Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen der Hafen Krefeld GmbH & Co. KG. Besonderer Teil (NBS-BT)

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Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen der Hafen Krefeld GmbH & Co. KG Besonderer Teil (NBS-BT) (Stand: 12.02.2015) Hafen Krefeld GmbH & Co. KG Oberstraße 13 47829 Krefeld Tel.: 02151/4927-0 Fax.: 02151/4927-50 E-Mail: info@rheinhafen-krefeld.de

- 1 - Inhaltsverzeichnis 0. Verzeichnis der Abkürzungen... 2 1. Geschäftsbedingungen... 3 2. Veröffentlichung der Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen... 3 3. Serviceeinrichtungen... 3 4. Entgeltgrundsätze... 5 5. Stornierungen... 5 7. Dauerhaftes Abstellen von Fahrzeugen... 5 8. Betriebsvorschriften... 5 9. Zusätzliche Bestimmungen... 6 10. Notfallmanagement... 6 11. Personenverkehr... 6 12. Anträge auf Zugang zur Eisenbahninfrastruktur im Regelverkehr... 6 13. Anträge auf Zugang zur Eisenbahninfrastruktur im Gelegenheitsverkehr... 7 14. Antragsinhalt... 7 15. Zugang und Anmeldung zur Nutzung von Werkstatt, Gleiswaage und Tankstelle... 8 16. Kapazitätszuweisung... 8 17. Erwerb der Ortskenntnis... 8 18. Sicherheitsleistung... 9 19. Zahlungsverzug... 9 Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3

- 2-0. Verzeichnis der Abkürzungen Abs. Absatz AEG Allgemeines Eisenbahngesetz AT Allgemeiner Teil BGB Bürgerliches Gesetzbuch BGBl. Bundesgesetzblatt BOA Verordnung(en) über den Bau und Betrieb von Anschlussbahnen BT Besonderer Teil bzw. beziehungsweise e. V. eingetragener Verein EBO Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung EBOA Verordnung(en) über den Bau und Betrieb von Anschlussbahnen EBV Eisenbahnbetriebsleiterverordnung EIBV Eisenbahninfrastruktur Benutzungsverordnung ESBO Eisenbahn- Bau- und Betriebsordnung für Schmalspurbahnen EVU Eisenbahnverkehrsunternehmen GGVSE Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn HPflG Haftpflichtgesetz NBS-AT Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen - Allgemeiner Teil NBS-BT Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen - Besonderer Teil Nr. Nummer RID Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter S. Seite TEIV Transeuropäische Eisenbahn-Interoperabilitätsverordnung usw. und so weiter VDV Verband Deutscher Verkehrsunternehmen e. V. z. B. zum Beispiel

- 3-1. Geschäftsbedingungen Es gelten die Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen der Hafen Krefeld GmbH & Co. KG Allgemeiner Teil (NBS-AT) unter Beachtung der nachstehenden Ergänzungen bzw. Änderungen. Ein ausschließlicher Nutzungsanspruch für die Anlagen und Einrichtungen besteht nicht. 2. Veröffentlichung der Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen Die Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen der Hafen Krefeld GmbH & Co. KG - Allgemeiner Teil (NBS-AT) und Besonderer Teil (NBS-BT) sind im Internet auf der Seite www.rheinhafen-krefeld.de veröffentlicht. 3. Serviceeinrichtungen Die Serviceeinrichtungen der Hafen Krefeld GmbH & Co. KG bestehen aus Eisenbahngleisen im Hafenbereich, Verbindungsgleisen zu verschiedenen Anschliessern, Abstellgleisen, einem Güterbahnhof, einer Tankstelle, einer Werkstatt, einer Gleiswaage und einem Industriestammgleis. Das Gleisnetz der Hafen Krefeld GmbH & Co. KG ist nicht elektrifiziert. Der Güterbahnhof hat 11 Bahnhofsgleise mit einer Nutzlänge von insgesamt 5.715 m. Hier befindet sich im Wiegegleis eine mechanische Gleiswaage (Einzelachsverwiegung bis 50 t). Die Anbindung an die Infrastruktur der DB Netz AG erfolgt über die Weiche Nr. 23 der DB AG in Bahnhof Linn. Das Industriestammgleis mit der Gesamtlänge von 2.500 m verfügt über direkte Anbindung an die Infrastruktur der DB Netz AG. Die größte Neigung auf dem Gleisnetz der Hafen Krefeld GmbH & Co. KG wird im Rangierbezirk Uerdingen mit 25 Promille erreicht. Kleinster Radius beträgt 140 m, Spurweite 1435 mm. Die zulässige Achs- und Meterlast ist für das Gleisnetz der Hafen Krefeld GmbH & Co. KG auf 22,5 t bzw. 8 t/m festgelegt. Wartungseinrichtungen- Werkstatt Aufgrund der technischen Ausstattung und der örtlichen Gegebenheiten können in der Werkstatt der Hafen Krefeld GmbH & Co. KG folgende Schienenfahrzeuge behandelt werden: - Dieselhydraulische Lokomotiven aller Art - Güterwagen Folgende Instandhaltungsarbeiten werden im Güterwagenbereich u.a. angeboten: - Tauschen von Radsätzen - Bremsprüfungen - Ersatz von Bremssohlen Weitere Leistungen werden auf Nachfrage aufgenommen und wegen der Durchführbarkeit geprüft.

