Zuschüsse für die Kinder- und Jugendkulturarbeit Zuwendungspraxis 2009 ff

Ähnliche Dokumente
Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit im Bereich der Stadt Celle

1.1 bis 1.3: siehe entsprechende Abschnitte in den Allgemeinen Richtlinien

Richtlinie über Freiwillige Leistungen der Stadt Schwarzenbek

Förderrichtlinien zur Außerschulischen Jugendbildung/ Jugendarbeit der Stadt Worms. Allgemeine Bestimmungen

Richtlinien des Landkreises Altenkirchen zur Förderung der Jugendarbeit (Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom )

Allgemeine Richtlinien der Stadt Rheinbach über die Gewährung von Zuschüssen zur Förderung der Jugendarbeit (in der Fassung vom

Zuschussrichtlinien zur Förderung der Jugendarbeit von Vereinen und Verbänden

Hinweise zur Antragstellung

für die außerschulische Jugendbildung (Jugendarbeit) FÜR DEN LANDKREIS SÜDLICHE WEINSTRASSE

Förderrichtlinien zur Gewährung von Zuschüssen an Vereine in den Bereichen Musik, Kultur, Heimat- und Denkmalpflege in Weinheim

R i c h t l i n i e n. zur Förderung der Jugendarbeit in Zusammenarbeit mit dem Stadtjugendring

Richtlinie zur Förderung der Jugendarbeit im Landkreis Oder-Spree

Richtlinie der Stadt Merseburg zur Förderung freier Träger bei der Kinder- und Jugendarbeit

Zuschussrichtlinien zur Förderung der Jugendarbeit von Vereinen und Verbänden

Richtlinien zur Förderung der Behindertenarbeit

Richtlinie über die Förderung von Kinder- und Jugendfreizeiten und wohnortnaher Ferienbetreuung Beschluss der Regionsversammlung vom 2015

Allgemeine Bewilligungsbedingungen für die Gewährung von Zuschüssen durch die Stadt Siegen

38 Satzung zur Förderung des Vereinslebens

Richtlinie über die Förderung der Jugendverbände im Bereich der Stadt Göttingen

Richtlinien über die Förderung von Vereinen, Verbänden und Jugendgruppen vom (Anlage 1 geändert durch HFA-Beschluss vom

R I C H T L I N I E N

Förderung der Jugendarbeit

Richtlinie des Landkreises Mainz-Bingen zur Förderung von Leuchtturmprojekten in der außerschulischen Jugendbildung

Richtlinie der Gemeinde Rangsdorf über die Kultur-, Umwelt- und Sportförderung vom

Wir fördern Ihr Engagement für die Jugend

Richtlinien für die Gewährung von Kreiszuschüssen für Jugendpflegemaßnahmen

Sportförderrichtlinie der Gemeinde Birkenwerder

Landkreis Märkisch-Oderland Der Landrat. Richtlinie zur Förderung der Projektarbeit mit Kindern und Jugendlichen im Rahmen der Schulsozialarbeit*

Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen zur Förderung der Kultur in der Stadt Bayreuth

Richtlinie zur Förderung von Ferienbetreuungen im Landkreis Mainz-Bingen

Sportförderungsrichtlinien der Stadt Königsbrunn

Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit in der Stadt Bad Oeynhausen vom

Kreisverwaltung Südwestpfalz. Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen für Jugendpflegemaßnahmen vom

Richtlinien der Dorstener Kinder- und Jugendferienstiftung

Jugendfonds Enzkreis. Pforzheim, 22. Jan. 2014

Richtlinien zur Förderung kulturell tätiger Vereine und Vereinigungen der Heimat- und Brauchtumspflege in der Gemeinde Maisach

Richtlinien zur Förderung jugendpflegerischer Maßnahmen durch die Stadt Melle

Ausschreibung der Sozialdiakonischen Stiftung für ein sozialdiakonisches Projekt bzw. Projekte

