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44. Jahrgang (140) Ausgabe 5/2016 Donnerstag, den 4. Februar 2016 Auch als Onlineausgabe unter www.vg-lingenfeld.de FREISBACH LINGENFELD LUSTADT SCHWEGENHEIM WEINGARTEN (PFALZ) WESTHEIM (PFALZ) MIT DEN ORTSGEMEINDEN: FREISBACH LINGENFELD LUSTADT SCHWEGENHEIM WEINGARTEN (PFALZ) WESTHEIM (PFALZ)

Amtsblatt der Verbandsgemeinde Lingenfeld - 2 - Ausgabe 5/2016 i wichtiges auf einen blick Verbandsgemeindeverwaltung Verbandsgemeindeverwaltung Telefon: 06344 / 509-0 + Fax: 06344 / 50 91 99 E-Mail: info@vg-lingenfeld.de + Internet: www.vg-lingenfeld.de Für die rechtssichere E-Mailkommunikation (signierte E-Mail) senden Sie Ihre E-Mail bitte ausschließlich an die VPS-Mailadresse vg-lingenfeld@ poststelle.rlp.de. Besuchen Sie auch unsere Internetseiten unter www.vg-lingenfeld.de. Im Formularcenter stehen Ihnen zahlreiche Informationen, Vordrucke und Formulare zur Verfügung. Über den Link rlpdirekt-bürgerservice auf unserer Internetseite erhalten Sie außerdem eine Vielzahl von Informationen zu allgemeinen Lebenssituationen, zu Themen und Dienstleistungen aus dem Behördenbereich. Das Amtsblatt steht auch als Onlineausgabe zur Verfügung. Näheres unter www.vg-lingenfeld.de. Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Lingenfeld: montags und dienstags 08.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr mittwochs (Dienstleistungstag) 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr donnerstags 08.00 bis 12.00 Uhr (nachmittags geschlossen) freitags (Dienstleistungsmittag) 08.00 bis 13.00 Uhr Das Sozialamt hat nur montags und mittwochs geöffnet! Das Standesamt hat wie folgt geöffnet: Telefon: 06344 / 509-225 oder E-Mail: standesamt@vg-lingenfeld.de montags und dienstags 08.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr mittwochs 08.00 bis 12.00 Uhr 12.00 bis 12.30 Uhr (nur nach Vereinbarung) 14.00 bis 18.00 Uhr donnerstags 08.00 bis 12.00 Uhr (nachmittags geschlossen) freitags 08.00 bis 12.00 Uhr 12.00 bis 13.00 Uhr (nur nach Vereinbarung) Sprechzeiten des Ersten Beigeordneten Peter Beyer Gesprächstermine mit dem Ersten Beigeordneten der Verbandsgemeinde, Herrn Peter Beyer, können telefonisch vereinbart werden unter der Rufnummer 06344 / 5080213. Sprechstunde des Bezirksbeamten der Polizeiinspektion Germersheim Mittwochs von 16.00 bis 18.00 Uhr im Rathaus der Verbandsgemeindeverwaltung, Zimmer 100, EG, Telefon: 06344 / 509-224. E-Mail: bezirksbeamter@vg-lingenfeld.de Das Informationszentrum Prävention des Polizeipräsidiums Rheinpfalz befindet sich in 67059 Ludwigshafen, Bismarckstraße 116. Telefon: 0621 / 963-2510, Fax: 0621 / 963-2527 E-Mail:kdludwigshafen.praevention@polizei.rlp.de Polizeiinspektion Germersheim, Tel.: 07274 / 9580 Die Sprechstunde des Vollstreckungsbeamten findet jeweils mittwochs in der Zeit von 16.00 bis 18.00 Uhr oder nach Vereinbarung im Zimmer 310, 2. OG, statt. Telefondirektwahl: 06344 / 509-214, Telefaxdirektwahl: 06344 / 509 4 214 und E-Mail: vgkasse@vg-lingenfeld.de Sprechstunde der Jugendpflegerin der Verbandsgemeinde Jeden Mittwoch von 16:30 bis 18:00 Uhr in Zimmer Nr. 109 in der Verbandsgemeindeverwaltung. Die Sprechstunde ist für Kinder, Jugendliche und Eltern gedacht. Um unnötige Wartezeiten zu vermeiden, melden Sie sich bitte vorher telefonisch unter Tel. Nr. 06344 / 509-236, Telefaxdirektwahl: 06344 / 509 4 236 oder per E-Mail: Jugendpflege@vg-lingenfeld.de an. Die Sprechstunde der Gleichstellungsbeauftragten findet jeweils mittwochs in der Zeit von 16.00 bis 18.00 Uhr oder nach Vereinbarung im Zimmer 401 (Neubau) statt. Telefon: 06344 / 509-255, Telefaxdirektwahl: 06344 / 509 4 255 und E-Mail: gleichstellungsbeauftragte@vg-lingenfeld.de Das Verbandsgemeindearchiv hat nur nach Vereinbarung geöffnet. Telefon: 06344 / 509-301, Telefaxdirektwahl: 06344 / 509 4 301 und E-Mail: archiv@vg-lingenfeld.de Elektronische Kommunikation mit der Verbandsgemeindeverwaltung Die elektronische Kommunikation mit der Verbandsgemeinde Lingenfeld erfolgt grundsätzlich formfrei, sofern nicht durch eine Rechtsvorschrift spezielle Formen vorgeschrieben sind. Für eine formfreie elektronische Kommunikation steht Ihnen die zentrale E-Mailadresse info@vg-lingenfeld. de zur Verfügung. Weiterhin können natürlich auch an alle nachfolgenden funktionsbezogenen E-Mailadressen sowie an alle auf dem Briefkopf der Verbandsgemeinde Lingenfeld bzw. der Verbandsgemeindewerke ausgewiesenen E-Mailadressen formfreie Nachrichten und Mitteilungen gesendet werden. Fachbereich 1 - Organisation und Finanzen: organisation@vg-lingenfeld.de personal@vg-lingenfeld.de wahlen@vg-lingenfeld.de briefwahl@vg-lingenfeld.de homepage@vg-lingenfeld.de schiedsamt@vg-lingenfeld.de frauenbeauftragte@vg-lingenfeld.de gleichstellungsbeauftragte@vg-lingenfeld.de archiv@vg-lingenfeld.de tourismus@vg-lingenfeld.de buergerbus@vg-lingenfeld.de amtsblatt@vg-lingenfeld.de finanzen@vg-lingenfeld.de vgkasse@vg-lingenfeld.de Fachbereich 2 - Bauen und natürliche Lebensgrundlagen: bauen@vg-lingenfeld.de energiebeauftragter@vg-lingenfeld.de Fachbereich 3 - Bürgerdienste: ordnung@vg-lingenfeld.de soziales@vg-lingenfeld.de schulen@vg-lingenfeld.de standesamt@vg-lingenfeld.de jugendpflege@vg-lingenfeld.de bezirksbeamter@vg-lingenfeld.de seniorenbeauftragter@vg-lingenfeld.de behindertenbeauftragter@vg-lingenfeld.de hallenbad@vg-lingenfeld.de Fachbereich 4 - Kommunale Betriebe und Unternehmen: vgwerke@vg-lingenfeld.de zvwasser@vg-lingenfeld.de gewaesserschutzbeauftragter@vg-lingenfeld.de energieprojekte@vg-lingenfeld.de Homepage der Verbandsgemeinde Lingenfeld Die Homepage der Verbandsgemeinde Lingenfeld wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert und bei Bedarf auch mit neuen Inhalten ausgestattet. Neben dem Verwaltungs- und Geschäftsverteilungsplan der Verbandsgemeindeverwaltung Lingenfeld mit allen Ansprechpartnern sowie Telefondurchwahlen sind auch die funktionsbezogenen E-Mailadressen der einzelnen Fachbereiche hinterlegt. Daneben stehen zahlreiche Formulare, Satzungen und Benutzungsordnungen sowie eine Vielzahl von Wahlergebnissen aus dem Bereich der Verbandsgemeinde Lingenfeld im Bürgerservice zum Download bereit. Wir sind bemüht die Homepage ständig zeitnah zu aktualisieren und, soweit wie möglich, auch mit neuen Inhalten zu bereichern. Neben dem Amtsblatt mit dem wöchentlichen Veranstaltungskalender, das übrigens auch über unsere Homepage online eingesehen werden kann, soll die Homepage als weitere Quelle für Informationen aus dem Bereich der Verbandsgemeinde Lingenfeld dienen. Besuchen Sie uns doch mal unter www.vg-lingenfeld.de Sprechstunde des Schiedsamtes Die für das Gebiet der Verbandsgemeinde Lingenfeld bestellte Schiedsperson, Herr Josef Arnold, sowie die stellvertretende Schiedsperson, Herr Winfried Leppla, sind telefonisch unter der Rufnummer 06344 / 509-111 (Verbandsgemeinde Lingenfeld) zu erreichen. Das Schiedsamt erreichen Sie auch unter der E-Mailadresse schiedsamt@vg-lingenfeld. de. Gesprächstermine oder sonstige