- 4 - Gleiswaage Hafen Krefeld GmbH & Co. KG unterhält eine statische Gleiswaage. Bei der statischen Gleiswaage werden die Schienenfahrzeuge zum Wiegevorgang voneinander entkuppelt und dann im Stand einzeln gewogen. Tankstelle Das Betanken wird gemäß der an der Tankanlage angebrachten Bedienungsanweisung ausschließlich durch die damit beauftragten Personen (Bediener) durchgeführt. Die entsprechenden Anweisungen bzgl. der Kraftstoffbehältereinrichtungen der Schienenfahrzeuge sind dabei zu beachten. Der Eisenbahnfahrzeugführer (Triebfahrzeugführer) hat den Bediener über mögliche zu beachtende Besonderheiten bei Betankung des Fahrzeugs in Kenntnis zu setzen. Güterbahnhof, Tankstelle, Werkstatt und Gleiswaage befinden sich postalisch auf der Carl-Sonnenschein-Straße 80, 47809 Krefeld. Die Betriebszeiten aller Einrichtungen sind an allen Werktagen (montags bis donnerstags, ausgenommen den gesetzlichen Feiertagen) von 07.00 Uhr bis 15.30 Uhr und freitags von 07.00 Uhr bis 14.30 Uhr. Das Stellwerk ist an allen Werktagen (montags bis freitags, ausgenommen den gesetzlichen Feiertagen) von 06.00 Uhr bis 21.30 Uhr besetzt. Alle Fahrten auf dem Gleisnetz der Hafen Krefeld GmbH & Co. KG sind ausschließlich Rangierfahrten.

- 5-4. Entgeltgrundsätze Für die Nutzung der Gleisanlagen der Serviceeinrichtung der Hafen Krefeld GmbH & Co. KG ist ein Entgelt bezogen auf Achse/Rangierfahrt laut Anlage 3 zu entrichten. Die Nutzung der Serviceeinrichtungen (außer den Gleisanlagen und dem Güterbahnhof) wird gesondert vereinbart und leistungsabhängig berechnet. Dies gilt auch für eventuell anfallende Nebenkosten, wie z.b. den Bezug von Wasser oder Strom. Alle Preise gelten innerhalb der aufgeführten Betriebszeiten. Außerhalb dieser Zeiten werden Aufschläge erhoben, die sich nach dem tatsächlichen Aufwand richten. Die Preisliste ist als Anlage 3 einzusehen. 5. Stornierungen Die Stornierungen einer vorbestellten Gleisanlage oder Leistung erfolgen nach der Bestimmung und Preisliste der Anlage 3. 6. Informationswege Die Übermittlung von Informationen im Sinne von Punkt 5.2 NBS-AT erfolgt schriftlich (per Fax oder Email). Bei kurzfristigen Fällen kann die Information auch fernmündlich erfolgen. 7. Dauerhaftes Abstellen von Fahrzeugen Das dauerhafte Abstellen von Fahrzeugen ist auf den Gleisanlagen der Hafen Krefeld GmbH & Co. KG möglich. Gemäß Preisliste (Anlage 3) wird hierfür ein besonderes Entgelt berechnet. Zur Nutzung stehen im Güterbahnhof der Hafen Krefeld GmbH & Co. KG nur Gleise zur Verfügung, die nicht für Durchfahrten, Überholungen Zugauflösungen bzw. Zugbildungen oder Kreuzungen benötigt werden. Für abgestellte Fahrzeuge auf den Gleisanlagen übernehmen die Hafen Krefeld GmbH & Co. KG keine Haftung für Schäden, die durch Dritte verursacht werden. 8. Betriebsvorschriften Bei der Hafen Krefeld GmbH & Co. KG gelten die Sammlung betrieblicher Vorschriften (SbV) der Hafen Krefeld GmbH & Co. KG und in der SbV aufgelisteten Betriebsvorschriften. Die SbV der Hafen Krefeld GmbH & Co. KG und weitere Unterlagen wie z.b. Lageplan, Bedienungsanweisungen können auf Wunsch des EVU einmalig ohne Berechnung von Kosten zur Verfügung gestellt werden. Für jeden weiteren Erwerb der Unterlagen werden Entgelte gemäß der Anlage 2 verlangt.