Richtlinien. zur finanziellen. Förderung. der Jugendarbeit. in der. Stadt Coesfeld

Richtlinien zur Förderung jugendpflegerischer Maßnahmen durch die Stadt Melle (Stand: 06/2016)

Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit im Markt Ruhstorf a. d. Rott

Richtlinien zur Förderung ökologischer Maßnahmen für Bürgerinnen und Bürger der Kreisstadt Saarlouis

Vereinsförderrichtlinien der Gemeinde Ried

Richtlinie der Stadt Waren (Müritz) zur Förderung des Kinder- und Jugendsports sowie des Sports für Personen mit Handicap

Richtlinien. für die finanzielle Förderung der Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit im Kreise Euskirchen

KULTURFÖRDERRICHTLINIEN. für die Stadt Paderborn

Förderkriterien

R i c h t l i n i e n. zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit. in der Stadt Lüdenscheid. vom

Richtlinie zur Förderung von Vereinen und Kulturgruppen der Bergstadt Eibenstock. (V ereinsförderrichtlinie) Präambel

Richtlinien der Stadt Dülmen über die Gewährung von Zuschüssen zur Förderung der Jugendarbeit (Stand )

Die Förderung der Jugendarbeit durch das Landesjugendamt im Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie

Antragsfrist: Der Antrag ist bis beim Landratsamt, Amt für Soziales, Münchner Straße 32, Fürstenfeldbruck, einzureichen.

Finanzrichtlinien. in der Fassung vom 1. Oktober 1998 zuletzt geändert am 16. März 2005

Landkreis Traunstein - Amt für Kinder, Jugend und Familie /12

Aufruf zur Antragstellung auf Projektförderung. des Ministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren

Trainingsmaßnahmen zur Verbesserung der beruflichen Integrationschancen von benachteiligten jungen Menschen unter 25 Jahren

Richtlinien des Landkreises St. Wendel zur Förderung der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit

Richtlinien der Stadt Bad Bevensen zur finanziellen Förderung der Jugendarbeit und des Sports (7. Änderung)

Förderung der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit (VV-JuFöG)

Sportförderrichtlinie der Stadt Reichenbach im Vogtland vom 5. November 2013

Förderrichtlinie»Wir für Sachsen«

Richtlinie zur Förderung von Investitionen im Rahmen des Investitionsprogramms Zukunft Bildung und Betreuung

Satzung zur Förderung der gemeinnützigen Vereine in der Gemeinde Schmölln-Putzkau (Vereinsfördersatzung)

STADT LEER (OSTFRIESLAND)

Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Oktober Merkblatt

Deutsch-Französischer Jugend- und Schüleraustausch

Richtlinie I. Bildungs- und Freizeitmaßnahmen einschließlich Individualförderung

L e i t s ä t z e für die Gewährung von Zuwendungen an Jugendorganisationen, die im Bereich der außerschulischen Jugendbildung tätig sind

Landkreis Spree - Neiße Fachbereich Kinder, Jugend und Familie. Richtlinien. Stand: November 2009

Präambel. 1 Ziel der Richtlinie

Jugendverbandsforum Ravensburg / Stadt Ravensburg: FÖRDER

R I C H T L I N I E N. zur Förderung der Sportvereine der Gemeinde Heidenrod vom in der Fassung der 5. Änderung vom

Richtlinien der Stadt Münster zur finanziellen Förderung kommunaler Entwicklungszusammenarbeit

Ansprechpartner/in. Soziale Bildung und Freizeit (gem. Ziff. 1)

auf der Basis der Grundsätze des Kommunalverbands für Jugend und Soziales (KVJS) Baden-Württemberg vom

Richtlinie für die Förderung von gemeinnützigen Vereine in der Gemeinde Amt Wachsenburg

R i c h t l i n i e n. über die Förderung von Seniorenarbeit durch die Gemeinde Wachtberg

Richtlinien zur Förderung ehrenamtlicher Jugendarbeit und freier Träger der Jugendhilfe in der Stadt Hennef

