundsatz 1. Die zu wählenden Mitglieder des GdG-Rats gemäß 4 Ziffer 1 der Satzung für den GdG- Rat werden in allgemeiner, unmittelbarer,
MehrINHALTS- VERZEICHNIS. Terminplan
INHALTS- VERZEICHNIS Terminplan I. Phase: Wahlvorbereitung Einverständniserklärung Pfarrgemeinderatswahl Vorläufige Kandidatenliste Pfarrgemeinderatswahl Auskunft aus der Wählerliste Endgültige Kandidatenliste
MehrWAHLORDNUNG für die Wahl der Vertreter der Wohnungsbaugenossenschaft Torgau eg
WAHLORDNUNG für die Wahl der Vertreter der Wohnungsbaugenossenschaft Torgau eg 1 Wahlvorstand (1) Zur Vorbereitung und Durchführung der Wahl von Vertretern und Ersatzvertretern zur Vertreterversammlung
MehrWahlordnung. für die Wahl zur Vertreterversammlung
Wahlordnung für die Wahl zur Vertreterversammlung Ausgabe 2000 Inhaltsverzeichnis Seite WAHLORDNUNG 1 Wahlvorstand........................................................................ 3 2 Aufgaben des
MehrWAHLORDNUNG DER STUDENTENSCHAFT DER HOCHSCHULE DER BILDENDEN KÜNSTE SAAR
WAHLORDNUNG DER STUDENTENSCHAFT DER HOCHSCHULE DER BILDENDEN KÜNSTE SAAR Die Studentenschaft der Hochschule der Bildenden Künste Saar gibt sich gemäß 44 des Gesetzes über die Hochschule der Bildenden Künste
MehrW A H L O R D N U N G. zur Vertreterversammlung gem. 31 der Satzung. 1 Wahlvorstand 2. 2 Aufgaben des Wahlvorstandes 2. 3 Wahlberechtigung 3
W A H L O R D N U N G zur Vertreterversammlung gem. 31 der Satzung Gliederung: Seite 1 Wahlvorstand 2 2 Aufgaben des Wahlvorstandes 2 3 Wahlberechtigung 3 4 Wählbarkeit 3 5 Wahlvorschläge 3 6 Wahl durch
Mehr(5) Abkündigungen im Gemeindekirchenratswahl Gottesdienst 11. März 2018 in Ihrer Ev.-luth. Kirchengemeinde
(5) Abkündigungen im Gemeindekirchenratswahl Gottesdienst 11. März 2018 in Ihrer Ev.-luth. Kirchengemeinde Abkündigung der Gemeindekirchenratswahl 2018 Die Amtszeit unseres Gemeindekirchenrates endet im
MehrMaterialien und Hinweise.
Materialien und Hinweise. An die Damen und Herren Pfarrerinnen und Pfarrer im Gemeindedienst Dekaninnen und Dekane Pröpstinnen und Pröpste Leiterinnen und Leiter der Kirchenkreisämter Landeskirchenamt
MehrWahlen vom Werkstattrat
Urne zur Wahl vom Werkstattrat 2017 Wahlen vom Werkstattrat Arbeitshilfen für den Wahlvorstand in einfacher Sprache Muster Anträge Formulare zusammengestellt im September 2017 vom: Seite 2 Inhaltsverzeichnis
MehrDirektwahlen Wahlen, nämlich: 2. Samtgemeindebürgermeisterin / Samtgemeindebürgermeister. 1. Landrätin / Landrat
2 Wahlen, nämlich: 1. Landrätin / Landrat 2. Samtgemeindebürgermeisterin / Samtgemeindebürgermeister 1 2014-05-25 Ein paar Zahlen zur Direktwahl 2014 Zum Wahlgebiet der Samtgemeinde Brome gehören die Gemeinden
MehrStadt Korntal-Münchingen -Ortsrecht- Wahlordnung. für die Wahl der Jugendgemeinderäte
Stadt Korntal-Münchingen -Ortsrecht- Wahlordnung für die Wahl der Jugendgemeinderäte Rechtsgrundlagen: 41a GemO Beschluss des Gemeinderats vom 16. Dezember 2008 veröffentlicht im Amtsblatt am 8. Januar
MehrKorrigierte Wahlausschreibung: Die Nachwahlen zum AStA und zu den Studierendenräten der Fachbereiche Sozialwesen sowie Bauingenieurwesen
Fachhochschule Potsdam Potsdam, 13. Juni 2012 Der Zentrale Wahlvorstand Korrigierte Wahlausschreibung: Nachwahlen zum AStA und zu den Studierendenräten der Fachbereiche Sozialwesen sowie Bauingenieurwesen
MehrInformationen zu den Europa- und Kommunalwahlen am 25. Mai 2014
Informationen zu den Europa- und Kommunalwahlen am 25. Mai 2014 Am Sonntag, 25. Mai, ist es soweit: die Wahlen zum Europäischen Parlament, zum Kreistag, zum Gemeinderat und zum Ortschaftsrat finden statt.
