VERSTÄNDIGUNG ÜBER DIE ANBERAUMUNG EINER MÜNDLICHEN VERHANDLUNG
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- Klara Junge
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1 Marktgemeinde Mauterndorf Bearbeiter: Dipl.- Ing. (FH) Josef Wirnsperger Telefon: Zahl: 031-0/ Datum: Betreff: Johann Schitter, Markt 133/4, 5570 Mauterndorf. In der Angelegenheit: VERSTÄNDIGUNG ÜBER DIE ANBERAUMUNG EINER MÜNDLICHEN VERHANDLUNG Erteilung der Baubewilligung für das Vorhaben Um- und Zubau Wohnresidenz Brückenbäck auf Grundstück Nr..165/2, KG Mauterndorf (EZ 5), 672/6, KG Mauterndorf (EZ 5). Mittwoch, den , um 09:00 Uhr, an Ort und Stelle. Sie können selbst kommen oder einen Vertreter entsenden. Der Vertreter muss mit der Sachlage vertraut, voll handlungsfähig und bevollmächtigt sein. Schreitet eine zur berufsmäßigen Parteienvertretung befugte Person ein, so ersetzt die Berufung auf die ihr erteilte Vollmacht deren urkundlichen Nachweis. Von einer ausdrücklichen Vollmacht kann abgesehen werden, wenn Sie durch Amts bekannte Familienmitglieder, Haushaltsangehörige, Angestellte oder Amts bekannte Funktionäre beruflicher oder anderer Organisationen, vertreten werden und kein Zweifel über Bestand und Umfang der Vertretungsbefugnis besteht. Es steht Ihnen auch frei, gemeinsam mit ihrem Vertreter zu kommen. Die rechtzeitige Verständigung von der Anberaumung der Verhandlung hat zur Folge, dass Personen ihre Stellung als Partei verlieren, wenn sie nicht spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung bei der Behörde oder während der Verhandlung Einwendungen erheben. Marktgemeinde Mauterndorf 5570 Mauterndorf Markt 52 Tel / Fax 06472/ DVR: UID: ATU Raiffeisenbank Mauterndorf, BLZ 35037, Konto IBAN: AT BIC: RVSAAT2S037
2 Hinweis: Eine Person, die glaubhaft macht, dass sie durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis verhindert war rechtzeitig Einwendungen zu erheben, und die kein Verschulden oder nur ein minderer Grad des Versehens trifft, kann binnen zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses, jedoch spätestens bis zum Zeitpunkt der rechtskräftigen Entscheidung der Sache, bei der Behörde Einwendungen erheben. Solche Einwendungen gelten als rechtzeitig erhoben und sind von einer Behörde zu berücksichtigen, bei der das Verfahren anhängig ist. Versäumt derjenige, über dessen Ansuchen das Verfahren eingeleitet wurde, die Verhandlung, so kann sie entweder in seiner Abwesenheit durchgeführt oder auf seine Kosten auf einen anderen Termin verlegt werden. Gegen die Anberaumung der mündlichen Verhandlung ist gem. 63 Abs 2 AVG eine abgesonderte Berufung nicht zulässig. Der Bürgermeister: Wolfgang Eder Verteiler: AntragstellerIn/EigentümerIn Schitter Johann, Markt 133/4, 5570 Mauterndorf Verhandlungsleiter Marktgemeinde Mauterndorf, Markt 52, 5570 Mauterndorf PlanverfasserIn ATUM Projektentwicklung und Magnagement GmbH, Hühnerauweg 14, 5400 Hallein Bausachverständiger Bezirkshauptmannschaft Tamsweg - Baumat, Kapuzinerplatz 1, 5580 Tamsweg Dr. Cristian Gell, Markt 400/1, 5570 Mauterndorf Mag. Veronika Gell, Markt 400/1, 5570 Mauterndorf Verlassenschaft von Herrn Schitter Anton, Markt 323/1, 5570 Mauterndorf z. Hd. Herrn Mag. Utz Rothlauer, öffentl. Notar, Marktstraße 87, 5582 St. Michael i. Lg. Telekomunikationsversorger Telekom Austria AG, Netzinfrastruktur, Markt 350, 5570 Mauterndorf Stromversorger Salzburg AG, Geschäftsstelle St. Johann i. Pg., Industriestraße 24, 5600 Sankt Johann im Pongau Bez.Kamink./Sachverständiger Maria Mantona-Legat, Rauchfangkehrermeisterin, Leitnergasse 105, 5582 Sankt Michael im Lungau Zum Akt Johann Schitter BB Seite 2