Förderung der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit (VV-JuFöG)

Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Freiwillige Ganztagsschulen 2011 im Saarland. Vom

Richtlinie des Landkreises Saalekreis über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Kultur und Heimatpflege

Förderrichtlinien zur Außerschulischen Jugendbildung/Jugendarbeit der Stadt Worms

Richtlinien. über die Gewährung von Zuschüssen der. Stadt Frankenthal (Pfalz)

RICHTLINIEN. des BLSV-Sportbezirks Oberpfalz. für Sportförderung aus Mitteln. des Bezirks Oberpfalz

Richtlinien für die Förderung von Vereinen und Organisationen durch die Gemeinde St. Georgen/Gusen

MINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT, ARBEIT UND WOHNUNGSBAU

RICHTLINIEN ZUR FÖRDERUNG DER JUGENDARBEIT IN DER STADT FRANKFURT (ODER)

Förderrichtlinie zum Förderprogramm Ehrenamtliche Flüchtlingshilfe

Letzter Abgabetermin: (später eingehende Anträge werden nachrangig berücksichtigt.)

Richtlinie zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit der Vereine in der Stadt Taucha

Förderung von Maßnahmen und Projekten für Aussiedler und ausländische Flüchtlinge im Bistum Aachen

Politische Bildung Maßnahmen im In- und Ausland Art der Förderung

Antrag auf einen Zuschuss der Stadt Zschopau

INNOVATIVER FORMATE IN DER POLITISCHEN ERWACHSENENBILDUNG

Politische Bildung Maßnahmen im In- und Ausland Art der Förderung

Ein Projekt umfasst die Summe aller Tätigkeiten im Rahmen der offenen Kinder- und Jugendarbeit.

Förder- und Zuschussrichtlinien der Gemeinde Grafschaft

Grundsätze zur Förderung von Begegnungsmaßnahmen mit Polen 2019

Aktion Mensch e.v. Förderrichtlinien

Transkript:

Zuschüsse für die Kinder- und Jugendkulturarbeit Zuwendungspraxis 2009 ff Impressum: Der Bielefelder Jugendring e. V. Ravensbergerstraße 12 33602 Bielefeld Telefon 0521 / 5575250 Fax: 0521 / 55752549 www.bielefelder-jugendring.de info@bielefelder-jugendring.de