MehrGWG. Wahlordnung. Tel. ( ) GIFHORNER WOHNUNGSBAU-GENOSSENSCHAFT EG
GWG GIFHORNER WOHNUNGSBAU-GENOSSENSCHAFT EG Wahlordnung Tel. (0 53 71) 98 98-0 www.gwg-gifhorn.de INHALT Seite 01 Wahlvorstand.......................................................... 57 02 Aufgaben
Mehr(2) Die Zahl der zu wählenden Mitglieder kann durch Beschluss des Pfarrgemeinderates erweitert werden.
Wahlordnung für Pfarrgemeinderäte im Bistum Eichstätt Auf der Grundlage der Satzung für Pfarrgemeinderäte im Bistum Eichstätt wird folgende Wahlordnung für Pfarrgemeinderäte festgelegt. Sie gilt sinngemäß
MehrLeitfaden* für die kombinierte Europa- und Kommunalwahl 25. Mai 2014
Leitfaden* für die kombinierte Europa- und Kommunalwahl 25. Mai 2014 * jetzt mit Download-Adresse für den Leitfaden und alle Rechen- und Kontrollblätter als Excel-Dateien: www.stadtdetmold.de/auszaehlungshilfen_wahllokale.html
Mehr(11) Briefwahlunterlagen Gemeindekirchenratswahl 11. März 2018 in Ihrer Ev.-luth. Kirchengemeinde
(11) Briefwahlunterlagen swahl 11. März 2018 in Ihrer Ev.-luth. Kirchengemeinde Erläuterungen für die Ausstellung von Briefwahlscheinen ( 26 GKRWG) 1. Prüfen Sie, ob die Antragstellerin oder der Antragsteller
MehrWahlordnung der Hamburger Versicherungsbörse
Wahlordnung der Hamburger Versicherungsbörse 1 Wahl nach Gruppen, Wahlrecht (1) Die Mitglieder des Vorstandes der Hamburger Versicherungsbörse (HVB) werden in geheimer Briefwahl für die Dauer von vier
MehrS a t z u n g für die Wahl des Jugendrates der Stadt Münster (Wahlordnung Jugendrat) Es werden die allgemeinen Wahlgrundsätze berücksichtigt.
S a t z u n g für die Wahl des Jugendrates der Stadt Münster (Wahlordnung Jugendrat) Es werden die allgemeinen Wahlgrundsätze berücksichtigt. Stand: 07.02.2017 Inhalt 1 Geltungsbereich/Zuständigkeit...
MehrWahlordnung für den Ausländerbeirat der Universitätsstadt Gießen vom ) Wahlgrundsätze
Wahlordnung für den Ausländerbeirat der Universitätsstadt Gießen vom 12.06.1986 1) 1 Wahlgrundsätze (1) Die Mitglieder des Ausländerbeirates werden von den wahlberechtigten Ausländer/innen in freier, allgemeiner,
MehrKirchengesetz betreffend die Bildung der Gemeindekirchenräte und Kirchenvorstände vom mit Änderungen (Fassung vom
Kirchengesetz betreffend die Bildung der Gemeindekirchenräte und Kirchenvorstände vom 28.11.1987 mit Änderungen (Fassung vom 19. 11. 2005) I. Allgemeine Bestimmungen 1 (1) In jeder Kirchengemeinde werden
MehrInhalt. Nr. 8 Münster, den 15. April 2018 Jahrgang CLII. Erlasse des Bischofs. Münster 143
Nr. 8 Münster, den 15. April 2018 Jahrgang CLII Inhalt Erlasse des Bischofs Art. 101 Wahlordnung für die Allgemeine Briefwahl der Kirchenvorstände im nordrhein-westfälischen Teil des Bistums Münster 143
MehrKAPITEL 9 WAHLEN ZUR MITARBEITERVERTRETUNG MUSTER WAHLAUSSCHREIBEN