Angelegenheiten können mit den Schiedspersonen telefonisch oder per E-Mail vereinbart werden. Sprechstunde des Seniorenbeauftragten Der für das Gebiet der Verbandsgemeinde Lingenfeld bestellte Seniorenbeauftragte, Herr Ulrich Lothringen, ist telefonisch unter der privaten Rufnummer 06347 / 430 zu erreichen. Gesprächstermine oder sonstige Angelegenheiten können mit dem Seniorenbeauftragten telefonisch oder per E-Mail vereinbart werden. Stellvertreter ist Herr Peter Roth, der unter der privaten Telefonnummer 06344 / 4560 zu erreichen ist. Die Seniorenbeauftragten erreichen Sie auch unter der E-Mailadresse seniorenbeauftragter@vg-lingenfeld.de Sprechstunde des Behindertenbeauftragten Der für das Gebiet der Verbandsgemeinde Lingenfeld bestellte Behindertenbeauftragte, Herr Werner Brodback, ist telefonisch unter der privaten Rufnummer 06344 / 4595 zu erreichen. Den Behindertenbeauftragten erreichen Sie auch unter der E-Mailadresse behindertenbeauftragter@vglingenfeld.de. Gesprächstermine oder sonstige Angelegenheiten können mit dem Behindertenbeauftragten telefonisch oder per E-Mail vereinbart werden. Alarmierung der Feuerwehren Notruf: 112 Feuerwehren im Bereich der Verbandsgemeinde Lingenfeld: Wehrleiter Michael Koch, Telefon 01715224911 Bürgermeister Frank Leibeck, Telefon: 06344 / 509-100 Freisbach Wehrführer Holger Karn, Telefon: 0172 9784679

Amtsblatt der Verbandsgemeinde Lingenfeld - 3 - Ausgabe 5/2016 i wichtiges auf einen blick Ortsbürgermeister Peter Gauweiler, Telefon: 06344 / 8991 Lingenfeld Wehrführer Mathias Deubig, Telefon (privat): 06344 / 3423 und 07274 / 53343 (dienstlich) Ortsbürgermeister Erwin Leuthner, Telefon: 06344 / 5601 oder 06344 / 92180 Lustadt Wehrführer Ralf Keller, Telefon: 06347 / 7443 Ortsbürgermeister Volker Hardardt, Telefon: 06347 / 308010 Schwegenheim Wehrführer Christoph Stoll, Telefon: 06344 / 954365 Ortsbürgermeister Peter Goldschmidt, Telefon: 06344 / 5658 Weingarten (Pfalz) Wehrführer Christoph Bexel, Telefon: 0176-63369019. Ortsbürgermeister Thomas Krauß, Telefon: 06344 / 6794 Westheim (Pfalz) Wehrführer Steffen Andres, Tel. 0170-4574923 Ortsbürgermeisterin Inge Volz, Telefon: 06344 / 8168 Forstreviere Forstrevier Lustadt : Revierförster Herr Florian Korff, Tel. 015228851050, E-Mail: florian.korff@ wald-rlp.de Zuständig für die Ortsgemeinden Lingenfeld, Lustadt, Weingarten (Pfalz) für den Bereich Oberwald und Westheim (Pfalz). Forstrevier Modenbach : Revierförster: Jürgen Render, Tel. 06232/8150164 Brennholz-Sprechstunde telefonisch von November bis März unter dieser Nummer immer dienstags von 16.00-17.00 Uhr (außer Ferienzeiten). E-Mail: juergen.render@wald-rlp.de, zuständig für den Wald der Ortsgemeinden Freisbach, Schwegenheim und Weingarten (Bereich Lohwald). Krankentransporte Deutsches Rotes Kreuz (DRK), Kreisverband Germersheim, Kreisgeschäftsstelle, Hans-Graf-Sponeck-Straße 33, 76726 Germersheim: Rettungsleitstelle (Rettungsdienst / Notarzt und Krankentransporte): 19 222 (Notruf - ohne Vorwahl) Hausnotruf, mobiler Mittagstisch, Fahrdienste und Erste-Hilfe-Kurse: Telefon: 07274 / 2460 und Fax: 07274 / 8358 DRK Ortsverein VG Lingenfeld e.v., Tel. 06344/9295898, Fax: 06344/9295899, E-Mail: info@drk-lingenfeld.de Rettungsdienste - Notarzt - Notrufe - Störungsdienste Polizei (Notruf - rund um die Uhr - ohne Vorwahl): 110 Feuerwehr (Notruf - rund um die Uhr - ohne Vorwahl): 112 Rettungsleitstelle (Notruf - rund um die Uhr - ohne Vorwahl): 19 222 Giftnotrufzentrale Mainz: 06131 / 19240 oder 06131 / 232466 Schutzpolizeiinspektion Germersheim: 07274 / 958-0 Zweckverband für Wasserversorgung Germersheimer Nordgruppe : 0172 / 7106481 Verbandsgemeindewerke (Abwasser): 0172 / 7105710 Stromentstörung: 0800 / 7977777 Stadtwerke Germersheim GmbH - Erdgasversorgung nur für Lingenfeld: 01801 / 794794 Pfalzwerke Netz AG Ludwigshafen (Netzteam Edenkoben): 06323 / 941310 Pfalzgas GmbH (Entstörung Gas) - nur für Schwegenheim: 0800 / 1003448 Thüga Energienetze GmbH: 0800 / 0837111 Krankenhäuser Asklepios Südpfalzklinik Germersheim: 07274 / 504-0 Klinikum Landau i.d. Pfalz SÜW: 06341 / 908-0 Vincentiuskrankenhaus Landau i.d. Pfalz: 06341 / 17-0 Diakonissenkrankenhaus Speyer: 06232 / 22-0 St. Vincentiuskrankenhaus Speyer: 06232 / 133-0 Stiftungskrankenhaus Speyer: 06232 / 18-0 BG Unfallklinik, Ludwigshafen: 0621 / 681 0-0 Ärztliche Bereitschaftsdienstzentrale Die ärztliche Notfalldienstzentrale für den Bereich der Verbandsgemeinde Lingenfeld befindet sich in der Asklepios Südpfalzklinik Germersheim Telefon 116117 Montag, Dienstag und Donnerstag 19.00 Uhr bis Folgetag 07.00 Uhr Freitag 16.00 Uhr bis Montag 07.00 Uhr Mittwoch 14.00 Uhr bis Donnerstag 07.00 Uhr Feiertag Vortag 18.00 Uhr bis Folgetag 07.00 Uhr Bei akuten lebensbedrohlichen Notfällen wie starken Herzbeschwerden, Bewusstlosigkeit oder schweren Verbrennungen muss direkt der Rettungsdienst unter der Nummer 112 angefordert werden. Zahnärztlicher Not- und Bereitschaftsdienst Samstag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Sonntag, von 11.00 Uhr bis 12.00 Uhr dienstbereit: Der zum Notfalldienst eingeteilte Zahnarzt ist auch außerhalb dieser Sprechstunden jederzeit bei dringenden Notfällen für Patienten erreichbar. Unter der nachstehenden Telefonnummer kann der Dienst habende Zahnarzt abgerufen werden: 07272 / 919653. Apothekenbereitschaftsdienst Unter 01805/258825 plus Postleitzahl kann die nächste Notdienstapotheke erfragt werden. Die Abfrage aus dem Festnetz kostet 0,14 Euro pro Minute, aus den Mobilnetzen maximal 0,42 Euro pro Minute. Der Notdienst beginnt immer um 8.30 Uhr und endet am folgenden Tag um 8.30 Uhr. Der Apothekenbereitschaftsdienst ist übrigens an JEDER APOTHEKE bekannt gemacht. Augenärztlicher Not- und Bereitschaftsdienst Zu erfragen über die Anrufbeantworter der Augenärzte in Germersheim: Dr. Stein (Telefon: 07274 / 76482) und Dr. Pintz (Telefon: 07274 / 3049). Pflegestützpunkte und Sozialstation Pflegestützpunkte Germersheim Der Pflegestützpunkt Germersheim berät zu allen Fragen rund um das Thema Alter, Krankheit, Behinderung und Pflege. Die Beratung ist kostenlos, individuell, neutral, unverbindlich und erfolgt unter Wahrung der Schweigepflicht. Pflegestützpunkt Germersheim Bismarckstr. 12, 76726 Germersheim Frau Ahilger / Frau Stepp 07274 / 70 30 932 Frau Scheib 07274 / 70 30 177 Freisbach Pflegestützpunkt Edenkoben-Herxheim-Offenbach Beratung für hilfe- und pflegebedürftige, kranke oder behinderte Menschen und deren Angehörige. 