Zuschüsse für die Kinder- und Jugendkulturarbeit 1. Definitionen und Ziele Definition Kinder- und Jugendkultur Wir verstehen Kinder- und Jugendkultur als eine spezifische Ausdrucksform der Lebensbewältigung ( Lebenskunst ) von jungen Menschen. Sie beschreibt die Reaktion Heranwachsender auf ihre kulturell geprägte Umwelt, wie sie die gegebenen kulturellen Strukturen verändern und dabei zu eigenen kulturellen Ausdrucksformen gelangen. Definition Jugendkulturarbeit Die Jugendkulturarbeit wird verstanden als pädagogisch absichtsvolles Handeln, junge Menschen mit ihren eigenen kulturellen Ausdrucksformen zu fördern. Durch Veranstaltungen (Musik, Theater, Ausstellungen, Lesungen etc) werden Anregungen geboten; durch Workshops, Übungen und Projekte einschließlich ihrer Präsentation werden kulturelle Ausdrucksformen ermöglicht und entwickelt. Jugendkulturarbeit ist ein grundsätzlicher Bestandteil der öffentlich geförderten Offenen Kinder- und Jugendarbeit in Bielefeld. Ziele der Kinder- und Jugendkulturarbeit Mit dem Angebot von Kinder- und Jugendkulturarbeit strebt der Bielefelder Jugendring folgende Ziele an: 1. Ziel: Förderung einer Kultur des Aufwachsens im Sinne der Schaffung von Experimentierfeldern, in denen Kinder und Jugendliche ihre eigenen Erfahrungs- und Handlungsspielräume entdecken und gestalten können. 2. Ziel Förderung des individuellen und des gemeinschaftlichen Erlebens und Weiterentwickelns von kulturellen Ausdrucksformen und spezifischen, unterschiedlichen kulturellen Traditionen 3. Ziel: Förderung einer alltagsorientierten und lustbetonten Form der Beteiligung sowie der Entwicklung und Förderung von Kulturangeboten, die ein aktives Mitwirken oder die Selbstorganisation von Kindern und Jugendlichen bestärken oder ermöglichen 4.Ziel: Erweiterung und Entwicklung von neuen Kulturangeboten für alle Bielefelder Kinder und Jugendliche unter besonderer Berücksichtigung der geschlechtsspezifischen Bedarfe 5. Ziel: Förderung von Kulturangeboten für junge Menschen aus einem bildungsfernen und anregungsarmen Umfeld 6. Ziel: Gewährung eines freien Zuganges zu einer medialen Infrastruktur, damit Kinder und Jugendliche ihre kulturellen Kompetenzen im Kontext der neuen Medien entfalten können. Festigung und Weiterentwicklung einer prozessorientierten aber auch produktorientierten Medienarbeit mit jungen Menschen. 7. Ziel: Die vielfältigen kulturellen Angebote für Kinder und Jugendliche überschaubar zu machen. 8. Ziel: Eine aktive Zusammenarbeit der Träger kultureller Angebote für Kinder und Jugendliche mit dem weiteren Ziel der Vernetzung von Kompetenzen. 2. Grundsätze Die Regelung der Bezuschussung gilt für das Haushaltsjahr 2009 ff. Ein Rechtsanspruch kann aus diesen Regelungen nicht hergeleitet werden. Zuschüsse können nur im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel und im Kontext der Gesamtantragslage gezahlt werden (d.h. nur auf dieser Basis ergibt sich ein Anspruch auf die im Folgenden genannten Förderbeiträge).

Antragsberechtigte Zuschüsse können den Trägern der freien Jugendhilfe gemäß 74 und 75 KJHG bewilligt werden. Ortsbezug Zuschüsse können nur für die im Stadtgebiet wohnenden VeranstaltungsteilnehmerInnen bewilligt werden. Weiterhin müssen die geförderten Projekte im Rahmen der Kinder- und Jugendarbeit in Bielefeld stattfinden. Altersgrenzen Zuschüsse nach diesen Richtlinien können in der Regel für Kinder und Jugendliche von 6-17 und junge Erwachsene von 18-27 Jahren bewilligt werden. Von der Altersgrenze ausgenommen sind haupt-, neben- und ehrenamtliche MitarbeiterInnen sowie HelferInnen, die jedoch das 14. Lebensjahr vollendet haben müssen. Trägerverpflichtung Der Träger der Maßnahme und die beabsichtigte Art der Durchführung müssen nach Inhalt, Methode und Dauer die Gewähr dafür bieten, daß die Erreichung der Ziele in der Kinder- und Jugendarbeit gemäß KJHG 1,8,9,11 und 12 angestrebt ist. Maßnahmen, die ausschließlich oder überwiegend beruflichen, parteipolitischen, religiösen oder sportlichen Zwecken dienen, können nach dieser Regelung nicht gefördert werden. Wirtschaftlichkeit Die Zuschussempfänger sind gehalten, preiswerte Angebote zu berücksichtigen und alle Preisvorteile in Anspruch zu nehmen. Grunderwerbskosten und Wohnungsbaukosten werden nicht bezuschusst. Eine institutionelle Förderung ist generell ausgeschlossen. Das Anschaffen einzelner Geräte wird mit nicht mehr als 800,- Euro bezuschusst. Der Zuschuss darf nur für die beantragten Zwecke verwendet werden. Rückforderung Der Zuschussempfänger ist verpflichtet, den Zuschuss zurückzuzahlen, wenn diese Regelung nicht beachtet wurde, die Auflagen des Förderungsbescheides nicht erfüllt wurden, der Verwendungsnachweis nicht termingerecht und ordnungsgemäß erbracht ist. 3. Förderung von Projekten in der Kinder- und Jugendkulturarbeit Inhaltliche Schwerpunkte und Ausrichtung Projekte müssen die oben genannten Ziele der Kinder- und Jugendkulturarbeit erfüllen. Die Projektdurchführung erfolgt in Kooperation mit einem anderen Träger, wobei mindestens ein Träger der Kooperation ein Träger der Kinder- und Jugendarbeit sein muss. Insbesondere sollten dabei die geschlechtsspezifischen Bedarfe von Mädchen und Jungen berücksichtigt werden. Weiterhin ist ein partizipativer Charakter während der Projektdurchführung zu gewährleisten, d.h. das Projekt muss ein aktives Mitwirken oder die Selbstorganisation von Kindern und Jugendlichen ermöglichen. Darüber hinaus sollte sich das Projekt an Kinder und Jugendliche aus bildungsfernen bzw. anregungsarmen Umfeldern richten. Projekte werden durch eine Projektleitung begleitet. Es sollen sowohl innovative als auch bewährte Projekte gefördert werden.

