November 2017 Gemeinde Bischoffen
Tagesordnung: 1. Eröffnung und Begrüßung 2. Historie 3. Umfang der Baumaßnahmen 4. Beitragsrelevante Grundlagen 5. Fragen und Verschiedenes
Grundhafte Erneuerung Bahnhofstraße
Historie Gemeinde Bischoffen
Ausbau der Bahnhofstraße steht seit mindestens 1990 auf der Agenda In 1990 erster Antrag auf Gewährung einer Zuwendung des Landes Hessen nach Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz Aufnahme in das Bauprogramm des Landes und jährliche Fortschreibung In 2012 hat die Gemeinde neue Detailplanungen erstellt und Hessen Mobil vorgelegt Ortsbeirat Bischoffen hat immer wieder die grundhafte Straßensanierung eingefordert, zuletzt im Sommer 2017 Finanzierungshilfebescheid des Landes vom 16.08.2017 Auftragserteilung muss innerhalb von 4 Monaten erfolgen
Finanzierung der Maßnahmen im Haushalt 2018 Baukosten insgesamt: ca. 608.200,- Derzeit befinden wir uns im Ausschreibungsverfahren Öffnung der Angebote 29.11.2017 Baubeginn im zeitigen Frühjahr (derzeit geplant März) je nach Witterung Fertigstellung im Spätsommer Derzeitige Oberfläche stark schadhaft, unzureichende Wasserführungen, Austausch von einzelnen Schieberkreuzen, Hydranten und Streckenschieber Vorgesehen ist der Ausbau in 4 Bauabschnitten
Der 1. Bauabschnitt ist vorgesehen von der Einmündung Am Damm bis Einmündung Sandbergstraße
Der 2. Bauabschnitt ist vorgesehen von der Einmündung Sandbergstraße bis Einmündung Steinlingstraße
Der 3. Bauabschnitt ist vorgesehen von der Einmündung Steinlingstraße bis Einmündung Auf der Hohl
Der 4. Bauabschnitt ist vorgesehen von der Einmündung Auf der Hohl bis Einmündung Neue Straße
Oberflächenbelastungen durch teerpechhaltige Substanzen Während der Bauarbeiten wird es zu Störungen der Zugänglichkeit der Grundstücke kommen Behelfszugänge und Zufahrten sollen je nach Möglichkeit geschaffen werden
Durchgeführt wurde eine Kanalinspektion der Hauptleitungen sowie der Kanalhausanschlussleitungen bis zur Grundstücksgrenze Des Weiteren haben Überprüfungen an den Wasserleitungsarmaturen stattgefunden Sanierungsmaßnahmen sind punktuell vorgesehen Hierfür werden keine zusätzlichen Kosten in Form von weiteren Wasser- bzw. Abwasserbeiträgen erhoben Die Kosten hierfür sind über die Gebühren abgedeckt und werden von der Gemeinde übernommen
Bereich Neue Straße bis Steinlingstraße
Bereich Steinlingstraße bis Am Damm
Beidseitiger Gehweg Einseitiger Gehweg Gehweg überfahrbar
Beitragsrelevante Grundlagen Erläuterungen durch Frau Rechtsanwältin Pauli (Rechtsanwaltskanzlei Rösch aus Hüttenberg)
Gesetz über kommunale Abgaben (KAG) 11 Beiträge Die Gemeinden sollen für den Umbau und Ausbau der öffentlichen Straßen, der über die laufende Unterhaltung und Instandsetzung hinausgeht, Beiträge erheben. Hierzu hat die Gemeinde eine entsprechende Satzung gemäß 2 KAG zu erlassen der den Kreis der Abgabepflichtigen, den die Abgabe begründenden Tatbestand (z. B. Straßenbau) den Maßstab den Satz der Abgabe sowie den Zeitpunkt der Fälligkeit bestimmt.
Straßenbeitragssatzung (StrBS) der Gemeinde Bischoffen vom 08.07.2003 1 (Erheben von Beiträgen) Zur Deckung des Aufwandes für den Um- oder Ausbau von Straßen erhebt die Gemeinde Beiträge nach den Vorgaben des 11 KAG in Verbindung mit den Bestimmungen der StrBS. 3 (Anteil der Gemeinde) Die Gemeinde trägt 50 % des beitragsfähigen Aufwands, wenn die Straße überwiegend dem innerörtlichen Durchgangsverkehr dient. 6 (Verteilung) Der Aufwand wird auf die erschlossenen Grundstücke nach deren Flächen verteilt. Bei unterschiedlicher zulässiger baulicher oder sonstiger Nutzung wird die Verteilung nach den Geschossflächen vorgenommen.
Ermittlung Geschossfläche: Vervielfachen der Grundstücksfläche mit der maßgeblichen Geschossflächenzahl. Definition BauNVO: Die Geschossflächenzahl gibt an, wieviel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. 10 StrBS: Im unbeplanten Innenbereich beträgt die Geschossflächenzahl bei zwei zulässigen Vollgeschossen 0,8 Beispiel: Grundstücksfläche 600 m² x GFZ 0,8 = 480 m² Geschossfläche
Sonderfälle bei der Verteilung: 10 Abs. 5 StrBS: Bei überwiegend (mehr als die Hälfte der Geschossfläche) oder ausschließlich gewerblicher Nutzung wird die ermittelte Geschossfläche um 25% erhöht (sog. grundstücksbezogener Artzuschlag). Der Begriff des Gewerbes ist hier weiter gefasst als der des Gewerbe- und Steuerrechts (umfasst alle Grundstücke, die im Vergleich zu Wohngrundstücken größeren Besucherverkehr auslösen). Beispiel: 600 m² Grundstücksfläche x GFZ 0,8 = 480 m² Geschossfläche zzgl. 25% Zuschlag = 600 m² Geschossfläche 13 StrBS: Bei mehrfach erschlossenen Grundstücken wird die ermittelte Geschossfläche nur mit 2/3 zugrunde gelegt. Dies gilt aber nur, wenn die andere Straße auch voll in der Baulast der Gemeinde steht. Grundstücke mit überwiegend oder ausschließlich gewerblicher Nutzung erhalten keine Vergünstigung wegen Mehrfacherschließung. Beispiel: 600 m² Grundstücksfläche x GFZ 0,8 = 480 m² Geschossfläche abgzl. 1/3 = 320 m² Geschossfläche
Abrechnungsgebiet
Grundlagen der Beitragssatzermittlung für den Straßenbau Geschätzte Baukosten der grundhaften Erneuerung der Straße: Gesamtaufwand ca. 608.200 davon beitragsfähig ca. 540.000 Gemeindeanteil ca. 270.000 Anliegeranteil ca. 270.000 Die Beitragssatzberechnung beruht auf der vorläufigen Kostenschätzung. Der Beitragssatz kann bis zu 30,- /m² Geschossfläche betragen
Zahlungsmodalitäten - Fälligkeit und Stundung der Beiträge Mai 2018 Vorausleistung Straßenbeitrag Zahlungen in 2 Raten vorgesehen Schlussbescheid Straßenbau nach Vorlage aller Rechnungen in 2019 Stundung von Beiträgen kann gewährt werden Der Antrag ist vor Fälligkeit des Beitrages zu stellen Die Beitragsschuld ist in bis zu fünf aufeinander folgenden Jahresraten zu begleichen Der Restbeitrag ist mit 3 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen (ab 01.07.2017 liegt der Basiszinssatz bei -0,88%)
Fragen Verschiedenes
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit