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Stand: Juli 2018 Techn. Hinweise & Bestimmungen THB TECHNISCHE HINWEISE UND BESTIMMUNGEN ERDGASINSTALLATIONEN FÜR DAS NETZGEBIET DER GASNETZ HAMBURG GMBH I. Allgemeines 2 1. Geltungsbereich 2 2 2. Entstörungen 2 3. Installateurverzeichnis 2 4. Anmelde- und Inbetriebsetzungsverfahren 2 4.1 Prozessablauf Gasanmeldung 3 5. Örtliche Prüfung (Qualitätssicherung) 3 5.1 Standard-Installationen 3 5.2 Prüfung Nicht Standard-Installationen 4 6. Netzanschluss 4 7. Erdgasinstallation 4 7.1 Leitungsanlage 4 7.2 Potentialausgleich 5 7.3 Prüfung von Leitungsanlagen 5 8. Gasgeräte 5 8.1 Besondere Anforderungen 5 8.2 Einstellwerte für Erdgas 6 9. Inbetriebsetzung 6 10. Gasdruckregelgeräte 6 10.1 Gasströmungswächter 6 11. Gaszähler 7 11.1 Zählereinbau 8 11.2 Zählerausbau 8 12. Logistik 8 Anlagen Anlage 1: Merkblatt Gas-Druckregelgeräte Einbau, Funktionsprüfung und Inbetriebnahme von Gas-Druckregelgeräten (GDR) bei Haushaltsund Kleingewerbekunden 9 Anlage 2: Protokoll Funktionsprüfung Gas-Druckregelgeräte 14 Anlage 3 3a: Erdgas Kennwerte/Einstellwerte 15 Anlage 4: Verzeichnis der Ansprechpartner 17 Anlage 5: Merkblatt Zählerversand und Ausbau 18 IMPRESSUM Herausgeber: Gasnetz Hamburg GmbH Ausschläger Elbdeich 127 20539 Hamburg www.gasnetz-hamburg.de Seite 1 / 19

I. ALLGEMEINES 1. GELTUNGSBEREICH Diese technischen Hinweise und Bestimmungen (THB) sind Anforderungen an Gasinstallationen im Netzgebiet der Gasnetz Hamburg GmbH (Freie und Hansestadt Hamburg) bzw. in Gebieten, in denen die Gasnetz Hamburg GmbH im Auftrag der örtlich zuständigen Netzbetreiber (NB) tätig ist im Folgenden als Netzbetreiber bezeichnet. Zudem sind Gesetze, Verordnungen, Regelungen der einzelnen Bundesländer, der Berufsgenossenschaft, des Installateurvertrages und die jeweils geltenden allgemein anerkannten Regeln der Technik anzuwenden. Soll in Ausnahmefällen von den DVGW-TRGI oder sonstigen Regeln der Technik und anderer Bestimmungen abgewichen werden, so ist der Netzbetreiber vor Beginn der Arbeiten bzw. vor Beschaffung von Bauteilen zu informieren. Die THB sind Bestandteil des Installateurvertrages und werden in der jeweils aktuellen Fassung im Internet des Netzbetreibers veröffentlicht (www.gasnetz-hamburg.de). 2. ENTSTÖRUNGEN Der Netzbetreiber hat für die Entgegennahme von Meldungen und zur Behebung von Störungen einen flächendeckenden Bereitschaftsdienst eingerichtet, der rund um die Uhr verständigt werden kann. Gasnetz Hamburg GmbH: 040 53 79 93 98 3. INSTALLATEURVERZEICHNIS Vor Ausführung von Arbeiten an Installationen muss jedes Installationsunternehmen (IU) im Installateurverzeichnis des Netzbetreibers eingetragen sein. Die Voraussetzung für die Eintragung in das Installateurverzeichnis der Gasnetz Hamburg GmbH finden Sie unter: www.gasnetz-hamburg.de 4. ANMELDE- UND INBETRIEBSETZUNGSVERFAHREN Das Installationsunternehmen (IU) hat, gemäß DVGW-TRGI 2008 vor Beginn seiner Arbeit dem Netzbetreiber (NB) über Art und Umfang der geplanten Anlage bzw. der vorgesehenen Baumaßnahme Mitteilung zu machen. Diese Forderung ist einzuhalten, um zu prüfen, dass die ausreichende Versorgung der geplanten Anlage mit Gas sichergestellt ist. Die Anmeldung und Inbetriebsetzung von Gasinstallationen im Netzgebiet der Gasnetz Hamburg GmbH kann unter Verwendung des Vordruckes Anmeldung einer Gasinstallation über die Internetseite erfolgen. Der Vordruck: www.gasnetz-hamburg.de kann herunter geladen und ausgedruckt werden. Seit dem 01. Januar 2018 wird für die Anmeldung einer Gasinstallation in Hamburg keine Wertmarke mehr benötigt. Bereits erworbene und nicht mehr benötigte Wertmarken werden von der SHK-Prüf GmbH, Barmbeker Markt 19, 22081 Hamburg erstattet. Wertmarken werden nicht per Barzahlung ersetzt. Es ist ein formloser Antrag schriftlich bei der SHK-Prüf GmbH einzureichen. Dieser Antrag muss Anschrift und Kontodaten des Empfängers enthalten, sowie die zu ersetzende/-n Wertmarke/-en im Original. Seite 2 / 19

