DER TITELSCHUTZ ANZEIGER. Gesetzentwurf: Datenschutzaufsicht wird unabhängige Bundesbehörde

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Transkript:

mit DER SOFTWARE TITEL DER DER Deutschlands führendes Spezialmedium für Titelschutz Für Zeitungen, Zeitschriften, Bücher, digitale Medien, Hörfunk, TV, Film und Software Gesetzentwurf: Datenschutzaufsicht wird unabhängige Bundesbehörde Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Andrea Voßhoff (CDU) soll künftig unabhängig vom Innenministerium arbeiten. Am vergangenen Mittwoch hat das Bundeskabinett einen entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen. Demnach wird das Amt der Bundesdatenschutzbeauftragten in eine neue, eigenständige oberste Bundesbehörde überführt werden. Die Bundesbeauftragte soll künftig ausschließlich unter parlamentarischer und gerichtlicher Kontrolle stehen, vergleichbar dem Bundesrechnungshof und dem Vorstand der Deutschen Bundesbank. Sie werde Andrea Voßhoff Bild: CDU-CSU-Fraktion vom Deutschen Bundestag gewählt und leistet den Amtseid vor dem Bundespräsidenten. Der Dienstsitz bleibt in Bonn. Damit setzt die Bundesregierung ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 9. März 2010 (AZ: C-518/07) um, das die EU-Kommission und der Europäische Datenschutzbeauftragte bereits im November 2007 angestrengt hatten. Demnach habe die Bundesrepublik Deutschland gegen ihre Verpflichtungen aus der Richtlinie 95/46/EG zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr verstoßen, indem sie die für die Überwachung der Verarbeitung personenbezogener Daten durch nichtöffentliche Stellen und öffentlich-rechtliche Wettbewerbsunternehmen zuständigen Kontrollstellen in den Bundesländern staatlicher Aufsicht unterstellt und damit das Erfordernis, dass diese Stellen ihre Aufgaben in völliger Unabhängigkeit wahrnehmen, falsch umgesetzt habe. In ihrer Erklärung betont die Regierung, dass die Bundesbeauftragte und ihre Beschäftigten ihr Amt schon jetzt unabhängig ausübe. Sie seien jedoch formal dem Bundesministerium des Innern unterstellt. In der Praxis fände keine Dienst- oder Rechtsaufsicht statt. Künftig werde diese Aufsichtsmöglichkeit aber auch formal abgeschafft. (al) INHALT SEITE TITELÜBERSICHT...2 Verbraucherschützer setzen sich durch : LG Köln verbietet Trick mit kostenloser Registrierung...3 Corinna Schumacher verliert Klage gegen taz...3 ANZEIGEN: 27 NEUE TITEL GESCHÜTZT...4-7 IMPRESSUM...7 Hochschule Fresenius verstärkt Kölner Professorenteam Das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst hat Dr. jur. Tim Vogels zum Professor für Wirtschaftsrecht an der Hochschule Fresenius für Wirtschaft und Medien GmbH berufen. Vogels ist seit 1996 als Rechtsanwalt zugelassen. 2005 folgte der Fachanwalt für Arbeitsrecht und 2007 der Fachanwalt für Handelsund Gesellschaftsrecht. Von 1996 bis 2000 war Prof. Vogels in der Sozietät Graf von Westphalen, Fritze & Modest tätig. Im Jahr 2001 wurde er dort Partner. Seit 2010 ist er geschäftsführender Gesellschafter der Kanzlei Dr. Vogels Rechtsanwälte. An der Hochschule Fresenius lehrt er seit 1996 in den Bereichen Wettbewerbs-, Kartell-, Handels- und Gesellschaftsrecht. (al) www.titelschutzanzeiger.de Fon: +49 (40) 60 90 09-61 Fax: +49 (40) 60 90 09-66 1

Die 27 neuen Titel dieser Woche A Alles, was Sie über Gemüse wissen müssen B Best Friends Forever BFF Bubbalo Bill Business Handel Business Retail C Change D D.I.Y. D.I.Y. DO IT YOURSELF - DAS KREATIVMAGAZIN Der Vogel, scheint mir, hat Humor Deutschland. Dein Tag Die Pimper Wimps - Männer ohne Lust und Libido E ENERGIEMARKTMAIL G Gesucht Gefunden Gekauft! - Erfolgreiches Online Marketing für den Mittelstand H Hier leben L Land und Leute Land und Leute in Westfalen N New Retail R Recht haben - Recht bekommen Retail Robin Hood - Schlitzohr von Sherwood S sexchange - Im anderen Geschlecht Sicherheit rund um Ihr Zuhause W WAGEN EINS Wir sind Dino Wunderbare Vogelwelt Z Zahltag - Nicht mit uns! Die nächste Ausgabe erscheint am Der Titelschutz Anzeiger Der Titelschutz Anzeiger mit Der Software Titel 09.09.2014, Woche 37, Nr. 1190 07.10.2014, Woche 41, Nr. 1194 Anzeigenschluss: 05.09.2014, 10 Uhr Anzeigenschluss: 02.10.2014, 10 Uhr Das Fachmagazin für Bieter und Auftraggeber. Vergabe PRAXIS Ihr Vergabe-Ratgeber für die erfolgreiche Ausschreibung. NEU www.submission.de/vergabe-praxis 2