MUSTER WAHLAUSSCHREIBEN Der WAHLVORSTAND......, den... WAHLAUSSCHREIBEN 1 Für die MitarbeiterInnen des/ der... ist gemäß 1 MAVG eine Mitarbeitervertretung zu bilden. Diese Mitarbeitervertretung besteht
MehrTerminplan für die Mitarbeitervertretungswahl
Terminplan für die Mitarbeitervertretungswahl Nr Aufgaben Hinweise Termine. Spätestens drei Monate vor Ablauf Ablauf der Amtszeit 1 Bestellung des der Amtszeit der MAV durch MAV am... Wahlvorstandes Mitarbeiterversammlung
MehrWahlordnung für die Wahl der Kirchenvorstände im nordrhein-westfälischen Teil des Bistums Münster
Wahlordnung für die Wahl der Kirchenvorstände im nordrhein-westfälischen Teil des Bistums Münster Artikel 1 Anordnung der Wahl, Aufstellung und Auslegung der Wählerliste (1) Der Kirchenvorstand ordnet
MehrWahl des Präsidenten der Republik Finnland 2012
Wahl des Präsidenten der Republik Finnland 2012 Diese Broschüre gibt Informationen zur Präsidentenwahl, die 2012 in Finnland abgehalten werden. Aufgaben des Präsidenten Der Präsident ist in Zusammenarbeit
MehrBundestagswahl am 24. September 2017
Bundestagswahl am 24. September 2017 Stadt Bochum Leitfaden für Briefwahlhelfer - Wahlbüro - Redaktion: Wahlbüro Gebäude: Junggesellenstr. 8, Zi. 204 Telefon: (0234) 910-5052 Fax: (0234) 910-5050 - 1 -
MehrWahlordnung zur Vertreterversammlung
Wahlordnung zur Vertreterversammlung Inhalt 1 Wahlvorstand... 4 2 Aufgaben des Wahlvorstandes... 4 3 Wahlberechtigung... 5 4 Wählbarkeit... 5 5 Wahlbezirke und Wählerliste... 5 6 Bekanntmachung der Wahl...
MehrArtikel 1 Anordnung der Wahl, Aufstellung und Auslegung der Wählerliste
Wahlordnung für die Wahl der Kirchenvorstände im nordrhein-westfälischen und rheinland-pfälzischen Anteil des Erzbistums Köln Veröffentlicht im Amtsblatt des Erzbistums Köln Stück 3, 152. Jahrgang, 29.02.2012
MehrWahlordnung. Volks- Bau- und Sparverein Frankfurt am Main eg der Volks- Bau- und Sparverein Frankfurt am Main eg
Wahlordnung Volks- Bau- und Sparverein Frankfurt am Main eg der Volks- Bau- und Sparverein Frankfurt am Main eg 60311 Frankfurt am Main Großer Hirschgraben 20 26 1 Wahlvorstand... 3 2 Aufgaben des Wahlvorstandes...
Mehraufgaben-wahlteam.html
www.stadt-muenster.de/wahlen/ aufgaben-wahlteam.html Leitfaden für den Wahlsonntag Bundestagswahl 24.09.2017 Rechtliche Grundlagen Das Bundeswahlgesetz BWG Hier Grafik Die Bundeswahlordnung BWO (Diese
MehrWahlordnung für die Wahl der Vertreter zur Vertreterversammlung der Wohnungsbaugenossenschaft Köpenick Nord eg
Wahlordnung für die Wahl der Vertreter zur Vertreterversammlung der Wohnungsbaugenossenschaft Köpenick Nord eg 1 Wahlvorstand (1) Zur Vorbereitung und Durchführung der Wahl von Vertretern und Ersatzvertretern
MehrAmtliche Bekanntmachung
Amtliche Bekanntmachung Kleve, 01.10.2009 Laufende Nummer: 08/2009 Wahlordnung zur Wahl der Gleichstellungsbeauftragten und ihrer Stellvertretung der Hochschule Rhein-Waal Herausgegeben von der Präsidentin
MehrWAHLNIEDERSCHRIFT / Briefwahl