4.1 Prozessablauf für die Gasanmeldung Installateurunternehmen (IU) Das IU erstellt die Anmeldung einer Gasinstallation und sendet das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Formular an den zuständigen/beauftragten BBSF. Ansonsten ist der BBSF über den Vordruck für Feuerungsanlagen Anlage 6 (HH) zeitnah zu unterrichten. Bei Änderungen bzw. Gerätewechsel geht der NB davon aus, dass die Arbeiten innerhalb von 8 Wochen abgeschlossen sind, um dann von ihrem Prüfrecht Gebrauch machen zu können. Die Erklärung zur Inbetriebsetzung ist gleich zu unterschreiben. Über Fristverlängerungen ist der BBSF und der NB schriftlich zu informieren. Bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger/in (BBSF) Der BBSF bestätigt die Information zur geplanten Gasinstallation mit Unterschrift und gibt das Formular an den NB weiter. Netzbetreiber (NB) Der NB prüft die Anmeldung einer Gasinstallation sowie die Versorgungsmöglichkeit und sendet diese an das IU zurück. Änderungsbedarf wird umgehend mit dem IU abgestimmt. Bei Bedarf wird dem Kunden ein Vertragsangebot zum Netzanschluss zugesandt. Installateurunternehmen Das IU errichtet die Gasinstallation und erstellt die Anmeldung zur Inbetriebsetzung (Kästchen für Inbetriebsetzung ankreuzen) und sendet diese an den NB mit der Unterschrift der Erklärung zur Fertigstellung. Der Eingang der Anmeldung zur Inbetriebsetzung löst bei Bedarf den Versand für das Gas-Druckregelgerät und ggf. den Gaszähler aus. Netzbetreiber Der NB versendet das Gas-Druckregelgerät und ggf. den Gaszähler an das IU. Netzbetreiber Der NB entscheidet über das Prüfverfahren. Das IU wird darüber informiert. Installateurunternehmen Das IU nimmt die Anlage ordnungsgemäß in Betrieb und informiert den BSM über die Inbetriebsetzung. 5. ÖRTLICHE PRÜFUNGEN (QUALITÄTSSICHERUNG) Der Netzbetreiber führt im Rahmen der Qualitätssicherung örtliche Prüfungen von Anlagen durch. Grundlage für die Prüfungen ist der 15 der Niederdruckanschlussverordnung (NDAV). Hier ist festgelegt, dass der Netzbetreiber berechtigt ist, die Installation vor, während oder nach der Inbetriebsetzung zu prüfen. Zudem finden die Regelungen des Installateurvertrages und des DVGW-Arbeitsblattes G 1020 Anwendung. Bei der Prüfung von Gasinstallationen ist die Anwesenheit des verantwortlichen Fachmannes des IU grundsätzlich erforderlich. Es wird dem IU empfohlen, den ggf. anfallenden Aufwand für die örtlichen Prüfungen in seiner Kalkulation zu berücksichtigen. Die örtliche Prüfung erfolgt von Seiten des Netzbetreibers für den Installateur in der Regel kostenfrei. Der Netzbetreiber kann vom IU den Ersatz der entstehenden Aufwendungen verlangen, wenn nicht betriebsfähige Installationen zur Inbetriebsetzung gemeldet worden sind oder bei der Prüfung Mängel festgestellt werden, die eine Nachprüfung erforderlich machen. Auf Wunsch ist die Dokumentation vom IU vorzulegen. Die IU, welche mit dem Netzbetreiber keinen Installateurvertrag geschlossen haben (Gast-Eintragungen), dürfen die Inbetriebsetzung nur im Beisein eines Prüfers des Netzbetreibers oder nach Rücksprache mit dem Prüfer durchführen. 5.1 Standard-Installationen Die Prüfung dieser haushaltsähnlichen Standard-Installationen erfolgt stichprobenartig. Die Auswahl trifft der Netzbetreiber. Seite 3 / 19

5.2 Nicht Standard-Installationen Diese werden vorrangig geprüft. Hierzu zählen u.a. spezielle gewerbliche Anlagen wie gewerbliche Küchen, Hell- und Dunkelstrahler, Laboreinrichtungen, BHKW, sowie Anlagen mit einer Nennleistung ab 350 kw sowie erdverlegte Außenleitungen auf privatem Grund. 6. NETZANSCHLUSS Vor der Errichtung einer neuen Gasinstallation muss sich das Installationsunternehmen davon überzeugen, dass eine Versorgung der Anlage mit Gas sichergestellt ist. Für eine Gesamtnennbelastung bis 50 kw ist die Versorgung grundsätzlich möglich, wenn die Nachbarhäuser links und rechts mit Gas versorgt werden. In allen anderen Fällen ist eine Anfrage bei dem Netzbetreiber notwendig. Es wird grundsätzlich ein Übergabedruck von 23 mbar zur Verfügung gestellt. In begründeten Ausnahmen kann nach erforderlicher Prüfung ggf. auch ein größerer Übergabedruck bereitgestellt werden. Dies ist schriftlich zu beantragen und ist Bestandteil des jeweiligen Netzanschlussvertrages bzw. Erdgasliefervertrages mit dem Kunden. 7. ERDGASINSTALLATION 7.1 Leitungsanlage Die Aufstellung von Gas-Druckregelgeräten, Gaszählern oder das Installieren von lösbaren Verbindungen ist in allgemein zugänglichen Räumen zu vermeiden. Bei einem Druck von über 1 bar oder 100000 Pascal (Pa) an der Hauseinführung (HAE) müssen die Verschraubungen (z.b. des Gas-Druckregelgeräts) eingangsseitig passiv gesichert werden (z. B. Sicherheitsschelle). Aushärtende Klebstoffe zur passiven Sicherung gegen Eingriffe von Unbefugten dürfen nicht in Verbindung mit Zählern und Gas-Druckregelgeräten eingesetzt werden. Bei Kunststoffleitungen ist der Nachweis der Rohrweitenberechnung der Anmeldung beizufügen. Es wird empfohlen, die Verbindung von der Hauptabsperreinrichtung bis zum Gasdruckregelgerät in Metall auszuführen, damit der Einbau von zusätzlichen Strömungswächtern vermieden werden kann. Für die Verlegung von erdverlegten Außenleitungen sind besondere Regeln zu beachten, die in einem Merkblatt zusammengestellt und im Internet veröffentlicht sind. Die Bemessung von Gasleitungsanlagen mit einem höchstzulässigen Betriebsdruck über 1 bar (100000 Pa) nach dem Gas-Druckregelgerät ist mit dem Netzbetreiber abzustimmen. Schweißverbindungen dürfen nur von qualifizierten Schweißern ausgeführt werden. Die Qualifikation gilt als nachgewiesen, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind: Für das Gasschmelzschweißen von Stahlrohren und Formstücken im Niederdruckbereich 100 mbar (10000 Pa) max. zulässiger Betriebsdruck und bei einer wanddicke 4,0 mm: die Schweißerqualifikation nach DVS-Merkblatt 1902 Teil 1,,Schweißen in der Hausinstallation Stahl- Anforderungen an Betrieb und Personal und als Anforderung an die Schweißnahtgüte das DVS-Merkblatt 1902 Teil 2,,Schweißen in der Hausinstallation Stahl- Rohre, Schweißprozesse, Befund von Schweißnähten. Für das Schweißen von Stahlrohren und Formstücken im Mitteldruckbereich über 100 mbar (10000 Pa) bis 1 Bar (100000 Pa) max. zulässiger Betriebsdruck oder bei Wanddicken 4,0 mm: die Schweißerqualifikation nach DIN EN ISO 9606-1,,Prüfung von Schweißern Schmelzschweißen Teil 1: Stähle und als Anforderung an die Schweißnahtgüte Anforderungsstufe B gemäß DVGW Arbeitsblatt GW 350. Seite 4 / 19