76863 Herxheim, Käsgasse 15, Tel. 07276/989010 oder 989016 Sprechzeiten: Montag bis Freitag nach telefonischer Vereinbarung Ökumenische Sozialstation Germersheim-Lingenfeld e.v. Lingenfeld, Lustadt, Schwegenheim, Weingarten (Pfalz) und Westheim (Pfalz) Ökumenische Sozialstation Germersheim-Lingenfeld e.v. (Ambulante- Hilfe-Zentrum), Telefon: 07274 / 70450 Sprechzeiten: Montag bis Freitag 9.00 bis 16.00 Uhr (außer feiertags) und nach Vereinbarung Seelsorglicher Notdienst des katholischen Pfarrverbandes Germersheim Sie brauchen dringend seelsorgliche Hilfe und erreichen keine Seelsorgerin/keinen Seelsorger vor Ort, dann wählen Sie den seelsorglichen Notdienst unter Tel. 0176/66024810. Pro Familia Ortsverband Landau e.v., Zeppelinstraße 31 a, 76829 Landau i.d.pfalz, Telefon: 06341 / 348034 Familienbüro / Gemeinwesenarbeit der VG Lingenfeld Kostenloses Beratungsangebot und Sprechzeiten beim Familienbüro VG Lingenfeld, 67360 Lingenfeld, Hauptstraße 58, Rathaus 2. OG. Die für die Ortsgemeinden der VG Lingenfeld zuständige Ansprechpartnerin Frau Sonja Kauther, Dipl.-Sozialpädagogin, ist erreichbar unter der Mobilnummer: 0176/526 10 510, auch unter der E-Mailadresse familienbuero-lingenfeld@sepia-speyer.de Gesprächstermine und Hausbesuche können individuell vereinbart werden. Soziales Warenhaus St. Christophorus Warenkorb Germersheim, Waldstraße 5 e, 76726 Germersheim, Tel. 07274/973844-0 Marktleiterin: Frau Natascha Pelc, Öffnungszeiten: Montag, Mittwoch und Donnerstag: 09.00-17.30 Uhr; Dienstag und Freitag: 10.00-14.00 Uhr. Migrationsberatung Fachdienst für Migration und Integration im Diakonischen Werk, Hauptstr. 1, 76726 Germersheim, Telefon: 07274 / 1248. Sprechzeiten: dienstags, mittwochs und donnerstags 09.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr und nach Vereinbarung. Frauenhäuser Frauenhaus in Landau i.d.pfalz, Telefon: 06341 / 89626 Frauenhaus in Speyer, Telefon: 06232 / 28835 Terra Mater Umwelt- und Tierhilfe Herrenlose Tiere nimmt die Terra Mater Umwelt- und Tierhilfe, Am Klärwerk 2, 67363 Lustadt, auf. Telefon 06347 / 608672 oder 0170/3157618 oder 07255 / 8037.

Amtsblatt der Verbandsgemeinde Lingenfeld - 4 - Ausgabe 5/2016 Hallenbad Bewegung, Spaß und sportliches Schwimmen im Hallenbad Lingenfeld Wir bieten Ihnen das Programm Ihrer Wahl. Für die aktuellen AquaFit-Kurse sind noch wenige Plätze frei, welche nach Reihenfolge der Anmeldung bzw. Zahlung der Kursgebühr vergeben werden. Zielgruppe für diese angenehme und gelenk schonende Art der Bewegung im Wasser mit 7 unterschiedlichen Trainingsgeräten sind Spitzensportler, Menschen mit Gelenk schmerzen sowie Sportneueinsteiger. Durch die Besonderheit des Wassertrainings ist es diesen drei Gruppen sogar möglich, ihre individuelle Belastungsgrenze gemeinsam im Wasser auszutesten. Aquafit-Kursanmeldungen bitte unter Telefon: 0 63 44-50 80 583 mit Sporttherapeut Mirko Fuchs abklären (Keine Informationen zu Schwimmkursen oder Öffnungszeiten!) Anrufe und Rückfragen bitten wir Sie auf die Zeit von 10:00 bis 12:00 Uhr bzw. 14.00 bis 17.00 Uhr zu beschränken. Weiterführende Infos zur Badöffnung, Kursverlauf, Anmeldung usw. erhalten sie unter www. mfsport.de. Öffnungszeiten Hallenbad Lingenfeld AquaFit-Kurszeiten (Einlass 15 min. vor Kursbeginn) Montag 09:00-11:30 Uhr Badeschluss 11:00 Uhr Montag Donnerstag Freitag 10:00-10:45 Uhr Wassergymnastik (kostenlos) 18:10-18:55 Uhr 19:25-20:10 Uhr 17:00-17:45 Uhr 15:00-18:00 Uhr Badeschluss 17:30 Uhr 19:10-19:55 Uhr 20:20-21:05 Uhr - Dienstag 15:00-21:30 Uhr Badeschluss 21:00 Uhr 20:10-20:55 Uhr - - 18:00-18:45 Uhr Wassergymnastik (kostenlos) 19:00-19:45 Uhr Wassergymnastik (kostenlos) Mittwoch 15:00-17:00 Uhr Kinder-Spielenachmittag / Badeschluss 17:00 Uhr 17:00-19:30 Uhr Seniorenschwimmen 17:30-18:00 Uhr Wassergymnastik (kostenlos) 19:00-19:30 Uhr Wassergymnastik (kostenlos) 19:30-21:30 Uhr Allgemein / Badeschluss 21:00 Uhr Donnerstag 15:00-17:00 Uhr Kinder-Spielenachmittag / Badeschluss 17:00 Uhr 17:00-20:00 Uhr Allgemein / Badeschluss 19:30 Uhr 18:00-18:45 Uhr Wassergymnastik (kostenlos) Schwimmkurse veranstaltet Schwimm-Meister Wolfgang Bolz. Bei weiteren Fragen zu Kursen und Zeiten wählen Sie bitte die Telefonnummer: 0 63 44-27 61 (Mo - Do ab 15:00 Uhr). Veranstaltungskalender i für den bereich der Verbandsgemeinde lingenfeld Lingenfeld Sa., 13.02. Kleintierzuchtverein 1933 Lingenfeld e.v.; Vereinshaus des ab 11:30 Uhr Kesselfleischbuffet Kleintierzuchtvereins Lustadt Di., 09.01. Kinderfasching TV Halle ab 14:11 Uhr Westheim So., 07.02. Faschingsumzug durch Westheim 13:44 Uhr Zugweg: Haardtweg, Obere Straße, Raiffeisenstraße, Hauptstraße, Holzmühlstraße, Waldstraße, Schillerstraße, Beethovenstraße und Schulstraße. Der Zug endet auf dem Kerweplatz So., 07.02. Faschingsfeier mit Prämierung der teilnehmenden Wagen und Gruppen (ca. 17 Uhr) Bürgerhaus ab ca. 14:30 Uhr Di., 09.02. Kinderfasching Bürgerhaus 14:11 Uhr Mi., 10.02. Heringsessen Bürgerhaus 18:00 Uhr

Amtsblatt der Verbandsgemeinde Lingenfeld - 5 - Ausgabe 5/2016 Impressum Herausgeber: Auflage: Redaktion: Verbandsgemeindeverwaltung Lingenfeld Hauptstraße 60, 67360 Lingenfeld Postfach 12 61, D - 67356 Lingenfeld Telefon: 06344 / 509-0 - Telefax: 06344 / 50 91 99 E-Mail: info@vg-lingenfeld.de VPS-Mail für die rechtssichere E-Mailkommunikation: vg-lingenfeld@poststelle.rlp.de Internet: www.vg-lingenfeld.de 7.300 Exemplare Verbandsgemeindeverwaltung Lingenfeld Telefon: 06344 / 509-101 (montags bis freitags von 08.00 bis 12.00 Uhr) E-Mail: amtsblatt@vg-lingenfeld.de Textbeiträge (auch Bilder) können nur noch über ein vom LINUS-Wittich-Verlag bereitgestelltes Content-Management-System (CMS) übermittelt werden. Für die Nutzung dieses Systems wird lediglich ein bestehender Internetanschluss sowie ein Personalcomputer (PC), Laptop oder sonstiger internetfähiger Tablet-PC mit Internetbrowser benötigt. Die Bedienung ist leicht erlernbar; es werden keinerlei Computer- oder Softwarekenntnisse benötigt. Eine entsprechende Anleitung finden Sie auf unserer Homepage unter www.vg-lingenfeld.de/amtsblatt archiv Informationen/ Häufig gestellte Fragen (FAQ). Sofern Artikel und Berichte für das Amtsblatt ausnahmsweise (z.b. Veranstaltungskalender) in digitalisierter Form per E-Mail an uns übermittelt werden, sind diese ausschließlich an die E-Mailadresse amtsblatt@vg-lingenfeld.de zu senden. Rechtlicher Hinweis nach 3 a des Verwaltungsverfahrensgesetz ( 3 a Bundesverwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) in Verbindung mit 1 Absatz 1 Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG) und dem Landesgesetz zur Förderung der elektronischen Kommunikation): Im Zusammenhang mit der Annahme rechtserheblicher Anträge und Erklärungen via elektronischer Post, insbesondere der Annahme verschlüsselter oder signierter elektronischer Post, sowie der Nutzung bzw. Übersendung von Dateiformaten und/oder Dateianhängen bitten wir Sie, die Hinweise im Impressum auf unserer Homepage unter www. vg-lingenfeld.de zu beachten, soweit hier nichts anderes regelt ist. Wir weisen ausdrücklich daraufhin, dass die Verbandsgemeindeverwaltung Lingenfeld als Herausgeber des Amtsblattes keine Gewähr dafür übernimmt, dass die Systeme zur Entgegennahme der von Ihnen übermittelten E-Mails und Daten im Rahmen des Content-Management-System (CMS) technisch stets zur Verfügung stehen. Schadensersatzansprüche gegen die Verbandsgemeindeverwaltung Lingenfeld sind ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor. Für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten gelten die allgemeinen datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Druck und Verlag: Verlag + Druck Linus Wittich KG, Europaallee 2, 54343 Föhren Telefon: 06502 / 9147-0; Telefax: 06502 / 9147250 Internet: www.wittich.de Verantwortlich für den amtlichen Teil: Verbandsgemeindeverwaltung Lingenfeld; verantwortlich für Nachrichten, Hinweise und Mitteilungen: Jens Hinderberger, Verbandsgemeindeverwaltung Lingenfeld; verantwortlich für den Anzeigenteil: Klaus Wirth, Verlag + Druck Linus Wittich KG, Föhren. Layout der Titelseite: Ralf Müller, Verbandsgemeindeverwaltung Lingenfeld. Erscheinungsweise: wöchentlich, donnerstags Redaktionsschluss: grundsätzlich montags, 15.00 Uhr In Kalenderwochen mit gesetzlichen Feiertagen gilt ein vorverlegter Redaktionsschluss, der rechtzeitig im Amtsblatt bekannt gemacht wird. Für die Veröffentlichung von Nachrichten, Mitteilungen und Hinweisen gelten die von der Verbandsgemeindeverwaltung Lingenfeld aufgestellten Richtlinien, die in regelmäßigen Abständen im Amtsblatt veröffentlicht werden und auf unserer Homepage zum Download bereitstehen. Für eingesandte Manuskripte, Texte und Bilder besteht keine Gewähr für eine Rücksendung. Anzeigenannahme: Ullmer & Brüggemann OHG Spanierstr. 70, 76879 Essingen Telefon: 06347/972080, Telefax: 06347/9720810, E-Mail: info@u-b-werbung.de Private Anzeigen sind kostenpflichtig. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die zur Zeit gültige Anzeigenpreisliste. Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Namentlich gekennzeichnete Artikel geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Zustellung: Die Zustellung erfolgt durch den Verlag unentgeltlich an alle Haushalte im Verbandsgemeindegebiet. Einzelstücke können über den Verlag zum Preis von 0,50 bezogen werden. Bei Zustellreklamationen wenden sie sich bitte an den Verlag unter Telefon 06502/9147-335, -336, -713 und -716 oder per E-Mail: vertrieb@ wittich-foehren.de Bei Nichterscheinen und/oder Nichtlieferung ohne Verschulden der Verbandsgemeindeverwaltung Lingenfeld und/oder des Verlages oder infolge höherer Gewalt, Unruhen, Störungen des Arbeitsfriedens, bestehen keine Ansprüche gegen die Verbandsgemeindeverwaltung Lingenfeld oder den Verlag. Verbandsgemeinde lingenfeld www.vg-lingenfeld.de Amtliche Bekanntmachungen Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum 17. Landtag Rheinland-Pfalz am 13. März 2016 1. Die Wählerverzeichnisse zur Wahl des 17. Landtag Rheinland- Pfalz am 13. März 2016 für die einzelnen Stimmbezirke der verbandsangehörigen Ortsgemeinden Freisbach, Lingenfeld, Lustadt, Schwegenheim, Weingarten (Pfalz) und Westheim (Pfalz) werden in der Zeit vom 22.02.2016 bis einschließlich 26.02.2016 während der allgemeinen Öffnungszeiten von Montag, Dienstag und Donnerstag 08:00 Uhr bis 12.00 Uhr Montag und Dienstag 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr Mittwoch 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr Freitag 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr bei der Verbandsgemeindeverwaltung Lingenfeld (Fachbereich 1 - Wahlamt), 1. Obergeschoss, Zimmer 203 und/oder 204, Hauptstraße 60, 67360 Lingenfeld, für Stimmberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Jede stimmberechtigte Person kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu ihrer Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern eine stimmberechtigte Person die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, muss sie Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann; die dabei gewonnenen Erkenntnisse dürfen nur für die Begründung eines Einspruches gegen das Wählerverzeichnis und für Zwecke der Wahlprüfung verwendet werden. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Stimmberechtigten, für die im Melderegister gemäß 51 Absatz 1 des Bundesmeldegesetzes eine Auskunftssperre eingetragen ist. Die Wählerverzeichnisse werden im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist ausschließlich durch ein Datensichtgerät möglich. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. 2. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann in der Zeit vom 22.02.2016 bis zum 26.02.2016, spätestens am 26.02.2016 bis 13.00 Uhr, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Lingenfeld (Fachbereich 1 - Wahlamt), 1. Obergeschoss, Zimmer 203 und/oder 204, Hauptstraße 60, 67360 Lingenfeld, Einspruch einlegen. Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden. 3. Stimmberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum 21.02.2016 eine Wahlbenachrichtigung. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, stimmberechtigt zu sein, muss spätestens bis zum 26.02.2016 Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen. Stimmberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung. 4. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Wahlkreis Nr. 50 Landau in der Pfalz durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum (Stimmbezirk) dieses Wahlkreises oder durch Briefwahl teilnehmen. 5. Einen Wahlschein erhalten auf Antrag 5.1 in das Wählerverzeichnis eingetragene Stimmberechtigte 5.2 nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Stimmberechtigte, a) wenn sie nachweisen, dass sie ohne ihr Verschulden die Antragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis nach 12 Absatz 9 Satz 1 der Landeswahlordnung (bis zum 21.02.2016) oder der Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis nach 16 Absatz 1 der Landeswahlordnung (bis zum 26.02.2016) versäumt haben,

Amtsblatt der Verbandsgemeinde Lingenfeld - 6 - Ausgabe 5/2016 b) wenn ihr Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antragsfrist nach 12 Absatz 9 Satz 1 der Landeswahlordnung oder der Einspruchsfrist nach 16 Absatz 1 der Landeswahlordnung entstanden ist, c) wenn ihr Stimmrecht im Einspruchsverfahren festgestellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der Verbandsgemeindeverwaltung Lingenfeld gelangt ist. Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Stimmberechtigten bis zum 11.03.2011, 18.00 Uhr, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Lingenfeld mündlich, schriftlich oder elektronisch beantragt werden. Die Schriftform gilt auch durch Telegramm, Telefax, E-Mail oder durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form als gewahrt. Eine telefonische Antragstellung ist jedoch unzulässig (vgl. 21 Absatz 1 Satz 3 LWO). Bei Beantragung per E-Mail über das landesweite Online-Internetwahlscheinportal (OLIWA) sind der Name, der Vorname, Tag der Geburt und die Anschrift (Straße, Postleitzahl und Ort) des Antragstellers anzugeben. Darüber hinaus soll wegen der zweifelsfreien Identifikation des Antragstellers die Angabe der Wählerverzeichnis- sowie der Stimmbezirksnummer, die der Wahlbenachrichtigung entnommen werden können, erfolgen. Falls die Zustellung der Briefwahlunterlagen an eine von der Hauptwohnung abweichende Adresse gewünscht wird, muss auch diese Adresse angegeben werden. Ein entsprechend vorbereitetes Antragsformular steht im Internet unter www.vg-lingenfeld.de/aktuelles/wahlscheinantrag zur Verfügung. Alternativ zum OLIWA kann zur Antragstellung per E-Mail auch das unter www.vg-lingenfeld.de/aktuelles/ Wahlscheinantrag bereitgestellte allgemeine Antragsformular genutzt werden. Der Antrag ist dann zu richten an die E-Mailadresse briefwahl@vg-lingenfeld.de Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Tage der Wahl, 15.00 Uhr, gestellt werden. Informationen zur Beantragung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen, insbesondere zur elektronischen Beantragung, erhalten sie auch online unter www.vg-lingenfeld.de/aktuelles/wahlscheinantrag. Versichert eine stimmberechtigte Person glaubhaft, dass ihr der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihr bis zum Tage vor der Wahl, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden. Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Stimmberechtigte können aus den unter Nummer 5.2 Buchst. a) bis c) angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Tage der Wahl, 15.00 Uhr, stellen. Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss die Berechtigung hierzu durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen. Eine stimmberechtigte behinderte Person kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen. 6. Mit dem Wahlschein werden zugleich ein amtlicher Stimmzettel des Wahlkreises, ein amtlicher Wahlumschlag, ein amtlicher, mit der Anschrift der Verbandsgemeindeverwaltung Lingenfeld, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist, versehener orangefarbener Wahlbriefumschlag und ein Merkblatt für die Briefwahl, übersandt. Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Stimmberechtigte vertritt; dies hat sie der Verbandsgemeindeverwaltung Lingenfeld vor der Empfangsnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Die bevollmächtigte Person muss das 16. Lebensjahr vollendet haben und sich auf Verlangen ausweisen. Bei der Briefwahl muss der Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die Verbandsgemeindeverwaltung Lingenfeld, Fachbereich 1 Wahlamt, Hauptstraße 60, 67360 Lingenfeld, abgesandt werden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Tage der Wahl bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versendungsform ausschließlich von der Deutschen Post AG unentgeltlich befördert. Er kann auch bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle, der Verbandsgemeindeverwaltung Lingenfeld, Hauptstraße 60, Fachbereich 1 Wahlamt, 67360 Lingenfeld, oder am Tage der Wahl bis spätestens 18.00 Uhr bei dem für den Wahlbrief zuständigen Wahlvorstand abgegeben werden. Verbandsgemeindeverwaltung Lingenfeld, den 14.02.2011 Leibeck Bürgermeister Kurzinformationen des Landeswahlleiters Landtagswahl am 13. März 2016 - So wird gewählt Am 13. März 2016 wählen die Bürgerinnen und Bürger die 101 Abgeordneten des rheinland-pfälzischen Landtages für fünf Jahre. Sie haben dabei die Gelegenheit, Personen Ihres Vertrauens als Ihren Wahlkreiskandidaten oder über die Landes- und Bezirkslisten der Parteien zu wählen. Nutzen Sie daher Ihre Einflussmöglichkeiten und gehen Sie zur Wahl. Im folgenden Text werden die Möglichkeiten zur Teilnahme an der Landtagswahl erläutert. Wer darf wählen, wer gewählt werden? Ihre Stimme abgeben - also das aktive Wahlrecht ausüben - dürfen bei der Landtagswahl alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes. Sie müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben und dürfen nicht vom Stimmrecht ausdrücklich ausgeschlossen sein. Außerdem müssen Stimmberechtigte seit mindestens drei Monaten in Rheinland-Pfalz eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten. Bei mehreren Wohnungen gilt das Stimmrecht nur am Ort der Hauptwohnung. Auch wer für ein Mandat im Landtag kandidiert, muss diese Voraussetzungen der Stimmberechtigung erfüllen und darf vom Stimmrecht oder von der Fähigkeit zur Besetzung öffentlicher Ämter nicht ausgeschlossen sein (Wählbarkeit). Die Wahlbenachrichtigung Formelle Voraussetzung für die Ausübung des Stimmrechts ist grundsätzlich die Eintragung in das Wählerverzeichnis für die Wahl. Wer im Wählerverzeichnis steht, erhält bis spätestens 21. Februar 2016 eine Wahlbenachrichtigung. Wer bis dahin keine Benachrichtigung bekommen hat, sollte sich spätestens bis zum 26. Februar 2016 bei der zuständigen Verbandsgemeinde- oder Stadtverwaltung zur Überprüfung des Stimmrechts melden. Gewählt werden kann entweder am 13. März 2016 im Wahllokal oder bereits ab Anfang Februar 2016 per Briefwahl. Wie wähle ich im Wahllokal? Im Wahllokal wird die Wahlbenachrichtigung dem Wahlvorstand gegeben und auf Verlangen der Personalausweis vorgezeigt. Anschließend erhalten Sie den Stimmzettel zum Ausfüllen in einer Wahlkabine. Der gefaltete und in einen Briefumschlag gesteckte Stimmzettel wird in die Wahlurne geworfen, nachdem der Wahlvorstand die Stimmabgabe im Wählerverzeichnis vermerkt hat. Wie funktioniert die Briefwahl? Die Rückseite der Wahlbenachrichtigung enthält einen Wahlscheinantrag, der - unterschrieben - bei der zuständigen Verwaltung abgegeben oder in einem Briefumschlag dorthin gesendet wird. Zuständige Verwaltung ist die Verbandsgemeinde, die verbandsfreie Gemeinde oder die Stadt, in der Sie wohnen. Die Anträge können dort auch persönlich oder per E-Mail gestellt werden, allerdings nicht per Telefon oder SMS. Mit einer entsprechenden Vollmacht können Sie auch einen Dritten mit der Antragstellung beauftragen. Die dritte Person kann Briefwahlunterlagen für bis zu vier Bevollmächtigungen entgegennehmen. Die Briefwahlunterlagen, die die Verwaltung versendet, enthalten neben dem Wahlschein den Stimmzettel, ein Merkblatt mit Hinweisen zur Briefwahl sowie zwei farbige Umschläge. In den blauen Umschlag wird der ausgefüllte Stimmzettel gesteckt. Dieser Umschlag wird nicht zugeklebt. In den orangefarbenen Umschlag kommen der unterschriebene Wahlschein sowie der blaue Umschlag mit dem Stimmzettel. Der verschlossene Wahlbriefumschlag muss spätestens am Wahltag beim Wahlvorstand sein; deshalb sollte dieser am Mittwoch, 9. März 2016, in den Briefkasten geworfen werden. Selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit, die Briefwahl vor Ort zu beantragen und im Bürger- oder Briefwahlbüro der zuständigen Verwaltung sogleich seine Stimme abzugeben. Weitere Informationen erhalten Sie im Internetangebot des Landeswahlleiters unter www.wahlen.rlp.de Landtagswahl am 13. März 2016 - So wird gewählt Am Sonntag, dem 13. März 2016, wählen die stimmberechtigten Rheinland-Pfälzer die Abgeordneten des 17. Landtags. Im Folgenden finden Sie Informationen über das Wahlsystem; darüber hinaus wird erklärt, wie gewählt wird und worauf Sie bei der Stimmabgabe achten sollten. Zusammensetzung des Landtages Der rheinland-pfälzische Landtag besteht aus 101 Abgeordneten, 51 direkt gewählten Abgeordneten in den Wahlkreisen und 50 über die jeweiligen Landes- bzw. Bezirkslisten der Parteien und Wählervereinigungen.