- 6-9. Zusätzliche Bestimmungen Im Hinblick auf den vorgesehenen Einsatzbereich der Fahrzeuge und des Fahrpersonals sind unter Anwendung der Eisenbahn Bau- und Betriebsordnung (EBO) in der jeweils gültigen Fassung außerdem folgende betrieblichen Hilfsmittel erforderlich: - Rangierfunk der Hafen Krefeld GmbH & Co. KG - Frequenz: 153,7500 MHz, 2 m Band Kanal: 1, - fest installierte Rangierfunkanlage auf der Lok oder Rangierhandfunkgeräte, - Luftbremskopf, - Weichenkurbel und Schlüssel für die Abschaltung des Stellstromes der elektrischen Weichenantriebe, - DB 21 - Schlüssel. Die o. g. betrieblichen Hilfsmittel werden gegen Hinterlegung einer Kaution für die Dauer der Nutzung zur Verfügung gestellt. Das EVU verpflichtet sich, die Triebfahrzeuge und das Fahrpersonal vor dem Einsatz entsprechend auszustatten. Abweichende Regelungen bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung der Hafen Krefeld GmbH & Co. KG. Die eingesetzten Fahrpersonale verfügen über die notwendigen Ortskenntnisse und Kenntnisse zum Bedienen von stationären Anlagen (Verwendungsnachweis für das selbständige Erbringen der Rangierleistungen). 10. Notfallmanagement Der Vertragspartner stellt ein geeignetes und während der Nutzungsdauer jederzeit erreichbares Notfallmanagement sicher. Ansprechpartner mit der jeweiligen Telefonnummer sind bei der Betriebsaufsicht der Hafen Krefeld GmbH & Co. KG mindestens eine Woche vor Nutzungsbeginn schriftlich einzureichen. Jede Änderung ist ebenfalls schriftlich und unverzüglich anzuzeigen. Wir verweisen hierbei auf die SbV und die Unfallmeldetafeln (Standort: Betriebsgebäude und Stellwerk). 11. Personenverkehr Wir weisen darauf hin, dass die Infrastruktur der Hafen Krefeld GmbH & Co. KG nicht für den Personenverkehr ausgestattet ist. Sollten bestellte Gleisanlagen für Personenverkehr durch den Vertragspartner genutzt werden, hat er für die Sicherheit der Reisenden Sorge zu tragen. Hieraus resultierende Ansprüche gegen die Hafen Krefeld GmbH & Co. KG sind ausgeschlossen. Ein Anspruch für die Nutzung im Personenverkehr besteht nicht. 12. Anträge auf Zugang zur Eisenbahninfrastruktur im Regelverkehr (1) Anträge auf Zugang zur Eisenbahninfrastruktur im Rahmen des Rangierfahrplans können frühestens elf und müssen spätestens acht Monate vor dem Wechsel des Rangierfahrplans in schriftlicher Form gestellt werden. (2) Der Wechsel des Rangierfahrplans erfolgt jeweils am zweiten Samstag im Juni und Dezember eines jeden Jahres.