Für das Schmelzschweißen von Kupferrohren: die Schweißqualifikation nach DIN EN 9606-3,,Prüfung von Schweißern Schmelzschweißen Teil 3: Kupfer und Kupferlegierungen. Flanschverbindungen sind in Anlehnung an die DVGW Information Gas Nr. 19 herzustellen. Angaben zu Anzugsmomenten der entsprechend zugelassenen Dichtungen und Schrauben sind der DVGW Information Gas Nr. 19 zu entnehmen. Die für Gasanlagen zugelassenen Verbindungselemente sind in DIN 30690-1 angegeben. 7.2 Potenzialausgleich Seit 1. Oktober 1970 wird mit VDE 0190/10.70 für neu zu errichtende elektrische Verbrauchsanlagen der Hautpotenzialausgleich gefordert. In Gebäuden mit haustechnischen Anlagen vor diesem Datum, sollte dem Hauseigentümer dringend empfohlen werden, eine Überprüfung der elektrischen Schutzmaßnahmen durchführen zu lassen. Die Gasinstallation ist wie alle anderen metallenen Leitungen an den Hauptpotenzialausgleich anzuschließen. Ausnahmen bilden die Gasleitungen aus nichtmetallenen Werkstoffen wie Kunststoffrohre bzw. Verbundrohre. Der Installateur und Heizungsbauer hat dafür Sorge zu tragen, dass die erstellte Leitungsanlage an den Potenzialausgleich angeschlossen wird. Ist in einem Neubau dieser Arbeitsschritt der Errichtung des Potenzialausgleichs aufgrund z.b. mangelnder Baukoordinierung noch nicht erledigt, so muss das IU dieses schriftlich dokumentieren und den Betreiber auffordern, dies zu veranlassen. Bei Neuerstellung oder Änderungsarbeiten einer Gasinstallation in Bestandsgebäuden bzw. Bestandsanlagen mit fehlendem Potenzialausgleich muss das IU den Betreiber auffordern, den Potenzialausgleich nachzurüsten. 7.3 Prüfung von Leitungsanlagen In neuen Leitungsanlagen oder in bestehenden Leitungsanlagen, an denen Arbeiten durchgeführt wurden, darf nur Erdgas eingelassen werden, wenn die vorgeschriebenen Prüfungen, gemäß Abschnitt 5.6 Prüfung von Leitungsanlagen des DVGW Arbeitsblatt G600 TRGI 2008, erfolgreich durchgeführt wurden. Die Ergebnisse dieser Prüfungen sind zu dokumentieren. Bei Leitungen mit einem Betriebsdruck über 100 mbar (10000 Pa) wird für die Durchführung der kombinierten Belastungsund Dichtheitsprüfung die zusätzliche Verwendung eines schreibenden Temperaturmessgerätes empfohlen. 8. GASGERÄTE Es dürfen nur Gasgeräte aufgestellt werden, die geeignet sind, mit Erdgas der Gruppe E (H) (nach DVGW Arbeitsblatt G 260) im Wobbe-Index-Bereich von 12,0 bis 15,7 kwh/m 3 betrieben zu werden. Damit sind sie für den SRG-Betrieb geeignet. Gasgeräte mit der Kennzeichnung EE-H 15,0 oder EE-15,0 oder der werkseitigen Einstellung auf Erdgas der europäischen Prüfgasgruppe E, 20 mbar bzw. der Kategorie I 2E, I 2ELL, II 2ELL3B/P, II 2E3B/P, I 2R, I 2N bzw. II 2R3R erfüllen diese Anforderungen (s. Typenschild, Herstellerangaben). Bei neuen Gasgeräten, die eine CE-Kennzeichnung tragen müssen, ist anhand der Herstellerangaben zu prüfen, ob diese für den Betrieb mit Erdgas der europäischen Prüfgasgruppe E und für einen Anschlussdruck von 20 mbar (2000 Pa) geeignet sind (Typenschild G 20, 20 mbar ). Nach Prüfung der Gasgeräteeinstellung und Funktionsprüfung des Gasgerätes (Angaben der Hersteller sind zu beachten) hat sich der Installateur zu vergewissern, dass der Anschlussdruck innerhalb des Bereiches von 18 25 mbar (1800 2500 Pa) bzw. vorrangig des vom Hersteller angegebenen Anschlussdruckbereiches liegt. 8.1 Besondere Anforderungen Vor der Aufstellung von Haushaltskochgeräten mit Brennstellen ohne Zündsicherung ist eine Abstimmung mit dem Netzbetreiber und dem bevollmächtigten Bezirks-Schornsteinfegermeister notwendig. Der Betrieb eines Gas-Durchlaufwasserheizers ohne Abgasanlage ist nur möglich, wenn durch eine besondere Sicherheitseinrichtung des Gasgerätes Seite 5 / 19

sichergestellt ist, dass das Gerät nur betrieben werden kann, wenn in 1 m 3 Luft des Aufstellraumes nicht mehr als 30 cm 3 Kohlenmonoxid (30 ppm CO) enthalten ist. 8.2 Einstellwerte für Erdgas Die Einstellwerte und deren Berechnung, für das im Netzgebiet des Netzbetreibers verteilte Erdgas, sind der Anlage 3a zu entnehmen. Alle Gasgeräte, die nicht schon vom Hersteller entsprechend eingestellt geliefert werden, sind nach der SRG-Methode einzustellen. Mit Inbetriebnahme des Gasgerätes ist die Einstellung der Nennbelastung gem. Herstellerangaben zu überprüfen und ggf. anzupassen. Hierzu zählt auch die Funktionsprüfung der Abgasanlage. 9. INBETRIEBSETZUNG Die Inbetriebsetzung der Gasinstallation einschließlich des Einbaus von Gas-Druckregelgerät und Gaszähler erfolgt bei dem Netzbetreiber in der Regel durch das eingetragene IU. Bei der Inbetriebsetzung von Gasinstallationen ist die Hauptabsperreinrichtung (HAE) langsam und umsichtig zu öffnen, damit der Gasströmungswächter außerhalb des Gebäudes nicht auslöst. Vor dem Einlassen von Gas in Leitungsanlagen nach kurzzeitiger Betriebsunterbrechung ist entweder eine Druckmessung (30 mbar 3000 Pa) oder eine Gebrauchsfähigkeitsprüfung durchzuführen. Unterrichtung des Betreibers Der Betreiber der Anlage ist über deren Handhabung zu unterrichten, insbesondere sind ihm die Bedienungsanleitung (in deutscher Sprache) der Gasgeräte sowie die Instandhaltungshinweise zu übergeben. 1. Protokoll über Belastungs- und Dichtheitsprüfung für Erdgasinstallationen 2. Inbetriebnahme- und Einweisungsprotokoll für Erdgasinstallationen Auf die Notwendigkeit einer regelmäßigen Wartung der Gasgeräte ist hinzuweisen. Es ist über die getroffenen Maßnahmen zur Verbrennungsluftversorgung und Abgasführung zu unterrichten und darauf hinzuweisen, dass diese nicht nachteilig verändert werden dürfen. Instandhaltung von Erdgasinstallationen Die Instandhaltung der Erdgasinstallation ist die Gesamtheit der Maßnahmen zur Feststellung und Beurteilung des Ist- Zustandes sowie zur Bewahrung und Wiederherstellung des Soll-Zustandes und gliedert sich in: Sichtkontrolle Inspektion Wartung Instandhaltung Wobei nur die Sichtkontrolle vom Betreiber der Erdgasinstallation (Kunden) vorgenommen werden darf. Die Inspektion, Wartung und Instandhaltung sind von einem IU durchzuführen. 10. GASDRUCKREGELGERÄTE Für Informationen s. Anlage 1,, Merkblatt Gasdruckregelgerät Einbau, Funktionsprüfung und Inbetriebnahme von Gasdruckregelgeräten (GDR) bei Haushalts- und Kleingewerbekunden im Netzgebiet Gasnetz Hamburg GmbH. 10.1 Gasströmungswächter Bei der Gasnetz Hamburg GmbH werden ausschließlich Erdgasdruckregelgräte ohne integrierten Gasströmungswächter (GS) eingebaut. Der Einbau des GS erfolgt grundsätzlich nach dem Regelgerät und durch den Installateur. Der GS ist somit Teil der kundeneigenen Anlage. Die Dimensionierung der Leitung und die entsprechende Auswahl des GS haben gemäß TRGI zu erfolgen. Die Wirksamkeit des GS muss hierbei sichergestellt werden. Seite 6 / 19