Anlage 20 (zu Nrn. 17 und 68 77 GLKrWBek) Gemeinde Datum Briefwahlvorstand Zutreffendes ankreuzen oder in Druckbuchstaben ausfüllen WAHLNIEDERSCHRIFT / Briefwahl zur Wahl des ersten Bürgermeisters *) am
MehrWahlordnung. für die Wahl der Vertreter. der Wohnungsgenossenschaft Köln-Süd eg. Geschäftsräume: Köln-Zollstock, Ferdinand-Schmitz-Straße 4
Wahlordnung für die Wahl der Vertreter der Wohnungsgenossenschaft Köln-Süd eg Geschäftsräume: Köln-Zollstock, Ferdinand-Schmitz-Straße 4 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Vertreterzahl 2 2 Wahlberechtigung 2
MehrWahlordnung für die Wahl der Vertreter der WG Lipsia eg. 1 Wahlvorstand
Wahlordnung für die Wahl der Vertreter der WG Lipsia eg 1 Wahlvorstand (1) Zur Vorbereitung und Durchführung der Wahl von Vertretern und Ersatzvertretern zur Vertreterversammlung sowie für alle damit zusammenhängenden
MehrWahlhelferschulung zur Bundestagswahl am 24. September 2017
Wahlhelferschulung zur Bundestagswahl am 24. September 2017 Bundestag 598 Abgeordnete Erststimme 299 durch Mehrheitswahl im Wahlkreis Zweitstimme Rest durch Verhältniswahl Landeslisten der Parteien Titel
MehrW A H L O R D N U N G
W A H L O R D N U N G für die Wahl der Vertreter bei Wohnungsbaugenossenschaften mit Vertreterversammlung Herausgegeben vom GdW Gesamtverband der Wohnungswirtschaft e.v., Köln Ausgabe 2017 Inhaltsverzeichnis
MehrWahlordnung zur Vertreterversammlung
BAUVEREIN RHEINHAUSEN EINGETRAGENE GENOSSENSCHAFT GEGRÜNDET 1919 Wahlordnung zur Vertreterversammlung 1 Wahlvorstand (1) Zur Vorbereitung und Durchführung der Wahl von Vertretern und Ersatzvertretern zur
MehrWahlordnung. Geltungsbereich/Zuständigkeit. 2 Wahlorgane. 3 Wahlausschuss. 4 Wahlberechtigung
Wahlordnung für die Wahl zum Jugendparlament der Stadt Monheim am Rhein vom 16.07.2010 Der Rat der Stadt Monheim am Rhein hat in seiner Sitzung am 20.05.2010 folgende Wahlordnung beschlossen: 1 Geltungsbereich/Zuständigkeit
MehrHinweise zur Wahl des Jugendparlamentes in Salzgitter
Hinweise zur Wahl des Jugendparlamentes in Salzgitter Jugendparlament was ist das? Ein Jugendparlament ist eine Beteiligungsform, bei der Kinder und Jugendliche an für sie wichtigen Entscheidungsprozessen
MehrWahlbekanntmachung. Auf die Wahlbezirke der Kommunalwahlen entfallen folgende Stimmbezirke:
Wahlbekanntmachung Am 25. Mai 2014 finden in der Bundesrepublik Deutschland die Wahl zum 8. Europäischen Parlament, in Nordrhein-Westfalen die allgemeinen Kommunalwahlen und in der Stadt Bocholt die Integrationsratswahlen
MehrINHALTS- VERZEICHNIS. Terminplan
INHALTS- VERZEICHNIS Terminplan I. Phase: Wahlvorbereitung Bereitschaftserklärung zur Kirchenausschusswahl Vorläufige Kandidatenliste Kirchenausschusswahl Auskunft aus der Wählerliste Endgültige Kandidatenliste
MehrEinladung zur Teilneuwahl des Kirchenvorstandes und zur Wahl des Pfarrgemeinderates