3 Marktgemeinde Mauterndorf Bearbeiter: Dipl.- Ing. (FH) Josef Wirnsperger Telefon: Zahl: 031-0/ Datum: Betreff: Roberto Leonardi, Markt 133/2, 5570 Mauterndorf und Renate Leonardi, Markt 133/2, 5570 Mauterndorf. In der Angelegenheit: VERSTÄNDIGUNG ÜBER DIE ANBERAUMUNG EINER MÜNDLICHEN VERHANDLUNG Erteilung der Baubewilligung für das Vorhaben Bau eines Lärmschutzes zum Garten auf Grundstück Nr. 1023/2, KG Mauterndorf (EZ 388),.248, KG Mauterndorf (EZ 388). Mittwoch, den , um 13:30 Uhr, an Ort und Stelle. Sie können selbst kommen oder einen Vertreter entsenden. Der Vertreter muss mit der Sachlage vertraut, voll handlungsfähig und bevollmächtigt sein. Schreitet eine zur berufsmäßigen Parteienvertretung befugte Person ein, so ersetzt die Berufung auf die ihr erteilte Vollmacht deren urkundlichen Nachweis. Von einer ausdrücklichen Vollmacht kann abgesehen werden, wenn Sie durch Amts bekannte Familienmitglieder, Haushaltsangehörige, Angestellte oder Amts bekannte Funktionäre beruflicher oder anderer Organisationen, vertreten werden und kein Zweifel über Bestand und Umfang der Vertretungsbefugnis besteht. Es steht Ihnen auch frei, gemeinsam mit ihrem Vertreter zu kommen. Die rechtzeitige Verständigung von der Anberaumung der Verhandlung hat zur Folge, dass Personen ihre Stellung als Partei verlieren, wenn sie nicht spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung bei der Behörde oder während der Verhandlung Einwendungen erheben. Marktgemeinde Mauterndorf 5570 Mauterndorf Markt 52 Tel / Fax 06472/ DVR: UID: ATU Raiffeisenbank Mauterndorf, BLZ 35037, Konto IBAN: AT BIC: RVSAAT2S037
4 Hinweis: Eine Person, die glaubhaft macht, dass sie durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis verhindert war rechtzeitig Einwendungen zu erheben, und die kein Verschulden oder nur ein minderer Grad des Versehens trifft, kann binnen zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses, jedoch spätestens bis zum Zeitpunkt der rechtskräftigen Entscheidung der Sache, bei der Behörde Einwendungen erheben. Solche Einwendungen gelten als rechtzeitig erhoben und sind von einer Behörde zu berücksichtigen, bei der das Verfahren anhängig ist. Versäumt derjenige, über dessen Ansuchen das Verfahren eingeleitet wurde, die Verhandlung, so kann sie entweder in seiner Abwesenheit durchgeführt oder auf seine Kosten auf einen anderen Termin verlegt werden. Gegen die Anberaumung der mündlichen Verhandlung ist gem. 63 Abs 2 AVG eine abgesonderte Berufung nicht zulässig. Der Bürgermeister: Wolfgang Eder Verteiler: AntragstellerIn Leonardi Renate, Markt 133/2, 5570 Mauterndorf AntragstellerIn Leonardi Roberto, Markt 133/2, 5570 Mauterndorf EigentümerIn Republik Österreich (Österreichische Bundesforste), Pummergasse 10-12, 3002 Purkersdorf Verhandlungsleiter Marktgemeinde Mauterndorf, Markt 52, 5570 Mauterndorf Bausachverständiger Bezirkshauptmannschaft Tamsweg - Baumat, Kapuzinerplatz 1, 5580 Tamsweg Kaindl Elfriede, Markt 218/1, 5570 Mauterndorf Kaindl Walter, Markt 218/1, 5570 Mauterndorf Land Salzburg (Landesstraßenverwaltung), Michael-Pacher-Straße 36, 5020 Salzburg Mauser Hubert, Markt 86/1, 5570 Mauterndorf Zum Akt Renate und Roberto Leonardi BB Seite 2
