Assistierte Reproduktion

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Transkript:

Regierungspräsidium Gießen Assistierte Reproduktion Finanzielle Unterstützung für ungewollt kinderlose Paare in Hessen Regierungspräsidium Gießen Dezernat 61 Postfach 10 08 51 35338 Gießen Telefon: 0641 303-0 Fax: 0611 327644061 E-Mail: carsten.velten@rpgi.hessen.de andreas.hochstein@rpgi.hessen.de Internet: www.rp-giessen.de www.facebook.com/rp.giessen

Das Land Hessen fördert gemeinsam mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend nach der Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion im Land Hessen vom 15.06.2018 (StAnz. S. 857) anteilig den vierten Versuch einer künstlichen Befruchtung. Was wird gefördert? Es werden Zuwendungen zu den Kosten der vierten In-Vitro-Fertilisation (IVF) und Intrazytoplasmatischen Spermieninjektion (ICSI) gewährt. Wer wird gefördert? Gefördert werden heterosexuelle Paare, die entweder verheiratet oder in einer festen Lebensgemeinschaft verbunden sind und die sich einer der beiden Behandlungen unterziehen. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? Zuwendungen können gewährt werden, wenn das Alter der Frau zwischen dem vollendeten 25. und dem vollendeten 40. Lebensjahr liegt, das Alter des Mannes zwischen dem vollendeten 25. und dem vollendeten 50. Lebensjahr liegt, beide Partner ihren Hauptwohnsitz in Hessen haben, die Behandlung von einem reproduktionsmedizinischen Zentrum in Hessen durchgeführt wird.

Wie hoch ist die Förderung? Gefördert wird ausschließlich der vierte Behandlungsversuch mit 75 % des verbleibenden Selbstkostenanteils. Die Zuwendung beträgt jedoch höchstens bei einer IVF-Behandlung: 3.000 ICSI- Behandlung: 3.300 Wie läuft das Verfahren ab? Sie reichen den Antrag auf Gewährung einer Zuwendung ein. Sie erhalten einen Bewilligungsbescheid. Jetzt können Sie mit der Maßnahme beginnen. Achtung: als Beginn gilt das Einlösen des ersten ärztlichen Rezepts. Nach Abschluss der Maßnahme reichen Sie den Auszahlungsantrag (Formular) samt den Rechnungen ein.

Wie beantrage ich die Förderung? Sie müssen einen Antrag beim Regierungspräsidium Gießen stellen. Die entsprechenden Formulare erhalten Sie online unter: www.rpgiessen.hessen.de oder postalisch unter: Regierungspräsidium Gießen, Dezernat 61, Postfach 10 08 51, 35338 Gießen Legen Sie Ihrem Antrag bitte folgende Unterlagen bei: a) bei gesetzlich Krankenversicherten Paaren: ärztliche Bestätigung des reproduktionsmedizinischen Zentrums und den voraussichtlichen Kostenplan für den vierten Behandlungsversuch (Formular), Kopie der Personalausweise (beidseitig) Kopie der Eheurkunde oder bei nichtverheirateten Paaren die Erklärung Ihrer Ärztin oder Ihres Arztes, Kostenübernahme- oder Negativbescheid der Krankenkasse b) bei Privatversicherten (ggf. Beihilfeberechtigten): ärztliche Bestätigung des reproduktionsmedizinischen Zentrums und den voraussichtlichen Kostenplan für den vierten Behandlungsversuch (Formular), Kopie der Personalausweise (beidseitig) Kopie der Eheurkunde oder bei nichtverheirateten Paaren die Erklärung Ihrer Ärztin oder Ihres Arztes, Kostenübernahme- oder Negativbescheid der Krankenkasse/Beilhilfestelle.

Wann kann ich mit der Behandlung beginnen? Gibt es Fristen zu beachten? Bitte beachten Sie, dass Sie erst beginnen dürfen, wenn Sie einen Zuwendungsbescheid des Regierungspräsidiums Gießen erhalten haben. Vorher begonnene Maßnahmen können nicht gefördert werden! Als Beginn zählt das Einlösen des ersten Rezepts. Die Behandlung muss bis spätestens 12 Monate nach Bekanntgabe des Bescheids begonnen werden, spätestens aber, bevor die Frau das 40. und der Mann das 50. Lebensjahr vollendet haben. Bis wann muss ich den Auszahlungsantrag einreichen? Der Auszahlungsantrag ist spätestens 24 Monate nach Bekanntgabe des Zuwendungsbescheids beim Regierungspräsidium Gießen einzureichen. Was muss noch beachtet werden? Bitte beachten Sie, dass Sie die Behandlungsbelege im Original übersenden müssen. Das bedeutet, dass Sie Ihre Krankenkasse bei der Einreichung vorab darüber informieren müssen, dass diese Ihnen die Originale nach Prüfung zurücksendet. Das Regierungspräsidium Gießen wird Ihnen wiederum die Originale nach Abschluss zurückgeben.

Ihre Ansprechpartner Regierungspräsidium Gießen Dezernat 61 Neuen Bäue 2 35390 Gießen Postanschrift: Postfach 10 08 51 35338 Gießen Carsten Velten E-Mail: Carsten.Velten@rpgi.hessen.de Telefon: 0641/303-2728 Andreas Hochstein E-Mail: Andreas.Hochstein@rpgi.hessen.de Telefon: 0641/303-2712 www.rp-giessen.de Impressum: RP Gießen, August 2018, Fotos: clipdealer 135035_photo_jpg_s; 850897_photo_jpg_s; 19638525_ultrahigh