- 7 - (3) Die Hafen Krefeld GmbH & Co. KG erstellen spätestens zwei Monate nach Ablauf der Frist für die Stellung von Anträgen im Sinne von Absatz 1 einen Rangierfahrplanentwurf. Die Zugangsberechtigten können innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Rangierfahrplanentwurfs schriftlich Stellung zu diesem nehmen. (4) Auf Grundlage des endgültigen Rangierfahrplans geben die Hafen Krefeld GmbH & Co. KG unverzüglich ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages über den Zugang zur Eisenbahninfrastruktur ab oder lehnen den Antrag ab. Die Ablehnung des Antrages ist zu begründen. (5) Das Vertragsangebot der Hafen Krefeld GmbH & Co. KG kann nur innerhalb von fünf Werktagen angenommen werden. 13. Anträge auf Zugang zur Eisenbahninfrastruktur im Gelegenheitsverkehr (1) Anträge auf Zugang zur Eisenbahninfrastruktur im Gelegenheitsverkehr können jederzeit in schriftlicher Form gestellt werden. (2) Die Hafen Krefeld GmbH & Co. KG geben bei Anträgen auf Zugang zur Eisenbahninfrastruktur im Gelegenheitsverkehr innerhalb von zehn Werktagen ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages über den Zugang zur Eisenbahninfrastruktur ab oder lehnen den Antrag ab. Die Ablehnung des Antrages ist zu begründen. (3) Von der Frist zur Abgabe eines Angebotes gemäß Absatz 2 können die Hafen Krefeld GmbH & Co. KG in Fällen aufwendiger Bearbeitung in angemessener Weise abweichen. Fälle aufwendiger Bearbeitung liegen insbesondere vor bei - Rangierfahrten, die besondere Sicherungsmaßnahmen erfordern, - außergewöhnlichen Transporten (z.b. Lademaßüberschreitung), - Probefahrten (Versuchszüge), - Fahrten mit Nebenfahrzeugen, - Erforderlicher Beteiligung mehrer EIU, - Stellung mehrerer Anträge auf Zugang im Gelegenheitsverkehr. 14. Antragsinhalt Mit der Anmeldung hat das EVU zumindest folgende Angaben zu übermitteln: - Name, Anschrift, Kommunikationsdaten des EVU, - Beabsichtigter Zeitpunkt, Fahrtverlauf und Dauer der Nutzung, - Triebfahrzeuggattung, - Triebfahrzeugausrüstung (z. B. Funkfernsteuerung), - Information über Transport (GGVSE, KV, Lü-Sendung, Schwerwagen), - Zusammensetzung des Zuges, - Zugmasse, Zuglänge und Bremshundertstel, - Angaben zu benötigten Abstell- und Zusatzanlagen, - Angaben zu zusätzlich benötigten Serviceleistungen

- 8-15. Zugang und Anmeldung zur Nutzung von Werkstatt, Gleiswaage und Tankstelle - Anmeldungen für die Nutzung der o. g. Anlagen können unverzüglich mit der Antrag auf Trassenzuweisung erfolgen, - Fehlende Angaben fordert die Hafen Krefeld GmbH & Co. KG bei den Zugangsberechtigten genannten Personen oder Stellen unverzüglich nach, - Der Zugangsberechtigte ist verpflichtet, fehlende Angaben innerhalb von drei Werktagen nach Nachforderung zu ermitteln. Übermittelt der Zugangsberechtigte innerhalb dieser Frist die Angaben nicht, behandelt die Hafen Krefeld GmbH & Co. KG die Anmeldung als nicht fristgerechte Anmeldung 16. Kapazitätszuweisung Ergänzend zu Punkt 3.2 Buchstabe c und d der NBS-AT wird die Hafen Krefeld GmbH & CO. KG in den Fällen des Bedarfs einer Klärung und Entscheidung eine Regelung nach dem zeitlichen Eingang der Anträge zur Nutzung der Infrastruktur der Hafen Krefeld GmbH & CO. KG vornehmen, um das Nutzungsbegehren zu klären. 