11. GASZÄHLER Die Mindestanforderungen für Messeinrichtungen sind auf der Internetseite des Netzbetreibers (s. Link Anlage 4) veröffentlicht. Mindestmaße für den Messplatz: Mindestmaße für den für den MeMessplatz: Werden andere Messstellenbetreiber gewählt, ist in jedem Fall der Druckverlust des Gaszählers entsprechend der Herstellerangaben zu beachten. Die vom Netzbetreiber gelieferten Gaszähler erfüllen die Anforderungen des Diagrammverfahrens der DVGW- Die vom Netzbetreiber gelieferten Gaszähler erfüllen die Anforderungen des Diagrammverfahrens der DVGW-TRGI. TRGI. G40 (340 mm), Das Gewicht der G40 (340 mm), G65 Balgengaszähler G40 wird mit einem Das Gewicht Zählerunterbau abgefangen. der Balgengaszähler G40 wird mit Der einem brandsichere Zähler- Zählerunterbau abgefangen. hat eine Mindesthöhe von 200 mm - Anschluss Gas- an Anschluss Messbereich an Messbereich Der brandsichere r- Leitungsanlage zähler- größe Qmin und Qmax Qmin [ mm] Qmax [ mm] [ mm] [ mm] [ mm] [ mm] [ mm] [ mm] [ mm] [ mm] [ mm] [ mm] Leitungsanlage (m³/h) A (m³/h) B A C B D C E D F E Zählerunterbau hat eine aufzuweisen. F Mindesthöhe e und von 200 mm Z) Anschluss (BKZ) an Anschluss an aufzuweisen. Einstutzenzähler Einstutzenzähler DN 25 / R 1" DN 25 / R 1",5 2,5 0,025 4 0,025 120 4 110 120 600 110250 600 500 250 250 500 250 G 2 G 2 Gas- Anschluss an Messbereich DN 25 / R 1" DN 25 / R 1" Gaszähler- G 4 zähler-anschluss größe 0,04 Leitungsanlage 6 0,04 120 und 6 (m³/h) Messbereich 110 120 600 (m³/h) A 110 A 250 600 B 500 C 250 C 250 D D 500 E 250 F F G größe 2 (BKZ) Anschluss G 2 an Einstutzenzähler und Qmin Qmax [ mm] [ mm] [ [ mm] [ mm] [ [ [ mm] [ mm] [ [ mm] DN 25 G 2,5 / R (BKZ) 1" DN 25 25 / R / Anschluss R 1 1" G 2 an Qmin 0,025 / Qmax 4 120 110 600 mm] 250 mm] mm] 500 mm] 250 G 6 0,06 10 0,06 130 10 110 130 640 110250 640 500 250 280 500 280 G 2 G Einstutzenzähler 2 G 4 DN 25 / 1 G 2 0,04 6 120 110 600 250 500 250 DN 40 / R 1½" DN 25 / R 1" G 2,5 DN 40 / R 1½" 6 0,025 4 120 110 600 500 250 G 616 DN 0,16 25 / R 1 25 G 2 2 0,16 140 0,06 110 140 810 110 130 320 810 110 650 640 320 440250650 500 440 280 G 2¾ G 2¾ DN 50 16 / R 2 DN 25 / R 1" G 4 DN 40 50 / / R R 1½ 2 G 2¾ 0,040,16 6 25 120 140 110 810 600 320 250 500 650 250 440 5 G 25 0,25 40 G 2 0,25 200 110 200 950 110360 950 730 360 490 730 490 Flansch DN 50 Flansch DN 50 G 25 DN 50 / R 2 Flansch DN 50 0,25 40 200 110 950 360 730 490 Flansch DN 65 25 / R 1" G 6 Flansch DN 65 0 G 40 0,40 65 0,06 10 130 110 640 250 500 280 40 Flansch DN 80 100 G Flansch 2 0,40 270 65 200 2701350 200420 1350900 420 550 900 550 Flansch DN 100 DN 100 0,40 65 270 200 1350 420 900 550 Flansch DN 80 Flansch DN 40 80 / R 1½" 5 G 65 G 16 0,65 100 0,65 320 100 Flansch DN 125 0,16 200 25 3201475 140 200490 1475 110 1000 490 810660 320 1000 650 660 Flansch DN 125 440 G 2¾ DN 50 / R 2 urchflusswerte Die Durchflusswerte dienen G 25 zur Orientierung dienen 0,25 40 200 110 950 360 730 490 Flansch dienen zur DN zur bei 50 Orientierung Anlagenveränderung. bei bei Anlagenveränderung. Bei Neuanlagen Bei Neuanlagen Bei wählt Neuanlagen der wählt der wählt Netzbetreiber der die Zähler- etreiber die Netzbetreiber Zählergröße entsprechend die entsprechend Zählergröße den Flansch Angaben den DN entsprechend auf 80 Angaben der Gasanmeldung auf den der Angaben Gasanmeldung aus. auf der aus. Gasanmeldung aus. G 40 0,40 65 270 200 1350 420 900 550 Flansch DN 100 ung für Gaszähler Dichtung für für Gaszähler Gaszähler Verschlusskappe Verschlusskappe für für Gaszähler Gaszähler für Gaszähler Die Durchflusswerte dienen zur Orientierung bei Anlagenveränderung. Bei Neuanlagen wählt der Netzbetreiber die Zählergröße entsprechend den Angaben auf der Gasanmeldung aus. Dichtung für Gaszähler Verschlusskappe für Gaszähler 1 bar (2 rote PN Markierungen 0,1 bar (2 rote am Markierungen Rand) am Rand) PN 0,1 bar (2 rote Markierungen am Rand) reinbau 11.1 Zählereinbau PN 0,1 bar (2 rote Markierungen am Rand) r Installation Bei der von Installation Einstutzengaszählern von Einstutzengaszählern ist entweder ein ist verzinktes entweder Anschluss-T-Stück ein verzinktes Anschluss-T-Stück Seite 7 / 19 rüfstutzen mit oder Prüfstutzen ein Spezialanschlusshahn oder ein Spezialanschlusshahn mit Prüfstutzen mit zu verwenden. Prüfstutzen zu verwenden.

