Leitfaden Online-Wahl

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1 Leitfaden Online-Wahl Liebe Mitarbeitende in den Wahlvorständen, herzlichen Dank aus dem Haus der Kirche in Kassel, dass Sie sich für die Kirchenvorstandswahl in Ihrer Gemeinde engagieren. Ihr Pfarramt hat nach Ostern Materialien und Hinweise zur Kirchenvorstandswahl zugesandt bekommen. In diesen Materialien sind für Sie die Punkte H Handreichung für den Wahlvorstand und I Verhandlungsniederschrift Wahlvorstand besonders wichtig. Sollten Sie diese Unterlagen noch nicht bekommen haben, lassen Sie sich diese bitte im Pfarramt aushändigen. Sie finden die Unterlagen auch im Internet unter: Neben der Wahl im Wahllokal und der Briefwahl können in diesem Jahr die neuen Kirchenvorsteherinnen und-kirchenvorsteher erstmals auch online gewählt werden. Im April dieses Jahres haben wir erfolgreich eine Online-Testwahl durchgeführt. Heute erhalten Sie einen Leitfaden Online-Wahl mit Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Online-Wahl. Er soll Ihnen helfen, die Wahl erfolgreich und sicher durchzuführen. Für das gesamte KV-Wahlteam grüßt Sie Eckhard Käßmann Worauf müssen Sie achten? 1. Wer kann online wählen? Online wählen kann jedes wahlberechtigte Gemeindeglied, das am Wahltag das 14. Lebensjahr vollendet hat und das in der Gesamtwählerliste aufgeführt ist. Wird ein Gemeindeglied innerhalb der letzten fünf Monate vor dem Wahltag handschriftlich in die Wählerliste eingetragen, hat es keinen Anspruch auf Teilnahme an der Online-Wahl (s. Anlage Nr.1, dort 3,2 der Verordnung über das Online-Wahlverfahren). Sein Wahlrecht für die Urnen- oder Briefwahl bleibt bestehen. 2. Wie erfährt der Wähler von der Online-Wahl? Auf dem Postweg bekommt jeder Wahlberechtigte, der in der Wählerliste aufgeführt ist, seine Wahlbenachrichtigungskarte(s. Anlage Nr.2: Muster Wahlbenachrichtigungskarte) mit dem persönlichen Wahlcode für die Online-Wahl (und sonstige notwendige Informationen zur Wahl, zum Wahllokal, den Öffnungszeiten, der Briefwahl). 3. Wann kann ich online wählen? Mit der Zustellung der Wahlbenachrichtigungskarte (ab dem ) bis zum , 00:00 Uhr.

2 4. Wo kann ich online wählen? Wo immer ein Internetanschluss besteht. Zur Beachtung: Wo etwa bei einer Wahlparty in einem öffentlichen Raum eine Onlinewahlmöglichkeit geschaffen wurde, muss dem Wahlgeheimnis Rechnung getragen werden. 5. Wie wähle ich online? Siehe Anlage Nr. 3: Die vier Schritte zur Stimmabgabe bei der Online-Wahl. 6. Wer leitet die Online-Wahl? Ein vom Landeskirchenamt berufener Wahlvorstand leitet die landeskirchenweite Online-Wahl und sorgt für deren ordnungsgemäße Durchführung. Insbesondere startet und beendet er am Tag nach Ende der Online-Wahl ( , Uhr) das elektronische Wahlsystem einschließlich des Verfahrens zur Auszählung der Stimmzettel (s. Anlage Nr.1, dort 2 der Verordnung über das Online-Wahlverfahren). 7. Wie bekommt der Wahlvorstand das Online-Wahlergebnis zugesandt? Die Online-Wählerlisten und die Online-Wahlergebnislisten werden durch das Landeskirchenamt maschinell erstellt und sind ohne Unterschrift gültig. Diese Listen werden allen Gemeinden per Post spätestens einen Tag vor dem Wahltag zugestellt. Postadresse ist das jeweilig zuständige (geschäftsführende) Pfarramt. Es muss sichergestellt sein, dass in der 39. KW das Pfarramt besetzt ist, damit die Online-Wahlergebnisse zügig dem Wahlvorstand übergeben werden können. 8. Was muss vor/mit Öffnung des Wahllokals beachtet werden? Der Wahlvorstand öffnet vor Beginn der Wahlhandlung das Kuvert (A4) für die Online-Wahl. Dieses ist bedruckt mit: Wichtige Wahlunterlagen Online-Wahl. In dem Kuvert befindet sich die Online-Wählerliste (s. Anhang Nr.5a-b) und ein Umschlag (C6) mit der Online-Wahlergebnisliste (s. 9.) Anhand der Online-Wählerliste markiert der Wahlvorstand in der Gesamtwählerliste(s. Anlage Nr.4) in der dafür vorgesehenen Spalte die Online-Wähler. Hat jemand bereits online gewählt, und begehrt er am Wahltag die Urnenwahl, muss ihm diese verwehrt werden. Sofern Online-Wähler bereits an der Briefwahl teilgenommen haben, werden ihre Stimmzettel den Wahlbriefen entnommen. Sie werden als ungültig beanstandete Stimmzettel mit fortlaufender Nummer versehen und der Verhandlungsniederschrift beigefügt. Im Wahlscheinverzeichnis der Briefwahl ist dies zu vermerken (s. Anlage Nr.1, dort 6,2 der Verordnung über das Online-Wahlverfahren). 9. Wie funktioniert die Auszählung der Online-Wahlstimmen? Nach Schließung des Wahllokals wird das verschlossene Kuvert (C 6) mit dem Aufdruck Online-Wahlergebnisliste (s. Anhang Nr. 5c-d) geöffnet und der Stimmauszählung zugeführt (vgl. 7 der Verordnung über das Online-Wahlverfahren). Dann wird wie gewohnt ausgezählt, protokolliert und dokumentiert. Anlagen: 1. Verordnung über das Online-Wahlverfahren bei den Kirchenvorstandswahlen 2. Muster einer Wahlbenachrichtigungskarte mit Zugangscode zur Online-Wahl 3. Die vier Schritte zur Stimmabgabe bei der Online-Wahl 4. Muster der Gesamtwählerliste 5. Muster der Online-Wahlauszählungsdokumente (Online-Wählerliste: 5a-b/ Online-Wahlergebnis liste: 5c-d)