17. Erwerb der Ortskenntnis (1) Ortskenntnis ist die Kenntnis über solche Besonderheiten des Gleisnetzes, welche der Eisenbahnfahrzeugführer nach Maßgabe des zuständigen Betriebsleiters als Ergänzung zu Signalen benötigt, um das Gleisnetz für die reguläre Durchführung einer Rangierfahrt sowie bei evtl. Ausweichfahrten infolge Gleissperrung eigenverantwortlich, sicher und fahrplanmäßig befahren zu können. (2) Die für den Zugang zur Eisenbahninfrastruktur erforderliche Ortskenntnis kann dem Betriebspersonal des EVU durch entsprechende Schulung vermittelt werden. (3) Entsprechend dem zu Punkt 2.3.3 der NBS-AT führen die Hafen Krefeld GmbH & Co. KG entgeltliche Schulungen für das Betriebspersonal des EVU zum Erwerb der Ortskenntnis zu folgenden Rahmenbedingungen durch: - Vermittlung der Ortskenntnisse und erforderlichen Fertigkeiten durch einen qualifizierten Mitarbeiter der Hafen Krefeld GmbH & Co. KG in den Geschäftsräumen der Hafen Krefeld GmbH & Co. KG, - Einsichtnahme und Erläuterung der betrieblichen Unterlagen der Hafen Krefeld GmbH & Co. KG (Sammlung betrieblicher Vorschriften SbV-NE sowie Dienstanweisungen), - Inaugenscheinnahme des Gleisnetzes durch dessen Begehung und Mitfahrt im Führerraum einer Lokomotive, - Schulungsdauer, soweit keine spezifischen Vorkenntnisse vorhanden sind: Gesamtgleisnetz der Hafen Krefeld GmbH & Co. KG: 15 Stunden, für einzelne Abschnitte des Gleisnetzes: höchstens 6 Stunden.

- 9 - (4) Die für die Durchführung der Schulung zu entrichtenden Entgelte sind aus der Preisliste (Anlage 2) für das Erbringen von Neben- und Zusatzleistungen der Hafen Krefeld GmbH & Co. KG zu entnehmen. Die Einzelheiten der Schulung werden durch einen gesonderten schriftlichen Vertrag zwischen den Hafen Krefeld GmbH & Co. KG und dem EVU geregelt. (5) Die Ortskenntnisse können unverzüglich nach Abschluss eines Vertrages von der Hafen Krefeld GmbH & Co. KG vermittelt werden. (6) Soweit das Betriebspersonal des EVU das Gleisnetz nicht regelmäßig befährt werden die Bestimmungen VDV 755 angewendet. 18. Sicherheitsleistung Die Hafen Krefeld GmbH & Co. KG behalten sich das Recht vor, Sicherheitsleistungen von Vertragspartnern in angemessener Höhe zu verlangen. 19. Zahlungsverzug Die Hafen Krefeld GmbH & Co. KG werden bei nicht geleisteten Zahlungen Mahngebühren nach der jeweils gültigen Preisliste erheben.

Am Zollhof Sebastianstr. Glockenspitz Neustr. Maybachstr. An der Römerschanze Glindholzstr. Höppnerstr. Glockenspitz Johansenaue Maybachstr. Am Hirschsprung Glindholzstr. Buddestr. Ossumer Str. Crön Breitenbachstr. H.-Malina-Str. Thielenstr. Buddestr. Kurkölner Str. Heinrich-Malina-Str. Bischofstr. Bischofstr. Hauptstr. Korekamp Jeerschlekamp Giesenweg Johansenaue Sandberg Kühleshütte Borsigstr. Schlosserstr. Kühlenshütte Schmiedestr. Kühlenshütte Werkstättenstr. Am Verschubbahnhof Hochfelder Str. DUISBURG Rhein Bahnhofstr. A 57 Richtung Moers Wüstrathstr. Lange Str. Mündelheimer Str. Alte Krefelder Str. Flensburger Zelle Oldenburger Weg Bremer Str. Uerdinger Str. Mündelheimer Str. Bodelschwinghstr. Uerdinger Str. Berliner Str. Rhein Hafenstr. Silostr. Hafenstr. Westpreußenstr. Bruchfeld Königsberger Str. Am Steinacker Kohlplatzweg Rembertstr. Elbinger Hafenstr. Hammerstr. Pastoriusstr. Hafenstr. Kreuzweg Kleingärt. Viktor-Jakubowicz-Str. km 60.345 km 60.000 Uerdingen 198 km 60.560 B 288 km 20.275 207 Fasanenstr. Gertrudstr. Gertrudstr. Essener Str. Hentrichstr. Keutmannstr. Windmühlenstr. Uerdinger Str. Fliederstr. Bataverstr. Potsdamer Str. Gliendholzstr. Nelkenstr. Mohnstr. Hentrichstr. Düsseldorfer Str. Dahlienstr. Hoeninghausstr. Berliner Str. Ohlendorffstr. Hessenstr. Rheinbabenstr. P-Hubner-Str. Fegeteschstr. Rheinbabenstr. Bataverstr. 