11.1 Zählereinbau Bei der Installation von Einstutzengaszählern ist entweder ein verzinktes Anschluss-T-Stück mit Prüfstutzen oder ein Spezialanschlusshahn mit Prüfstutzen zu verwenden. Wenn der Verbrauch kleiner Gasmengen möglich ist (Zündflamme, Kochstellenbrenner, Teillast usw.), ist zu prüfen, ob der Gaszähler diesen Verbrauch erfasst. Bei Gaszählern ab G 100 ist aus Gründen der Versorgungssicherheit ein absperrbarer Umgang einzubauen. Der Umgang ist durch Einbau einer Absperreinrichtung in geschlossener Stellung der Umgangsarmatur gegen unbefugtes Öffnen zu sichern (z.b. plombieren). Bei Anlagen mit einer Verwendung von Drehkolbenzähler (DKZ) ab G40 sind Projektabhängig. Hier für benötigen wir die Einlaufstrecke und Auslaufstrecke um die Fließrichtung der DKZ einzustellen. Des Weiteren ist die Inbetriebnahme der DKZ vorab unserem Messstellenbetreiber mitzuteilen (min. 14 Tage vorher). Bei einer Nennbelastung > 500 kw oder bei einem voraussichtlichen Jahresverbrauch > 1,5 Mio. kwh ist eine detaillierte Abstimmung mit dem Netzbetreiber (mindestens 8 12 Wochen vorher) erforderlich. Die gültigen Einbauvorschriften/Installationshinweise sowie der Lieferumfang werden projektbezogen ausgehändigt. 11.2 Zählerausbau Nicht mehr benötigte Gaszähler sind an den von uns beauftragten Logistikdienstleister zu senden bzw. ist eine Annahme an den Netzcenter-Standorten der Gasnetz Hamburg GmbH möglich. Bitte beachten Sie unser Merkblatt zum Zählerversand (s. Anlage 5) Zusatzkosten durch Umbau des Zählers im Rahmen von Veränderungen/Modernisierung von Zwei- auf Einstutzenzähler werden nicht vom Netzbetreiber übernommen. 12. LOGISTIK Der Netzbetreiber liefert das GDR ggf. den Gaszähler bis G 25, die zugehörigen Dichtungen und ggf. die Kunststoffschelle zur Manipulationsabwehr gegen eine Aufwandspauschale (für die Lieferung) direkt an die Firmenadresse des IU. Die in Empfang genommenen Zähler sind spätestens nach drei Werktagen in die Kundenanlage einzubauen. Sollte der Einbautermin nicht eingehalten werden können, ist vor Ablauf der Frist dem zuständigen Netzbetreiber ein neuer Einbautermin mitzuteilen. Die Aufwandspauschalen für die Lieferung der Gaszähler und Regler, siehe Anlage 5. Weiteres Zubehörmaterial (z. B. Einlegeteil mit Überwurfmutter, Gaszähler-Anschlussstück/ Kopfstück mit Wandhalterung) sind über den Fachgroßhandel zu beziehen. Bitte beachten Sie, dass für die Gaszähler und Gasdruckregelgeräte mit Lieferzeiten für Zähler ab G 40 (ca. 12 Wochen und mehr benötigen) und für Regler ab einer Leistung von ca.-1500 kw (ca. 8 Wochen) zu rechnen sind. Sensibilisieren Sie bitte auch ihre Auftraggeber! Seite 8 / 19

Anlage 1 Merkblatt Gas-Druckregelgeräte EINBAU, FUNKTIONSPRÜFUNG UND INBETRIEBNAHME VON GAS-DRUCKREGELGERÄ- TEN (GDR) BEI HAUSHALTS- UND KLEINGEWERBEKUNDEN IM NETZGEBIET DER GAS- NETZ HAMBURG GMBH IM NACHFOLGENDEM ALS NETZBETREIBER BEZEICHNET 1. ALLGEMEINES Der Einbau und die Inbetriebnahme der GDR mit einem Ausgangsdruck von 23 mbar (2300 Pa) erfolgt bis zu nachfolgend genannten Grenzen durch das Vertragsinstallateurunternehmen (VIU): Gas-Druckregelgeräte im Niederdruck DN 100. Gas-Druckregelgeräte mit 2-stufiger Regelung (hier Druckbereich PN 1 5). Regelgeräte mit größerem Ausgangsdruck, größerer Nennweite sowie 1-stufige Mitteldruckregelgeräte werden durch Mitarbeiter des Netzbetreibers oder dessen Beauftragte eingebaut und in Betrieb gesetzt. Bei der Inbetriebsetzung ist das GDR auf Funktion zu prüfen. Diese Prüfung ist zu dokumentieren. Ist für bestimmte prozess- oder verfahrenstechnische Anlagen ein Fließdruck von über 23 mbar (2300 Pa) am Ausgang des GDR erforderlich, ist mindestens 8 Wochen vor Bauausführung eine Zustimmung von dem Netzbetreiber einzuholen und auf der Gasanmeldung zu vermerken. Hier ist schriftlich nachzuweisen, dass ein höherer Druck technisch erforderlich ist. Nicht mehr benötigte GDR sind nach dem Ausbau mit Verschlusskappen zu verschließen und bei dem Netzbetreiber abzugeben. Dabei sind Gerätenummer, Datum der Demontage und Geräte-Aufstellort zu dokumentieren. 2. GAS-DRUCKREGELGERÄTE IM NIEDERDRUCK Die ND-GDR werden direkt auf die Hauptabsperreinrichtung (HAE) montiert. Falls erforderlich, ist der Axialausgleich direkt dahinter auszuführen. GDR im Niederdruckbereich dürfen horizontal oder vertikal eingebaut werden. Zudem muss die Fließrichtung eingehalten werden. Die folgende Tabelle dient zur Beurteilung, ob die Leistungsfähigkeit des vorhandenen Regelgerätes mit 23 mbar (2300 Pa) Ausgangsdruck bei Änderungen/Erweiterungen von bestehenden Gasinstallationen ausreichend ist. Gasnetz Hamburg GmbH Bezeichnung Durchfluss [Nm³/h] Erdgas Nennweite DN [mm] Anschluss Einbaulage/Baulänge (mm) ND GDR MOP 0,1 DN 25 15 25 G 1 1/2" H*/ V** / 140 ND GDR MOP 0,1 DN 50 40 50 G 2 3/4" H*/ V** / 210 Elster HR 80 VS MOP 0,1 150 80 DN 80 Flansch H*/ V** / 310 Elster HR 100 VS MOP 0,1 200 100 DN 100 Flansch H*/ V** / 350 2 x Elster HR 80 VS MOP 0,1 300 80 DN 80 parallel H*/ V** / 310 2 x Elster HR 100 VS MOP 0,1 400 100 DN 100 parallel H*/ V** / 350 H*) = horizontal V**) = vertikal (Einbaulage sowohl horizontal als auch vertikal möglich!) Seite 9 / 19

