Anberaumung einer mündlichen Verhandlung

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- 2 - Geplante Maßnahmen: Sanierung der Holzkastensperre hm 10,65 und Erneuerung der Flügel. Abbruch der Steinsperre im Junsbach hm 19,64 und Errichtung zweier Konsolidierungssperren hm 19,50 und hm 19,66. Sanierung der bestehenden steinverkleideten Beton- /Drahtschottersperre im Ramsgraben hm 5,36, durch Vorbau einer rückverankerten Spritzbetonschale. Sanierung und Erweiterung der bestehenden Entwässerungsanlage im Ramsgraben. BEANTRAGTE MASSNAHMEN AUFZÄHLUNG UND BESCHREIBUNG DER MASSNAHMEN OG 02 Abbruch Steinsperre hm 19,64 und Neuerrichtung Vorsperre hm 19,50 und Hauptsperre hm 19,66 Die 1937 errichtete Steinsperre soll abgerochen und durch eine Hauptsperre mit Vorsperre ersetzt werden. Die neue Hauptsperre soll etwa 2,0 m weiter bachaufwärts errichtet werden, da sich dann für beide Bauwerke optimale Standorte mit richtiger Entfernung ergeben. Die Böschungen im Bereich der Sperrenzwischenfelder sollen orog. li. u. re. mit Grobsteinschlichtungen in Beton im Sohlbereich und Grobsteinschlichtungen im höheren Abschnitt gesichert werden. Durch die Errichtung einer Vorsperre soll sich bei der Hauptsperre ein mit Wasser gefülltes Kolkbecken ausbilden, wo der Wasserstrahl des Überfalls Energie abgeben kann. Das Sperrenvorfeld der Vorsperre soll mit einer Grobsteinrampe als Kolkschutz gesichert werden. Die Baustellenerschließung soll mit einem Bauhilfsweg mit einer Länge von rund. 420 m erfolgen. Am Beginn des Weges ist auf Grund der Geländeform ein Lagerplatz vorgesehen. Im Bereich der Sperrenstandorte soll ein Umkehrplatz geschaffen werden. OG 03 Sanierung stein- und betonverkleideter Drahtschottersperre Ramsgraben hm 5,36 Die ebenso 1937 errichtete stein- und betonverkleidete Drahtschottersperre soll durch das Vorsetzen einer rückverankerten Spritzbetonschale saniert werden. Der Nagelraster der Spritzbetonschale kann nach einer ersten Berechnung durch einen Geotechniker mit 2,0 x 2,0 m angenommen werden. Als Anker sollen 12,0 m. 9,0 m und 6,0 m lange IBO R32-360 (Ankerlänge von oben nach unten abnehmend) verwendet werden. Die Dicke und Bewehrung der Spritzbetonschale wird vor Baubeginn durch einen Statiker festgelegt. Eine bestehende Vorsperre soll ebenso saniert werden. Die Baustellenerschließung soll mittels Seilbahn erfolgen, da ein Wegbau auf Grund der vorherrschenden Untergrundverhältnisse (rutschanfälliges Gelände, Steilheit) nicht zielführend ist. OG 04 Sanierung und Erweiterung Entwässerung Ramsgraben Teile der Entwässerung stammen aus dem Jahre 1936, wobei in den darauffolgenden Jahren Erweiterungen durchgeführt wurden. An Sanierungen sind nur kleinere Reparaturen im Rahmen des Betreuungsdienstes bekannt. Ehemals offene Gräben sind verschüttet und in der Natur beinahe nicht mehr erkenntlich. Diese Gräben sollen wiederhergestellt werden, da Wasseraustritte vorhanden sind und derzeit oberflächlich abfließen. Ein Teil der Sammelschächte ist in einem sehr schlechten Zustand und stark undicht. Diese sollen durch PVC-Schächte ersetzt werden. Um das Wasser aus den Ableitungen gebremst in den Ramsgraben einzuleiten und die fortschreitende Erosion zu stoppen sollen zwei

