Jahresübersicht Reise und Freizeit 2014

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Transkript:

180 Jahresübersicht Reise und Freizeit 2014

181

182 Teilnahmebedingungen für unsere Angebote Auskunft und Anmeldung erfolgen bei der unten angegebenen Anschrift. Die Anmeldung muss schriftlich auf unserem Vordruck erfolgen. Der Teilnahmevertrag ist zustande gekommen, wenn die Anmeldung von uns bestätigt worden ist. Telefonische Anmeldungen und Reservierungen sind nicht möglich. Mündliche Vereinbarungen sind unwirksam, solange sie nicht schriftlich von uns bestätigt sind. Bezahlung: Vorrangig rechnen wir Assistenzleistungen über Verhinderungspflege, Betreuungsleistung oder wenn möglich über Kurzzeitpflege ab. Nur wer diese aufgebraucht oder keinen Anspruch hat, gilt als Selbstzahler. Ungefähr 6 Wochen vor dem gebuchten Angebot erhalten Sie eine Rechnung über die ausgewiesenen Sachkosten. Nach Beendigung des Angebotes werden die Assistenzleistungen mit dem jeweiligen Kostenerstatter abgerechnet oder dem Teilnehmer in Rechnung gestellt. Ausgenommen sind Kursangebote. Diese werden komplett nach dem letzten Kurstermin abgerechnet. Rücktritt: Ihren Rücktritt müssen Sie grundsätzlich schriftlich bekannt geben. Maßgebend ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei der Lebenshilfe Breisgau. Grundsätzlich erhalten Sie nach der Anmeldung zu einem Angebot eine Bestätigung. Bei Abmeldung nach Erhalt dieser Bestätigung wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 10,00 erhoben. Erfolgt die Stornierung später als 28 Tage vor dem jeweiligen Angebot, so werden die Sachkosten trotzdem komplett fällig bzw. einbehalten; unabhängig, ob ein Ersatzteilnehmer gefunden wird. Bei einer Abmeldung später als 14 Tage vor dem Angebot müssen wir den kompletten Preis B in Rechnung stellen. Die Stornogebühren entfallen in diesen Fällen. Wir empfehlen eine Reiserücktrittsversicherung für den Krankheitsfall. Diese können Sie mit der Anmeldung abschließen. Für Tagesangebote und Wochenenden, deren Sachkosten geringer als 80,00 sind, kann keine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen werden. Sollte ein Teilnehmer eine Reise vorzeitig abbrechen, so sind Sie selbst für den Rücktransport verantwortlich. Bei Kursen erhalten Sie die Bestätigung zur Teilnahme ungefähr 14 Tage vor Kursbeginn. Bei Rücktritt nach Erhalt der Bestätigung müssen wir 10,00 Verwaltungsgebühr in Rechnung stellen, sowie die Kursgebühr, wenn kein Ersatz gefunden wird. Rücktritt und Änderungen durch den Veranstalter: Wird eine ausgeschriebene oder festgelegte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, sind wir berechtigt, das Freizeitangebot auch kurzfristig abzusagen. Preiserhöhungen durch unvorhergesehene Umstände, höhere Gewalt oder den Ausfall von Zuschüssen behalten wir uns vor. Ebenso Programmänderungen oder die Absage eines Angebotes. Versicherung: Jeder Teilnehmer unserer Angebote ist unfall- und haftpflichtversichert.