10.036 215 km 2.510 km 1.820 km 1.684 Parkanlage km 1.745 Castellweg Latumer Str. Römerstr. Fegeteschstr. A 524 Heidbergsweg OPPUM Anschlußstelle 14 Krefeld-Oppum UERDINGEN Anschlußstelle 13 Krefeld-Zentrum km 11.650 km 11.490 242 241 237/238 60DB 59DB 232 58DB 233 km 11.181 42DB km 11.165 41DB km 11.098 40DB km 11.022 km 10.721 km 1.065 227 225 km 10.600 km 1.014 206 208 km 60.444 205 km 60.501 204 194 km 65.000 Uerdinger Werft 203 192 km 60.711 km 60.867 km 21.011 202 km 21.187 200 km 60.900 km 21.175 km 30.000 Drehbrücke km 30.242 km 30.329 141 139/140 km 30.322 km 30.247 km 30.316 km 21.580 148 km 21.670 147 km 21.639 km 21.745 146 145 km 22.045 km 22.165 188 185 190 184 183 SW 178 177 162 159 123 120 119 339 113 109 108 105 km 22.309 km 22.402 102 km 42.514 340 347 342 353 110 348 338 Sporthafen km 42.312 343 344 352 Am Castell km 41.671 345 km 41.120 349 Wendebecken km 23.855 351 km 24.215 km 41.230 347 km 41.100 1 2 26 3 4 41 38 42 2 5 36 35 34 32 98 97 96 95 91 88 85 Rheinhafen LINN Osthafen A 57 Richtung Düsseldorf Am Sonnenhof BOCKUM W Mündelheim Rheinbrücke str. Drehbrücke Vadersstr. Violstr. Fichtendorffstr. Schonwasserstr. Uerdinger Str. Tiergartenstr. Keiserstr. Violstr. Gustav-Wilhelm-Str. Grenzstr. Rote Kreuz Str. Sprödentalstr. Florastr. Oppumer Str. Hardenbergstr. Blucherstr. 259 257 253 250 246 20 22 21 23 65 67 70 64 1 2 3 4 5 6 7 16 18 8 9 10 11 66 23 11 10 13 12 14 15 17 19 20 24 7 9 8 6 5 4 47 3 48 2 46 45 Märkische Str. Dujardinstr. Bruchstr. Niederstr. Von-Brempt-Str. Wehrstr. Am Rheintor Am Röttgen Burgstr. Oberstr. Kurfrüsten Str. Alte Krefelder Str. Am Joseph- Görres Str. Dammstr. Wallgarten Obertor Am Oberfeld Düsseldorfer Str. Franz-Stollwerck-Str. Augusta Str. Fabritiusstr. Kolpingstr.Nikolausweg Linner Str. Virneburgstr. Str. Am Plänksken Boedikerstr. Carl-Sonnenschein-Str. Türkenbruch Rathenaustr. Cerestarstr. Scheiffgensweg Am Stocksken Tilsiter Wieselpfad Elbersteg Wolfshag Kesselpl. 220 219 218 km 66.003 217 216 213 214 211 209 km 65.325 Gelleper Str. Krumme Str. Legionstr. Legionstr. Andreasstr. Ernst-Velten-Str. Düsseldorfer Str. km 5.290 265 267 10a Eisenbahn Rheinhafen Krefeld Dießemer Str. Trift Guterstr. Neue Flur Weiden Haverkamp Herbertzstr. Ritterstr.Neue Ritterstr. Giesbacher Str. Am Riddershof Alte Flur B 57 Unter Flur Dießemer Bruch Oberdießemer Str. Antonius- Kleingarten km 1.119 Untergath Vollastr. Virchowstr. km 1.802 km 1.584 km 1.384 Am Herbertzhof km 2.033 Ritzhütte Fülingsweg Hafelsstr. km 2.306 Lechstr. gath km 2.388 km 4.657 km 0.503 km 3.629 Stemesdyk Alte Unter- Krefelder Industriebahn km 0.538 km 3.340 Sandberg-Sch. km 0.762 km 1.028 km 2.890 km 2.741 km 10.520 km 10.398 km 10.342 km 10.148 km 1.385 km 66.564 km 66.336 km 66.511 km 66.477 km 66.413 km 66.465 DB AG Richt. Duisburg km 10.879 Feuerwache II km 