Innovative Projekte Projekte mit innovativem Charakter werden in Höhe von maximal 5.000,- gefördert. Kriterien zur Förderung innovativer Projekte sind: Mit dem Projekt wird ein neues Konzept/eine neue Angebotsform erprobt, um auf neue Bedarfe und/oder neue Problemlagen zu reagieren. Das Projekt darf max. zweimal als innovatives Projekt gefördert werden. Für den antragstellenden Träger stellt die Konzeption und Durchführung des Projektes die Erprobung einer neuen Angebotsform dar. Bewährte Projekte Nachrangig werden in der Förderposition Projekte, bewährte Projekte gefördert. Die maximale Fördersumme beträgt 2.500,-. Bewährte Projekte werden max. zweimal gefördert Förderungsberechtigte Förderungsberechtigte sind: nach 75 KJHG anerkannte freie Träger der Jugendhilfe Initiativzusammenschlüsse gemäß 74 KJHG Förderungsumfang Gefördert werden: Pädagogische Sachkosten Veranstaltungskosten Honorarkosten Es werden keine Zuschüsse für Bau- und Personalkosten gewährt. Verfahren Projektmittel können nur im Rahmen der zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel vergeben werden. Die Auszahlung der Mittel erfolgt nach positivem Vorstandsvotum. Anträge für das erste Halbjahr eines Jahres sind bis zum 31.12. des Vorjahres zu stellen, für das zweite Halbjahr bis zum 31.05. des Jahres. Für das zweite Halbjahr 2009 wird eine zusätzliche Antragsfrist eingeräumt. Anträge für das zweite Halbjahr 2009 müssen bis spätestens 15. September 2009 beim Bielefelder Jugendring eingetroffen sein. Grundlage der Zuschussgewährung ist eine umfassende Projektbeschreibung und Erstellung eines Kosten- und Finanzierungsplans. Die Projektbeschreibung und die Kalkulation müssen in schriftlicher und elektronischer Form beim Jugendring eingereicht werden. Der Verwendungsnachweis über die gewährten Mittel ist mit einem ausführlichen Projektbericht bis zu zwei Monate nach Beendigung des Projektes bzw. bis spätestens zwei Monate nach Beendigung des Zuschusszeitraumes beim Bielefelder Jugendring einzureichen. Der Verwendungsnachweis muss auch eine tabellarische Auflistung aller Kosten beinhalten inklusive aller Belege in Kopie. Die Höchstdauer der Projektfinanzierung beträgt maximal zwei Jahre. Der Projektantrag muss jedoch jedes Jahr neu gestellt werden. Einnahmen aus den Projekten sind ausschließlich für die Projektfinanzierung einzusetzen.