Bei Inlandsreisen besteht keine Krankenversicherung über uns. Bei Auslandreisen haben Sie die Möglichkeit, eine Auslandskrankenversicherung über das Anmeldeformular abzuschließen. Für nicht in ihrer Verantwortung liegende Unregelmäßigkeiten, insbesondere auf der Fahrt und am Zielort, übernimmt die Lebenshilfe Breisgau keine Haftung. Zuschüsse: Mögliche Zuschüsse sind in den Teilnehmerbeiträgen bereits berücksichtigt. Bei Ihrem zuständigen Sozialamt oder Ihrer Reha-Servicestelle (in Freiburg: Heinrich-von-Stephan-Str. 3, Tel.: 07 61-20 70 71 01) können Sie einen Antrag auf Teilhabeleistungen nach SGB IX stellen. Wir beraten Sie gerne. Leitung: Wir setzen bei unseren Angeboten geschulte Mitarbeiter zur Leitung oder Betreuung der Teilnehmer ein. Diese Personen übernehmen für die Dauer des jeweiligen Angebotes die gesetzliche Aufsichtspflicht. Die Leitung ist berechtigt, einzelnen Teilnehmer, die sich bei einer Gruppenreise dauerhaft nicht an getroffene Absprachen halten, auf eigene Kosten zurück zu schicken. Anspruch auf Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages oder eines Teiles desselben besteht in diesem Fall nicht. Bitte beachten Sie, dass gesundheitliche Einschränkungen und andere Besonderheiten der Teilnehmer nur dann berücksichtigt werden können, wenn diese auf schriftlichem Wege an uns weitergegeben wurden. Bitte teilen Sie uns daher mit, was für einen reibungslosen Ablauf der Angebote wichtig sein könnte. Eine ständige Betreuung und Aufsicht für einzelne Personen ist ausschließlich dann möglich, wenn dies rechtzeitig vor Angebotsbeginn zwischen dem Veranstalter und dem Teilnehmer abgesprochen wurde. Anfallende Mehrkosten müssen von dem Teilnehmer getragen werden. Die Offenen Hilfen sind nicht in der Lage, eine Nachtwache bereit zu stellen. Bei allen Reisen gibt es jedoch eine Rufbereitschaft. 183 Breisgau gemeinnützige GmbH Lebenshilfe Breisgau gemeinnützige GmbH Offene Hilfen Belchenstraße 2 A 79115 Freiburg Telefon: 07 61-47 99 98-0 Fax: 07 61-47 99 98-13 offene-hilfen@lebenshilfe-breisgau.de Impressum Herausgegeben von der Lebenshilfe Breisgau gemeinnützige GmbH Redaktion: Norbert Held, Beate Himmelspach, Ralf Kachel, Clemens Kern, Kerstin Schlechtendahl, Aline Süßle, Bernadette Walter Grafik & Satz: Druck: ce.bra-atelier für werbung Annette Pfau, Bötzingen Druckcentrum Stühlinger, Freiburg i. Br. 2013/2014 Lebenshilfe Breisgau

184 BITTE UNTERSTÜTZEN SIE UNSEREN KATALOG DURCH IHRE SPENDE! Die Kosten für unseren Katalog betragen dieses Jahr wieder mehrere Tausend Euro. Wir freuen uns, wenn Sie mit einer Spende helfen, ihn zu finanzieren. Sie können den beigefügten Überweisungsträger nutzen und einen Betrag eintragen, der Ihnen angemessen erscheint. Vielen Dank! Die Bankverbindung der Lebenshilfe Breisgau: Bank für Sozialwirtschaft IBAN: DE 19660205000008773000 BIC: BFSWDE33KRL Unterstützen Sie Ihre Lebenshilfe vor Ort durch Spenden oder die Mitgliedschaft! Wünschen Sie sich mehr Verständnis und Toleranz im täglichen Umgang mit behinderten Menschen? Möchten Sie etwas gegen Benachteiligung und Ausgrenzung behinderter Menschen tun? Möchten Sie mithelfen, dass Eltern und Angehörige behinderter Menschen begleitet und entlastet werden? Empfinden Sie menschliche Vielfalt und Unterschiedlichkeit als Bereicherung unserer Gesellschaft? Liegt Ihnen das Lebensrecht aller Menschen am Herzen, und möchten Sie verhindern, dass dieses Recht in Frage gestellt wird? Wollen Sie die Beteiligung behinderter Menschen an möglichst allen gesellschaftlichen Entwicklungen und Entscheidungen? Und sind Sie überzeugt, dass langfristig nur eine starke Gemeinschaft Gleichgesinnter die Interessen behinderter Menschen und ihrer Familien wirksam vertreten kann? Dann gibt es viele Gründe, Ihre Lebenshilfe vor Ort zu unterstützen. Und bestimmt haben Sie auch noch Ihre ganz eigenen! Wenn Sie sich für eine Mitgliedschaft in der Lebenshilfe für Menschen mit Behinderungen Freiburg i.br. und Umgebung e.v. interessieren, wenden Sie sich bitte an: Susie Jensen, jensen@lebenshilfe-breisgau.de Telefon: 07 61-47 99 98 081 Wenn Sie sich für eine Mitgliedschaft in der Lebenshilfe Kreisvereinigung Emmendingen e.v. interessieren, wenden Sie sich bitte an: Florian Ruder, ruder@lebenshilfe-breisgau.de Telefon: 07 64 1-9 33 41 200 Die Mitgliedsanträge können Sie gerne auch von unserer Homepage www.lebenshilfe-breisgau.de herunterladen. Wir freuen uns über Ihr Interesse!!!!