5 Marktgemeinde Mauterndorf Bearbeiter: Dipl.- Ing. (FH) Josef Wirnsperger Telefon: Zahl: 031-0/ Datum: Betreff: Ralf Rainer Markt 178, 5570 Mauterndorf & Nina Lassacher, St. Martiner- Straße 8, 5582 St. Michael In der Angelegenheit: VERSTÄNDIGUNG ÜBER DIE ANBERAUMUNG EINER MÜNDLICHEN VERHANDLUNG Erklärung des Grundstückes Nr. 473/8, KG Mauterndorf (EZ 1040), zum Bauplatz, Mittwoch, den , um 14:30 Uhr, an Ort und Stelle. Sie können selbst kommen oder einen Vertreter entsenden. Der Vertreter muss mit der Sachlage vertraut, voll handlungsfähig und bevollmächtigt sein. Schreitet eine zur berufsmäßigen Parteienvertretung befugte Person ein, so ersetzt die Berufung auf die ihr erteilte Vollmacht deren urkundlichen Nachweis. Von einer ausdrücklichen Vollmacht kann abgesehen werden, wenn Sie durch Amts bekannte Familienmitglieder, Haushaltsangehörige, Angestellte oder Amts bekannte Funktionäre beruflicher oder anderer Organisationen, vertreten werden und kein Zweifel über Bestand und Umfang der Vertretungsbefugnis besteht. Es steht Ihnen auch frei, gemeinsam mit ihrem Vertreter zu kommen. Die rechtzeitige Verständigung von der Anberaumung der Verhandlung hat zur Folge, dass Personen ihre Stellung als Partei verlieren, wenn sie nicht spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung bei der Behörde oder während der Verhandlung Einwendungen erheben. Marktgemeinde Mauterndorf 5570 Mauterndorf Markt 52 Tel / Fax 06472/ DVR: UID: ATU Raiffeisenbank Mauterndorf, BLZ 35037, Konto IBAN: AT BIC: RVSAAT2S037
6 Hinweis: Eine Person, die glaubhaft macht, dass sie durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis verhindert war rechtzeitig Einwendungen zu erheben, und die kein Verschulden oder nur ein minderer Grad des Versehens trifft, kann binnen zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses, jedoch spätestens bis zum Zeitpunkt der rechtskräftigen Entscheidung der Sache, bei der Behörde Einwendungen erheben. Solche Einwendungen gelten als rechtzeitig erhoben und sind von jener Behörde zu berücksichtigen, bei der das Verfahren anhängig ist. Versäumt derjenige, über dessen Ansuchen das Verfahren eingeleitet wurde, die Verhandlung, so kann sie entweder in seiner Abwesenheit durchgeführt oder auf seine Kosten auf einen anderen Termin verlegt werden. Gegen die Anberaumung der mündlichen Verhandlung ist gem. 63 Abs 2 AVG eine abgesonderte Berufung nicht zulässig. Der Bürgermeister: Wolfgang Eder Verteiler: AntragstellerIn/EigentümerIn AntragstellerIn/EigentümerIn Verhandlungsleiter PlanverfasserIn Bausachverständiger Lassacher Nina Viktoria, St. Martiner-Straße 8, 5582 Sankt Michael im Lungau Rainer Ralf, Markt 178/1, 5570 Mauterndorf Marktgemeinde Mauterndorf, Markt 52, 5570 Mauterndorf Planungsbüro Wieland & Stocker Planungsbüro, Wölting 80, 5580 Tamsweg Bezirkshauptmannschaft Tamsweg - Baumat, Kapuzinerplatz 1, 5580 Tamsweg Amtsleitung im Haus Zum Akt Rainer & Lassacher BP Seite 2
7 Marktgemeinde Mauterndorf Bearbeiter: Dipl.- Ing. (FH) Josef Wirnsperger Telefon: Zahl: 031-0/ Datum: Betreff: Ralf Rainer, Markt 178/1, 5570 Mauterndorf und Nina Lassacher, St. Martiner-Straße 8, 5582 Sankt Michael im Lungau. In der Angelegenheit: VERSTÄNDIGUNG ÜBER DIE ANBERAUMUNG EINER MÜNDLICHEN VERHANDLUNG Erteilung der Baubewilligung für das Vorhaben Neubau Wohnhaus mit Doppelgarage auf Grundstück Nr. 473/8, KG Mauterndorf (EZ 1040). Mittwoch, den , um 14:30 Uhr, an Ort und Stelle. Sie können selbst kommen oder einen Vertreter entsenden. Der Vertreter muss mit der Sachlage vertraut, voll handlungsfähig und bevollmächtigt sein. Schreitet