3 Anlage Nr. 1 Das Landeskirchenamt hat in seiner Sitzung am 14. Mai 2013 gemäß 14 a Absatz 7 und 4 des Kirchengesetzes über die Wahl und Berufung zum Kirchenvorstand (Wahlgesetz) vom 23. Mai 1967 (KABl. S. 36) die folgende Verordnung beschlossen: Verordnung über das Online-Wahlverfahren bei den Kirchenvorstandswahlen 1 Elektronisches Wahlkommunikationssystem (1) Bei der Online-Wahl wird ein vom Landeskirchenamt für diesen Zweck freigegebenes elektronisches Datenverarbeitungsprogramm eingesetzt. (2) Das Ergebnis der Online-Wahl wird für jeden Stimmbezirk aus der elektronischen Auszählung der einzelnen Stimmzettel ermittelt. (3) Für jeden Stimmbezirk werden die Online-Wählerliste, die Online-Wahlergebnisliste und die Stimmzettel der Online-Wahl als elektronische Datei und in Papierform vom Landeskirchenamt verwahrt. 2 Online-Wahlvorstand Spätestens vier Wochen vor Beginn der Online-Wahl bestimmt das Landeskirchenamt einen Online-Wahlvorstand, der aus mindestens vier Personen besteht, und dessen Vorsitz. Der Online-Wahlvorstand leitet die Online-Wahl und sorgt für deren ordnungsgemäße Durchführung. Insbesondere startet und beendet er das elektronische Wahlkommunikationssystem einschließlich des Verfahrens zur Auszählung der Stimmzettel. 3 Ausübung des Online-Wahlrechts (1) Die Wahlbenachrichtigung mit dem persönlichen Wahl-Code und der Anleitung für die Online-Wahl soll den wahlberechtigten Gemeindemitgliedern spätestens vier Wochen vor dem Wahltag durch Postzustellung zugehen. (2) Wird ein Gemeindemitglied erst innerhalb der letzten fünf Monate vor dem Wahltag in die Wählerliste eingetragen, hat es keinen Anspruch auf Teilnahme an der Online-Wahl. (3) Das Landeskirchenamt kann insbesondere für Nachwahlen anordnen, dass in einzelnen Kirchengemeinden oder Stimmbezirken eine Online-Wahl nicht stattfindet. 4 Zeitraum der Online-Wahl Die Online-Wahl findet in einem Zeitraum statt, der mit dem Tag beginnt, der auf den Tag des Versandes der Wahlbenachrichtigung folgt, und mit Ablauf des dem Wahltag vorhergehenden Sonntages endet.