Amtsblatt der Verbandsgemeinde Lingenfeld - 7 - Ausgabe 5/2016 Personalisierte Verhältniswahl Die Abgeordneten des Landtags werden nach der personalisierten Verhältniswahl gewählt. Die Stimmberechtigten haben deshalb zwei Stimmen, die Wahlkreisstimme und die Landesstimme. Wahlkreisstimme Mit der Wahlkreisstimme wählen Sie die Direktkandidatin bzw. den Direktkandidaten Ihres Wahlkreises. In den Landtag gewählt ist die Person, die im Wahlkreis die meisten Stimmen erhalten hat. Landesstimme Mit der Landesstimme wählen Sie eine der zugelassenen Landesoder Bezirkslisten. Die für jeden Wahlvorschlag erzielten Stimmen werden nach dem Verhältnis ihrer Stimmenanteile vergeben. Wahlvorschläge/Listen, deren Stimmenanteil unter fünf Prozent (5 %-Hürde) liegt, nehmen an der Mandatsverteilung nicht teil. Vorrang der Landesstimme Die für die Vergabe aller Mandate entscheidende Stimme ist die Landesstimme. Die Mandatsverteilung für die Parteien errechnet sich nach dem Landesstimmenverhältnis. Hat eine Partei Direktmandate erzielt, werden diese auf die erzielten Mandate angerechnet. Überhang- und Ausgleichsmandate Erringt eine Partei oder Wählervereinigung mehr Wahlkreismandate als ihr insgesamt Sitze nach den Landesstimmen zustehen, so verbleiben ihr diese Überhangmandate. Damit das Verhältnis zwischen den Parteien bzw. Wählervereinigungen allerdings gewahrt bleibt, werden ggf. Ausgleichsmandate vergeben. Sitzberechnungsverfahren Das Verfahren zur Berechnung der Sitze erfolgt nach dem Divisorverfahren Sainte-Laguë/Schepers. Dem Grunde nach sieht die Berechnung wie folgt aus: 1. Bestimmung des Divisors: Summe der an der Mandatsverteilung teilnehmenden Zweitstimmen: Anzahl der Sitze = Divisor 2. Sitzverteilung: Partei A: Zweitstimmen : Divisor = Anteil an Sitzen Partei B: Zweitstimmen : Divisor = Anteil an Sitzen Summe Landtagssitze Gültige Stimmabgabe - So wird gewählt Sie vergeben die - Wahlkreisstimme für die Wahl eines Wahlkreiskandidaten mit einem Kreuz auf der linken, schwarz gedruckten Seite. - Landesstimme für die Wahl einer Partei oder Wählervereinigung mit einem Kreuz auf der rechten, blau gedruckten Seite. Die Stimmabgabe ist (nur) gültig, wenn die Wahlkreis- und Landesstimme durch auf den Stimmzettel gesetzte Kreuze oder in anderer eindeutiger Weise vergeben worden ist. Nicht eindeutig abgegebene Stimmen lassen den Wählerwillen ggf. nicht erkennen und führen zur Ungültigkeit der Stimmabgabe. Dies gilt auch dann, wenn keine Kennzeichnung vorgenommen wird. Auf dem Stimmzettel dürfen nur die beiden Stimmabgaben vermerkt sein, weitere Zusätze oder Vorbehalte führen zur Ungültigkeit der Stimmabgabe. Stimmzettelmuster der Landtagswahl 2016 Weitere Informationen Eine ausführliche Beschreibung des Wahlsystems und des Sitzberechnungsverfahrens sowie weitere Informationen finden Sie im Internetangebot des Landeswahlleiters unter www.wahlen.rlp.de Erste Abschlagszahlung für Gebühren und Abgaben 2016 Am 15.02.2016 ist in der Verbandsgemeinde Lingenfeld die erste Abschlagszahlung für Gebühren und Abgaben fällig. Die Verbandsgemeindekasse möchte die betroffenen Grundstückseigentümer, falls nicht schon erfolgt, an die rechtzeitige Zahlung erinnern. Die Höhe der zu zahlenden Beträge ist aus dem Gebühren- bzw. Abgabenbescheid ersichtlich, der Anfang des Jahres verschickt wurde. Um Ihre Zahlungen ordnungsgemäß verbuchen zu können, bitten wir Sie, die beigefügten Überweisungsformulare zu benutzen. Die Verbandsgemeindekasse weist darauf hin, dass Verwaltungsgebühren, die bei zu spät erfolgter Bezahlung anfallen, durch Erteilung einer Einzugsermächtigung vermieden werden können. Die erforderlichen Formulare sind den Gebühren- bzw. Abgabenbescheiden beigefügt. Verbandsgemeindekasse Lingenfeld Verbandsgemeindeverwaltung am Faschingsdienstagnachmittag geschlossen Die Verbandsgemeindeverwaltung Lingenfeld bleibt am 9. Februar 2016 (Faschingsdienstagnachmittag) für den Publikumsverkehr geschlossen. Vormittags hat die Verwaltung wie üblich von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr geöffnet. Wir bitten die Bevölkerung um entsprechende Beachtung. Nachruf Die Verbandsgemeinde Lingenfeld und die Ortsgemeinde Freisbach trauern um Frau Ursula Hünerfauth Frau Hünerfauth war von 1970 bis 1983 beim Zweckverband für Wasserversorgung Germersheimer Nordgruppe beschäftigt. Sie war von 1984 bis 2004 Mitglied des Ortsgemeinderates Freisbach und von 1989 bis 1994 Mitglied des Verbandsgemeinderates. Durch ihr ehrenamtliches Engagement hat Frau Hünerfauth sich für die Verbandsgemeinde und die Ortsgemeinde Freisbach und deren Einwohner vorbildlich eingesetzt. Wir werden der Verstorbenen ein ehrendes Andenken bewahren. Für die Verbandsgemeinde Für die Ortsgemeinde Lingenfeld: Freisbach: Leibeck Gauweiler Bürgermeister Ortsbürgermeister zugleich Vorsteher des Wasserzweckverbandes Stellenausschreibung Die Verbandsgemeinde Lingenfeld sucht zum 1. April 2016 eine/n Verwaltungsfachangestellte/n in Vollzeit (zurzeit 39,00 Std./Woche) oder zwei Verwaltungsfachangestellte (m/w) in Teilzeit ( Jobsharing ) für den Fachbereich Bauen und natürliche Lebensgrundlagen. Die Stelle ist zunächst auf zwei Jahre befristet; ggf. mit der Möglichkeit zur Verlängerung (Elternzeitvertretung). Die Bezahlung erfolgt je nach Vor- und Ausbildung bis in die Entgeltgruppe 8 TVöD. Die Planstelle beinhaltet u.a. folgende Aufgabenund Tätigkeitsbereiche: Ausschreibungen nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB), die Bearbeitung von Schadensfällen, Tätigkeiten im Rahmen des Vorkaufrechts Einstellungsvoraussetzung ist eine Verwaltungs- oder vergleichbare Ausbildung. Gute PC-Kenntnisse im Programm BECHMANN sowie mit der gängigen MS Office-Software sind von Vorteil. Wir erwarten von Ihnen Zuverlässigkeit, Flexibilität und Belastbarkeit. Schriftliche Bewerbungen werden bis spätestens 19. Februar 2016 erbeten an: Verbandsgemeinde Lingenfeld Fachbereich 1 - Organisation Hauptstraße 60, 67360 Lingenfeld oder per E-Mail an personal@vg-lingenfeld.de

Amtsblatt der Verbandsgemeinde Lingenfeld - 8 - Ausgabe 5/2016

Amtsblatt der Verbandsgemeinde Lingenfeld - 9 - Ausgabe 5/2016

Amtsblatt der Verbandsgemeinde Lingenfeld - 10 - Ausgabe 5/2016

Amtsblatt der Verbandsgemeinde Lingenfeld - 11 - Ausgabe 5/2016

