Die Ministerin für Schule und Bildung hat die Kleine Anfrage 895 mit Schreiben vom 13. April 2018 namens der Landesregierung beantwortet.

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Transkript:

LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/2372 16.04.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 895 vom 21. März 2018 des Abgeordneten Guido van den Berg SPD Drucksache 17/2232 Wie viele Schulleiterstellen sind im Rhein-Erft-Kreis unbesetzt? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Anfang März teilte das NRW-Schulministerium mit, dass in NRW zurzeit 734 Schulleiterstellen und 939 Stellvertreterposten unbesetzt seien. Jede siebte öffentliche Schule habe hierdurch keinen regulären Schulleiter und knapp jede fünfte Schule keinen Stellvertreter. Die Ministerin für Schule und Bildung hat die Kleine Anfrage 895 mit Schreiben vom 13. April 2018 namens der Landesregierung beantwortet. 1. Wie viele Schulen im Rhein-Erft-Kreis haben aktuell keinen regulären Schulleiter? (Bitte aufgeschlüsselt nach Kommunen und Schulform) Die Besetzungslage für Schulleitungsstellen im Rhein-Erft-Kreis ergibt sich aus der Übersicht in der Anlage 1 (Stand: 23.03.2018). 2. Wie viele Schulen im Rhein-Erft-Kreis haben aktuell keinen stellvertretenden Schulleiter (Bitte aufgeschlüsselt nach Kommunen und Schulform) Die Besetzungslage für Stellvertretungsstellen im Rhein-Erft-Kreis ergibt sich aus der Übersicht in der Anlage 2 (Stand: 23.03.2018). Datum des Originals: 13.04.2018/Ausgegeben: 19.04.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884-2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de

LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/2372 3. Wie hat sich die Zahl der unbesetzten Stellen der Schulleiter und der stellvertretenden Schulleiter im Rhein-Erft-Kreis bis heute im Vergleich zum Beginn des Schuljahres 2017/2018 entwickelt? (Bitte aufgeschlüsselt nach Kommunen und Schulform) Das Schulinformations- und Planungssystem (SchIPS) liefert lediglich tagesaktuelle Daten zur Stellenbesetzung. In der für die Beantwortung zur Verfügung stehenden Zeit konnten die erforderlichen Aussagen daher nicht mit zumutbarem Aufwand ermittelt werden. 4. Was unternimmt die Landesregierung, um im Rhein-Erft-Kreis eventuell unbesetzte Schulleiterstellen und Stellvertreterstellen zu besetzen? Der Landesregierung ist bewusst, dass jede einzelne nicht besetzte Leitungsstelle für die betroffenen Schulen, die Schülerinnen und Schüler, die Lehrerinnen und Lehrer und die Eltern eine besondere Belastung darstellt - auch wenn durch die Vertretungsregelung im Schulgesetz ( 60 Absatz 2) stets gewährleistet ist, dass die Schulleitungsaufgaben wahrgenommen werden. Aus diesem Grund werden bzw. wurden bereits folgende Maßnahmen ergriffen, um Vakanzen schnellstmöglich zu schließen und die Attraktivität von Schulleitungsstellen zu erhöhen: - Die für die Stellenbesetzungen zuständigen Bezirksregierungen sind bemüht, Vakanzen so schnell wie möglich zu schließen. Es wird zügig ausgeschrieben und potentielle Bewerberinnen und Bewerber werden angesprochen, um zusätzliche Schulleiterinnen und Schulleiter zu gewinnen. Bedingt durch Fristen und den Zeitbedarf für das Stellenausschreibungs-, Bewerbungs-, Beurteilungs- und das sich anschließende Stellenbesetzungsverfahren sowie für die notwendigen Beteiligungen von Personalvertretung, Gleichstellungsbeauftragter und ggf. Schwerbehindertenvertretung sowie Schulkonferenz und Schulträger nimmt ein Besetzungsverfahren in der Regel jedoch einige Zeit in Anspruch (> 3 Monate). Diese Stellenbesetzungsverfahren haben bei den Bezirksregierungen (neben den allgemeinen Einstellungsverfahren) oberste Priorität. - Lehrerinnen und Lehrer, die einen Einsatz in der Schulleitung anstreben, werden im Rahmen der Personalentwicklung frühzeitig und umfassend auf ihre neue Aufgabe vorbereitet. Darüber hinaus erfolgen Fortbildungen zur Unterstützung beim Führungshandeln. - Verbesserungen durch die Erhöhung von Leitungszeit wurden sukzessive umgesetzt: Seit dem Haushalt 2011 wurden insgesamt 1.337 Stellen eingesetzt. Dies entspricht einem jährlichen Mehraufwand von ca. 66,85 Mio. EUR. - Nach einer Neubewertung der Ämter wurde die Besoldung von Schulleiterinnen und Schulleitern an Grund- und an Hauptschulen, die früher mit A 12 plus Amtszulage, A13 oder A 13 plus Amtszulage besoldet wurden, ab dem 01.01.2017 auf A 14 angehoben. Erste Erfolge zeigen sich schon jetzt: Die Anmeldezahlen für die Schulleitungsqualifizierung und das Eignungsfeststellungsverfahren sind insbesondere im Grundschulbereich deutlich gestiegen. - Durch Artikel 2 und 3 des Haushaltsbegleitgesetzes 2018 vom 23.01.2018 sind die Ämter der Konrektorinnen und Konrektoren an Grund- und an Hauptschulen rückwirkend zum 01.01.2018 auf A 13 plus Amtszulage angehoben worden. 2

LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/2372 - Zur Steigerung der Attraktivität von Schulleitungsstellen kann auch der geplante Ausbau der Schulverwaltungsassistenz beitragen. - Darüber hinaus werden weitere Maßnahmen zur besseren Besetzung von Schulleitungspositionen ergriffen. Hierzu zählen zum Beispiel ein Schulversuch zum Jobsharing und ein frühzeitiges Mentoring. 3

Anlage 1 Kommune Schulform Bedburg Bergheim Brühl Elsdorf Erftstadt Frechen Hürth Kerpen Pulheim Wesseling Schulleitung Summe Schulen ernannt Q Leitungen Vakanzen Grundschule 4 3 o 3 1 Gymnasium 1 ü o o 1 Förderschule 1 1 o 1 o Grundschule g 4 o 4 5 Gymnasium 2 2 o 2 o R5rderschule 2 1 o 1 1 Grundschule 8 5 o 5 3 Förderschule 2 1 o 1 1 Grundschule 3 3 o 3 o Hauptschule 1 o o o 1 Realschule 1 o o o 1 Grundschule 7 6 o 6 1 Gymnasium 2 o o o 2 Förderschule 3 3 o 3 o Grundschule 7 6 o 6 1 Förderschule 1 1 o 1 o Grundschule 11 üo o üo 1 Gymnasium 2 1 o 1 1 Förderschule 1 1 o 1 o Grundschule 11 7 o 7 4 Hauptschule 2 2 o 2 o Förderschule 2 1 o 1 1 Grundschule 9 7 o 7 2 Gymnasium 2 1 o 1 1 Hauptschule 1 o 1 1 o Grundschule 6 6 o 6 o Summe 135 'ios 1 106 29

Anlage 2 Kommune Schulform Bedburg Bergheim Brühl Elsdorf Erftstadt Frechen Hürth Kerpen Pulheim Wesseling Schulen Vertretung Summe ernanntl Vertretungen Vakanzen Grundschule 4 3 o 3 siehe Anmerkung Förderschule 1 1 o 1 siehe Anmerkung Grundschule 9 2 o 2 siehe Anmerkung Gymnasium 2 1 o i 1 Förderschule 2 2 o 2 siehe Anmerkung Gesamtschule 1 o 1 1 o Grundschule 8 1 o 1 siehe Anmerkung Förderschule 2 2 o 2 siehe Anmerkung Grundschule 3 o o o siehe Anmerkung Grundschule 7 2 1 3 siehe Anmerkung Gymnasium 2 2 o 2 o Förderschule 3 2 o 2 siehe Anmerkung Grundschule 7 5 o 5 siehe Anmerkung Förderschule 1 1 o 1 siehe Anmerkung Grundschule 11 e o 6 siehe Anmerkung Gymnasium 2 1 o 1 1 Realschule 1 o o o 1 Förderschule 1 1 o 1 siehe Anmerkung Grundschule 11 2 o 2 siehe Anmerkung Hauptschule 2 1 o 1 siehe Anmerkung Förderschule 2 2 o 2 siehe Anmerkung Gesamtschule 1 1 t:i 1 o Grundschule g 4 o 4 siehe Anmerkung Gymnasium 2 1 o i 1 Realschule 2 2 0 2 o Grundschule 6 1 o 1 siehe Anmerkung Summe 135 72 2 74 siehe Anmerkung 'Die Anzahl der Schulen kann hier nicht als Vergleichsparameier für die Ermittlung der Vakanzen zugrunde gelegt werden, da nicht jede Schule Anspruch auf eine Verkretung hat.