21.870 km 22.290 km 22.685 km 22.810 km 22.960 Ausbesserungswerk Oppum km 23.450 km 23.625 DB AG Richtung Köln Deutsche Bahn AG Eisenbahn Rheinhafen Krefeld Krefelder Industriebahn Lokschuppen km 43.237 56 Werkstatt Rgbz. westliche Zweiglinie Krefeld Ost Rgbz. DB AG Krefeld Hbf umlegbarer Prellbock Rgbz. Krefeld Ost A2 A3 km 20.715 Hafenamt km 22.900 V2 V1 W1W2 Rgbz. Uerdingen Rgbz. Krefelder Werft Rgbz. Uerdingen Rgbz. Gellep Bahnhof Krefeld Ost Hafen Rgbz. Krefelder Werft Rgbz. Gellep Rgbz. Gellep An der Elisabethkirche Feuerwache I Zollamt Zoo Gutenburg Stadion Botanischer Garten Schönwasserpark Kleingärt. Richt. Rgbz. Gellep km 20.000 Sportplatz km 20.756 km 20.922 km 20.957 NW NE SE 23 N S E Richt. Rgbz. Krefeld Ost km 0.000 km 5.055 km 4.960 km 4.457 km 4.396 km 4.545 km 4.134 km 0.000 1 2 km 4.028 km 3.829 km 0.756 km 0.200 km 0.434 Lagerhaus Schou FALK-LOGISTIK 3 GAS Rettungsweg R=230 70 67 65 R=190 66 1 5 7 11 2 8 R=140 3 4 64 9 R=190 10 20 21 40 DB 22 23 41 DB 42 DB 3 4 6 5 7 6 W4 47 3 Berliner Straße B 288 Hausbend Ostpreußenstr. Floß- GELLEP- STRATUM Carl- Sonnenschein- Betriebsgebäude W3 W4 Stellwerk Betriebsgebäude 1a 6 Garage Tankstelle W2 W3 R=150 59 DB 58 DB STARO Magazin Werkstatt Lokschuppen R=150 R=150 R=150 Lagerplatz W1 48 5 4 A2 Carl-Sonnenschein-Straße 45 A3 56 R=230 R=190 R=230 R=190 R=230 60 DB 9 Waage 24 V2 20 1 18 19 17 16 15 R1 70 13 12 Lo 14 71 R=230 10 11 8 A1 P1 2 3a 23 7 7a V1 Bahnhof Krefeld Ost Hafen 61 46 2 Anlage 1 R=190 R=190 R=190 R=150 R=150 altes Stellwerk Korroschutz Ablaufberg Bäkerpfad Untergath K-Bahn Viktoriastr. Schwertstr. Bahnstr. Viktoriastr. Siemensstr. Feldstr.

- 11 - Anlage 2 (gültig ab 12.02.2015) Entgelte für den Erwerb von Ortskenntnissen und Regelwerken sowie für die Gestellung von Personal und Lokomotiven abgesehen vom Punkt 2.3.3 der NBT-AT, wenn die unten genannten Leistungen bei der Hafen Krefeld GmbH & Co. KG in Anspruch genommen werden. 1. Erwerb von Ortskenntnissen Die Hafen Krefeld GmbH & Co. KG vermittelt dem Personal des EVU vor seinem Einsatz auf dem Gleisnetz der Hafen Krefeld GmbH & Co. KG die erforderliche Ortskenntnis. Die Mindestanforderung zum Erwerb der Ortskenntnis für Gesamtgleisnetz der Hafen Krefeld GmbH & Co. KG beträgt 15 Stunden, für einzelne Abschnitte des Gleisnetzes: höchstens 6 Stunden. Hierfür gelten folgende Entgeltsätze: - bei Nutzung der eigenen Lokomotive: 80,00 Euro/Stunde - bei Nutzung einer Lokomotive der Hafen Krefeld GmbH & Co. KG : 180,00 Euro/Stunde - Abnahme und Bescheinigung der Ortskenntnis: 350,00 Euro 2. Erwerb von Regelwerken Das für das Durchführen von Verkehrsleistungen auf dem Gleisnetz der Hafen Krefeld GmbH & Co. KG erforderliche Regelwerk (je Exemplar) kann zu folgenden Entgelten erworben werden: - Sammlung betrieblicher Vorschriften (SbV) 35,00 Euro - Lageplan 10,00 Euro - Bedienungsanweisung 10,00 Euro 3. Gestellung von Personal Die Hafen Krefeld GmbH & Co. KG stellt dem EVU für die Erbringung von Nebenleistungen (z.b. Wiegen) geeignetes Personal zur Verfügung. Die Abrechnung erfolgt pro angefangene Viertelstunde. Die Tätigkeiten des gestellten Personals sowie die Abrechnung der Leistungen erfolgen nach Absprache mit der Abteilung Eisenbahnverkehrsunternehmen der Hafen Krefeld GmbH & Co.KG.