Amtsblatt der Verbandsgemeinde Lingenfeld - 12 - Ausgabe 5/2016 Umwelt-Informationen der Verbandsgemeinde Lingenfeld Wohin mit den Abfällen? Das gehört in die grüne Tonne: Unverschmutzte Zeitungen, Zeitschriften, Prospekte, Papiertüten, Papierschachteln, Pappe, Packpapier, Bücher, Kataloge, Formulare usw. Das gehört nicht in die grüne Tonne: Verschmutztes Papier, Kunststoff- und metallbeschichtetes Papier, Stanniol, Milch- und Safttüten, Windeln. Das gehört in den gelben Sack : Verkaufsverpackungen aus Metallen: Konserven- und Getränkedosen, Verschlüsse, Alu-Schalen, Alu-Deckel, Alu-Folien. Kunststoffen: Tragetaschen, Beutel, Einwickelfolie, Kunststoff-Flaschen von Spül-, Wasch- und Körperpflegemitteln, Becher von Milchprodukten, Margarine, Farbeimer mit grünem Punkt etc. Verbundstoffen: Saft- und Milchkartons, Vakuumverpackungen. Das gehört nicht in den gelben Sack : Stark verschmutzte und nicht entleerte Verpackungen Organische Abfälle Küchenabfälle und Gartenabfälle: Alle verrottbaren Küchen- und Gartenabfälle sind Grundlage für einen hochwertigen Kompost. Damit erhalten Sie einen natürlichen Bodenverbesserer. Sperriger Heckenschnitt: Sperriger Heckenschnitt in einer Länge von 0,5 bis 2 m (gebündelt) wird an separaten Terminen abgefahren, die dem Abfallkalender des Landkreises entnommen werden können. Sperriger Heckenschnitt wird auch ganzjährig im Wertstoffhof Westheim entgegengenommen. Altkleider: Sammlungen durch Organisationen (DRK); die Termine werden in der Presse bekannt gegeben. Altkleider können auch über den Restmüll entsorgt werden. Altreifen: Die Altreifen werden von Reifenhändlern entgegengenommen oder können gegen eine Gebühr im Wertstoffhof Westheim abgegeben werden. Autobatterien: Rücknahmeverpflichtung der Händler, in Ausnahmefällen Entsorgung bei der halbjährlichen Sammlung von Problemmüll oder Ablieferung bei der stationären Problemsammelstelle des Landkreises, bei der Firma SITA Süd GmbH in Rülzheim. Batterien, Knopfzellen a) Rücknahmeverpflichtung der Händler, b) Sammelbehälter bei der Realschule Plus Lingenfeld-Lustadt, Standort Lingenfeld, Schillerstraße 10, 67360 Lingenfeld, c) Sammelbehälter bei der Grundschule Lustadt, Schulstraße 7, 67363 Lustadt, Altmedikamente: Entsorgung über die Restmülltonne. Die Medikamente möglichst in Plastiktüten, um einem evtl. Missbrauch durch Kinder vorzubeugen. Altöl: Abgabe bei der Altölannahmestelle des Landkreises bei Fa. SITA Süd GmbH in Rülzheim (bitte beachten Sie die Öffnungszeiten der Problemmüllannahmestelle) sowie bei allen Ölverkaufsstellen (Rücknahmeverpflichtung). CDs und DVDs: Aufgestellte Sammelkartons beim Wertstoffhof Westheim und in der Realschule Plus sowie der Grundschule in Lingenfeld. Elektrogeräte einschließlich Kühlgeräte und Fernseher, Rührgerät, Kaffeemaschine, Staubsauger usw. aus Privathaushalten: können bei der Sperrmüllabfuhr bereitgestellt werden oder zum Wertstoffhof Westheim gebracht werden (kostenlose Annahme). Öffnungszeiten des Wertstoffhofs: Mo. - Fr. 08.00-12.00 Uhr und 12.45-16.15 Uhr, Sa. 8.00-12.00 Uhr. Tel: 07274/70290. Letzte Anlieferungsannahme 15 Minuten vor Betriebsende! Styropor: Kleine, weiße, saubere Mengen an Verpackungsstyropor bitte in einen separaten gelben Sack füllen (da sonst Verschmutzungsgefahr). Große Mengen von sauberem, einwandfreiem Styropor (Verpackungsmaterial von Fernsehern usw.) können beim Wertstoffhof Westheim abgeliefert werden (Öffnungszeiten siehe Elektrogeräte ). Sperrmüll: Zweimal jährlich kostenlos. Mit dem neuen Service Sperrmüll auf Abruf und wie gewohnt zu einem festen Termin nach dem Abfallkalender. Unbelasteter Bauschutt (Steine, Ziegel, kleinere Betonbrocken, Mörtel): Wertstoffhof Westheim oder bei größeren Mengen Firma Freyer GmbH, Bauschuttrecycling, Philippsburger Str. 3, 76726 Germersheim, Tel. 07274-2061, Mo. - Fr. 07.00-16.00 Uhr Problemabfälle, z.b. Farben, Lacke, Lösungsmittel, Haushaltschemikalien, Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen, nicht vollständig entleerte Spraydosen sowie Pflanzenschutzmittel, Auch alte und defekte Kleinelektrogeräte werden als Bürgerservice am Problemmüllfahrzeug angenommen. Standorte und Termine des Problemmüllfahrzeuges sind im Abfallkalender zu finden oder im Internet unter www.kreis-germersheim.de/abfallwirtschaft unter der Rubrik Problemmüll. Abgabe außerdem bei der Firma SITA Süd GmbH in 76761 Rülzheim, Mozartstr. 27, zu folgenden Öffnungszeiten: Mo. - Fr. 08.00-12.00 Uhr und 12.45-16.15 Uhr, Sa. 08.00-12.00 Uhr Restmüll Alle nicht vorstehend aufgeführten Haushaltsabfälle werden regelmäßig mit der grauen Mülltonne nach Müllkalender entleert. Sofern die graue Tonne nicht für den Restmüll ausreicht, können rote Müllsäcke gegen eine Gebühr von 3,80 Euro pro Stück bei der Verbandsgemeindeverwaltung Lingenfeld (Telefonzentrale) käuflich erworben werden. Infos zum Thema Müll: Kreisverwaltung, Fachbereich Abfallwirtschaft, 17er-Straße 1, 76726 Germersheim, im Internet unter www.kreis-germersheim.de/abfallwirtschaft sowie bei der Fa. SITA Süd GmbH in Rülzheim, Tel. 07272 / 7005-0 Zweckverband für Wasserversorgung Germersheimer Nordgruppe Trinkwasseranalyse Detaillierte Informationen zur Trinkwasseranalyse in der Verbandsgemeinde Lingenfeld finden Sie auf der Homepage der Verbandsgemeinde Lingenfeld, Rubrik Werke & Zweckverband, unter Trinkwasser - Trinkwasseranalysen. Der Wasserhärtebereich in der Verbandsgemeinde Lingenfeld Im gesamten Versorgungsgebiet des Zweckverbandes für Wasserversorgung Germersheimer Nordgruppe, also im Bereich der Verbandsgemeinde Lingenfeld und in der Ortsgemeinde Zeiskam, wird das Trinkwasser dem Härtebereich Hart (im Mittel 2,6 Millimol Calciumcarbonat je Liter) zugeordnet. Dies entspricht im Mittel 14,5 Grad deutscher Härte. Die Abnehmer werden gebeten, die Waschmitteldosierung nach der auf der Verpackung aufgedruckten Empfehlung zu wählen, um eine Überlastung des Wassers zu vermeiden. Austausch der Wasseruhren im Verbandsgemeindegebiet In allen Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde werden im Laufe der nächsten Wochen die Wasserzähler, deren Eichzeit abgelaufen ist, von den Arbeitern des Zweckverbandes für Wasserversorgung Germersheimer Nordgruppe kostenlos ausgetauscht. Wir bitten die Hausbewohner, die Wasserzähler frei zu halten und den Arbeitern des Wasserzweckverbandes ungehinderten Zutritt zu gewähren. Grundstückseigentümer: Namensänderung, Wohnungswechsel, Eigentumswechsel usw. Aus wiederholtem Anlass möchten wir die Grundstückseigentümer darauf hinweisen, dass jegliche Änderungen wie Namensänderung, Wohnungswechsel, Eigentumswechsel usw. dem Zweckverband Germersheimer Nordgruppe bzw. den Verbandsgemeindewerken gesondert mitzuteilen sind. Die Annahme, dass das Einwohnermeldeamt oder das Standesamt in unserem Hause die Änderungsdaten weiterleiten, ist falsch. Aus Datenschutzgründen dürfen die dort gespeicherten Daten anderweitig nicht verwendet werden. Wir bitten um Beachtung und bedanken uns im Voraus für Ihre Mithilfe. Bei einem Schadensfall, Rohrbruch oder Defekt der Wasserzuleitung, der nach Feierabend oder an einem Wochenende auftritt, rufen Sie bitte die Telefonnummer 0172 7106481 an. Hinweis: Gemäß 18 der Allgemeinen Wasserversorgungssatzung des Zweckverbandes für Wasserversorgung Germersheimer Nordgruppe vom 14.04.1982 haftet der Grundstückseigentümer für Beschädigungen jeder Art an dem Wasserzähler. Er ist verpflichtet, den Wasserzähler vor Oberflächenwasser, Grund- und Schmutzwasser sowie vor Frost zu schützen. Das Entfernen der Plomben ist verboten, jegliche Beschädigungen und Störungen sind dem Zweckverband für Wasserversorgung Germersheimer Nordgruppe bei der Verbandsgemeindeverwaltung Lingenfeld, Zimmer 209, Telefon-Nr. 06344 509263, unverzüglich mitzuteilen. Wir weisen außerdem darauf hin, dass das Verlegen einer Wasserhausanschlussleitung in einem Neubau sowie die Montage des Wasserzähleranschlussbügels und des Ein- und Ausgangsventils nur von den Arbeitern des Wasserzweckverbandes und nicht vom Installationsmeister ausgeführt werden darf.