3. GAS-DRUCKREGELGERÄTE IM MITTELDRUCK (MD-GDR) MD-GDR werden direkt auf die HAE montiert. Falls erforderlich, ist der Axialausgleich direkt dahinter auszuführen. Es sind ausschließlich die von dem Netzbetreiber mitgelieferten Dichtungen zu verwenden. Diese Dichtungen sind mit sechs roten Farbmarkierungen am Rand gekennzeichnet und bis PN 5 zugelassen. Die von dem Netzbetreiber verwendete Kunststoffschelle zur Manipulationsabwehr an der HAE ist vor der Montage des MD-GDR zerstörend zu entfernen. Nach erfolgter Montage des GDR ist die mitgelieferte Kunststoffschelle um die Eingangsverschraubung des GDR zu montieren. Die folgende Tabelle dient zur Beurteilung, ob die Leistungsfähigkeit des vorhandenen Regelgerätes mit 23 mbar (2300 Pa) Ausgangsdruck bei Änderungen/Erweiterungen von bestehenden Gasinstallationen ausreichend ist. Gasnetz Hamburg GmbH Bezeichnung Durchfluss [Nm³/h] Erdgas Nennweite DN [mm] Anschluss Einbaulage/Baulänge (mm) MD GDR 2stufig, MOP 5 10 25 DN 25 G 1 1/2 H*/V** / 140 MD GDR 2stufig, MOP 5 18 25 DN 25 G 1 1/2 H*/V** / 140 Elster MR 25 MG, MOP 1 35 25 G 1 1/2" H*/V** / 140 Elster MR 25 MG, MOP 5 33 25 G 1 1/2" H*/V** / 140 Elster MR 50 SF, MOP 1 220 50 DN 50 Flansch H* / 220 2 x Elster MR 50 SF, parallel, MOP 1 300 50 DN 50 Flansch H* / 220 Elster MR 50 SF, MOP 5 150 50 DN 50 Flansch H* / 220 2 x Elster MR 50 SF, parallel, MOP 5 300 50 DN 50 Flansch H* / 220 Rombach RMG 370, PN 16 650 50 DN 50 Flansch H* / 254* H*) = horizontal V**) = vertikal (Einbaulage sowohl horizontal als auch vertikal möglich!) *) Baulänge 250 mm optional Seite 10 / 19

4. EINBAU, FUNKTIONSPRÜFUNG UND INBETRIEBNAHME DER ND- UND MD-GDR 4.1. Einbau Das GDR vor dem Einbau auf Transportschäden untersuchen. Entfernen der Verschlusskappen bzw. Klebefolien. Prüfen und sicherstellen, dass Gasleitungen innen sauber sind. Beim Einbau ist zu beachten, dass das Sicherheitsabsperrventil (SAV) und die Prüfstutzen leicht erreichbar sind. Zudem muss die Fließrichtung eingehalten werden. Für MD-GDR lageunabhängiger Einbau (s. Tabelle). ND-GDR lageunabhängiger Einbau (s. Tabelle). Keine direkte Berührung des GDR mit dem Mauerwerk. Die mitgelieferten Dichtungen (HTB bis 5 bar) sind am Ein- und Ausgang einzusetzen. Die mitgelieferte Manipulationsschelle (PN 5) ist nach der Dichtheitsprüfung an der Eingangsverschraubung anbringen (s. Bild S. 13). Achtung: Das GDR darf bei der Belastungs- und Dichtheitsprüfung der Gasinstallation (Betriebsdruck größer 100 mbar = 10000 Pa) nicht mit einbezogen werden (z. B. Steckscheiben setzen)! 4.2. Funktionsprüfung MD-GDR Geeignetes Prüfgerät (U-Rohr-Manometer, zugelassene elektronische Messgeräte) zur Messung des Ausgangsdrucks am Prüfanschluss des GDR oder vorhandene andere Prüfmöglichkeit hinter dem GDR anschließen. Eine Absperreinrichtung hinter dem GDR schließen, vor dem GDR öffnen, dabei die Druckanzeige beobachten. Evtl. SAV entriegeln und das Öffnen der Gasmangelsicherung abwarten. Absperreinrichtung hinter dem GDR langsam öffnen und nach Erreichen des Schließdrucks am Druckmessgerät den Schließdruck ablesen und notieren. Der Schließdruck liegt bis ca. 30 % über dem Fließdruck. Zum Prüfen des Ansprechdruckes des SAV ist die Absperreinrichtung hinter dem GDR zu schließen und der Druck wird langsam durch geeignete Maßnahmen solange angehoben bis das SAV auslöst. Ein schnelles Druckanheben kann das Messergebnis erheblich verfälschen! Während dieses Vorganges ist die Druckanzeige zu beobachten und der Wert zu notieren. Der Abschaltdruck liegt im Toleranzbereich von ca. 80 100 mbar (8000-10000 Pa) liegen. Die nachgeschaltete Leitungsanlage drucklos machen und das SAV auf Dichtheit prüfen. Es darf sich kein Druck hinter dem Regler aufbauen. Sofern abweichende Messergebnisse im Schließ- und Abschaltdruck sowie in der Dichtheit des SAV vorliegen, darf der Regler nicht in Betrieb genommen werden. Der Netzbetreiber ist zu informieren! 4.3. Inbetriebnahme SAV entriegeln und das Öffnen der Gasmangelsicherung abwarten. Absperreinrichtung hinter dem GDR langsam öffnen. Einlassen von Gas gemäß Technische Regeln für Gasinstallationen (TRGI). Gasgeräte mit der größten Wärmeleistung in Betrieb nehmen, Fließdruck ablesen und notieren. Messgerät entfernen und Prüfanschluss auf Dichtheit prüfen. 4.4. Dokumentation Reglerprüfung MD/ND Die festgestellten Messwerte wie Fließ- und Schließdruck (ND/MD Regler) sowie SAV-Abschaltdruck (nur MD Regler) sind zu dokumentieren. Das Formular zur Dokumentation kann als PDF unter www.gasnetz-hamburg.de heruntergeladen und auch für ND Regler verwendet werden. Seite 11 / 19

Dichtungen für Gas-Druckregelgeräte Elastomerdichtungen Dichtung nur für ND-Regler PN 0,1 bar da = 44 mm, di = 32 mm, t = 6 mm (2 rote Markierungen am Rand). Dichtungen aus synthetischen Fasern HTB Dichtung für ND und MD- Regler PN 5 bar (6 rote Markierungen am Rand). Actaris SER 10 Gas-Druckregelgerät mit Gasmangelsicherung Einbaulage waagerecht oder senkrecht, Typenschild nach vorne, Ausführung mit Verschraubung G 1 ½. Das geschlossene SAV wird mittels Schraubendreher (5-mm- Klinge o. ähnlich) geöffnet. Dazu wird die Klinge des Schraubendrehers in die Aussparung der SAV-Rückholstange gestellt. Durch Abkippen des Schraubendrehers gegen die Gehäusenase des Stellgliedgehäuses wird die SAV-Rückholstange nach außen gedrückt. Diese Position wird solange beibehalten, bis der sich einstellende Ausgangsdruck das SAV in der Offen-Stellung hält. ELSTER M2R Gas-Druckregelgerät mit Gasmangelsicherung. Einbaulage waagerecht oder senkrecht, Typenschild nach vorne, Ausführung mit Verschraubung G 1 ½. Zum Öffnen des SAV wird der Entriegelungsknopf langsam gezogen. RMA RMV 25 Gas-Druckregelgerät mit Gasmangelsicherung. Einbaulage waagerecht oder senkrecht, Typenschild nach vorne, Ausführung mit Verschraubung G 1 ½. Zum Öffnen des SAV wird die Abdeckkappe entfernt und umgedreht auf die Ventilspindel aufgeschraubt. Durch langsames Ziehen wird das SAV entriegelt. Danach wird die Kappe wieder wie im Auslieferzustand vorgefunden verschraubt. Seite 12 / 19