Einladung zur Teilneuwahl des Kirchenvorstandes und zur Wahl des Pfarrgemeinderates Liebe Pfarrgemeinde, am Sonntag den 05. Juni 2016 wird in unserer Pfarrgemeinde die Teilneuwahl des Kirchenvorstandes
MehrWOHNUNGSGENOSSENSCHAFT WAHLORDNUNG
WOHNUNGSGENOSSENSCHAFT WAHLORDNUNG Stand: April 2008 Wahlordnung April 2008 WOHNUNGSGENOSSENSCHAFT Inhaltsverzeichnis Seite 1 Wahlvorstand 7 2 Aufgaben des Wahlvorstandes 7 3 Wahlberechtigung 7 4 Wählbarkeit
MehrInhalt. Nr. 8 Münster, den 15. April 2018 Jahrgang CLII. Erlasse des Bischofs
Nr. 8 Münster, den 15. April 2018 Jahrgang CLII Inhalt Erlasse des Bischofs Art. 100 Wahlordnung für die Wahl der Kirchenvorstände im nordrhein-westfälischen Teil des Bistums Münster 143 Kirchliches Amtsblatt
MehrI. Vorbereitung der Wahl
Aufgrund der 4 und 41 a der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der derzeit gültigen Fassung hat der Gemeinderat der Stadt Pforzheim am 15.05.2018 folgende Satzung über die Wahl des Jugendgemeinderats
MehrBekanntmachung über die Zusammensetzung des Wahlvorstandes für die Wahl des Schulpersonalrates ( 1 Abs 5 WOLPersVG)
Muster 1 D e r W a h l v o r s t a n d d e s, den (Name der Schule/des Seminars) (Ort) (Datum) Bekanntmachung über die Zusammensetzung des Wahlvorstandes für die Wahl des Schulpersonalrates ( 1 Abs 5 WOLPersVG)
MehrDer Ausschuss der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter des Sozialgerichts Trier, bestehend aus. Wahlordnung
Der Ausschuss der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter des Sozialgerichts Trier, bestehend aus Herrn Bernhard Busch Frau Anja Utscheid Herrn Helmut Neuerburg Herrn Eugen Klein hat gemäß 23 SGG am 13.12.2016
MehrLeitfaden für Wahlhelfer. Wahl des Europäischen Parlaments am 26. Mai Stadt Bochum. - Wahlbüro - Leitfaden Wahlhelfer EU 2019
Wahl des Europäischen Parlaments am 26. Mai 2019 Stadt Bochum Leitfaden für Wahlhelfer - Wahlbüro - Redaktion: Wahlbüro (Amt 33) Gebäude: Junggesellenstr. 8, Zi. 204 Telefon: (0234) 910-5052 Fax: (0234)
MehrWahlordnung zum Kirchengesetz über Mitarbeitervertretungen in der Evangelischen Kirche in Deutschland Vom 23. Juli 1993 Inhaltsübersicht
Wahlordnung zum Kirchengesetz über Mitarbeitervertretungen in der Evangelischen Kirche in Deutschland Vom 23. Juli 1993 i.d.f.d. Neubekanntmachung vom 8. Juni 2004 (ABl. EKD 2004 S. 347) zuletzt geändert
MehrEUROPAWAHL SONNTAG bis Uhr
EUROPAWAHL 2019 SONNTAG 26.05.2019 08.00 bis 18.00 Uhr EUROPAWAHL 2019 ALLGEMEINE INFOS FÜR DEN WAHLVORSTAND EUROPAWAHL 2019 Wer wählt? ALLG. INFOS Wahlberechtigte Unionsbürger 60,8 Mio. deutsche Wahlberechtigte
MehrWahlkommission für die Wahl der Seniorenvertretung im Bezirk Neukölln
Wahlkommission für die Wahl der Seniorenvertretung im Bezirk Neukölln Niederschrift der Ergebnisse gem. 21 VV Berufungsvorschläge Das Bezirksamt Neukölln hat gemäß des Gesetzes zur Stärkung der Mitwirkung
MehrWAHLNIEDERSCHRIFT / Briefwahl für die Landtagswahl am.