Verbraucherzentrale: LG Köln verbietet Trick mit kostenloser Registrierung Ein Internetanbieter darf nicht mit einer Gratis-Anmeldung werben, wenn er die versprochene Dienstleistung tatsächlich nur kostenpflichtig anbietet. Außerdem muss er klar über Kosten und Bedingungen informieren, zu denen sich ein Probe-Abo verlängert. Das hat das Landgericht Köln nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die Flirtcafe online GmbH entschieden. Setzt sich diese Rechtsprechung durch, wäre das ein wichtiger Erfolg gegen Kostenfallen im Internet, sagt Bianca Skutnik, Rechtsreferentin beim vzbv. Viele Portale locken Verbraucher mit einer kostenlosen Registrierung an. Die eigentliche Leistung gibt es dann aber nur gegen ein teures Abo, das den Kunden untergeschoben wird. Nach kostenloser Anmeldung teure Abos angeboten Jetzt kostenlos anmelden so lud die Internetseite Flirtcafe.de zum Chatten, Flirten, Daten ein. Kunden, die sich registrierten, konnten danach aber lediglich ein eigenes Profil erstellen und die Profile anderer Teilnehmer einsehen. Kontakte knüpfen, Nachrichten empfangen und senden war über das Portal nur als kostenpflichtiges Abonnement möglich. Voreingestellt war dafür ein 10-tägiges Probeabo für 1,99 Euro. Die Tücke lauerte im Kleingedruckten: Wenn der Kunde das Probeabo nicht innerhalb von einer Woche kündigte, verlängerte es sich automatisch um 6 Monate - zum Preis von insgesamt 468 Euro. Der vzbv hatte dem Internetanbieter irreführende Werbung und eine Verschleierung der Abo-Bedingungen vorgeworfen. Das Landgericht Köln gab der Klage statt. Die als kostenlos beworbene Dienstleistung könne tatsächlich nur gegen Entgelt in Anspruch genommen werden. Zudem verstieß das Unternehmen gegen das seit August 2012 geltende Gesetz zum besseren Schutz vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr. Danach müssen Anbieter ihre Kunden vor Absenden der Bestellung deutlich über die wesentlichen Vertragsbestandteile informieren. Auf der Bestellseite von Flirtcafe fehlte jedoch die Kündigungsfrist, der hohe Preis der automatischen Abo-Verlängerung war versteckt platziert und schwer zu lesen. Nach den Erfahrungen der Verbraucherzentralen versuchen Anbieter immer wieder, das neue Gesetz zu umgehen. Seit dem Inkrafttreten hat der vzbv bereits mehr als 20 Unterlassungsverfahren eingeleitet. LG Köln vom 19.08.2014 AZ: 33 O 245/13 (nicht rechtskräftig) Quelle: vzbv.de Corinna Schumacher verliert Klagen gegen ZDF und taz Corinna Schumacher ist mit einer Klage vor dem Landgericht Köln gescheitert. Die Ehefrau des ehemaligen Rennfahrers Michael Schumacher wollte dem Sender und der Zeitung untersagen, Fotos von ihr auf dem Weg in die Klink von Grenoble zu veröffentlichen. Die Bilder wurden im Rahmen kritischer Berichte über das Verhalten der Medien gezeigt. Rechtsanwalt Johannes Eisenberg erklärt im Hausblog der taz, die Anwälte Schumachers hätten die Zeitung abgemahnt und Unterlassung verlangt, da die Bilder die Privatsphäre der Ehefrau Schumachers verletzten. Die taz nahm das Bild aus dem Netz, und erklärte, den Wunsch Corinna Schumachers zukünftig zu beachten, hätte aber die strafbewehrte Erklärung nicht abgegeben und keine Anwaltskosten gezahlt, weil sie das Bild von der Bildagentur ohne weitere bildrechtliche Recherche übernehmen durfte und die Rechte der Frau Schumacher nicht verletzt habe. Das Landgericht Köln wies die Klage nun ab. Der Bericht der taz stelle einen erheblichen Beitrag zur öffentlichen Meinungsbildung über die Art, wie die Medien mit Persönlichkeitsrechten der Frau Schumacher umgingen. Daher sei diese Veröffentlichung anders zu beurteilen als solche mit rein unterhaltendem Charakter. (al) Quelle: blogs.taz.de LG Köln, AZ: 28 O 167/14 (nicht rechtskräftig) www.redbox.de www.redbox.de www.redbox.de 3

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