Straßen-und Kanalerneuerung Königstraße III.BA Anliegerversammlung am 06.07.2017
Straßen- und Kanalerneuerung Königstraße III.BA 1. Einführung 2. Erneuerung Kanal 3. Zustands- und Funktionsprüfung Ha-Leitung 4. Erneuerung Versorgungsleitungen 5. Erneuerung Fahrbahn 6. Bauzeit / Baubeginn 7. Beitragspflicht nach KAG 8. Diskussion / Fragen
Straßen- und Kanalerneuerung Königstraße III.BA
Straßen- und Kanalerneuerung Königstraße III.BA
2. Erneuerung Kanal
2. Erneuerung Kanal - Schadensbilder -
2. Erneuerung Kanal zwischen Kaiserstraße und Harkortstraße
2. Erneuerung Kanal zwischen Harkortstraße und Wilhelmstraße
3. Zustands- und Funktionsprüfung Ha-Leitung sachkundige Firma suchen -> Internetseite lanuv-nrw www.lanuv.nrw.de/umwelt/wasser/abwasser/zustands_und_funktionsprüfung_privaterabwasserleitungen Angebot einholen -> Ortstermin wird empfohlen Kosten liegen für einen standardmäßigen HA bei ca. 400-500 geforderte Unterlagen DVD mit Befahrung, Lageplan mit Leitungsverlauf und Schadensprotokoll mit Stationierung Prüfung bestanden -> Vorlage der Unterlagen beim StB bis zum 31.08.2017 Prüfung nichtbestanden -> Sanierungsangebot einholen Sanierungsangebot sorgfältig prüfen und ggf. beauftragen - der Stadtbetrieb bietet hierzu eine technische Beratung an. Ablauf der Frist (31.08.2017) -> StB wird Anschlüsse befahren lassen Abrechnung erfolgt über Kostenersatzbescheid mit den jeweiligen Eigentümern
4. Erneuerung Versorgungsleitungen -Gas -
4. Erneuerung Versorgungsleitungen -Wasser -
5. Erneuerung Fahrbahn - Planungsziele - Erstellung eines standfesten Fahrbahnaufbaus Einheitliche Gestaltung der gesamten Königstraße Durchgehender Baumbestand / Begrünung in der Königstraße Beibehaltung des Verkehrskonzeptes
5. Erneuerung Fahrbahn
5. Erneuerung Fahrbahn - Begrünung / Parkraum - Begrünung: 4 neue Baumstandorte Parkraum: Zur Zeit bestehen 21 Parkplätze Davon werden 19 Parkplätze erhalten
5. Erneuerung Fahrbahn - Straßenaufbau / Gehweg - Straßenaufbau: Gehweg: Erneuerung von beschädigten Bordsteinen Abschnittsweise Erneuerung von Gehwegbereichen
6. Bauzeit / Baubeginn - Bauzeit / Verkehrsführung der einzelnen Gewerke - Kanalbau: ca. 3 Monate Bauzeit Abschnittweise Vollsperrung erforderlich Versorgungsleitungen: ca. 2,5 Monate Kurzzeitige Vollsperrung, überwiegend halbseitig befahrbar Straßenbau: ca. 3,5 Monate Abschnittweise Vollsperrung erforderlich => Gesamtbauzeit von ca. 9 Monaten
6. Bauzeit / Baubeginn - Variante getrennte Vergabe - Kanalbau von Mitte September bis Mitte Dezember 2017 Versorgungsleitungen von Mitte März bis Ende Mai 2018 Straßenbau von Mitte Juni bis Ende September Vorteile: Nachteile: Baubereich wird klein gehalten Weniger Lagerfläche erforderlich Winterpause Höherer Koordinierungsaufwand Mehrfache Baustelleneinrichtung
6. Bauzeit / Baubeginn - Variante gemeinsame Vergabe - Kanalbau von Anfang April bis Anfang Juli 2018 Versorgungsleitungen von Anfang Juli bis Mitte September 2018 Straßenbau von Mitte September bis Ende Dezember 2018 Vorteile: Nachteile: Baustelle wird ohne Unterbrechung abgearbeitet Geringerer Koordinierungsaufwand Eine Baustelleneinrichtung Erhöhter Platzbedarf / größerer Baubereich Bauzeit bis weit in den Dezember Mögliche Bauzeitverlängerung durch Witterung
7. Beitragspflicht nach KAG Nach 8 des KAG NRW in Verbindung mit der städtischen Satzung über die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen vom 28.05.2015 (SBS) sind für die nachmalige Herstellung (Erneuerung) von öffentlichen Straßen Beiträge zu erheben. Gemäß 2 der Satzung ist der Aufwand für die Erneuerung (nachmalige Herstellung) der Fahrbahn, der Oberflächenentwässerung und der unselbständigen Grünanlagen als beitragsfähiger Aufwand zu berücksichtigen. Die Königstraße ist nach ihrem Straßentyp zu klassifizieren. Als Haupterschließungsstraßen gelten nach 3 Abs. 6 Nr. 2 der SBS Straßen, die der Erschließung von Grundstücken und gleichzeitig dem Verkehr innerhalb von Baugebieten oder innerhalb von im Zusammenhang bebauten Ortsteilen dienen, soweit sie nicht Hauptverkehrsstraßen sind. Hauptgeschäftsstraßen sind danach Straßen, in denen die Frontlänge der Grundstücke mit Ladengeschäften im Erdgeschoss überwiegt, soweit es sich nicht um Hauptverkehrsstraßen handelt.
7. Beitragspflicht nach KAG Das Verhältnis für die Aufteilung des beitragsfähigen Aufwands auf die Gemeinde und die Anlieger (Höhe des Beitragssatzes) richtet sich nach dem durch die Inanspruchnahmemöglichkeit der ausgebauten Anlage gebotenen Vorteil für die Allgemeinheit bzw. die Grundstückseigentümer. Die Einstufung erfolgt im Rahmen der Beitragserhebung nach Beendigung der Baumaßnahme. Aktuell wäre die Königstraße in diesem Bereich als Haupterschließungsstraße einzustufen, weil die Grundstücke mit Ladengeschäften im Erdgeschoss nicht überwiegen. Der Beitragssatz beträgt gem. 3 Abs. 3 SBS bei einer Haupterschließungsstraße 30 v. H. und bei einer Hauptgeschäftsstraße 40 v. H. Der umlagefähige Aufwand (Aufwand der Beitragspflichtigen) wird auf die Grundstücke verteilt, von denen aus die Möglichkeit der Inanspruchnahme der Anlage besteht. Folgende Berechnungsbeispiele sollen die Verteilung des beitragsfähigen Aufwandes auf die Grundstücke darstellen. Sie beruhen auf Kostenschätzungen und geschätzten Nutzflächenermittlungen.
Berechnungsbeispiel - Haupterschließungsstraße -
Berechnungsbeispiel - Haupterschließungsstraße -
8. Diskussion / Fragen
Straßen- und Kanalerneuerung Königstraße III.BA Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!