- 3 - Energievernichterschächte eingebaut werden. Die Versorgung der Baustelle muss wegen der exponierten Lage mittels Hubschrauber erfolgen. OG 05 Sanierung Holzkastensperre Junsbach hm 10,65 Im Schluchtbereich des Junsbaches hm 10,65 befindet sich eine Holzkastensperre deren Baujahr unbekannt ist. Die Ersterbauung der Kastensperre wird im Projekt 1937 in Beilage 7, Blatt 11 (Lichtbilder) festgehalten. Eine Bezeichnung des Baujahres geht aus den Unterlagen jedoch nicht hervor. Klarerweise muss die Sperre seit der Ersterbauung Erneuert bzw. Saniert worden sein, was ebenso nicht bekannt ist. Die Sperre befindet sich derzeit in einem mäßigen Erhaltungszustand, wobei die beiden Flügel komplett fehlen. Im Kronenbereich ist das obere Querholz stark abgeschliffen. Den Zustand gesamten Sperre kann nicht wirklich festgelegt werden, da auf Grund des Wasserstrahles nur ein kleiner Teil eingesehen werden kann. Eine genaue Beurteilung kann erst nach errichteter Wasserhaltung erfolgen. Sollte die gesamte Sperre zu sanieren sein, wäre angedacht ein Verbauungssystem der Fa. Mayr aus St. Lorenzen zu verwenden. Der Bautyp nennt sich Farfalla und kann vor die Holzsperre gesetzt und mittels Mikropfahlanker im Verlandungsraum verankert werden. Dies hätte den Vorteil die bestehende Sperre nicht abtragen zu müssen. Vom gegenständlichen Vorhaben sind die Gpn. 104/1, 104/3, 106/1, 136/1, 112, 114, 131/1, 131/2, 135/1, 125, 126, 132, 133, 134 und 135/3, alle KG Tux, betroffen. Rodungsaufstellung: Gp KG Tux Dauernd beansprucht m² Befristet beansprucht m² 104/1 420 1.708 104/3-583 106/1-150 112 1 5 114-150 131/1 45 180 135/1 1 5 125 60 500 126-15 132 36 100 134 46 120 135/3 70 160 SUMME 679 3676

- 4 - Über diesen Antrag wird eine mündliche Verhandlung durchgeführt. Datum: MITTWOCH, 07.11.2018 Zeit: 14.00 Uhr Ort: Gemeindeamt Tux Es wird darauf hingewiesen, dass die Verhandlung, abgesehen vom Anschlag in der Gemeinde Tux, auch durch Anschlag an der Amtstafel und an der elektronischen Amtstafel unter http://www.tirol.gv.at/bezirke/schwaz (siehe Kundmachungen) der Bezirkshauptmannschaft Schwaz kundgemacht wurde. Bitte bringen Sie zur Verhandlung diese Verständigung mit. Hinweis auf sonst erforderliche Unterlagen finden Sie auf der Rückseite neben Ihrem Namen. Sie können selbst kommen oder einen Vertreter entsenden. Der Vertreter muss mit der Sachlage vertraut, voll handlungsfähig und bevollmächtigt sein. Von einer Vollmacht können wir allerdings absehen, wenn Sie durch Familienmitglieder (Haushaltsangehörige, Angestellte oder Funktionäre von Organisationen), die uns bekannt sind, vertreten werden und kein Zweifel an deren Vertretungsbefugnis besteht. Es steht Ihnen auch frei, gemeinsam mit Ihrem Vertreter zu kommen. Sie können in folgende Pläne und sonstige Behelfe Einsicht nehmen: Projektsunterlagen Ort der Einsichtnahme Zeit Gemeindeamt TUX Als Antragsteller beachten Sie bitte, dass die Verhandlung in Ihrer Abwesenheit durchgeführt oder auf Ihre Kosten vertagt werden kann, wenn Sie die Verhandlung versäumen (Ihr Vertreter diese versäumt). Wenn Sie aus wichtigen Gründen - z.b. Krankheit oder Urlaubsreise - nicht kommen können, teilen Sie uns dies sofort mit, damit wir allenfalls den Termin verschieben können. Die sonstigen Parteien werden darauf hingewiesen, dass sie ihre Stellung als Partei verlieren, soweit sie nicht spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung während der Amtsstunden bei der Behörde oder während der Verhandlung Einwendungen erheben. Rechtsgrundlage: 40 bis 42 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes

- 5 - I. Öffentliche Bekanntmachung durch Anschlag an der Amtstafel II. Öffentliche Bekanntmachung an der elektronischen Amtstafel unter http://www.tirol.gv.at/bezirke/schwaz (siehe Kundmachungen). Für den Bezirkshauptmann: Mag. Gasser Für die Richtigkeit der Ausfertigung: (Peer)