eine zur berufsmäßigen Parteienvertretung befugte Person ein, so ersetzt die Berufung auf die ihr erteilte Vollmacht deren urkundlichen Nachweis. Von einer ausdrücklichen Vollmacht kann abgesehen werden, wenn Sie durch Amts bekannte Familienmitglieder, Haushaltsangehörige, Angestellte oder Amts bekannte Funktionäre beruflicher oder anderer Organisationen, vertreten werden und kein Zweifel über Bestand und Umfang der Vertretungsbefugnis besteht. Es steht Ihnen auch frei, gemeinsam mit ihrem Vertreter zu kommen. Die rechtzeitige Verständigung von der Anberaumung der Verhandlung hat zur Folge, dass Personen ihre Stellung als Partei verlieren, wenn sie nicht spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung bei der Behörde oder während der Verhandlung Einwendungen erheben. Marktgemeinde Mauterndorf 5570 Mauterndorf Markt 52 Tel / Fax 06472/ DVR: UID: ATU Raiffeisenbank Mauterndorf, BLZ 35037, Konto IBAN: AT BIC: RVSAAT2S037
8 Hinweis: Eine Person, die glaubhaft macht, dass sie durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis verhindert war rechtzeitig Einwendungen zu erheben, und die kein Verschulden oder nur ein minderer Grad des Versehens trifft, kann binnen zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses, jedoch spätestens bis zum Zeitpunkt der rechtskräftigen Entscheidung der Sache, bei der Behörde Einwendungen erheben. Solche Einwendungen gelten als rechtzeitig erhoben und sind von einer Behörde zu berücksichtigen, bei der das Verfahren anhängig ist. Versäumt derjenige, über dessen Ansuchen das Verfahren eingeleitet wurde, die Verhandlung, so kann sie entweder in seiner Abwesenheit durchgeführt oder auf seine Kosten auf einen anderen Termin verlegt werden. Gegen die Anberaumung der mündlichen Verhandlung ist gem. 63 Abs 2 AVG eine abgesonderte Berufung nicht zulässig. Der Bürgermeister: Wolfgang Eder Verteiler: AntragstellerIn/EigentümerIn AntragstellerIn/EigentümerIn Verhandlungsleiter PlanverfasserIn Bausachverständiger PlanverfasserIn Telekomunikationsversorger Stromversorger Bez.Kamink./Sachverständiger Lassacher Nina Viktoria, St. Martiner-Straße 8, 5582 Sankt Michael im Lungau Rainer Ralf, Markt 178/1, 5570 Mauterndorf Marktgemeinde Mauterndorf, Markt 52, 5570 Mauterndorf Planungsbüro Wieland & Stocker Planungsbüro, Wölting 80, 5580 Tamsweg Bezirkshauptmannschaft Tamsweg - Baumat, Kapuzinerplatz 1, 5580 Tamsweg Planungsbüro Wieland & Stocker Planungsbüro, Wölting 80, 5580 Tamsweg Dingelstad Wilhelmus, Markt 344, 5570 Mauterndorf DI (FH) Ernst Berta, Markt 466, 5570 Mauterndorf Gappmaier Maria, Stampfl 2/1, 5570 Mauterndorf Karner Thomas, Bayerhamerstraße 59b, 5020 Salzburg Macheiner Martin, Markt 481, 5570 Mauterndorf Müller Petra, Markt 402, 5570 Mauterndorf Smeets ev Dingelstad Maria Isabella Gerarda, Markt 344, 5570 Mauterndorf Telekom Austria AG, Netzinfrastruktur, Markt 350, 5570 Mauterndorf Salzburg AG, Geschäftsstelle St. Johann i. Pg., Industriestraße 24, 5600 Sankt Johann im Pongau Maria Mantona-Legat, Rauchfangkehrermeisterin, Leitnergasse 105, 5582 Sankt Michael im Lungau Zum Akt Ralf Rainer und Nina Lassacher BB Seite 2
30403-202/1521/5-2013 04.03.2013 5600 ST.JOHANN IM PONGAU BETREFF FAX +43 6412 6101 6219
F ü r u n s e r e n P o n g a u! BEZIRKSHAUPTMANNSCHAFT ST. JOHANN IM PONGAU ZAHL (Bitte im Antwortschreiben anführen) DATUM HAUPTSTRASSE 1 30403-202/1521/5-2013 04.03.2013 5600 ST.JOHANN IM PONGAU BETREFF
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