Bayerisches Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 4/2018 95 Anlage 17 (zu 68 Abs. 4) Briefwahlvorstand (Name oder Nummer) Gemeinde Briefwahlvorstand für die Gemeinden (nur ausfüllen, wenn für mehrere Gemeinden
MehrWahlordnung zur Wahl des Fachbereichsrats. der Fachhochschule in der Akademie der Polizei Hamburg. Wahlen zum Fachbereichsrat
Wahlordnung zur Wahl des Fachbereichsrats der Fachhochschule in der Akademie der Polizei Hamburg Aufgrund von 11 Satz 2 und 17 Abs. 1 Satz 3 des Gesetzes über die Akademie der Polizei Hamburg und ihren
MehrEvangelisch-lutherische Kirchengemeinde Emsbüren-Salzbergen. GemeindeBrief. Sonderausgabe. Oktober/November Jahrgang. Kommen Sie zur Wahl und
Evangelisch-lutherische Kirchengemeinde Emsbüren-Salzbergen GemeindeBrief Sonderausgabe Oktober/November 2004 36. Jahrgang Kommen Sie zur Wahl und geben Sie uns Ihre Stimme! Liebe Schwestern und Brüder,
MehrMitarbeiter der Diözesankurie DiAG-MAV-A-Wahlordnung
Mitarbeiter der Diözesankurie 2.2.3.6-35 BO-Nr. 5302 13.10.2016 BO-Nr. 6202 06.12.2016 BO-Nr. 2024 11.04.2018 DiAG-MAV-A-Wahlordnung mit Änderungen vom 06.12.2016 und vom 11.04.2018 Aus Gründen der besseren
MehrORDNUNG FÜR DIE WAHL DER PFARRGEMEINDERÄTE IM BISTUM LIMBURG (WO PGR) Artikel I ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
ORDNUNG FÜR DIE WAHL DER PFARRGEMEINDERÄTE IM BISTUM LIMBURG () Artikel I ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN 1 Zusammensetzung des Pfarrgemeinderates Der Pfarrgemeinderat legt spätestens fünf Wochen vor der Wahl
MehrDas Wählerverzeichnis für die Gemeinden
Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag und für die Wahl des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde
MehrWahlordnung zum Kirchengesetz über Mitarbeitervertretungen in der Evangelischen Kirche in Deutschland
EKD-Mitarbeitervertretung-Wahlordnung MVWahlO.EKD 781.1 Wahlordnung zum Kirchengesetz über Mitarbeitervertretungen in der Evangelischen Kirche in Deutschland in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Januar
MehrSonnenallee Berlin
Wahlordnung Neufassung 2014 Sonnenallee 91. 12045 Berlin Inhaltsverzeichnis 1 Wahlvorstand 2 Aufgaben des Wahlvorstandes 3 Wahlberechtigung 4 Wählbarkeit 5 Wahlbezirke und Wählerlisten 6 Ort und Zeit der
MehrWAHLORDNUNG. DER WOHNUNGSBAUGENOSSENSCHAFT CHEMNITZ-HELBERSDORF eg
WAHLORDNUNG DER WOHNUNGSBAUGENOSSENSCHAFT CHEMNITZ-HELBERSDORF eg Wohnungsbaugenossenschaft Chemnitz-Helbersdorf eg Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 1 Wahlvorstand 4 2 Aufgaben des Wahlvorstandes
MehrORDNUNG FÜR DIE WAHL DER PFARRGEMEINDERÄTE IM BISTUM LIMBURG (WO PGR)
ORDNUNG FÜR DIE WAHL DER PFARRGEMEINDERÄTE IM BISTUM LIMBURG (WO PGR) Artikel I Allgemeine Bestimmungen (1) Wählbar sind wahlberechtigte Katholiken, die a) das 18. Lebensjahr vollendet haben, b) das Sakrament
MehrWerkstattratswahlen. Arbeitshilfen für den Wahlvorstand. Mustervorschläge Anträge Listen
Werkstattratswahlen Arbeitshilfen für den Wahlvorstand Mustervorschläge Anträge Listen Zusammengestellt vom: Beirat für Menschen mit Behinderung und/ oder psychischer Erkrankung Seite 2 Inhaltsverzeichnis
MehrWahlordnung für die Pfarrgemeinderäte (PGR) in der Diözese Hildesheim
Wahlordnung für die Pfarrgemeinderäte (PGR) in der Diözese Hildesheim 1 Wahlgrundsätze; Wahlberechtigung (1) Die Wahl der Mitglieder des Pfarrgemeinderates ist unmittelbar und geheim. Zur Ausübung des
Mehr1 Wahlvorstand. 2 Aufgaben des Wahlvorstandes
Wahlordnung NEUE LÜBECKER 2016 1 Wahlvorstand (1) Zur Vorbereitung und Durchführung der Wahl von Vertretern und Ersatzvertretern zur Vertreterversammlung sowie für alle damit zusammenhängenden Entscheidungen
MehrWahlordnung für die Wahl der Vertreter der Wohnungsbaugenossenschaft Neues Berlin eingetragene Genossenschaft
Wohnungsbaugenossenschaft Neues Berlin eingetragene Genossenschaft Wahlordnung für die Wahl der Vertreter der Wohnungsbaugenossenschaft Neues Berlin eingetragene Genossenschaft 1 Wahlvorstand (1) Zur Vorbereitung
MehrWAHLORDNUNG. für die Vertreterwahl der Wohnungsgenossenschaft Freiberg eg
WAHLORDNUNG für die Vertreterwahl der Wohnungsgenossenschaft Freiberg eg auf der Grundlage der Mustersatzung des GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.v. Ausgabe 2013 Freiberg,
Mehr