Amtsblatt der Verbandsgemeinde Lingenfeld - 13 - Ausgabe 5/2016 Verlegung der Zahlstelle an bestimmten Wochentagen im Rathaus der Verbandsgemeindeverwaltung Lingenfeld Die Zahlstelle im Rathaus der Verbandsgemeindeverwaltung Lingenfeld (VG-Kasse) für Ein- und Auszahlungen aller Art wird aus organisatorischen Gründen ab dem 11. Januar 2016 vierzehntägig, jeweils montags und mittwochs, in der Zeit von 09.30 Uhr bis 11.00 Uhr, vom Dachgeschoss (Zimmer 303), ins Erdgeschoss (Zimmer 100) verlegt. Wir bitten die Bevölkerung um entsprechende Beachtung. Ferienangebote der Verbandsgemeindejugendpflege 2016 Damit Sie jetzt schon Ihren Urlaub planen können, geben wir Ihnen hier unsere Ferienbetreuungsangebote bekannt. Bitte beachten Sie, dass die Kinderferienwochen in den Sommerferien dieses Jahr in den letzten beiden Ferienwochen stattfinden! Osterferien 21. - 24.03.16 Manege frei - der Zirkus kommt! Hier kannst du alles lernen, was zu einer richtigen Zirkusvorstellung gehört: Jonglieren mit Tellern und Tüchern, Rolla-Rolla, Diabolo, Hula- Hoop, Fakir, Tellerdrehen, Trapez und Vertikalseil, sowie Clownerie. Das Zirkusteam Bingo hilft dir zu einem professionellen Zirkusauftritt. Neben den Trainingszeiten gibt es natürlich noch jede Menge Spielund Bastelangebote. Ort: ev. Schulturnhalle Lustadt Alter: 6-12 Jahre Betreuungszeit: Kosten: 08.00 bis 16.30 Uhr 60,- (Geschwisterrabatt, sowie Zuzahlungen sind möglich) Anmeldung ab sofort über die Homepage der VG Lingenfeld, Bürgerservice, Jugendpflege, Ferienangebote. Sommerferien 16. - 23.07.16 Jugendfreizeit Zelten an der Atlantikküste in Frankreich Wir werden in kleinen Bungalows auf dem Campingplatz wohnen, uns selbst verpflegen, Ausflüge in die nähere Umgebung unternehmen und natürlich im Meer baden gehen. Betreut werdet ihr von den Jugendpflegern Traudel Siegfarth und Bodo Redner Ort: Atlantikküste Frankreich südlich von Bordeaux Alter: Kosten: ab 12 Jahren 330,- für 8 Tage inklusive Anreise und Vollverpflegung (Zuzahlungen sind möglich) Teilnehmerbegrenzung: 7 Jugendliche Anmeldung bis zum 31.03.16 erbeten! Anmeldung ab sofort über die Homepage der VG Lingenfeld, Bürgerservice, Jugendpflege, Ferienangebote. 15. - 19.08.16 und 22. - 26.08.16 Kinderferienwochen Die Kinderferienwochen sind eine Tagesfreizeit und bieten ein buntes Programm an Kreativangeboten, sportlichen Angeboten, Ausflügen und Workshops. Die Kinder können sich nach Interesse die Tagesangebote aussuchen. Ort: Alter: Betreuungszeit: Kosten: Weingarten Arena 6-13 Jahre 08.00-16.30 Uhr 70,- (Geschwisterrabatt, sowie Zuzahlungen sind möglich) Anmeldung ab sofort über die Homepage der VG Lingenfeld, Bürgerservice, Jugendpflege, Ferienangebote. Herbstferien 10. - 14.10.16 Die Herbstfreizeit ist eine einwöchige Tagesfreizeit und bietet ein buntes Programm an Kreativangeboten, sportlichen Angeboten, Ausflügen und Workshops. Die Kinder können sich nach Interesse die Tagesangebote aussuchen. Ort: Jugendtreff Lustadt Alter: 6-13 Jahre Betreuungszeit: Kosten: 08.00-16.30 Uhr 70,- (Geschwisterrabatt, sowie Zuzahlungen sind möglich) Anmeldung ab sofort über die Homepage der VG Lingenfeld, Bürgerservice, Jugendpflege, Ferienangebote. Weihnachtswerkstatt Samstag 10. 12.16: Tagesveranstaltung in der Adventszeit Die Weihnachtszeit verzaubert uns und gibt uns eine ganz besondere Stimmung. Wir möchten mit Ihren Kindern diese schöne Zeit mit Plätzchen backen, kleinen Geschenken basteln und Weihnachtsgeschichten genießen. Wenn Sie ungestört, ohne ihre Kinder, Weihnachtsvorbereitungen treffen möchten, mit der Gewissheit, dass ihre Kinder gut versorgt und sinnvoll beschäftigt sind, melden Sie Ihre Kinder bei der Weihnachtswerkstatt der Jugendpflege an. Ort: Jugendtreff Lustadt Alter: 6-13 Jahre Betreuungszeit: 10.00-17.00 Uhr Kosten: 10,- inklusive warmes Mittagessen, Getränke, Bastelmaterialien Anmeldung ab sofort über die Homepage der VG Lingenfeld, Bürgerservice, Jugendpflege, Ferienangebote. Energieprojekte Verbandsgemeinde Lingenfeld (EPL) Anstalt des öffentlichen Rechts Wirtschaftsprüfung 2014 Der Verwaltungsrat der Anstalt des öffentlichen Rechts Energieprojekte der Verbandsgemeinde Lingenfeld (EPL) hat aufgrund des 27 Abs. 3 der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung für Rheinland-Pfalz in seiner Sitzung am 25. Januar 2016 den Jahresabschluss für die Energieprojekte Verbandsgemeinde Lingenfeld AöR zum 31.12.2014 festgestellt. Der Bestätigungsvermerk (gemäß 322 HGB) der Wirtschaftsprüfer lautet wie folgt: Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinnund Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der Energieprojekte Verbandsgemeinde Lingenfeld AöR für das Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis 31.12.2014 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften, den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter des Betriebes. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben. Wir haben die Jahresabschlussprüfung nach 317 HGB und 89 GemO Rheinland-Pfalz unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Betriebes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter des Betriebes sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für meine Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den deutschen handelsrechtlichen und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Betriebes.