GMT MKRA 525 Gas-Druckregelgerät mit Gasmangelsicherung. Einbaulage waagerecht oder senkrecht, Federdom waagerecht nach vorn, Ausführung mit Verschraubung G 1 ½. Zum Öffnen des SAV wird der Entriegelungsknopf langsam gezogen. Sicherungsschellen für Verschraubungen an Gas-Druckreglern und Gaszählern entspr. DVGW-TRGI in allgemein zugänglichen Räumen. Seite 13 / 19

Anlage 2 Reglerprüfung DOKUMENTATION UND ABLAUF DER MD/ND REGLERPRÜFUNG DURCH DAS VIU (Messung von Schließdruck (Ruhedruck), Fließdruck und SAV-Abschaltung) 1. Geeignetes Prüfgerät (U-Rohr, Digitalmessgerät usw. ) hinten an der Prüföffnung des Regelgeräts anschließen. Erste Absperreinrichtung hinter dem Regelgerät schließen. 2. HAE langsam öffnen und dabei den Druckanstieg beobachten (ggf. muss das SAV entriegelt werden) und das Öffnen der Mangelsicherung abwarten. Absperreinrichtung hinter GDR langsam öffnen und nach Erreichen des Schließdrucks (Ruhedruck) den Druck am Druckmessgerät ablesen und dokumentieren. Der Schließdruck liegt bis ca. 30 % über dem Fließdruck. Bei ND-Regelgeräten sind nur die Punkte 1 2 und 5 6 zu beachten. 3. Absperrung vor dem Zähler schließen und dann mit einem Blasebalg den Druck soweit aufbauen (zu schnelles aufpumpen vermeiden und Druckanstieg beobachten), bis das SAV hörbar auslöst. Sofort aufhören zu pumpen, den Wert (SAV-Abschaltdruck) ablesen und diesen dokumentieren. Der Abschaltdruck sollte in einem Toleranzbereich von ca. 80 100 mbar liegen. 4. Nachgeschaltete Rohrleitung drucklos machen und SAV auf Dichtheit prüfen (Es darf sich bei geschlossenem SAV kein Druck hinter dem Regler aufbauen). Nun, unter Beobachtung des Druckanstiegs, das SAV langsam wieder entriegeln. 5. Gasgerät gemäß TRGI in Betrieb nehmen und bei Volllast den Fließdruck am Messgerät ablesen und dokumentieren. 6. HAE schließen, Messgerät abbauen, Prüfstopfen wieder eindrehen (es darf nur der Prüfstopfen eingeschraubt werden, welcher bei dem Regelgerät eingebaut war. Bei Verlust bitte sofort an Gasnetz Hamburg melden, kein Provisorium einbauen), Anlage durch langsames Öffnen der HAE wieder gemäß TRGI in Betrieb nehmen. Prüfstopfen mit Schaumbildenden Mittel auf Dichtigkeit prüfen. Wichtig: Sofern abweichende Messergebnisse im Schließ- und Abschaltdruck sowie in der Dichtheit des SAV vorliegen, darf der Regler nicht in Betrieb genommen werden. Der zuständige Netzbetreiber ist zu informieren. FUNKTIONSPRÜFUNG REGELGERÄT Typ Fabr. - Nr. Schließdruck (Ruhedruck) Fließdruck SAV Pso Firma (Vertragsinstallationsunternehmen) Ort, Datum Unterschrift des Installateurs Seite 14 / 19

Anlage 3/3a Erdgas - Kennwerte FÜR DIE ÖFFENTLICHE VERSORGUNG MIT ERDGAS Der Netzbetreiber liefert Gas der 2. Gasfamilie, Gruppe E (H), nach DVGW-Arbeitsblatt G 260 (Als Odoriermittel wird grundsätzlich das Spotleak 1005 eingesetzt.) Kennwert Zeichen Einheit Erdgas H Wobbe-Index W S,n kwh/m³ 15,0 Brennwert H S,n kwh/m³ 12,1 Relative Dichte d 0,65 Heizwert H I,n kwh/m³ 11,0 Betriebsheizwert *) H I,B kwh/m³ 10,6 Analyse in Volumeneinheiten Methan CH 4 % 85,0 Ethan C 2 H 6 % 8,7 Propan C 3 H 8 % 2,9 Höhere Kohlenwasserstoffe C 4 + % 0,6 Stickstoff N 2 % 1,8 Kohlenstoffdioxid CO 2 % 1,0 m³ Luft/m³ Gas Luftbedarf (n = 1) L min m³ Luft/kWh (H I ) m³ Abgas/m³ Gas Abgasvolumen (feucht, n = 1) m³ Abgas/kWh (H I ) Abgasdichte (feucht, n = 1) kg/m³ Abgas 1,25 Wasserdampfgehalt kg/m³ Abgas 0,15 Taupunkt C 58 10,40 0,95 11,50 1,05 Kohlenstoffdioxid (trocken) CO 2, max % 12,2 Kohlenstoffdioxid Emissionsfaktor CO 2 g/kwh 200,0 Zündtemperatur C 640 max. Flammentemperatur C 1960 Zündgrenzen (Gas in Gas/Luft-Gemisch) Vol-% 4 bis 17 (Vielfaches von n) 0,5 bis 2,3 *) Der Betriebsheizwert bezieht sich auf den Zustand: 15 C, 1,033 bar. Alle anderen Volumenangaben beziehen sich auf den Normzustand: 273,15 K = 0 C und 1013,25 mbar. Seite 15 / 19