4 5 Übermittlung der Online-Wahlunterlagen an die Kirchengemeinden Die Online-Wählerliste und die Online-Wahlergebnisliste werden für jeden Stimmbezirk jeweils in verschlossenen Umschlägen dem vorsitzenden Mitglied des Wahlvorstandes über das geschäftsführende Pfarramt zugestellt. In Ausnahmefällen kann die Zustellung auf dem Wege der elektronischen Kommunikation erfolgen. 6 Abgleich der Teilnahme an Online-Wahl und Brief-Wahl (1) Vor Beginn der Wahlhandlung vermerkt der Wahlvorstand die Namen der Teilnehmer an der Online-Wahl in der Gesamtwählerliste gemäß 2 des Wahlgesetzes. (2) Wahlbriefe von Teilnehmern an der Online-Wahl, die auch an der Briefwahl teilgenommen haben, sind ungültig. Nach Öffnung dieser Wahlbriefe ( 20 des Wahlgesetzes) hat der Wahlvorstand die in ihnen enthaltenen Wahlscheine und ungeöffneten Stimmzettelumschläge mit fortlaufender Nummer zu versehen und der Verhandlungsniederschrift beizufügen. 7 Zuführung des Online-Wahlergebnisses zur Stimmauszählung Nach Zählung der Stimmzettel wird der Umschlag mit der Online-Wahlergebnisliste geöffnet und der Stimmauszählung zugeführt. 8 Einsprüche gegen die Online-Wahl Bei Einsprüchen, die sich gegen die Online-Wahl richten, hat der Kirchenvorstand vor seiner Entscheidung die Stellungnahme des Online-Wahlvorstandes einzuholen. Diese Verordnung tritt am 1. Juni 2013 in Kraft. 9 Vorstehende Verordnung wird hiermit veröffentlicht. Kassel, den gez. Dr. Hein Bischof

5 Anlage Nr. 2- Muster Wahlbenachrichtigungskarte crxee7 Zugangscode unter einem Rubbeletikett (= Sicht- und Sicherheitsschutz)

6 Anlage Nr.3 Die 4 Schritte zur Stimmabgabe Schritt 1: Anmelden am Wahlsystem Willkommen bei der Kirchenvorstandswahl. Im ersten Schritt müssen Sie Ihr Geburtsdatum und den Zugangscode eingeben. Den Zugangscode finden Sie auf Ihrer Wahlbenachrichtigungskarte. Anschließend klicken Sie auf Weiter zur Kirchenvorstandswahl anmelden. Schritt 2: Auswahl der Stimmen Zur Auswahl der Stimmen wird Ihnen der Stimmzettel mit den Kandidatinnen und Kandidaten für die Kirchenvorstandswahl angezeigt. Durch Klicken auf das Auswahlfeld vergeben Sie Ihre Stimmen, durch nochmaliges Klicken entfernen Sie Ihre Stimmauswahl wieder. Nachdem Sie Ihre Stimmen vergeben haben, klicken Sie auf den Button Stimmabgabe prüfen. Schritt 3: Bestätigung der Stimmabgabe Ihnen wird noch einmal Ihre Stimmauswahl für den Kirchenvorstand angezeigt. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Stimmauswahl zu prüfen und zu ändern. Ansonsten geht es mit Verbindliche Stimmabgabe weiter. Schritt 4: Beendigung der Stimmabgabe Ihre Stimme wurde erfolgreich gezählt. Bitte schließen Sie das Fenster. Der Wahlvorgang ist damit beendet. Bei weiteren Fragen zur Online-Wahl wenden Sie sich bitte an folgende Adresse: Landeskirchenamt Wilhelmshöher Allee 330 oder wahlservice@ekkw.de Kassel

7 Anlage Nr. 4-Muster Gesamtwählerliste X Herr Kurt Konrad Fleck (Nr.22) hat online gewählt und steht somit auf der Online-Wählerliste. Dies muss im ordentlichen Wählerverzeichnis vermerkt werden.

8 Anlagen 5 (a-d) Muster Online-Wahl Auszählungsdokumente 5a) Online-Wählerverzeichnis in Stimmbezirken mit null Online-Wählern Anzahl der Online-Wähler

9 5b) Online-Wählerverzeichnis in Stimmbezirken mit fünfzig Online-Wählern Online-Wähler Anzahl der Online-Wähler Anzahl der Wähler, die noch nicht gewählt oder Briefwahl beantragt haben

10 5c) Online-Wahlergebnisliste bei null Online-Wählern Anzahl der Online Stimmen

11 5d) Online-Wahlergebnisliste bei fünfzig Online-Wählern summierte Stimm-Ergebnisse je Kandidat Anzahl der Online-Stimmzettel

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