- 12 - weiter Anlage 2 (gültig ab 12.02.2015) Entgeltliste für Leistungen des EIU Hafen Krefeld GmbH & Co. KG 1. Service-Techniker je Arbeits- und Reisestunde Montags bis Donnerstags in der Zeit zwischen 07.15 Uhr und 15.30 Uhr 65,00 Freitags in der Zeit zwischen 07.15 Uhr und 13.00 Uhr 65,00 außerhalb dieser Zeiten für die 1. und 2. Überstunde sowie Samstags 82,00 ab der 3. Überstunde sowie Sonntags 99,40 an gesetzlichen Feiertagen am Einsatzort 130,00 2. Service-Helfer je Arbeits- und Reisestunde Montags bis Donnerstags in der Zeit zwischen 07.15 Uhr und 15.30 Uhr 49,50 Freitags in der Zeit zwischen 07.15 Uhr und 13.00 Uhr 49,50 außerhalb dieser Zeiten für die 1. und 2. Überstunde sowie Samstags 61,90 ab der 3. Überstunde sowie Sonntags 74,20 an gesetzlichen Feiertagen am Einsatzort 99,00 3. Service-Meister je Arbeits- und Reisestunde Montags bis Donnerstags in der Zeit zwischen 07.15 Uhr und 15.30 Uhr 88,00 Freitags in der Zeit zwischen 07.15 Uhr und 13.00 Uhr 88,00 außerhalb dieser Zeiten für die 1. und 2. Überstunde sowie Samstags 118,40 ab der 3. Überstunde sowie Sonntags 138,90 an gesetzlichen Feiertagen am Einsatzort 176,00

- 13 - Anlage 3 (gültig ab 01.08.2009) Entgeltliste für Leistungen des EIU Hafen Krefeld GmbH & Co. KG 1. Leere Lokfahrten: 4,48 /Achse/Rangierfahrt 2. Wagen beladen: 4,48 /Achse/Rangierfahrt 3. Wagen leer: 2,24 /Achse/Rangierfahrt 4. Lokabstellplatz: 30,00 /Tag 5. Gleiswaage: 0,05 /to (brutto) 6. Tankstelle: gem. marktüblichem Tagespreis zzgl. 3 % Verwaltungsaufwand 7. Abstellgleis: 0,20 /Meter/Tag 8. Vorwärmanlage: 10,00 /Tag 9. Gestellung Lotse (Minimum 5 Stunden): Nach Abstimmung 10. Stornierung bis zum 60. Tag vor dem geplanten Fahrttermin: 11. Stornierung bis zum 30. Tag vor dem geplanten 13. Fahrttermin: 12. Stornierung nach dem 30. Tag vor dem geplanten Fahrttermin und über 24 Stunden vor dem geplanten Fahrttermin: 13. Stornierung unter 24 Stunden vor dem geplanten Fahrttermin: 14. Stornierungsanträge: Werkstatt, Gleiswaage und Tankstelle- Aufwandgebühr pauschal: unentgeltlich 10 % des voraussichtlichen Entgelts gem. Antrag 20 % des voraussichtlichen Entgelts gem. Antrag 40 % des voraussichtlichen Entgelts gem. Antrag 50,00 15. Pauschalierte Mahngebühr pro Mahnung: 10,00