KENN- U. EINSTELLWERTE FÜR ERDGAS H IM VERSORGUNGSGEBIET DER GASNETZ HAMBURG GMBH kwh/m³ MJ/m³ Betriebsheizwert H I,B 10,6 38 Wobbeindex W S,n 15,0 54 Errechnung der Einstellwerte in I/min: V E =Q B (in KW) x f f = 1,58 für Kleinstellung: f = 1,94 GERÄTEKENNZEICHNUNG: Es dürfen nur Gasgeräte aufgestellt werden, die geeignet sind, mit Erdgas der Gruppe H im Wobbeindex-Bereich von 12,0 bis 15,7 kwh/m³ betrieben zu werden. Damit sind sie für den SRG-Betrieb geeignet (Gasgeräte mit der Kennzeichnung EE-H 15,0 oder EE-15,0 oder der werkseitigen Einstellung auf Erdgas der europäischen Prüfgas Gruppe E (DIN EN 437), 20 mbar, bzw. der Kategorie I 2E, I 2ELL, I 2R oder I 2N bzw. II 2ELL3B/P, II 2E3B/P oder II 2R3R eingerichtet auf G20, 20 mbar, erfüllen diese Anforderungen. Umrechnungstabelle für Drücke bar mbar Pa mmw 1 bar 1 1000 100000 10 200 1 mbar 0,001 1 100 10,20 1 Pa 0,00001 0,01 1 0,102 1 mmws 0,0000984 0,0981 9,81 1 Einstellwerte für Gasgeräte Wärmebelastung Q B in Einstellwerte in I/min Wärmebelastung Q B in Einstellwerte in I/min Wärmebelastung Q B in Einstellwerte in I/min kw kcal/h Erdgas H kw kcal/h Erdgas H kw kcal/h Erdgas H 1 860 1,6 21 18 060 33 41 35 260 65 2 1 720 3,2 22 18 920 35 42 36 120 66 3 2 580 4,8 23 19 780 36 43 36 980 68 4 3 440 6,3 24 20 640 38 44 37 840 69 5 4 300 7,9 25 21 500 39 45 38 700 71 6 5 160 9,5 26 22 360 41 46 39 560 73 7 6 020 11 27 23 220 43 47 40 420 74 8 6 880 12 28 24 080 44 48 41 280 76 9 7 740 14 29 24 940 46 49 42 140 77 10 8 600 16 30 25 800 47 50 43 000 79 11 9 460 17 31 26 660 49 12 10 320 19 32 27 520 50 13 11 180 20 33 28 380 52 14 12 040 22 34 29 240 54 15 12 900 24 35 30 100 55 16 13 760 25 36 30 960 57 17 14 620 27 37 31 820 58 18 15 480 28 38 32 680 60 19 16 340 30 39 33 540 62 20 17 200 32 40 34 400 63 Seite 16 / 19

Anlage 4 Verzeichnis der Ansprechpartner PRÜFGEBIET KOORDINATOR HAMBURG Prüfer (Gas) Herr Frank Uspelkat Telefon: 040-2366-6258 Mobil: 0160-7419783 PROJEKTLEITER HAMBURG Prüfer (Gas) Herr Frank Kohlhund Telefon: 040-2366-7637 Mobil: 0151-11145964 Prüfer (Gas) Herr Peter Rosner Telefon: 040-2366-6472 Mobil: 0151-29901603 Prüfer (Gas) Herr Thomas Schadwell Telefon: 040-2366-4915 Mobil: 0171-4114740 EINTRAGUNG INS INSTALLATEURVER- ZEICHNIS HAMBURG Sachbearbeiter (Gas) Frau Bärbel Berner Telefon: 040-2366-6220 E-Mail: Installateurverzeichnis@gasnetz-hamburg.de ANMELDUNG EINER GASINSTALLATION HAMBURG KOORDINATOR HAMBURG Anlagenanmeldung (Gas) Herr Olaf Reinehr Telefon: 040-2366-8302 Mobil: 0171-9766517 Sachbearbeiter (Gas) Herr Patrik Harms Telefon: 040-2366-6255 E-Mail: Anlagenanmeldung@gasnetz-hamburg.de Sachbearbeiter(Gas) Herr Jörg Krogmann Telefon: 040-2366-6251 E-Mail: Anlagenanmeldung@gasnetz-hamburg.de Sachbearbeiter (Gas) Herr Uwe Link Telefon: 040-2366-3122 E-Mail: Anlagenanmeldung@gasnetz-hamburg.de Sachbearbeiter(Gas) Herr Dirk Wyrembek Telefon: 040-2366-6262 E-Mail: Anlagenanmeldung@gasnetz-hamburg.de Sachbearbeiter (Gas) Frau Michaela Mau Telefon: 040-2366-6259 E-Mail: Installateurverzeichnis@gasnetz-hamburg.de Seite 17 / 19

Anlage 5 Merkblatt Zählerversand Gas 1. ALLGEMEINES Zählerversandaufträge werden einzeln abgewickelt. Eine Kombination von Aufträgen ist nicht möglich, d.h. pro Zähler wird ein Paket ggf. mit Regelgerät/Dichtungen/Manipulationsschelle/versendet. Der Lieferumfang ergibt sich aus der Gasanmeldung/dem Inbetriebsetzungsantrag. Für eine Auslieferung behält sich der Paketdienst ca. 3 Werktage vor. Ab den 01.07.2018 wird keine Versandkostenpauschale mehr in Rechnung gestellt, und die Expresslieferung ist nicht mehr möglich. Die Lieferungen erfolgen ausschließlich innerhalb Deutschlands grundsätzlich an den im Installateurverzeichnis eingetragenen Unternehmenssitz. Diese ständige, postalisch erreichbare Lieferadresse kann auf Wunsch dauerhaft geändert werden. Ein häufiger Adresswechsel (z.b. nach Baustellen) ist leider nicht möglich. In Empfang genommene Zähler sind umgehend, spätestens nach 3 Werktagen, in der Verbrauchstelle einzubauen. 2. ZÄHLERVERSAND Neue Zähler: Sollte der neue Zähler doch nicht benötigt werden, senden Sie das Paket mit der Angabe des Grundes einfach als Retoure zurück an CTDI Solutions GmbH. Bitte die Pakete frankieren, andernfalls gehen die Pakete zurück. Versandadresse CTDI Soultions GmbH Wareneingang/EKN GNH Jerry-Parsons-Straße 1/Area 3 37176 Nörten-Hardenberg Seite 18 / 19

Ausgebaute Zähler: Ein vom Installateur unterschriebene Gasanmeldung ist dem Zähler unbedingt beizulegen. Eine Zählerannahme erfolgt nur, wenn folgende Daten vollständig beiliegen: die Adresse des Anschlussnutzers das Datum des Ausbaus der Grund des Ausbaus die Zählernummer der Zählerstand bei Ausbau etwaige Zusatzgeräte Ihre Firmenanschrift mit Telefon-Nr. Unterschrift des verantwortlichen Fachmannes Alle ausgebauten Messgeräte sind spätestens nach 3 Werktagen mit einem vom Installateur unterschriebenen Inbetriebsetzungsantrag inkl. der Angaben für Zählerausbau bei einem Netzcenter der Gasnetz Hamburg GmbH abzugeben bzw. dorthin zu senden. Die Pakete bitte nicht unfrei versenden und dies ggf. in der eigenen Kalkulation berücksichtigen. Beim Transport/Versand von Gaszählern sind u.a. die Angaben in der TRGI und die Vorgaben der ADR zu beachten. Formulare: Das Anmeldeformular für einen Gasanschluss erhalten Sie im Internet unter: Gasnetz Hamburg GmbH Gasanmeldung: www.gasnetz-hamburg.de Seite 19 / 19